Abwägungsfragen bei der energetischen Ertüchtigung von Kulturdenkmalen Prof. Dipl.-Ing. Thomas Will Professur für Denkmalpflege und Entwerfen, Technische Universität Dresden KURZFASSUNG. Bislang verfügbare Methoden zur energetischen Ertüchtigung des Gebäudebestandes sind in gestalterischer und baukonstruktiver Hinsicht oft problematisch. Für Baudenkmale gilt das ganz besonders. Will man an diesen wertvollen Objekten dennoch energetische Maßnahmen durchführen, etwa bei Wohnbauten, ist eine umfassende Nutzen-RisikoBilanzierung erforderlich. Dazu sind über Einspareffekte bei der Heizenergie hinaus weitere Kriterien zu berücksichtigen, um einen guten Kompromiss zwischen den hochrangigen Gemeinwohlbelangen Denkmalschutz und Umweltschutz zu erzielen. Ein methodischer Ansatz wird am Beispiel einer Studie für Wohnbauten in Sachsen vorgestellt. Hier wurden ökologische, bautechnische und kulturelle Nachhaltigkeitskriterien zugrunde gelegt, um die Verträglichkeit, besonders die Denkmalverträglichkeit, solcher Maßnahmen vergleichen zu können. ABSTRACT. Methods available so far for thermal upgrading of the building stock are in many ways problematic. This is particularly true if historic monuments are concerned. Wherever such valuable objects should be modernized for energy efficiency – for example in the case of listed housing developments – a comprehensive risk-benefit-analysis is required. Beyond the energysaving potential of various retrofitting measures further criteria have to be taken into account in order to facilitate the process of finding a rational compromise for preserving the qualities of both our natural and our built environment. A methodological approach for this evaluation process is introduced here using the example of an interdisciplinary study which explored historic housing types in Saxony. It is based on the criteria of sustainability in order to compare the ecological, technical and cultural compatibility of such measures. Schlagwörter: Energieeffizienz, Baudenkmal, Nachhaltigkeit, Gesamtenergiebilanz 1 Gebäudedämmung – ein Teilbeitrag zur Energieeffizienz Bei den aktuellen Bestrebungen zur besseren Wärmedämmung der Gebäude, im Bestand wie im Neubau, geht es nicht um neue Bauaufgaben oder genuin konstruktive Verbesserungen. Der Anlass kommt von außen. Es geht um Antworten auf übergeordnete ökonomische, energiepolitische und im weitesten Sinne ökologische Erfordernisse bzw. Forderungen. Ob es in jedem Fall die richtigen Antworten sind, sollte nicht erst später oder anderswo gefragt werden, sondern bereits dort, wo die baulichen Lösungen entwickelt werden. Dass Bauen sich externen Vorgaben anpassen muss, ist nicht neu. Auch früher war Energie knapp und teuer, knapper als heute. Weil das auch für das Baumaterial galt, drosselte man den Energiebedarf eher durch Sparsamkeit beim Heizen als durch aufwendige Baukonstruktionen. Seit 1800 ist der Energieverbrauch um das 50-100-fache, oder, je nach Quelle, um das 5-10fache pro Kopf gestiegen [1], jedoch nicht nur für höhere Heizbedürfnisse, sondern deutlich stärker in anderen Sektoren, wie in der Baulanderschließung und der Baustoffproduktion. Der Energieverbrauch der Gebäude blieb bis ins 20. Jahrhundert hinein eher sparsam – in der Herstellung wie im (damaligen) Gebrauch. Erst die reichlich erschlossenen und technisch bequem einsetzbaren fossilen Energieträger haben unsere Komfortansprüche auf ein Niveau ansteigen lassen, wo die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle so signifikant wurden, dass man sie seit den 1970er Jahren baulich-konstruktiv einzudämmen sucht. Der sparsame Energieeinsatz früherer Zeiten bedingte häufig ein Raumklima, das unbehaglich und ungesund für die Bewohner und schädlich für die Baukonstruktionen war. Heutige verbesserte Bauweisen und Anlagen können dem abhelfen – ein Fortschritt, der unstrittig ist. Die technische Möglichkeit, effizienter zu heizen und zu dämmen, kann allerdings dazu verleiten, das Gebot der Sparsamkeit im Umgang mit Energie und materiellen Ressourcen für obsolet zu halten