Bebauungsplan Nr. 1-084-5 für den Bereich

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Bebauungsplan Nr. 1-084-5 für den Bereich Kavarinerstraße/ Hanns-Lamers-Platz, frühzeitige Bürgerbeteiligung vom
20.01.2014 bis 04.02.2014
Behörden und Träger öffentlicher Belange
1
2
AnregungsDatum
steller
Bez.-Reg21.01.2014
Düsseldorf
Dez.
53.1
allgem. Immissionsschutz
Wehrverwal- 24.01.2014
tung
3
Geologischer 03.02.2014
Dienst NRW
4_1
Kreis Kleve 04.02.2014
als
Untere
Landschaftsbehörde
4_2
Kreis Kleve 04.02.2014
Anregung
Verwaltungsstellungnahme
Der Aufgabenbereich des Immissionsschutzes, der Abfall- und
Wasserwirtschaft sowie des Natur- und Landschaftsschutzes im
Zuständigkeitsbereich der Abteilung 5 (Umwelt) der Bezirksregierung Düsseldorf werden nicht berührt.
Es wird angeregt, die zuständigen unteren Umweltbehörden zu
beteiligen.
Grundsätzlich bestehen gegen die Realisierung der Planung keine
Bedenken. Es wird dabei davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen – einschl. ungeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 20 m
nicht überschreiten. Sollte diese Höhe überschritten werden, wird
darum gebeten, in jedem Einzelfall die Planungsunterlagen vor
Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung zugeleitet zu bekommen.
Es wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen,
die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den
Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN
4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist. Das relevante Planungsgebiet ist der Erdbebenzone 0, geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen. Innerhalb
der Erdbebenzone 0 müssen für übliche Hochbauten keine besonderen Maßnahmen hinsichtlich potenzieller Erdbebenwirkungen
ergriffen werden. Es wird jedoch empfohlen, für Bauwerke der
Bedeutungskategorien III und IV entsprechend den Regelungen
nach Erdbebenzone 1 zu verfahren.
Die Fragen des Artenschutzes sollen im weiteren Verfahren geklärt werden, so dass eine abschließende Stellungnahme nicht
möglich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass neben den Tötungsverboten des
§ 44 (1) BNatSchG bei der geplanten Beseitigung von Hecken
und ähnlichen Strukturen der Verbotstatbestand des § 39 (5)
BNatSchG zu berücksichtigen (Verbot Hecken, lebende Zäune,
Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01.03. bis zum
30.09. abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen) ist.
Eine abschließende Stellungnahme ist nicht möglich. Konkrete
Der Anregung wird gefolgt, die zuständigen unteren Umweltbehörden werden im Bebauungsplanverfahren beteiligt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der im Bebauungsplan festgesetzten maximal zulässigen Höhe von Gebäuden und technischen Aufbauten ist sichergestellt, dass bauliche Anlagen die Höhe von 20 m über Grund nicht
überschreiten.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, ein entsprechender
Hinweis zur Bewertung der Erdbebengefährdung wird im Bebauungsplan aufgenommen. Wenn notwendig, werden im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens bauliche Anforderungen formuliert.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Artenschutzprüfung wird im weiteren Verfahren durchgeführt sowie der Umweltbericht angefertigt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Aussagen zur geplan-
5_1
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als
Untere
Wasserbehörde
LVR-Amt
21.02.2014
für Bodendenkmalpflege
im
Rheinland
Aussagen zur geplanten Abwasserbeseitigung sind in den vorlie- ten Abwasserbeseitigung werden im weiteren Verfahren getroffen
genden Unterlagen nicht vorhanden.
und zur Offenlage des Bebauungsplans vorliegen.
Gegen die Planung bestehen Bedenken, da von einer Beeinträchtigung von Bodendenkmälern im Zuge der Planrealisierung auszugehen ist.
Das Plangebiet liegt zum Teil innerhalb des Schutzbereiches des
Bodendenkmals KLE 145 – Altstadt Kleve. Unmittelbar tangiert
sind die Stadtmauer westlich des Cavarinertores, der davor liegende Stadtgraben sowie die äußere Befestigung des Stadtgrabens.
Die Gemeinbedarfsfläche innerhalb der als Bodendenkmal geschützten Stadtbefestigung umfasst das Gebäude des KoekkoekMuseums und den dahinter befindlichen Garten. Es wird davon
ausgegangen, dass eine weitere Bebauung und demzufolge eine
Beeinträchtigung des Bodendenkmals hier ausgeschlossen ist.
Eine Beeinträchtigung bodendenkmalpflegerischer Belange ist
allerdings für die Flächen im Vorfeld der Stadtbefestigung nahe
des Stadttores und der Straße nach Nimwegen nicht auszuschließen. Zu rechnen ist mit im Boden erhaltenen Besiedlungs- oder
Nutzungsrelikten, wie Hausfundamente, Keller, Brunnen, Gruben
und die darin enthaltenen Funde.
Im Rahmen der Umweltprüfung sind auch die Auswirkungen des
Vorhabens auf das archäologische Kulturgut zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Darüber hinaus sind die Belange des
Denkmalschutzes und die kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen
und mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung
einzustellen. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls die Ermittlung
und Bewertung der Betroffenheit dieser Belange im Rahmen der
Zusammenstellung des Abwägungsmaterials. Dies gilt unabhängig von der Eintragung in die Denkmalliste auch für nur „vermutete“ Bodendenkmäler. Den Erhalt der Bodendenkmäler gilt es
durch geeignete, die Bodendenkmalsubstanz langfristig sichernde
Darstellung und Festsetzungen zu erreichen.
Zunächst ist eine Ermittlung und Konkretisierung der archäologischen Situation als Grundlage für die Umweltprüfung zwingend
erforderlich. Das Ergebnis ist im Umweltbericht darzulegen und
bei der Abwägung zu berücksichtigen. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sind aus den vorgenannten Gründen entsprechend festzulegen:
Der Hinweis bzgl. des Bodendenkmals KLE 145 – Altstadt Kleve
wird zur Kenntnis genommen. Der Bereich des Bodendenkmals
wird im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.
Innerhalb der Gemeinbedarfsfläche ist keine weitere Bebauung
geplant. Im Fall eines Bauantrags müsste im Baugenehmigungsverfahren eine Beeinträchtigung des Bodendenkmals ausgeschlossen werden. Das Gelände ist zudem durch den Umgebungsschutz des Denkmals geschützt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan ist
der Hinweis aufgenommen, dass beim zutage treten von archäologischen Befunden gemäß den Bestimmungen der §§ 15 und 16
Denkmalschutzgesetz NW (DSchG NW) zu verfahren ist.
Im Rahmen einer Sachverhaltsermittlung konnte festgestellt werden, dass die Ecke Kavarinerstraße – Westseite der Koekkoekstege bis zum späten 18. Jh. unbebaut gewesen ist. Eine erste Bebauung lässt sich erst auf einem Plan der Kavarinerstraße aus dem
Jahre 1816 feststellen. Eine Karte der Stadt Kleve im Jahre 1830
des Geometers Buyx zeigt erstmals ein Wohnhaus. Die Kartenszizzen von Friedrich Gorissen im Städteatlas Kleve, Kleve
1953 zeigen an dieser Stelle keine Bebauung vor dem 19. Jahrhundert. An dieser Stelle hat nie mehr als ein einfaches Wohnhaus gestanden. Daher sind keine negativen Auswirkungen auf
Denkmäler zu erwarten. Sollten dennoch bei den Bauarbeiten
archäologische Befunde zutage treten, ist gemäß den Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW (DSchG NW) zu
verfahren. Ein Hinweis dazu ist in den Bebauungsplan aufgenommen worden.
