BEGRÜNDUNG (§ 9 Abs. 8 BauGB) zum Bebauungs-/Grünordnungsplan Nr. 50 für das Gebiet „Haiden“ der Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land. Der Begründung liegt der Bebauungs-/Grünordnungsplan, ausgearbeitet vom Ingenieurbüro für Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. Gabriele Schmid, Alte Reichenhallerstraße 32 1/2, 83317 Teisendorf, in der Fassung vom 02.02.2012 zugrunde. Der Stadtrat von Laufen hat am 03.05.2011 die Aufstellung des Bebauungs-/Grünordnungsplanes beschlossen. A) Ziele und Zwecke des Bebauungs-/Grünordnungsplanes 1. Aufstellungsgründe Der nordöstliche Bereich des Ortsteiles Haiden ist geprägt von drei denkmalgeschützten Anwesen, die von Grünflächen und Obstwiesen umgeben sind. Dahinter ist im Mischgebiet an der Lindenstraße die Errichtung gewerblicher Hallen vorgesehen. Um einerseits den Gebietscharakter im Umfeld der Althofstellen zu erhalten sowie andererseits eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, beabsichtigt die Stadt Laufen nun den Bebauungs-/Grünordnungsplan Haiden aufzustellen. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungs-/Grünordnungsplanes umfasst die Fl.-Nrn. 642, 644, 646/2, 633, 640/2, 640/3, 644/5, 644/6 sowie Teilflächen der Fl.- Nrn. 646, 631, 640, 633/7, 633/8 und 633/9 der Gemarkung Leobendorf. 3. Flächennutzungsplan Der Bereich entlang der Teisendorfer Straße ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche und die nördlich angrenzenden Flächen sind als Mischgebiet dargestellt. Durch die Festsetzung der Grünflächen entlang der Teisendorfer Straße sind die wesentlichen Vorgaben des Flächennutzungsplanes gewahrt. Die Aufnahme der bestehenden Gebäude unter Denkmalschutz sowie des geplanten Wohnhauses im Westen ins Mischgebiet ergibt sich aus der notwendigen Konkretisierung der Planung und um eine sinnvolle Nutzung zu ermöglichen. Der Bebauungs/Grünordnungsplan ist somit hinsichtlich der wesentlichen Ziele aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt. 4. Lage, Größe und Beschaffenheit Das Bebauungsplangebiet liegt westlich der Bahnlinie an der Teisendorfer Straße im Ortsteil Haiden und umfasst rund 1,61 ha. Im Nordosten des Geltungsbereiches befindet sich ein Wohnhaus mit Garage. Das Flurstück Nr. 644 ist derzeit als Wiese intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die Grünflächen an der Teisendorfer Straße sind überwiegend als Streuobstwiesen, Wiesen oder Nutzgarten angelegt. Entlang der Teisendorfer Straße stehen drei Althofstellen unter Denkmalschutz. Beim Haus Nr. 64 wurde erst kürzlich ein Anbau errichtet, der jedoch vom Vermessungsamt noch nicht eingemessen worden ist. Die westlich und südlich an das Planungsgebiet angrenzenden Bereiche sind mit Wohnhäusern bebaut. Nordwestlich befindet sich ein Steinmetzbetrieb sowie weitere Wohngebäude. Im Norden begrenzen landwirtschaftliche Nutzflächen das Baugebiet. Das Gelände fällt nach Osten leicht ab. 5. Geplante bauliche Nutzung Zur Erhaltung des bestehenden Gebietscharakters und um eine Beeinträchtigung der bestehenden Wohnnutzung zu vermeiden, sind im Mischgebiet Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Beherbergungsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Vergnügungsstätten unzulässig. Da nördlich des Bebauungsplangebietes ein Steinmetzbetrieb besteht, ist im Bereich der Parzelle 1 darüber hinaus Wohnnutzung unzulässig. Hier ist lediglich ein nicht störender Gewerbebetrieb erlaubt. Durch die vorgesehenen gewerblichen Hallen sowie eventuell ein Bürogebäude soll eine gewisse Pufferzone zwischen dem Steinmetzbetrieb und den bestehenden Wohngebäuden im Osten sowie den denkmalgeschützten Anlagen an der Teisendorfer Straße entstehen. Die derzeit vom Eigentümer geplanten Hallen sollen im Wesentlichen der Unterbringung von Geräten eines 1 Betriebes für Hausmeisterservice und Gebäudereinigung sowie der Lagerung von Hackschnitzel dienen. Die Grenze zwischen den Fl.