oder zu umgehen nach dem Motto: Was wir hier einsparen, können wir anderswo umso unbeschwerter verbrauchen. In einer Konsumgesellschaft ist das weithin der Fall. Vertreter einer energiebewussten Architektur kritisieren deshalb die Tendenz, menschliche Verantwortung und Vorsorge durch Technik ersetzen zu wollen [2]. Wenn derzeit häufig auch aus Fachkreisen zu hören ist, dass Altbauten die großen „Energieverschwender“ seien, wird sichtbar, wie die Steigerung des Komforts bis ins Überflüssige und Unsinnige bereits in rechnerische Standards Einzug gehalten hat [hierzu kritisch: 3]. Wie könnte es sonst sein, dass in unserer Wahrnehmung gerade jene Gebäude zu viel (Heiz-) Energie verbrauchen, die überwiegend in Zeiten errichtet wurden, als nur ein Bruchteil der heutigen Energie zur Verfügung stand? Für die Mehrzahl der Denkmale gilt: als man sie erbaute, lebte man sparsamer und betrieb sie damit effizienter. Das Dämmen der Gebäudehülle dient primär dem Ziel, den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung zu reduzieren. Wie mit eindrucksvollen Zahlen gezeigt wird, kann das rechnerisch zu deutlichen Einsparungen an dieser Stelle führen. Inwieweit die Einsparungen dann in der Praxis eintreten und auch absolut zu der politisch erwünschten Reduktion von CO2Emissionen beitragen, hängt vom Nutzerverhalten und weiteren Faktoren ab. Die Gebäudedämmung hat darauf wenig Einfluss. Sie ist deshalb als ein Teilaspekt unter anderen in den Gesamtkomplex Energiepolitik einzuordnen. Hier sind umfassende Ansätze nötig, die sich nicht allein auf Verbrauchswerte (Betriebskosten), sondern auf die energetische Gesamtbilanz der jeweiligen Bestände beziehen (Lebenszyklusbetrachtung) [4]. Bauwirtschaftliche Erwägungen sollten schon um einer seriösen Argumentation willen davon unterschieden werden. 2 Haushalten und Bilanzieren Dem Leitbegriff der Nachhaltigkeit werden nach der Definition der UNO drei Handlungsfelder zugeordnet: Umwelt, Gesellschaft, Wirtschaft. Dabei handelt es sich nicht um überlappende Bereiche gleicher Größe und Bedeutung. Vielmehr stellt das ökologische Kapital – die Biosphäre – den übergeordneten Aspekt dar, innerhalb dessen es einen kleineren Bereich gibt, die menschlichen Gesellschaften, und innerhalb dieses Feldes findet sich der nochmals kleinere Bereich der ökonomischen Belange dieser Gesellschaften. Bei der Betrachtung einzelner Aspekte unter der Maßgabe der Ressourcenschonung ist diese Reihenfolge und Abhängigkeit im Auge zu behalten [14]. Ökologie und Ökonomie – beides Begriffe, die im 19. Jahrhundert geprägt wurden – sind in dieser Perspektive keine Gegensätze, sondern Teilaspekte des Haushaltens mit unterschiedlichen Arten von Kapital. Da die Energieeffizienz beim Bauen alle drei Handlungsfelder berührt, darf sie nicht reduziert werden auf Einspareffekte beim Bauherrn oder bei einzelnen Wirtschaftsbereichen, auch nicht auf die Reduzierung des Verbrauchs nicht-regenerativer Energien bei der Gebäudenutzung. Energieeffiziente Gebäude verlangen gute Werte in der 2 Gesamtbilanz, von der Herstellung über den Betrieb (einschließlich externer Faktoren wie Erschließung und Verkehr) mit hohem Anteil regenerativer Energienutzung bis zur Entsorgung. Bei allen quantitativen Überlegungen zur Energieeffizienz wird man das Zusammenwirken der unterschiedlichen Einflussfaktoren, auch wenn sie nicht genau bezifferbar sind, berücksichtigen müssen. Sonst besteht die Gefahr, dass man zum Beispiel an wertvollen Denkmalen mit staatlich geförderten, aber problematischen Maßnahmen Energie einspart, um dann in anderen Bereichen um so mehr verbrauchen zu können, indem etwa die Ersparnisse bei den Heizkosten in eine Fernreise investiert werden – die dann über steuerbegünstigtes Flugbenzin wiederum staatlich gefördert wird [zu diesen „Rebound“-Effekten: 7]. Weder den Denkmalen noch der Umwelt wäre gedient, wenn man an der volumenmäßig kleinen, oft fragilen und für die Gesamtenergiebilanz eher marginalen Gruppe der Baudenkmale [Zahlenangaben in 1, 5] massiv eingreifen würde, um hier, quasi an den physisch