Stadt Laufen Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungs-/Grünordnungsplanes Nr. 40 für das Gebiet „Haiden-Point III“ der Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land. Der Begründung liegt die Bebauungs-/Grünordnungsplanänderung, ausgearbeitet vom Ingenieurbüro für Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. Gabriele Schmid, Staufenstraße 27, 83395 Freilassing, in der Fassung vom 08.11.2010 zugrunde. Der Stadtrat von Laufen hat am ………. die Aufstellung der Bebauungs-Grünordnungsplanerweiterung beschlossen. A) Ziele und Zwecke der Erweiterung des Bebauungs-/Grünordnungsplanes 1. Aufstellungsgründe Aufgrund des Wohnraumbedarfes der einheimischen Bevölkerung soll das bestehende Baugebiet Haiden-Point nach Osten erweitert werden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung sowie die Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild sicherzustellen, beabsichtigt die Stadt Laufen daher den bestehenden Bebauungs-/Grünordnungsplan Haidenpoint III entsprechend zu ändern. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungs-/Grünordnungsplanes umfasst die Flurstücksnummern 638/8, 638/14, 638/15 sowie Teilflächen der Flurstücksnummern 638, 638/5 und 638/9 der Gemarkung Leobendorf. 3. Flächennutzungsplan Der Bereich der Erweiterung des Bebauungs-/Grünordnungsplanes ist derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Laufen wird derzeit überarbeitet. Im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes ist das Erweiterungsgebiet ebenso wie die angrenzenden Bereiche als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. 4. Lage, Größe und Beschaffenheit Der Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes liegt am südwestlichen Stadtrand von Laufen im 2 unmittelbaren Anschluss an das bestehende Wohngebiet Haidenpoint und umfasst rund 4886m . Die Fläche ist derzeit als Wiese intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die westlich und südlich angrenzenden Bereiche sind mit Wohnhäusern bebaut. Die östlich und nördlich angrenzenden Flächen sind landwirtschaftlich genutzt. Das Gelände ist weitgehend eben. 5. Geplante bauliche Nutzung Im Änderungs- bzw. Erweiterungsbereich ist die Errichtung von sechs Einzelwohnhäusern vorgesehen. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die Höhenentwicklung der Gebäude sind ebenso wie im bestehenden Plangebiet Haidenpoint III festgesetzt. Um eine optimale Ausnutzung der Sonnenenergie zu ermöglichen, ist die Firstrichtung der Gebäude hier ebenfalls nicht zwingend vorgeschrieben und die Baugrenzen etwas großzügiger festgelegt. Auch alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Haidenpoint III haben Gültigkeit. Im Änderungsbereich ist ferner die Errichtung eines Kinderspielplatzes vorgesehen. Westlich 2 davon (FlSt. Nr. 638/9) wird eine bereits vermessene Teilfläche von ca. 132 m der Parzelle 3 zugeschlagen. 6. Verkehrserschließung Die Verkehrserschließung erfolgt für das Haus ganz im Norden von der bestehenden Lindenstraße aus. Die Zufahrt zu den übrigen Grundstücken ist über die Buchen- und Eichenstraße vorgesehen, die in im Süden in die Ulmenstraße mündet. Die Straßenverkerserschließung ist bereits zur Gänze errichtet. Zwischen Parzelle 3 bzw. dem geplanten Kinderspielplatz und Parzelle 11 ist eine Rad/Fußwegverbindung geplant. 1 7. Erschließung Die Wasserversorgung ist sichergestellt durch Anschluss an das städtische Netz. Die Abwasserentsorgung erfolgt durch Anschluss an die Ortskanalisation (Mischsystem). Die Stromversorgung ist sichergestellt durch den Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz. Die Müllbeseitigung erfolgt durch die kommunale Müllabfuhr. 