Schneider-Schwankhart-Wirth-Grbenic-Andre-Geissler-Peter-Lichowski-Loidolt BW-Aktuell Reihe Betriebswirtschaft / Betriebs- u. Volkswirtschaft Arbeitsblatt MANZ Verlag Schulbuch SchulbuchPlus zu: Betriebswirtschaft II/2, WB/FW II/2 Betriebswirtschaft I/1, WB/FW I/1 BW-THEMA: Marketing BW-THEMA: Kaufvertrag Die 10 Gebote des Online Shoppings Das Verbrauchermagazin Konsument gibt auf seiner Homepage Ratschläge, welche Kriterien ein seriöser OnlineShopping-Anbieter erfüllen muss um das „Österreichsiche E-Commerce-Gütezeichen“ zu erlangen. Bitte lesen Sie folgenden Artikel durch und beantworten Sie die Fragen am Arbeitsblatt 1. (Der Artikel ist auch Online verfügbar unter: http://www.konsument.at/seiten/p1413.htm) 10 Gebote des Online-Shoppings Woran ist ein seriöser und konsumentenfreundlicher Internetanbieter zu erkennen? Anbieter, die das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen führen, erfüllen alle nachstehenden Anforderungen 1. Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch: - Firmenname - Anschrift - Telefonnummer - evtl. Kontaktperson und - für Österreich auch die Firmenbuchnummer. Im Fall von Reklamationen ist es notwendig, den genauen Namen, die Anschrift und den Sitz des jeweiligen Unternehmens (innerhalb/außerhalb Österreichs, bzw. innerhalb/außerhalb der EU) zu kennen. Nehmen Sie darauf bereits vor dem Einkauf Rücksicht. 2. Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen für den Online-Einkauf bereit. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen online abrufbar sein, so dass sie vor dem Bestellvorgang ohne Probleme ausgedruckt und gelesen werden können. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen all jene Punkte, die in den anderen Tipps ausgeführt sind, im Einzelnen enthalten und dafür klare Regelungen vorsehen. 3. Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar. Im Internet ist der Konsument auf Bilder und genaue Beschreibungen der Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte angewiesen. Anders als im Geschäft besteht keine Möglichkeit, die Waren anzuschauen oder auszuprobieren. Daher: Hände weg von Angeboten mit Kurzbeschreibungen aus denen die genauen Leistungsmerkmale nicht ersichtlich sind. 4. Der Produktpreis enthält - aufgeschlüsselt - sämtliche Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, bestimmte Zahlungsformen etc. Alle zusätzlichen Kosten müssen aufgeschlüsselt angeführt sein: - in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, - bei der Beschreibung der Produkte und - vor allem in der übersichtlichen Dokumentation der Bestellung die der Käufer erhält, bevor er den Bestellvorgang endgültig abschließt. Grundsätzlich dürfen keine nicht näher definierten Kostenpositionen vorhanden sein (z.B. ein bloßer Vermerk "zuzüglich Versand- und Portospesen", ohne dass diese genau aufgelistet sind). Sonst könnte es passieren, dass ein günstiger Produktpreis durch unvorhersehbare Versand- und Zollkosten mehr als aufgewogen wird. e-LISA – die beste Seite der Bildung © MANZ Verlag Schulbuch Autor: Rainer Baier www.e-lisa.at Seite 1 Schneider-Schwankhart-Wirth-Grbenic-Andre-Geissler-Peter-Lichowski-Loidolt Reihe Betriebswirtschaft / Betriebs- u. Volkswirtschaft BW-Aktuell Arbeitsblatt MANZ Verlag Schulbuch SchulbuchPlus zu: Betriebswirtschaft II/2, WB/FW II/2 Betriebswirtschaft I/1, WB/FW I/1 BW-THEMA: Marketing BW-THEMA: Kaufvertrag 5. Eine technisch sichere, für den Konsumenten nachvollziehbare Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet. Für Kreditkartenzahlungen sollte zumindest eine der folgende Varianten zur Verfügung stehen: - ein System, das die persönlichen Daten des Käufers verschlüsselt oder - ein System für sichere elektronische Transaktionen wie z.B. SET (Secure Electronic Transaction) oder - der Einsatz der digitalen Signatur. 