-Nrn. 644 und 642 soll entsprechend der Plandarstellung nach Süden verschoben werden. Um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden einerseits und eine der Umgebung angepasste lockere Bebauung andererseits sicherzustellen, wird das Maß der baulichen Nutzung im Mischgebiet mit der GRZ 0,30 festgesetzt. Im Bereich der Parzellen 1 und 3 ist im Hinblick auf die gegebenenfalls erforderlichen Zufahrts-, Rangier- und Lagerflächen eine Überschreitung der GRZ für die in § 19 Abs. 4 BauNVO bezeichneten Anlagen bis maximal 0,6 zugelassen. Die Höhenentwicklung wird in Anpassung an den Gebäudebestand in der Umgebung mit einer Wandhöhe von 6,30 m festgesetzt. Die maximale Gebäudegröße darf 16 m x 40 m betragen. Um zu vermeiden dass für den Bereich untypisch lange geschlossene Gebäudefronten entstehen, ist ferner die offene Bauweise festgesetzt. So ist sichergestellt, dass beispielsweise auch im Falle von Grundstücksteilung zwei aneinandergereihte Gebäude eine Länge von 50 m nicht überschreiten. Die denkmalgeschützten Gebäude werden mit Baugrenzen versehen, sodass der Bestand sinnvoll erhalten und maßvolle Erweiterungen ermöglicht werden. Am westlichen Rand des Baugebietes soll auf Fl.Nr. 633 die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes ermöglicht werden. 6. Verkehrserschließung Die Verkehrserschließung der neuen Gewerbehallen im Mischgebiet sowie des Gebäudes auf Flurstück Nr. 642 erfolgt über einen neu zu errichtenden Eigentümerweg von der Lindenstraße aus. Die Erschließung der übrigen Flächen erfolgt wie bisher über die Teisendorfer Straße bzw. die Lindenstraße. 7. Erschließung Die Wasserversorgung ist sichergestellt durch Anschluss an das städtische Netz. Die Abwasserentsorgung erfolgt durch Anschluss an die Ortskanalisation (Mischsystem). Die Stromversorgung ist sichergestellt durch den Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz. Die Müllbeseitigung erfolgt durch die kommunale Müllabfuhr. 8. Größe des Geltungsbereiches Mischgebiet Grünfläche Eigentümerweg Öff. Straßenverkehrsfläche Geltungsbereich 2 ca. 10900 m 2 ca. 3800 m 2 ca. 170 m 2 ca. 1270 m 2 ca. 16140 m 2 (davon ca. 5990 m unbebaut) 9. Grünordnung a) Bestandsaufnahme An der Teisendorfer Straße befinden sich Streuobstwiesen bzw. private Grünflächen, die zum Fortbestand des Ortscharakters in diesem Bereich erhalten werden sollen. Nördlich des bestehenden Gebäudes auf Flurstück Nr. 642 steht ein Nussbaum. Der nördliche Teil des Planungsgebietes ist derzeit als Wiese intensiv landwirtschaftlich genutzt und weist keinerlei Gehölzstrukturen auf. b) Planungsziele: Der zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft soll durch folgende Maßnahmen möglichst gering gehalten werden: • Zur Einbindung der geplanten Gebäude in das Orts- und Landschaftsbild sollen am nördlichen Rand des Mischgebietes sowie entlang der Lindenstraße standortheimische Gehölze gepflanzt werden. • Die bestehenden Obstwiesen sind weitgehend zu erhalten und zu pflegen. • Zur Vermeidung von Barrierewirkung für Kleinsäuger etc. ist die Errichtung von Sockelmauern bei Einfriedungen verboten. • Um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens zu erhalten, sind Zufahrten und Kfz-Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. • Das Regenwasser muss soweit als möglich wieder dem Untergrund zugeführt werden. • Im Zuge der Baumaßnahme ist der Oberboden fachgerecht zu lagern und gegebenenfalls wiedereinzubauen. 2 B) Wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1. Das Baugebiet wird als Mischgebiet festgesetzt. Aufgrund der Nutzung der angrenzenden Bereiche ist eine gegenseitige Beeinträchtigung durch Emissionen nicht zu erwarten. 2. Auf eine maßvolle Höhenentwicklung der Gebäude sowie auf ein der Umgebung entsprechendes Maß der baulichen Nutzung wurde durch die Festsetzungen geachtet. 