begründung - Stadt Laufen

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BEGRÜNDUNG
(§ 9 Abs. 8 BauGB)
zum Bebauungs-/Grünordnungsplan Nr. 50 für das Gebiet „Haiden“ der Stadt Laufen, Landkreis
Berchtesgadener Land.
Der Begründung liegt der Bebauungs-/Grünordnungsplan, ausgearbeitet vom Ingenieurbüro für
Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. Gabriele Schmid, Alte Reichenhallerstraße 32 1/2, 83317
Teisendorf, in der Fassung vom 02.02.2012 zugrunde.
Der Stadtrat von Laufen hat am 03.05.2011 die Aufstellung des Bebauungs-/Grünordnungsplanes
beschlossen.
A) Ziele und Zwecke des Bebauungs-/Grünordnungsplanes
1. Aufstellungsgründe
Der nordöstliche Bereich des Ortsteiles Haiden ist geprägt von drei denkmalgeschützten Anwesen,
die von Grünflächen und Obstwiesen umgeben sind. Dahinter ist im Mischgebiet an der
Lindenstraße die Errichtung gewerblicher Hallen vorgesehen.
Um einerseits den Gebietscharakter im Umfeld der Althofstellen zu erhalten sowie andererseits
eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, beabsichtigt die Stadt Laufen nun den
Bebauungs-/Grünordnungsplan Haiden aufzustellen.
2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungs-/Grünordnungsplanes umfasst die Fl.-Nrn. 642, 644, 646/2,
633, 640/2, 640/3, 644/5, 644/6 sowie Teilflächen der Fl.- Nrn. 646, 631, 640, 633/7, 633/8 und
633/9 der Gemarkung Leobendorf.
3. Flächennutzungsplan
Der Bereich entlang der Teisendorfer Straße ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche und die
nördlich angrenzenden Flächen sind als Mischgebiet dargestellt. Durch die Festsetzung der
Grünflächen entlang der Teisendorfer Straße sind die wesentlichen Vorgaben des
Flächennutzungsplanes gewahrt. Die Aufnahme der bestehenden Gebäude unter Denkmalschutz
sowie des geplanten Wohnhauses im Westen ins Mischgebiet ergibt sich aus der notwendigen
Konkretisierung der Planung und um eine sinnvolle Nutzung zu ermöglichen. Der Bebauungs/Grünordnungsplan ist somit hinsichtlich der wesentlichen Ziele aus dem rechtskräftigen
Flächennutzungsplan entwickelt.
4. Lage, Größe und Beschaffenheit
Das Bebauungsplangebiet liegt westlich der Bahnlinie an der Teisendorfer Straße im Ortsteil
Haiden und umfasst rund 1,61 ha.
Im Nordosten des Geltungsbereiches befindet sich ein Wohnhaus mit Garage. Das Flurstück Nr.
644 ist derzeit als Wiese intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die Grünflächen an der Teisendorfer
Straße sind überwiegend als Streuobstwiesen, Wiesen oder Nutzgarten angelegt.
Entlang der Teisendorfer Straße stehen drei Althofstellen unter Denkmalschutz. Beim Haus Nr. 64
wurde erst kürzlich ein Anbau errichtet, der jedoch vom Vermessungsamt noch nicht eingemessen
worden ist.
Die westlich und südlich an das Planungsgebiet angrenzenden Bereiche sind mit Wohnhäusern
bebaut. Nordwestlich befindet sich ein Steinmetzbetrieb sowie weitere Wohngebäude. Im Norden
begrenzen landwirtschaftliche Nutzflächen das Baugebiet. Das Gelände fällt nach Osten leicht ab.
5. Geplante bauliche Nutzung
Zur Erhaltung des bestehenden Gebietscharakters und um eine Beeinträchtigung der bestehenden
Wohnnutzung zu vermeiden, sind im Mischgebiet Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Beherbergungsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Vergnügungsstätten unzulässig.
