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Inhaltsverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis
0 Vorbemerkung ................................................................................................................. 3 1 Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien ..................... 4 1.1 1.2 1.3 1.4 2 Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland ........................................................ 5 Empfindliche (vulnerable) Bereiche in Bayern ............................................................ 10 Deutsche Anpassungsstrategie .................................................................................. 14 Anpassungsstrategie in Bayern .................................................................................. 14 Übergeordnete Strategien für den Bereich Siedlungs- und Infrastruktur,
Bauwesen, Gesundheit ................................................................................................. 16 2.1 Siedlungs- und Infrastruktur ....................................................................................... 16 Raumordnung/Städtebau/Bauleitplanung .................................................................................... 16 Straßenbau und Verkehr ............................................................................................................... 17 Wasserwirtschaft .......................................................................................................................... 17 2.2 Bauwesen ................................................................................................................... 19 2.2.1 Bauen (Gebäudeplanung und Bautechnik) .................................................................................... 19 2.2.2 Industrie und Gewerbe .................................................................................................................. 20 2.3 Gesundheit ................................................................................................................. 21 2.1.1 2.1.2 2.1.3 3 Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Siedlungs- und Infrastruktur,
Bauen und Gesundheit ................................................................................................. 23 3.1 Formelle Instrumente der Raumplanung .................................................................... 23 Bundesraumordnung ..................................................................................................................... 23 Landesplanung .............................................................................................................................. 24 Regionalplanung ........................................................................................................................... 27 Kommunale Bauleitplanung .......................................................................................................... 32 Fachplanungen .............................................................................................................................. 35 3.2 Informelle Instrumente der Raumplanung .................................................................. 36 3.2.1 Regionale Ebene ............................................................................................................................ 36 3.2.2 Gemeindliche Ebene ...................................................................................................................... 37 3.3 Weitere Rechtsvorschriften zu Klimaschutz und –anpassung .................................... 39 3.4 Zusammenfassung ..................................................................................................... 40 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.1.5 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 Regionale Anpassungsstrategien im Bereich Siedlungs- und Infrastruktur,
Bauwesen und Gesundheit für die Modellregion Landkreis Neumarkt ................... 45 Erkenntnisse aus der regionalen Befragung .............................................................. 45 Regionale Anpassungsmöglichkeiten ......................................................................... 45 Empfehlungen für den regionalen Planungsverband ................................................. 45 Empfehlungen für den Landkreis Neumarkt ............................................................... 45 Empfehlungen für die Kommunen .............................................................................. 45 Anhang ........................................................................................................................... 46 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................ 46 Tabellenverzeichnis .................................................................................................... 47 Literaturverzeichnis .................................................................................................... 48 Internetseiten .............................................................................................................. 51 Glossar ....................................................................................................................... 52 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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0 Vorbemerkung
Im Rahmen des Modellvorhabens der Raumordnung (MORO) „Raumentwicklungsstrategien
zum Klimawandel“ (KLIMA MORO) werden in der Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.Opf.
raumplanerische Strategien und Maßnahmen zum Klimaschutz und insbesondere zur Anpassung an den Klimawandel für drei Themen- bzw. Handlungsbereiche entwickelt:
•
Siedlungs- und Infrastruktur, Bauwesen, Gesundheit
•
Energien
•
Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus
Hinzu kommt als vierter Handlungsbereich die Bewusstseinsbildung durch eine begleitende
Öffentlichkeitsarbeit.
Für die kreisangehörigen Kommunen und den Landkreis wird ein Handlungskonzept zur Anpassung an den Klimawandel erarbeitet. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben sollen in die weiteren Planungsprozesse auf Gemeinde- und Landkreisebene sowie bei der Fortschreibung des Regionalplans einfließen. Die Resilienz (Widerstandsfähigkeit/Robustheit) der regionalen Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur im Bezug
auf den Klimawandel soll durch eine erfolgreiche Planung und Umsetzung von Maßnahmen
mittelfristig deutlich verbessert werden. Weitergehende Informationen zu dem Forschungsvorhaben finden sich unter http://valentum.serveftp.net/neumarkt/.
