Nukleinsäurenachweis - Spezifische Untersuchungen Mykobakterien des Tuberculosis-Komplexes Die Labordiagnostik der akuten Erkrankung erfolgt vorrangig über Mikroskopie, Kultur und die PCR. Die einfache PCR ist sensitiv und Erreger-spezifisch. Die PCR erkennt Mykobakterien des Tuberculosis-Komplexes (= M. tuberculosis, M. bovis, M. mirotii, M. africanum). Atypische Mykobakterien werden von dieser PCR nicht erkannt! Anschließend wird über eine spezif. Sonden-Hybridisierung die Identität als Mykobakterien des Tuberculosis-Komplexes gesichert. Indikationen Verdacht auf persitierende respiratorische Infektionen, z.B. therapieresistenter Husten, insbesondere bei Risikokonstellationen (Immunsuppression, Alkoholismus, hohes Lebensalter) Auffällige Bildgebung der Lunge (z.B. Oberlappen betonte Infiltrate, Hiluslympfknotenschwellung) oder anderer Organe (z.B. Niere) Gewebebiopsien mit eptheloidzelligen Granulome (insbesondere Lymphknoten) Verdacht auf basale TB-Meningitis bzw. zerebrales Tuberkulom Untersuchungsmaterial Zumeist respiratorischem Material: Sputum Trachealsekret Bronchialsekret Bronchoalveoläre Lavage (BAL) Pleurapunktate Gewebebioptate Außerdem können noch Urin Genitale Sekrete Auftragsbearbeitung Ein Nachweis ist innerhalb von 2- 3 Werktagen nach Einsendung möglich. Dringende PCR-Anforderungen bitte vorab telefonisch absprechen (Tel.: 0381- 494 5935/5934). Nachweisverfahren PCR Mycobakterien des TuberkulosisKomplexes (Sondenspezifität: M. tuberculosis, M. bovis. M. microti, M. africanum) Verfahren: einfache PCR mit spez. Bemerkungen Eventuelle antibiotische Vortherapien senken die Sensitivität der PCR. Nukleinsäurenachweise sind jedoch prinzpiell unabhängig von der Erregervitalität (siehe Allgemeine Bemerkungen zur Molekularbiologische Diagnostik). Eine Verlaufskontrolle mittels PCR ist deshalb nicht sinnvoll! Alle Befundinterpretationen können nur im Zusammenhang mit der klinischen Symptomatik erfolgen! © Universitätsklinikum Rostock / IMIKRO/ Abteilung für Med. Mikrobiologie und Krankenhaushygiene Auszug Einsenderhinweise Seite 1 von 3 Stand: 03.2007 Nukleinsäurenachweis - Spezifische Untersuchungen Mykobakterien des Tuberculosis-Komplexes und Gewebebioptate (Lymphknoten, Knochen) sowie Proben von soliden Organen (Leber, Milz) untersucht werden. Hybridisierung Insertionselement IS6110 (ca. 5-20 mal im Genom enthalten) Zielgen: PCR Mycobakterien des TuberkulosisKomplexes (Sondenspezifität: M. tuberculosis, M. bovis. M. microti, M. africanum) Verfahren: nested PCR Zielgen: Insertionselement IS6110 (ca. 5-20 mal im Genom enthalten) Mykobakterien des Tuberculosis-Komplexes M. tuberculosis M. bovis M. mirotii M. africanum siehe Infektionsserologie "Mycobacterium tuberculosis complex/ Quantiferon TB" siehe 4. Infektionen der unteren Luftwege - Spezifische Untersuchungen„Mycobecterium tuberculosis complex und "atypische" Mykobakterien" I Spektrum nachgewiesener Erreger Die kulturelle Anzucht wird - wenn immer möglichroutinemäßig im IMIKRO durchgeführt. Der indirekte Infektionsnachweis über den Quantiferon-Test d. h. einer immunologischen Reaktion gegen Mykobakterien des Tuberculosis-Komplexes im spezif. Elisa ist sinnvoll, belegt aber zunächst nur den Kontakt mit den entsprechenden Mykobakterien, ggf. auch ohne symptomatische Infektion. Sensitivitätsgrenze des Verfahrens Einfache PCR ICD10-Kodierung Pulmonale Infektion: A15.0, A15.3 (nur PCR positiv) LympfknotenTBC: A18.2 ≥ 100 Genomäquivalente Nested PCR ≥ 10 Genomäquivalente Urogenital-TBC: Alle Befundinterpretationen können nur im Zusammenhang mit der klinischen Symptomatik erfolgen! © Universitätsklinikum Rostock / IMIKRO/ Abteilung für Med. Mikrobiologie und Krankenhaushygiene Auszug Einsenderhinweise Seite 2 von 3 Stand: 03.2007 Nukleinsäurenachweis - Spezifische Untersuchungen Mykobakterien des Tuberculosis-Komplexes Mann: N51. Frau: N74.1 Niere/Ureter: N29.1 Interpretation Die Interpretation hat immer im Kontext mit dem klinischen Bild zu erfolgen. Ein positiver Nachweis von Mykobakterien des Tuberculosis-Komplex-spezifischen DNA-Sequenzen in hoher Kopienzahl (= positive 1. PCR) belegt bei entsprechender Klinik die Infektion. Positive Nachweise mittlerer Kopienzahl (negative 1. PCR mit positiver Hybridisierung) sind kontrollbedürftig. Positive Nachweise in geringer Kopienzahl aus respiratorischen Material (= positive nested PCR) können auch bei Zellzerfall (Tumorleiden) vorkommen. Bei der Interpretation der TB-Komplex-PCR-Befunde ist die Einbeziehung des klinischen, mikroskopischen und kulturellen Befundes deshalb besonders wichtig. siehe Infektionsserologie - "Mycobacterium tuberculosis complex/Quantiferon TB" Meldepflicht Der direkte Nachweis von säurefesten Stäbchen / Mykobakterien des Tuberculosis-Komplexes ist bei Verdacht auf eine akute Infektion (Mikroskopie, PCR, Kultur) nach §7 IfSG durch das die Pat.-Proben bearbeitende Labor meldepflichtig! Gleiches gilt für das Ergebnis der Resistenzbestimmung! Die Erkrankung und der Tod sind auch nach §6 IfSG durch den behandelnden Arzt meldepflichtig; - unabhängig vom Labornachweis! Alle Befundinterpretationen können nur im Zusammenhang mit der klinischen Symptomatik erfolgen! © Universitätsklinikum Rostock / IMIKRO/ Abteilung für Med. Mikrobiologie und Krankenhaushygiene Auszug Einsenderhinweise Seite 3 von 3 Stand: 03.2007