Olper Straße

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Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. I/B 73
„Olper Straße“ der Stadt Bielefeld
- Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag -
Auftraggeber:
Stadt Bielefeld
Planen und Bauen (600.41)
August-Bebel-Straße 92
33602 Bielefeld
Verfasser:
Inhalt

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Auftraggeber
Stadt Bielefeld
Planen und Bauen (600.41)
August-Bebel-Straße 92
33602 Bielefeld
Verfasser
Projektbearbeitung
Sebastian Jedek
B.Eng Landschaftsentwicklung
Dipl.-Ing. Stefan Höke
Landschaftsarchitekt | BDLA
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Inhaltsverzeichnis
1.0
2.0
Veranlassung und Aufgabenstellung ............................................................. 1
Rechtlicher Rahmen und Methodik ................................................................. 2
2.1
Artenschutzprüfung......................................................................................... 2
2.1.1
Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung
(Prüfungsveranlassung) ........................................................................... 2
2.1.2
Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) ............... 2
2.2
Planungsrelevante Arten................................................................................. 3
2.3
Methodik ......................................................................................................... 4
3.0
Vorhabensbeschreibung ................................................................................. 5
4.0
Darstellung des Untersuchungsgebietes ....................................................... 8
4.1
Festlegung des Untersuchungsrahmens ......................................................... 8
4.2
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet .................................................... 8
5.0
Stufe I - Vorprüfung........................................................................................ 13
5.1
Wirkfaktoren ................................................................................................. 13
5.1.1
Baubedingte Wirkfaktoren...................................................................... 13
5.1.2
Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren ........................................... 14
5.1.3
Betroffenheit von Lebensraumtypen ...................................................... 14
5.2
Artnachweise ................................................................................................ 15
5.2.1
Datenbasis der Artnachweise ................................................................ 15
5.2.2
Arten im Untersuchungsgebiet ............................................................... 15
5.3
Konfliktanalyse ............................................................................................. 22
5.3.1
Häufige und verbreitete Vogelarten ....................................................... 22
5.3.2
Planungsrelevante Arten ....................................................................... 22
6.0
Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ................................ 35
7.0
Zusammenfassung......................................................................................... 37
8.0
Quellenverzeichnis......................................................................................... 39
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung
Die Stadt Bielefeld plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper
Straße“ im Ortsteil Brackwede (Gemarkung Brackwede, Flur 14, Flurstücke 180, 181,
183, 184, 185, 187, 191, 194, 195, 196, 197, 486, 535, 614, 637, 638, 639, 640, 708,
709, 721, 722, 725, 726, 969, 1036, 1063, 1108, 1203, 1204, 1531, 1543, 1951, 1598
und 1599). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die heutigen Zielvorstellungen der städtebaulichen Entwicklung
geschaffen werden.
Abb. 1
Lage des Plangebiets (schwarzer Kreis) auf Grundlage der TK 1:25.000.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der
artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der entsprechende artenschutzrechtliche Fachbeitrag (ASF) wird hiermit vorgelegt.
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
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2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik
2.1
Artenschutzprüfung
2.1.1
Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung)
„Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs.
7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind:
1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen).
2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben
(§§ 30, 33, 34, 35 BauGB).
Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere
Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFHVerträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010).
2.1.2
Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang)
Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten:
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und
Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich
durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
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4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die
ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsund Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das
Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4.
„Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur" national besonders
geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP
auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010).
2.2
Planungsrelevante Arten
„Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien […].
Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in
Nordrhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer.
Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines
Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten" mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden,
dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d. h. keine
erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen
Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen
und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" (MUNLV 2010).
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
2.3
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Methodik
Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz im Zusammenhang mit dem
Vorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 (MWME 2010).
Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen:
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei
welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit
sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine
vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft,
bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen
Verbote verstoßen wird.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende
Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine
Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010)
Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch auf methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
3.0 Vorhabensbeschreibung
Die Stadt Bielefeld plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper
Straße“. Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung ist die planungsrechtliche Sicherung und Vorsorge der heutigen Zielvorstellungen der städtebaulichen Entwicklung.
Das Plangebiet befindet sich im Nordosten des Bielefelder Stadtteils Brackwede (Gemarkung Brackwede, Flur 14, Flurstücke 180, 181, 183, 184, 185, 187, 191, 194, 195,
196, 197, 486, 535, 614, 637, 638, 639, 640, 708, 709, 721, 722, 725, 726, 969, 1036,
1063, 1108, 1203, 1204, 1531, 1543, 1951, 1598 und 1599). Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes wird im Westen, Norden und Osten durch die Straßen „Grabenstraße“, „Südstraße“, „Briloner Straße“ und „Windelsbleicher Straße“ begrenzt. Im Süden bilden großflächige gewerblich genutzte Hallen die Grenze des Plangebietes. Änderungen des Bestandes ergeben sich im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes durch ein zusätzliches Baufeld in zweiter Baureihe der „Briloner Straße“ (Nr. 10).
Des Weiteren wird auf dem Grundstück der „Olper Straße“ Nr. 10 eine Nutzungsänderung und Erweiterung (An- und Neubau) der überbaubaren Fläche bzw. Abbruch und
Rodung des Bestandes ermöglicht.
