Lieferverzug Mangelhafte Ware Zahlungsverzug Durch den KÄUFER Annahmeverzug Zahlungsverzug Durch den VERKÄUFER Lieferverzug Mangelhafte Ware Mangelhafte Rechnung …bei Zeitgeschäften … bei Fixgeschäften Ohne fixen Liefertermin Mit fixem Liefertermin Setzen einer angemessenen Nachfrist Folgen einer Nichterfüllung androhen Liefert VK weiterhin nicht, kann K vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern Nachfrist wäre sinnlos Sofortige Rücktrittsmöglichkeit Allenfalls Schadenersatz fordern Bsp.: Catering bei Hochzeitsfeier,… Käufer muss nachweisen, dass Schaden entstanden ist, um Schadenersatz geltend machen zu können ! Schreiben des Käufers an den säumigen Verkäufer: Grund des Schreibens – Bezugnahme auf Bestellung Feststellung, dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten wurde Setzen einer Nachfrist (bei Zeitgeschäften) oder Rücktritt bei Fixgeschäften Begründung Mögliche Folgen Arten von Mängeln: Nach der Bedeutung: ◦ Wesentliche ◦ Unwesentliche Nach der Erkennbarkeit: ◦ Offene ◦ Geheime Nach der Behebbarkeit: ◦ Behebbar ◦ Unbehebbar Wesentliche Mängel: verhindern den ordentlichen Gebrauch oder weisen bestimmte vereinbarte Eigenschaften nicht auf (Geschirr nicht spülmaschinenfest) Unwesentliche Mängel: Ware kann ordnungsgemäß verwendet werden (kleine Kratzer) Behebbare Mängel: können repariert werden Unbehebbare Mängel: können nicht repariert werden offene Mängel: sind bei Überprüfung der Ware sofort ersichtlich (statt Rindfleisch Lammfleisch geliefert) Geheime Mängel: sind nicht sofort bei Überprüfung der Ware ersichtlich (Witterungsbeständigkeit von Gartenmöbeln,…) Arglistig verschwiegene Mängel wenn dem Verkäufer diese Mängel bekannt waren Gewährleistung ist die Haftung des VK für Mängel, die schon bei der Übergabe der Ware bestanden haben. … bei beweglichen Sachen 2 Jahre Entdeckt der K den Mangel innerhalb von 6 Mo., so muss der VK beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestanden hat, entdeckt der K den Mangel später, so muss der K beweisen, dass der Mangel schon bei Übernahme bestanden hat („Beweislastumkehr“) …bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre ab Übergabe (gilt auch für Montagefehler) Gewährleistungsausschluss nicht möglich, im Einzelfall kann die Frist allerdings verkürzt werden. Gewährleistung …bei arglistig verschwiegenen Mängeln 30 Jahre …bei gebrauchter Ware 1 Jahr (statt 2) Garantie ist die freiwillige vom VK übernommene Verpflichtung, Mängel zu beheben, die durch ordnungsgemäßen Gebrauch eines Gutes entstehen. Sie geht meist über die gesetzliche Gewährleistungszeit hinaus (allerdings zeitlich beschränkt). …Verbesserung (Umtausch, Reparatur, Nachfrist bei Lieferverzug) bei behebbaren, unwesentlichen Mängeln …Preisminderung bei unwesentlichen, unbehebbaren Mängeln …Rücktritt vom Vertrag (SCHRIFTLICH!!!) bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln Inhalt: Bestätigung des Erhalts der Ware Hinweis und genaue Beschreibung des Mangels Mögliche Ansprüche oder Vorschläge zur Behebung Bitte um Stellungnahme Mögliche Folgen Käufer muss die Rechnung prüfen hinsichtlich: UStG-Bestandteilen Zahlungsbedingungen (entsprechen sie der Vereinbarung) Richtiger Preis? Vereinbarte Preisnachlässe berücksichtigt? Rechenfehler? Meist genügt ein Anruf oder ein Mail, um auf Fehler hinzuweisen und neue Rechnung anzufordern. … liegt vor, wenn der Käufer die Annahme verweigert. Möglichkeiten des Verkäufers: Hinterlegung der Ware in Lagerhaus (Kosten dafür trägt der Käufer) Nachfrist für Übernahme setzen Vom Vertrag zurücktreten Einen Notverkauf vornehmen Käufer auf Abnahme der Ware klagen Inhaltspunkte: Hinweis auf Bestellung Hinweis auf vertragsgerechte Lieferung Vorgangsweise (Nachfrist, Hinterlegung,…) Begründung Erwartete Reaktion des Käufers Mögliche Folgen … tritt ein, sobald der Käufer nicht zum vereinbarten Zahlungstermin zahlt. Rechtlich gesehen ist vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens KEIN Mahnschreiben erforderlich. Es muss nur eine Nachfrist gesetzt werden, wird diese nicht eingehalten, kann das Gericht eingeschaltet werden! Übliche Vorgehensweise: 1. Mahnung (Erinnerungsschreiben ohne Fristsetzung) 2. Mahnung (Hinweis auf Erinnerungsschreiben mit Fristsetzung) 3. Mahnung (letzte Fristsetzung, Folgen androhen) Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros (inkl. Androhung gerichtlicher Schritte) Mahnklage (Einleitung gerichtlicher Schritte) Inhaltspunkte: Hinweis auf die ev. vergangenen Schreiben Feststellung, dass Rechnungsbetrag noch nicht beglichen wurde Weitere Vorgangsweise Androhung der Folgen Höflicher Abschluss