Die Entwicklung der Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel findet in der Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.OPf. unter intensiver Beteiligung der in der Region verantwortlichen Akteure wie auch der interessierten Bürgerinnen und Bürger statt. Zu diesem kooperativen Ansatz gehört neben der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung
insbesondere die Durchführung von insgesamt neun Workshops während der Laufzeit des
Modellvorhabens. Zu jedem der drei oben genannten Themen- bzw. Handlungsbereiche
werden drei Workshops mit den interessierten Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft
und Bürgerschaft durchgeführt:
Der jeweils erste Workshop in den drei Bereichen dient der Erörterung der Aufgaben- und
Problemstellung und hat zum Ziel, den Untersuchungsrahmen für den weiteren Ablauf des
Forschungsvorhabens abzustecken und dabei insbesondere Schwerpunkte / Prioritäten für
die weiteren Forschungsarbeiten zu bestimmen.
Mit dieser Studie wird für diesen Zweck eine Diskussionsgrundlage vorlegt. Wesentliche
Aussagen dieser Studie werden zu Beginn des ersten Workshops von den Autoren vorgestellt.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Workshops wie auch der vorgesehenen Befragungen
ausgewählter Personen aus den interessierten bzw. betroffenen Kreisen (sog. „Stakeholder“)
wird diese Studie im Laufe des Forschungsvorhabens weiterentwickelt und insbesondere um
das Kapitel „Regionale Anpassungsstrategien“ ergänzt.
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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1 Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seit der Entstehung der Erde verändert sich das Klima ständig (Kropp 2009). Klimaveränderungen1 können jedoch unterschiedliche Ursachen haben. Neben natürlichen Faktoren kann
auch der Mensch das Klima beeinflussen. So kam die „Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe für Klimaveränderungen“ (Intergovernmental Panel on Climate Change, kurz:
IPCC), die den Stand der Wissenschaft im Auftrag der Vereinten Nationen zusammenfasst,
zu dem Schluss, dass die Erwärmung der Erdatmosphäre seit Beginn der Industrialisierung
(vgl. Abb. 1) hauptsächlich durch die Anreicherung von Treibhausgasen durch den Menschen hervorgerufen wird (IPCC 2007).
Dies rückgängig zu machen ist nicht mehr möglich, jedoch können Maßnahmen getroffen
werden, die einer anthropogen verursachten globalen Erwärmung entgegen wirken und mögliche Folgen abmindern oder ganz verhindern (Mitigation). Da diese Maßnahmen wahrscheinlich nicht ausreichen werden, sind Anpassungsmaßnahmen an die Folgen der Klimaveränderung zwingend notwendig geworden (Adaptation).
Abb. 1 Lufttemperatur (Jahresmittelwerte) in Deutschland 1891 bis 2008, (DWD 2008,
http://www.anpassung.net/nn_701050/DE/Fachinformationen/Klimaaenderung/beobachtet/beob
achtet__node.html?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010)
1
Der Begriff Klimaveränderung bezeichnet eine Veränderung des Klimas auf der Erde über einen
längeren Zeitraum.
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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1.1 Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland
Seit Beginn des Jahres 2007 entwickelt der Deutsche Wetterdienst ein Verfahren zur langfristigen Vorhersage der Klimaentwicklung und ihrer Auswirkungen auf der regionalen bis
lokalen Skala. Im Rahmen des Projektes ZWEK (Zusammenstellung von WirkmodellEingangsdatensätzen für die Klimafolgenabschätzung) werden auf Basis eines globalen Klimamodells (ECHAM5-T63L31/MPI-OM) und vier Regionalmodellen die zukünftigen klimatischen Verhältnisse in Deutschland untersucht. Bei den vier Regionalmodellen handelt es
sich um zwei sog. dynamische Modelle (CLM vom DWD u.a. sowie REMO vom Max-PlanckInstitut für Meteorologie – MPI-M) und zwei sog. statistische Modelle (WETTREG von der
Firma MeteoResearch – MR sowie STAR vom Potsdamer Institut für Klimaforschung – PIK).