Da nördlich des Bebauungsplangebietes ein Steinmetzbetrieb besteht, ist im Bereich der Parzelle 1
darüber hinaus Wohnnutzung unzulässig. Hier ist lediglich ein nicht störender Gewerbebetrieb
erlaubt. Durch die vorgesehenen gewerblichen Hallen sowie eventuell ein Bürogebäude soll eine
gewisse Pufferzone zwischen dem Steinmetzbetrieb und den bestehenden Wohngebäuden im
Osten sowie den denkmalgeschützten Anlagen an der Teisendorfer Straße entstehen. Die derzeit
vom Eigentümer geplanten Hallen sollen im Wesentlichen der Unterbringung von Geräten eines
1
Betriebes für Hausmeisterservice und Gebäudereinigung sowie der Lagerung von Hackschnitzel
dienen. Die Grenze zwischen den Fl.-Nrn. 644 und 642 soll entsprechend der Plandarstellung
nach Süden verschoben werden. Um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden einerseits
und eine der Umgebung angepasste lockere Bebauung andererseits sicherzustellen, wird das Maß
der baulichen Nutzung im Mischgebiet mit der GRZ 0,30 festgesetzt. Im Bereich der Parzellen 1
und 3 ist im Hinblick auf die gegebenenfalls erforderlichen Zufahrts-, Rangier- und Lagerflächen
eine Überschreitung der GRZ für die in § 19 Abs. 4 BauNVO bezeichneten Anlagen bis maximal
0,6 zugelassen. Die Höhenentwicklung wird in Anpassung an den Gebäudebestand in der
Umgebung mit einer Wandhöhe von 6,30 m festgesetzt. Die maximale Gebäudegröße darf 16 m x
40 m betragen. Um zu vermeiden dass für den Bereich untypisch lange geschlossene
Gebäudefronten entstehen, ist ferner die offene Bauweise festgesetzt. So ist sichergestellt, dass
beispielsweise auch im Falle von Grundstücksteilung zwei aneinandergereihte Gebäude eine
Länge von 50 m nicht überschreiten. Die denkmalgeschützten Gebäude werden mit Baugrenzen
versehen, sodass der Bestand sinnvoll erhalten und maßvolle Erweiterungen ermöglicht werden.
Am westlichen Rand des Baugebietes soll auf Fl.Nr. 633 die Errichtung eines weiteren
Wohngebäudes ermöglicht werden.
6. Verkehrserschließung
Die Verkehrserschließung der neuen Gewerbehallen im Mischgebiet sowie des Gebäudes auf
Flurstück Nr. 642 erfolgt über einen neu zu errichtenden Eigentümerweg von der Lindenstraße aus.
Die Erschließung der übrigen Flächen erfolgt wie bisher über die Teisendorfer Straße bzw. die
Lindenstraße.
7. Erschließung
Die Wasserversorgung ist sichergestellt durch Anschluss an das städtische Netz.
Die Abwasserentsorgung erfolgt durch Anschluss an die Ortskanalisation (Mischsystem).
Die Stromversorgung ist sichergestellt durch den Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz.
Die Müllbeseitigung erfolgt durch die kommunale Müllabfuhr.
8. Größe des Geltungsbereiches
Mischgebiet
Grünfläche
Eigentümerweg
Öff. Straßenverkehrsfläche
Geltungsbereich
2
ca. 10900 m
2
ca. 3800 m
2
ca. 170 m
2
ca. 1270 m
2
ca. 16140 m
2
(davon ca. 5990 m unbebaut)
9. Grünordnung
a) Bestandsaufnahme
An der Teisendorfer Straße befinden sich Streuobstwiesen bzw. private Grünflächen, die zum
Fortbestand des Ortscharakters in diesem Bereich erhalten werden sollen. Nördlich des
bestehenden Gebäudes auf Flurstück Nr. 642 steht ein Nussbaum.
Der nördliche Teil des Planungsgebietes ist derzeit als Wiese intensiv landwirtschaftlich genutzt
und weist keinerlei Gehölzstrukturen auf.
b) Planungsziele:
Der zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft soll durch folgende Maßnahmen möglichst
gering gehalten werden:
•
Zur Einbindung der geplanten Gebäude in das Orts- und Landschaftsbild sollen am nördlichen
Rand des Mischgebietes sowie entlang der Lindenstraße standortheimische Gehölze gepflanzt
werden.