8. Größe des Geltungsbereiches 2 Nettobauland Öff. Grünfläche- Spielplatz Öff. Rad-/Fußweg Straßenverkehrsfläche ca. 3995 m 2 ca. 454 m 2 ca. 72 m 2 ca. 365 m Bruttobauland ca. 4886 m 2 9. Grünordnung a) Bestandsaufnahme Das Planungsgebiet ist derzeit als Wiese intensiv landwirtschaftlich genutzt, weist keinerlei Gehölzstrukturen auf und wird als Gebiet mit geringer Bedeutung für Natur und Landschaft eingestuft. b) Planungsziele: Der zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft wird durch folgende Maßnahmen möglichst gering gehalten: • Der geplante Kinderspielplatz wird mit standortheimischen Gehölzen bepflanzt. • Die Baugrundstücke sind zu begrünen und mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. • Zur Vermeidung von Barrierewirkung für Kleinsäuger etc. ist die Errichtung von Sockelmauern bei Einfriedungen verboten. • Um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens zu erhalten, sind Garagenzufahrten und KfzStellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. • Das Regenwasser muss soweit als möglich wieder dem Untergrund zugeführt werden. • Geländeveränderungen von mehr als 0,30 m Höhe sind unzulässig. Der Bodenaushub ist schichtgerecht zu lagern und gegebenenfalls wiedereinzubauen. B) Wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1. Der Änderungsbereich wird ebenso wie das angrenzende Gebiet als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Eine gegenseitige Beeinträchtigung durch Emissionen ist daher nicht zu erwarten. 2. Auf eine maßvolle Höhenentwicklung der Gebäude sowie auf ein der Umgebung entsprechendes Maß der baulichen Nutzung wurde durch die Festsetzungen geachtet. 3. Durch die Aufstellung eines integrierten Grünordnungsplanes ist eine Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet. C) Umweltbericht 1. Einleitung 1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bebauungsplanes Durch die Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes soll dem Wohnraumbedarf der heimischen Bevölkerung nachgekommen werden und eine ordnungsgemäße Bebauung, Nutzung und Erschließung gesichert werden. Die Bebauungsplanänderung sieht die Errichtung von sechs neuen Einzelwohnhäusern vor. Die Erschließung erfolgt über die bestehenden Anlagen. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die Baugestaltung sind in Übereinstimmung mit dem bestehenden Baugebiet festgesetzt. Die Ein- und Durchgrünung des Baugebietes erfolgt durch Pflanzmaßnahmen auf den privaten Grundstücksflächen sowie im Bereich des geplanten Kinderspielplatzes. 2 1.2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie dem Baugesetzbuch, den Naturschutzgesetzen, der Immissionsschutzgesetzgebung, der Abfall- und Wassergesetzgebung, ist der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Laufen zu beachten. Dieser befindet sich derzeit in Überarbeitung. Im noch rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die geplante Baugebietserweiterung als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Entwurf zum neuen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen. 2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen a) Schutzgut Boden Die Stadt Laufen gehört mit ihrem Umland zu der naturräumlichen Haupteinheit „Salzach – Hügelland“. Der Bereich Haidenpoint liegt im Bereich der würmzeitlichen Jungmoräne des Salzachgletschers. Der Untergrund im Planungsgebiet besteht aus kiesig-sandigem bis tonigschluffigem Material mit geringer Versickerungsleistung. Entsprechend dem Ausgangsmaterial haben sich hier Parabraunerden und Braunerden entwickelt. Der Boden ist anthropogen überprägt unter Dauerbewuchs und weist keine Bedeutung als Sonderstandort zur Entwicklung seltener Vegetationstypen auf. Im Planungsgebiet sind keine Altlasten bekannt. Das Gelände ist weitgehend eben. Baubedingt werden Flächen verändert und Oberboden zwischengelagert. Eine Beeinträchtigung des Bodens durch Stoffeintrag ist aufgrund der vorgesehenen Wohnnutzung nicht zu befürchten. Durch die geplante Bebauung (GRZ 0,25) und die Zufahrten werden ca. 30% der Fläche dauerhaft versiegelt. Allerdings sind Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen, wodurch die