„Briloner Straße“
Nr. 10
„Olper Straße“
Nr. 10
Abb. 2
Abgrenzung des Plangebiets (rote Strichlinie), der Gehölzbestände (weiße Markierung) und der Gebäude (blaue Markierung) an der „Olper Straße“ Nr. 10 sowie des
zweiten Baufeldes an der „Briloner Straße“ Nr. 10 ( orangene Markierung).
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
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Bestandssituation
Das Plangebiet liegt außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Derzeit werden der nordwestliche und nordöstliche Bereich von Wohnbebauung geprägt. Im Süden befinden sich gewerblich genutzte Gebäude. Mittig des Plangebietes verläuft die
„Olper Straße“.
Planung
Der Bebauungsplan Nr. I/B 73 „Olper Straße“ weist im Nordwesten und Nordosten ein
„Allgemeines Wohngebiet“ aus. Für das westliche „Allgemeine Wohngebiet“ wird eine
Baureihe in offener Bauweise bei maximal zwei Vollgeschossen festgesetzt. Für das
östliche „Allgemeine Wohngebiet“ wird zudem eine rückwärtige Bebauung ausgewiesen. Im Südwesten des Plangebietes wird ein „Gewerbegebiet“ in offener Bauweise bei
maximal zwei Vollgeschossen festgeschrieben. Im Südwesten des „Gewerbegebietes“
werden sechs Bäume zum Erhalt festgesetzt. Für das südöstlich gelegene „Mischgebiet“ gilt ebenfalls die offene Bauweise bei maximal zwei Vollgeschossen. Mittig des
Plangebietes wird die „Olper Straße“ als „Öffentliche Verkehrsfläche mit allgemeiner
Zweckbestimmung“ festgesetzt. (STADT BIELEFELD 2014).
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Abb. 3
Auszug aus des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ (STADT BIELEFELD 2014).
7
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
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4.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes
4.1
Festlegung des Untersuchungsrahmens
Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet mit den benachbarten Biotopstrukturen.
4.2
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Westen, Norden und Osten an
die Straßen „Grabenstraße“, „Südstraße“, „Briloner Straße“ und „Windelsbleicher
Straße“. Jenseits der Straßen befinden sich Ein- und Mehrfamilienhäuser mit Gärten.
Nördlich der „Briloner Straße“ befindet sich zudem ein Nahversorgungsmarkt. Die
„Südstraße“ wird von einer Allee aus Winterlinden gerahmt. Entlang der „Windelsbleicher Straße“ ist eine Allee aus Bergahornen, Birken, Rosskastanien, Roteichen und
Winterlinden gepflanzt. Südlich sowie südöstlich des Plangebietes befinden sich gewerblich genutzte Gebäude mit Freianlagen.
Der nördliche Teil des Plangebietes wird von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Gärten
bestimmt. Im Südwesten befindet sich ein gewerblich genutzter Gebäudekomplex mit
Freianlage. Im Südosten und Osten des Plangebietes liegen eine Moschee und ein
Nahversorgungsmarkt mit großzügigen Parkmöglichkeiten.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
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Abb. 4
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7 und der Umgebung.
Lebensraumtypen im Plangebiet (rote Strichlinie)
Legende
1 = Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
2 = Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
3 = Gebäude
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Abb. 5 Winterlindenallee an der Briloner
Str./Südstraße“
Abb. 6 Allee an der „Windelsbleicher
Straße“.
Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Abb. 7 Beispiel eines Gartens im Plangebiet.
Abb. 8 Beispiel eines Gartens im Plangebiet.
Abb. 9 Beispiel eines Gartens im Plangebiet.
Abb. 10 Beispiel eines Gartens im Untersuchungsgebiet.
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Abb. 11 Beispiel eines Gartens im Umfeld
des Plangebietes.
Abb. 12 Beispiel einer Freianlage südlich des
Plangebietes.
Lebensraumtyp: Gebäude
Abb. 13 Beispiel eines Einfamilienhauses im
Plangebiet.
Abb. 14 Beispiel mehrerer Mehrfamilienhäuser im Plangebiet.
Abb. 15 Blick auf den abzubrechenden Gebäudekomplex an der „Olper Straße“
Nr. 10.
Abb. 16 Blick des Nahversorgungsmarktes
im Plangebiet.
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Abb. 17 Blick auf die Moschee im Plangebiet.
Abb. 18 Beispiel mehrerer Einfamilienhäuser
im Untersuchungsgebiet.
Abb. 19 Beispiel eines Mehrfamilienhauses
im Untersuchungsgebiet.
Abb. 20 Beispiel eines gewerblichen Betriebes im Untersuchungsgebiet.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
5.0 Stufe I - Vorprüfung
5.1
Wirkfaktoren
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben können sich die folgenden Wirkungen ergeben:
Tab. 1
Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit dem Vorhaben
Maßnahme
Baubedingt
Baufeldräumung
Bauphase von Gebäuden
Anlagebedingt
Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur
Betriebsbedingt
Nutzung des Nahversorgungsmarktes
5.1.1
Wirkfaktor
Auswirkung
Entfernen von krautiger Vegetation
Abbruch/Umbau/Neubau/Nutzungsänderung von Gebäuden
Bodenverdichtung, Bodenabtrag und Verdrängung des
(natürlichen) Bodenaufbaues
Lärmemissionen durch den
Baubetrieb;
stoffliche Emissionen (z. B.
