Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 11.11.2015 Vorlage Nr. 139 b) / 2015 TOP 7 b) Baugesuche Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im UG und Erstellung eines Carport im Rahmen eines Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren Bautagebuchnummer: VG 2015/053 / Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Bauherr: Bauvorhaben: Baugrundstück: Bebauungsplan: Eheleute Reinhold und Julia Schwenker, Im Kreuzgarten 1 in 75387 Neubulach Neubau eines Einfamilienhauses mit Doippelgarage im UG und Carport Glück-Auf-Straße 2 (Grundstück 1116) 621.41:Hart "Änderung" Neubulach Beschlussvorschlag Die Stadt Neubulach muss das Einvernehmen zum Vorhaben erteilen, wenn eine planungsrechtliche Zulässigkeit, nach § 30 BauGB und § 31 BauGB, vorhanden ist. Sachverhalt Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Glück-Auf-Straße 2 (Grundstück 1116). Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Hart "Änderung" in Neubulach. Das Vorhaben liegt in einem qualifizierten Bebauungsplan somit entspricht das Vorhaben dem § 30 BauGB und dem § 31 BauGB. Hier entscheidet die Baurechtsbehörde (LRA Calw) über die planrechtliche Zulässigkeit im Einvernehmen mit der Stadt Neubulach ( § 36 BauGB). Das Wohnhaus soll mit den ca. Maßen 13,86 m x 12,86 m erstellt werden. Im Untergeschoss ist eine Doppelgarage mit einem begrünten FD zur Nutzung für die geplante Terrasse im EG vorgesehen. Das Dachgeschoss soll mit einem SD mit einer 20 Grad Dachneigung ausgeführt werden. Im Süden ist eine Dachgaube mit einer ca. Länge von 8,00 m und einer DN von 5 Grad und im Norden einer Gaube mit einer ca. Länge von 3,75 m und ebenfalls einer DN von 5 Grad geplant. Im Nordbereich ist ein überdachter Carport mit den Maßen 6,50 m x 4,00 m und einer 3 Grad Dachneigung geplant Um das Vorhaben realisieren zu können sind nachfolgende Befreiungen erforderlich: 1.) Der B-Plan sieht eine DN von 25 Grad bis 35 Grad vor. Es soll jedoch eine DN von 20 Grad ausgeführt werden. 2.) Der B-Plan sieht einen KN von 0,50 m vor. Zur Ausführung soll ein 2,00 m hohe Wandausführung kommen. 3.) Der B-Plan sieht Aufschüttungen/Abgrabungen bis max. 0,50 m vor. Aus topographischen Gründen sollen diese über/unterschritten werden. 4.) An der östlichen Seite soll das Baufenster um ca. 8,00 m x 6,00 m überschritten werden. 5.) Der B-Plan sieht 2 Vollgeschosse (II= I+U) vor. Die Planung sieht hier ein Vollgeschoss im DG vor. Beschluss Ja: -- Nein: -- Enthaltungen: -- Neubulach, den 02.11.2015 Verteiler: Petra Schupp Bürgermeisterin Edith Sprenger-Lehmann Bau- und Technik Stadträte Verwaltung Protokoll Presse 21 5 1 1 2/2