Verwendet wurde das Klimaszenario A1B, das geprägt ist von einer global orientierten Entwicklung mit starkem Wirtschaftswachstum und auf einer schnellen Einführung neuer und
effizienter Techniken (vgl. Abb. 2). Fossile und erneuerbare Energien werden gleichermaßen
genutzt. Der Bevölkerungszuwachs wird bis Mitte des 21. Jahrhunderts ansteigen, gefolgt
von einer Abnahme der Weltbevölkerung. Die CO2-Emissionen erfahren bis Mitte des 21.
Jahrhunderts noch einen leichten Anstieg, anschließend gehen diese bis zum Jahr 2100 bis
auf ca. 720 ppm leicht zurück (IPCC 2000).
Abb. 2 SRES-Szenarien (SRES - Special Report on Emissions Scenarios) der globalen Treibhausgasemissionen bis 2100 (links) sowie Beobachtungsdaten 1900-2000 und SRES-basierte
Szenarien der globalen Erwärmung 2000-2100 (rechts). Die farbigen Balken rechts außen geben
für jedes illustrative SRES-Emissionsszenario die Bandbreite der Unsicherheit aufgrund der
Verwendung verschiedener Klimamodelle an (Walkenhorst; Stock 2009, nach IPCC 2007b, Abb.
SPM.5, nach).
Die folgenden Karten zur Lufttemperatur- und Niederschlagsänderung (Abb. 1.3 bis Abb. 1.5)
fassen die getroffenen Aussagen zur klimatischen Belastung zusammen und geben einen
deutschlandweiten Überblick über die Ergebnisse der regionalen Klimamodelle REMO, CLM,
WETTREG und STAR (DWD 2009). Für das Modell STAR liegen allerdings nur Ergebnisse
bis zum Jahr 2055 vor. Ansonsten sind jeweils die Vergleichsperioden 2021-2050 zu 19712000 (oben) und 2071-2100 zu 1971-2000 (unten) angegeben.
In Abbildung 3 zeigen die Modelle bis zum Jahr 2050 eine um etwa 1 °C höhere mittlere jährliche Lufttemperatur, wobei das Ergebnis des Modells WETTREG insgesamt etwas unter,
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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dasjenige des Modells STAR insgesamt über diesem Wert liegt. Nach 100 Jahren hat sich
die Erwärmung deutlich verstärkt: im Norden steigt die mittlere jährliche Lufttemperatur um
etwa 2,5 °C (WETTREG) bis knapp 3 °C (REMO, CLM) an, im Süden um etwa 2,5 °C
(WETTREG) bis 3,5 °C (REMO, CLM). Während die regionalen Temperaturänderungen in
den Ergebnissen des Modells WETTREG keine allzu großen Unterschiede aufweisen, ist in
den entsprechenden Ergebnissen der Modelle REMO und CLM zu erkennen, dass die Temperaturänderungen insbesondere zum Ende des Jahrhunderts von Norden nach Süden hin
deutlich zunehmen.
Veränderung der
Jahresmitteltemperatur 2021-2050 zu
1971-2000
Veränderung der
Jahresmitteltemperatur 2071-2100 zu
1971-2000
Abb. 3
Änderung der Jahresmitteltemperatur (DWD 2009)
In Abbildung 4 ist zu erkennen, dass es im Sommer eine klare Tendenz zu geringeren mittleren Niederschlagshöhen gibt. Nur das Modell REMO zeigt vereinzelt eine geringe Zunahme.