•
Die bestehenden Obstwiesen sind weitgehend zu erhalten und zu pflegen.
•
Zur Vermeidung von Barrierewirkung für Kleinsäuger etc. ist die Errichtung von Sockelmauern bei
Einfriedungen verboten.
•
Um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens zu erhalten, sind Zufahrten und Kfz-Stellplätze mit
wasserdurchlässigen Belägen auszuführen.
•
Das Regenwasser muss soweit als möglich wieder dem Untergrund zugeführt werden.
•
Im Zuge der Baumaßnahme ist der Oberboden fachgerecht zu lagern und gegebenenfalls
wiedereinzubauen.
2
B) Wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes
1. Das Baugebiet wird als Mischgebiet festgesetzt. Aufgrund der Nutzung der angrenzenden
Bereiche ist eine gegenseitige Beeinträchtigung durch Emissionen nicht zu erwarten.
2. Auf eine maßvolle Höhenentwicklung der Gebäude sowie auf ein der Umgebung entsprechendes
Maß der baulichen Nutzung wurde durch die Festsetzungen geachtet.
3. Durch die Aufstellung eines integrierten Grünordnungsplanes ist eine Einbindung in das Orts- und
Landschaftsbild gewährleistet.
C) Umweltbericht
1. Einleitung
1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bebauungsplanes
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll einerseits der Charakter des Ortsteiles in Bezug
auf die denkmalgeschützten Gebäude gewahrt und andererseits dem dringenden Flächenbedarf
eines ortsansässigen Betriebes nachgekommen und eine ordnungsgemäße Bebauung, Nutzung
und Erschließung gesichert werden.
Der Bebauungsplan sieht die Errichtung von neuen Gewerbehallen im Mischgebiet vor. Die
Erschließung erfolgt über die bestehenden Anlagen bzw. über einen neu zu errichtenden
Eigentümerweg. Ferner ist im Westen ein neues Wohngebäude geplant.
Die Ein- und Durchgrünung des Baugebietes erfolgt durch entsprechende Pflanzmaßnahmen.
1.2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten
Ziele und ihrer Berücksichtigung
Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie dem Baugesetzbuch, den Naturschutzgesetzen, der Immissionsschutzgesetzgebung, der Abfall- und Wassergesetzgebung, ist der
Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Laufen zu beachten. Im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan ist das geplante Baugebiet als Mischgebiet dargestellt. Die Flächen entlang
der Teisendorfer Straße sind als Grünflächen ausgewiesen.
2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen
a) Schutzgut Boden
Die Stadt Laufen gehört mit ihrem Umland zu der naturräumlichen Haupteinheit „Salzach –
Hügelland“. Der Bereich Haiden liegt im Bereich der würmzeitlichen Jungmoräne des
Salzachgletschers. Der Untergrund im Planungsgebiet besteht aus kiesig-sandigem bis tonigschluffigem Material mit geringer Versickerungsleistung. Entsprechend dem Ausgangsmaterial
haben sich hier Parabraunerden und Braunerden entwickelt. Der Boden ist anthropogen überprägt
unter Dauerbewuchs und weist keine Bedeutung als Sonderstandort zur Entwicklung seltener
Vegetationstypen auf. Im Planungsgebiet sind keine Altlasten bekannt. Das Gelände ist nach
Osten leicht geneigt.
Baubedingt werden Flächen verändert und Oberboden zwischengelagert. Eine Beeinträchtigung
des Bodens durch Stoffeintrag ist aufgrund der vorgesehenen Nutzung nicht zu befürchten.
Durch die vorhandene Bebauung ist ein Teil der Flächen bereits dauerhaft versiegelt. Durch die
Errichtung der geplanten Gewerbehallen und den vorgesehenen Eigentümerweg wird eine weitere
Bodenversiegelung erfolgen. Allerdings sind Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigen
Belägen zu versehen, wodurch die Auswirkungen reduziert werden können. Die bestehenden
Obstwiesen sind zu erhalten und weitere Flächen sind für eine Bepflanzung vorgesehen.