Auswirkungen reduziert werden können. Ferner ist im Erweiterungsbereich eine zu bepflanzende Grünfläche (Kinderspielplatz) vorgesehen. Es sind aufgrund der teilweisen Versiegelung des Untergrundes Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut Boden zu erwarten. b) Wasser Im Planungsgebiet liegen keine offenen Gewässer wie Quellen, Fließgewässer oder Stillgewässer. Von dem Vorhaben sind auch keine Wasserschutzzonen betroffen. Aufgrund der Höhenlage ist von einem ausreichenden Grundwasserflurabstand auszugehen. Ein Eindringen der Baukörper ins Grundwasser ist daher nicht zu erwarten. Niederschlagswasser wird breitflächig oder über geeignete Anlagen versickert. Häusliche Abwässer werden dem bestehenden Schmutzwasserkanal zugeführt. Eine Verschmutzung durch umweltgefährdende Stoffe ist nicht zu befürchten. Es wird mit Auswirkungen von geringer Erheblichkeit gerechnet. c) Tiere und Pflanzen Das Planungsgebiet ist derzeit überwiegend als Wiese intensiv landwirtschaftlich genutzt und weist keinerlei Gehölzstrukturen auf. Aufgrund der bisherigen Nutzung sind im Planungsgebiet keine geschützten Tier- und Pflanzenarten vorhanden. Die nächstgelegenen SPA- und FFH-Gebiete sind die Salzach und das Haarmoos in einer Entfernung von ca. 1,3 bzw. 2.5 km. Eine Beeinträchtigung ist auszuschließen. Auch befinden sich im Nahbereich keine Biotope, die durch die künftige Bebauung beeinträchtigt werden könnten. Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen auf der öffentlichen Grünfläche sowie auf den Privatgrundstücken tragen zur Verminderung der Eingriffsschwere bei. Es sind somit keine erheblichen Auswirkungen auf die Pflanzen und Tierwelt zu erwarten. d) Mensch und Siedlung Die geplante Wohngebietserweiterung liegt unmittelbar im Anschluss an bestehende Bebauung. Der benachbarte Bereich ist im derzeitigen Flächennutzungsplan ebenso als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wie das künftige Baugebiet im neuen Flächennutzungsplan (derzeit noch nicht rechtskräftig). Eine gegenseitige Beeinträchtigung ist daher nicht zu erwarten. Aufgrund der geringen Anzahl der neuen Wohneinheiten ist nur eine geringe Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu erwarten, so dass mit keiner wesentlichen Erhöhung der Verkehrslärmbelastung im bestehenden Siedlungsgebiet zu rechnen ist. Die geplanten Bauparzellen sind derzeit als landwirtschaftliche Wiese genutzt und haben für die örtliche Bevölkerung keinerlei Erholungsfunktion. Im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung und das Schutzgut Mensch sind daher für das bestehende Gebiet nur Beeinträchtigungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten. 3 e) Klima und Luft Laufen gehört großräumig zum Klimabezirk des Oberbayerischen Alpenvorlandes. Charakteristisch sind die Stau- und Föhneffekte, die aufgrund der Luftströme durch die Alpen entstehen. Die mittlere Lufttemperatur liegt zwischen 7° und 8°. D ie Jahresniederschlagsmenge schwankt zwischen 1100 und 1300 mm. Die Hauptwindrichtung ist aus Westen. Aufgrund der geringen Größe des Baugebietes im unmittelbaren Anschluss an bestehende Bebauung ist mit keinen gravierenden Klimaauswirkungen zu rechnen. Die geplante lockere Bebauung mit geringer Höhenentwicklung stellt keine wesentliche Barriere für den Luftaustausch dar. Es sind daher kein nennenswerter Temperaturanstieg und eine daraus resultierende Veränderungen des Kleinklimas zu erwarten. Die geplante Nutzung wird ferner keine erhöhte Schadstoffbelastung der Luft verursachen. Daher ist insgesamt von einer geringen Erheblichkeit auszugehen. f) Orts- und Landschaftsbild Durch die vorgesehene Bebauung wird der bestehende Siedlungskörper sinnvoll ergänzt bzw. abgerundet und eine wirtschaftliche Erschließung sichergestellt. Durch die Festsetzungen hinsichtlich der Bauform und Baugestaltung kann eine Einbindung der künftigen Bauten in das bestehende Orts- und Landschaftsbild