schwächsten Gliedern, ein Exempel zu statuieren, weil man bei größeren Energiekonsumenten davor zurückscheut. Die Einordnung energetischer Maßnahmen in den hier angedeuteten größeren Kontext ist von Bedeutung, wenn es um Abwägungen zwischen technisch-ökonomischen und baukulturellen Belangen geht. Die thermische Gebäudeertüchtigung ist ein wichtiger Baustein, dessen Verwendbarkeit und Tragfähigkeit jedoch in einer Gesamtbetrachtung zu prüfen ist. Abb. 1 Verpacken: eine Wertvernichtung, die nicht geringer wird dadurch, dass der Unterschied nicht allen auffällt. Die öffentlich geförderte Abstumpfung gegenüber der Baukultur wird kaum einhergehen mit einer Sensibilisierung für energetisch-ökologische Ziele. 3 Denkmalschutz – Ökologie des kulturellen Erbes Von den Forderungen, Betriebsenergie im Bestand einzusparen, sind zunehmend auch die Denkmale betroffen. Zwar sieht die aktuelle Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2009) vor, dass bei Baudenkmalen, sofern sie nicht generell vom Gültigkeitsbereich ausgenommen sind (§ 1 Abs. 2), und auch bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz von den Anforderungen abgewichen werden kann, ohne dass dies einer Genehmigung bedarf (§ 24). Die an der EnEV ausgerichteten Fördermöglichkeiten und mögliche Nachteile auf dem Mietmarkt führen jedoch dazu, dass auch für Denkmale eine energetische Ertüchtigung gefordert wird. Nun kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass Energiekonzepte, die sich im Neubaubereich bewährt haben, für Altbauten ebenso brauchbar sind – hier bestehen prinzipielle bautechnische Unterschiede. Das gilt auch für die meisten Denkmale, die sich vom Altbaubestand nur 3 hinsichtlich ihrer Denkmalbedeutung, nicht aber konstruktiv unterscheiden. Denkmale sind energetisch nicht besser oder schlechter als normale Altbauten. Was sich dort technisch bewährt, wird dies auch am Denkmal tun. Warum also Vorbehalte und besonderer Abwägungsbedarf? Denkmalschutz gilt dem kulturellen Wert des gebauten Erbes. Gesetzlich wird dieser ideelle Wert definiert als eine Bedeutungsschicht, die insbesondere geschichtlicher, künstlerischer, wissenschaftlicher, städtebaulicher und landschaftsprägender Natur sein kann. Es ist Aufgabe des Denkmalschutzes, ähnlich wie auch der Museen, aus dem immer umfänglicheren Arsenal an Hinterlassenschaften der Zivilisation jene auszuwählen, deren Erhaltung wegen ihrer besonderen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt – auch dann, wenn sie unter rein praktischen Gesichtspunkten vielleicht auf dem Müll landen würden. Denkmale zeugen von einer Zeit, einer Kunst, einer handwerklichen oder technischen Praxis, einer Gesellschaft und ihrer Kultur, die nicht mehr die unsrige ist. Als exemplarische Vertreter dieses Erbes wollen wir sie natürlich möglichst unverändert erhalten – also gerade nicht heutigen Standards angleichen. Dennoch müssen kulturelle Ressourcen, vor allem die Baudenkmale, in der Regel genutzt und dafür gewissen Erfordernissen unserer Zeit angepasst werden – anders als die organischen Ressourcen der Natur, die sich (wenn ungestört) von selbst erhalten und erneuern. Denkmalpflege heißt deshalb auch, jeweils zu bestimmen und auszuhandeln, was wirklich „Erfordernisse unserer Zeit“ sind, im Gegensatz zu Vorlieben oder Trends, auf die man im Denkmalbestand besser verzichtet. Wenn Veränderungen an den Denkmalen also oft unvermeidlich sind, etwa um hygienische oder bauordnungsrechtliche Vorgaben einzuhalten, so haben wir doch inzwischen reichlich erfahren, dass eine zu weitgehende oder sorglose Anpassung des Denkmalbestands an aktuelle Belange später bereut wurde. Die Weiterentwicklung hat deshalb mit großer Vor-Sicht in Verantwortung für spätere Generationen zu geschehen. Diesem Gedanken der Nachhaltigkeit war die Denkmalpflege seit jeher verbunden [8]. Als einer seiner Wegbereiter hat sie sich heute zu einer Ökologie des kulturellen Erbes entwickelt: Das zukunftsorientierte Bewahren des Artenreichtums, der in der gebauten Umwelt existiert, erfordert einen schonenden, abwägenden