Es sind daher aufgrund der teilweisen Versiegelung des Untergrundes Umweltauswirkungen
mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut Boden zu erwarten.
b) Wasser
Im Planungsgebiet liegen keine offenen Gewässer wie Quellen, Fließgewässer oder Stillgewässer.
Von dem Vorhaben sind auch keine Wasserschutzzonen betroffen.
Aufgrund der Höhenlage ist von einem ausreichenden Grundwasserflurabstand auszugehen. Ein
Eindringen der Baukörper ins Grundwasser ist nicht zu erwarten. Niederschlagswasser ist
breitflächig oder über geeignete Anlagen zu versickern. Die Abwässer werden dem bestehenden
Schmutzwasserkanal zugeführt. Eine Verschmutzung durch umweltgefährdende Stoffe ist nicht zu
befürchten.
Es wird mit Auswirkungen von geringer Erheblichkeit gerechnet.
3
c) Tiere und Pflanzen
Im Planungsgebiet sind insbesondere am westlichen und östlichen Rand Streuobstwiesen
vorhanden, deren Fortbestand durch entsprechende Festsetzungen gesichert ist.
Das als Mischgebiet zur weiteren Bebauung vorgesehene Gebiet ist derzeit überwiegend als
Wiese intensiv landwirtschaftlich genutzt und weist keinerlei Gehölzstrukturen auf.
Aufgrund der bisherigen Nutzung sind im Planungsgebiet keine geschützten Tier- und
Pflanzenarten vorhanden. Die nächstgelegenen SPA- und FFH-Gebiete sind die Salzach und das
Haarmoos in einer Entfernung von ca. 1,2 bzw. 2,4 km. Eine Beeinträchtigung ist auszuschließen.
Auch befinden sich im Nahbereich keine Biotope, die durch die künftige Bebauung beeinträchtigt
werden könnten.
Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen tragen zur Verminderung der Eingriffsschwere bei.
Es sind somit keine erheblichen Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt zu erwarten.
d) Mensch und Siedlung
Die geplanten Gewerbehallen liegen unmittelbar im Anschluss an bestehende Bebauung. Der
benachbarte Bereich ist im Flächennutzungsplan teils ebenso als Mischgebiet und teils als
Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich nördlich des Planungsgebietes ein Steinmetzbetrieb.
Bei diesem wurde im Zuge der Nutzungsänderung von Schlosserei zu Steinmetzbetrieb im Jahr
1988 vom Landratsamt eine Schallpegelmessung unter Betriebsbedingungen durchgeführt. Hierbei
wurde festgestellt, dass beim nächstgelegenen Anwesen (Hauptgebäude auf Fl.Nr. 655/2) die
zulässigen Immissionsrichtwerte eines Mischgebietes deutlich unterschritten wurden. Da sich die
Betriebsbedingungen seitdem nicht geändert haben und die Hauptemissionsrichtung aufgrund der
Lage der Hallentore nach Westen ist, kann davon ausgegangen werden, dass keine
nennenswerten Auswirkungen des Steinmetzbetriebes auf schutzbedürftige Gebäude im
Mischgebiet zu erwarten sind. Im Mischgebiet selbst sind nur emissionsarme Betriebe zulässig, die
die im Mischgebiet zulässigen Schallpegel einhalten.
Durch die Neubebauung ist gegebenenfalls mit einem etwas höheren Verkehrsaufkommen zu
rechnen, so dass sich die Verkehrslärmbelastung im bestehenden Siedlungsgebiet möglicherweise
geringfügig erhöhen wird. Nennenswerte Mehrbelastungen sind aufgrund der geringen Größe des
Neubaugebietes jedoch nicht zu erwarten.
Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen sind derzeit als landwirtschaftliche Wiese genutzt und
haben für die örtliche Bevölkerung keinerlei Erholungsfunktion.