3. Durch die Aufstellung eines integrierten Grünordnungsplanes ist eine Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet. C) Umweltbericht 1. Einleitung 1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bebauungsplanes Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll einerseits der Charakter des Ortsteiles in Bezug auf die denkmalgeschützten Gebäude gewahrt und andererseits dem dringenden Flächenbedarf eines ortsansässigen Betriebes nachgekommen und eine ordnungsgemäße Bebauung, Nutzung und Erschließung gesichert werden. Der Bebauungsplan sieht die Errichtung von neuen Gewerbehallen im Mischgebiet vor. Die Erschließung erfolgt über die bestehenden Anlagen bzw. über einen neu zu errichtenden Eigentümerweg. Ferner ist im Westen ein neues Wohngebäude geplant. Die Ein- und Durchgrünung des Baugebietes erfolgt durch entsprechende Pflanzmaßnahmen. 1.2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie dem Baugesetzbuch, den Naturschutzgesetzen, der Immissionsschutzgesetzgebung, der Abfall- und Wassergesetzgebung, ist der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Laufen zu beachten. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das geplante Baugebiet als Mischgebiet dargestellt. Die Flächen entlang der Teisendorfer Straße sind als Grünflächen ausgewiesen. 2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen a) Schutzgut Boden Die Stadt Laufen gehört mit ihrem Umland zu der naturräumlichen Haupteinheit „Salzach – Hügelland“. Der Bereich Haiden liegt im Bereich der würmzeitlichen Jungmoräne des Salzachgletschers. Der Untergrund im Planungsgebiet besteht aus kiesig-sandigem bis tonigschluffigem Material mit geringer Versickerungsleistung. Entsprechend dem Ausgangsmaterial haben sich hier Parabraunerden und Braunerden entwickelt. Der Boden ist anthropogen überprägt unter Dauerbewuchs und weist keine Bedeutung als Sonderstandort zur Entwicklung seltener Vegetationstypen auf. Im Planungsgebiet sind keine Altlasten bekannt. Das Gelände ist nach Osten leicht geneigt. Baubedingt werden Flächen verändert und Oberboden zwischengelagert. Eine Beeinträchtigung des Bodens durch Stoffeintrag ist aufgrund der vorgesehenen Nutzung nicht zu befürchten. Durch die vorhandene Bebauung ist ein Teil der Flächen bereits dauerhaft versiegelt. Durch die Errichtung der geplanten Gewerbehallen und den vorgesehenen Eigentümerweg wird eine weitere Bodenversiegelung erfolgen. Allerdings sind Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen, wodurch die Auswirkungen reduziert werden können. Die bestehenden Obstwiesen sind zu erhalten und weitere Flächen sind für eine Bepflanzung vorgesehen. Es sind daher aufgrund der teilweisen Versiegelung des Untergrundes Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut Boden zu erwarten. b) Wasser Im Planungsgebiet liegen keine offenen Gewässer wie Quellen, Fließgewässer oder Stillgewässer. Von dem Vorhaben sind auch keine Wasserschutzzonen betroffen. Aufgrund der Höhenlage ist von einem ausreichenden Grundwasserflurabstand auszugehen. Ein Eindringen der Baukörper ins Grundwasser ist nicht zu erwarten. Niederschlagswasser ist breitflächig oder über geeignete Anlagen zu versickern. Die Abwässer werden dem bestehenden Schmutzwasserkanal zugeführt. Eine Verschmutzung durch umweltgefährdende Stoffe ist nicht zu befürchten. Es wird mit Auswirkungen von geringer Erheblichkeit gerechnet. 3 c) Tiere und Pflanzen Im Planungsgebiet sind insbesondere am westlichen und östlichen Rand Streuobstwiesen vorhanden, deren Fortbestand durch entsprechende Festsetzungen gesichert ist. Das als Mischgebiet zur weiteren Bebauung vorgesehene Gebiet ist derzeit überwiegend als Wiese intensiv landwirtschaftlich genutzt und weist keinerlei Gehölzstrukturen auf. Aufgrund der bisherigen Nutzung sind im Planungsgebiet keine geschützten Tier- und Pflanzenarten vorhanden. Die nächstgelegenen SPA- und FFH-Gebiete sind die Salzach und das Haarmoos in einer Entfernung von ca. 1,2 bzw. 2,4 km. Eine Beeinträchtigung ist auszuschließen. Auch befinden sich im Nahbereich keine Biotope, die durch die künftige Bebauung beeinträchtigt werden könnten. Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen tragen zur Verminderung der Eingriffsschwere bei. Es sind somit keine erheblichen Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt zu erwarten. d) Mensch und Siedlung Die geplanten Gewerbehallen liegen unmittelbar im Anschluss an bestehende Bebauung. Der benachbarte Bereich ist im Flächennutzungsplan teils ebenso als Mischgebiet und teils als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich nördlich des Planungsgebietes ein Steinmetzbetrieb. Bei diesem wurde im Zuge der Nutzungsänderung von Schlosserei zu Steinmetzbetrieb im Jahr 1988 vom Landratsamt eine Schallpegelmessung unter Betriebsbedingungen durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass beim nächstgelegenen Anwesen (Hauptgebäude auf Fl.Nr. 655/2) die zulässigen Immissionsrichtwerte eines Mischgebietes deutlich unterschritten wurden. Da sich die Betriebsbedingungen seitdem nicht geändert haben und die Hauptemissionsrichtung aufgrund der Lage der Hallentore nach Westen ist, kann davon ausgegangen werden, dass keine nennenswerten Auswirkungen des Steinmetzbetriebes auf schutzbedürftige Gebäude im Mischgebiet zu erwarten sind. Im Mischgebiet selbst sind nur emissionsarme Betriebe zulässig, die die im Mischgebiet zulässigen Schallpegel einhalten. Durch die Neubebauung ist gegebenenfalls mit einem etwas höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen, so dass sich die Verkehrslärmbelastung im bestehenden Siedlungsgebiet möglicherweise geringfügig erhöhen wird. Nennenswerte Mehrbelastungen sind aufgrund der geringen Größe des Neubaugebietes jedoch nicht zu erwarten. Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen sind derzeit als landwirtschaftliche Wiese genutzt und haben für die örtliche Bevölkerung keinerlei Erholungsfunktion. Im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung und das Schutzgut Mensch sind daher für das bestehende Gebiet Beeinträchtigungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten. e) Klima und Luft Laufen gehört großräumig zum Klimabezirk des Oberbayerischen Alpenvorlandes. Charakteristisch sind die Stau- und Föhneffekte, die aufgrund der Luftströme durch die Alpen entstehen. Die mittlere Lufttemperatur liegt zwischen 7° und 8 °. Die Jahresniederschlagsmenge schwankt zwischen 1100 und 1300 mm. Die Hauptwindrichtung ist aus Westen. Aufgrund der geringen Größe des Baugebietes zwischen bestehender Bebauung ist mit keinen gravierenden Klimaauswirkungen zu rechnen. Die geplante Bebauung stellt aufgrund ihrer Lage keine wesentliche Barriere für den Luftaustausch dar. Es sind daher kein nennenswerter Temperaturanstieg und eine daraus resultierende Veränderungen des Kleinklimas zu erwarten. Die geplante Nutzung wird ferner keine erhöhte Schadstoffbelastung der Luft verursachen. Daher ist insgesamt von einer geringen Erheblichkeit auszugehen. f) Orts- und Landschaftsbild Durch die vorgesehene Bebauung wird der bestehende Siedlungskörper ergänzt bzw. abgerundet und eine wirtschaftliche Erschließung sichergestellt. Allerdings wird sich das Orts- und Landschaftsbild durch die geplanten Gewerbehallen im Hintergrund der denkmalgeschützten Bauten ändern. Durch die festgesetzte Bepflanzung und die zu erhaltenden Obstwiesen kann eine Einbindung der künftigen Bauten in das bestehende Orts- und Landschaftsbild erzielt werden. Es ist daher mit mittleren Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu rechnen. g) Kultur- und sonstige Sachgüter Im Geltungsbereich sind drei Gebäude unter Denkmalschutz vorhanden. Um den Ortscharakter soweit als möglich zu bewahren, sind die umgebenden Obstwiesen zu erhalten bzw. neue anzulegen. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Gebäudekomplexe ist nicht zu erwarten. Über die Existenz von Bodendenkmälern ist nichts bekannt. 4 h) Wechselwirkungen Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch Wechselwirkungen Schutzgütern innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereiches. zwischen den 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Die unbebaute Fläche im Mischgebiet würde bei Nichtdurchführung der Planung weiter intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Der Flächenbedarf des ortsansässigen Betriebes würde weiter bestehen oder andernorts gedeckt werden müssen. 