erzielt werden. Die geplante Bepflanzung gewährleistet eine entsprechende Eingrünung. Es ist daher nur mit geringen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu rechnen. g) Kultur- und sonstige Sachgüter Im Baugebiet sowie im angrenzenden Bereich sind keine Gebäude unter Denkmalschutz vorhanden. Über die Existenz von Bodendenkmälern ist ebenfalls nichts bekannt. h) Wechselwirkungen Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch Wechselwirkungen Schutzgütern innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereiches. zwischen den 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Die Fläche würde bei Nichtdurchführung der Planung weiter intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Der Bedarf an Wohnraum würde weiter bestehen oder andernorts gedeckt werden. 4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) 4.1. Einstufung des Zustandes der Eingriffsfläche gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ Arten und Lebensräume intensiv genutztes Grünland Kategorie I- unterer Wert Boden anthropogen überprägt unter Dauerbewuchs ohne kulturhistorische Bedeutung oder Eignung für die Entwicklung von besonderen Biotopen Kategorie II - unterer Wert Wasser Fläche mit hohem Grundwasserflurabstand Kategorie II - unterer Wert Klima und Luft Fläche ohne wesentliche Auswirkung auf kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen Kategorie I - oberer Wert Landschaftsbild Ortsabrundung Kategorie I - unterer Wert Gesamtbewertung Kategorie I – oberer Wert 4.2. Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die Schutzgüter Schutzgut Boden und Wasser: Stellplätze und Garagenzufahrten sind mit wasserdurchlässigen Materialien herzustellen. Dadurch kann eine wesentliche Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung weitgehend vermieden werden. Das Baugebiet wird an den Geländeverlauf angepasst, so dass keine größeren Erdmassenbewegungen erforderlich sind. Ferner ist im Zuge der Baumaßnahmen der Oberboden fachgerecht zu lagern und gegebenenfalls wieder einzubauen. Schutzgut Tiere Pflanzen: Im Planungsgebiet liegen keine hochwertigen oder gesetzlich geschützten Biotope. Zur 4 Durchgrünung und Lebensraumverbesserung ist die Pflanzung von standortheimischen Laub- und Obstbäumen und Sträuchern vorgesehen. Es ist die Errichtung eines Kinderspielplatzes mit standortheimischen Gehölzen vorgesehen. Tiergruppenschädigende Anlagen und Bauteile wie z.B. Sockelmauern zum Außenbereich hin sind verboten. Schutzgut Landschaft: Die geplante Bebauung passt sich an das bestehende Relief an. Die vorgesehene Bepflanzung trägt zur Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild bei. 4.3. Eingriffsregelung Durch das auf die örtliche Situation abgestimmte Grünordnungskonzept kann der Eingriff in Natur und Landschaft weitgehend gering gehalten werden. Hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird daher das vereinfachte Vorgehen gem. dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen angewandt. 4.3.1. Checkliste zur vereinfachten Vorgehensweise Planungsvoraussetzungen Ein Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan wird aufgestellt. Vorhabenstyp Das Gebiet wird als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die festgesetzte GRZ liegt unter 0,3. Schutzgut Arten und Lebensräume Das geplante Baugebiet ist derzeit intensiv genutzte Wiesenfläche und wird daher als Bereich mit geringer Bedeutung für Natur und Landschaft eingestuft. Schutzgebiete, Biotope oder Waldflächen werden von der Baumaßnahme nicht betroffen. Im Bebauungsplan sind geeignete Maßnahmen zur Durchgrünung und zur Lebensraumverbesserung vorgesehen. Schutzgut Boden Der Versiegelungsgrad wird durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge begrenzt. Größere Erdmassenbewegungen sowie Veränderungen der Oberflächenformen werden vermieden. Schutzgut Wasser Es liegt ein ausreichender Flurabstand zum Grundwasser