Staub) durch den Baubetrieb
Lebensraumverlust/-degeneration
Versiegelung und Teilversiegelung
Lebensraumverlust/-degeneration
Lärmemissionen und Stoffemissionen durch zusätzlichen Fahrzeugverkehr und
Personenbewegungen
Störung der Tierwelt
Lebensraumverlust/-degeneration
Lebensraumverlust/-degeneration
Störung der Tierwelt
Baubedingte Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten
auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt.
Bauphase
Im Rahmen der Bauphase können Gärten und Gehölze entfernt bzw. dauerhaft verändert. Des Weiteren wird der Abbruch/Anbau/Nutzungsänderung des Gebäudes im Südwesten des Plangebietes ermöglicht. Hierdurch können Lebensräume von gehölz- und
gebäudebewohnenden Tierarten verloren gehen. In der Bauphase können zudem Flächen beansprucht werden, die über das geplante Baufeld hinausgehen
Schallemissionen und optische Wirkungen
Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
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Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Vorhabens beschränkt und
können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen.
5.1.2
Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahme
Durch die Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur bzw. einen Anbau an das vorhandene Gebäude werden Biotopstrukturen im Plangebiet dauerhaft beansprucht bzw.
verändert. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Gebäude“.
Optische und akustische Wirkungen
Im Plangebiet sowie in der Umgebung bestehen Vorbelastungen durch die bestehende
Bebauung. Im Zusammenhang mit der Errichtung eines zweigeschossigen gewerblich
genutzten Gebäudes und eines Wohngebäudes bzw. eines Anbaues oder einer Nutzungsänderung sind keine relevanten zusätzlichen optischen Wirkungen zu erwarten.
Zusätzliche akustische Wirkungen können durch die Nutzung des gewerblich genutzten Gebäudes entstehen. Da das Plangebiet von Wohn- und gewerblicher Bebauung
umgeben ist, ist jedoch nicht mit störungsempfindlichen Arten zu rechnen.
Silhouettenwirkung
Das Plangebiet liegt innerhalb einer Siedlung. Die Planung sieht die Möglichkeit zur
Realisierung zweigeschossiger Gebäude vor, weshalb keine zusätzlichen optischen
Wirkungen in Form von Silhouettenwirkung auf empfindliche Tierarten zu erwarten
sind.
5.1.3
Betroffenheit von Lebensraumtypen
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar
beansprucht:

Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen

Gebäude
Weiterhin befinden sich die folgenden potenziell vorhabensrelevanten Lebensraumtypen in der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet:

Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen

Gebäude
5.2
5.2.1
15
Artnachweise
Datenbasis der Artnachweise
Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) und der Landschaftsund Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Linfos). Zudem fand am 23. Oktober 2015 eine Ortsbegehung statt.
5.2.2
Arten im Untersuchungsgebiet
Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen"
Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 4017 „Brackwede“, Quadrant 1. Für diesen Quadranten wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2015B).
Für das Messtischblatt 4017 „Brackwede“, Quadrant 1 werden vom FIS für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 31 Arten als planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind 10 Säugetierarten, 19 Vogelarten, eine Amphibienart und eine Reptilienart.
Landschaftsinformationssammlung „Linfos"
Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (Linfos) weist
für das Plangebiet und der näheren Umgebung (200 m) kein Vorkommen von Arten
aus (LANUV 2015A).
Schutzgebiete
In der Umgebung des Plangebietes befinden sich keine Schutzgebiete oder Verbundflächen.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Ortsbegehung
Im Zuge der Ortsbegehungen am 23. Oktober 2015 wurden die Strukturen im Untersuchungsgebiet dahingehend untersucht, ob sich diese als Lebensraum für artenschutzrechtlich relevante Tierarten eignen. Insbesondere wurde dabei auf das Vorkommen
von (planungs-) relevanten Tierarten geachtet. Eine detaillierte Untersuchung des Gebäudes an der „Olper Straße“ Nr. 10 sowie der Gehölze im ausgewiesenen Baufeld
konnte aufgrund der Verwehrung einer Begehung des Grundstückes durch den Eigentümer nicht durchgeführt werden. Das Gebäude und die Gehölze wurden entsprechend
nur von der „Olper Straße“ und „Grabenstraße“ aus begutachtet.
Gebäudeuntersuchung
Bei den Gebäuden an der „Olper Straße“ Nr. 10 handelt es sich um eine gewerblich
genutzte Halle mit angrenzendem Wohn-/Bürogebäude und einen Garagenkomplex.
Abb. 21 Gewerblich genutzte Halle“ vom
Standpunkt „Grabenstraße“.
Abb. 23 Garagenkomplex vom Standpunkt
„Olper Straße“.
Gewerblich genutzte Halle
Abb. 22 Wohn-/Bürogebäude vom Standpunkt „Olper Straße“.
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Die Fassade der zweigeschossigen Halle ist an der südlichen und teilweise an der
nördlichen Seite verputzt. Unterhalb von Fenstern sind Bereiche der Fassade verklinkert. Auf Ebene des Erdgeschosses sind die Fenster mit der Fassade aufgesetzten Jalousiekästen ausgestattet. Die westliche Fassade ist auf Ebene des Erdgeschosses mit
großformatigen Platten, auf Ebene des Obergeschosses mit Trapezblech verkleidet.