Die Sommer werden bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts mehr oder weniger verbreitet um bis
zu 15 % - nach dem Modell STAR allerdings bereits um bis zu 25 % - trockener. Diese Tendenz setzt sich fort, so dass bis zum Ende dieses Jahrhunderts verbreitet ein Viertel weniger,
in einzelnen Regionen sogar bis zu 40 % weniger Niederschlag erwartet wird. Die Auswirkungen abnehmender Sommerniederschläge werden verstärkt durch ansteigende Sommertemperaturen, die wiederum zu einem erhöhten Wasserbedarf führen. Außerdem gibt es
Hinweise darauf, dass Starkniederschläge zunehmen werden, also ein zunehmender Teil der
Niederschlagshöhen innerhalb kurzer Zeit fallen wird. Als Folge daraus könnten zunehmend
häufigere und längere Dürreperioden auftreten (DWD 2009).
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Veränderung des
Sommerniederschlags 2021-2050
zu 1971-2000
Veränderung des
Sommerniederschlags 2071-2100
zu 1971-2000
Abb. 4
Änderung des mittleren Sommerniederschlags (DWD 2009)
In Abbildung 5 ist zu erkennen, dass im Winter eine Tendenz zu höheren mittleren Niederschlagshöhen vorherrscht, die insbesondere zum Ende dieses Jahrhunderts sehr deutlich
wird. Bis zur Mitte des Jahrhunderts ist dieser Trend nur im Modell WETTREG in dieser
Deutlichkeit zu erkennen; die anderen Modelle zeigen sogar einzelne Bereiche mit etwas
geringeren Niederschlägen. Für den Zeitraum 2071 bis 2100 werden dagegen nahezu überall deutlich höhere Niederschläge errechnet: nach REMO und CLM verbreitet bis zu 25 %,
nach WETTREG sogar bis zu 70 % mehr als im jüngst vergangenen Zeitraum 1971 bis
2000.
Veränderung des
Winterniederschlags
2021-2050 zu
1971-2000
Veränderung des
Winterniederschlags
2071-2100 zu
1971-2000
Abb. 5
Änderung des mittleren Winterniederschlags (DWD 2009)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seite 8 / 57
Der Klimawandel wirkt sich auf unterschiedlichste Bereiche aus, die in einem Gesamtkontext
betrachtet werden müssen. So wurden in einer Studie des Umweltbundesamtes bereits im
Jahr 2005 vulnerable2 (empfindliche) Bereiche getrennt nach unterschiedlichen Naturräumen
in Deutschland identifiziert Abbildung 6, die besonders anfällig gegenüber des Klimawandels
sind (Zebisch et al. 2005). In der folgenden Tabelle 1 sind die verschiedenen Bereiche hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit (Vulnerabilität) abgebildet. Dies sind neben der Wasserwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, die biologische Vielfalt (Biodiversität) und der Naturschutz, die Gesundheit, der Tourismus und der Verkehr.
Dabei zeigte sich, dass der Bereich „Hochwasser“ in allen Naturräumen in Deutschland als
hoch empfindlich (vulnerabel) einzustufen ist. Ähnlich ist im Bereich „Gesundheit“, von einer
hohen Empfindlichkeit (Vulnerabilität) gegenüber vektorübertragenen Krankheiten
(Krankenheiten, die durch wärmeliebende Fliegen, Mücken, Zecken etc. übertragen werden)
in fast allen Naturräumen auszugehen. Der Wintersporttourismus im Mittelgebirge und im
Alpenraum ist ebenfalls als hoch vulnerabel einzustufen.
Abb. 6
Gliederung Deutschlands in Naturräume (Zebisch et al. 2005, BFN 2005)
Diese Angaben beruhen auf Ergebnissen des vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
(PIK) koordinierten europäischen Verbundprojektes ATEM3 und basieren auf einem Satz
konsistenter, räumlich expliziter Szenarien des Globalen Wandels, einer Reihe von Ökosystemmodellen, Indikatoren für Ökosystemfunktionen sowie einem kontinuierlichen Dialog mit
Stakeholdern (Zebisch et al. 2005). Neuere Untersuchungen für ausgewählte Nutzungsarten
2
3
Unter Vulnerabilität gegenüber dem Klimawandel wird die Emfindlichkeit (gleichbedeutend mit
Verwundbarkeit bzw. Anfälligkeit) eines klimasensitiven Systems gegenüber klimatischen Veränderungen verstanden.
