Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/9011
21. Wahlperiode
12.05.17
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 05.05.17
und
Betr.:
Antwort des Senats
Café Knallhart – Antifa auf dem Uni-Campus?
Auf dem Gelände des Campus der Universität Hamburg befindet sich im Eingang zum Gebäude der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Von-MellePark 9, das „Café Knallhart“. Im Fenster sieht man ein gelbes Plakat mit der
Aufschrift „ANTIFA AREA“.
In der Selbstbeschreibung auf der Internetseite des Café Knallhart heißt es:
„Während eines Streiks erkämpften sich Studierende der HWP 1987 erstmals
einen Raum, der die Möglichkeit zum Rückzug und zur kritischen Diskussion
bieten sollte. (…) Aus dem Konflikt um den besetzten Raum, erkämpfte man
den Umbau des Foyers und damit das heutige Café Knallhart als ständige
Einrichtung. (…) Das Knallhart will Gruppen und soziale Bewegungen innerund außerhalb der Uni in ihren Aktivitäten unterstützen, in den Hochschulalltag einbinden und so die kritische Kommunikation und Diskussion zwischen
einer Vielfalt von Menschen fördern.“
Die „Antifa“ wird in den Berichten des Bundesamtes sowie der Landesämter
für Verfassungsschutz als extremistischer und gewaltorientierter Zusammenschluss von zumeist Autonomen beschrieben, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Daher sollte hinterfragt werden, inwieweit eine
öffentliche Einrichtung, wie die Universität Hamburg, es zulässt, dass auf
ihrem Grund und Boden Reklame für eine solche Organisation gemacht wird
oder sich dort extremistische und gewaltorientierte Strukturen herausbilden
oder von dort aus unterstützt werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität
Hamburg (UHH) wie folgt:
1.
Wer ist der Betreiber des Café Knallhart und inwieweit gibt es Verflechtungen des Betreibers mit der Universität Hamburg?
Die Räumlichkeiten für das Café Knallhart werden der Studierendenschaft der UHH,
vertreten durch den Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität Hamburg
(AStA), überlassen.
2.
Gehören Grundstück und Gebäudeteil, auf dem/in dem das Café Knallhart betrieben wird, zum Immobilien-Vermögen der Universität Hamburg
beziehungsweise der Freien und Hansestadt Hamburg?
Drucksache 21/9011
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
3.
Mit welchem Wert kann die Immobilie veranschlagt werden und welche
laufenden Kosten (Instandhaltung, Heizkosten, Reinigung, Abwassergebühren et cetera) verursacht die Immobilie?
4.
Wer trägt die laufenden Kosten der Immobilie? Bitte gegebenenfalls die
Verrechnungsnummer im Haushaltsplan angeben.
Der Bereich ist dem allgemeinen Verwaltungsvermögen der Freien und Hansestadt
Hamburg zuzuordnen. Eine Bewertung der Immobilie liegt der UHH nicht vor. Die
Betriebskosten der dem AStA überlassenen Fläche belaufen sich auf circa 11.860
Euro pro Jahr, die durch den Haushalt der UHH getragen werden.
5.
Ist dem Senat bekannt, dass sich das Café Knallhart der antifaschistischen Szene zugehörig fühlt?
Gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz beobachtet das Landesamt für
Verfassungsschutz (LfV) Hamburg Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Das Café Knallhart ist kein Beobachtungsobjekt
des LfV Hamburg. Im Übrigen liegen der Polizei Hamburg sowie der UHH keine
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
6.
Welche Kenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz über die
politische Ausrichtung der Betreiber sowie über politische Aktionen, die
in dem Café ausgeübt oder vorbereitet werden? Liegen hiernach
Erkenntnisse über verfassungsfeindliche oder gewaltorientierte Bestrebungen vor?
7.
Liegen der zuständigen Behörde insbesondere Informationen über die
Vorbereitung von gewaltorientierten und illegalen Demonstrationen, Blockaden oder anderer Protestaktionen gegen spezifische Parteien, Gruppen oder den G20-Gipfel vor?
Dem LfV Hamburg liegen Informationen vor, dass über soziale Netzwerke zur Teilnahme an einem „Kennenlerntreffen“ der PKK-nahen Gruppierungen „Verband der
Studierenden aus Kurdistan“ und „Studierende Frauen aus Kurdistan“ am 04.05.2016
im Café Knallhart eingeladen wurde. Ob dieses Treffen tatsächlich stattfand, ist dem
LfV Hamburg nicht bekannt. Der Polizei Hamburg ist bekannt, dass das Café Knallhart
auf seiner Internetseite auf eine Veranstaltung mit G20-kritischem Inhalt hinweist. Im
Übrigen siehe Antwort zu 5.
8.
Welche politischen Veranstaltungen fanden in den letzten zwei Jahren
im Café Knallhart statt und inwieweit waren hier Referenten der Universität Hamburg eingebunden? Bitte alle Veranstaltungen und die auftretenden Referenten auflisten.
Die Räumlichkeiten des Café Knallhart wurden dem AStA vertraglich zur Nutzung
überlassen. Der UHH liegen keine näheren Informationen zu Veranstaltungen vor.
9.
Ist dem Senat bekannt, dass dem Café ein weiterer Raum zur freien Verfügung gestellt werden soll oder bereits worden ist? Dabei soll es sich
um einen 180 m2 Kellerraum handeln. Welche Konsequenzen sollen
daraus abgeleitet werden?
Bei dem zur Verfügung gestellten „Kellerraum“ handelt es sich um einen Erschließungsflur sowie die sanitären Einrichtungen des Café Knallhart (WC-Anlage).
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