EINWOHNERGEMEINDE BELLACH GEMEINDEVERSAMMLUNG

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EINWOHNERGEMEINDE BELLACH
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Auszug aus dem Protokoll vom 7. Juni 2011
Traktandum Nr. 6
Nachtragskredit für Bodenverbesserungen Dreifachturnhalle Kaselfeld
Ausgangslage:
Kreditgenehmigung:
Die Gemeindeversammlung Bellach genehmigte am 9. Dezember 2009 einen Projektkredit für
die Erstellung einer Dreifachturnhalle auf dem Areal der Schulanlage Kaselfeld. Grundlage dazu
war eine Machbarkeitsstudie mit Datum vom 19. August 2009, resp. 28. September 2009.
Die Kosten wurden mit Fr. 7‘800‘000.-- ausgewiesen. Der Kredit wurde als Kostendach bezeichnet.
Machbarkeitsstudie:
Eine Machbarkeitsstudie soll mit möglichst minimalem Aufwand klären, ob ein Projekt realisierbar
ist, welche Randbedingungen vorhanden und welche Probleme zu erwarten sind. Anhand von Erfahrungswerten werden die Kosten generell abgeschätzt.
Die Machbarkeitsstudie ist noch kein Projekt. Mögliche „Kostentreiber“ sind jedoch abzuklären und
es ist auf Bau- und Kostenrisiken hinzuweisen.
Die Aussagen zum Baugrund, insbesondere zum Grundwasser waren in der Machbarkeitsstudie
wie folgt:
„Gemäss der digitalen Gewässerschutzkarte des Kantons Solothurn ist das Planungsgebiet dem
Schutzbereich Au zugewiesen.
Mit der vorgesehenen Nutzung und der Projektdefinition der Mehrfachturnhalle kann eine Beeinträchtigung der Grundwassersituation auch bei einer Unterkellerung der projektierten Halle praktisch ausgeschlossen werden.“
Diese Aussage erschien auch mit der Beurteilung der im Planungsgebiet bestehenden Gebäude
plausibel. So hat zum Beispiel die direkt angrenzende Sanitätshilfsstelle des Zivilschutzes, welche
die gleiche Fundationskote aufweist, wie für die Dreifachturnhalle vorgesehen, keine Probleme
bezüglich Grundwasser.
Berechnung der Investitionskosten in der Machbarkeitsstudie:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden die Investitionskosten generell auf der Basis von Erfahrungswerten abgeschätzt. Besondere Risiken werden dabei ausgeschlossen. So ist in der
Fussnote zur Investitionskostenberechnung auch in der Machbarkeitsstudie festgehalten:
„exkl. Grundstück, ev. Altlasten, weitergehende Baugrunderschwernisse, Ausstattung, Baukreditzinse und Bauteuerung.“
Diese Einschränkung ist bei Machbarkeitsstudien üblich und sinnvoll. Detaillierte Abklärungen bezüglich dieser Risiken erfolgen in der Regel im Rahmen der Projektierung, wenn die genaue Lage
und die Anforderungen an die Fundation (Höhenlage, Lastabtragungen, Anforderungen an die
Dichtigkeit) entsprechend bekannt sind.
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Traktandum Nr. 6
Vorhandener Baugrund, Baugrunduntersuchungen:
Der Untergrund besteht aus verschiedenen Bodenschichten (Deckschicht, Gehängelehm, verschwemmte Moräne, verwitterte Moräne, Untere Süsswassermolasse) welche einen unterschiedlichen Verlauf haben und eine unterschiedliche Wasserdurchlässigkeit aufweisen.
Überraschend ist der hoch liegende Grundwasserspiegel. Infolge der Wasserundurchlässigen
Schichten ist auf dem Areal ein hoher Wasserspiegel, welcher nur sehr träge auf lang anhaltende
Trockenheit reagiert.
Die Firma SolGeo Solothurn wurde im Rahmen der Projektierung mit den Baugrunduntersuchungen beauftragt. Der Bericht dazu mit Datum vom 7. Dezember 2010 liegt vor.
Die Resultate bezüglich Grundwasser waren überraschend und erschienen auf den ersten Blick
nicht plausibel. An einem Workshop mit den betroffenen Planern (Architekt, Bauingenieur, Geologe) wurden die Erkenntnisse des Geologen kritisch hinterfragt und es wurden zusätzliche Baugrunduntersuchungen in Form von Baggerschlitzen angeordnet. Diese bestätigten die Prognosen
des Geologen vollumfänglich.
Da die Auswirkungen auf das Projekt massiv sind, wurde eine Drittmeinung bei Henri Kruysse,
pensionierter und passionierter Geologe mit sehr guten Kenntnissen der Gemeinde Bellach, eingeholt. Dieser hat die Beurteilung des Baugrundes und die dazu geplanten Massnahmen als richtig beurteilt.
Auswirkungen auf das Projekt:
Problematik Auftrieb:
Ein Gebäude, welches im Grundwasser steht, erhält Auftrieb. Dem steht die Gebäudelast gegenüber, welches ein „aufschwimmen“ des Gebäudes verhindert. Bei einer Mehrfachturnhalle ist das
Gebäude im Verhältnis zum verdrängten Wasservolumen sehr gering. Die sehr grossen Spannweiten im Hallenbereich verunmöglichen zudem, die wenigen vorhandenen Lasten auf die ganze
Fläche zu aktivieren. Es entstehen daher massive Mehrkosten in der Fundation.
