Ansuchen um finanzielle Förderung einer unabhängigen medizinischen Fortbildung Hintergrund GlaxoSmithKline hat sich zum Ziel gesetzt, innovative, hoch-qualitative und unabhängige Fortbildungsprojekte von medizinischen Organisationen, die dem Patienten zu Gute kommen, zu unterstützen. Anfragen um finanzielle Förderung von unabhängigen medizinischen Fortbildungen werden bei GSK durch ein unabhängiges Komitee nach den Prinzipien und Werten von GSK sowie nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen geprüft und sodann ggf. bewilligt. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, das beiliegende Formblatt vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Im Falle der vorbehaltlichen Bewilligung Ihres Antrages durch GSK wird Ihnen die „Fördervereinbarung für eine unabhängige medizinische Fortbildung“ (siehe Anlage 2) zur Unterzeichnung übermittelt. Wir weisen darauf hin, dass eine etwaige Bewilligung Ihres Antrages erst nach Unterfertigung der eben genannten Fördervereinbarung durch beide Parteien verbindlich ist. Folgende Organisationen können ansuchen: ● ● ● ● Gesundheitsorganisationen/-institution Universitäre Einrichtungen Interessenvertretungen im Gesundheitswesen Medizinische Fachgesellschaften Beim Antragsteller muss es sich entweder um eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft handeln. Der Antragsteller muss darüber hinaus in der Lage sein, qualitativ hochwertige, interdisziplinäre Fortbildung zu entwickeln und durchzuführen. Die unabhängige medizinische Fortbildung soll außerdem der Verbesserung der Patientengesundheit bzw. einer Optimierung von Behandlungsmethoden dienen. Werden unabhängige medizinische Fortbildungen von Einzelpersonen organisiert, können diese von GSK nicht unterstützt werden. Förderungen auf Grund dieses Ansuchens können ausschließlich für die Fortbildung von medizinischem Fachpersonal verwendet werden. Fortbildungen zu folgenden Therapiegebieten können unterstützt werden: ● ● ● ● Pulmologie Impfstoffe Reisemedizin HIV Der Antrag kann auch mehr als nur eines der oben genannten Gebiete umfassen bzw. kann dieser auch über die oben aufgezählten Therapiegebiete hinausgehen. Der Fokus einer unabhängigen medizinischen Fortbildung muss sich jedoch auf ein Therapiegebiet beziehen, für das GSK ein zugelassenes Produkt am Markt hat. Unabhängige medizinische Fortbildungen zu Therapiegebieten, in denen GSK lediglich ein Produkt in Entwicklung hat, können von GSK nicht unterstützt werden. Aktualisiert: November 2015 Seite 1 von 17 GSK Prinzipien Förderungen unterliegen dem österreichischen Recht, insbesondere dem Arzneimittelgesetz und den korruptionsstrafrechtlichen Bestimmungen, dem Verhaltenskodex der Pharmaindustrie, dem EFPIA Transparenzkodex für verschreibungspflichtige Medikamente und Interaktionen mit Healthcare Professionals sowie auch gegebenenfalls dem Foreign Corrupt Practices Act und dem UK Bribery Act. Der Antragsteller garantiert, dass eine von GSK gewährte Förderung ausschließlich für die Umsetzung des im Antrag beschriebenen Projekts verwendet wird. Eine von GSK gewährte Förderung wird nicht als Gegenleistung für die Verschreibung oder Empfehlung von GSK Arzneimitteln oder für die Zusage, weiterhin GSK Arzneimittel zu verschreiben oder zu empfehlen, geleistet. Die Förderung steht sohin in keinem direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Verschreibung, Absatzförderung, Empfehlung oder sonstigem Wohlwollen gegenüber GSK oder GSK Produkten. Bei der Darlegung von medizinischen Inhalten durch seine medizinischen Fachexperten hat sich GSK verpflichtet, das derzeitige Wissen in ausgewogener Weise wiederzugeben. Eine solch ausgewogene, auf Evidenz basierende Darstellung der Inhalte ist in diesem Zusammenhang auch vom Förderungsempfänger anzuwenden. Die Verbesserung des medizinischen Wissens und Handelns und damit die erhöhte Patientengesundheit ist das Ziel der Förderungen durch GSK. Der Antragsteller wird ersucht, diese Verbesserungen darzulegen. Die Einschätzung der Auswirkung der durch GSK geförderten Aktivitäten soll sich an den Diplomfortbildungskriterien der Österreichischen Ärztekammer orientieren. Der Inhalt der Fortbildungsveranstaltung muss ausschließlich gemäß der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung gestaltet, und das Ziel muss die Verbesserung der medizinischen Versorgung zum Wohle der PatientInnen sein. Bitte füllen Sie zur weiteren Prüfung Ihres Antrags auf eine Förderung die beiliegenden Formblätter vollständig und wahrheitsgemäß aus und senden Sie diese an: Email: [email protected] Fax-Nr.: 0043 1 97075 170 Seite 2 von 17 Aktualisiert: November 2015 1.) Selbstauskunft Um in Kenntnis aller etwaigen Interessenskonflikte über die Gewährung einer Unterstützung entscheiden zu können, ersuchen wir den Antragsteller um folgende Selbstauskunft. GSK macht den Antragsteller nochmals darauf aufmerksam, dass die folgenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sein müssen: Angaben des Antragstellers (*bitte ggf. nähere Angaben machen) *Ja Nein Plant der Antragsteller eine Zusammenarbeit mit Subunternehmen zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen? Falls ja, machen Sie bitte folgende Angaben: - Name der Subunternehmen: - Art der Zusammenarbeit mit den Subunternehmen: Bitte bestätigen Sie weiterhin folgendes: ●Der Vertragspartner haftet gemäß § 1313a ABGB für das Verschulden des Subunternehmens gegenüber GSK wie für eigenes Verschulden. ●Der Vertragspartner arbeitet mit dem Subunternehmen aufgrund eines Vertrages, welcher GSK auf entsprechendes Verlangen jederzeit vorzulegen ist. ●Der Vertragspartner hat zur Auswahl des Subunternehmens ein angemessenes Auswahlverfahren durchgeführt. ●Der Vertragspartner hat im Rahmen des Auswahlverfahrens die Zuverlässigkeit sowie die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit des Subunternehmens überprüft. Bei langfristigen bzw. wiederkehrenden Aufträgen an das Subunternehmen wird eine solche Überprüfung seitens des Vertragspartners regelmäßig durchgeführt. ●Der Vertragspartner stellt sicher, dass anwendbare rechtliche und ethische Standards vom Subunternehmen in gleichem Maße eingehalten werden, wie von ihm selbst und vergewissert sich hiervon durch regelmäßige Überprüfung. ●Der Vertragspartner hat mit dem Subunternehmen folgende Zahlungsbedingungen vereinbart: *Ja Nein Gab es beim Antragsteller oder seinen Mitarbeitern in der Vergangenheit Vorkommnisse bzgl. einer Vorteilsgewährung und/oder Bestechung? Falls ja, machen Sie bitte nähere Angaben. *Ja Nein Ist der AntragstellerTeil einer Regierungsbehörde, eines Ministeriums oder einer staatlichen nationalen oder internationalen Organisation bzw. einer politischen Partei oder eines staatsnahen Unternehmens oder hat der Antragsteller Interaktionen mit diesen Institutionen/Unternehmen? Falls ja, machen Sie bitte nähere Angaben. Aktualisiert: November 2015 Seite 3 von 17 *Ja Nein Beschäftigt der Antragsteller Personen, deren Familienmitglieder (z.B. Ehepartner) eine Position bekleiden, in der sie Einfluss auf GSK Geschäfte ausüben könnten (z.B. Krankenhausverwaltung, Krankenkassen)? Falls ja, machen Sie bitte nähere Angaben. *Ja Nein Ist der Antragsteller mehrheitsbeteiligt an oder übt sonst Kontrolle auf ein Unternehmen aus, das Geschäfte mit Behörden in Bezug auf das Gesundheitswesen machen und/oder besteht Inhaberschaft/Eigentum an einem Unternehmen, das Dienstleistungen für GSK erbringt oder Produkte an GSK liefert? Falls ja, machen Sie bitte nähere Angaben. Seite 4 von 17 Aktualisiert: November 2015 2.) GSK Transparenz-Berichterstattung HCO Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung Stand 10/2014 (Update 6/2015) Nur auszufüllen von Gesundheitsorganisationen bei Erhalt von geldwerten Leistungen GSK verpflichtet sich in der Zusammenarbeit mit Gesundheitsorganisationen (HCO1) weltweit zu Transparenz. Gemäß dem auf dem EFPIA Kodex basierenden Pharmig Verhaltenskodex ist GSK verpflichtet, geldwerte Leistungen an Ihre Organisation zu veröffentlichen. Weitere Informationen zur Transparenz-Berichterstattung von GSK finden Sie unter http://www.gsk.com/uk/about-us/transparency.html. Sie wurden gebeten, dieses Formular zu unterschreiben, weil GSK beabsichtigt im Rahmen einer Vereinbarung eine geldwerte Leistung zum Vorteil Ihrer Organisation zu erbringen. Organisationsbezogene Daten Damit GSK die geldwerten Leistungen korrekt nachverfolgen und veröffentlichen kann, wird GSK die folgenden Daten über Ihre Organisation gemeinsam mit Details zu allen geldwerten Leistungen erheben und speichern, die zum Vorteil Ihrer Organisation von oder im Auftrag von GSK gewährt werden. Diese Informationen (mit Ausnahme Ihrer E-Mail-Adresse) werden in Berichte aufgenommen, die im Rahmen der Verpflichtungen von GSK zur transparenten Berichterstattung auf öffentlich zugänglichen Internetseiten veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt in deutscher oder in englischer Sprache. Projektname Für HCOs besteht laut SOP-GSK-417 die Notwendigkeit eine Einwilligungserklärung pro Projekt einzuholen. Bitte füllen Sie diese Tabelle in BLOCKSCHRIFT aus Eindeutige Identifizierung, z.B. Firmenbuchnummer: HCO: Vollständiger Name Anschrift Straße: Land: Stadt: Postleitzahl: E-Mail * * Kein Pflichtfeld, wird nicht veröffentlicht. Nur bei Angabe der E-Mailadresse kann GSK Ihnen vor der Veröffentlichung Aufstellungen über die von Ihnen erhaltenen geldwerten Leistungen mailen. Bitte informieren Sie GSK unter 01/970 75-0 oder [email protected], falls sich diese Angaben ändern. Sollten Sie zu diesem Zweck bereits Informationen bereitgestellt haben, werden die obigen Angaben zur Aktualisierung Ihrer Daten verwendet, damit die Veröffentlichungen anhand der aktuellsten Informationen erfolgen. GlaxoSmithKline Pharma GmbH mit Sitz in 1120 