vor. Quellen, wasserführende Schichten und regelmäßig überschwemmte Bereiche bleiben unberührt. Eine möglichst flächige Versickerung durch begrünte Flächen wird gewährleistet. Garagenzufahrten und Stellplätze erhalten wasserdurchlässige Beläge. Schutzgut Luft/Klima Durch die Bebauung wird weder eine Frischluftschneise noch ein zugehöriges Kaltluftentstehungsgebiet maßgeblich beeinträchtigt. Schutzgut Landschaftsbild Das Erweiterungsgebiet grenzt an eine bestehende Bebauung. Durch die Planung werden weder exponierte Lagen noch landschaftsprägende Elemente beeinträchtigt. Die landschaftstypische Einbindung ist durch die vorgesehenen Pflanzmaßnahmen auf den Baugrundstücken sichergestellt. Aufgrund der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen sind die gesetzlichen Anforderungen des BauGB und des BNatSchG bezüglich der Eingriffsregelung ausreichend erfüllt und es besteht daher kein weiterer Ausgleichsbedarf. 5. Alternative Planungslösungen Durch die Aufstellung des Änderungsplanes kann dem Wohnraumbedarf der ortsansässigen Bevölkerung nachgekommen werden. Der bestehende Siedlungskörper wird durch die geplante Bebauung sinnvoll abgerundet und die bestehende Infrastruktur optimal ausgenutzt. Eine wirtschaftliche Verkehrserschließung sowie eine geordnete Bebauung und Nutzung wird durch die Bebauungsplanänderung ermöglicht. Alternative Planungslösungen im Nahbereich mit vergleichbar geringem Eingriff stehen nicht zur Verfügung. 5 6. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Der festgesetzten Bepflanzung im Bereich der privaten Grünfläche sowie am Kinderspielplatz kommt eine wesentliche Bedeutung zu. Von Seiten der Gemeinde ist daher im Jahr nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme die Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Pflanzmaßnahme sinnvoll. 7. Zusammenfassung Das geplante Baugebiet liegt im Ortsteil Haidenpoint und schließt unmittelbar an eine bestehende Bebauung an. Die Fläche ist im derzeit noch rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes sieht hier ein Allgemeines Wohngebiet vor. Die Fläche ist derzeit als landwirtschaftliche Wiese intensiv genutzt. Es ist die Errichtung von sechs Wohnhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten vorgesehen. Die geplante Bebauung stellt eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Siedlungskörpers dar. Die Verkehrserschließung sowie die Ver- und Entsorgung erfolgt über die bestehenden Anlagen, so dass eine wirtschaftliche Erschließung sichergestellt ist. Aufgrund der möglichen baulichen Nutzung ist mit einem geringen Versiegelungsgrad zu rechnen. Durch den Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche wird im Bezug auf das Schutzgut Boden mit anlagebedingten Auswirkungen von mittlerer Erheblichkeit gerechnet. Wesentliche Auswirkungen auf Wasser, Klima, Luft, Pflanzen und Tiere, sind nicht zu erwarten. Ebenso ist eine Beeinträchtigung von Mensch und Siedlung sowie Kultur- und Sachgüter nicht zu befürchten. Negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild können durch die Festsetzungen hinsichtlich der Baugestaltung sowie durch die geplanten Eingrünungsmaßnahmen vermieden werden. Da der Bepflanzung eine wesentliche Bedeutung zukommt, wird die ordnungsgemäße Durchführung im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde überprüft. Hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung kann das vereinfachte Vorgehen gemäß dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen angewandt werden und es sind somit keine Ausgleichsflächen erforderlich. Die Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Umwelt sind somit von geringer Erheblichkeit. Laufen, den ………… Hans Feil Erster Bürgermeister Aufgestellt: INGENIEURBÜRO FÜR STÄTDEBAU UND UMWELTPLANUNG DIPL.-ING. GABRIELE SCHMID STAUFENSTRASSE 27 83395 FREILASSING TELEFON 08654/650721 FAX 08654/650722 E-MAIL: [email protected] 08.11.2010 6