Die Erkenntnisse der Sachverhaltsermittlung werden im Umweltbericht zur Offenlage dargelegt.
6
Thyssengas
15.01.2014
7
Deichverband Xanten-Kleve
Deutsche
Bahn AG
Deichschau
Düffelt
Deichschau
Rindern
Straßen
NRW
16.01.2014
Handwerkskammer
Düsseldorf
IHK
29.01.2014
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16.01.2014
18.01.2014
20.01.2014
20.01.2014
29.01.2014
In den außerhalb der Stadtbefestigung liegenden Flächen ist zunächst eine archäologische Sachverhaltsermittlung zur Bestimmung von Erhaltung, Lage und Bedeutung vermuteter Bodendenkmäler erforderlich. Das Ergebnis ist im Umweltbericht darzulegen.
Auf Grundlage entsprechender Ergebnisse wird sich beurteilen
lassen, ob bzw. inwieweit mit der Planung negative Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut verbunden sind und ob bzw.
inwieweit dem geplanten Vorhaben Belange des Bodendenkmalschutzes möglicherweise entgegenstehen und eine planerische
Rücksichtnahme erforderlich machen. Der Zielsetzung des
Denkmalschutzgesetzes NW, Bodendenkmäler im öffentlichen
Interesse zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen, sowie dem
Planungsleitsatz des § 11 DSchG NW ist dabei Rechnung zu tragen. Dieses Ziel gilt es, durch geeignete, die Bodendenkmalsubstanz langfristig sichernde Festsetzungen zu erreichen.
Im Bereich des Bebauungsplans befinden sich keine Gasfernleitungen. Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen
keine Bedenken.
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen keine Bedenken, da keine direkten Berührungspunkte mit den satzungsgemäßen Verbandsaufgaben gegeben sind.
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen keine Anregungen oder Bedenken.
Die Interessen der Deichschau Düffelt werden durch den Bebauungsplan nicht berührt.
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen keine Anregungen oder Bedenken.
Die Belange der von StraßenNRW betreuten Straßen werden
nicht negativ berührt. Anregungen oder Bedenken werden nicht
vorgetragen.
Gegen den derzeitigen Planungsstand werden keine Bedenken
oder Anregungen vorgebracht.
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Seitens der IHK bestehen gegen die Planung keine Bedenken.
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private Anregungen
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Anregungssteller
Privat 1_1
Privat 1_2
Datum
Anregung
Verwaltungsstellungnahme
01.04.2009
Der Anregungsgeber Privat 1 ist in Sorge um den städtebaulichen
Aspekt der geplanten Baumaßnahme im Denkmalbereich des
Museums B.C. Koekkoek.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Kleve als Grundstückseigentümerin dazu beitragen sollte, dass mit Augenmaß weiterentwickelt wird.
Aus denkmalpflegerischer Sicht besteht Ensembleschutz vom
Museum B.C. Koekkoek-Haus bis zum Museum Kurhaus.
Neben der Schwanenburg, den historischen Kirchen und einigen
Einzelgebäuden in der Stadt, ist die Tiergartenstraße bis zum B.C.
Koekkoek-Haus die einzige Straße Kleves, die der 2. Weltkrieg
weitestgehend verschont hat und auswärtige Besucher mit hohen
Erwartungen nach Kleve führt.
Es wird auf die Stellungnahme vom 01.04.2009 verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der vorliegende Bebauungsplan
die Möglichkeiten beinhaltet, Eingriffe in vorhandene Bausubstanz vorzunehmen, die Maßstäblichkeit der vorhandenen Bebauung zum Haus Koekkoek zu stören bzw. zu zerstören.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude Kavarinerstraße
37 „Kurfürst“ die Qualität hat, durch Rückbau der abhanden gekommenen Schaufensteranlagen, seine ursprüngliche Funktion als
Geschäftshaus wiederzuerlangen. Die rechtlichen Möglichkeiten
im Städtebauförderungsgesetz fordern nach § 43 Abs. 3 und 2 die
Möglichkeiten zur Förderung der Erhaltung historischer Gebäude,
wozu das ehem. „Café Langenberg“, erbaut 1880, im Kontext zu
Haus Koekkoek, zählt. Es ist möglich Städtebaufördermittel im
Denkmalbereich des Hauses Koekkoek zu beantragen, um so die
städtebauliche Bedeutung des Ensembles zu erhalten und zu stärken.
Es wird angeregt, die Freifläche neben dem Kurfürst nur durch
ein schlankes Gebäude mit Übernahme der ehem. Traufhöhe von
ca. 8,0 m zu ermöglichen. In Folge ist ein Staffelgeschoss als
Alternative zum Satteldach denkbar, da somit der obere Giebel
des Hauses Koekkoek freigestellt wird.
Die Koekkoekstege vermittelt in letzter „Instanz“ die Hanglage
der Stadt aus Sicht von Hafenstraße und Koekkoekplatz. Die
Standfestigkeit der flankierenden Mauern ist vor jedem Baube-
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bei der Aufstellung
von Bebauungsplänen wird auf eine nachhaltige und städtebaulich
sinnvolle Entwicklung geachtet. Der Umgebungsschutz des Museums Haus Koekkoek gilt unabhängig vom Bebauungsplan.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind darüber hinaus verhältnismäßig und an das Museum und die umliegende Bebauung
angepasst.
27.01.2014
Ein Entwurf für die Bebauung an der Kavarinerstraße neben dem
Haus Museum Koekkoek ist im Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung der Politik vorgestellt worden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan
soll Eingriffe nachhaltig und verträglich regeln. Änderungen an
der baulichen Substanz können nicht in einem Bebauungsplan
geregelt werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die äußere Gestaltung der Fassade bzw. der Schaufensteranlage ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens sondern wird im Baugenehmigungsverfahren geklärt. Im Baugenehmigungsverfahren wird die
Untere Denkmalschutzbehörde und das LVR-Amt für Denkmalpflege nochmals beteiligt.
Der Hinweis wird an das Fachamt (Untere Denkmalbehörde)
weitergegeben.
Der Anregung wird zum Teil gefolgt. Die Freiflächen neben dem
Kurfürst soll auf gesamter Breite entlang der Koekkoekstege bebaut werden, um diese so wieder in ihrer ursprünglichen Form
herauszubilden. Die Traufhöhe wird für diesen Bereich auf 6,0 –
7,5 m reduziert und die Gebäudetiefe mit 15,0 m festgesetzt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Standfestigkeit
der Mauer an der Koekkoekstege ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Im Baugenehmigungsverfahren wird die
ginn durch ein Fachgutachten zu prüfen.
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Es wird angeregt, die mögliche Bebauung am Hanns-LamersPlatz zu reduzieren. Die Gebäudehöhe sollte die des Wohnhauses
Rexing sowie des Hauses Koekkoekstege 7 nicht überschreiten.
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Es wird empfohlen, jeden Entwurf mit dem Rheinischen Amt für
Denkmalpflege abzustimmen.
Es wird angeregt, die Gartenfläche zwischen Haus Kavarinerstraße 35 und dem geplanten Gebäude Hanns-Lamers-Platz von einer
Bebauung freizuhalten.