ATEAM – Advanced Terrestrial Ecosystem Analysis and Modelling (EU Project No. EVK2-200000075), www.pik-potsdam.de/ATEAM
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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konkretisieren diese Aussagen beispielsweise für unterschiedliche Wassernutzungen wie die
Wasserversorgung, Wasserkraft, Binnenschifffahrt und den ökologischen Gewässerzustand
(Scherzer et al. 2010).
Tab. 1 Zusammenfassende Darstellung der Empfindlichkeit (Vulnerabilität) gegenüber dem
Globalen Wandel (insb. Klimawandel) in Deutschland (ohne Maßnahmen)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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1.2 Empfindliche (vulnerable) Bereiche in Bayern
Seit dem Jahr 1998 betreiben die Länder Baden-Württemberg und Bayern sowie der Deutsche Wetterdienst und seit 2007 auch das Land Rheinland-Pfalz das gemeinsame Forschungsprojekt KLIWA (Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft).
Ziel des Projektes ist es, die künftige Entwicklung des Wasserhaushaltes zu bewerten, sich
daraus ergebene mögliche Gefahren und Risiken zu erkennen und zukunftsorientierte,
nachhaltige wasserwirtschaftliche Handlungsstrategien und –konzepte festzulegen. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes entstanden u.a. bis heute 14 KLIWA Berichte, die den aktuellen Stand zur Klimaveränderung in Süddeutschland beschreiben (KLIWA 2010). Folgende Karten (vgl. Abb. 7) stammen daraus. Für das Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) gehen
im Landkreis Neumarkt demnach die Niederschläge leicht zurück und im Winterhalbjahr (November bis April) erhöhen sie sich leicht.
Abb. 7 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 5, WETTREG_2006)
Nach Abbildung 8 steigen die Sommertemperaturen im Landkreis Neumarkt bis zum Jahr
2050 um ca. 1 bis 1,5 °C. Die Wintertemperaturen erhöhen sich etwas stärker um bis zu ca.
1,5 bis 2,0 °C.
Abb. 8 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperaturen (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, WETTREG_2003)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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Exkurs:
Derzeit liegen detaillierte Ergebnisse für Bayern im Rahmen des KLIWA Vorhabens, basierend auf der derzeit aktuellen Version 5 des Globalmodells ECHAM, lediglich für das Regionalmodell WETTREG vor (vgl. Abb. 7). Allerdings wurden bereits im Jahr 2006 verschiedene
Klimaberechnungen basierend auf dem damals noch aktuellen Globalmodell ECHAM 4 veröffentlicht. Folgende Ergebnisse beziehen sich daher auf das Globalmodell ECHAM 4. Eine
Unterscheidung erfolgte anhand dreier Regionalmodelle, das dynamische Modell REMO
vom MPI, das statistische Modelle WETTREG vom MR und das ebenfalls statistische Modell
STAR vom PIK (vgl. Abb. 9 bis 14).
