Nukleinsäurenachweis - Spezifische Untersuchungen MOTT / Atypische Mykobakterien Identifizierung Atypische Mykobakterien sind ubiquitär, eine direkte PCR aus dem Patientenmaterial ist deshalb nicht sinnvoll. Die PCR zum Nachweis atypischer Mykobakterien wird deshalb immer nur nach kultureller Anzucht durchgeführt. Die PCR erkennt ein breites Spektrum an Mykobakterien, auch die des TB-Komplexes. Deshalb wird ein Ergebnis immer erst nach durchgeführter Sequenzierung und Abgleich mit den publizierten Sequenzen mitgeteilt. Indikationen Positive mykobakterielle Flüssig- oder Festkultur Untersuchungsmaterial Zumeist respiratorischem Material: Sputum Trachealsekret Bronchialsekret Bronchoalveoläre Lavage (BAL) Pleurapunktate Gewebebioptate Außerdem können noch Urin Genitale Sekrete und Gewebebioptate (Lymphknoten, Knochen) sowie Proben von soliden Organen (Leber, Milz) untersucht werden. Auftragsbearbeitung Kultur: 2-8 Wochen PCR und Sequenzierung: ca. 5 Werktage Nachweisverfahren Methode/Zielgen: Einfache PCR des 16S rDNA- Gens Methode/Zielgen: Einfache PCR des Heatshock-Protein 65 (HSP65)- Gens Identifizierung mittels Sequenzierung und Sequenzabgleich Bemerkungen Eventuelle antibiotische Vortherapien senken die Sensitivität der PCR. Nukleinsäurenachweise sind jedoch prinzpiell unabhängig von der Erregervitalität (siehe Allgemeine Bemerkungen zur Molekularbiologische Diagnostik). siehe 4. Infektionen der unteren Luftwege - Spezifische Untersuchungen- „Mycobacterium tuberculosis complex und "atypische" Mykobakterien" Infektionen mit bestimmten atypischen Mykobakterien (M. kansasii, M. szulgai, M. marinum) können zu einem positiven Quantiferon TB-Test führen. Alle Befundinterpretationen können nur im Zusammenhang mit der klinischen Symptomatik erfolgen! © Universitätsklinikum Rostock / IMIKRO/ Abteilung für Med. Mikrobiologie und Krankenhaushygiene Auszug Einsenderhinweise Seite 1 von 3 Stand: 03.2007 Nukleinsäurenachweis - Spezifische Untersuchungen MOTT / Atypische Mykobakterien Identifizierung siehe Infektionsserologie "Mycobacterium tuberculosis complex/Quantiferon TB" Spektrum nachgewiesener Erreger Alle bekannten Mykobakterien Sensitivitätsgrenze des Verfahrens ca. 500 Genomäquivalente (spielt bei positiver Kultur i. d. R. keine Rolle) ICD10-Kodierung A31.0 Infektion der Lunge durch sonstige Mykobakterien Infektion durch Mycobacterium: M. avium M. intracellulare [Battey] M. kansasii A31.1 Infektion der Haut durch sonstige Mykobakterien Infektion durch Mycobacterium: M. marinum [Schwimmbadgranulom] M. ulcerans [Buruli-Ulkus] Disseminierte atypische Mykobakteriose Hinw.: Der Erreger ist in mindestens einem sterilen Kompartiment nachweisbar. A31.80 Sonstige Infek- A31.88 tionen durch Mykobakterien Alle Befundinterpretationen können nur im Zusammenhang mit der klinischen Symptomatik erfolgen! © Universitätsklinikum Rostock / IMIKRO/ Abteilung für Med. Mikrobiologie und Krankenhaushygiene Auszug Einsenderhinweise Seite 2 von 3 Stand: 03.2007 Nukleinsäurenachweis - Spezifische Untersuchungen MOTT / Atypische Mykobakterien Identifizierung Infektion durch A31.9 Mykobakterien, nicht näher bezeichnet Atypische mykobakterielle Infektion o.n.A. Mykobakteriose o.n.A. Interpretation Die Interpretation hat immer im Kontext mit dem klinischen Bild zu erfolgen. Bei Nachweis atypischer Mykobakterien hat die klinische Interpretation besonders zurückhaltend zu erfolgen. Richtungsweisend sind die Spezies (z.B.: M. avium-Komplex, M. xenopi, zumeist pathogen; M. gordonae nahezu immer apathogen) sowie die nachgewiesene Menge im Material. Auch sollte z.B. Sputum mehrfach mindestens 2+ mikroskopisch positiv sein, um ein Infektion der Lunge mit atypischen Mykobakterien wahrscheinlich zu machen. Sehr viele Patienten mit atypischen Mykobakteriosen der Lunge oder der Haut sind zudem immunsupprimiert. Dagegen hat der mikroskopisch einmalige Nachweis in geringer Keimzahl im Urin auch bei Immunsupprimierten zumeist keine klinische Relevanz, muss aber gemeldet werden. Meldepflicht Der direkte Nachweis von säurefesten Stäbchen / Mykobakterien des Tuberculosis-Komplexes ist bei Verdacht auf eine akute Infektion (Mikroskopie, PCR, Kultur) nach §7 IfSG durch das die Pat.-Proben bearbeitende Labor meldepflichtig! Gleiches gilt für das Ergebnis der Resistenzbestimmung! Die Meldepflicht ist also im Wesentlichen durch den Mikroskopiebefund bedingt! Alle Befundinterpretationen können nur im Zusammenhang mit der klinischen Symptomatik erfolgen! © Universitätsklinikum Rostock / IMIKRO/ Abteilung für Med. Mikrobiologie und Krankenhaushygiene Auszug Einsenderhinweise Seite 3 von 3 Stand: 03.2007