Der Anregungsgeber verfolgt seit Jahren mit großer Sorge die
Absicht der Stadt Kleve, das sich in ihrem Besitz befindliche
Grundstück entlang der Koekkoekstege an einen Investor zwecks
Bebauung zu veräußern. Eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist
nicht vorhanden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus dem vorliegenden Bebauungsplan, durch die vielleicht bewusst offenen Formulierungen, nicht genau ausmachen lässt, wie eine Bebauung aussehen
soll. Daher formuliert der Anregungsgeber die Vorstellungen zum
Erhalt dieser für Kleve ungemein bedeutenden Verbindung zwischen Unterstadt und Oberstadt.
Grundsätzlich ist nichts gegen eine Bebauung der Parzelle neben
der Koekkoekstege einzuwenden, da so die historische Häuserzeile wieder hergestellt wird. Wichtig ist die Schaffung einer selbständigen Fassade, in der alten Breite des abgerissenen Hauses.
Durch eine vorgeschlagene Bebauung würde eine historische
Häuserzeile erhalten bleiben, die an der Nordseite des KoekkoekPlatzes eine Fassadenfläche entstehen lässt bzw. erhält, die große
historische Qualität besitzt und vermutlich die längste Häuserzeile
bildet, die nicht im zweiten Weltkrieg zerstört wurde.
Es wird angeregt, die Fassade der ehemaligen Gaststätte „Zum
Kurfürsten“ zu erhalten, da es sich um eine historische Fassade
aus dem dritten Viertel des 19. Jahrhunderts handelt, die im
Obergeschoss erhaltenswerte Schmuckelemente aufweist.
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Privat 2_1
01.10.2013
Untere Denkmalschutzbehörde und das LVR-Amt für Denkmalpflege nochmals beteiligt.
Der Anregung wird teilweise gefolgt, die Bebauung am HannsLamers-Platz wird für das Grundstück entlang der Koekkoekstege
nicht mehr festgesetzt. Die Traufhöhe entlang der Karlstraße für
den westlich angrenzenden Bereich wird mit maximal 7,0 m festgesetzt. Dadurch ist eine für ein Kerngebiet angemessene Bebauung möglich.
Die Entwürfe zum Bebauungsplan werden in jedem Verfahrensschritt mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege abgestimmt.
Der Anregung wird gefolgt, der Bebauungsplan-Entwurf sieht für
diesen Bereich keine überbaubare Fläche vor und es wird eine
private Grünfläche ausgewiesen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Bebauungsplan
wird aufgestellt, um die städtebauliche Planung zu strukturieren.
Es werden jedoch keine Festsetzungen getroffen, wie das neue
Gebäude im Detail aussehen wird. Die Gestaltung wird erst im
Baugenehmigungsverfahren geklärt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Gestaltung der
Fassade wird nicht im Bebauungsplan festgesetzt sondern erst im
Baugenehmigungsverfahren geklärt. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Untere Denkmalschutzbehörde und das LVR-Amt
für Denkmalpflege nochmals beteiligt.
Der Anregung wird nicht gefolgt, die Gestaltung der Fassade ist
nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Die Gestaltung des Gebäudes wird erst im Baugenehmigungsverfahren geklärt. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Untere Denkmalschutzbehörde
und das LVR-Amt für Denkmalpflege nochmals beteiligt.
Das Volumen der zu bebauenden Parzelle am Koekkoek-Platz Der Anregung wird gefolgt. Die Bebauung neben dem „Kurfürssollte nicht über die ursprünglichen Dimensionen hinausgehen, ten“ wird reduziert und orientiert sich an der historischen Bebausodass der städteplanerisch wichtige Garten erhalten bleibt.
ung. Die Gebäudetiefe wird auf 15,0 m reduziert. Zwischen dem
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Privat 2_2
03.02.2014
Entlang der Koekkoekstege ist die Topographie der Stadt deutlich
spürbar. Die Erhaltung des Grundstücks entlang der Koekkoekstege wird angeregt, damit die besondere und einzigartige
Qualität der Stadt spürbar bleibt.
Gegen eine maßvolle Bebauung des oberen Teils des Grundstücks
am Hanns-Lamers-Platz bestehen keine Bedenken, sofern es sich
um ein maximal anderthalbgeschossiges Gebäude redlichen
Ausmaßes handelt.
Es werden große Bedenken gegen eine zwischen den beiden Gebäuden mögliche Bebauung geäußert. Hierdurch würde die einzigartige historische Qualität der Stadt an dieser besonders schönen Stelle stark beeinträchtigt, der historische Charakter der
Koekkoekstege nachhaltig zerstört und die Idylle des Gartens des
B.C. Koekkoek-Hauses und des benachbarten Belverderes verloren gehen. Der Baumbestand, teilweise mit Bäumen, die noch
durch B.C. Koekkoek gepflanzt wurden, würde durch eine Bebauung des mittleren Teils dieses Grundstücks gefährdet oder
zerstört werden.
Es wird auf die Stellungnahme vom 01.10.2013 hingewiesen.
Es wird angeregt, die festgesetzte Traufhöhe auf 8,0 m zu reduzieren und an die Traufhöhen der Gebäude Kavarinerstraße 31
und 35 zu orientieren. Dadurch bleibt die optische Freistellung
des Hauses Koekkoek gegeben.
Es wird angeregt, den Erhalt des Gesimses und der Fassade im
ersten Obergeschoss des Gebäudes Kavarinerstraße 37 festzuschreiben.
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Es wird angeregt, die Fassaden an der Kavarinerstraße mindestens
je Parzelle zu unterbrechen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass eine Angabe der Firsthöhe für
den Bebauungsplanbereich entlang der Kavarinerstraße fehlt. Es
wird angeregt, zusätzlich zur Traufhöhe auch die Firsthöhe festzusetzen.
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Es wird angeregt, zwingend ein Satteldach festzusetzen.
Gebäude entlang der Kavarinerstraße und der Fläche für Stellplätze am Hanns-Lamers-Platz wird eine private Grünfläche festgesetzt. Dadurch ist in diesem Bereich keine Bebauung möglich
und der Garten bleibt erhalten.
Der Anregung wird zum Teil gefolgt. Das Baufenster am HannsLamers-Platz wurde für das Grundstück neben der Koekkoekstege herausgenommen. Dadurch ist in diesem Bereich keine Bebauung mehr möglich.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des
Bebauungsplan sowie die weiteren Planungen sehen keine Bebauung in dem Bereich zwischen der Kavarinerstraße und dem
Hanns-Lamers-Platz entlang der Koekkoekstege vor. Es wird für
diesen Bereich eine private Grünfläche ausgewiesen. Daher ist
dort keine Bebauung möglich und der Baumbestand kann erhalten
bleiben.
Der Anregung wird gefolgt, die Traufhöhe des Gebäudes Kavarinerstraße 35 und 37 wurden auf 6,0 – 7,5 m reduziert.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Gestaltung der Fassade ist
nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens und wird erst im
Baugenehmigungsverfahren geklärt. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Untere Denkmalschutzbehörde und das LVR-Amt
für Denkmalpflege nochmals beteiligt.
