Änderung der Vorschriften zum § 29 StVZO (47. Änd-VO).

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DEKRA Automobil GmbH
Änderung der Vorschriften
zum § 29 StVZO (47. Änd-VO).
Novellierung der periodischen
Fahrzeugüberwachung.
Übersicht
Neue Regeln bei der Fahrzeuguntersuchung.
Die fortschreitende Entwicklung
in der Fahrzeugtechnik, die Er­
fahrungswerte aus der Praxis der
Fahrzeuguntersuchungen, sowie
die Fortschreibung von gesetz­
lichen Vorgaben aus EU-Richt­
linien erfordern die regelmäßige
Anpassung der nationalen Vor­
schriften zur periodischen Fahr­
zeugüberwachung.
Nur dadurch ist der hohe Sicher­
heitsstandard im Straßenverkehr
gewährleistet, nur so kann zudem
die Umweltbilanz verbessert wer­
den.
>
Inkrafttreten:
Die Verordnung, die die Hauptunter­
suchung von Kraftfahrzeugen neu
regelt, gilt ab 01.07.2012.
Die wichtigsten Änderungen bei der Hauptuntersuchung.
>>Eine Prüfungsfahrt mit min-
destens 8 km/h zu Beginn
der HU, die unter Umständen
eine Neustrukturierung von
Werkstattabläufen erforderlich
macht
>>Einheitlicher Mangelbaum
>>Die weitergehende Regelung
der Prüfung der sicherheits­relevanten Fahrzeugelektronik
>>Überarbeitung der Unter-
Die nunmehr vorgeschriebene
kurze Prüfungsfahrt von wenigen
Metern durch den HU-Prüfer, bei
der die Lenkung und die Bremsen
kurzzeitig zu betätigen sind, soll
die bisherige „statische Prüfung“
durch eine teilweise „dynamische
Prüfung“ ersetzen, um das Fahr­
zeug zu konditionieren, wichtige
Untersuchungspunkte schon bei der
Fahrt abzudecken und gleichzeitig
die Aktivierung einzelner Fahr­
zeugeinrichtungen vorzunehmen.
suchungsstellenausstattung
>>Anpassung der HU-Bremsenrichtlinie
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Änderungen bei HU-Vorschriften
HU-Mangelkatalog wird durch den einheitlichen
Mangelbaum untermauert.
Die praktische Anwendung des
HU-Mangelkataloges wird für die
HU-Prüfer durch einen einheit­
lichen Mangelbaum, welcher fest
vorgegebene Mängel und deren
Ein­stufung für die einzelnen Fahr­
zeugklassen mit entsprechender
Ortsangabe beinhaltet, unterstützt.
Darunter fallen ca. 3.800 Gesamt­
mängel, die sich in Geringe
Mängel, Erhebliche Mängel, und
in VerkehrsUnsicher aufteilen.
Die Anwendung des HU-Mangel­
kataloges ist verpflichtend, Ände­
rungen oder Abweichungen davon
sind nicht zulässig.
Grundsätze:
Einheitlicher Mangelbaum
Die Grundsätze beinhalten die
Ver­einheitlichung und Standardi­
sierung für alle Prüfingenieure
gleichermaßen. Ebenso sind die
Mangeleinstufungen zu jedem
Mangeltext für alle PI einheitlich
vorgegeben und können nicht ver­
ändert werden.
>
Anmerkung:
Der Mangelbaum spezifiziert und
untersetzt die im Mangelkatalog
aufgeführten Mängel und ist fest
an die vorgegebene Einstufung ge­
bunden.
Erprobung und schrittweise Einführung
der HU-Adapterprüfung.
Die bisherige Prüfung der sicher­
heitsrelevanten elektronisch gere­
gelten Systeme wurde zur soge­
nannten „Schnittstellenprüfung“
weiterentwickelt. Mit dem zukünf­
tigen Einsatz neuer Prüftechnolo­
gie (HU-Adapter), der über die
Fahrzeugschnittstelle erfolgt, wird
eine effiziente und qualitativ hoch­
wertige Prüfung dieser Sicher­
heitskomponenten gewährleistet.
In zeitlichen Abstufungen ist die
Erprobung und der schrittweise
Breiteneinsatz des HU-Adapters
für neu zugelassenen Fahrzeuge
vorgesehen.
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Änderungen bei HU-Vorschriften
Geänderte Ausstattungspflichten
für Untersuchungsstellen.
Die Neuregelung bringt folgende
Veränderungen bei Ausstattungs­
pflichten von Untersuchungsstellen
mit sich:
>>Die zulässige Softwareversion für
AU-Geräte wird im Verkehrs­blatt
veröffentlicht und ist verbindlich.
>>Die Befreiung von Prüfplätzen –
zur Erfüllung der Anforderungen
hinsichtlich Grube, Hebebühne,
Rampe etc. – gilt ausschließlich
für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
>>Ein Scheinwerfereinstellgerät wird
Pflicht. Die senkrechte Prüffläche
zur Prüfung der Scheinwerfereinstellung entfällt.
(Ausnahme: Prüfplätze und Kfz
mit vmax ≤ 40km/h)
Scheinwerfereinstellgerät
erforderlich!
Fälligkeit der HU (bisher Rückdatierung).
Die Frist für die nächste Haupt­
untersuchung beginnt mit dem
Monat und Jahr der letzten Haupt­
untersuchung. Bei einer Fristüber­
schreitung ist nachfolgend die
Regelung nach bisherigem und
zukünftigem Verfahren gegen­
übergestellt:
alte Regelung
neue Regelung
•
Rückdatierung bei Überziehung
des Vorführtermins
•
keine Rückdatierung bei Über­
ziehung des Vorführtermins
•
Plakettenlaufzeit verkürzt sich um
die Anzahl der Überziehungsmonate
•
volle Plakettenlaufzeit ab Unter­
suchungsdatum
>
GebOSt Anmerkung 8:
Wird der Vorführtermin um mehr als zwei Monate überschritten, ist eine
umfangreiche Untersuchung (Ergänzungsuntersuchung) vorgeschrieben.
