1 Stadt Laufen B egr ü ndung (§ 9 Abs. 8 BauGB) zur 1. Änderung

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Stadt Laufen
Begründung
(§ 9 Abs. 8 BauGB)
zur 1. Änderung des Bebauungs-/Grünordnungsplanes Nr. 40 für das Gebiet „Haiden-Point III“ der
Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land.
Der Begründung liegt die Bebauungs-/Grünordnungsplanänderung, ausgearbeitet vom Ingenieurbüro
für Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. Gabriele Schmid, Staufenstraße 27, 83395 Freilassing,
in der Fassung vom 08.11.2010 zugrunde.
Der Stadtrat von Laufen hat am ………. die Aufstellung der Bebauungs-Grünordnungsplanerweiterung
beschlossen.
A) Ziele und Zwecke der Erweiterung des Bebauungs-/Grünordnungsplanes
1. Aufstellungsgründe
Aufgrund des Wohnraumbedarfes der einheimischen Bevölkerung soll das bestehende Baugebiet
Haiden-Point nach Osten erweitert werden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung und
Erschließung sowie die Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild sicherzustellen, beabsichtigt
die Stadt Laufen daher den bestehenden Bebauungs-/Grünordnungsplan Haidenpoint III
entsprechend zu ändern.
2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungs-/Grünordnungsplanes umfasst die Flurstücksnummern 638/8,
638/14, 638/15 sowie Teilflächen der Flurstücksnummern 638, 638/5 und 638/9 der Gemarkung
Leobendorf.
3. Flächennutzungsplan
Der Bereich der Erweiterung des Bebauungs-/Grünordnungsplanes ist derzeit noch als Fläche für
die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Laufen wird derzeit
überarbeitet. Im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes ist das Erweiterungsgebiet ebenso wie
die angrenzenden Bereiche als Allgemeines Wohngebiet dargestellt.
4. Lage, Größe und Beschaffenheit
Der Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes liegt am südwestlichen Stadtrand von Laufen im
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unmittelbaren Anschluss an das bestehende Wohngebiet Haidenpoint und umfasst rund 4886m .
Die Fläche ist derzeit als Wiese intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die westlich und südlich
angrenzenden Bereiche sind mit Wohnhäusern bebaut. Die östlich und nördlich angrenzenden
Flächen sind landwirtschaftlich genutzt. Das Gelände ist weitgehend eben.
5. Geplante bauliche Nutzung
Im Änderungs- bzw. Erweiterungsbereich ist die Errichtung von sechs Einzelwohnhäusern
vorgesehen. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die Höhenentwicklung der Gebäude sind
ebenso wie im bestehenden Plangebiet Haidenpoint III festgesetzt. Um eine optimale Ausnutzung
der Sonnenenergie zu ermöglichen, ist die Firstrichtung der Gebäude hier ebenfalls nicht zwingend
vorgeschrieben und die Baugrenzen etwas großzügiger festgelegt. Auch alle übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes Haidenpoint III haben Gültigkeit.
Im Änderungsbereich ist ferner die Errichtung eines Kinderspielplatzes vorgesehen. Westlich
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davon (FlSt. Nr. 638/9) wird eine bereits vermessene Teilfläche von ca. 132 m der Parzelle 3
zugeschlagen.
6. Verkehrserschließung
Die Verkehrserschließung erfolgt für das Haus ganz im Norden von der bestehenden Lindenstraße
aus. Die Zufahrt zu den übrigen Grundstücken ist über die Buchen- und Eichenstraße vorgesehen,
die in im Süden in die Ulmenstraße mündet. Die Straßenverkerserschließung ist bereits zur Gänze
errichtet. Zwischen Parzelle 3 bzw. dem geplanten Kinderspielplatz und Parzelle 11 ist eine Rad/Fußwegverbindung geplant.
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7. Erschließung
Die Wasserversorgung ist sichergestellt durch Anschluss an das städtische Netz.
Die Abwasserentsorgung erfolgt durch Anschluss an die Ortskanalisation (Mischsystem).
Die Stromversorgung ist sichergestellt durch den Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz.
Die Müllbeseitigung erfolgt durch die kommunale Müllabfuhr.