Der Anregung wird nicht gefolgt, die Gestaltung der Fassade ist
nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens und wird erst im
Baugenehmigungsverfahren geklärt. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Untere Denkmalschutzbehörde und das LVR-Amt
für Denkmalpflege nochmals beteiligt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Durch die Festsetzung der Traufhöhe, der Dachneigung und der Gebäudetiefe ist
keine Bebauung möglich, die höher als das Museum Haus Koekkoek wird. Eine Festsetzung der Firsthöhe ist damit nicht notwendig.
Der Anregung wird nicht gefolgt, es werden für die Bebauung
entlang der Kavarinerstraße aber eine Dachneigung festgesetzt.
Dadurch ist keine Bebauung mit einem Flachdach möglich.
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Es wird darauf hingewiesen, dass durch die jetzigen Festsetzun- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzungen für
gen die Koekkoekstege zu einer schluchtenartigen Gasse ver- das Gebäude neben der Koekkoekstege wurden reduziert, sodass
kommen würde.
dort eine angemessene Bebauung entstehen kann. Der Bau des
Gebäudes direkt an die Grundstücksgrenze ist aus Sicht des
Denkmalschutzes gewünscht, da so der historische Charakter der
Stege wieder hergestellt wird.
Es wird angeregt, den Ausschluss von Dachgauben für die Flur- Der Anregung wird nicht gefolgt. Dachgauben werden durch die
stücke 43 und 44 festzusetzen.
Gestaltungssatzung der Stadt Kleve geregelt. Ein Ausschluss von
Dachgauben für diesen Bereich ist städtebaulich nicht gewünscht,
da die umliegende Bebauung ebenfalls mit Dachgauben ausgestattet ist.
Es wird angeregt, die vorgesehene Gebäudetiefe von 18,0 m für Der Anregung wird zum Teil gefolgt. Die Gebäudetiefe wird von
die Gebäude an der Kavarinerstraße auf das Maß des Hauses 18,0 m auf 15,0 m reduziert. Dadurch ist eine angemessene BeKoekkoek (11,0 m) zu reduzieren.
bauung für diesen Bereich möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung der „Baulinie“ Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Signaturen im
oder „Baugrenze“ entlang der Kavarinerstraße nicht der Planzei- Bebauungsplan wurden angepasst.
chenverordnung entspricht.
Es wird angeregt, die festgesetzte zwingend zweigeschossige Der Anregung wird zum Teil gefolgt. Das Baufenster am HannsBebauung entlang des Hanns-Lamers-Platzes zu ändern.
Lamers-Platz neben der Koekkoekstege wurde für das Grundstück herausgenommen und durch eine Fläche für Stellplätze
ersetzt.
Es wird angeregt, die festgesetzte geschlossene Bauweise durch Der Anregung wird nicht gefolgt. Auch wenn ein Allgemeines
eine offene Bauweise zu ersetzen, da das Baufenster die 50 m- Wohngebiet mit einer offenen Bauweise angrenzt, ist die BebauMarke unterschreitet. Zudem spricht die Platzsituation und die ung zwischen Hanns-Lamers-Platz und Kavarinerstraße über die
vorhandene umliegende, auch neuere Bebauung für eine offene gesamte Länge bis zur Heldstraße als ein Block zu betrachten. Da
Bebauung.
dieser Bereich unmittelbar an die Innenstadt von Kleve angrenzt,
ist die Ausweisung eines Kerngebiets mit einer geschlossenen
Bauweise sinnvoll und städtebaulich verträglich.
Die Bebauung im Bereich Karlstraße/Hanns-Lamers-Platz ist Der Anregung wird nicht gefolgt. Auch wenn ein Allgemeines
nicht von einer Kernbebauung geprägt. Daher sollte die Auswei- Wohngebiet angrenzt, ist die Bebauung zwischen Hanns-Lamerssung als WA geändert werden. Es wird angeregt, dass das Maß Platz und Kavarinerstraße über die gesamte Länge bis zur Heldder baulichen Nutzung auf ein in Wohngebieten übliches Maß straße als ein Block zu betrachten. Da dieser Bereich unmittelbar
von einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,6 entlang der Karl- an die Innenstadt von Kleve angrenzt, ist die Ausweisung eines
straße reduziert werden soll.
Kerngebiets sinnvoll.
Es wird angeregt, die Tiefe des Baufensters an der Karlstraße um Der Anregung wird zum Teil gefolgt. Auf dem Grundstück neben
mindestens ein Drittel zu reduzieren, so dass ein größerer Vor- der Koekkoekstege am Hanns-Lamers-Platz wird kein Baufenster
platz, zzgl. Fläche für PKW-Stellplätze entsteht.
ausgewiesen. Stattdessen wird dort eine Fläche für Stellplätze
festgesetzt.
Es wird angeregt, den Abstand des vorgesehenen Baufensters Der Anregung wird insofern gefolgt, dass das Baufenster neben
entlang der Karlstraße zur Koekkoekstege zu vergrößern, damit der Koekkoekstege herausgenommen und durch eine Fläche für
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die Sicht auf die Koekkoekstege und die Rückseite des Hauses
Koekkoek möglich bleibt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Plan genannte Traufhöhe
von 7,0 m der Angabe von 6,0 m Traufhöhe in der Textfassung
widerspricht. Es wird angeregt, keine der genannten Traufhöhen
festzusetzen, da diese für den Bereich zu groß sind.
Es wird angeregt, die Festsetzung der OK Erdgeschossfußboden
an der öffentlichen Verkehrsfläche durch OK Erdgeschossfußboden am Urgelände zu ersetzen.
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Es wird angeregt, die Festsetzung der zwingenden Zweigeschossigkeit entlang der Karlstraße zu ändern. Wenn eine Zweigeschossigkeit festgesetzt werden soll, dann ist nur die Alternative,
dass in diesem Fall ein Flachdach mit zurückgesetztem Obergeschoss festgesetzt wird.
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Es wird angeregt, dass die Wahrnehmung der Hanglage und des
Zugangs zur Koekkoekstege unbedingt erhalten bleiben soll.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausweisung bzw. Darstellung der erforderlichen Stellplätze im B-Plan bzw. in der Begründung fehlt. Schon heute ist die Parkplatzsituation mit acht öffentlichen Parkplätzen auf dem Hanns-Lamers-Platz völlig unzureichend.
Es wird angeregt, den Bereich zwischen den Baufeldern an der
Kavarinerstraße und dem Hanns-Lamers-Platz zwingend als Gartenland freizuhalten, um den Bezug zu Koekkoeks Garten zu
erhalten und den alten Baumbestand nicht zu gefährden.
Es wird angeregt, den alten Baumbestand an der Koekkoekstege
zu schützen.
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Es wird angeregt, in das bereits vorhandene Stadtmodell die geplanten Gebäude aufzunehmen und im Modell der Museumserweiterung von 1982 den Kubus gegen den neuen geplanten Gebäudekörper zu tauschen, um so eine anschauliche Höhenentwicklung der Gebäudemasse darzustellen.
Stellplätze ersetzt wird.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Angabe von 6,0
m Traufhöhe in der „Textfassung“ ist in der Legende nur als Beispielhöhe angegeben worden. Diese muss nicht zwangsweise mit
der Festsetzung im Bebauungsplan übereinstimmen.
Durch eine Festsetzung der OK Erdgeschossfußboden am Urgelände wird ein Wert gemittelt. Diese Festsetzung ist hier nicht
sinnvoll. Die Festsetzung der OK Erdgeschossfußboden an der
öffentlichen Verkehrsfläche ist für diesen Bereich passend.