Umgang mit den Erbschaften der einzelnen Kulturräume [9]. Denkmalschutz und Umweltschutz stimmen dabei in ihrer ethischen und praktischen Ausgangsbasis überein: in beiden Fällen wird das gemeinsame Erbe – Kultur oder Natur – im Interesse der Zukunft gegen kurzsichtige, konsumorientierte Zerstörungsabsichten verteidigt. Doch gibt es wichtige Unterschiede: Auch bei der schonendsten Anpassung und Nutzung von Gebäuden wird Substanz verbraucht – ein Grundproblem der Denkmalpflege. Wo die lebende Natur einer nachhaltigen Nutzung offen steht, sind die Objekte der Denkmalpflege prinzipiell unersetzliche Ressourcen. Was hier verbraucht wird, kommt nicht wieder. 4 Zielkonflikte – Berücksichtigung kultureller Werte bei Modernisierungsprozessen Energetische Gebäudesanierung will sparen: Energie und Emissionen. Denkmalschutz will bewahren: kulturelle Werte. Wie lassen sich diese verwandten, aber nicht identischen Anliegen in der Praxis aufeinander abstimmen? Die kulturhistorische Bedeutung, die ein Objekt zum Denkmal macht, ist nicht immer ohne weiteres erkennbar. Sie ist nicht von seinem technischen Zustand, der Gebrauchstüchtigkeit und Wirtschaftlichkeit, ja oft nicht einmal von seiner Attraktivität abhängig. Der kulturelle Wert von Baudenkmalen liegt allerdings meist in der architektonischen Qualität, in der handwerklichen oder künstlerischen Durchbildung des Bauwerks. Hier treten dann auch die Kon- 4 flikte auf, wenn Modernisierungsmaßnahmen in dieses Gefüge eingreifen: Die Veränderungen sind einerseits als technische, wirtschaftliche und umweltrelevante Verbesserungen gedacht, andererseits bewirken sie Störungen der Ursprünglichkeit von Substanz und Erscheinungsbild des Gebäudes. Jedes Mehr an Veränderung zugunsten energetischer Belange bedeutet ein Weniger an Originalerhalt und jede Anspruchserhöhung an den Zeugniswert beschneidet umgekehrt die Möglichkeiten zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Die Erreichung beider gegenläufiger Ziele ist somit ausgeschlossen – ein klassisches Dilemma [6]. Trotz der verwandten Grundanliegen gibt es also Zielkonflikte zwischen den gesellschaftlichen Interessen Energieeffizienz/Klimaschutz auf der einen, Denkmalschutz auf der anderen Seite. Anstatt nun beide Aufgaben sektoral zu betrachten und gegeneinander auszurichten, erscheint es Erfolg versprechender, in der Gesamtschau immer wieder das Gemeinsame zu bestimmen, um daraus Kompromissmöglichkeiten abzuleiten (Abb. 2). Dieses Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist in der Denkmalpflege nicht neu, es kommt schon im Urkonflikt zwischen Originalerhalt und Nutzung zum Tragen. Hier tritt es jedoch in einer speziellen Ausdrucksform zu Tage. Anders als bei Nutzungsanpassungen, die eher fallweise und lokal zu klären sind, herrscht beim Thema Energieeffizienz ein genereller, akuter und zunehmend normativ gestalteter Handlungsdruck, der die Gesetzgebung und die Förderpolitik einschließt und ganze Nutzergruppen und Wirtschaftszweige zu Gewinnern oder Verlierern macht. Abb. 2 Kriterien einer integrierten und vergleichenden Gesamtbewertung [5] Hier ist somit grundsätzlicher zu fragen, wie die Abwägung zwischen den verschiedenartigen Zielen und eine Optimierung von Lösungswegen erfolgen soll. Kann die Gewichtung und Berücksichtigung von Kriterien, die sich nicht gegeneinander aufrechnen lassen, systematisch, zumindest aber nachvollziehbar gestaltet werden? Die Aufgabe, den kulturell wertvollen Baubestand energetisch zu verbessern, gehört ihrer Natur nach in den Bereich großer kultureller und technischer Transformationsprozesse, für die es keine schnellen und eindeutigen Lösungen gibt. Die unterschiedlichen betroffenen Aspekte und Ziele sind in einem kontinuierlichen Prozess von Wertsetzungen und Risikobilanzierungen gegeneinander abzuwägen und als öffentliche Belange auszuhandeln. Dabei sind die Erhaltung des differenzierten Gefüges, das ein Baudenkmal zumeist ausmacht, und die Verbesserung seiner energetischen Bilanz als prinzipiell gleichwertige, aber teils konkurrierende Ziele zu berücksichtigen. Die Suche nach guten, integrativen Lösungen kann – da es sich um nicht-lineare Optimierungsaufgaben handelt – nicht durch exakte Verfahren, sondern nur heuristisch erfolgen. Hierfür kommen beispielsweise Annäherungsverfahren durch Variantenuntersuchungen in Frage. Der errechnete und bewertete Gewinn einer Maßnahme ist im Sinne einer Nutzen/Risiko-Abwägung ins Verhältnis zu setzen zu den abgeschätzten und bewerteten Auswirkungen. Diese Abwägung verlangt die Maximierung der Einspareffekte, die Minimierung der Nebenwirkungen und die gegenseitige Optimierung beider Gebote. 