Checkliste zur Überprüfung der Indikation für eine stationäre psychosomatische Krankenhausbehandlung Eine stationäre psychosomatische Krankenhausbehandlung ist indiziert: Ambulant nicht ausreichend 1. Wegen der Schwere der Erkrankung mit mangelnder Besserung bzw. Verschlimmerungstendenz unter ambulanter psychiatrisch-psychotherapeutischer und psychopharmakologischer Behandlung. Teilstationär nicht ausreichend 2. Weil eine teilstationäre Behandlung nicht in Frage kommt, da eine Herausnahme aus den beruflichen und/oder privaten Konfliktfeldern notwendig ist Komorbidität, Multimorbidität, somatische Erkrankung, ärztliche Kontrolle 3. Wegen einer psychischen und somatischen, ambulant nicht beherrschbaren Komorbidität. 4. Weil die Multimorbidität komplexe mehrdimensionale ambulant nicht durchführbare therapeutische Zugangswege verlangt. 5. bei einer primär somatischen Erkrankung mit Dekompensation einer bis dahin latenten neurotischen Konfliktsituation bzw. bisher relativ stabil kompensierten Persönlichkeitsstörung und einer dadurch bedingten psychischen bzw. psychosomatischen Destabilisierung und Verstärkung der primär körperlichen Symptomatik. 6. Weil es sich um ein komplexes Krankheitsbild handelt, bei dem die Notwendigkeit der ständigen ärztlichen Kontrolle und Anpassung der Therapiestrategien gegeben ist. Motivation 7. bei einer unentwickelten psychotherapeutischen Behandlungsmotivation und mangelndem Krankheitsverständnis, sodass eine ambulante Behandlung noch nicht erfolgversprechend ist. 8. Weil zur Erzeugung einer Motivation und Einleitung einer psychotherapeutischen Behandlung im Sinne einer Initialbehandlung mit Hilfe des therapeutischen Milieus und des komplexen Behandlungsarrangements des stationären Settings. Alltagsbewältigung 9. Wegen einer Beeinträchtigung der Alltagsbewältigung und der Möglichkeit der Inanspruchnahme ambulanter psychotherapeutischer Behandlung durch die Erkrankung (N.B. Überschneidung mit der Indikation für eine Reha-massnahme! Es muss sich um eine Erkrankung handeln, die der Behandlung mit den Mitteln des Krankenhauses bedarf) Komplex verschränkte Konflikte 10. Weil komplex verschränkte innerseelische und zwischenmenschliche Konflikte das Krankheitsbild prägen, deren Behandlung ein dichtes Behandlungsarrangement mit Integration medizinischer, physiotherapeutischer und multimodaler psychotherapeutischer Ansätze erfordert. Krise 11. Weil eine krisenhafte Dekompensation bei nicht ausreichender ambulanter medikamentöser und psychotherapeutischer Behandlung vorliegt. Suizidalität, selbstgefährdendes Verhalten 12. Weil wegen Suizidalität/selbstgefährdendem Verhalten die Notwendigkeit ständiger ärztlicher Präsenz mit häufigen ärztlich-therapeutischen und pflegerischen Kriseninterventionen gegeben ist, wobei eine geschlossene Unterbringung aufgrund der Absprachefähigkeit des Patienten nicht notwendig und sinnvoll ist. Agieren 13. Weil der Patient zum Agieren unbewusster Konflikte mit entsprechend komplexen ÜbertragungsGegenübertragungsverwicklungen, die einen ambulanten Therapierahmen überfordern, neigt. Niedriges Strukturniveau 14. Wegen einer akuten psychophysischen Dekompensation bei einer nach OPD mäßig bis gering integrierten Struktur, sodass eine stationäre Psychotherapie sowohl für die Stabilisierung als auch für die Bearbeitung der dysfunktionalen Vulnerabilitäten und Fähigkeiten notwendig ist, da die strukturelle Störung die Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik begründet. 15. Weil bei dem Patient eine durch projektive Prozesse eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit und Fähigkeit, im ambulanten Rahmen eine therapeutische Beziehung aufzunehmen und aufrechtzuerhalten, vorliegt. 16. Weil aufgrund der defizitär ausgebildeten Ich-Funktionen und entsprechender Kommunikationsstörung mit komplexen Übertragungs-Gegenübertragungsverwicklungen, die ständiger Reflexion und Supervision sowie ärztlich-therapeutischer und pflegerischer Präsenz und Interventionsbereitschaft bedürfen, zu rechnen ist, sodass eine Rehabilitationsbehandlung nicht in Frage kommt. 17. Weil die Notwendigkeit eines haltenden Rahmens mit ständiger ärztlicher Präsenz und Interventionsmöglichkeit bei einer schweren ich-strukturellen Störung mit ausgeprägten autoaggressiven Tendenzen gegeben ist. 18. Weil eine schwere Persönlichkeitsstörung mit zunehmender sozialer Isolation und Vereinsamung vorliegt, sodass im klinischen Rahmen unter Bearbeitung der innerseelischen und zwischenmenschlichen Konflikte mit den multimodalen und multimethodalen Möglichkeiten der stationären Psychotherapie im Kontext der therapeutischen Gemeinschaft versucht werden soll, die schwerwiegenden sozialen Folgeerscheinungen der Erkrankung des Patienten zu unterbrechen. 19. Weil eine kurative Behandlung der strukturellen Störung, die die Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik begründet, nur im Rahmen einer Krankenhausbehandlung mit therapienotwendigen verbalen und nonverbalen Therapiemethoden in ausreichender Intensität, unter ständiger ärztlicher Kontrolle und ständiger ärztlicher Interventionsbereitschaft möglich ist. Essstörung 20. Weil die Essstörung der Patientin eine konsequente Unterstützung der Normalisierung des Essverhaltens durch ärztliche, pflegerische und diätetische Betreuung erfordert. Diagnostik 21. Weil ein diagnostisch noch nicht eindeutig einzuordnendes Krankheitsbild vorliegt. Unter klinischer Beobachtung sollen die Diagnose und die Möglichkeiten einer kurativen Behandlung überprüft und ggfs. die Behandlung eingeleitet werden. Qualitätszirkel Schnittstellenmanagemant ambulante und stationäre Psychotherapie Stand Oktober 2006