Der Anregung wird nur zum Teil gefolgt. Das Baufenster am
Hanns-Lamers-Platz entlang der Koekkoekstege wird herausgenommen. Hier ist keine Bebauung mehr möglich. Die zwingende
Zweigeschossigkeit entlang der Karlstraße in westliche Richtung
ist für ein Kerngebiet angemessen. Daher wird diese Festsetzung
nicht herausgenommen.
Der Anregung wird insofern gefolgt, dass die Betonung der
Koekkoekstege durch die geplante Bebauung die Wahrnehmung
der Hanglage unterstützt. Vom Hanns-Lamers-Platz aus ist durch
die Rücknahme des Baufensters die Wahrnehmung der Hanglage
gewährleistet.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Für den Bereich neben der Koekkoekstege am Hanns-Lamers-Platz wurde das Baufenster für eine Bebauung zurückgenommen. Dafür wurde hier
eine Fläche für private Stellplätze ausgewiesen.
Der Anregung wird insofern gefolgt, als dass entlang der Koekkoekstege zwischen der Bebauung an der Kavarinerstraße und der
Fläche für Stellplätze am Hanns-Lamers-Platz keine Bebauung
möglich ist. Zusätzlich wird der Bereich als private Grünfläche
festgesetzt. Dadurch wird dieser Bereich von Bebauung freigehalten und der Garten kann erhalten werden.
Es wird in den Bebauungsplan der Baum aus der Baumschutzsatzung an der Koekkoekstege übernommen.
Die Erstellung eines Modells für die Schließung einer Baulücke
ist unverhältnismäßig aufwendig. Die Traufhöhe für den Bereich
neben dem Museum Haus Koekkoek wurde reduziert und orientiert sich an den Gebäuden, die früher dort vorhanden waren. Da
Fotos von diesem Bereich existieren und Visualisierungen für
diesen Bereich seitens des Architekten vorliegen, ist eine Erstellung eines Modells nicht notwendig.
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Privat 3
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Es wird darauf hingewiesen, dass die im Bebauungsplan dargestellte rote Baulinie entlang der Kavarinerstraße als Signaturlinie
falsch dargestellt ist.
Es wird angeregt, dass das Haus Koekkoek unbedingt als freigestelltes und herausragendes Gebäude wahrnehmbar bleiben muss.
Daher ist eine Staffelung der Traufhöhen, die sich an der ehem.
historischen Bebauung orientiert, hier zwingend erforderlich.
Ebenfalls würde durch die jetzigen Festsetzung von einer Traufhöhe von bis zu 11,5 m das gesamte Fassadenensemble des
Koekkoekplatzes mit seiner Kleinteiligkeit gestört.
Die Baufenstertiefe von 18,0 m für das Erdgeschoss kann aus
wirtschaftlichen und Nutzungsgründen beibehalten werden. Es
wird angeregt, die Bebauungstiefe in den Folgegeschossen an der
Breite des Hauses Koekkoek zu orientieren. Nur durch eine Verringerung der Bebauungstiefe der oberen Geschosse lässt sich die
Höhe des Giebels so verringern, dass das Haus Koekkoek auch
weiterhin als Solitär wahrnehmbar bleibt.
Der Bebauungsplan sieht ein MK, GRZ 1,0, GFZ 2,0 g (geschlossene) Bebauung vor. Es wird angeregt, für den Bereich HannsLamers-Platz eine offene Bebauung vorzusehen, da das Baufenster < 50 m ist. Hier ist eine Trennung durch eine Nutzungsänderungslinie einzutragen und als MA-Gebiet, GRZ 0,4, GFZ max.
0,6 auszuweisen.
Es wird angeregt, im Bebauungsplan zwingend Flächen für Stellplätze auszuweisen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, die Signatur wurde
im Bebauungsplan geändert.
Der Anregung wird gefolgt, die festgesetzte Traufhöhe wurde für
diesen Bereich reduziert. Neben dem Museum Haus Koekkoek
wird eine Bebauung von 6,0 bis 7,5 m Traufhöhe festgesetzt.
Dadurch wird eine Staffelung der Traufhöhen, die sich an der
ehemaligen historischen Bebauung orientiert, erreicht.
Der Anregung wird zum Teil gefolgt. Die Gebäudetiefe wird von
18,0 m auf 15,0 m reduziert. Dadurch ist eine angemessene Bebauung für diesen Bereich möglich.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Auch wenn ein Allgemeines
Wohngebiet angrenzt, ist die Bebauung zwischen Hanns-LamersPlatz und Kavarinerstraße über die gesamte Länge bis zur Heldstraße als ein Block zu betrachten. Da dieser Bereich unmittelbar
an die Innenstadt von Kleve angrenzt, ist die Ausweisung eines
Kerngebiets sinnvoll.
Der Anregung wird gefolgt Für den Bereich neben der Koekkoekstege am Hanns-Lamers-Platz wurde das Baufenster für eine
Bebauung zurückgenommen. Dafür wurde hier eine Fläche für
private Stellplätze ausgewiesen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Angabe von 6,0
m Traufhöhe in der „Textfassung“ ist in der Legende nur als Beispielhöhe angegeben worden. Diese muss nicht zwangsweise mit
der Festsetzung im Bebauungsplan übereinstimmen.
Der Anregung wird zum Teil gefolgt. Das Baufenster für das
Grundstück am Hanns-Lamers-Platz neben der Koekkoekstege
wurde herausgenommen und durch eine Fläche für Stellplätze
ersetzt. Somit ist hier keine Bebauung mehr möglich.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe der maximalen
Traufhöhen von 7,0 m nicht der Höhenangabe in den textlichen
Festsetzungen (6,0 m) entspricht.
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Es wird angeregt, die festgesetzte Zweigeschossigkeit für das
Gebäude am Hanns-Lamers-Platz auf ein Geschoss zu reduzieren.
Die umgebenden Gebäude sind überwiegend eingeschossig, die
Gebäudeteile mit zwei Vollgeschossen liegen, entsprechend der
Hanglage zur Kavarinerstraße hin, tiefer. Durch die derzeitigen
Festsetzungen würde der Blick in die Niederung/Unterstadt verhindert, der so nur an dieser Stelle möglich ist.
Der Anregungsgeber befürwortet grundsätzlich eine Schließung Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Durch die Festset-
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der Baulücke zwischen dem Museum B.C. Koekkoek Haus und
dem Gebäude Kavarinerstraße 37. Die Schaffung von zusätzlichen Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss von Kavarinerstraße
35 und 37 würde zu einem vollständigeren Einzelhandelsbesatz
im oberen und unteren Teil der Kavarinerstraße führen.
Es wird angeregt, dass sich ein neues Gebäude an Kavarinerstraße
35 kleinmaßstäblich in die umliegende Bebauung einfügen muss,
um die hohe touristische Attraktivität dieses Bereichs am Museum B.C. Koekkoek Haus nicht zu beeinträchtigen.
Die vorgesehene maximale Traufhöhe überschreitet die Traufhöhen der angrenzenden Geschäfts-Gebäude um einige Meter und
würde die Alleinstellung des Schmuckstücks dieses Bereichs, des
Museums B.C. Koekkoek Haus, stark beeinträchtigen. Es wird
angeregt, die Traufhöhe zu reduzieren.
Es wird angeregt, die historische Homogenität dieses Bereichs
durch sorgfältige Erhaltung der schönen Fassadenelemente von
Haus Kavarinerstraße 37 (Kurfürst) im 1. Obergeschoss und im
Bereich des Dachgesimses.