5 Im Denkmalschutz sind, anders als im Naturschutz, entsprechende Verfahren noch wenig entwickelt, auch aus der Sorge heraus, dass sie die kulturellen Aspekte einer unangemessen quantifizierenden Bewertung (Parametrisierung) aussetzen. Das Thema ist jedoch erkannt und wird verschiedentlich bearbeitet, so beim Arbeitskreis Bautechnik der Vereinigung der Landeskonservatoren in Deutschland oder bei der kantonalen Denkmalpflege der Schweiz. Erste Maßstäbe für eine systematische Vorgehensweise setzt die Richtlinie „Energieeffizienz am Baudenkmal“ des Österreichischen Bundesdenkmalamtes [10]. Auch die im Folgenden vorgestellte Studie aus Sachsen [5] und die darauf fußende Handlungsanleitung [6] zielen in diese Richtung. Hier ist auch auf Erfahrungen in anderen Arbeitsfeldern zu blicken. In vielen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge werden zur Entscheidungsfindung Methoden der KostenNutzen- bzw. der Nutzwertanalyse eingesetzt, die auch „weiche“, in Geldwert nicht darstellbare Kriterien berücksichtigen. In der Bauleitplanung und für raumwirksame Großprojekte sind Verfahren und Instrumente der Abwägung und Optimierung seit langem eingeführt und rechtlich verankert. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Eingriffsregelung des Naturschutzrechts sind die bekanntesten. Die UVP ist ein umfassendes Vorklärungs- und Folgenprüfungsverfahren mit integrativem Ansatz – ein mittlerweile bewährtes, wenn auch dringend verbesserungswürdiges Instrument der ökologischen Aufklärung. Es dient dazu, die Wirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt zu ermitteln und einzuschätzen, um schädliche und belastende Wirkungen frühzeitig zu erkennen und in der Planung und Entscheidung zu bedenken. Zu der dort vorgesehenen Berücksichtigung des kulturellen Erbes, die lange Zeit recht unbestimmt erfolgte, finden sich neuerdings interessante Ansätze [11]. Die energetische Verbesserung des Baubestands und insbesondere der Denkmale stellt kein öffentliches Vorhaben in diesem Sinne dar, da die Aufgabe jedem Eigentümer zur Einzelentscheidung überlassen bleibt. In der Summe erweist sie sich jedoch als ähnlich konfliktträchtig und komplex, ihre Folgen für die Umwelt reichen über die Belange des Einzelnen weit hinaus. Deshalb könnten analoge Herangehensweisen zumindest im Bereich der Forschung und Beratung im Sinne einer vorgeschalteten Nutzen-Risiko-Abwägung hilfreich sein. Ähnliche Wege werden im Neubausektor schon länger beschritten. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat den „Leitfaden nachhaltiges Bauen“ [12] entwickelt, die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen hat ihr Zertifizierungssystem auf der Grundlage der Lebenszyklusanalyse, der Verfahren der Ökobilanzierung und der Lebenszykluskostenrechnung aufgebaut. Es dient auch als Planungs- und Entscheidungsinstrument bei der Entwicklung und Evaluation von Varianten. Inwieweit die hier und in ähnlichen Systemen (BREEAM, LEED) vorgenommene quantitative Bewertung zahlreicher Kriterien auf den Altbausektor übertragbar ist, oder gar auf Aspekte des Denkmalschutzes, sei hier dahingestellt. Solche überwiegend ökologisch und ökonomisch orientierten Bewertungsverfahren müssten durch kulturelle und soziale Kriterien ergänzt werden. Auch die (nicht parametrisierbare) Kategorie historischer Bedeutungsschichten wäre angemessen zu berücksichtigen. Wenn es damit gelänge, zu umsichtigen und transparenten Bewertungsverfahren für energetische Ertüchtigungsmaßnahmen zu kommen, könnte dies sehr wohl im Interesse der Baudenkmale (und auch ihrer Treuhänder) sein, um dem enormen Veränderungsdruck mit guten Argumenten folgen oder auch widerstehen zu können. 