ABSCHLUSSPRÜFUNG: DEKRA zertifizierter VIP Chauffeur D1

Werbung
ABSCHLUSSPRÜFUNG:
DEKRA zertifizierter
VIP Chauffeur D1
Prüfungsteilnehmer ‚Erstprüfung’ Prüfungsdatum:
Prüfungsort:
Vorname:
Name:
Titel:
Geb.-Datum:
PLZ/Wohnort:
Straße:
E-Mail:
Legitimationsnachweis / Personalausweisnummer:
Prüfungsvoraussetzung:
O gültiger Führerschein Klasse B seit mind. 5 Jahren und mind. 100.000 km Fahrpraxis
O Polizeiliches Führungszeugnis
O Abgeschlossene Schulausbildung (mind. Hauptschulabschluss)
O Zulassungsprüfung erfolgreich abgelegt
Prüfungsvoraussetzung wurden nachgewiesen: __________________________
Unterschrift des Prüfers
Prüfungsordnung VIP-Chauffeur D1
Rev. 02/11/10
DEKRA Certification GmbH – Handwerkstraße 15 – D- 70565 Stuttgart
Seite 1 von 3
Prüfungsordnung:
Die Teilnahme erfolgt per Unterschrift auf der Prüfungsordnung am Tag der Prüfung. Ein
Prüfungsteilnehmer kann vor Beginn der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung
als nicht unternommen.
Die Prüfung besteht aus 2 Teilen. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt. Die Dauer der
Prüfungsteile 1 und 2 beträgt jeweils eine Stunde.
Teil 1: Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen,
wobei immer nur eine Antwort richtig ist. Bitte kreuzen Sie ihre Antwort nur auf dem
Antwortplatt und nicht auf dem Fragebogen an.
Teil 2: Praktische Prüfung, erfolgt in Form einer Prüfungsfahrt, die der Prüfer vorgibt.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 75% der maximalen Punktzahl je Prüfungsteil erreicht
werden. Bei einem Prozentanteil kleiner 75% in einem Prüfungsteil, gilt die komplette
Prüfung als nicht bestanden, der nicht bestandene Teil muss komplett wiederholt werden.
Die Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Sonderregelung auf Antrag. Die praktische
Prüfung kann erst nach dem Besuch einer Schulung zur Behebung der festgestellten Mängel
und mit einer positiven Prüfungsprognose des Seminarleiters wiederholt werden.
Der Prüfer wird von DEKRA Certification aus dem Prüferpool ausgewählt, er liest die
Prüfungsordnung vor, kündigt den Beginn und das Ende der Prüfung an und wertet die
Prüfung aus. Eine 2. Korrektur der Prüfung erfolgt durch die Zertifizierungsstelle.
Unkorrektes Verhalten von Prüfungsteilnehmern während der Prüfung (z. B.
Täuschungshandlungen, Störung des Ablaufes) wird vom Prüfer dokumentiert und die
Prüfung als nicht bestanden bewertet.
Die Entscheidung über die Zuerkennung der Qualifikation erfolgt durch DEKRA Certification
GmbH auf Grundlage der Prüfungsergebnisse und wird dem Antragsteller schriftlich
mitgeteilt.
Einspruch gegen den Zertifizierungsentscheid muss spätestens 14 Tage nach der
schriftlichen Benachrichtigung des Antragsstellers erhoben werden und bei DEKRA
Certification GmbH eingehen. Der Einspruch ist schriftlich unter Nennung und genauer
Darstellung der Gründe für den Einspruch an DEKRA Certification GmbH zu richten. Die
Prüfungsunterlagen können grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den
Räumen der DEKRA Certification GmbH eingesehen werden. In Sonderfällen können
Prüfungsunterlagen auf Kosten des Antragstellers in andere Niederlassungen der DEKRA
Certification GmbH in Deutschland verschickt werden, damit die Prüfungsunterlagen dort
eingesehen werden können. Bei der Einsicht dürfen die Prüfungsunterlagen weder
mitgenommen noch etwaige Kopien angefertigt werden.
Das Zertifikat und das Siegel mit dem Titel VIP Chauffeur D1 wird mit einer Laufzeit von 3
Jahren in deutscher Sprache ausgestellt. Die Inhaber der Zertifikate werden registriert und
auf Anfrage veröffentlicht. Die Zertifizierungsstelle bleibt alleinige Eigentümerin des
Zertifikates. Bei Verstößen, Missbrauch, unvollständig unwahre Verwendung, irreführender
Weise, insbesondere bei Hinweisen auf Sachgebiete außerhalb der Zertifizierung sowie bei
berechtigten Beschwerden Dritter gegenüber dem Zertifikatsinhaber kann das Zertifikat
durch die Zertifizierungsstelle entzogen werden. Alle Prüfungsunterlagen werden von
DEKRA Certification GmbH für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
Eine Zertifikatsverlängerung nach 3 Jahren kann mit der Einreichung der Nachweise von:
Mind. 1,5- jährige Tätigkeit als VIP Chauffeur im Laufe der Zertifikatsgültigkeit,
Besuch geeigneter Fortbildungsveranstaltungen im Laufe der Zertifikatsgültigkeit über
eine Gesamtdauer von 24 Stunden
Entrichtung der Zertifikatsgebühr
bei DEKRA Certification GmbH beantragt werden. Voraussetzung für eine Zertifikatsverlängerung ist die positive Bewertung der eingereichten Nachweise!
Prüfungsordnung VIP-Chauffeur D1
Rev. 02/11/10
DEKRA Certification GmbH – Handwerkstraße 15 – D- 70565 Stuttgart
Seite 2 von 3
Prüfungskosten (Stand: 01.12.2010):
1. Erst-Prüfung:
Teile 1 und 2, insgesamt:
450,-- Euro zzgl. MwSt.
2. Wiederholungsprüfungen:
Schriftliche Prüfung Teil 1:
Praktische Prüfung Teil 2:
175,-- Euro zzgl. MwSt.
325,-- Euro zzgl. MwSt.
3. Rezertifizierungsprüfung
Prüfung der Nachweise:
155,-- Euro zzgl. MwSt.
Mit meiner Unterschrift erfolgen die Anmeldung zur Teilnahme an der Prüfung sowie die
Anerkennung der Prüfungsordnung. Sie erhalten von der DEKRA Certification GmbH eine
sofort fällige Rechnung über die Höhe der Prüfungskosten, unabhängig vom
Prüfungsergebnis.
Mit meiner Unterschrift erfolgen die Anmeldung und Teilnahme zur Prüfung und die
Anerkennung der Prüfungsordnung:
_________________________________ Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!!
Unterschrift Prüfungsteilnehmer
Prüfungsordnung VIP-Chauffeur D1
Rev. 02/11/10
DEKRA Certification GmbH – Handwerkstraße 15 – D- 70565 Stuttgart
Seite 3 von 3
Herunterladen