8. Größe des Geltungsbereiches
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Nettobauland
Öff. Grünfläche- Spielplatz
Öff. Rad-/Fußweg
Straßenverkehrsfläche
ca. 3995 m
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ca. 454 m
2
ca. 72 m
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ca. 365 m
Bruttobauland
ca. 4886 m
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9. Grünordnung
a) Bestandsaufnahme
Das Planungsgebiet ist derzeit als Wiese intensiv landwirtschaftlich genutzt, weist keinerlei
Gehölzstrukturen auf und wird als Gebiet mit geringer Bedeutung für Natur und Landschaft
eingestuft.
b) Planungsziele:
Der zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft wird durch folgende Maßnahmen möglichst
gering gehalten:
•
Der geplante Kinderspielplatz wird mit standortheimischen Gehölzen bepflanzt.
•
Die Baugrundstücke sind zu begrünen und mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern zu
bepflanzen.
•
Zur Vermeidung von Barrierewirkung für Kleinsäuger etc. ist die Errichtung von Sockelmauern bei
Einfriedungen verboten.
•
Um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens zu erhalten, sind Garagenzufahrten und KfzStellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen.
•
Das Regenwasser muss soweit als möglich wieder dem Untergrund zugeführt werden.
•
Geländeveränderungen von mehr als 0,30 m Höhe sind unzulässig. Der Bodenaushub ist
schichtgerecht zu lagern und gegebenenfalls wiedereinzubauen.
B) Wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes
1. Der Änderungsbereich wird ebenso wie das angrenzende Gebiet als Allgemeines Wohngebiet
ausgewiesen. Eine gegenseitige Beeinträchtigung durch Emissionen ist daher nicht zu erwarten.
2. Auf eine maßvolle Höhenentwicklung der Gebäude sowie auf ein der Umgebung entsprechendes
Maß der baulichen Nutzung wurde durch die Festsetzungen geachtet.
3. Durch die Aufstellung eines integrierten Grünordnungsplanes ist eine Einbindung in das Orts- und
Landschaftsbild gewährleistet.
C) Umweltbericht
1. Einleitung
1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bebauungsplanes
Durch die Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes soll dem Wohnraumbedarf der
heimischen Bevölkerung nachgekommen werden und eine ordnungsgemäße Bebauung, Nutzung
und Erschließung gesichert werden.
Die Bebauungsplanänderung sieht die Errichtung von sechs neuen Einzelwohnhäusern vor. Die
Erschließung erfolgt über die bestehenden Anlagen. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die
Baugestaltung sind in Übereinstimmung mit dem bestehenden Baugebiet festgesetzt.
Die Ein- und Durchgrünung des Baugebietes erfolgt durch Pflanzmaßnahmen auf den privaten
Grundstücksflächen sowie im Bereich des geplanten Kinderspielplatzes.
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1.2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten
Ziele und ihrer Berücksichtigung
Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie dem Baugesetzbuch, den
Naturschutzgesetzen, der Immissionsschutzgesetzgebung, der Abfall- und Wassergesetzgebung,
ist der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Laufen zu beachten. Dieser befindet sich
derzeit in Überarbeitung. Im noch rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die geplante
Baugebietserweiterung als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Entwurf zum neuen
Flächennutzungsplan ist der Bereich als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen.
2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen
a) Schutzgut Boden
Die Stadt Laufen gehört mit ihrem Umland zu der naturräumlichen Haupteinheit „Salzach –
Hügelland“. Der Bereich Haidenpoint liegt im Bereich der würmzeitlichen Jungmoräne des
Salzachgletschers. Der Untergrund im Planungsgebiet besteht aus kiesig-sandigem bis tonigschluffigem Material mit geringer Versickerungsleistung. Entsprechend dem Ausgangsmaterial
haben sich hier Parabraunerden und Braunerden entwickelt. Der Boden ist anthropogen überprägt
unter Dauerbewuchs und weist keine Bedeutung als Sonderstandort zur Entwicklung seltener
Vegetationstypen auf. Im Planungsgebiet sind keine Altlasten bekannt. Das Gelände ist
weitgehend eben.
Baubedingt werden Flächen verändert und Oberboden zwischengelagert.
Eine Beeinträchtigung des Bodens durch Stoffeintrag ist aufgrund der vorgesehenen Wohnnutzung
nicht zu befürchten.
Durch die geplante Bebauung (GRZ 0,25) und die Zufahrten werden ca. 30% der Fläche dauerhaft
versiegelt. Allerdings sind Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen,
wodurch die Auswirkungen reduziert werden können. Ferner ist im Erweiterungsbereich eine zu
bepflanzende Grünfläche (Kinderspielplatz) vorgesehen.