Im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung und das Schutzgut Mensch sind daher für das
bestehende Gebiet Beeinträchtigungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.
e) Klima und Luft
Laufen gehört großräumig zum Klimabezirk des Oberbayerischen Alpenvorlandes. Charakteristisch
sind die Stau- und Föhneffekte, die aufgrund der Luftströme durch die Alpen entstehen.
Die mittlere Lufttemperatur liegt zwischen 7° und 8 °. Die Jahresniederschlagsmenge schwankt
zwischen 1100 und 1300 mm. Die Hauptwindrichtung ist aus Westen. Aufgrund der geringen
Größe des Baugebietes zwischen bestehender Bebauung ist mit keinen gravierenden
Klimaauswirkungen zu rechnen. Die geplante Bebauung stellt aufgrund ihrer Lage keine
wesentliche Barriere für den Luftaustausch dar. Es sind daher kein nennenswerter
Temperaturanstieg und eine daraus resultierende Veränderungen des Kleinklimas zu erwarten. Die
geplante Nutzung wird ferner keine erhöhte Schadstoffbelastung der Luft verursachen.
Daher ist insgesamt von einer geringen Erheblichkeit auszugehen.
f) Orts- und Landschaftsbild
Durch die vorgesehene Bebauung wird der bestehende Siedlungskörper ergänzt bzw. abgerundet
und eine wirtschaftliche Erschließung sichergestellt. Allerdings wird sich das Orts- und
Landschaftsbild durch die geplanten Gewerbehallen im Hintergrund der denkmalgeschützten
Bauten ändern. Durch die festgesetzte Bepflanzung und die zu erhaltenden Obstwiesen kann eine
Einbindung der künftigen Bauten in das bestehende Orts- und Landschaftsbild erzielt werden.
Es ist daher mit mittleren Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu rechnen.
g) Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Geltungsbereich sind drei Gebäude unter Denkmalschutz vorhanden. Um den Ortscharakter
soweit als möglich zu bewahren, sind die umgebenden Obstwiesen zu erhalten bzw. neue
anzulegen. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Gebäudekomplexe ist nicht zu erwarten.
Über die Existenz von Bodendenkmälern ist nichts bekannt.
4
h) Wechselwirkungen
Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch Wechselwirkungen
Schutzgütern innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereiches.
zwischen
den
3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Die unbebaute Fläche im Mischgebiet würde bei Nichtdurchführung der Planung weiter intensiv
landwirtschaftlich genutzt werden. Der Flächenbedarf des ortsansässigen Betriebes würde weiter
bestehen oder andernorts gedeckt werden müssen.
4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (Naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)
4.1. Einstufung des Zustandes der Eingriffsfläche gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und
Landschaft“
Ein wesentlicher Teil des Planungsgebietes ist bereits bebaut, sodass dort kein zusätzlicher
Eingriff entsteht. Im Bereich des geplanten Wohnhauses im Westen der Parzelle 5 kann in
Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde von der Eingriffsregelung abgesehen werden, da
durch die Erhaltung und Pflege des bestehenden Obstangers negative Auswirkungen auf Natur
und Landschaft weitgehend vermieden werden können und den Belangen des Naturschutzes
dadurch ausreichend Rechnung getragen wird. Als Eingriffsfläche ist daher nur der noch
unbebaute Teil des Mischgebietes (Parz. 1) zuzüglich des Eigentümerweges anzusehen. Im
Folgenden werden daher die Einstufung des Zustandes und der Ausgleich nur auf diese Fläche
bezogen.