Der Abschluss der westlichen und östlichen Fassade wird durch eine Blechabdeckung
gebildet. An der westlichen Fassade befindet sich ein ca. 3 m breiter Dachüberstand.
Der Dachüberstand ist unterseits mit großformatigen Platten verkleidet, die Stoßseiten
sind mit Blech verkleidet. Teile der nördlichen Fassade sind ebenfalls mit Trapezblech
verkleidet. Die östliche Fassade ist verputzt. Das Satteldach ist mit Wellplatten eingedeckt. Den Abschluss des Daches bildet eine Dachrinne.
Bei der Untersuchung des Gebäudes am 23.10.2015 wurden mehrere für gebäudebewohnende Arten geeignete Strukturen bzw. Zugänge in das Gebäude festgestellt.
Tab. 2
Potenziell relevante Strukturen für gebäudebewohnende Arten an der gewerblich
genutzten Halle
vorgefundene Struktur
Ort
Eignung
2 - 4 cm breite Spalten zwischen Jalousien und Jalousiekästen
Fenster des Erdgeschosses an der
südlichen Fassade
potenzielle Zwischen-/ Sommerquartiere bzw.
Wochenstube
Lüftungsstein mit 15,
2 x 4 cm großen
östliche Fassade
Zugang in das
Gebäude; potenzi-
Spalten
elles Zwischen-/
Sommerquartier
bzw. Wochenstube
Wohn-/Bürogebäude
Die Fassade des zweigeschossigen Gebäudes ist verputzt. Aufgrund der Geländeneigung liegt das Tiefparterre an der Südseite nur zur Hälfte unter dem Geländeniveau.
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Die Fenster des Tiefparterres sind mit der Fassade aufgesetzten Jalousiekästen ausgestattet. Die Fenster des Erd- und Obergeschosses sind mit in die Fassade integrierten Jalousien ausgestattet. Entlang der Giebel- und Traufseiten des Satteldaches befindet sich ein ca. 5 - 8 cm breiter, mit Holz verkleideter Dachüberstand. Den Abschluss
des mit Wellplatten eingedeckten Satteldaches bildet eine Dachrinne. Auf dem Dach
befinden sich zwei Schornsteine.
Bei der Untersuchung des Gebäudes am 23.10.2015 wurden mehrere für gebäudebewohnende Arten geeignete Strukturen bzw. Zugänge in das Gebäude festgestellt.
Tab. 3
Potenziell relevante Strukturen für gebäudebewohnende Arten an der gewerblich
genutzten Halle
vorgefundene Struktur
Ort
Eignung
1 - 2 cm breite
Spalten an der
Blechverkleidung des
Schornsteines
Westlicher
Schornstein
potenzielles Zwischen-/ Sommerquartier bzw. Wochenstube
2 mal je 4 Mauerwerkslüftungen mit je
ca. 6 cm Durchmesser
Giebel an Westund Ostseite des
Gebäudes
Zugang in den
Dachstuhl; potenzielle Zwischen-/
Sommerquartiere
bzw. Wochenstube
Defekte Abschlussstü-
Nordöstliche Ge-
Zugang in das
cke der Wellplatteneindeckung, ca. 5 x 15
cm große Öffnung
bäudeecke
Dach; potenzielles
Zwischen-/ Sommerquartier bzw.
Wochenstube
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Fortsetzung Tab. 3
vorgefundene Struktur
1 - 4 cm breite Spalten zwischen Dach-
Ort
Eignung
Nord- und Südseite
des Gebäudes
potenzielles Zwischen-/ Sommer-
rinne und Dachüberstand
Ca. 2 x 4 cm große
Spalten in der Dachüberstandsverklei-
quartier bzw. Wochenstube
Südwestliche und östliche Gebäudeecke
dung
Zugang in das
Dach; potenzielles
Zwischen-/ Sommerquartier bzw.
Wochenstube
1 - 3 cm breite Spalten zwischen Jalousie
und Jalousiekasten
Fenster des Erdund Obergeschosses an der südlichen und östlichen
Gebäudeseite
potenzielles Zwischen-/ Sommerquartier bzw. Wochenstube
2 - 4 cm breite Spal-
Fenster des Tiefpar-
potenzielle Zwi-
ten zwischen Jalousien und Jalousiekästen
terres an der südlichen Fassade
schen-/ Sommerquartiere bzw.
Wochenstube
Garagenkomplex
Der Garagenkomplex besteht aus zwei Teilen. Der südliche Teil ist mit Holz verkleidet,
der nördliche mit Trapezblech. Das Pultdach des mit Holz verkleideten Teils des Garagenkomplexes steht ca. 20 cm über die Fassade hinaus. Angaben zu geeigneten
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
20
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Strukturen für gebäudebewohnende Arten können an dieser Stelle nicht genannt werden, da der Garagenkomplex nur an zwei kleinen Teilbereichen vom Standpunkt „Grabenstraße“ zu sehen war.
Eine detaillierte Untersuchung der Gebäude bezüglich geeigneter Strukturen für gebäudebewohnende Arten auf dem Grundstück der „Olper Straße“ Nr. 10 ist vor einem
Abbruch bzw. einem Anbau ergänzend erforderlich.