Es sind aufgrund der teilweisen Versiegelung des Untergrundes Umweltauswirkungen mittlerer
Erheblichkeit für das Schutzgut Boden zu erwarten.
b) Wasser
Im Planungsgebiet liegen keine offenen Gewässer wie Quellen, Fließgewässer oder Stillgewässer.
Von dem Vorhaben sind auch keine Wasserschutzzonen betroffen.
Aufgrund der Höhenlage ist von einem ausreichenden Grundwasserflurabstand auszugehen. Ein
Eindringen der Baukörper ins Grundwasser ist daher nicht zu erwarten. Niederschlagswasser wird
breitflächig oder über geeignete Anlagen versickert. Häusliche Abwässer werden dem
bestehenden Schmutzwasserkanal zugeführt. Eine Verschmutzung durch umweltgefährdende
Stoffe ist nicht zu befürchten.
Es wird mit Auswirkungen von geringer Erheblichkeit gerechnet.
c) Tiere und Pflanzen
Das Planungsgebiet ist derzeit überwiegend als Wiese intensiv landwirtschaftlich genutzt und weist
keinerlei Gehölzstrukturen auf.
Aufgrund der bisherigen Nutzung sind im Planungsgebiet keine geschützten Tier- und
Pflanzenarten vorhanden. Die nächstgelegenen SPA- und FFH-Gebiete sind die Salzach und das
Haarmoos in einer Entfernung von ca. 1,3 bzw. 2.5 km. Eine Beeinträchtigung ist auszuschließen.
Auch befinden sich im Nahbereich keine Biotope, die durch die künftige Bebauung beeinträchtigt
werden könnten.
Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen auf der öffentlichen Grünfläche sowie auf den
Privatgrundstücken tragen zur Verminderung der Eingriffsschwere bei.
Es sind somit keine erheblichen Auswirkungen auf die Pflanzen und Tierwelt zu erwarten.
d) Mensch und Siedlung
Die geplante Wohngebietserweiterung liegt unmittelbar im Anschluss an bestehende Bebauung.
Der benachbarte Bereich ist im derzeitigen Flächennutzungsplan ebenso als Allgemeines
Wohngebiet ausgewiesen wie das künftige Baugebiet im neuen Flächennutzungsplan (derzeit noch
nicht rechtskräftig). Eine gegenseitige Beeinträchtigung ist daher nicht zu erwarten. Aufgrund der
geringen Anzahl der neuen Wohneinheiten ist nur eine geringe Erhöhung des
Verkehrsaufkommens zu erwarten, so dass mit keiner wesentlichen Erhöhung der
Verkehrslärmbelastung im bestehenden Siedlungsgebiet zu rechnen ist.
Die geplanten Bauparzellen sind derzeit als landwirtschaftliche Wiese genutzt und haben für die
örtliche Bevölkerung keinerlei Erholungsfunktion.
Im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung und das Schutzgut Mensch sind daher für das
bestehende Gebiet nur Beeinträchtigungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.
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e) Klima und Luft
Laufen gehört großräumig zum Klimabezirk des Oberbayerischen Alpenvorlandes. Charakteristisch
sind die Stau- und Föhneffekte, die aufgrund der Luftströme durch die Alpen entstehen. Die
mittlere Lufttemperatur liegt zwischen 7° und 8°. D ie Jahresniederschlagsmenge schwankt
zwischen 1100 und 1300 mm. Die Hauptwindrichtung ist aus Westen. Aufgrund der geringen
Größe des Baugebietes im unmittelbaren Anschluss an bestehende Bebauung ist mit keinen
gravierenden Klimaauswirkungen zu rechnen. Die geplante lockere Bebauung mit geringer
Höhenentwicklung stellt keine wesentliche Barriere für den Luftaustausch dar.
Es sind daher kein nennenswerter Temperaturanstieg und eine daraus resultierende
Veränderungen des Kleinklimas zu erwarten. Die geplante Nutzung wird ferner keine erhöhte
Schadstoffbelastung der Luft verursachen.