Arten und Lebensräume
intensiv genutztes Grünland
Kategorie I- oberer Wert
Boden
anthropogen überprägt unter Dauerbewuchs
ohne kulturhistorische Bedeutung oder Eignung
für die Entwicklung von besonderen Biotopen
Kategorie II - unterer Wert
Wasser
Verdichtete Fläche mit schlechter
Versickerungsleistung
Kategorie I - oberer Wert
Klima und Luft
Fläche ohne wesentliche Auswirkung auf
kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen
Kategorie I - oberer Wert
Landschaftsbild
Ortsrandbereich, im Anschluss an Gebäude
unter Denkmalschutz
Kategorie II - unterer Wert
Gesamtbewertung
Kategorie I – oberer Wert
4.2. Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die Schutzgüter
Schutzgut Boden und Wasser:
Stellplätze und Garagenzufahrten sind mit wasserdurchlässigen Materialien herzustellen. Dadurch
kann eine wesentliche Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung weitgehend vermieden
werden. Im Zuge der Baumaßnahmen ist der Oberboden fachgerecht zu lagern und
gegebenenfalls wieder einzubauen.
Schutzgut Tiere und Pflanzen:
Im Planungsgebiet liegen keine hochwertigen oder gesetzlich geschützten Biotope. Zur
Durchgrünung und Lebensraumverbesserung ist die Pflanzung von standortheimischen Laub- und
Obstbäumen und Sträuchern vorgesehen.
Tiergruppenschädigende Anlagen und Bauteile wie z.B. Sockelmauern zum Außenbereich hin sind
verboten.
Schutzgut Landschaft:
Die vorgesehene Bepflanzung trägt zur Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild bei.
4.3. Eingriffsregelung
Das Planungsgebiet wird als Gebiet mit geringer Bedeutung für Natur- und Landschaft eingestuft.
Um eine wirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen, ist die GRZ mit 0,30 festgesetzt.
Durch die genannten Vermeidungsmaßnahmen, insbesondere die vorgesehene Ein- und
Durchgrünung kann die Eingriffsschwere in Natur und Landschaft gemindert werden.
Der Kompensationsfaktor wird daher mit 0,40 angesetzt. Als Eingriffsfläche wird das noch
5
2
unbebaute Mischgebiet (Parz. 1) mit einer Fläche von 5310 m sowie der Eigentümerweg im
2
2
Umfang von ca. 170 m
- somit insgesamt 5480 m - in Ansatz gebracht. Somit ist ein
2
Ausgleichsbedarf von rund 2192 m gegeben.
Die Ausgleichsfläche wird südlich der Eingriffsfläche im unmittelbaren Umfeld des
denkmalgeschützten Gebäudes festgesetzt. Es sind westlich und östlich des bestehenden
Gebäudes Streuobstwiesen mit insgesamt mindestens 12 Obstbaumhochstämmen anzulegen. Im
Bereich östlich des Anwesens waren in früheren Jahren bereits einige Obststämme vorhanden, die
jedoch im Laufe der Zeit ausgefallen sind bzw. entfernt werden mussten. Daher soll an dieser
Stelle nun ergänzend zu der neuen Obstwiese im Westen eine Streuobstwiese wieder geschaffen
und gepflegt werden. Beide Flächen dürfen nicht mehr gedüngt werden und die Mahd darf
höchstens zweimal jährlich nach dem 15.06. erfolgen. Das Mähgut ist zu entfernen.
Durch diese geplanten Maßnahmen kann der Eingriff in Natur und Landschaft entsprechend den
Anforderungen des BauGB und des BNatSchG bezüglich der Eingriffsregelung ausgeglichen
werden.
5. Alternative Planungslösungen
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes kann durch eine landschaftsgerechte Einbindung der
Bauten und Erhaltung der Obstwiesen der Fortbestand des Ortscharakters sichergestellt werden.
Die neuen Hallen im Mischgebiet bieten Platz für den Bedarf eines ortsansässigen Betriebes. Eine
wirtschaftliche Verkehrserschließung sowie eine geordnete Bebauung und Nutzung wird durch den
Bebauungsplan ermöglicht. Als alternative Planung wurden eine abweichende Situierung der
Hallen sowie eine teilweise Wohnbebauung geprüft. Aufgrund der bestehenden Bauten und der
erforderlichen Eingrünung wurde vorliegender Planung jedoch der Vorzug gegeben.
6. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Der festgesetzten Bepflanzung kommt eine wesentliche Bedeutung zu. Von Seiten der Gemeinde
ist daher im Jahr nach Abschluss der Baumaßnahme die Überprüfung der ordnungsgemäßen
Durchführung der Pflanzmaßnahme sinnvoll.
