Betriebswirtschaft Mängel von Waren und Lieferverzug Arten der Mängel Arten der Mängel von Waren Der Lieferverzug und seine Rechtsfolgen nach der Erkennbarkeit offene Mängel verdeckte geheime Mängel arglistig verschwiegen Folie 1/2 © Manz Verlag Schulbuch nach der Bedeutung wesentliche (nicht geringfügige) Mängel nicht arglistig verschwiegen geringfügige Mängel nach der Behebbarkeit behebbare Mängel unbehebbare Mängel Betriebswirtschaft Mängel von Waren und Lieferverzug Der Lieferverzug und seine Rechtsfolgen Arten der Mängel von Waren Der Lieferverzug und seine Rechtsfolgen Kein Fixgeschäft („gewöhnliches Zeitgeschäft”) Fixgeschäft Mahnung mit angemessener Nachfrist erforderlich Sofort bei Überschreiten des Liefertermins Sofort Bei Überschreiten der Nachfrist Rechtsfolgen bei Lieferverzug Bestehen auf nachträglicher Lieferung Folie 2/2 © Manz Verlag Schulbuch oder Vertragsauflösung eventuell zusätzlich Schadenersatz Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung des Kaufvertrages Betriebswirtschaft Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung von Kaufverträgen durch den Verkäufer Ware ist mangelhaft Rechnung ist fehlerhaft – schlechte oder falsche Qualität – falsche Menge – falsche Verpackung – falscher Preis – falsche Lieferoder Zahlungsbedingungen – Rechnung entspricht nicht dem USt-Gesetz Lieferverzug Annahmeverzug – keine bzw. – verspätete Lieferung – Lieferung am falschen Ort – keine bzw. – verspätete Annahme bei der Lieferung Folie 3/2 © Manz Verlag Schulbuch durch den Käufer Zahlungsverzug – keine bzw. – verspätete oder – zu geringe Zahlung Bei der Zahlung Betriebswirtschaft Rechtsfolgen beim Zahlungsverzug Verzugszinsen und/oder Mahnspesen Rechtsfolgen beim Zahlungsverzug Bausteine der Mahnorganisation Laut Vereinbarung (üblich) im Rahmen des Einzelvertrags im Rahmen der AGB als Vertragsbestandteil Keine Vereinbarung (selten) Unternehmensbezogenes Geschäft Basiszinssatz der OeNB + 8 % Kein Unternehmensbezogenes Geschäft 4 % Verzugszinsen laut ABGB Höhere Zinsen und Kosten können bei Schadensnachweis verlangt werden, wenn Schuldner ein Verschulden trifft (z.B. Kreditkosten, Rechtsanwaltskosten). Vereinbarte Verzugszinsen dürfen die „Wuchergrenze“ nicht überschreiten. Folie 4/2 © Manz Verlag Schulbuch Betriebswirtschaft Bausteine der Mahnorganisation Rechtsfolgen beim Zahlungsverzug Bausteine der Mahnorganisation Bausteine der Mahnorganisation Fälligkeitskontrolle Schuldnerdatei Mahnschreibenserie Folie 5/2 © Manz Verlag Schulbuch Mahnplan