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Es wird darauf hingewiesen, dass das Museum Kurhaus zusammen mit den Villen der Tiergartenstraße eine „Denkmalmeile“ bis
zum Museum Haus Koekkoek bildet. Für die „Meile“ bedarf es
einer Unterschutzstellung als denkmalwertes „Ensemble“. Hierzu
ist eine Gestaltungssatzung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Haus „Zum Kurfürsten“,
ehem. „Café Langenberg“, Kavarinerstraße 37 zu den Gebäuden
gehört, welche den 2. Weltkrieg unbeschadet überstanden haben,
jedoch wurde das Erdgeschoss mit Umwidmung „Zum Kurfürsten“ baulich verändert. Trauf- und Firsthöhe stehen mit Turm und
Fassade des Einrichtungshauses Rexing in städtebaulicher Abstimmung. Veränderungen können nur im Rückbau des Erdgeschosses mit auf die Fassade abgestimmten Schaufenstern erfolgen, dies in guter Geschäftslage.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan eine Traufhöhe von maximal 11,5 m vorsieht. Bei einer Bautiefe von 18,0 m
könnte der eventuelle Neubau Haus Koekkoek um ca. 5,0 m überschreiten. Es wird angeregt, dass die Proportionen des Hauses Nr.
35 am vorhandenen „Modell Haus Koekkoek“ sowie am „Stadtmodell“ sensibel zu überprüfen. Die Traufhöhe darf die Gesimsund Balkonlinien des Hauses Koekkoek nicht überschreiten.
zungen des Bebauungsplan ist die Schaffung von Einzelhandelsflächen entlang der Kavarinerstraße möglich.
Der Anregung wird gefolgt. Die Höhe des neuen Gebäudes wurde
auf 6,0 – 7,5 m reduziert, damit es sich in die umliegende Bebauung einfügt.
Der Anregung wird gefolgt. Die Höhe des neuen Gebäudes wurde
auf 6,0 – 7,5 m reduziert, damit es sich in die umliegende Bebauung einfügt.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Gestaltung der Fassade
wird nicht im Bebauungsplan festgesetzt sondern im Baugenehmigungsverfahren geklärt. Im Baugenehmigungsverfahren wird
die Untere Denkmalschutzbehörde und das LVR-Amt für Denkmalpflege nochmals beteiligt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine mögliche Gestaltungssatzung für das „Ensemble“ an der Tiergartenstraße ist
nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Untere Denkmalschutzbehörde und das LVR-Amt
für Denkmalpflege nochmals beteiligt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Gestaltung der
Fassade wird nicht im Bebauungsplan festgesetzt sondern im
Baugenehmigungsverfahren geklärt. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Untere Denkmalschutzbehörde und das LVR-Amt
für Denkmalpflege nochmals beteiligt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Traufhöhe wurde
auf 6,0 – 7,5 m für diesen Bereich neben dem Museum Haus
Koekkoek festgesetzt und die Gebäudetiefe auf 15,0 m reduziert.
Dadurch kann der Neubau neben der Koekkoekstege die Höhe
des Museums Haus Koekkoek nicht mehr überschreiten.
Die Erstellung eines Modells für die Schließung einer Baulücke
ist unverhältnismäßig aufwendig. Da Fotos von diesem Bereich
existieren und Visualisierungen für diesen Bereich seitens des
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Es wird angeregt, durch ein Modell zu überprüfen, ob ein Satteldach oder Staffelgeschoss entwickelt werden kann und dies mit
dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege abzustimmen. Wichtig
ist, dass der Giebel des Hauses Koekkoek im oberen Bereich freigestellt bleibt.
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Es wird darauf hingewiesen, dass das Museum Haus Koekkoek
im Jugendstil errichtet wurde, die Planung respektiert den historischen Giebel des Hauses Koekkoek. Die Brüstung der Dachterrasse sowie des Balkons über dem Hauptportal entsprechen exakt
der Traufhöhe des in den 1960er abgerissenen Hauses Kavarinerstraße 35. Es wird angeregt, eine Überformung eines geplanten
Neubaus zu verhindern.
Gegen eine Bebauung am Hanns-Lamers-Platz bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es wird angeregt, kein eingeschossiges
„Einfamilienhaus“ zuzulassen. Proportionen und Gliederung
müssen dem Wohnhaus Rexing angepasst werden. Höhenentwicklungen dürfen das zweigeschossige Wohnhaus Rexing nicht
überschreiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Koekkoekstege der einzige
Bereich in diesem Stadtquartier ist, welche die „Stadt am Hang“
deutlich macht.
Die Gärten der Häuser Remy, Koekkoek, Café Langenberg, Hotel
Bollinger bildeten bis in die Zeit nach dem 2. Weltkrieg eine einheitliche, städtebauliche Hanglage, nur durchschnitten von der
historischen Jugendstege. Geblieben ist ein Teil der Gartenanlage
des Hauses Koekkoek, sowie des Café Langenbergs. Es wird
angeregt, dass die verbliebenen Gärten erhalten bleiben und die
Koekkoekstege im Mittelbereich überspringen.
Die durch seitlichen Erddruck belasteten historischen Mauern der
Koekkoekstege sind in den 1950er Jahren durch Stützpfeiler und
Geländeanker mit sichtbaren Stahlankerplatten gesichert worden.
Weitere aussteifende Ankerzüge liegen unter der Koekkoekstege
und bilden für die Mauern ein Widerlager. Die Lage ist durch
bituminierte Unterbrechungen der Pflasterung erkennbar. Es wird
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Architekten vorliegen, ist eine Erstellung eines Modells nicht
notwendig.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Erstellung eines Modells
für die Schließung einer Baulücke ist unverhältnismäßig aufwendig. Die Traufhöhe für den Bereich neben dem Museum Haus
Koekkoek wurde reduziert und orientiert sich an den Gebäuden,
die früher dort vorhanden waren. Da Fotos von diesem Bereich
existieren und Visualisierungen für diesen Bereich seitens des
Architekten vorliegen, ist eine Erstellung eines Modells nicht
notwendig.
Die Entwürfe des Bebauungsplans werden mit dem Rheinischen
Amt für Denkmalpflege abgestimmt.
Der Hinweis über die Stilrichtung des Museums Haus Koekkoek
wurde zur Kenntnis genommen.
Der Anregung bzgl. der Traufhöhe des neu zu errichtenden Gebäudes wird gefolgt, sie wird im Bebauungsplan auf 6,0 – 7,5 m
reduziert.
Der Anregung wird zum Teil gefolgt. Die Bebauung entlang des
Hanns-Lamers-Platzes neben der Koekkoekstege wurde auf dem
Bebauungsplan herausgenommen und durch eine Fläche für
Stellplätze ersetzt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Anregung wird gefolgt. Der Bereich zwischen der möglichen
Bebauung entlang der Kavarinerstraße und dem Bereich für Stellplätze am Hanns-Lamers-Platz entlang der Koekkoekstege wird
im Bebauungsplan als private Grünfläche ausgewiesen. Dadurch
kann der vorhandene Garten erhalten bleiben.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Sanierung der
Mauer an der Koekkoekstege ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.
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darauf hingewiesen, dass, sollte die marode rechte Gartenmauer
(aus Sicht der Kavarinerstraße) saniert werden, ein statisches
Gutachten erforderlich ist. Die Widerlager der linken Gartenmauer sind betroffen.
