Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 11.11.2015 TOP 7

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Öffentliche Sitzung
des Gemeinderats
am 11.11.2015
Vorlage Nr. 139 b) / 2015
TOP 7
b)
Baugesuche
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im UG und
Erstellung eines Carport im Rahmen eines Vereinfachten
Baugenehmigungsverfahren
Bautagebuchnummer: VG 2015/053 / Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Bauherr:
Bauvorhaben:
Baugrundstück:
Bebauungsplan:
Eheleute Reinhold und Julia Schwenker, Im Kreuzgarten 1 in
75387 Neubulach
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doippelgarage im UG und
Carport
Glück-Auf-Straße 2 (Grundstück 1116)
621.41:Hart "Änderung" Neubulach
Beschlussvorschlag
Die Stadt Neubulach muss das Einvernehmen zum Vorhaben erteilen, wenn eine
planungsrechtliche Zulässigkeit, nach § 30 BauGB und § 31 BauGB, vorhanden ist.
Sachverhalt
Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und
Carport auf dem Grundstück Glück-Auf-Straße 2 (Grundstück 1116). Das Grundstück
liegt im Bebauungsplan Hart "Änderung" in Neubulach. Das Vorhaben liegt in einem
qualifizierten Bebauungsplan somit entspricht das Vorhaben dem § 30 BauGB und dem
§ 31 BauGB. Hier entscheidet die Baurechtsbehörde (LRA Calw) über die planrechtliche
Zulässigkeit im Einvernehmen mit der Stadt Neubulach ( § 36 BauGB).
Das Wohnhaus soll mit den ca. Maßen 13,86 m x 12,86 m erstellt werden. Im
Untergeschoss ist eine Doppelgarage mit einem begrünten FD zur Nutzung für die
geplante Terrasse im EG vorgesehen. Das Dachgeschoss soll mit einem SD mit einer 20
Grad Dachneigung ausgeführt werden. Im Süden ist eine Dachgaube mit einer ca. Länge
von 8,00 m und einer DN von 5 Grad und im Norden einer Gaube mit einer ca. Länge
von 3,75 m und ebenfalls einer DN von 5 Grad geplant. Im Nordbereich ist ein
überdachter Carport mit den Maßen 6,50 m x 4,00 m und einer 3 Grad Dachneigung
geplant
Um das Vorhaben realisieren zu können sind nachfolgende Befreiungen erforderlich:
1.) Der B-Plan sieht eine DN von 25 Grad bis 35 Grad vor. Es soll jedoch eine DN von 20
Grad ausgeführt werden.
2.) Der B-Plan sieht einen KN von 0,50 m vor. Zur Ausführung soll ein 2,00 m hohe
Wandausführung kommen.
3.) Der B-Plan sieht Aufschüttungen/Abgrabungen bis max. 0,50 m vor. Aus
topographischen Gründen sollen diese über/unterschritten werden. 4.) An der östlichen
Seite soll das Baufenster um ca. 8,00 m x 6,00 m überschritten werden. 5.) Der B-Plan
sieht 2 Vollgeschosse (II= I+U) vor. Die Planung sieht hier ein Vollgeschoss im DG
vor.
Beschluss
Ja: --
Nein: --
Enthaltungen: --
Neubulach, den 02.11.2015
Verteiler:
Petra Schupp
Bürgermeisterin
Edith Sprenger-Lehmann
Bau- und Technik
Stadträte
Verwaltung
Protokoll
Presse
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