Unregelmäßigkeiten des Kaufvertrages

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Betriebswirtschaft
Mängel von Waren und Lieferverzug
Arten der Mängel
Arten der Mängel
von Waren
Der Lieferverzug
und seine Rechtsfolgen
nach der
Erkennbarkeit
offene
Mängel
verdeckte
geheime
Mängel
arglistig verschwiegen
Folie 1/2
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nach der
Bedeutung
wesentliche
(nicht
geringfügige)
Mängel
nicht arglistig verschwiegen
geringfügige
Mängel
nach der
Behebbarkeit
behebbare
Mängel
unbehebbare
Mängel
Betriebswirtschaft
Mängel von Waren und Lieferverzug
Der Lieferverzug und seine Rechtsfolgen
Arten der Mängel
von Waren
Der Lieferverzug
und seine
Rechtsfolgen
Kein Fixgeschäft
(„gewöhnliches Zeitgeschäft”)
Fixgeschäft
Mahnung
mit angemessener Nachfrist
erforderlich
Sofort
bei Überschreiten des Liefertermins
Sofort
Bei Überschreiten der Nachfrist
Rechtsfolgen bei Lieferverzug
Bestehen auf
nachträglicher Lieferung
Folie 2/2
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oder
Vertragsauflösung
eventuell zusätzlich Schadenersatz
Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung des Kaufvertrages
Betriebswirtschaft
Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung von Kaufverträgen
durch den Verkäufer
Ware ist
mangelhaft
Rechnung ist
fehlerhaft
– schlechte
oder falsche
Qualität
– falsche
Menge
– falsche
Verpackung
– falscher Preis
– falsche Lieferoder
Zahlungsbedingungen
– Rechnung
entspricht
nicht dem
USt-Gesetz
Lieferverzug
Annahmeverzug
– keine bzw.
– verspätete
Lieferung
– Lieferung
am falschen
Ort
– keine bzw.
– verspätete
Annahme
bei der Lieferung
Folie 3/2
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durch den Käufer
Zahlungsverzug
– keine bzw.
– verspätete
oder
– zu geringe
Zahlung
Bei der Zahlung
Betriebswirtschaft
Rechtsfolgen beim Zahlungsverzug
Verzugszinsen und/oder Mahnspesen
Rechtsfolgen beim
Zahlungsverzug
Bausteine der
Mahnorganisation
Laut Vereinbarung (üblich)
 im Rahmen des
Einzelvertrags
 im Rahmen der AGB als
Vertragsbestandteil
Keine Vereinbarung (selten)
Unternehmensbezogenes
Geschäft
Basiszinssatz
der OeNB + 8 %
Kein Unternehmensbezogenes Geschäft
4 % Verzugszinsen
laut ABGB
Höhere Zinsen und Kosten können bei Schadensnachweis verlangt
werden, wenn Schuldner ein Verschulden trifft (z.B. Kreditkosten,
Rechtsanwaltskosten).
Vereinbarte Verzugszinsen dürfen die „Wuchergrenze“ nicht überschreiten.
Folie 4/2
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Betriebswirtschaft
Bausteine der Mahnorganisation
Rechtsfolgen beim
Zahlungsverzug
Bausteine der Mahnorganisation
Bausteine der
Mahnorganisation
Fälligkeitskontrolle
Schuldnerdatei
Mahnschreibenserie
Folie 5/2
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Mahnplan
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