6 5 Standort, Architektur und Technik als Einflussgrößen Optimierte Gebäudehüllen und Energietechnik helfen, erst am richtigen Ort jedoch helfen sie wirklich sparen. Energieeffizienz im Bauwesen ist Sache des Städtebaus und der Architektur, ihres Gebrauchs und der energietechnischen Ausstattung – in dieser Reihenfolge. Ich habe an anderer Stelle dazu zwei Gebäude verglichen [1]: eines der Vorzeigeobjekte des ökologischen Bauens, das Niedrigenergie-Hochhaus des Condé-Nast Verlags in New York, und die Öffentliche Bücherei im holländischen Groningen. Das als „Green Building“ zertifizierte Hochhaus besticht mit außergewöhnlichen Verschattungs- und Dämmeigenschaften, photovoltaischen Einrichtungen, Recyclinganlagen und weiteren umwelttechnischen Raffinessen. Und doch sind die ökologisch effektivsten Seiten des Gebäudes andere: seine kompakte Größe, die einen geringen Außenwandanteil in Relation zur Nutzfläche bedingt, und sein verkehrsgünstiger Standort. Das andere Beispiel ist ein traditionell konstruiertes Gebäude mit Backsteinfassaden. Zur Umweltfreundlichkeit meinte der Architekt sinngemäß, seine Gebäude seien aus Ziegel und Beton, sie handelten von Architektur und Raum, nicht von Natur oder Technik; doch er glaube, sie seien ökonomischer und ökologischer als diese schlauen Apparaturen, die so angestrengt aussehen und nicht ihre Dauerhaftigkeit, sondern ihren ständigen Verschleiß zelebrierten. Sein Argument ist nicht leicht von der Hand zu weisen. Aber es gibt eine Klammer zwischen dem schlauen Hochhaus und dem weisen Backsteinbau: In der europäischen Stadt Groningen begegnet uns das gleiche Phänomen wie in Manhattan: die dichte Stadt als energetisches Prinzip. Was kann uns das zeigen? Für die Gesamtenergiebilanz im Bauwesen sind an erster Stelle Architektur und Städtebau ausschlaggebend. Die Baukörperausbildung als interner Energieparameter, die Standortqualität als externe Größe, die das Nutzerverhalten mit bestimmt. Zumindest für die Industrieländer mit ihren angeglichenen Lebensstandards in Stadt und Land kann man feststellen: nicht die „naturnahen“ Gartensiedlungen, sondern die dichten Städte sind in der Summe das energieeffizientere Modell. In Deutschland geht der überwiegende Anteil der Heizenergie im Baubestand auf das Konto von Ein- und Zweifamilienhäusern [13], die mit ihrem Flächenbedarf zudem hohe Energiekosten im Verkehr bedingen. Siedlungsdichte und Bauform sind volkswirtschaftlich und ökologisch also noch entscheidendere Faktoren als die thermischen Eigenschaften der Gebäudehülle. Sie sind allerdings weniger kurzfristig zu verändern. 6 Denkmalschutz als Beitrag zum Klimaschutz Noch vor jeder Sanierungsmaßnahme bedeutet die Erhaltung und Nutzung eines historischen Bauwerks, dass kein Neubau erforderlich wird. So werden Erschließungs- und Infrastrukturaufwand sowie Energie für die Herstellung und Verarbeitung neuer Baumaterialien eingespart und die damit verbundenen Emissionen in die Umwelt vermieden. Bei der energetischen Betrachtung von Gebäuden über ihren gesamten Lebenszyklus können Altbauten deshalb eine positive Bilanz aufweisen. Die für Produktion und Material erforderlichen Energieströme sind als Investitionen bereits erfolgt und als „graue Energie“ eingelagert. Ihre Weitergabe über Generationen bedeutet volkswirtschaftliche und energetische Ersparnisse auch dann, wenn im Einzelfall der Eigentümer keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus ziehen kann. Anhand eines Gründerzeithauses in Dresden wurde dies beispielhaft ermittelt [1]. Ein (nach EnEV 2004) errichteter Ersatzneubau würde im Vergleich zum behutsam sanierten Mehrfami- 7 lienhaus (Endverbrauch 100 kWh/m2a) Einsparungen von 25 kWh/m2a bzw. 18750 kWh/a erbringen. Bezieht man die graue Energie des Bestands mit 1 Mio. kWh ein, so zeigt sich, dass der sanierte Altbau noch gut 50 Jahre lang dem Neubau energetisch überlegen oder ebenbürtig bleibt – nicht zu reden von den Vorteilen, die er gegenüber technischen Sparlösungen an Wohnqualität bietet. Nimmt man für die Gesamtenergiebilanz die externen Faktoren hinzu, vor allem die Vorteile der Stadtlage, ergibt sich als Fazit: Wer im sparsam modernisierten Gründerzeithaus in der Stadt wohnt, trägt vermutlich mehr zur Energieeinsparung bei als der stolze Besitzer eines Passivhauses in der ökologischen Mustersiedlung im Grünen. Denkmalschutz und Gebäudesanierung erweisen sich hier als gute Partner des Klimaschutzes. 