Aufstellung des Bebauungsplans Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Auftraggeber: Stadt Bielefeld Planen und Bauen (600.41) August-Bebel-Straße 92 33602 Bielefeld Verfasser: Inhalt Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Auftraggeber Stadt Bielefeld Planen und Bauen (600.41) August-Bebel-Straße 92 33602 Bielefeld Verfasser Projektbearbeitung Sebastian Jedek B.Eng Landschaftsentwicklung Dipl.-Ing. Stefan Höke Landschaftsarchitekt | BDLA Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Inhaltsverzeichnis 1.0 2.0 Veranlassung und Aufgabenstellung ............................................................. 1 Rechtlicher Rahmen und Methodik ................................................................. 2 2.1 Artenschutzprüfung......................................................................................... 2 2.1.1 Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung) ........................................................................... 2 2.1.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) ............... 2 2.2 Planungsrelevante Arten................................................................................. 3 2.3 Methodik ......................................................................................................... 4 3.0 Vorhabensbeschreibung ................................................................................. 5 4.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes ....................................................... 8 4.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens ......................................................... 8 4.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet .................................................... 8 5.0 Stufe I - Vorprüfung........................................................................................ 13 5.1 Wirkfaktoren ................................................................................................. 13 5.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren...................................................................... 13 5.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren ........................................... 14 5.1.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen ...................................................... 14 5.2 Artnachweise ................................................................................................ 15 5.2.1 Datenbasis der Artnachweise ................................................................ 15 5.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet ............................................................... 15 5.3 Konfliktanalyse ............................................................................................. 22 5.3.1 Häufige und verbreitete Vogelarten ....................................................... 22 5.3.2 Planungsrelevante Arten ....................................................................... 22 6.0 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ................................ 35 7.0 Zusammenfassung......................................................................................... 37 8.0 Quellenverzeichnis......................................................................................... 39 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Die Stadt Bielefeld plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ im Ortsteil Brackwede (Gemarkung Brackwede, Flur 14, Flurstücke 180, 181, 183, 184, 185, 187, 191, 194, 195, 196, 197, 486, 535, 614, 637, 638, 639, 640, 708, 709, 721, 722, 725, 726, 969, 1036, 1063, 1108, 1203, 1204, 1531, 1543, 1951, 1598 und 1599). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die heutigen Zielvorstellungen der städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden. Abb. 1 Lage des Plangebiets (schwarzer Kreis) auf Grundlage der TK 1:25.000. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der entsprechende artenschutzrechtliche Fachbeitrag (ASF) wird hiermit vorgelegt. 1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik 2.1 Artenschutzprüfung 2.1.1 Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung) „Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind: 1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen). 2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben (§§ 30, 33, 34, 35 BauGB). Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFHVerträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010). 2.1.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 3 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsund Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4. „Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur" national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010). 2.2 Planungsrelevante Arten „Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien […]. Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in Nordrhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer. Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten" mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" (MUNLV 2010). Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2.3 4 Methodik Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 (MWME 2010). Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010) Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch auf methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: 5 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 3.0 Vorhabensbeschreibung Die Stadt Bielefeld plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“. Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung ist die planungsrechtliche Sicherung und Vorsorge der heutigen Zielvorstellungen der städtebaulichen Entwicklung. Das Plangebiet befindet sich im Nordosten des Bielefelder Stadtteils Brackwede (Gemarkung Brackwede, Flur 14, Flurstücke 180, 181, 183, 184, 185, 187, 191, 194, 195, 196, 197, 486, 535, 614, 637, 638, 639, 640, 708, 709, 721, 722, 725, 726, 969, 1036, 1063, 1108, 1203, 1204, 1531, 1543, 1951, 1598 und 1599). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Westen, Norden und Osten durch die Straßen „Grabenstraße“, „Südstraße“, „Briloner Straße“ und „Windelsbleicher Straße“ begrenzt. Im Süden bilden großflächige gewerblich genutzte Hallen die Grenze des Plangebietes. Änderungen des Bestandes ergeben sich im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes durch ein zusätzliches Baufeld in zweiter Baureihe der „Briloner Straße“ (Nr. 10). Des Weiteren wird auf dem Grundstück der „Olper Straße“ Nr. 10 eine Nutzungsänderung und Erweiterung (An- und Neubau) der überbaubaren Fläche bzw. Abbruch und Rodung des Bestandes ermöglicht. „Briloner Straße“ Nr. 10 „Olper Straße“ Nr. 10 Abb. 2 Abgrenzung des Plangebiets (rote Strichlinie), der Gehölzbestände (weiße Markierung) und der Gebäude (blaue Markierung) an der „Olper Straße“ Nr. 10 sowie des zweiten Baufeldes an der „Briloner Straße“ Nr. 10 ( orangene Markierung). Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 6 Bestandssituation Das Plangebiet liegt außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Derzeit werden der nordwestliche und nordöstliche Bereich von Wohnbebauung geprägt. Im Süden befinden sich gewerblich genutzte Gebäude. Mittig des Plangebietes verläuft die „Olper Straße“. Planung Der Bebauungsplan Nr. I/B 73 „Olper Straße“ weist im Nordwesten und Nordosten ein „Allgemeines Wohngebiet“ aus. Für das westliche „Allgemeine Wohngebiet“ wird eine Baureihe in offener Bauweise bei maximal zwei Vollgeschossen festgesetzt. Für das östliche „Allgemeine Wohngebiet“ wird zudem eine rückwärtige Bebauung ausgewiesen. Im Südwesten des Plangebietes wird ein „Gewerbegebiet“ in offener Bauweise bei maximal zwei Vollgeschossen festgeschrieben. Im Südwesten des „Gewerbegebietes“ werden sechs Bäume zum Erhalt festgesetzt. Für das südöstlich gelegene „Mischgebiet“ gilt ebenfalls die offene Bauweise bei maximal zwei Vollgeschossen. Mittig des Plangebietes wird die „Olper Straße“ als „Öffentliche Verkehrsfläche mit allgemeiner Zweckbestimmung“ festgesetzt. (STADT BIELEFELD 2014). Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Abb. 3 Auszug aus des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ (STADT BIELEFELD 2014). 7 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 8 4.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes 4.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet mit den benachbarten Biotopstrukturen. 4.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Westen, Norden und Osten an die Straßen „Grabenstraße“, „Südstraße“, „Briloner Straße“ und „Windelsbleicher Straße“. Jenseits der Straßen befinden sich Ein- und Mehrfamilienhäuser mit Gärten. Nördlich der „Briloner Straße“ befindet sich zudem ein Nahversorgungsmarkt. Die „Südstraße“ wird von einer Allee aus Winterlinden gerahmt. Entlang der „Windelsbleicher Straße“ ist eine Allee aus Bergahornen, Birken, Rosskastanien, Roteichen und Winterlinden gepflanzt. Südlich sowie südöstlich des Plangebietes befinden sich gewerblich genutzte Gebäude mit Freianlagen. Der nördliche Teil des Plangebietes wird von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Gärten bestimmt. Im Südwesten befindet sich ein gewerblich genutzter Gebäudekomplex mit Freianlage. Im Südosten und Osten des Plangebietes liegen eine Moschee und ein Nahversorgungsmarkt mit großzügigen Parkmöglichkeiten. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: 9 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2 3 7 7 3 2 3 3 7 7 2 3 7 7 7 3 7 7 1 3 3 7 7 7 3 73 7 7 7 2 3 7 2 7 3 7 3 3 2 7 7 2 7 3 7 7 7 3 7 2 2 7 3 7 3 7 3 7 3 7 3 7 2 1 7 3 7 7 3 3 2 7 7 7 7 2 3 7 3 7 7 2 3 3 7 3 7 Abb. 4 7 7 7 7 72 2 7 3 7 7 3 2 2 3 7 7 3 7 3 3 7 7 2 2 3 3 3 3 7 3 3 7 3 73 7 7 7 7 und der Umgebung. Lebensraumtypen im Plangebiet (rote Strichlinie) Legende 1 = Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken 2 = Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen 3 = Gebäude Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: 10 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Abb. 5 Winterlindenallee an der Briloner Str./Südstraße“ Abb. 6 Allee an der „Windelsbleicher Straße“. Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Abb. 7 Beispiel eines Gartens im Plangebiet. Abb. 8 Beispiel eines Gartens im Plangebiet. Abb. 9 Beispiel eines Gartens im Plangebiet. Abb. 10 Beispiel eines Gartens im Untersuchungsgebiet. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: 11 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Abb. 11 Beispiel eines Gartens im Umfeld des Plangebietes. Abb. 12 Beispiel einer Freianlage südlich des Plangebietes. Lebensraumtyp: Gebäude Abb. 13 Beispiel eines Einfamilienhauses im Plangebiet. Abb. 14 Beispiel mehrerer Mehrfamilienhäuser im Plangebiet. Abb. 15 Blick auf den abzubrechenden Gebäudekomplex an der „Olper Straße“ Nr. 10. Abb. 16 Blick des Nahversorgungsmarktes im Plangebiet. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: 12 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Abb. 17 Blick auf die Moschee im Plangebiet. Abb. 18 Beispiel mehrerer Einfamilienhäuser im Untersuchungsgebiet. Abb. 19 Beispiel eines Mehrfamilienhauses im Untersuchungsgebiet. Abb. 20 Beispiel eines gewerblichen Betriebes im Untersuchungsgebiet. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: 13 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5.0 Stufe I - Vorprüfung 5.1 Wirkfaktoren Im Zusammenhang mit dem Vorhaben können sich die folgenden Wirkungen ergeben: Tab. 1 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit dem Vorhaben Maßnahme Baubedingt Baufeldräumung Bauphase von Gebäuden Anlagebedingt Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur Betriebsbedingt Nutzung des Nahversorgungsmarktes 5.1.1 Wirkfaktor Auswirkung Entfernen von krautiger Vegetation Abbruch/Umbau/Neubau/Nutzungsänderung von Gebäuden Bodenverdichtung, Bodenabtrag und Verdrängung des (natürlichen) Bodenaufbaues Lärmemissionen durch den Baubetrieb; stoffliche Emissionen (z. B. Staub) durch den Baubetrieb Lebensraumverlust/-degeneration Versiegelung und Teilversiegelung Lebensraumverlust/-degeneration Lärmemissionen und Stoffemissionen durch zusätzlichen Fahrzeugverkehr und Personenbewegungen Störung der Tierwelt Lebensraumverlust/-degeneration Lebensraumverlust/-degeneration Störung der Tierwelt Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt. Bauphase Im Rahmen der Bauphase können Gärten und Gehölze entfernt bzw. dauerhaft verändert. Des Weiteren wird der Abbruch/Anbau/Nutzungsänderung des Gebäudes im Südwesten des Plangebietes ermöglicht. Hierdurch können Lebensräume von gehölz- und gebäudebewohnenden Tierarten verloren gehen. In der Bauphase können zudem Flächen beansprucht werden, die über das geplante Baufeld hinausgehen Schallemissionen und optische Wirkungen Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 14 Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Vorhabens beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen. 5.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Durch die Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur bzw. einen Anbau an das vorhandene Gebäude werden Biotopstrukturen im Plangebiet dauerhaft beansprucht bzw. verändert. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Gebäude“. Optische und akustische Wirkungen Im Plangebiet sowie in der Umgebung bestehen Vorbelastungen durch die bestehende Bebauung. Im Zusammenhang mit der Errichtung eines zweigeschossigen gewerblich genutzten Gebäudes und eines Wohngebäudes bzw. eines Anbaues oder einer Nutzungsänderung sind keine relevanten zusätzlichen optischen Wirkungen zu erwarten. Zusätzliche akustische Wirkungen können durch die Nutzung des gewerblich genutzten Gebäudes entstehen. Da das Plangebiet von Wohn- und gewerblicher Bebauung umgeben ist, ist jedoch nicht mit störungsempfindlichen Arten zu rechnen. Silhouettenwirkung Das Plangebiet liegt innerhalb einer Siedlung. Die Planung sieht die Möglichkeit zur Realisierung zweigeschossiger Gebäude vor, weshalb keine zusätzlichen optischen Wirkungen in Form von Silhouettenwirkung auf empfindliche Tierarten zu erwarten sind. 5.1.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar beansprucht: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Gebäude Weiterhin befinden sich die folgenden potenziell vorhabensrelevanten Lebensraumtypen in der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Gebäude 5.2 5.2.1 15 Artnachweise Datenbasis der Artnachweise Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) und der Landschaftsund Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Linfos). Zudem fand am 23. Oktober 2015 eine Ortsbegehung statt. 5.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 4017 „Brackwede“, Quadrant 1. Für diesen Quadranten wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2015B). Für das Messtischblatt 4017 „Brackwede“, Quadrant 1 werden vom FIS für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 31 Arten als planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind 10 Säugetierarten, 19 Vogelarten, eine Amphibienart und eine Reptilienart. Landschaftsinformationssammlung „Linfos" Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (Linfos) weist für das Plangebiet und der näheren Umgebung (200 m) kein Vorkommen von Arten aus (LANUV 2015A). Schutzgebiete In der Umgebung des Plangebietes befinden sich keine Schutzgebiete oder Verbundflächen. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: 16 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Ortsbegehung Im Zuge der Ortsbegehungen am 23. Oktober 2015 wurden die Strukturen im Untersuchungsgebiet dahingehend untersucht, ob sich diese als Lebensraum für artenschutzrechtlich relevante Tierarten eignen. Insbesondere wurde dabei auf das Vorkommen von (planungs-) relevanten Tierarten geachtet. Eine detaillierte Untersuchung des Gebäudes an der „Olper Straße“ Nr. 10 sowie der Gehölze im ausgewiesenen Baufeld konnte aufgrund der Verwehrung einer Begehung des Grundstückes durch den Eigentümer nicht durchgeführt werden. Das Gebäude und die Gehölze wurden entsprechend nur von der „Olper Straße“ und „Grabenstraße“ aus begutachtet. Gebäudeuntersuchung Bei den Gebäuden an der „Olper Straße“ Nr. 10 handelt es sich um eine gewerblich genutzte Halle mit angrenzendem Wohn-/Bürogebäude und einen Garagenkomplex. Abb. 21 Gewerblich genutzte Halle“ vom Standpunkt „Grabenstraße“. Abb. 23 Garagenkomplex vom Standpunkt „Olper Straße“. Gewerblich genutzte Halle Abb. 22 Wohn-/Bürogebäude vom Standpunkt „Olper Straße“. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: 17 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Die Fassade der zweigeschossigen Halle ist an der südlichen und teilweise an der nördlichen Seite verputzt. Unterhalb von Fenstern sind Bereiche der Fassade verklinkert. Auf Ebene des Erdgeschosses sind die Fenster mit der Fassade aufgesetzten Jalousiekästen ausgestattet. Die westliche Fassade ist auf Ebene des Erdgeschosses mit großformatigen Platten, auf Ebene des Obergeschosses mit Trapezblech verkleidet. Der Abschluss der westlichen und östlichen Fassade wird durch eine Blechabdeckung gebildet. An der westlichen Fassade befindet sich ein ca. 3 m breiter Dachüberstand. Der Dachüberstand ist unterseits mit großformatigen Platten verkleidet, die Stoßseiten sind mit Blech verkleidet. Teile der nördlichen Fassade sind ebenfalls mit Trapezblech verkleidet. Die östliche Fassade ist verputzt. Das Satteldach ist mit Wellplatten eingedeckt. Den Abschluss des Daches bildet eine Dachrinne. Bei der Untersuchung des Gebäudes am 23.10.2015 wurden mehrere für gebäudebewohnende Arten geeignete Strukturen bzw. Zugänge in das Gebäude festgestellt. Tab. 2 Potenziell relevante Strukturen für gebäudebewohnende Arten an der gewerblich genutzten Halle vorgefundene Struktur Ort Eignung 2 - 4 cm breite Spalten zwischen Jalousien und Jalousiekästen Fenster des Erdgeschosses an der südlichen Fassade potenzielle Zwischen-/ Sommerquartiere bzw. Wochenstube Lüftungsstein mit 15, 2 x 4 cm großen östliche Fassade Zugang in das Gebäude; potenzi- Spalten elles Zwischen-/ Sommerquartier bzw. Wochenstube Wohn-/Bürogebäude Die Fassade des zweigeschossigen Gebäudes ist verputzt. Aufgrund der Geländeneigung liegt das Tiefparterre an der Südseite nur zur Hälfte unter dem Geländeniveau. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: 18 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Die Fenster des Tiefparterres sind mit der Fassade aufgesetzten Jalousiekästen ausgestattet. Die Fenster des Erd- und Obergeschosses sind mit in die Fassade integrierten Jalousien ausgestattet. Entlang der Giebel- und Traufseiten des Satteldaches befindet sich ein ca. 5 - 8 cm breiter, mit Holz verkleideter Dachüberstand. Den Abschluss des mit Wellplatten eingedeckten Satteldaches bildet eine Dachrinne. Auf dem Dach befinden sich zwei Schornsteine. Bei der Untersuchung des Gebäudes am 23.10.2015 wurden mehrere für gebäudebewohnende Arten geeignete Strukturen bzw. Zugänge in das Gebäude festgestellt. Tab. 3 Potenziell relevante Strukturen für gebäudebewohnende Arten an der gewerblich genutzten Halle vorgefundene Struktur Ort Eignung 1 - 2 cm breite Spalten an der Blechverkleidung des Schornsteines Westlicher Schornstein potenzielles Zwischen-/ Sommerquartier bzw. Wochenstube 2 mal je 4 Mauerwerkslüftungen mit je ca. 6 cm Durchmesser Giebel an Westund Ostseite des Gebäudes Zugang in den Dachstuhl; potenzielle Zwischen-/ Sommerquartiere bzw. Wochenstube Defekte Abschlussstü- Nordöstliche Ge- Zugang in das cke der Wellplatteneindeckung, ca. 5 x 15 cm große Öffnung bäudeecke Dach; potenzielles Zwischen-/ Sommerquartier bzw. Wochenstube Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: 19 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fortsetzung Tab. 3 vorgefundene Struktur 1 - 4 cm breite Spalten zwischen Dach- Ort Eignung Nord- und Südseite des Gebäudes potenzielles Zwischen-/ Sommer- rinne und Dachüberstand Ca. 2 x 4 cm große Spalten in der Dachüberstandsverklei- quartier bzw. Wochenstube Südwestliche und östliche Gebäudeecke dung Zugang in das Dach; potenzielles Zwischen-/ Sommerquartier bzw. Wochenstube 1 - 3 cm breite Spalten zwischen Jalousie und Jalousiekasten Fenster des Erdund Obergeschosses an der südlichen und östlichen Gebäudeseite potenzielles Zwischen-/ Sommerquartier bzw. Wochenstube 2 - 4 cm breite Spal- Fenster des Tiefpar- potenzielle Zwi- ten zwischen Jalousien und Jalousiekästen terres an der südlichen Fassade schen-/ Sommerquartiere bzw. Wochenstube Garagenkomplex Der Garagenkomplex besteht aus zwei Teilen. Der südliche Teil ist mit Holz verkleidet, der nördliche mit Trapezblech. Das Pultdach des mit Holz verkleideten Teils des Garagenkomplexes steht ca. 20 cm über die Fassade hinaus. Angaben zu geeigneten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: 20 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Strukturen für gebäudebewohnende Arten können an dieser Stelle nicht genannt werden, da der Garagenkomplex nur an zwei kleinen Teilbereichen vom Standpunkt „Grabenstraße“ zu sehen war. Eine detaillierte Untersuchung der Gebäude bezüglich geeigneter Strukturen für gebäudebewohnende Arten auf dem Grundstück der „Olper Straße“ Nr. 10 ist vor einem Abbruch bzw. einem Anbau ergänzend erforderlich. Gehölzuntersuchung Gehölzbestand „Olper Straße“ Nr. 10 Bei den Gehölzen an der „Olper Straße“ Nr. 10 handelt es sich um mehrere Tannen mittleren bis starken Baumholzes im Osten und Westen des Grundstückes und eine Kiefer mittleren bis starken Baumholzes im Südwesten, die von der „Olper Straße“ und der „Grabenstraße“ aus begutachtet werden konnten. An den Gehölzen wurden keine Spalten, Höhlungen oder Nester festgestellt. Eine Quartiereignung der Bäume besteht demnach nicht. Die vorhandenen Sträucher konnten aufgrund des dichten Wuchses nicht von den Straßen aus auf Nester kontrolliert werden. Ein Besatz der Sträucher durch störungsunempfindliche, weit verbreitete Arten des Siedlungsbereiches ist nicht auszuschließen. Abb. 24 Blick auf die drei Tannen, die Kiefer und Ziersträucher im Südwesten des Grundstückes. Abb. 25 Blick auf Tannen und Ziersträucher im Nordosten des Grundstückes. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: 21 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gehölzbestand „Briloner Straße“ Nr. 10 Der im Luftbild ersichtliche Gehölzbestand existiert bereits nicht mehr. Anstelle des nach dem Luftbild einzuschätzenden mittelalten Laubbaumbestandes sind junge Lebensbäume gepflanzt. Nester wurden nicht festgestellt. Abb. 26 Blick auf die angepflanzten Lebensbäume. . Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5.3 5.3.1 22 Konfliktanalyse Häufige und verbreitete Vogelarten Entsprechend dem geltenden Recht unterliegen alle europäischen Vogelarten den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. „Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird" (MUNLV 2010). Um eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden sind Fäll- und Rodungsarbeiten im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar des Folgejahres durchzuführen. Fäll- und Rodungsarbeiten in einem abweichenden Zeitraum sind nur möglich, wenn durch einen Gutachter sichergestellt wird, dass die Gehölze nicht als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte von Vögeln genutzt werden. Das Vorhaben entspricht dem Regelfall, so dass von einer vertiefenden Betrachtung dieser Arten abgesehen werden kann. 5.3.2 Planungsrelevante Arten Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs. 1 BNatSchG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben. In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I). Für die ermittelten Konfliktarten wird im Weiteren eine Artfür-Art-Betrachtung durchgeführt (Stufe II). Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Tab. 4 23 Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsraum Erläuterungen: Quelle: FIS = Fachinformationssystem, A = Anwohner, Status: B = sicher brütend, A. v. = Art vorhanden Art Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Säugetiere Braunes Langohr FIS/ A. v. Breitflügelfledermaus FIS/ A. v. Lebensraum und Jagdgebiet Unterholzreiche, mehrschichtige lichte Laub- und Nadelwälder mit Baumhöhlen; jagt an Waldrändern, gebüschreichen Wiesen, strukturreichen Gärten, Streuobstwiesen und Parkanlagen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumquartiere, Nistkästen, Dachböden, Spalten an Gebäuden / auch Spaltenverstecke an Bäumen und Gebäuden. Winterquartier Bunker, Stollen, Keller, Baumhöhlen, Felsspalten. Lebensraum und Jagdgebiet Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich; jagt in offener und halboffener Landschaft über Grünflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden / selten Baumhöhlen, Nistkästen. Winterquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen. Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Potenzielle Zwischen/Sommerquartiere/Wochenstuben im Plangebiet. Töten und Verletzen Ja Potenzielle Zwischen/Sommerquartiere/Wochenstuben im Plangebiet. Töten und Verletzen Verlust potenzieller Quartierstandorte Verlust potenzieller Quartierstandorte Ja Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 24 Fortsetzung Tab. 4 Art Fransenfledermaus Quelle/ Status FIS/ A. v. Große Bartfleder- FIS/ maus A. v. Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum und Jagdgebiet Unterholzreiche Laubwälder mit lückigem Baumbestand; jagt in reich strukturierten, halboffenen Parklandschaften mit Hecken, Baumgruppen, Grünland und Gewässern. Wochenstuben / Sommerquartier Baumquartiere, Nistkästen / auch Dachböden, Viehställe. Winterquartier Höhlen, Stollen, Eiskeller, Brunnen. Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit hohem Wald- und Gewässeranteil (Au- und Bruchwälder, Moor- und Feuchtgebiete); jagt in geschlossenen Laubwäldern mit einer geringen bis lückigen Strauchschicht und Kleingewässern, an linienhaften Gehölzstrukturen in der Offenlandschaft, über Gewässern. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenquartiere an Gebäuden, auf Dachböden, hinter Verschalungen / Baumquartiere, Fledermauskästen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Keller. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 25 Fortsetzung Tab. 4 Art Großer Abendsegler Quelle/ Status FIS/ A. v. Großes Mausohr FIS/ A. v. Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum und Jagdgebiet Laubwälder, Habitate mit hohem Baumanteil, offene Lebensräume; jagt in großen Höhen über Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen und beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, selten in Fledermauskästen. Winterquartier Überwiegend große Baumhöhlen, Spaltenquartiere in Gebäuden, Felsen, Brücken. Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Waldund Gewässeranteil, geschlossene Waldgebiete (z. B. Buchenhallenwälder). Wochenstuben / Sommerquartier Traditionelle Wochenstuben in warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen, Schlössern und großen Gebäuden / Gebäudespalten, Baumhöhlen, Fledermauskästen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Eiskeller. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 26 Fortsetzung Tab. 4 Art Rauhautfledermaus Quelle/ Status FIS/ A. v. Teichfledermaus FIS/ A. v. Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum und Jagdgebiet In strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil (Laub- und Kiefernwälder, Auwaldgebiete); jagt an Waldrändern, Gewässerufern, Feuchtgebieten in Wäldern Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fledermauskästen, waldnahe Gebäudequartiere, Wochenstuben in NO-Deutschland Winterquartier Außerhalb von NRW Lebensraum und Jagdgebiet Gewässerreiche, halboffene Landschaften; jagt an großen stehenden oder langsam fließenden Gewässern, flache Uferpartien, Waldränder, Wiesen, Äcker. Wochenstuben / Sommerquartier Wochenstuben außerhalb NRW / Gebäudequartiere, selten Baumhöhlen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 27 Fortsetzung Tab. 4 Art Wasserfledermaus Quelle/ Status FIS/ A. v. Zwergfledermaus FIS/ A. v. Vögel Baumfalke FIS/B Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil; jagt an offenen Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt Ufergehölze, seltener Wälder, Waldlichtungen und Wiesen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkästen / auch Baumquartiere, Bachverrohrungen, Tunnel, Stollen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller. Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen; jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufgelockerten Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke an und in Gebäuden / seltener Baumquartiere und Nistkästen. Winterquartier Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, natürliche Felsspalten, unterirdische Verstecke. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Potenzielle Zwischen/Sommerquartiere/Wochenstuben im Plangebiet. Töten und Verletzen Ja Lebensraum Halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren, Heiden und Gewässern. Bruthabitat Alte Krähennester in lichten Altholzbeständen, Feldgehölzen Baumreihen oder Waldrändern. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Verlust potenzieller Quartierstandorte Nein Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 28 Fortsetzung Tab. 4 Art Baumpieper Eisvogel Feldsperling Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum FIS/B Offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarte und einer strukturreichen Krautschicht. Geeignet sind sonnige Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wälder. Besiedelt werden auch Heide- und Moorgebiete sowie Grünländer und Brachen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen. Bruthabitat Nest am Boden unter Grasbulten oder Büschen. Lebensraum FIS/B Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern. Bruthabitat An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand. Lebensraum FIS/B Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen in Randbereichen ländlicher Siedlungen. Bruthabitat Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 29 Fortsetzung Tab. 4 Art Gartenrotschwanz Habicht Kleinspecht Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum FIS/B Reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern, Randbereiche von größeren Heidelandschaften und sandige Kiefernwälder. Nahrungssuche auf schütterer Bodenvegetation. Bruthabitat In Halbhöhlen in 2–3 m Höhe über dem Boden, z. B. in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Lebensraum FIS/B Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Bruthabitat In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Horst in hohen Bäumen (z. B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbuchen). Lebensraum FIS/B Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weichund Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. Im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. Bruthabitat Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v. a. Pappeln, Weiden). Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 30 Fortsetzung Tab. 4 Art Kuckuck Mäusebussard Mehlschwalbe Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum FIS/B Bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten oder lichten Wäldern. Ist auch an Siedlungsrändern und Industriebrachen anzutreffen. Bruthabitat Nester bestimmter Singvogelarten z.B. Teich- und Sumpfrohrsänger, Bachstelze, Neuntöter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen. Lebensraum FIS/B Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes. Bruthabitat Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten, Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäumen. Lebensraum FIS/B In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflächen liegen an insektenreichen Gewässern und offenen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze. Bruthabitat Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Keine Nester im Plange- Keine Betroffenheit biet vorhanden Nein Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 31 Fortsetzung Tab. 4 Art Rauchschwalbe Schleiereule Schwarzspecht Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum FIS/B Extensiv genutzt, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt in typischen Großstadtlandschaften. Bruthabitat Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude). Lebensraum FIS/B Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen. Bruthabitat Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug gewähren (z. B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten. Lebensraum FIS/B Alte ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), Feldgehölze. Wichtig ist ein hoher Anteil an Totholz und vermodernden Baumstümpfen. Bruthabitat Höhlen an glattrindigen, astfreien Stämmen mit freiem Anflug und einem Durchmesser von mind. 35 cm (v.a. Buchen und Kiefern). Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 32 Fortsetzung Tab. 4 Art Sperber Turmfalke Waldkauz Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum FIS/B Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen. Bruthabitat Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am Stamm oder auf starken horizontalen Ästen. Lebensraum FIS/B Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und Brachen. Bruthabitat Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken). Lebensraum FIS/B Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen mit gutem Angebot an Höhlen. Bruthabitat Baumhöhlen, Nisthilfen. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 33 Fortsetzung Tab. 4 Art Waldohreule Waldschnepfe Wespenbussard Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Lebensraum FIS/B Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Im Siedlungsbereich in Parks- und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern. Nahrungshabitate sind strukturreiche Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen. Bruthabitat Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten. Lebensraum FIS/B Nicht zu dichte Wälder mit Einflugmöglichkeiten und einer Kraut- sowie Strauchschicht. Reich gegliederte, vorzugsweise ausgedehnte Hochwälder mit weicher Humusschicht, bevorzugt Laub- und Laubmischwälder, aber auch in reinen Nadelwäldern. Bruthabitat Flache Nestmulde am Boden meist am Rande eines geschlossenen Baumbestandes, z.B. an Wegschneisen, Gräben und anderen Stellen. Lebensraum FIS/B Reich strukturierte, halboffene Landschaften mit alten Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen überwiegend an Waldrändern und Säumen, in offenen Grünlandbereichen (Wiesen und Weiden), aber auch innerhalb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen. Bruthabitat Horst auf Laubbäumen in einer Höhe von 15-20 m. Alte Horste von anderen Greifvögeln werden gerne genutzt. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 34 Fortsetzung Tab. 4 Art Amphibien Kleiner Wasserfrosch Reptilien Zauneidechse Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A,B) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich FIS/ A. v. Lebensraum Untersuchungsgebiet Im Sommer sowohl in Seen, Teichen und Tümpeln als stellt keinen geeigneten auch in stagnierenden Flussgewässern. Den Winter Lebensraum dar. über auf Grünländern, ackerbaulich genutzten Flächen aber bevorzugt in Laubwäldern. Des Weiteren sind Vorkommen in Mooren, Heiden, stark anthropogen beeinflussten landwirtschaftlichen Brachen, Ruderal- und Gewerbegebieten sowie in Kiefernwäldern bekannt. Geringe Vorkommen wurden auch auf Trockenrasen sowie Weg- und Straßenböschungen verzeichnet. Keine Betroffenheit Nein FIS/ A. v. Lebensraum Untersuchungsgebiet Reich strukturierte offene Lebensräume mit einem stellt keinen geeigneten kleinflächigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasi- Lebensraum dar. gen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren, lockere sandige Substrate mit einer ausreichenden Bodenfeuchte, Binnendünen, Heidegebiete, Halbtrocken- und Trockenrasen, sonnenexponierte Waldränder, Feldraine, Böschungen, Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben, Industriebrachen. Keine Betroffenheit Nein Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 35 6.0 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Im Rahmen der Vorprüfung konnten artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch das Vorhaben für die folgenden Arten nicht ausgeschlossen werden: Fledermäuse Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus Wirkungsspezifische Betroffenheiten Die Breitflügelfledermaus und die Zwergfledermaus sind typische Gebäudefledermäuse. Beide Arten kommen vorwiegend in Siedlungsbereichen vor und nutzen bevorzugt Spaltenquartiere an und in Gebäuden. Die Breitflügelfledermaus sucht vor allem Hohlspalten in der Dachkonstruktion oder in Zwischendecken sowie Außenmauerspalten auf. Als Winterquartier werden ebenfalls Spaltenverstecke in und an Gebäuden aber auch in Bäumen, Felsen, Stollen oder Höhlen aufgesucht. Auch die Zwergfledermaus bevorzugt Quartiere an Gebäuden, überwiegend in Spalten, Mauerfugen, Außenund Flachdachverkleidungen, Rollladenkästen, in Hohlblocksteinen, unverputzten Hauswänden oder hinter Fensterläden. Als Winterquartier bevorzugt die Zwergfledermaus oberirdische Spaltenverstecke an und in Gebäuden, aber auch unterirdische Verstecke in Kellern oder Stollen. Beide Arten nutzten ebenfalls Baumhöhlen als Quartierstandorte. Das Braune Langohr gilt als typische Waldfledermaus, die jedoch auch im Siedlungsbereich vorkommt. Im Siedlungsbereich sucht das Braune Langohr während der Aktivitätsphase überwiegend Zapflöcher, Balkenkehlen und Spalten an und in Gebäuden auf. Zur Überwinterung sucht das Braune Langohr meist unterirdische Strukturen in Kellern, Bunkern, Stollen sowie Spalten an Mauervorsprüngen aber auch Baumhöhlen auf. Alle drei Arten jagen in den Grünstrukturen im Siedlungsbereich. An den Fassaden der Gebäude an der „Olper Straße“ Nr. 10 wurden einige potenziell geeignete Strukturen festgestellt, die dem Braunen Langohr, der Breitflügelfledermaus und der Zwergfledermaus als Zwischen-/Sommerquartiere bzw. Wochenstuben dienen könnten. Eine detaillierte Untersuchung der Gebäude konnte nicht durchgeführt werden, da der Zugang zum Grundstück vom Eigentümer verweigert wurde. Demnach sind auch Winterquartiere im Bereich der Dachstühle und Keller nicht auszuschließen. Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG können im Rahmen eines Abbruchs infolge der äußerlichen Begutachtung der Gebäude von den benachbarten Straßen aus nicht ausgeschlossen werden. Ebenfalls können Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 36 BNatSchG infolge eines Anbaus oder eines angrenzenden Neubaus nicht ausgeschlossen werden, da durch neue Gebäude/-teile potenzielle Zugänge verschlossen oder insoweit beeinträchtigt werden können, dass Fledermäuse diese Strukturen nicht mehr anfliegen können. Vermeidungsmaßnahmen Vermeidung bzw. Reduzierung von baubedingten Beeinträchtigungen Um Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden, ist vor einem Abbruch bzw. eines Anbaus oder Neubaus durch einen Gutachter eine detaillierte Untersuchung der Gebäude durchzuführen. Durch den Gutachter sind ggf. geeignete Vermeidungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Abbruchzeitbeschränkung, Kontrolle und Verschluss potenziell geeigneter Strukturen, Ersatzquartiere) zu benennen. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 37 7.0 Zusammenfassung Die Stadt Bielefeld plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ im Ortsteil Brackwede. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die heutigen Zielvorstellungen der städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden. Der Bebauungsplan Nr. I/B 73 „Olper Straße“ weist im Nordwesten und Nordosten ein „Allgemeines Wohngebiet“ aus. Für das westliche „Allgemeine Wohngebiet“ wird eine Baureihe in offener Bauweise bei maximal zwei Vollgeschossen festgesetzt. Für das östliche „Allgemeine Wohngebiet“ wird zudem eine rückwärtige Bebauung ausgewiesen. Im Südwesten des Plangebietes wird ein „Gewerbegebiet“ in offener Bauweise bei maximal zwei Vollgeschossen festgeschrieben. Im Südwesten des „Gewerbegebietes“ werden sechs Bäume zum Erhalt festgesetzt. Für das südöstlich gelegene „Mischgebiet“ gilt ebenfalls die offene Bauweise bei maximal zwei Vollgeschossen. Mittig des Plangebietes wird die „Olper Straße“ als „Öffentliche Verkehrsfläche mit allgemeiner Zweckbestimmung“ festgesetzt. (STADT BIELEFELD 2014). Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen wurden das Plangebiet und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Gebäude“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in NordrheinWestfalen“ (FIS) überführt. Es ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Es erfolgte am 23.10.2015 eine Begehung zur Untersuchung des Untersuchungsgebiets. Aufbauend auf diesen Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht worden. Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt für das Messtischblatt 4017 „Brackwede“, Quadrant 1, für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 31 Arten als planungsrelevant. Unter den Tierarten sind 10 Säugetierarten, 19 Vogelarten, eine Amphibienart und eine Reptilien- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 38 art. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt. Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet kein Vorkommen planungsrelevanter Arten aus (LANUV 2015A). Als Konfliktarten wurden Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus ermittelt. Eine detaillierte Untersuchung der Gebäude bezüglich geeigneter Strukturen für gebäudebewohnende Arten auf dem Grundstück der „Olper Straße“ Nr. 10 konnte aufgrund der Verwehrung einer Begehung des Grundstückes durch den Eigentümer nicht durchgeführt werden. Das Gebäude und die Gehölze wurden entsprechend nur von der „Olper Straße“ und „Grabenstraße“ aus begutachtet. Das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen), Nr. 2 (Störung) und Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) muss im Falle eines Abbruches oder eines Anbaues im Anschluss an eine detaillierte Untersuchung der Gebäude durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Abbruchzeitbeschränkung, Kontrolle und Verschluss potenziell geeigneter Strukturen, Ersatzquartiere) ausgeschlossen werden. Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Dementsprechend ergibt sich keine Relevanz des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld löst bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aus. Bielefeld, im November 2015 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/B 73 „Olper Straße“ der Stadt Bielefeld: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 39 8.0 Quellenverzeichnis BAUER, H.-G., BEZZEL, E., & FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden. DIETZ, C., HELVERSEN O. V. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart. LANUV (2015A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf (WWW-Seite) http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp Zugriff: 20.10.2015, 15:00 MEZ. LANUV (2015B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite) http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/40171 Zugriff: 20.10.2015, 14:45 MEZ. MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17. MWME (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. STADT BIELEFELD (2014): Bebauungsplan Nr. I/B 73 „Olper Straße“ - Vorentwurf. Bielefeld.