Wien, Wagenseilgasse 3, DVR: 0393258, ist für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich. Sie können jederzeit eine Kopie der von GSK gespeicherten Informationen inklusive der unter dem Namen Ihrer Organisation genannten geldwerten Leistungen einfordern und die Korrektur unrichtiger Angaben verlangen. Diese Informationen können durch GSK selbst oder im Auftrag und für die Zwecke von GSK durch seine verbundenen Unternehmen und durch von GSK ausgewählte Drittanbieter auf der ganzen Welt gespeichert und verarbeitet werden. Dies bezieht sich auch auf Länder, deren Datenschutzgesetze sich von jenen an Ihrem Wohnsitz gültigen Aktualisiert: November 2015 Seite 5 von 17 unterscheiden. GSK bleibt dabei jedoch stets verantwortlicher Auftraggeber und ergreift geeignete Maßnahmen um sicherzustellen, dass alle übergebenen personenbezogenen Informationen gemäß geltendem Recht geschützt und gesichert bleiben. Ihre Zustimmung ist freiwillig. Wir weisen allerdings darauf hin, dass eine Verweigerung oder ein Widerruf der Zustimmung zur Veröffentlichung einen Einfluss auf die Entscheidung von GSK haben wird, mit Ihrer Organisation in dieser Angelegenheit oder anderweitig in Zukunft zusammen zu arbeiten. Zustimmungserklärung zur individuellen Veröffentlichung Ich stimme hiermit zu, dass die oben angegebenen Daten gemeinsam mit den Einzelheiten der zum Vorteil meiner Organisation von GSK oder im Auftrag von GSK zukünftig gewährten geldwerten Leistungen entsprechend den Verpflichtungen zur Transparenzberichterstattung von GSK und gemäß geltenden Gesetzen, Branchenverhaltenskodizes oder gerichtlichen Verfügungen veröffentlicht werden. Datum: GSK wird die geldwerten Leistungen veröffentlichen, die Ihre Organisation von GSK oder im Auftrag von GSK ab dem 1. Januar 2015 erhält. Einmal pro Jahr werden Berichte auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite von GSK oder einer anderen Plattform veröffentlicht. Diese Veröffentlichung bleibt mindestens drei Jahre zugänglich. Vor der Offenlegung wird GSK Ihrer Organisation eine Aufstellung der unter dem Namen Ihrer Organisation zu veröffentlichenden geldwerten Leistungen mailen, falls Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben. In BLOCKSCHRIFT (Name des Zeichnungsberechtigten) Unterschrift und Firmenstempel Sie können die Zustimmung zur individuellen Veröffentlichung dieser Daten jederzeit widerrufen. Für die Bereiche, bei denen die Zustimmung widerrufen wurde, wird GSK die erbrachten geldwerten Leistungen zusammengefasst gemeinsam mit den geldwerten Leistungen veröffentlichen, die anderen Organisationen von oder im Auftrag von GSK oder seinen verbundenen Unternehmen gewährt wurden, sodass Ihre Organisation nicht identifiziert werden kann. Nur von GSK auszufüllen: Interner Check Ansprechpartner GSK: Neu: Änderung: Golden ID Nummer (falls bekannt): EFPIA Einwilligungserklärung HCO (Health Care Organisation) ist eine Organisation, Institution oder Vereinigung im privaten oder öffentlichen Bereich, die aus HCPs besteht und/oder Leistungen im Gesundheitsbereich anbietet, inklusive Kliniken oder Praxen mit einem oder mehreren HCPs und Weiterbildungsinstitutionen. 1 Seite 6 von 17 Aktualisiert: November 2015 3.) Antrag auf Unterstützung einer unabhängigen medizinischen Fortbildung Titel der unabhängigen medizinischen Fortbildung Inhalt der Fortbildung Höhe des angefragten Förderbetrages € 1. Daten der Organisation Name der Organisation/Institution Art der Organisation (z.B. Medizinische Fachgesellschaft, Krankenhausabteilung, universitäre Einrichtung, etc.) Beschreibung der Organisation Zweck (Mission) Nachweis über die Tätigkeit der Organisation (z.B. Vereinsregister-, oder Firmenbuchauszug), bitte dem Antrag beilegen Welchen Anteil am Jahresbudget der Organisation hat die Höhe der Förderung? ≤25% >25% >50% Aktualisiert: November 2015 Seite 7 von 17 Ansprechpartner Name Adresse Email Tel. 3.Unterstützungsansuchen Die Fortbildung findet zu folgendem Themenbereich statt: Pulmologie Impfstoffe Reisemedizin HIV/AIDS Genaue Indikation Bestehender Bedarf für die unabhängige medizinische Fortbildung Bitte legen Sie dar, wie der Bedarf für die unabhängige medizinische Fortbildung festgestellt wurde. Fortbildungsformat ● ● ● ● Beschreiben Sie das Format der Fortbildung. Legen Sie dar, warum dieses Format gewählt wurde. Beschreiben Sie Größe und Disziplin Ihrer Zielgruppe. Beschreiben Sie die Lernziele. Seite 8 von 17 Aktualisiert: November 2015 Bewertung der Lernziele Legen Sie dar, wie das Erreichen der Lernziele gemessen wird. Best-Practice-Sharing (optional) Werden die Inhalte der Fortbildungsveranstaltung einem breiteren Fachpublikum bekannt gemacht? Budget Gesamtkosten des Projektes und Nachweis hierfür Aufgliederung der Hauptkostenpunkte des Projektes bzw. welche Kosten zum überwiegenden Teil anfallen: Personal, Administration, etc. Die Aufschlüsselung der Kosten ist diesem