7 Beurteilung energetischer Maßnahmen an denkmalgeschützen Wohnbauten Die als Kulturdenkmale geschützten Wohnbauten in Sachsen bilden mit >10% Anteil am Wohnungsbestand eine wirtschaftlich und energetisch nicht ganz unerhebliche Gruppe. Solche Bauten, die auf dem Mietmarkt „mithalten“ müssen, sind von Konflikten zwischen möglichen Einspargewinnen und Verlusten ihrer Denkmaleigenschaften besonders betroffen. Im Rahmen des Aktionsplans „Klima und Energie“ beauftragte das Staatsministerium des Innern den Lehrstuhl für Bauphysik und den Lehrstuhl für Denkmalpflege und Entwerfen der TU Dresden mit der Durchführung einer Pilotstudie [5]. Maßnahmen zur Steigerung der baulichen Energieeffizienz sollten daraufhin untersucht werden, inwieweit sie für die Gruppe der denkmalgeschützten Wohnbauten in Frage kommen. Die Ergebnisse flossen in den vom SMI herausgegebenen Leitfaden [6] ein. Schwerpunkt dieser Studie war die Beurteilung einerseits des energetischen Einsparpotenzials am Gebäude, dargestellt als prozentualer Beitrag zur Kostensenkung der Energiebezugskosten, andererseits der Denkmalverträglichkeit der Maßnahmen, dargestellt anhand der Kriterien Verlust an historischer Bausubstanz, Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und Reversibilität. Je nach Gebäudetyp und Alter weisen die Bauten unterschiedliche energetische Eigenschaften auf. Neben der Baukonstruktion ist vor allem die Bauweise Ausschlag gebend. Dies fand durch Bildung relevanter Fallgruppen Berücksichtigung: Für freistehende Gebäude wurden Wohnstallhäuser auf dem Land (18./19. Jh.) und städtische Mietshäuser (1850-1900) untersucht, für die halboffene Bauweise jüngere Siedlungsbauten (1920-1950) und für die Blockrandbebauung ältere städtische Reihenwohnhäuser (bis ca. 1870) und Gründerzeitbauten (1870-1920). Für jede Fallgruppe wurden zwei typische, in letzter Zeit energetisch sanierte Gebäude ausgewählt und die dort erzielten Einspareffekte mit Hilfe thermischer Gebäudesimulationen quantifiziert. Der Einsatz dieses Werkzeuges ermöglichte es, die Energieeffizienz von Einzelmaßnahmen separat zu ermitteln. Um die Einsparpotenziale vergleichen zu können, erfolgten die Simulationen unter Annahme gleicher Randbedingungen bezüglich der Klimadaten und des Nutzerverhaltens. Als Einzelmaßnahmen wurden die Wärmedämmung der Kellerdecke bzw. der Bodenplatte, die Dämmung der oberen Geschossdecke und die Zwischen- bzw. die Aufsparrendämmung des Daches beurteilt. Für die Außenwände wurden WDVS, Dämmung hinter einer Verschalung, Dämmputz und Innendämmung untersucht. Im Hinblick auf die Senkung der Lüftungswärmeverluste wurden Maßnahmen an Fenstern und Türen beurteilt. Im haustechnischen Bereich kamen die Steigerung der Anlageneffizienz, der Einsatz von thermischen Solaranlagen und Photovoltaik, der Anschluss an Nah- bzw. Fernwärmenetze sowie die Nutzung von Umweltwärme hinzu. 