Abb. 9 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo) (KLIWA 2006)
Abb. 10 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050
gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo) (KLIWA 2006)
Abb. 11 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MR=WETTREG) (KLIWA 2006)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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Abb. 12 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050
gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MR=WETTREG) (KLIWA 2006)
Abb. 13 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR) (KLIWA 2006)
Abb. 14 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050
gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR) (KLIWA 2006)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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Der Landkreis Neumarkt liegt in drei KLIWA Regionen, im Oberen Main Gebiet, im Bayerischen Mittelgebirge und im Gebiet der Mittleren Donau. Zusammengefasst ergeben sich folgende Klimatische Änderungen für den Landkreis Neustadt (vgl. Tab. 2):
Tab. 2 Übersicht Klimaänderung LK Neumarkt basierend auf ECHAM 4 und MPI (REMO), MR
(WETTREG), PIK (STAR); Zeitreihen 2021-2050 zu 1971-2000
Mittlere Donau
Bayerische
Oberer Main
Mittelgebirge
Niederschlagsänderung im Sommer
MPI
+ 5,4 %
+ 8,6 %
+ 7,2 %
MR
- 5,1 %
- 0,3 %
+ 1,8 %
PIK
+ 3,1 %
+ 4,6 %
+ 9,4 %
Niederschlagsänderung im Winter
MPI
+ 0,2 %
+ 4,9 %
+ 5,3 %
MR
+ 30,0 %
+ 21,8 %
+ 29,5 %
PIK
- 0,9 %
+ 3,3 %
+ 1,6 %
Temperaturänderung im Sommer
MPI
+ 1,6 °C
+ 1,6 °C
+ 1,7 °C
MR
+ 1,4 °C
+ 1,3 °C
+ 1,5 °C
PIK
+ 1,2 °C
+ 1,2 °C
+ 1,3 °C
Temperaturänderung im Winter
MPI
+ 1,9 °C
+ 2,1 °C
+ 2,0 °C
MR
+ 1,8 °C
+ 1,9 °C
+ 2,0 °C
PIK
+ 1,0 °C
+ 1,0 °C
+ 1,1 °C
Der Arbeitskreis KLIWA beurteilte die o.g. Ergebnisse folgendermaßen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Für die Analyse von mittleren und saisonalen Bedingungen sind alle Modelle geeignet.
Für Fragestellungen, für die die zeitliche und die räumliche Variabilität der Niederschläge
bedeutsam sind, ist die Eignung der Modelle weniger gut.
Kleinere bis mittlere Hochwasser werden von den Modellen besser als seltene Ereignisse dargestellt.
Beim PIK-Modell (STAR) kann aufgrund der fehlenden Simulation des Ist-Klimas keine
Beurteilung der Modellgüte durchgeführt werden. Nach Auskunft der Modellentwickler
soll die Abweichung vom Ist-Klima jedoch nur wenige Prozent betragen.
Niederschläge an mehreren aufeinander folgenden Tagen werden vom PIK-Modell
(STAR) nur unzureichend modelliert. Daher ist das PIK-Modell für die Beurteilung zukünftiger Hochwasserereignisse nicht geeignet.
Das PIK-Modell (STAR) zeigt Schwächen bei der Simulation von Hoch- und Niedrigwasserereignissen, weil es die Persistenz (Dauerhaftigkeit) hydrologischer Prozesse nicht
wiedergibt. Hier ist das MR-Modell (WETTREG) besser geeignet, da es die Klimavariabilität besser wiedergibt und eine höhere Persistenz aufweist.
Beim PIK-Modell (STAR) können Temperatur- und Niederschlagsmaxima in der Zukunft
verfahrensbedingt nur die höchsten Werte der Ist-Zeit erreichen. Daher werden in diesem Punkt das MR- und das MPI-Modell besser bewertet.
Das MPI-Modell (REMO) weist deutliche Abweichungen zum Kontrolllauf (Abbildung des
Mess-Zustandes) auf. Zudem bestehen erhebliche Probleme bei der Lagegenauigkeit
von Luv-Lee-Effekte der Niederschläge.
Die Lufttemperatur und die Niederschläge werden vom MR-Modell (WETTREG) für den
Ist-Zustand vergleichsweise gut wiedergegeben.
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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Fazit:
• Derzeit erscheinen die Ergebnisse des MR-Modells (WETTREG) für das Zukunftsszenario am wahrscheinlichsten.
• Beim MR-Modell treten nur geringe Abweichungen zwischen simuliertem Ist-Zustand
und den Messdaten der mittleren Lufttemperatur und Niederschlagshöhe auf. Daher ist
das Modell für Wasserhaushaltsberechnungen derzeit am besten geeignet.