Antrag beizufügen (siehe Beispiel im Anhang). Bitte beachten Sie, dass Fahrtkosten und sonstige Spesen der Teilnehmer nicht übernommen werden. Aktualisiert: November 2015 Seite 9 von 17 Welche Unternehmen sind noch an der Finanzierung beteiligt? Wird nur bei GSK angefragt bzw. wo wird außer bei GSK noch um Förderung angesucht? Mittelverwendung Wenn die Mittel für das Projekt nicht ausschließlich von GSK erbracht werden, ist darzulegen, für welchen Teil des Projektes die beantragte Förderung benötigt wird. Gibt es außer GSK noch weitere Unterstützer? Wenn ja, wie stellen Sie sicher, dass diese keine Werbung auf Ihrer Veranstaltung durchführen. Sie stimmen zu, dass GSK eine Zusammenfassung der unabhängigen medizinischen Fortbildung einschließlich etwaiger Ergebnisse daraus auf der Homepage von GSK Österreich bekanntmachen darf. Seite 10 von 17 Aktualisiert: November 2015 4.Bankverbindung Bankdaten Zahlungen können nur auf das Konto einer Organisation, nicht einer Einzelperson getätigt werden. Kontoinhaber Kontonummer AT (IBAN) BIC EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG MIT DEN GSK BEDINGUNGEN Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die oben gemachten Angaben zum Antragsteller vollständig und wahrheitsgemäß sind und akzeptieren die oben genannten Bedingungen. Einverstanden und akzeptiert für und im Namen von: Name der antragstellenden Organisation: Unterschrift Name (bitte in Druckbuchstaben) Position Datum Anlage 1: Beispiel Budgetaufstellung Bezeichnung Logistik (z.B. Veranstaltungsort) Raummiete etc. etc. Kosten (pro Stunde) Stunden Total € € € € € € € € € € Beschreibung Einladungsmanagement Aussendung der Einladungen Bewerbung Publikationen Aktualisiert: November 2015 € Seite 11 von 17 Bezeichnung Sprecherkosten (z.B. Honorare) Prof. XY, Thema etc. etc. Kosten (pro Stunde) Stunden Total € € € € € € Beschreibung Fortbildungsmaterial (z.B. Webcasts, E-learning Module, Unterlagen, etc) etc. etc. etc. € € € € € € AT/OTH/0024/15 Seite 12 von 17 Aktualisiert: November 2015 Anlage 2: Fördervereinbarung für eine unabhängige medizinische Fortbildung Diese Vereinbarung wird zwischen Firmenname der Zuschuss-Empfängerorganisation („Anbieter“), Adresse, und GlaxoSmithKline Pharma GmbH („GSK“), Euro Plaza, Gebäude I, 4. Stock, 1120 Wien, Wagenseilgasse 3, geschlossen und tritt mit dem Datum des Vertragsabschlusses in Kraft. 1. Die Fortbildung: Der Anbieter wird eine unabhängige medizinische Fortbildung mit der Bezeichnung (Bezeichnung der unabhängigen medizinischen Fortbildung) („Fortbildung“) für Zwecke der Lehre oder Wissenschaft am oder rund um den (Datum der Fortbildung) planen und durchführen. GSK unterstützt die unabhängige medizinische Fortbildung durch Dritte und wird daher, wie in der vorliegenden Vereinbarung beschrieben, finanzielle Mittel für die Fortbildung bereitstellen. 2. Kontrolle und Unabhängigkeit der Fortbildung: 2.1Der Anbieter hat die vollständige Kontrolle über und die alleinige Verantwortung für die Fortbildung, einschließlich des Fortbildungsinhalts (inklusive aller Materialien) sowie für die Auswahl der Lehrbeauftragten, Vortragenden, Autoren, Moderatoren und der Vorsitzenden und Mitglieder des Planungsausschusses (im Weiteren zusammen als „Fakultät“ bezeichnet). GSK hat keine Kontrolle über und auch keinen Einfluss auf den Inhalt, die Organisation und die Durchführung der Fortbildung (einschließlich Fakultät, Lehrmethoden, Lehrmaterialen oder Veranstaltungsort) und wird mit Ausnahme der im vorliegenden Vertrag festgelegten Bedingungen auch sonst in keiner Weise mitwirken. 2.2Der Anbieter wird sicherstellen, dass weder direkt noch indirekt irgendwelche Produkte (unabhängig davon, ob es sich um GSK-Produkte oder Produkte anderer Unternehmen handelt) durch die Fortbildung beworben oder bevorzugt werden und dass es in Verbindung mit dieser Fortbildung auch keinerlei Werbeaktivitäten für Produkte gibt. 2.3Der Anbieter wird bei der Durchführung der Fortbildung stets auf größtmögliche Objektivität bei der Auswahl aller Daten in Zusammenhang mit Produkten von GSK oder anderen Unternehmen achten, diese objektiv und ausgewogen präsentieren und dabei alle Einschränkungen in den Daten offenlegen sowie ausreichende Möglichkeiten zur Befragung oder zur wissenschaftlichen Diskussion bieten. 2.4 Unbeschadet der Unabhängigkeit des Anbieters erklärt GSK ausdrücklich, dass entsprechend seinen unternehmensinternen Grundsätzen und Richtlinien die Nutzung von Daten in Zusammenhang mit Produkten von GSK oder anderen Unternehmen im Rahmen der Fortbildung von GSK weder unterstützt noch geduldet wird, wenn diese nicht mit der genehmigten Zulassung der jeweiligen Produkte übereinstimmen. 2.5Der Anbieter hat alle für die Fortbildung (einschließlich der Organisation und der Fortbildungsinhalteinhalte) maßgeblichen relevanten aufsichtsbehördlichen Anforderungen, Normen zur Akkreditierung, Ethikrichtlinien sowie gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. 