Anlage zur Herstellung von organischen Chemikalien für die

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1)
Ergebnisse der Umweltinspektion von
technischen Anlagen
Bericht zur Umweltinspektion
Datum:
14.12.2015
Seite
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Firma
Bergische Elektrochemie GmbH
Standort
Fuhr 2, 42781 Haan
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Herstellung von organischen
Chemikalien für die elektrochemische
Oberflächenveredelung
Einstufung der Anlage
nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 4.1.a
nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.1.21
Datum der Umweltinspektion
30.07.2015
Dauer der Inspektion vor Ort
3 ¼ Stunden
Gesamtaufwand
26 Stunden
Art der Umweltinspektion
☒
☐
weitere beteiligte Behörden
/
Umfang der
Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den
Schwerpunkten:
angemeldet
unangemeldet
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
Abwasser sowie der Thematik Luftreinhaltung/
Emissionen mit Schwerpunkt auf der Umsetzung
der TA Luft
Grundlage der
Umweltinspektion
§ 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
§ 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§116 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der
Umweltinspektion
☐
☒
☐
☐
Beschreibung der Mängel
 Die Anlage entspricht formell nicht den
Anforderungen nach dem BImSchG 4)
 Der Nachweis über die ausreichende
Bemessung der Löschwasserrückhaltung
konnte nicht vorgelegt werden 5)
Keine Mängel
Geringfügige Mängel 1)
Erhebliche Mängel 2)
Schwerwiegende Mängel 3)
1)
Ergebnisse der Umweltinspektion von
technischen Anlagen
Bericht zur Umweltinspektion
Datum:
14.12.2015
Veranlasste Maßnahmen
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Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich
nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist
ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen,
vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer
festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll
zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten,
erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den
Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen.
Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird
spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Mangel wird mittelfristig behoben sein
5) Mangel konnte in der Zwischenzeit behoben werden
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