Es wird angeregt, den vorliegenden Bebauungsplan nicht ohne
erhebliche Korrekturen rechtskräftig werden zu lassen.
Im Bebauungsplan liegt das Wohngebäude der Anregungsgebers
privat 6, Kavarinerstraße 47 bzw. Karlstraße 13a. Diese sind nur
als „N“ für „Nebengebäude dargestellt“, nicht als Wohngebäude.
Es wird angeregt, das „N“ aus dem Bebauungsplan zu streichen,
da dieses mehrgeschossige Wohngebäude von ca. 1930 erst 2013
aufwendig Instand gesetzt wurde und erweitert wurde und eindeutig als Wohngebäude genehmigt wurde und auch so genutzt wird.
Es wird angeregt, die Einordnung des Baugebiets im Bereich der
Karlstraße und des Hanns-Lamers-Platzes von Kerngebiet in
„WA, allgemeines Wohngebiet“ mit offener Bauweise zu ändern.
Der Anregung wird gefolgt, der Entwurf für den Bebauungsplan
wurde überarbeitet.
Der Anregung wird gefolgt. Die Kennzeichnung der Gebäude mit
dem Buchstaben „N“ für Nebengebäude ist in der Katastergrundlage für den Bebauungsplan enthalten. Für das weitere Verfahren
ist die vorherige Grundlage durch eine übersichtlichere Katastergrundlage ersetzt worden. Die Katasterkarten werden vom Kreis
Kleve erstellt.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Auch wenn ein Allgemeines
Wohngebiet angrenzt, ist die Bebauung zwischen Hanns-LamersPlatz und Kavarinerstraße über die gesamte Länge bis zur Heldstraße als ein Block zu betrachten. Da dieser Bereich unmittelbar
an die Innenstadt von Kleve angrenzt, ist die Ausweisung eines
Kerngebiets sinnvoll.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Häuserzeile rechts vom Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Museum eine der letzten kleinmaßstäblichen Häuserzeilen ist, die
die Beschädigungen des 2. Weltkriegs weitgehend überstanden
hat. Sie steht unter eingeschränktem Denkmalschutz der unteren
Denkmalmalbehörde der Stadt Kleve, dem sogenannten „Ensembleschutz“.
Es wird auf die historische und höhenmäßige Einordnung des Der Hinweis über die Fassadengestaltung wird zur Kenntnis ge„Ensembles“ um das Museum Haus Koekkoek hingewiesen. Es nommen. Die Gestaltung der Gebäude ist nicht Bestandteil des
wird darauf hingewiesen, dass die Fassade des Kurfürsten Anfang Bebauungsplanverfahrens sondern wird im Baugenehmigungsverder 80er Jahre entstanden ist und nicht zur ursprünglichen klassi- fahren geklärt. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Untere
zistischen Fassade passen. Es wird auf die klassizistischen Fens- Denkmalschutzbehörde und das LVR-Amt für Denkmalpflege
terumrandungen hingewiesen.
nochmals beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebäude rechts und links Der Anregung wird gefolgt. Die Traufhöhe für die Gebäude Kavom Museum B.C. Koekkoek Haus ein altes Stück Kleve zeigen, varinerstraße 35 und 37 wurde auf 6,0 – 7,5 m verringert.
welches perfekt die Bedeutung des Museums als Dominante dieses Stadtteils herausstellt. Das Museum ist das höchste und imposanteste Gebäude in diesem Bereich. Es wird angeregt, die angrenzende Bebauung deutlich niedriger zu halten. Die vorgesehene Traufhöhe würde rechts vom Museum ein Gebäude erlauben,
welches im Bereich der Traufe nur 3,5 m niedriger wäre als das
Museum und 3,2 m höher als die Traufe des Jugendstilhauses
daneben. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die mögliche
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Bebauung das neue Gebäude bis zu 4,0 m höher als das Dach
vom Museum B.C. Koekkoek Haus sein könnte. Es wird angeregt, die Traufhöhe der Kavarinerstraße 37 für das neue Gebäude
zu übernehmen.
Es wird angeregt, das Baufenster mit einer Tiefe von ca. 18,0 m
zu reduzieren, da es deutlich tiefer ist als das Museum B.C.
Koekkoek Haus mit ca. 11,0 m. Es wird angeregt, diese Tiefe
zumindest ab dem 1. OG nicht zu überschreiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich entlang der Karlstraße zu
beiden Seiten hin eine unterschiedliche Art von Bebauung befindet. Im südwestlichen Bereich ist eher eine geschlossene Bebauung, zweigeschossig mit Dachgeschoss, an der nordöstlichen
Seite der Karlstraße befindet sich eine offene Bebauung mit einzelnen modern anmutenden Baukuben, eher eingeschossig mit
Dachgeschoss. Es wird angeregt, die festgesetzte Höhe von 7,0 m
zu reduzieren, da das Gelände in diesem Bereich stark abfällt und
das Nachbargebäude nur eine Höhe von 6,0 m über Straßenniveau
aufweist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Grenzbebauung wie bei
diesem Bebauungsplan am Hanns-Lamers-Platz festgeschrieben,
zu wuchtig ist. Der Anregungsgeber Privat 7 fordert, die dort
festgeschriebene geschlossene Bauweise durch eine offene Bauweise zu ersetzen.
Der Anregung wird zum Teil gefolgt. Die Gebäudetiefe wird von
18,0 m auf 15,0 m reduziert. Dadurch ist eine angemessene Bebauung für diesen Bereich möglich.
Der Hinweis zu der Bebauung entlang der Karlstraße wird zur
Kenntnis genommen.
Der Anregung bzgl. der festgesetzten Höhe wird nicht gefolgt.
Eine zweigeschossige Bebauung mit einer Traufhöhe von 7,0 m
ist für ein Kerngebiet angemessen und sichert damit eine verträgliche und nachhaltige Entwicklung.
Der Anregung wird zum Teil gefolgt. Auch wenn die Bebauung
in diesem Bereich variiert, ist die Bebauung zwischen HannsLamers-Platz und Kavarinerstraße über die gesamte Länge bis zur
Heldstraße als ein Block zu betrachten. Da dieser Bereich unmittelbar an die Innenstadt von Kleve angrenzt, ist die Ausweisung
eines Kerngebiets mit einer geschlossenen Bauweise sinnvoll.
Das Baufenster auf dem Grundstück am Hanns-Lamers-Platz
neben der Koekkoekstege wurde herausgenommen.
Der Anregung wird teilweise gefolgt. Das Baufenster am HannsLamers-Platz wurde für das Grundstück angrenzend an die Koekkoekstege herausgenommen und durch eine Fläche für private
Stellplätze ersetzt.
Es wird angeregt, den Blick von der Weberstraße kommend auf
den Garten und die Rückfassade des Museums B.C. Koekkoek
Haus von Bebauung freizuhalten und die Bautiefe des Baufensters von ca. 18,0 m auf 12,0 m zu reduzieren, damit die Bautiefe
der bestehenden Bebauung aufgegriffen wird. Es wird angeregt,
das Baufenster nach hinten zu verschieben, damit die Baufensterlinien mit den Baulinien der bestehenden Gebäude harmonisieren.