6. Jede Bestellung wird vom Anbieter nochmals per E-Mail bestätigt. Der Konsument erhält, bevor er die Bestellung endgültig bestätigen muss, eine genau dokumentierte und übersichtlich präsentierte Aufstellung der angeforderten Waren. Nach der Bestellung bekommt er eine Bestätigung seiner Bestellung per E-Mail. 7. Ein Rücktrittsrecht wird dem Konsumenten ausdrücklich zugestanden und die Bedingungen dafür werden genau erläutert. Das Rücktrittsrecht ist vor allem beim elektronischen Handel mit seinen vielfältigen Angeboten eine sehr schwierige Materie. Generell sollte man darauf achten, ob der Unternehmer ein Rücktrittsrecht (mindestens sieben Tage) ausdrücklich einräumt. Findet der Konsument keine Informationen zum Rücktrittsrecht oder nur unbestimmte Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen, so sollte er besser davon ausgehen, dass ein Rücktritt in der Praxis nicht möglich ist. In diesem Fall empfiehlt es sich, auf die Bestellung zu verzichten. In den Geschäftsbedingungen muss auch ein Hinweis über die Abwicklung bei Rückgabe bzw. Rücksendung eines Produktes angeführt sein. Im österreichischen Fernabsatzgesetz sind 30 Tage als längstmögliche Frist für die Durchführung einer Gutschrift vorgesehen. Achtung! Bestimmte Waren sind vom Rücktrittsrecht generell ausgenommen (z. B. Lebensmittel, speziell angefertigte Produkte, etc.). 8. Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) ist exakt angegeben. Oft gibt es Probleme mit der Auslieferung von über Internet bestellten Produkten. Bei der Bestellung muss genau angegeben sein, wann mit der Lieferung zu rechnen ist. Vor allem darf sich der Anbieter keine unbestimmten oder unbegrenzten Lieferzeiten vorbehalten. Außerdem muss in den Vertragsbedingungen ausdrücklich vermerkt sein, dass die Abbuchung vom Kreditkartenkonto erst mit der Auslieferung erfolgt. 9. Der Anbieter verpflichtet sich, grundsätzlich keine Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben. Viele Anbieter ermöglichen ihren Kunden, beim Bestellvorgang die Weitergabe von persönlichen Daten zu verbieten. Umgekehrt gibt es aber auch Anbieter, die eine Bestellung von einem Weitergaberecht für persönliche Daten abhängig machen. Es empfiehlt sich, Anbieter zu wählen, die sich verpflichten, persönliche Daten nicht weiterzugeben. 10. Angebote erfolgen in der jeweiligen Landessprache Da die Anbieter ihre Waren und Dienstleistungen im Internet nicht nur in deutscher Sprache beschreiben, sollten Konsumenten - besonders bei fehlenden Sprachkenntnissen - vorsichtig mit Bestellungen sein. e-LISA – die beste Seite der Bildung © MANZ Verlag Schulbuch Autor: Rainer Baier www.e-lisa.at Seite 2 Schneider-Schwankhart-Wirth-Grbenic-Andre-Geissler-Peter-Lichowski-Loidolt Reihe Betriebswirtschaft / Betriebs- u. Volkswirtschaft BW-Aktuell Arbeitsblatt MANZ Verlag Schulbuch SchulbuchPlus zu: Betriebswirtschaft II/2, WB/FW II/2 Betriebswirtschaft I/1, WB/FW I/1 BW-THEMA: Marketing BW-THEMA: Kaufvertrag Arbeitsblatt 1 – Fragen zum Artikel „10-Gebote des Online-Shoppings“ aus dem Konsumentenschutzmagazin „Konsument“ Der Konsument-Artikel ist auch Online Verfügbar: http://www.konsument.at/seiten/p1413.htm 1. Warum wurde das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen eingeführt. 2. Weshalb ist es notwendig, dass der Anbieter Name, Adresse, etc. seines Unternehmens in der Homepage anführt? 3. Welchen Vorteil hat der Kauf in einem Geschäft gegenüber dem Online-Shopping! 4. Welche Varianten für Kreditkartenzahlungen gibt es? 5. Welche Produkte sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen? Warum? 6. Warum könnte es wichtig sein, den Anbieter zu verpflichten, persönliche Daten nicht weiterzugeben? e-LISA – die beste Seite der Bildung © MANZ Verlag Schulbuch Autor: Rainer Baier www.e-lisa.at Seite 3 Schneider-Schwankhart-Wirth-Grbenic-Andre-Geissler-Peter-Lichowski-Loidolt Reihe Betriebswirtschaft / Betriebs- u. Volkswirtschaft BW-Aktuell Arbeitsblatt MANZ Verlag Schulbuch SchulbuchPlus zu: Betriebswirtschaft II/2, WB/FW II/2 Betriebswirtschaft I/1, WB/FW I/1 BW-THEMA: Marketing BW-THEMA: Kaufvertrag Arbeitsblatt 2 – Homepageanalyse der Firmen Kika und Hartlauer 1. Unter der Internetadresse http://www.guetezeichen.at/unternehmen/index.html finden Sie eine Liste von Online-Shops, die das österreichische E-Commerce-Gütezeichen tragen. Darunter ist auch die Firma Kika zu finden. Geben Sie für die Kika Homepage an, wo und wie die 10 Anforderungen des Gütezeichens umgesetzt sind! 2. Das Online-Angebot der Firma Hartlauer trägt nicht das österreichische E-Commerce-Gütezeichen, sondern ein anderes. Welches Gütezeichen ist das, und wo befindet es sich auf der Homepage? 3. Überprüfen Sie, ob der Online-Shop der Firma Hartlauer auch den Anforderungen des österreichischen E-Commerce-Gütezeichens entsprechen würde: Gehen Sie die 10 Anforderungen durch und geben Sie für die Hartlauer Homepage an, ob und wie diese 10 Anforderungen umgesetzt sind! e-LISA – die beste Seite der Bildung © MANZ Verlag Schulbuch Autor: Rainer Baier www.e-lisa.at Seite 4