Checkliste zur Überprüfung der Indikation für eine stationäre

Werbung
Checkliste zur Überprüfung
der Indikation für eine stationäre psychosomatische Krankenhausbehandlung
Eine stationäre psychosomatische Krankenhausbehandlung ist indiziert:
Ambulant nicht ausreichend
1. Wegen der Schwere der Erkrankung mit mangelnder Besserung bzw. Verschlimmerungstendenz unter
ambulanter psychiatrisch-psychotherapeutischer und psychopharmakologischer Behandlung.
Teilstationär nicht ausreichend
2. Weil eine teilstationäre Behandlung nicht in Frage kommt, da eine Herausnahme aus den beruflichen
und/oder privaten Konfliktfeldern notwendig ist
Komorbidität, Multimorbidität, somatische Erkrankung, ärztliche Kontrolle
3. Wegen einer psychischen und somatischen, ambulant nicht beherrschbaren Komorbidität.
4. Weil die Multimorbidität komplexe mehrdimensionale ambulant nicht durchführbare therapeutische
Zugangswege verlangt.
5. bei einer primär somatischen Erkrankung mit Dekompensation einer bis dahin latenten neurotischen
Konfliktsituation bzw. bisher relativ stabil kompensierten Persönlichkeitsstörung und einer dadurch
bedingten psychischen bzw. psychosomatischen Destabilisierung und Verstärkung der primär
körperlichen Symptomatik.
6. Weil es sich um ein komplexes Krankheitsbild handelt, bei dem die Notwendigkeit der ständigen
ärztlichen Kontrolle und Anpassung der Therapiestrategien gegeben ist.
Motivation
7. bei einer unentwickelten psychotherapeutischen Behandlungsmotivation und mangelndem
Krankheitsverständnis, sodass eine ambulante Behandlung noch nicht erfolgversprechend ist.
8. Weil zur Erzeugung einer Motivation und Einleitung einer psychotherapeutischen Behandlung im Sinne
einer Initialbehandlung mit Hilfe des therapeutischen Milieus und des komplexen
Behandlungsarrangements des stationären Settings.
Alltagsbewältigung
9. Wegen einer Beeinträchtigung der Alltagsbewältigung und der Möglichkeit der Inanspruchnahme
ambulanter psychotherapeutischer Behandlung durch die Erkrankung (N.B. Überschneidung mit der
Indikation für eine Reha-massnahme! Es muss sich um eine Erkrankung handeln, die der Behandlung
mit den Mitteln des Krankenhauses bedarf)
Komplex verschränkte Konflikte
10. Weil komplex verschränkte innerseelische und zwischenmenschliche Konflikte das Krankheitsbild
prägen, deren Behandlung ein dichtes Behandlungsarrangement mit Integration medizinischer,
physiotherapeutischer und multimodaler psychotherapeutischer Ansätze erfordert.
Krise
11. Weil eine krisenhafte Dekompensation bei nicht ausreichender ambulanter medikamentöser und
psychotherapeutischer Behandlung vorliegt.
Suizidalität, selbstgefährdendes Verhalten
12. Weil wegen Suizidalität/selbstgefährdendem Verhalten die Notwendigkeit ständiger ärztlicher Präsenz
mit häufigen ärztlich-therapeutischen und pflegerischen Kriseninterventionen gegeben ist, wobei eine
geschlossene Unterbringung aufgrund der Absprachefähigkeit des Patienten nicht notwendig und
sinnvoll ist.
Agieren
13. Weil der Patient zum Agieren unbewusster Konflikte mit entsprechend komplexen ÜbertragungsGegenübertragungsverwicklungen, die einen ambulanten Therapierahmen überfordern, neigt.
Niedriges Strukturniveau
14. Wegen einer akuten psychophysischen Dekompensation bei einer nach OPD mäßig bis gering
integrierten Struktur, sodass eine stationäre Psychotherapie sowohl für die Stabilisierung als auch für die
Bearbeitung der dysfunktionalen Vulnerabilitäten und Fähigkeiten notwendig ist, da die strukturelle
Störung die Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik begründet.
15. Weil bei dem Patient eine durch projektive Prozesse eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit und
Fähigkeit, im ambulanten Rahmen eine therapeutische Beziehung aufzunehmen und aufrechtzuerhalten,
vorliegt.
16. Weil aufgrund der defizitär ausgebildeten Ich-Funktionen und entsprechender Kommunikationsstörung
mit komplexen Übertragungs-Gegenübertragungsverwicklungen, die ständiger Reflexion und
Supervision sowie ärztlich-therapeutischer und pflegerischer Präsenz und Interventionsbereitschaft
bedürfen, zu rechnen ist, sodass eine Rehabilitationsbehandlung nicht in Frage kommt.
17. Weil die Notwendigkeit eines haltenden Rahmens mit ständiger ärztlicher Präsenz und Interventionsmöglichkeit bei einer schweren ich-strukturellen Störung mit ausgeprägten autoaggressiven Tendenzen
gegeben ist.
18. Weil eine schwere Persönlichkeitsstörung mit zunehmender sozialer Isolation und Vereinsamung
vorliegt, sodass im klinischen Rahmen unter Bearbeitung der innerseelischen und
zwischenmenschlichen Konflikte mit den multimodalen und multimethodalen Möglichkeiten der
stationären Psychotherapie im Kontext der therapeutischen Gemeinschaft versucht werden soll, die
schwerwiegenden sozialen Folgeerscheinungen der Erkrankung des Patienten zu unterbrechen.
19. Weil eine kurative Behandlung der strukturellen Störung, die die Entstehung und Aufrechterhaltung der
Symptomatik begründet, nur im Rahmen einer Krankenhausbehandlung mit therapienotwendigen
verbalen und nonverbalen Therapiemethoden in ausreichender Intensität, unter ständiger ärztlicher
Kontrolle und ständiger ärztlicher Interventionsbereitschaft möglich ist.
Essstörung
20. Weil die Essstörung der Patientin eine konsequente Unterstützung der Normalisierung des
Essverhaltens durch ärztliche, pflegerische und diätetische Betreuung erfordert.
Diagnostik
21. Weil ein diagnostisch noch nicht eindeutig einzuordnendes Krankheitsbild vorliegt. Unter klinischer
Beobachtung sollen die Diagnose und die Möglichkeiten einer kurativen Behandlung überprüft und ggfs.
die Behandlung eingeleitet werden.
Qualitätszirkel Schnittstellenmanagemant
ambulante und stationäre Psychotherapie
Stand Oktober 2006
Herunterladen