Rückkehr der Farben Frühjahrsblüher verwandeln Wald in ein Blütenmeer Lange haben Brauntöne unsere Laubwälder geprägt, nun kehren mit einem optischen Paukenschlag die Farben zurück. Damit alle Waldbesucher dieses sensible Schauspiel der Natur genießen können, sollte man die Blumen aber dort belassen, wo sie hingehören. Das anhaltende Frühlingswetter verlockt zu Spaziergängen in freier Natur. Passend dazu verwandelt der Märzenbecher zusammen mit vielen anderen Frühjahrsblühern wie dem Blaustern, dem Gelbstern, dem Buschwindröschen, dem Leberblümchen oder dem Lerchensporn manchen Waldboden in ein farbenprächtiges Blütenmeer. Eine Besonderheit im Landkreis Heidenheim sind die weißen Teppiche des Märzenbecher, die insbesondere im Eselsburger Tal und im Lone- und Egautal vorkommen. Der Märzenbecher - auch Großes Schneeglöckchen genannt - stammt aus der Familie der Amaryllis-Gewächse. Ein sicheres Erkennungsmerkmal sind die charakteristischen hellgrünen Spitzen der weißen Blütenblätter. Das Geheimnis für die Geschwindigkeit seines Erscheinens und für die Üppigkeit der Blüte sind die ca. zwei Zentimeter dicken Zwiebeln, die als Überdauerungsorgane im Erdreich verborgen liegen. In ihnen sind Nährstoffe und Energie gespeichert, die schon bei minimaler Erwärmung im Frühjahr ein schnelles Wachstum ermöglichen. Damit schaffen es die Pflanzen bis Mai, wenn die Laubbäume mit ihren Kronen ihnen das Licht wegnehmen, von der Blüte bis zur Samenreife alles erledigt zu haben. Dann verharren sie bereits wieder im Boden und warten auf die Frühlingssonnenstrahlen im kommenden Jahr. Der Märzenbecher wächst auf feuchten, nährstoffreichen Ton- und Lehmböden. Wie die meisten anderen der so genannten Frühjahrsgeophyten (aus dem Griechischen: Geo = Erde, Phyton = Pflanze) ist er auf alte, d.h. seit hunderten von Jahren an dieser Stelle bestehende Laubmischwälder angewiesen. Diese „Immobilität“ ist quasi der Preis für den oben beschriebenen evolutionären Trick mit der Frühblüte. Dementsprechend sensibel reagiert der Märzenbecher auf Störungen. Aus aktuellem Anlass weist das Landratsamt, Fachbereich Wald und Naturschutz, deshalb darauf hin, dass sowohl das Pflücken als auch das Ausgraben der Zwiebeln der nach der Bundesartenschutzverordnung „besonders geschützten“ Art verboten sind. Wer sich auch im privaten Garten an Frühlingsboten wie dem Märzenbecher erfreuen will, dem sei empfohlen Zwiebeln alternativ im Samenhandel oder über das Internet zu erwerben. Üppige Märzenbecherblüte: Neben Spaziergängern schätzen auch Insekten die ersten Blüten im Frühjahr, um sich mit Pollen zu versorgen. (Foto: Jens-Olaf Weiher) Text: Jens-Olaf Weiher, Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Wald und Naturschutz (Tel. 321-1385); [email protected]