7. Zusammenfassung
Das Planungsgebiet liegt westlich der Bahntrasse am Rand des Ortsteiles Haiden. An der
Teisendorfer Straße befinden sich drei Gebäude unter Denkmalschutz, die im Osten und Westen
von Streuobstwiesen begrenzt werden. Nördlich davon ist im Anschluss an einen bestehenden
Steinmetzbetrieb die Errichtung von Gewerbehallen vorgesehen. Um den dörflichen Charakter des
Gebietes mit den denkmalgeschützten Gebäuden zu erhalten, sind die bestehenden
Streuobstwiesen weitgehend zu erhalten und im Bereich des mittleren Anwesens neue
Streuobstwiesen beiderseits des Gebäudes als Ausgleich für den Eingriff anzulegen. Diese
Flächen sind als private Grünflächen festgesetzt. Der für die gewerblichen Bauten vorgesehene
Bereich, das bestehende Wohnhaus im Osten sowie die denkmalgeschützten Anwesen werden als
Mischgebiet ausgewiesen. Ferner wird im Westen des Planungsgebietes die Errichtung eines
neuen Wohnhauses ermöglicht. Im Norden des Planungsgebietes und entlang der Lindenstraße ist
eine Eingrünung mit standortheimischen Gehölzen geplant.
Die zur Bebauung vorgesehene Fläche im Norden ist derzeit als landwirtschaftliche Wiese intensiv
genutzt. Es ist die Errichtung von Gewerbehallen vorgesehen. Die geplante Bebauung schließt den
vorhandenen Ortsrand und stellt eine Ergänzung des bestehenden Siedlungskörpers dar. Die
Verkehrserschließung erfolgt über einen neu anzulegenden Eigentümerweg, der von der
Lindenstraße abzweigt. Die Ver- und Entsorgung kann über die bestehenden Anlagen sichergestellt werden.
Durch die geplante bauliche Nutzung ist ein relativ geringer Versiegelungsgrad zu erwarten.
Allerdings werden darüber hinaus entsprechende Rangier- und Lagerflächen benötigt, so dass eine
höhere Überschreitung der GRZ zugelassen wird. Durch den Verlust an landwirtschaftlicher
Nutzfläche wird im Bezug auf das Schutzgut Boden mit anlagebedingten Auswirkungen von
mittlerer Erheblichkeit gerechnet. Wesentliche Auswirkungen auf Wasser, Klima, Luft, Pflanzen und
Tiere sind nicht zu erwarten. Ebenso ist eine Beeinträchtigung von Mensch und Siedlung nicht zu
befürchten. Aufgrund der vorhandenen Gebäude unter Denkmalschutz sind Auswirkungen auf das
Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter durch entsprechende Festsetzungen zu
vermeiden. Dies kann durch die geplanten Eingrünungsmaßnahmen und der Neuanlage und
Erhaltung bestehender Obstwiesen sichergestellt werden. Da der Bepflanzung eine wesentliche
Bedeutung zukommt, wird die ordnungsgemäße Durchführung im Rahmen des Monitorings von
der Gemeinde überprüft.
Zum Ausgleich für den Eingriff in Natur- und Landschaft werden im Süden Ausgleichsflächen
6
festgesetzt, auf der Streuobstwiesen anzulegen sind. Diese dürfen nicht gedüngt werden und
unterliegen Auflagen hinsichtlich der Mahd.
Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die geplanten Maßnahmen die Auswirkungen
des Bebauungsplanes auf die Umwelt kompensiert werden können.
Laufen, den …………
………………..
Hans Feil
Erster Bürgermeister
Aufgestellt:
INGENIEURBÜRO FÜR STÄTDEBAU UND UMWELTPLANUNG
DIPL:-ING. GABRIELE SCHMID
ALTE REICHENHALLER STRASSE 32 1/2 83317 TEISENDORF
TELEFON 08666/9273871 FAX 08666/9273872 E-MAIL: [email protected]
02.02.2012
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