Gehölzuntersuchung
Gehölzbestand „Olper Straße“ Nr. 10
Bei den Gehölzen an der „Olper Straße“ Nr. 10 handelt es sich um mehrere Tannen
mittleren bis starken Baumholzes im Osten und Westen des Grundstückes und eine
Kiefer mittleren bis starken Baumholzes im Südwesten, die von der „Olper Straße“ und
der „Grabenstraße“ aus begutachtet werden konnten. An den Gehölzen wurden keine
Spalten, Höhlungen oder Nester festgestellt. Eine Quartiereignung der Bäume besteht
demnach nicht. Die vorhandenen Sträucher konnten aufgrund des dichten Wuchses
nicht von den Straßen aus auf Nester kontrolliert werden. Ein Besatz der Sträucher
durch störungsunempfindliche, weit verbreitete Arten des Siedlungsbereiches ist nicht
auszuschließen.
Abb. 24 Blick auf die drei Tannen, die Kiefer
und Ziersträucher im Südwesten des
Grundstückes.
Abb. 25 Blick auf Tannen und Ziersträucher
im Nordosten des Grundstückes.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
21
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Gehölzbestand „Briloner Straße“ Nr. 10
Der im Luftbild ersichtliche Gehölzbestand existiert bereits nicht mehr. Anstelle des
nach dem Luftbild einzuschätzenden mittelalten Laubbaumbestandes sind junge Lebensbäume gepflanzt. Nester wurden nicht festgestellt.
Abb. 26 Blick auf die angepflanzten Lebensbäume.
.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
5.3
5.3.1
22
Konfliktanalyse
Häufige und verbreitete Vogelarten
Entsprechend dem geltenden Recht unterliegen alle europäischen Vogelarten den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den
häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden,
dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei
vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen
wird. „Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird" (MUNLV 2010).
Um eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden sind Fäll- und
Rodungsarbeiten im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar des Folgejahres
durchzuführen. Fäll- und Rodungsarbeiten in einem abweichenden Zeitraum sind nur
möglich, wenn durch einen Gutachter sichergestellt wird, dass die Gehölze nicht als
Fortpflanzungs- oder Ruhestätte von Vögeln genutzt werden.
Das Vorhaben entspricht dem Regelfall, so dass von einer vertiefenden Betrachtung
dieser Arten abgesehen werden kann.
5.3.2
Planungsrelevante Arten
Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden
Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen
bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der
Datenrecherche ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs. 1 BNatSchG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als
nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben.
In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten
dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I). Für die ermittelten Konfliktarten wird im Weiteren eine Artfür-Art-Betrachtung durchgeführt (Stufe II).
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Tab. 4
23
Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsraum
Erläuterungen: Quelle: FIS = Fachinformationssystem, A = Anwohner, Status: B = sicher brütend, A. v. = Art vorhanden
Art
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Säugetiere
Braunes Langohr FIS/
A. v.
Breitflügelfledermaus
FIS/
A. v.
Lebensraum und Jagdgebiet
Unterholzreiche, mehrschichtige lichte Laub- und Nadelwälder mit Baumhöhlen; jagt an Waldrändern, gebüschreichen Wiesen, strukturreichen Gärten, Streuobstwiesen und Parkanlagen.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumquartiere, Nistkästen, Dachböden, Spalten an
Gebäuden / auch Spaltenverstecke an Bäumen und
Gebäuden.
Winterquartier
Bunker, Stollen, Keller, Baumhöhlen, Felsspalten.
Lebensraum und Jagdgebiet
Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich; jagt in offener und halboffener Landschaft über Grünflächen mit
randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern.
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden / selten Baumhöhlen, Nistkästen.
Winterquartier
Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Potenzielle Zwischen/Sommerquartiere/Wochenstuben im Plangebiet.
Töten und Verletzen
Ja
Potenzielle Zwischen/Sommerquartiere/Wochenstuben im Plangebiet.
Töten und Verletzen
Verlust potenzieller
Quartierstandorte
Verlust potenzieller
Quartierstandorte
Ja
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
24
Fortsetzung Tab. 4
Art
Fransenfledermaus
Quelle/
Status
FIS/
A. v.
Große Bartfleder- FIS/
maus
A. v.
Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum und Jagdgebiet
Unterholzreiche Laubwälder mit lückigem Baumbestand; jagt in reich strukturierten, halboffenen Parklandschaften mit Hecken, Baumgruppen, Grünland
und Gewässern.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumquartiere, Nistkästen / auch Dachböden, Viehställe.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Eiskeller, Brunnen.
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften mit hohem Wald- und
Gewässeranteil (Au- und Bruchwälder, Moor- und
Feuchtgebiete); jagt in geschlossenen Laubwäldern
mit einer geringen bis lückigen Strauchschicht und
Kleingewässern, an linienhaften Gehölzstrukturen in
der Offenlandschaft, über Gewässern.
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenquartiere an Gebäuden, auf Dachböden, hinter Verschalungen / Baumquartiere, Fledermauskästen.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Keller.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
25
Fortsetzung Tab. 4
Art
Großer Abendsegler
Quelle/
Status
FIS/
A. v.
Großes Mausohr
FIS/
A. v.
Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum und Jagdgebiet
Laubwälder, Habitate mit hohem Baumanteil, offene
Lebensräume; jagt in großen Höhen über Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen und beleuchteten
Plätzen im Siedlungsbereich.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumhöhlen, selten in Fledermauskästen.