2.6Der Anbieter garantiert, dass: 2.6.1 weder der Anbieter noch seine verbundenen Unternehmen für GSK irgendwelche Marketing-, Reklame-, Public Relations-, Marktforschungs- oder nicht unabhängige medizinische Ausbildungsleistungen („Werbeaktivitäten“) erbringen; oder 2.6.2 für den Fall, dass der Anbieter oder seine verbundenen Unternehmen für GSK Werbeaktivitäten erbringen, diese objektiv angemessen und subjektiv für GSK ausreichend nachweisen, dass eine entsprechende organisatorische Abgrenzung (Firewall-Schutz) zwischen dem Lehrbetrieb des Anbieters und den Werbeaktivitäten des Anbieters aktuell und auch in Zukunft existiert. 2.7Beauftragt der Anbieter einen Dritten mit der Durchführung von Aktivitäten in Zusammenhang mit der Fortbildung, hat der Anbieter sicherzustellen, dass alle Anforderungen aus dieser Vereinbarung auf diese Drittpartei überbunden werden. 2.8Der Anbieter garantiert, dass er über die erforderlichen Systeme und Ressourcen für die Planung, Bewerbung und Durchführung der Fortbildung sowie auch für das Führen von nachprüfbaren Unterlagen über seine Prozesse zur Verwaltung, Nachverfolgung und Auszahlung der Geldmittel verfügt. Der Anbieter hat sicherzustellen, dass alle Transaktionen aus dieser Vereinbarung ordnungsgemäß und korrekt in seinen Büchern und Geschäftsunterlagen verbucht werden und dass alle Schriftstücke, auf die Einträge in die Bücher und Geschäftsunterlagen basieren, vollständig und korrekt sind. Aktualisiert: November 2015 Seite 13 von 17 3.Finanzierung: 3.1 GSK wird bis zu [Bewilligter Förderbetrag] („Förderung“) entsprechend den Zielvorgaben (Meilensteinen) die Fördergelder bereitstellen. 3.2 Die Parteien können schriftlich eine auf dem tatsächlichen Fortschritt der Fortbildungsorganisation und -durchführung basierende Anpassung der mit den Zielvorgaben (Meilensteinen) verknüpften Förderbeträge und Termine vereinbaren. Der Anbieter hat GSK regelmäßige Aktualisierungen über den Fortschritt der Fortbildungsorganisation und -durchführung zu übermitteln. Die Förderung von GSK basiert auf dem Kostenbudget für die Fortbildung, das vom Anbieter im Rahmen seines Förderantrags erstellt und eingereicht wurde. 3.3 Der Anbieter hat die Fördermittel ausschließlich für die Fortbildung zu verwenden und muss dabei sicherstellen, dass: 3.3.1keine Reisekosten oder andere Aufwendungen von Fortbildungsteilnehmern mit Fördermitteln bezahlt werden und dass im übrigen die Bestimmungen des Artikel 7 des Verhaltenskodex der Pharmig vollumfänglich eingehalten werden; und 3.3.2 soweit Fördermittel auch für die Bezahlung von Fakultätsmitgliedern oder für die Erstattung der angemessenen und tatsächlichen Reise-, Wohn- oder Bewirtungskosten von Fakultätsmitgliedern verwendet werden, die Vergütung marktkonform ist, nicht in bar bezahlt wird und dass diese Aufwendungen den marktüblichen Preisen für die jeweiligen Dienstleistungen entsprechen und in Übereinstimmung mit den GSK-Standards für den jeweiligen Wohnort der Fakultätsmitglieder nur Reisen, Unterkünfte oder Mahlzeiten einfacher Art abdecken. 3.4Übersteigt der an den Anbieter bezahlte Förderbetrag die dem Anbieter tatsächlich entstandenen Kosten für jene Teile der Fortbildung, die GSK sich bereit erklärt hat zu unterstützen – darunter fällt auch die Annullierung der Fortbildung – , verpflichtet sich der Anbieter, die überschüssigen Fördergelder innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Annullierung oder Abschluss der Fortbildung an GSK zu refundieren. Dies ist für den Zweck der buchhalterischen Erfassung anhand eines Beleges zu dokumentieren. 4. Offenlegung von finanziellen Unterstützungen und Beziehungen: 4.1Der Anbieter wird aus Transparenzgründen vor Beginn der Fortbildung sowie in gedruckten Mitteilungen, Broschüren, Lehrplänen und anderen Fortbildungsunterlagen die von GSK für die Fortbildung geleistete Unterstützung klar zum Ausdruck bringen. Die Offenlegung der GSK-Förderung erfolgt in Form der nachstehenden Mitteilung: „Diese Bildungsmaßnahme wird von GlaxoSmithKline durch eine Fortbildungsförderung finanziell unterstützt.“ 4.2Darüber hinaus wird der Anbieter während der Fortbildung in kurzen Mitteilungen sowie in Lehrmaterialien (darunter auch in späteren Veröffentlichungen) alle finanziellen Beziehungen zwischen dem Anbieter und GSK vor den Fortbildungsteilnehmern eindeutig offenlegen. 4.3Der Anbieter wird von allen Fakultätsmitgliedern eine Offenlegung ihrer finanziellen Beziehungen mit GSK oder mit den Herstellern bzw. vertriebsberechtigten Unternehmen anderer Produkte, die im Rahmen der Fortbildung besprochen werden, verlangen. 