4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) 4.1. Einstufung des Zustandes der Eingriffsfläche gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ Ein wesentlicher Teil des Planungsgebietes ist bereits bebaut, sodass dort kein zusätzlicher Eingriff entsteht. Im Bereich des geplanten Wohnhauses im Westen der Parzelle 5 kann in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde von der Eingriffsregelung abgesehen werden, da durch die Erhaltung und Pflege des bestehenden Obstangers negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft weitgehend vermieden werden können und den Belangen des Naturschutzes dadurch ausreichend Rechnung getragen wird. Als Eingriffsfläche ist daher nur der noch unbebaute Teil des Mischgebietes (Parz. 1) zuzüglich des Eigentümerweges anzusehen. Im Folgenden werden daher die Einstufung des Zustandes und der Ausgleich nur auf diese Fläche bezogen. Arten und Lebensräume intensiv genutztes Grünland Kategorie I- oberer Wert Boden anthropogen überprägt unter Dauerbewuchs ohne kulturhistorische Bedeutung oder Eignung für die Entwicklung von besonderen Biotopen Kategorie II - unterer Wert Wasser Verdichtete Fläche mit schlechter Versickerungsleistung Kategorie I - oberer Wert Klima und Luft Fläche ohne wesentliche Auswirkung auf kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen Kategorie I - oberer Wert Landschaftsbild Ortsrandbereich, im Anschluss an Gebäude unter Denkmalschutz Kategorie II - unterer Wert Gesamtbewertung Kategorie I – oberer Wert 4.2. Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die Schutzgüter Schutzgut Boden und Wasser: Stellplätze und Garagenzufahrten sind mit wasserdurchlässigen Materialien herzustellen. Dadurch kann eine wesentliche Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung weitgehend vermieden werden. Im Zuge der Baumaßnahmen ist der Oberboden fachgerecht zu lagern und gegebenenfalls wieder einzubauen. Schutzgut Tiere und Pflanzen: Im Planungsgebiet liegen keine hochwertigen oder gesetzlich geschützten Biotope. Zur Durchgrünung und Lebensraumverbesserung ist die Pflanzung von standortheimischen Laub- und Obstbäumen und Sträuchern vorgesehen. Tiergruppenschädigende Anlagen und Bauteile wie z.B. Sockelmauern zum Außenbereich hin sind verboten. Schutzgut Landschaft: Die vorgesehene Bepflanzung trägt zur Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild bei. 4.3. Eingriffsregelung Das Planungsgebiet wird als Gebiet mit geringer Bedeutung für Natur- und Landschaft eingestuft. Um eine wirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen, ist die GRZ mit 0,30 festgesetzt. Durch die genannten Vermeidungsmaßnahmen, insbesondere die vorgesehene Ein- und Durchgrünung kann die Eingriffsschwere in Natur und Landschaft gemindert werden. Der Kompensationsfaktor wird daher mit 0,40 angesetzt. Als Eingriffsfläche wird das noch 5 2 unbebaute Mischgebiet (Parz. 1) mit einer Fläche von 5310 m sowie der Eigentümerweg im 2 2 Umfang von ca. 170 m - somit insgesamt 5480 m - in Ansatz gebracht. Somit ist ein 2 Ausgleichsbedarf von rund 2192 m gegeben. Die Ausgleichsfläche wird südlich der Eingriffsfläche im unmittelbaren Umfeld des denkmalgeschützten Gebäudes festgesetzt. Es sind westlich und östlich des bestehenden Gebäudes Streuobstwiesen mit insgesamt mindestens 12 Obstbaumhochstämmen anzulegen. Im Bereich östlich des Anwesens waren in früheren Jahren bereits einige Obststämme vorhanden, die jedoch im Laufe der Zeit ausgefallen sind bzw. entfernt werden mussten. Daher soll an dieser Stelle nun ergänzend zu der neuen Obstwiese im Westen eine Streuobstwiese wieder geschaffen und gepflegt werden. Beide Flächen dürfen nicht mehr gedüngt werden und die Mahd darf höchstens zweimal jährlich nach dem 15.06. erfolgen. Das Mähgut ist zu entfernen. Durch diese geplanten Maßnahmen kann der Eingriff in Natur und Landschaft entsprechend den Anforderungen des BauGB und des BNatSchG bezüglich der Eingriffsregelung ausgeglichen werden. 