Winterquartier
Überwiegend große Baumhöhlen, Spaltenquartiere in
Gebäuden, Felsen, Brücken.
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Waldund Gewässeranteil, geschlossene Waldgebiete (z. B.
Buchenhallenwälder).
Wochenstuben / Sommerquartier
Traditionelle Wochenstuben in warmen, geräumigen
Dachböden von Kirchen, Schlössern und großen Gebäuden / Gebäudespalten, Baumhöhlen, Fledermauskästen.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Eiskeller.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
26
Fortsetzung Tab. 4
Art
Rauhautfledermaus
Quelle/
Status
FIS/
A. v.
Teichfledermaus
FIS/
A. v.
Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum und Jagdgebiet
In strukturreichen Landschaften mit einem hohen
Wald- und Gewässeranteil (Laub- und Kiefernwälder,
Auwaldgebiete); jagt an Waldrändern, Gewässerufern, Feuchtgebieten in Wäldern
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fledermauskästen, waldnahe Gebäudequartiere, Wochenstuben in NO-Deutschland
Winterquartier
Außerhalb von NRW
Lebensraum und Jagdgebiet
Gewässerreiche, halboffene Landschaften; jagt an
großen stehenden oder langsam fließenden Gewässern, flache Uferpartien, Waldränder, Wiesen, Äcker.
Wochenstuben / Sommerquartier
Wochenstuben außerhalb NRW /
Gebäudequartiere, selten Baumhöhlen.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
27
Fortsetzung Tab. 4
Art
Wasserfledermaus
Quelle/
Status
FIS/
A. v.
Zwergfledermaus FIS/
A. v.
Vögel
Baumfalke
FIS/B
Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil; jagt an offenen Wasserflächen
an stehenden und langsam fließenden Gewässern,
bevorzugt Ufergehölze, seltener Wälder, Waldlichtungen und Wiesen.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkästen / auch Baumquartiere, Bachverrohrungen, Tunnel,
Stollen.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller.
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen;
jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufgelockerten
Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich.
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke an und in Gebäuden / seltener
Baumquartiere und Nistkästen.
Winterquartier
Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden,
natürliche Felsspalten, unterirdische Verstecke.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Potenzielle Zwischen/Sommerquartiere/Wochenstuben im Plangebiet.
Töten und Verletzen
Ja
Lebensraum
Halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit
Feuchtwiesen, Mooren, Heiden und Gewässern.
Bruthabitat
Alte Krähennester in lichten Altholzbeständen, Feldgehölzen Baumreihen oder Waldrändern.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Verlust potenzieller
Quartierstandorte
Nein
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
28
Fortsetzung Tab. 4
Art
Baumpieper
Eisvogel
Feldsperling
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum
FIS/B
Offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarte und einer strukturreichen Krautschicht. Geeignet sind sonnige Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte
Wälder. Besiedelt werden auch Heide- und Moorgebiete sowie Grünländer und Brachen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen.
Bruthabitat
Nest am Boden unter Grasbulten oder Büschen.
Lebensraum
FIS/B
Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern.
Bruthabitat
An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder
Sand.
Lebensraum
FIS/B
Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen in
Randbereichen ländlicher Siedlungen.
Bruthabitat
Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
29
Fortsetzung Tab. 4
Art
Gartenrotschwanz
Habicht
Kleinspecht
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum
FIS/B
Reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen,
Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern, Randbereiche von größeren Heidelandschaften und sandige Kiefernwälder. Nahrungssuche auf schütterer
Bodenvegetation.
Bruthabitat
In Halbhöhlen in 2–3 m Höhe über dem Boden, z. B.
in alten Obstbäumen oder Kopfweiden.
Lebensraum
FIS/B
Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen.
Bruthabitat
In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit
freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Horst in hohen Bäumen (z. B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbuchen).
Lebensraum
FIS/B
Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weichund Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil.
Im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten
mit altem Baumbestand.
Bruthabitat
Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in
Weichhölzern (v. a. Pappeln, Weiden).
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
30
Fortsetzung Tab. 4
Art
Kuckuck
Mäusebussard
Mehlschwalbe
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum
FIS/B
Bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten oder lichten Wäldern. Ist auch an Siedlungsrändern und Industriebrachen anzutreffen.
Bruthabitat
Nester bestimmter Singvogelarten z.B. Teich- und
Sumpfrohrsänger, Bachstelze, Neuntöter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen.
Lebensraum
FIS/B
Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind.
Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung
des Horstes.
Bruthabitat
Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten,
Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäumen.
Lebensraum
FIS/B
In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflächen liegen an insektenreichen Gewässern und offenen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze.
Bruthabitat
Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Keine Nester im Plange- Keine Betroffenheit
biet vorhanden
Nein
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
31
Fortsetzung Tab. 4
Art
Rauchschwalbe
Schleiereule
Schwarzspecht
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum
FIS/B
Extensiv genutzt, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt
in typischen Großstadtlandschaften.
Bruthabitat
Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit
Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude).
Lebensraum
FIS/B
Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem
Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen.
Bruthabitat
Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug gewähren (z. B.
Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme).
Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten.
Lebensraum
FIS/B
Alte ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), Feldgehölze.
Wichtig ist ein hoher Anteil an Totholz und vermodernden Baumstümpfen.