4.4GSK und seine verbundenen Unternehmen haben das Recht, die dem Anbieter gemäß der vorliegenden Vereinbarung geleistete Förderung zusammen mit weiteren Einzelheiten wie etwa auch dem Namen des Anbieters, eine Beschreibung der Fortbildung und den Förderbetrag öffentlich bekanntzugeben. GSK ist auch berechtigt, Informationen zu den Förderzahlungen in Übereinstimmung mit gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen oder gewerblichen Anforderungen zu berichten. Der Anbieter erklärt sich hiermit mit allen diesen Offenlegungen einverstanden (Details sind dem bereits im Zuge des Ansuchens unterzeichnetem Formular „GSK TransparenzBerichterstattung - HCO Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung“ zu entnehmen). 5. Bewertung der Ausbildungsergebnisse: Der Anbieter wird alle GSK-Anforderungen – die dieser Vereinbarung als Anhang angeschlossen sind – für die Bewertung der Ausbildungsergebnisse der Fortbildung erfüllen, immer unter der Voraussetzung, dass diese Bewertungen der Ergebnisse nicht mit GSK-Unternehmenskennzahlen verknüpft sind, sondern ausschließlich die Wirksamkeit der Fortbildung messen. Seite 14 von 17 Aktualisiert: November 2015 6. Aufzeichnungen, Inspektionen und Audits: 6.1Der Anbieter hat in Zusammenhang mit der Fortbildung vollständige und korrekte Bücher und Geschäftsunterlagen zu führen. Hierzu gehören – ohne Einschränkung – die Originale oder Kopien von Belegen, die die Grundlage für Einträge in den Büchern und Geschäftsunterlagen des Anbieters sind sowie Rechnungen Dritter in Zusammenhang mit allen Aktivitäten und Transaktionen aus oder in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung. Der Anbieter hat diese Aufzeichnungen für die nach den maßgeblichen Gesetzen und Bestimmungen erforderliche Dauer aufzubewahren, in jedem Fall aber mindestens für drei (3) Jahre nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung. 6.2GSK behält sich das Recht vor, unter Einhaltung einer angemessenen Vorankündigungsfrist während der normalen Geschäftszeiten (ohne Kosten für GSK) alle im Besitz und/oder unter der Kontrolle des Anbieters befindlichen Bücher und Geschäftsunterlagen sowie alle Begleitdokumente (einschließlich Quittungen) in Zusammenhang mit den Aktivitäten der Fortbildung einzusehen und zu prüfen, die nach Ansicht von GSK für diese Vereinbarung von Belang sind oder sich darauf beziehen. GSK behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung unverzüglich zu kündigen, wenn der Anbieter bei Aufforderung durch GSK keine Belege oder andere Informationsquellen in Bezug auf die Fortbildung vorlegt, oder wenn aus entsprechenden Prüfungen eine Nichterfüllung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Anbieter hervorgeht. 7.Kündigung: 7.1Jede der Parteien kann unbeschadet allfälliger ihr jeweils zustehender Rechte bzw. Rechtsmittel die gegenständliche Vereinbarung bei Eintreten eines der nachstehenden Ereignisse durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei unverzüglich kündigen: 7.1.1 Vorbehaltlich Punkt 7.2, wenn eine der Parteien eine Bestimmung dieser Vereinbarung verletzt und (sofern behebbar) diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender Mitteilung durch die jeweils andere Partei behebt; 7.2.2 Oder wenn eine der Parteien zahlungsunfähig wird, einen Konkursantrag stellt, unter Zwangsverwaltung gestellt wird, oder sich schriftlich außerstande erklärt, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen. 7.2GSK hat das Recht, bei einer Verletzung von Punkt 6.1 und/oder Punkt 8 diese Vereinbarung jedenfalls unverzüglich – und zwar ohne Einräumung einer Behebungsfrist gemäß Punkt 7.1.1 – zu kündigen. 7.3Der Anbieter hat keinen Schadenersatzanspruch gegen GSK für Verluste welcher Art auch immer aufgrund der Kündigung dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Punkt 7.1 oder 7.2. Soweit (und nur soweit) die anwendbaren österreichischen Gesetze Schadenersatzzahlungen an den Anbieter bei Kündigung dieser Vereinbarung vorsehen, verzichtet der Anbieter – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich auf derartige Zahlungen oder wird GSK alle derartig geleisteten Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen rückerstatten. 7.4Bei Abschluss der Fortbildung oder Kündigung dieser Vereinbarung: 7.4.1 Wird der Anbieter innerhalb von 30 Tagen GSK eine Rechnungsaufstellung der Kosten und Aufwendungen für die Fortbildung vorlegen. 7.4.2 Werden dem Anbieter nur die tatsächlich durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen und die tatsächlich entstandenen Kosten rückerstattet, soweit diese im Antrag auch budgetiert waren. Der Anbieter wird GSK innerhalb von 30 Tagen alle von GSK bezahlten Fördergelder refundieren, die vom Anbieter nicht für im Kostenbudget der Fortbildung vorgesehene und tatsächlich durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen und tatsächlich entstandene Kosten genutzt wurden; und 7.4.3 im Falle der Kündigung dieser Vereinbarung aufgrund der Nichterfüllung der hierin festgelegten Auflagen für die Nutzung dieser Fördergelder durch den Anbieter, hat der Anbieter bei Kündigung dieser Vereinbarung durch GSK unverzüglich alle von ihm falsch verwendeten oder eingesetzten Fördergelder zurückzubezahlen. 