• Im Rahmen von KLIWA wird momentan das MR-Modell (WETTREG) für weitere Untersuchungen verwendet.
1.3 Deutsche Anpassungsstrategie
Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2008 die „Deutsche Anpassungsstrategie an den
Klimawandel (DAS)“ beschlossen (Bundesregierung 2008). Ein wesentliches Ziel der DAS ist
es, die Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen zu stärken, damit sie für die Zukunft vorbereitet sind. Die DAS schafft einen Rahmen zur nationalen Anpassung an die Auswirkungen des
Klimawandels. So soll schrittweise der Handlungsbedarf benannt, entsprechende Ziele definiert, Zielkonflikte erkannt und ausgeräumt sowie mögliche Anpassungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden (KomPass 2009). Hierzu strebt die Bundesregierung bis Ende
März 2011 die Vorlage eines gemeinsam mit den Ländern erarbeiteten „Aktionsplan Anpassung“ an, der folgende Aspekte beinhalten soll:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Grundsätze und Kriterien für eine Priorisierung von Handlungserfordernissen,
die Priorisierung der Maßnahmen des Bundes,
einen Überblick über konkrete Maßnahmen anderer Akteure,
Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten,
Konzeptvorschläge zur Erfolgskontrolle,
die Weiterentwicklung der Strategie und Nennung der nächsten Schritte.
In der DAS werden die Bereiche von Zebisch (2005), die vom Klimawandel betroffen sind,
noch ergänzt durch das Bauwesen, den Küsten- und Bodenschutz, die Energie- und Finanzwirtschaft, den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie durch die Raum- und
Siedlungsentwicklung (Bundesregierung 2008).
1.4 Anpassungsstrategie in Bayern
In Deutschland hat sich die Bayerische Staatsregierung als erste Landesregierung mit dem
Klimaprogramm Bayern 2020 (StMUG 2009a) das Ziel gesetzt, die empfindlichen (klimasensitiven und vulnerablen) Bereiche bis zum Jahr 2020 bestmöglich an die unvermeidbaren
Folgen des Klimawandels anzupassen. Hierzu wurden im Rahmen der Bayerischen Klimaanpassungsstrategie für verschiedenen Bereiche, die vom Klimawandel betroffen sind, mögliche Folgen und Empfindlichkeiten (Vulnerabilitäten) aufgezeigt, Handlungsziele festgelegt,
bestehende Anpassungsmaßnahmen dargestellt und weitergehende staatliche sowie nicht
staatliche Handlungsoptionen diskutiert (StMUG 2009b). Für die Wahl einer Anpassungsmaßnahme sollen folgende Punkte bedacht werden:
•
•
•
•
•
Nachhaltigkeit
Umweltverträglichkeit
Wechselwirkung zwischen Klimaschutz und Anpassung (Synergien/Konflikte)
Integrative Ansätze (Zielkonflikte vermeiden)
Unsicherheiten (No-Regret-Policy)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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Eine besondere Rolle nimmt dabei die Wasserwirtschaft ein, da sie auf andere Sektoren, wie
Energieerzeugung, Landwirtschaft, Fischerei oder Tourismus großen Einfluss nimmt. Die
Veränderungen des Wasserhaushaltes sind deshalb eine wichtige Grundlage für die Wahl
der Anpassungsstrategie (StMUG 2009b, 14 f).
2. Übergeordnete Strategien
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2 Übergeordnete Strategien für den Bereich Siedlungsund Infrastruktur, Bauwesen, Gesundheit
Die bayerische Anpassungsstrategie an den Klimawandel wurde in Konkretisierung und Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) von 2008 im September 2009
veröffentlicht und befasst sich mit der Empfindlichkeit (Vulnerabilität) und den Folgen des
Klimawandels auf verschiedene Auswirkungsbereiche. Ebenso werden Handlungsziele dargestellt, bereits bestehende Anpassungsmaßnahmen erörtert und weitergehende staatliche
und kommunale Handlungsoptionen aufgezeigt (BayKLAS 2009). Im Folgenden werden die
Ergebnisse getrennt nach verschiedenen Auswirkungsbereichen dargestellt.