Diese Ergänzungsuntersuchung hat der Verordnungsgeber mit einer 20 %
höheren Gebühr geregelt.
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Änderungen bei HU-Vorschriften
Neuerungen bei der „AU-Durchführungsrichtlinie“.
Die Abgasuntersuchung ist ein
unverzichtbarer Bestandteil der
HU zur Sicherung des Umwelt­
schutzes. Sie kann aber nur dann
ihren Zweck erfüllen, wenn die
eingesetzten Messgeräte dem
Stand der Fahrzeugtechnik ent­
sprechen: Die neu entwickelte
Messgerätetechnik, basierend auf
dem Streulichtmessverfahren
(Opazimeter II), befindet sich
derzeit in der Zulassungsphase.
>>Der neue AU-Grenzwert ist der
auf dem Fabrikschild des Fahr zeugs angegebene Plakettenwert.
>>Die bisherigen Trübungsmess geräte (Opazimeter I) können
vorerst weiter genutzt werden.
>>Eine neue Software-Version ist
nicht erforderlich!
>>Die Untersuchung des Motor-
management-/Abgasreinigungs systems der Kraftfahrzeuge kann
als eigenständiger Teil der Haupt­ untersuchungen auch von einer
dafür anerkannten Kraftfahrzeug werkstatt durchgeführt werden;
die Durchführung ist auf einem
mit fälschungserschwerenden
Merkmalen zu versehenden
Nachweis zu bescheinigen. Diese
Untersuchung darf nun bereits
zwei Monate vor der Durch führung der Hauptuntersuchung
durchgeführt werden.
Richtlinie für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen.
Auch bei den einzelnen Positionen
der SP ergeben sich Änderungen:
>>Entfall des Prüfpunktes Auspuffanlage
>>Anpassungen bei den
Anerkennungsvoraussetzungen
für SP-Werkstätten
>>Mindestangaben für das
relevanten Sicherheitssysteme –
auch bei der SP
Prüfprotokoll (SP)
- Angabe der vollständigen FIN
- Angabe der Bremskräfte und
der Abbremsung
>>Nutzung von in den Fahrzeugen
>>Kurze Prüfungsfahrt von wenigen
>>Die Prüfung der elektronisch
eingebauter elektronischer
Kontroll-, Diagnose- oder
Informationssysteme möglich
Metern mit einer Geschwindig keit von mindestens 8 km/h zu
Beginn der SP
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Änderungen bei HU-/AU-Vorschriften
Änderungen bei der „HU-Bremsenrichtlinie“.
Bei der Messung der Bremswirkung
im Rahmen der HU ist nachzu­
weisen, dass das Fahrzeug nicht nur
die geforderte Mindestabbremsung
erreicht, sondern auch die erforder­
liche Bremskraftverteilung zwischen
Vorder- und Hinterachse besteht.
Die Bremswirkungsprüfung bei
druckluftgebremsten Fahrzeugen
oder kombinierten hydraulikdruck­luftgebremsten Fahrzeugen
muss mit einem Mindestbremsdruck von 1,7 bar erfolgen. Daraus
ergibt sich, dass bei bestimmten
Fahrzeugen, insbesondere bei
solchen mit hohem „Last-/Leer-Ver­
hältnis“, im Regelfall diese Fahr­
zeuge mit Teilbeladung vorgestellt
werden sollten. Die alter­native Mög­
lichkeit einer Beladungssimulation
erfordert entsprechende Prüfein­
richtungen (anhebbarer Bremsen­
prüfstand, Niederzieheinrichtung).
>>In der Übergangsregelung – bis
zum Zeitpunkt der Bereitstellung
von Bezugsbremskräften* – erfolgt die Prüfung der Bremsanlage nach bisherigem Verfahren.
>>Für einige Fahrzeugklassen
gelten höhere Mindestwerte
für die Bremswirkung bei
HU und SP.
*Vorgaben der zentralen Stelle gemäß
Anlage VIII e StVZO.
Das deutsche System der unabhängigen Fahrzeugüberwachung (Duales System).
Deutschland verfügt über ein be­
währtes und zugleich fortschritt­
liches System der Fahrzeugüber­
wachung. Dieses duale System ist
eines der führenden Systeme in
Europa und der Welt und beinhaltet
die strikte Trennung von neutraler
Prüfung durch unabhängige Prüf­
ingenieure und die Reparatur durch
die Werkstatt.
Über Jahrzehnte hinweg wurde
dieses System weiterentwickelt und
gestärkt. Hierdurch wird in hohem
Maße ein wesentlicher Beitrag zur
Steigerung der Verkehrssicherheit
und des Umweltschutzes gewähr­
leistet. Dieses unabhängige System
der Fahrzeugüberwachung trägt
darüber hinaus den Aspekten des
Verbraucherschutzes auf hohem
Niveau Rechnung.
>
Hinweis:
Das duale System der Fahrzeugüberwachung garantiert Fahrzeugunter­
suchungen, die auf der einen Seite objektiv und unabhängig auf höchstem
Sicherheitsniveau von qualifizierten und erfahrenen Prüfingenieuren durchgeführt werden. Auf der anderen Seite wird der sichere Fahrzeugzustand
durch die Wartung und Reparatur im anerkannten Fachbetrieb gewährleistet.
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