Bruthabitat
Höhlen an glattrindigen, astfreien Stämmen mit freiem
Anflug und einem Durchmesser von mind. 35 cm (v.a.
Buchen und Kiefern).
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
32
Fortsetzung Tab. 4
Art
Sperber
Turmfalke
Waldkauz
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum
FIS/B
Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich in
mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen.
Bruthabitat
Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung
und freier Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am
Stamm oder auf starken horizontalen Ästen.
Lebensraum
FIS/B
Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit
niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und
Brachen.
Bruthabitat
Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden
(Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken).
Lebensraum
FIS/B
Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen mit gutem Angebot an Höhlen.
Bruthabitat
Baumhöhlen, Nisthilfen.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
33
Fortsetzung Tab. 4
Art
Waldohreule
Waldschnepfe
Wespenbussard
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Lebensraum
FIS/B
Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Im Siedlungsbereich in Parks- und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern. Nahrungshabitate sind strukturreiche
Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen.
Bruthabitat
Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten.
Lebensraum
FIS/B
Nicht zu dichte Wälder mit Einflugmöglichkeiten und
einer Kraut- sowie Strauchschicht. Reich gegliederte,
vorzugsweise ausgedehnte Hochwälder mit weicher
Humusschicht, bevorzugt Laub- und Laubmischwälder, aber auch in reinen Nadelwäldern.
Bruthabitat
Flache Nestmulde am Boden meist am Rande eines
geschlossenen Baumbestandes, z.B. an Wegschneisen, Gräben und anderen Stellen.
Lebensraum
FIS/B
Reich strukturierte, halboffene Landschaften mit alten
Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen überwiegend an Waldrändern und Säumen, in offenen
Grünlandbereichen (Wiesen und Weiden), aber auch
innerhalb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen.
Bruthabitat
Horst auf Laubbäumen in einer Höhe von 15-20 m.
Alte Horste von anderen Greifvögeln werden gerne
genutzt.
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
ASP
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
34
Fortsetzung Tab. 4
Art
Amphibien
Kleiner Wasserfrosch
Reptilien
Zauneidechse
Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
FIS/
A. v.
Lebensraum
Untersuchungsgebiet
Im Sommer sowohl in Seen, Teichen und Tümpeln als stellt keinen geeigneten
auch in stagnierenden Flussgewässern. Den Winter
Lebensraum dar.
über auf Grünländern, ackerbaulich genutzten Flächen aber bevorzugt in Laubwäldern. Des Weiteren
sind Vorkommen in Mooren, Heiden, stark anthropogen beeinflussten landwirtschaftlichen Brachen, Ruderal- und Gewerbegebieten sowie in Kiefernwäldern
bekannt. Geringe Vorkommen wurden auch auf Trockenrasen sowie Weg- und Straßenböschungen verzeichnet.
Keine Betroffenheit
Nein
FIS/
A. v.
Lebensraum
Untersuchungsgebiet
Reich strukturierte offene Lebensräume mit einem
stellt keinen geeigneten
kleinflächigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasi- Lebensraum dar.
gen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und
krautigen Hochstaudenfluren, lockere sandige Substrate mit einer ausreichenden Bodenfeuchte, Binnendünen, Heidegebiete, Halbtrocken- und Trockenrasen, sonnenexponierte Waldränder, Feldraine, Böschungen, Eisenbahndämme, Straßenböschungen,
Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben, Industriebrachen.
Keine Betroffenheit
Nein
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
35
6.0 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Im Rahmen der Vorprüfung konnten artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen
durch das Vorhaben für die folgenden Arten nicht ausgeschlossen werden:
Fledermäuse

Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus
Wirkungsspezifische Betroffenheiten
Die Breitflügelfledermaus und die Zwergfledermaus sind typische Gebäudefledermäuse. Beide Arten kommen vorwiegend in Siedlungsbereichen vor und nutzen bevorzugt Spaltenquartiere an und in Gebäuden. Die Breitflügelfledermaus sucht vor allem
Hohlspalten in der Dachkonstruktion oder in Zwischendecken sowie Außenmauerspalten auf. Als Winterquartier werden ebenfalls Spaltenverstecke in und an Gebäuden
aber auch in Bäumen, Felsen, Stollen oder Höhlen aufgesucht. Auch die Zwergfledermaus bevorzugt Quartiere an Gebäuden, überwiegend in Spalten, Mauerfugen, Außenund Flachdachverkleidungen, Rollladenkästen, in Hohlblocksteinen, unverputzten
Hauswänden oder hinter Fensterläden. Als Winterquartier bevorzugt die Zwergfledermaus oberirdische Spaltenverstecke an und in Gebäuden, aber auch unterirdische Verstecke in Kellern oder Stollen. Beide Arten nutzten ebenfalls Baumhöhlen als Quartierstandorte. Das Braune Langohr gilt als typische Waldfledermaus, die jedoch auch im
Siedlungsbereich vorkommt. Im Siedlungsbereich sucht das Braune Langohr während
der Aktivitätsphase überwiegend Zapflöcher, Balkenkehlen und Spalten an und in Gebäuden auf. Zur Überwinterung sucht das Braune Langohr meist unterirdische Strukturen in Kellern, Bunkern, Stollen sowie Spalten an Mauervorsprüngen aber auch Baumhöhlen auf. Alle drei Arten jagen in den Grünstrukturen im Siedlungsbereich.