Daher ist insgesamt von einer geringen Erheblichkeit auszugehen.
f) Orts- und Landschaftsbild
Durch die vorgesehene Bebauung wird der bestehende Siedlungskörper sinnvoll ergänzt bzw.
abgerundet und eine wirtschaftliche Erschließung sichergestellt. Durch die Festsetzungen
hinsichtlich der Bauform und Baugestaltung kann eine Einbindung der künftigen Bauten in das
bestehende Orts- und Landschaftsbild erzielt werden. Die geplante Bepflanzung gewährleistet eine
entsprechende Eingrünung.
Es ist daher nur mit geringen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu rechnen.
g) Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Baugebiet sowie im angrenzenden Bereich sind keine Gebäude unter Denkmalschutz
vorhanden. Über die Existenz von Bodendenkmälern ist ebenfalls nichts bekannt.
h) Wechselwirkungen
Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch Wechselwirkungen
Schutzgütern innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereiches.
zwischen
den
3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Die Fläche würde bei Nichtdurchführung der Planung weiter intensiv landwirtschaftlich genutzt
werden. Der Bedarf an Wohnraum würde weiter bestehen oder andernorts gedeckt werden.
4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (Naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)
4.1. Einstufung des Zustandes der Eingriffsfläche gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und
Landschaft“
Arten und Lebensräume
intensiv genutztes Grünland
Kategorie I- unterer Wert
Boden
anthropogen überprägt unter Dauerbewuchs
ohne kulturhistorische Bedeutung oder Eignung
für die Entwicklung von besonderen Biotopen
Kategorie II - unterer Wert
Wasser
Fläche mit hohem Grundwasserflurabstand
Kategorie II - unterer Wert
Klima und Luft
Fläche ohne wesentliche Auswirkung auf
kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen
Kategorie I - oberer Wert
Landschaftsbild
Ortsabrundung
Kategorie I - unterer Wert
Gesamtbewertung
Kategorie I – oberer Wert
4.2. Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die Schutzgüter
Schutzgut Boden und Wasser:
Stellplätze und Garagenzufahrten sind mit wasserdurchlässigen Materialien herzustellen. Dadurch
kann eine wesentliche Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung weitgehend vermieden
werden. Das Baugebiet wird an den Geländeverlauf angepasst, so dass keine größeren
Erdmassenbewegungen erforderlich sind. Ferner ist im Zuge der Baumaßnahmen der Oberboden
fachgerecht zu lagern und gegebenenfalls wieder einzubauen.
Schutzgut Tiere Pflanzen:
Im Planungsgebiet liegen keine hochwertigen oder gesetzlich geschützten Biotope. Zur
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Durchgrünung und Lebensraumverbesserung ist die Pflanzung von standortheimischen Laub- und
Obstbäumen und Sträuchern vorgesehen. Es ist die Errichtung eines Kinderspielplatzes mit
standortheimischen Gehölzen vorgesehen.
Tiergruppenschädigende Anlagen und Bauteile wie z.B. Sockelmauern zum Außenbereich hin sind
verboten.
Schutzgut Landschaft:
Die geplante Bebauung passt sich an das bestehende Relief an. Die vorgesehene Bepflanzung
trägt zur Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild bei.
4.3. Eingriffsregelung
Durch das auf die örtliche Situation abgestimmte Grünordnungskonzept kann der Eingriff in Natur
und Landschaft weitgehend gering gehalten werden. Hinsichtlich der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung wird daher das vereinfachte Vorgehen gem. dem Leitfaden „Bauen im
Einklang mit Natur und Landschaft“ vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung
und Umweltfragen angewandt.
4.3.1. Checkliste zur vereinfachten Vorgehensweise
Planungsvoraussetzungen
Ein Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan wird aufgestellt.
Vorhabenstyp
Das Gebiet wird als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die festgesetzte GRZ liegt unter 0,3.
Schutzgut Arten und Lebensräume
Das geplante Baugebiet ist derzeit intensiv genutzte Wiesenfläche und wird daher als Bereich mit
geringer Bedeutung für Natur und Landschaft eingestuft. Schutzgebiete, Biotope oder Waldflächen
werden von der Baumaßnahme nicht betroffen.
Im Bebauungsplan sind geeignete Maßnahmen zur Durchgrünung und zur Lebensraumverbesserung vorgesehen.
Schutzgut Boden
Der Versiegelungsgrad wird durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge begrenzt. Größere
Erdmassenbewegungen sowie Veränderungen der Oberflächenformen werden vermieden.
Schutzgut Wasser
Es liegt ein ausreichender Flurabstand zum Grundwasser vor.