8 Im Ergebnis wurde für jede Fallgruppe eine Bewertungsmatrix erarbeitet: Die Einsparpotenziale bei den Betriebskosten stehen hier der Denkmalverträglichkeit gegenüber. Für die Gesamtbetrachtung unter Nachhaltigkeitsaspekten waren weitere Kriterien von Belang: ökologische Verträglichkeit (CO2-Bilanz, Primärenergieverbrauch, Ressourcenverbrauch), bautechnische Verträglichkeit (Behaglichkeit, Werthaltigkeit, Schadensrisiko), Gebrauchswert. Da sich die einzelnen Ergebnisse nicht gegeneinander aufrechnen lassen, wurden Für und Wider nach Klassen bewertet (teils auf Basis numerischer Werte, teils durch qualitative Einordnung) und graphisch gegenübergestellt, um verallgemeinerbare Schlüsse ziehen zu können. Im Ergebnis wird ersichtlich, dass einige Maßnahmen für diese Denkmalgruppen meist verträglich sind, wie die Dämmung der obersten Geschossdecke, die Zwischensparrendämmung und die Nutzung von Geothermie. Für sich genommen bewirken diese freilich noch wenig Einsparung, hier sind sinnvolle Kombinationen nötig. Energieeffiziente Maßnahmen, die bei der Denkmalverträglichkeit weniger gut abschneiden, betreffen vor allem die Dämmung der Außenwände. Das ist leicht erklärlich, weil gerade dort die Wirkung der Kulturdenkmale im öffentlichen Raum betroffen ist. Hier liegen die besonderen Potenziale einer Innendämmung. Aus den Einzelbeurteilungen lassen sich allgemeine Rückschlüsse ziehen: So weisen die untersuchten Wohnbauten abweichende Energiebilanzen auf und lassen erkennen, dass zu ihrer energetischen Optimierung unterschiedliche Dringlichkeiten, aber auch vielfältige Möglichkeiten bestehen. Dabei sind spezifische Vor- und Nachteile abzuwägen: Mit einer Dämmung der Fassaden lassen sich zwar hohe Einspareffekte erzielen (8-36%), der Eingriff ist jedoch nicht frei von Risiken und meist mit Verlusten verbunden. In jedem Fall sind dabei schwierige konstruktive und bauphysikalische Fragen zu lösen. Durchweg positiv beurteilt werden kann die Optimierung der Anlagentechnik, sie ist in der Regel sowohl energetisch effizient als auch denkmalschonend. Die Nutzung von Solarenergie als Kompensation für zurückhaltende Dämmmaßnahmen ist hingegen oft verträglicher und wirtschaftlicher an weniger empfindlichen Standorten zu verwirklichen. Im Einzelfall bestimmt stets der Denkmalwert den Handlungsspielraum. Seine Ermittlung setzt große Fachkenntnis voraus, in ihrer Begründung sollte sie aber auch Laien nachvollziehbar sein. Die Lösung liegt in einem Kompromiss, der unterschiedliche Maßnahmen geschickt kombiniert. Mehrere kleine und verträgliche Schritte sind dabei besser zu bewerten als ein großer Eingriff. Im Sinne der langfristigen Werterhaltung sollte die Reversibilität der Maßnahmen bedacht werden – in wenigen Jahren wird man effizientere und zugleich schonendere Verfahren kennen. Schließlich gilt es, gerade im sensiblen Bereich des kulturellen Erbes den Blick zu öffnen: vom Einzeldenkmal und seinen Betriebskosten zur volkswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Perspektive, die auch die im Bestand gespeicherten materiellen und ideellen Ressourcen berücksichtigt. Diese Aspekte waren in der Untersuchung noch nicht alle mit Indikatoren zu untersetzen. So konnten Aussagen zum laufenden Energieverbrauch erfolgen, nicht aber zur CO2-Bilanz, die den Energieverbrauch für Baustoffe, Verkehr, Infrastruktur und Entsorgung mit umfasst. Solange diese externen Faktoren nicht einbezogen werden, greifen allgemeine Aussagen hinsichtlich der energetischen Bilanz des Baubestands zu kurz. Sie können wohnungswirtschaftlich berechtigt sein, für das politische Ziel der Ressourceneinsparung sind sie nur von begrenztem Wert. Hier besteht ein erheblicher, die Fachgrenzen der Bauphysik, der Architektur und der Denkmalpflege überschreitender Forschungs- und Abwägungsbedarf. 9 Literatur [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] Will, Th., Sparen und Bewahren – Ökonomie und Ökologie am Baudenkmal, in: Zukunftsmarkt Energie sparender Denkmalschutz? Kolloquium der Dt. Stiftung Denkmalschutz, der Dt. Bundesstiftung Umwelt und der TU Dresden am 10. 9. 2005 in Dresden, Dresden/Bonn/Osnabrück 2006, 10-14. Download: www.arch.TU-Dresden.de>Institute>Denkmalpflege und Entwerfen>Forschung> Veröffentlichungen Herzog, Th., Wohltemperierte Bunker. Über ökologisches Bauen und intelligente Gebäude, Deutsches Architektenblatt 1998, 5, 592-594. Michelsen, C., Müller-Michelsen, S., Energieeffizienz im Altbau: Werden die Sanierungspotenziale überschätzt? Ergebnisse auf Grundlage des ista-IWH-Energieeffizienzindex, Wirtschaft im Wandel, 2010, 9, 447-455. 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