An den Fassaden der Gebäude an der „Olper Straße“ Nr. 10 wurden einige potenziell
geeignete Strukturen festgestellt, die dem Braunen Langohr, der Breitflügelfledermaus
und der Zwergfledermaus als Zwischen-/Sommerquartiere bzw. Wochenstuben dienen
könnten. Eine detaillierte Untersuchung der Gebäude konnte nicht durchgeführt werden, da der Zugang zum Grundstück vom Eigentümer verweigert wurde. Demnach
sind auch Winterquartiere im Bereich der Dachstühle und Keller nicht auszuschließen.
Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG können im Rahmen eines Abbruchs infolge der äußerlichen Begutachtung der Gebäude von den benachbarten Straßen aus
nicht ausgeschlossen werden. Ebenfalls können Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
36
BNatSchG infolge eines Anbaus oder eines angrenzenden Neubaus nicht ausgeschlossen werden, da durch neue Gebäude/-teile potenzielle Zugänge verschlossen
oder insoweit beeinträchtigt werden können, dass Fledermäuse diese Strukturen nicht
mehr anfliegen können.
Vermeidungsmaßnahmen
Vermeidung bzw. Reduzierung von baubedingten Beeinträchtigungen
Um Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden, ist vor einem Abbruch bzw. eines Anbaus oder Neubaus durch einen Gutachter eine detaillierte Untersuchung der Gebäude durchzuführen. Durch den Gutachter sind ggf. geeignete Vermeidungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Abbruchzeitbeschränkung, Kontrolle und
Verschluss potenziell geeigneter Strukturen, Ersatzquartiere) zu benennen.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
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7.0 Zusammenfassung
Die Stadt Bielefeld plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper
Straße“ im Ortsteil Brackwede. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die heutigen Zielvorstellungen der städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden.
Der Bebauungsplan Nr. I/B 73 „Olper Straße“ weist im Nordwesten und Nordosten ein
„Allgemeines Wohngebiet“ aus. Für das westliche „Allgemeine Wohngebiet“ wird eine
Baureihe in offener Bauweise bei maximal zwei Vollgeschossen festgesetzt. Für das
östliche „Allgemeine Wohngebiet“ wird zudem eine rückwärtige Bebauung ausgewiesen. Im Südwesten des Plangebietes wird ein „Gewerbegebiet“ in offener Bauweise bei
maximal zwei Vollgeschossen festgeschrieben. Im Südwesten des „Gewerbegebietes“
werden sechs Bäume zum Erhalt festgesetzt. Für das südöstlich gelegene „Mischgebiet“ gilt ebenfalls die offene Bauweise bei maximal zwei Vollgeschossen. Mittig des
Plangebietes wird die „Olper Straße“ als „Öffentliche Verkehrsfläche mit allgemeiner
Zweckbestimmung“ festgesetzt. (STADT BIELEFELD 2014).
Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen wurden das Plangebiet und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Gebäude“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in NordrheinWestfalen“ (FIS) überführt. Es ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Es erfolgte am 23.10.2015 eine Begehung
zur Untersuchung des Untersuchungsgebiets. Aufbauend auf diesen Datenquellen sind
im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht worden.
Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt
für das Messtischblatt 4017 „Brackwede“, Quadrant 1, für die im Untersuchungsgebiet
vorkommenden Lebensräume insgesamt 31 Arten als planungsrelevant. Unter den
Tierarten sind 10 Säugetierarten, 19 Vogelarten, eine Amphibienart und eine Reptilien-
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art. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt. Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet kein Vorkommen planungsrelevanter Arten aus (LANUV 2015A).
Als Konfliktarten wurden Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus
ermittelt.
Eine detaillierte Untersuchung der Gebäude bezüglich geeigneter Strukturen für gebäudebewohnende Arten auf dem Grundstück der „Olper Straße“ Nr. 10 konnte aufgrund der Verwehrung einer Begehung des Grundstückes durch den Eigentümer nicht
durchgeführt werden. Das Gebäude und die Gehölze wurden entsprechend nur von
der „Olper Straße“ und „Grabenstraße“ aus begutachtet.
Das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen),
Nr. 2 (Störung) und Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) muss im Falle eines Abbruches oder eines Anbaues im Anschluss an eine detaillierte Untersuchung der Gebäude durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Abbruchzeitbeschränkung,
Kontrolle und Verschluss potenziell geeigneter Strukturen, Ersatzquartiere) ausgeschlossen werden.
Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Dementsprechend ergibt sich keine Relevanz des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld löst
bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände gemäß § 44
Abs. 1 BNatSchG aus.
Bielefeld, im November 2015
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8.0 Quellenverzeichnis
BAUER, H.-G., BEZZEL, E., & FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden.
DIETZ, C., HELVERSEN O. V. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und
Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart.
LANUV (2015A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf
(WWW-Seite) http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp
Zugriff: 20.10.2015, 15:00 MEZ.
LANUV (2015B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen,
Geschützte
Arten
in
Nordrhein-Westfalen.
(WWW-Seite)
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/40171
Zugriff: 20.10.2015, 14:45 MEZ.
MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung
der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und
2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17.
MWME (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung
von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.
STADT BIELEFELD (2014): Bebauungsplan Nr. I/B 73 „Olper Straße“ - Vorentwurf. Bielefeld.
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