8. Compliance und Antikorruption: 8.1 Der Anbieter stellt sicher, dass die geltenden Gesetze und alle sonst bei der Durchführung dieses Vertrages relevanten Vorschriften und Regelungen in jeder Hinsicht beachtet werden. Insbesondere verpflichtet sich Aktualisiert: November 2015 Seite 15 von 17 der Anbieter, die in der Anlage 1 beigefügten „Korruptionsvermeidung – Richtlinien für Drittparteien“1 bei der Durchführung strikt zu beachten. Die Beachtung dieser Richtlinie befreit den Anbieter allerdings nicht davon, sich über seine gesetzlichen Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit der Antragstellung sowie aus oder im Zusammenhang mit einer allfälligen Gewährung einer Spende oder Unterstützung zu informieren und diese einzuhalten. 8.2. Der Anbieter verpflichtet sich zudem, alle im Vertragsgebiet geltenden Gesetze und Regelungen zu beachten, insbesondere diejenigen, die Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung unter Strafe stellen. 8.3. Der Anbieter bestätigt überdies, dass er/sie im Zusammenhang mit der Durchführung weder direkte noch indirekte Zahlungen oder Zuwendungen werthaltiger Leistungen versprochen, beauftragt, genehmigt oder angeboten hat und dies auch zukünftig nicht tun wird, mit dem Ziel oder dem Ergebnis von Vorteilsgewährung oder Bestechung, Duldung oder billigender Inkaufnahme von Korruption, Schmiergeldern oder anderer gesetzeswidriger oder unlauterer Mittel, um sich oder GlaxoSmithKline einen unlauteren Vorteil zu sichern oder Umsatz zu erzielen. 8.3. Weiters garantiert der Anbieter, dass die Entscheidung des Anbieters, ob und mit welchem Inhalt der Antrag gestellt wird, von dem hierfür gesetzlich und/oder nach den anwendbaren Statuten oder Organisationsvorschriften vorgesehenen Kollegialorgan, ohne irgendeine Beeinflussung durch Dritte oder durch ein einzelnes Mitglied dieses Kollegialorgan gefasst wurde. 8.4. Bei einem Verstoß des Anbieters gegen die vorgenannten Bestimmungen ist GSK zur sofortigen außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund sowie zur Rückforderung allenfalls schon an den Anbieter gemäß diesem Vertrag geleisteter Spenden und Unterstützungen bzw. Teile hiervon berechtigt. Dies gilt insbesondere, wenn die im Antrag gemachten Angaben nicht vollständig und/oder nicht wahrheitsgemäß sind oder werden. Dem Anbieter stehen insofern keinerlei Ersatz- oder Entschädigungsansprüche (z.B. wegen eines etwaig entgangenen Gewinns oder einer etwaigen Restlaufzeit des Vertrages) zu. Die Haftung wegen Vorsatzes bleibt unberührt. 9.Publicity: Keine der Parteien wird den Namen oder die Marke der anderen Partei, oder die Namen oder Marken der verbundenen Unternehmen der anderen Partei für Öffentlichkeits-, Werbe- oder Marketingzwecke ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei verwenden. Die Zustimmung des Anbieters für die Verwendung des Namens des Anbieters für die in Zusammenhang mit der in Punkt 4 dieser Vereinbarung beschriebenen Offenlegungen durch GSK oder ihre verbundenen Unternehmen gilt unabhängig von dieser Bestimmung als erteilt. 10.Ausfertigung der Vereinbarung: Diese Vereinbarung ist erst nach vollständiger Unterfertigung durch alle Parteien verpflichtend und durchsetzbar. 11.Vollständige Vereinbarung: Diese Vereinbarung bildet die vollständige Übereinkunft der Parteien und ersetzt alle mündlichen oder schriftlichen Erklärungen und Übereinkünfte in Zusammenhang mit der Fortbildung und der Förderung von GSK unter dieser Vereinbarung. Alle Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen dieser Vereinbarung bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform und sind von dazu bevollmächtigten Vertretern, sowohl des Anbieters als auch von GSK, zu unterzeichnen. 12.Maßgebliches Recht & Streitbeilegung: 1 Die vorliegende Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht und wird in Übereinstimmung damit ausgelegt. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Wien-Innere Stadt für die Beilegung aller Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung. Abrufbar unter http://www.glaxosmithkline.at/common/pdf/Korruptionsvermeidung.pdf, siehe auch Anlage 1. Seite 16 von 17 Aktualisiert: November 2015 Für den Fall, dass der Anbieter seinen Sitz nicht in Österreich hat, kommt folgende Schiedsklausel zur Anwendung: Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden. (1) die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei; (2) es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden; (4) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch. UNTERSCHRIFTEN: Für den Anbieter: Ort, Datum: Ort, Datum: Unterschrift: Unterschrift: Name: Name: Position: Position: Für GSK Ort, Datum: Ort, Datum: Unterschrift: Unterschrift: Name: Name: Position: Position: Aktualisiert: November 2015 Seite 17 von 17 Anlage 1: Richtlinien für