Es wird auf die Stellplatzproblematik hingewiesen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auf dem Grundstück
neben der Koekkoekstege am Hanns-Lamers-Platz ist eine Fläche
für Stellplätze ausgewiesen worden. Dort können die zusätzlich
benötigten Stellplätze errichtet werden. Grundsätzlich müssen
nachzuweisende Stellplätze auf den eigenen Grundstücken nachgewiesen werden.
Es wird angeregt, die Gartenfläche zwischen dem Gebäude an der Der Anregung wird gefolgt. In dem Bereich zwischen den mögliKavarinerstraße und dem Gebäude am Hanns-Lamers-Platz zu chen Bebauung an der Kavarinerstraße und der Fläche für Stell-
erhalten.
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Es wird darauf hingewiesen, dass im aktuellen B-Plan das Gebäude Karlstraße 17 als „Nebenanlage“ gekennzeichnet wird. Es
wird angeregt, die vorhandene Bausubstanz an der Karlstraße in
Art und Maß der baulichen Nutzung (Wohnhaus) wieder festzuschreiben.
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Es wird darauf hingewiesen, dass das Baufenster an der Kavarinerstraße den hinteren Teil von Kavarinerstraße 39, Flurstück 41
nicht einschließt. Es wird angeregt, die Baulinie des Baufensters
so zu verschieben, dass auch der hintere Teil von Kavarinerstraße
39 sich innerhalb des zweigeschossigen zu nutzenden Baufensters
an der Kavarinerstraße befindet. Dort soll die vorhandene Bausubstanz in Art und Maß der baulichen Nutzung (Wohn- und
Geschäftshaus) wieder festgeschrieben werden.
Es wird angeregt, den Bereich an der Karlstraße als WA (allgemeines Wohngebiet) auszuweisen. Ebenfalls sollte das Maß der
baulichen Nutzung auf ein für Wohngebiete übliches Maß von
GRZ 0,4 und GFZ 0,6 reduziert werden.
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Es wird vorgeschlagen, mögliche Entwürfe in das bestehende
Modell des Museums B.C. Koekkoek Haus von 1982 einzusetzen,
welches die Stadt Kleve bereits hat. Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Verträglichkeit einer neuen Bebauung durch den
Einsatz in das bestehende große Klever Stadtmodell zu überprüfen.
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Es wird angeregt, die Proportionen einer neuen Bebauung auf
dem Grundstück Kavarinerstraße 35 durch die Errichtung eines
Lattengerüstes M 1:1 zu überprüfen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass der Bereich an der Kavarinerstraße 35 und 37 durch zusätzlichen Einzelhandel im Erdgeschoss
plätze am Hanns-Lamers-Platz wird kein Baufenster ausgewiesen.
Daher ist hier keine Bebauung möglich. Zusätzlich wird dieser
Bereich als private Grünfläche festgesetzt. Daher kann die Gartenfläche erhalten bleiben.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Kennzeichnung
der Gebäude mit dem Buchstaben „N“ für Nebengebäude ist in
der Katastergrundlage für den Bebauungsplan enthalten. Für das
weitere Verfahren ist die vorherige Grundlage durch eine übersichtlichere Katastergrundlage ersetzt worden. Die Katastergrundlagen werden vom Kreis Kleve erstellt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird
zum Teil gefolgt. Die Baugrenze des Baufensters wird in südöstliche Richtung verschoben, so dass auch der hintere Teil von dem
Gebäude Kavarinerstraße 39 innerhalb des Baufensters liegt. Es
wird eine Eingeschossigkeit für diesen Bereich festgesetzt, da
eine zweigeschossige Bebauung im Innenbereich zwischen Kavarinerstraße und Karlstraße städtebaulich nicht gewünscht wird.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Auch wenn ein Allgemeines
Wohngebiet angrenzt, ist die Bebauung zwischen Hanns-LamersPlatz und Kavarinerstraße über die gesamte Länge bis zur Heldstraße als ein Block zu betrachten. Da dieser Bereich unmittelbar
an die Innenstadt von Kleve angrenzt, ist die Ausweisung eines
Kerngebiets sinnvoll.
Die Erstellung eines Modells für die Schließung einer Baulücke
ist unverhältnismäßig aufwendig. Die Traufhöhe für den Bereich
neben dem Museum Haus Koekkoek wurde reduziert und orientiert sich an den Gebäuden, die früher dort vorhanden waren. Da
Fotos von diesem Bereich existieren und Visualisierungen für
diesen Bereich seitens des Architekten vorliegen, ist eine Erstellung eines Modells nicht notwendig.
Die Errichtung eines Lattengerüsts M 1:1 für die Schließung einer
Baulücke ist unverhältnismäßig aufwendig. Die Traufhöhe für
den Bereich neben dem Museum Haus Koekkoek wurde auf 6,0 –
7,5 m reduziert und orientiert sich an den Gebäuden, die früher
dort vorhanden waren. Da Fotos von diesem Bereich existieren
und Visualisierungen für diesen Bereich seitens des Architekten
vorliegen, ist eine Errichtung eines Lattengerüstes nicht notwendig.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die architektonische
Gestaltung der Gebäude ist nicht Bestandteil des Bebauungsplan-
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aufgewertet wird, jedoch eine behutsame, sensible architektoni- verfahrens und wird im Baugenehmigungsverfahren geklärt. Im
sche Ergänzung der vorhandenen Bausubstanz benötigt.
Baugenehmigungsverfahren wird die Untere Denkmalschutzbehörde und das LVR-Amt für Denkmalpflege nochmals beteiligt.
Es wird angeregt, die festgeschriebene Traufhöhe für diese Häu- Der Anregung wird gefolgt, die Traufhöhe für das Gebäude Kaserzeile auf die Traufhöhe der Kavarinerstraße 37 zu reduzieren, varinerstraße 37 und der danebenliegenden Freifläche wurde auf
damit das Museum Haus Koekkoek von niedrigen Gebäuden 6,0 – 7,5 m verringert.
flankiert wird und damit die Dominante dieses Bereichs bleibt.
Es wird angeregt, die Entwürfe für die Neugestaltung in das große Die Erstellung eines Modells für die Schließung einer Baulücke
Modell vom Museum Haus Koekkoek einzuarbeiten um deren ist unverhältnismäßig aufwendig. Die Traufhöhe für den Bereich
Auswirkungen zu prüfen und eine akzeptierte architektonische neben dem Museum Haus Koekkoek wurde auf 6,0 – 7,5 m reduLösung zu finden.
ziert und orientiert sich an den Gebäuden, die früher dort vorhanden waren. Da Fotos von diesem Bereich existieren und Visualisierungen für diesen Bereich seitens des Architekten vorliegen, ist
eine Erstellung eines Modells nicht notwendig.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine zu befürchtende „Bausün- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
de“ in diesem Bereich direkt neben dem Museum Haus Koekkoek
zu einer extremen Emotionalisierung der Diskussion führen könnte und wenig zielführend wäre.
Es wird angeregt, dass sich die festgesetzten Höhen im Bebau- Der Anregung wird gefolgt, die Traufhöhen im Bebauungsplan
ungsplan an die jetzt noch bestimmende Symmetrie anzupassen.
für das Gebäude Kavarinerstraße 37 und der danebenliegenden
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Kleve als Eigentüme- Freifläche wurden auf 6,0 – 7,5 m reduziert und passt sich somit
rin der Fläche neben der Koekkoekstege das noch einigermaßen an die bestehende Symmetrie an.
intakte alte Stadtbild erhalten soll und keine Bausünden errichtet
werden.
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