5. Alternative Planungslösungen Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes kann durch eine landschaftsgerechte Einbindung der Bauten und Erhaltung der Obstwiesen der Fortbestand des Ortscharakters sichergestellt werden. Die neuen Hallen im Mischgebiet bieten Platz für den Bedarf eines ortsansässigen Betriebes. Eine wirtschaftliche Verkehrserschließung sowie eine geordnete Bebauung und Nutzung wird durch den Bebauungsplan ermöglicht. Als alternative Planung wurden eine abweichende Situierung der Hallen sowie eine teilweise Wohnbebauung geprüft. Aufgrund der bestehenden Bauten und der erforderlichen Eingrünung wurde vorliegender Planung jedoch der Vorzug gegeben. 6. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Der festgesetzten Bepflanzung kommt eine wesentliche Bedeutung zu. Von Seiten der Gemeinde ist daher im Jahr nach Abschluss der Baumaßnahme die Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Pflanzmaßnahme sinnvoll. 7. Zusammenfassung Das Planungsgebiet liegt westlich der Bahntrasse am Rand des Ortsteiles Haiden. An der Teisendorfer Straße befinden sich drei Gebäude unter Denkmalschutz, die im Osten und Westen von Streuobstwiesen begrenzt werden. Nördlich davon ist im Anschluss an einen bestehenden Steinmetzbetrieb die Errichtung von Gewerbehallen vorgesehen. Um den dörflichen Charakter des Gebietes mit den denkmalgeschützten Gebäuden zu erhalten, sind die bestehenden Streuobstwiesen weitgehend zu erhalten und im Bereich des mittleren Anwesens neue Streuobstwiesen beiderseits des Gebäudes als Ausgleich für den Eingriff anzulegen. Diese Flächen sind als private Grünflächen festgesetzt. Der für die gewerblichen Bauten vorgesehene Bereich, das bestehende Wohnhaus im Osten sowie die denkmalgeschützten Anwesen werden als Mischgebiet ausgewiesen. Ferner wird im Westen des Planungsgebietes die Errichtung eines neuen Wohnhauses ermöglicht. Im Norden des Planungsgebietes und entlang der Lindenstraße ist eine Eingrünung mit standortheimischen Gehölzen geplant. Die zur Bebauung vorgesehene Fläche im Norden ist derzeit als landwirtschaftliche Wiese intensiv genutzt. Es ist die Errichtung von Gewerbehallen vorgesehen. Die geplante Bebauung schließt den vorhandenen Ortsrand und stellt eine Ergänzung des bestehenden Siedlungskörpers dar. Die Verkehrserschließung erfolgt über einen neu anzulegenden Eigentümerweg, der von der Lindenstraße abzweigt. Die Ver- und Entsorgung kann über die bestehenden Anlagen sichergestellt werden. Durch die geplante bauliche Nutzung ist ein relativ geringer Versiegelungsgrad zu erwarten. Allerdings werden darüber hinaus entsprechende Rangier- und Lagerflächen benötigt, so dass eine höhere Überschreitung der GRZ zugelassen wird. Durch den Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche wird im Bezug auf das Schutzgut Boden mit anlagebedingten Auswirkungen von mittlerer Erheblichkeit gerechnet. Wesentliche Auswirkungen auf Wasser, Klima, Luft, Pflanzen und Tiere sind nicht zu erwarten. Ebenso ist eine Beeinträchtigung von Mensch und Siedlung nicht zu befürchten. Aufgrund der vorhandenen Gebäude unter Denkmalschutz sind Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter durch entsprechende Festsetzungen zu vermeiden. Dies kann durch die geplanten Eingrünungsmaßnahmen und der Neuanlage und Erhaltung bestehender Obstwiesen sichergestellt werden. Da der Bepflanzung eine wesentliche Bedeutung zukommt, wird die ordnungsgemäße Durchführung im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde überprüft. Zum Ausgleich für den Eingriff in Natur- und Landschaft werden im Süden Ausgleichsflächen 6 festgesetzt, auf der Streuobstwiesen anzulegen sind. Diese dürfen nicht gedüngt werden und unterliegen Auflagen hinsichtlich der Mahd. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die geplanten Maßnahmen die Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Umwelt kompensiert werden können. Laufen, den ………… ……………….. Hans Feil Erster Bürgermeister Aufgestellt: INGENIEURBÜRO FÜR STÄTDEBAU UND UMWELTPLANUNG DIPL:-ING. GABRIELE SCHMID ALTE REICHENHALLER STRASSE 32 1/2 83317 TEISENDORF TELEFON 08666/9273871 FAX 08666/9273872 E-MAIL: [email protected] 02.02.2012 7