Problematik Wasserdichtigkeit:
Ist ständig oder temporär mit Grundwasser zu rechnen, entsteht ein erheblicher Aufwand für die
Abdichtung des Gebäudes. Neben den bekannten Problembereichen im Übergang von Bodenplatte und Wand ist auf der ganzen Fläche eine Abdichtung erforderlich.
Problematik wärmetechnische Isolation:
Gemäss den heutigen gesetzlichen Anforderungen sind Gebäude mit dieser Nutzung auch gegen
den Baugrund wärmetechnisch zu isolieren. Steht das Gebäude im Grundwasser sind die Anforderungen an die Isolationsmaterialien sehr viel höher. Eine wasserdurchtränkte Isolation kann ihre
Aufgabe nicht mehr erfüllen.
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Traktandum Nr. 6
Projektoptimierungen:
Höhenlage:
Die Höhenlage des Gebäudes richtet sich stark nach der Zugänglichkeit und der Einbindung in die
Umgebung. Aus Sicht der angrenzenden Liegenschaften ist anzustreben, das Gebäude möglichst
tief zu legen. Aus Sicht der nutzenden, insbesondere auch zur Sicherung der Behindertengerechtigkeit sind die Zugänge möglichst ebenerdig zu gestalten.
Unter Berücksichtigung aller Anliegen konnte das Gebäude noch um 75 cm gegenüber dem ursprünglichen Projekt angehoben werden. Damit kann, zusammen mit den übrigen Massnahmen,
die Auftriebsproblematik beherrscht werden, da der Gesamtaufbau der Bodenplatte den Auftrieb
aufnehmen kann.
Ableitung des Grundwassers ab kritischer Höhe:
Mit entsprechenden Drainageleitungen um das Gebäude herum und unter dem Gebäude hindurch
kann sichergestellt werden, dass das Grundwasser, sobald es eine kritische Höhe erreicht, abgeleitet wird.
Solche Massnahmen sind bewilligungspflichtig. Vorabklärungen mit den Amt für Umwelt des Kantons Solothurn haben gezeigt, dass eine solche Massnahme unter der Voraussetzung bewilligungsfähig ist, dass das abgeleitete Wasser über ein Versickerungsanlage wieder dem Boden zugeführt wird oder das Wasser einem Vorfluter zugeführt wird. Welche Lösung hier zur Anwendung
kommt, ist noch nicht entscheiden. Im Nachtragskredit sind jedoch entsprechende Kosten berücksichtigt.
Abdichtung und Isolation des Gebäudes:
Durch die Höherlegung des Gebäudes können hier Kosten eingespart werden. Diese sind aber in
bescheidenem Rahmen.
Variante: Dreifachturnhalle auf bestehendem Terrain:
Um dem Hangwasser ganz auszuweichen, müsste die Dreifachsporthalle auf das Terrain gestellt
werden. Das Gebäude müsste damit von Grund auf neu geplant werden. Die Fundation würde
aufwändiger, weil die ersten 2 Meter des Baugrundes nicht tragfähig sind. Entweder müsste das
Material komplett ersetzt werden oder das Gebäude müsste auf Pfähle gestellt werden. Die ebenerdige Bodenplatte müsste mit einem Frostriegel geschützt werden und die Fassaden würden
teuer. Eine ebenerdige Halle führt demzufolge ebenfalls zu Mehrkosten von rund Fr. 850'000.00,
die im Rahmenkredit nicht kalkuliert sind.
Mehrkosten infolge des Baugrundes:
Auf Basis der aufgezeigten Projektoptimierungen berechnete das Gesamtplanerteam die Mehrkosten, welche sich aus den verschiedenen Massnahmen ergeben. Diese belaufen sich auf Fr.
828‘000.--.
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Auszug aus dem Protokoll vom 7. Juni 2011
Traktandum Nr. 6
Gleichzeitig sind in dem „ordentlichen“ Projekt, mit dem von der Gemeindeversammlung vom 9.
Dezember 2009 bewilligten Kredit von Fr. 7‘800‘000.--, bereits Fr. 128‘000.-- enthalten.
Antrag:
Die Spezialkommission beantragt dem Gemeinderat deshalb einstimmig für den Bau der Dreifachturnhalle Kaselfeld einen Nachtragskredit von Fr. 700‘000.--.
Die Spezialkommission und die beteiligten Planer werden alles daran setzen, diesen Kredit nicht
vollumfänglich auszuschöpfen.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24. Mai 2011 beschlossen:
1. Der Gemeinderat beschliesst, der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2011 auf Grund von
Baugrunderschwernissen für den Bau der Dreifachturnhalle Kaselfeld einen Nachtragskredit
von Fr. 700'000.00 zu beantragen.
2. Mit dem Vollzug wird der Gemeindepräsident beauftragt.
Die Gemeindeversammlung fasst folgenden Beschluss:
1. Die Gemeindeversammlung beschliesst für Bodenverbesserungen Dreifachturnhalle Kaselfeld
einen Nachtragskredit von Fr. 700'000.00.
2. Mit dem Vollzug wird der Gemeindepräsident beauftragt.
3. Die zuständigen Organe werden ermächtigt, allfällig notwendige Fremdmittel auf dem Kreditmarkt zu beschaffen.
ausgefertigt am 8. Juni 2011
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Für richtigen Protokollauszug:
Nicole Brunello, Verwaltungssekretärin
Geht an:
- Spezialkommission Dreifachturnhalle Kaselfeld
- Gemeindepräsident
- Finanzverwaltung
- Präsident RPK
- BK RG-GV Nr. 6-2011
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