Drittparteien – Korruptionsvermeidung Die GSK-Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, die „GSK Anti-Bribery and Corruption Policy“, verlangt die Anwendung der höchsten ethischen Standards und die Einhaltung aller Antikorruptionsgesetze, die in den Ländern gelten, in denen GSK (entweder durch Dritte oder auf andere Weise) geschäftlich tätig ist. Demnach verpflichtet GSK alle Angestellten und jegliche Dritte, die für und im Namen von GSK tätig werden, zu gewährleisten, dass sämtliche geschäftlichen Handlungen und Beziehungen mit Dritten – im privaten wie auch im öffentlichen Sektor - unter Einhaltung aller geltenden Gesetze und Bestimmungen und unter Beachtung der für alle Geschäfte von GSK geltenden höchsten ethischen Ansprüche erfolgen. GSK legt großen Wert auf Integrität und Transparenz und duldet keinerlei korrupte Handlungen jedweder Art, seien diese nun durch Angestellte oder Führungskräfte von GSK oder durch Dritte, die für oder im Namen von GSK tätig sind, zu verantworten. Zuwendungen zum Zwecke der Bestechung – GSK-Angestellte und Dritte, die für oder im Namen von GSK handeln, dürfen Personen, insbesondere „Amtsträgern“ (gemäß der Definition dieses Begriffs im Glossar) weder direkt noch indirekt „Zuwendungen“ „werthaltiger Leistungen“ (gemäß der Definition im Glossar) zu dem unstatthaften Zweck versprechen, bewilligen, gewähren oder anbieten (oder dies auf Wunsch anderer tun), ihre Handlungen oder Entscheidungen zu beeinflussen, sie zu ungesetzlichen Handlungen zu bewegen oder sie für eine Handlung, Unterlassung oder Entscheidung zu belohnen, die GSK dabei in unzulässiger Weise hilft, sich Vorteile zu verschaffen oder zu sichern oder Geschäfte zu akquirieren oder aufrechtzuerhalten. Amtsträger – Obwohl die GSK-Richtlinie Zuwendungen durch GSK oder Dritte, die für GSK oder im Namen von GSK handeln, als Gegenleistung für den Abschluss von Geschäften („quid pro quo“) an Personen des privaten oder öffentlichen Sektors aufgrund der bestehenden speziellen Antikorruptionsgesetze in den Ländern, in denen GSK geschäftlich tätig ist, schon verbietet, gilt diese Richtlinie insbesondere für „Zuwendungen“ „werthaltiger Leistungen“ (gemäß Definition im Glossar) an „Amtsträger“ oder auf Ersuchen von „Amtsträgern“ (gemäß Definition im Glossar). Bestechungsgelder – Um Missverständnissen und Zweifeln vorzubeugen, sind Bestechungsgelder (auch als „Schmiergelder“ bekannt und als Zahlungen an eine Person definiert, die die Durchführung einer routinemäßigen behördlichen Maßnahme durch Amtsträger gewährleisten oder beschleunigen soll) von der grundsätzlichen Regelung nicht ausgenommen und daher verboten. GLOSSAR Die in diesem Dokument definierten Begriffe sollen weit ausgelegt werden, um eine möglichst effektive Umsetzung der oben genannten Antikorruptionsrichtlinie nach ihrem Wortlaut sowie ihrem Sinn und Zweck zu gewährleisten. GSK verpflichtet sich bezüglich all ihrer geschäftlichen Handlungen und Beziehungen zur Anwendung der höchsten ethischen Standards und duldet keinerlei Handlungen, die den Anschein erwecken, dass sie das Versprechen, das Angebot, die Gewährung oder die Bewilligung von Zuwendungen beinhalten, die diese Richtlinie verbietet. Werthaltige Leistungen: Zu diesen Leistungen gehören Barmittel oder Bargegenwerte, Ge-schenke, Dienstleistungen, Stellenangebote, Darlehen, Reisespesen, Bewirtung und Unterhaltung, politische Zuwendungen, gemeinnützige Spenden, Subventionen, Tagesspesen, Sponsorenleistungen, Honorare und die Bereitstellung anderer Vermögenswerte, selbst wenn sie nur von sehr geringem Wert sind. Zuwendungen: Dieser Begriff bezieht sich auf und beinhaltet jegliche direkte oder indirekte Angebote, Versprechungen, Bewilligungen oder Gewährungen von Zuwendungen werthaltiger Leistungen. Amtsträger sind: ● alle Beamten oder sonstigen Angestellten einer Regierung oder einer ihrer Abteilungen, einer Regierungsstelle oder einer öffentlichen Behörde, ● alle Personen, die in amtlicher Funktion für oder im Auftrag eine(r) solche(n) Regierung, öffentlichen Behörde oder Regierungsstelle tätig sind, ● alle Funktionsträger oder Angestellte von Unternehmen oder Einrichtungen, die sich ganz oder teilweise im Besitz der öffentlichen Hand befinden, Seite 18 von 17 Aktualisiert: November 2015 ● alle Funktionsträger oder Angestellte einer öffentlichen internationalen Organisation wie der Weltbank oder den Vereinten Nationen, ● alle Funktionsträger oder Angestellte einer politischen Partei und alle Personen, die in offizieller Funktion im Namen einer politischen Partei tätig sind, und/ oder ● alle Kandidaten für ein politisches Amt, soweit sie in dieser Funktion für aufsichtsrechtliche Inspektionen, Erlaubnisse oder Zulassungen verantwortlich sind oder in anderer Weise Entscheidungen treffen können, die die Geschäftstätigkeit von GSK beeinflussen können. AT/OTH/0023/15 Aktualisiert: November 2015 Seite 19 von 17