Quellen, wasserführende Schichten und regelmäßig überschwemmte Bereiche bleiben unberührt.
Eine möglichst flächige Versickerung durch begrünte Flächen wird gewährleistet.
Garagenzufahrten und Stellplätze erhalten wasserdurchlässige Beläge.
Schutzgut Luft/Klima
Durch die Bebauung wird weder eine Frischluftschneise noch ein zugehöriges Kaltluftentstehungsgebiet maßgeblich beeinträchtigt.
Schutzgut Landschaftsbild
Das Erweiterungsgebiet grenzt an eine bestehende Bebauung.
Durch die Planung werden weder exponierte Lagen noch landschaftsprägende Elemente
beeinträchtigt.
Die landschaftstypische Einbindung ist durch die vorgesehenen Pflanzmaßnahmen auf den
Baugrundstücken sichergestellt.
Aufgrund der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen sind die gesetzlichen
Anforderungen des BauGB und des BNatSchG bezüglich der Eingriffsregelung ausreichend
erfüllt und es besteht daher kein weiterer Ausgleichsbedarf.
5. Alternative Planungslösungen
Durch die Aufstellung des Änderungsplanes kann dem Wohnraumbedarf der ortsansässigen
Bevölkerung nachgekommen werden. Der bestehende Siedlungskörper wird durch die geplante
Bebauung sinnvoll abgerundet und die bestehende Infrastruktur optimal ausgenutzt. Eine
wirtschaftliche Verkehrserschließung sowie eine geordnete Bebauung und Nutzung wird durch die
Bebauungsplanänderung ermöglicht. Alternative Planungslösungen im Nahbereich mit vergleichbar
geringem Eingriff stehen nicht zur Verfügung.
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6. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Der festgesetzten Bepflanzung im Bereich der privaten Grünfläche sowie am Kinderspielplatz
kommt eine wesentliche Bedeutung zu. Von Seiten der Gemeinde ist daher im Jahr nach
Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme die Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung
der Pflanzmaßnahme sinnvoll.
7. Zusammenfassung
Das geplante Baugebiet liegt im Ortsteil Haidenpoint und schließt unmittelbar an eine bestehende
Bebauung an. Die Fläche ist im derzeit noch rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt. Der Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes sieht hier ein
Allgemeines Wohngebiet vor.
Die Fläche ist derzeit als landwirtschaftliche Wiese intensiv genutzt. Es ist die Errichtung von sechs
Wohnhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten vorgesehen. Die geplante Bebauung stellt eine
sinnvolle Ergänzung des bestehenden Siedlungskörpers dar. Die Verkehrserschließung sowie die
Ver- und Entsorgung erfolgt über die bestehenden Anlagen, so dass eine wirtschaftliche
Erschließung sichergestellt ist.
Aufgrund der möglichen baulichen Nutzung ist mit einem geringen Versiegelungsgrad zu rechnen.
Durch den Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche wird im Bezug auf das Schutzgut Boden mit
anlagebedingten Auswirkungen von mittlerer Erheblichkeit gerechnet. Wesentliche Auswirkungen
auf Wasser, Klima, Luft, Pflanzen und Tiere, sind nicht zu erwarten. Ebenso ist eine
Beeinträchtigung von Mensch und Siedlung sowie Kultur- und Sachgüter nicht zu befürchten.
Negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild können durch die Festsetzungen
hinsichtlich der Baugestaltung sowie durch die geplanten Eingrünungsmaßnahmen vermieden
werden. Da der Bepflanzung eine wesentliche Bedeutung zukommt, wird die ordnungsgemäße
Durchführung im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde überprüft.
Hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung kann das vereinfachte Vorgehen gemäß
dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ vom Bayerischen Staatsministerium
für Landesentwicklung und Umweltfragen angewandt werden und es sind somit keine
Ausgleichsflächen erforderlich.
Die Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Umwelt sind somit von geringer Erheblichkeit.
Laufen, den …………
Hans Feil
Erster Bürgermeister
Aufgestellt:
INGENIEURBÜRO FÜR STÄTDEBAU UND UMWELTPLANUNG
DIPL.-ING. GABRIELE SCHMID
STAUFENSTRASSE 27 83395 FREILASSING
TELEFON 08654/650721 FAX 08654/650722 E-MAIL: [email protected]
08.11.2010
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