2.1 Siedlungs- und Infrastruktur
2.1.1 Raumordnung/Städtebau/Bauleitplanung
Folgen und Empfindlichkeit (Vulnerabilität):
• Veränderung des Stadtklimas
• Verstärktes Auftreten bzw. eine erhöhte Intensität von extremen Naturgefahren kann
hohe Schadenssummen, Einschränkungen des Verkehrsflusses, Schäden an Straßen,
Brücken sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen verursachen
• Zunahme der Feinstaub- und Ozonbelastung in Hitzeperioden
• örtliche Klimarisiken und Anpassungsmaßnahmen werden zu Standortfaktoren für Ansiedlungen
Handlungsziele:
• Erhalt bzw. Verbessern von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten sowie von Kalt- und
Frischluftleitbahnen
• Erhalt der ökologischen Ausgleichsfunktion unversiegelter Flächen und Reduzierung des
Flächenverbrauchs, um Flexibilität für Anpassungsmaßnahmen gewährleisten zu können
• Verringern der Empfindlichkeit (Vulnerabilität) der Siedlungs- und Infrastruktur
• Verbesserung des Wasser- und Stoffrückhalts
• Gewährleisten der Ver- und Entsorgungssicherheit der Bevölkerung vor dem Hintergrund zunehmender extremer Naturgefahren
Bestehende Anpassungsmaßnahmen:
• Forcierung und fachliche Unterstützung nachhaltiger, klimaschonender, ökologisch verträglicher und damit zukunftsorientierter Siedlungskonzepte
• Entwicklung und Abstimmung von energieoptimierten Konzepten für die Siedlungsentwicklung und städtebauliche Erneuerung
• konsequente Einschränkung der Ausweisung neuer Baugebiete in besonders empfindlichen Gebieten, insbesondere Überschwemmungsgebieten
• Berücksichtigen des Einflusses der Bebauung einerseits sowie der klimarelevanten
Funktionen von Natur und Freiräumen andererseits auf die Frisch- und Kaltluftversorgung in Siedlungsgebieten mit Hilfe der kommunalen Landschaftsplanung und naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
• Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels und Umsetzung entsprechender nachhaltiger Konzepte und Maßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung
2. Übergeordnete Strategien
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Weitergehende staatliche und kommunale Handlungsoptionen:
• Erstellen regionaler Studien zur Erfassung der Folgen und Auswirkungen des Klimawandels
• Berücksichtigen der Folgen des Klimawandels für die Darstellungen und Festsetzungen
der Flächennutzungs- und Bebauungspläne sowie der Vorgaben der Pläne und Programme der städtebaulichen Erneuerung
• Festlegungen hinsichtlich der Struktur neuer Siedlungsgebiete und zur Anpassung des
Bestands, z. B. Schaffung kompakter Siedlungseinheiten mit kostengünstigen energieeffizienten Bau- und Siedlungsformen, Minimierung der Versiegelung, Freiflächenkonzepte, Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren
• Aufstellung langfristiger Stadt-und Gemeindeentwicklungskonzepte
• Entwicklung eigener Konzepte zur Freiraumentwicklung und zur Minimierung von Aufheizungseffekten, Fördern von Frischluftschneisen, standortangepasster Bewässerung öffentlicher Grünflächen, Sortimentsempfehlungen für Stadtbaumartenwahl und Integration dieser Konzepte in Bauleitpläne und Konzepte der städtebaulichen Entwicklung
• Vorhalten von Flächen zur Umsetzung der verschiedenen Klimaanpassungsmaßnahmen
im Rahmen von kommunalen Flächenpools
• Berücksichtigen von Interessen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bei der
Ausgestaltung von Finanzierungsinstrumenten
2.1.2 Straßenbau und Verkehr
Folgen und Empfindlichkeit (Vulnerabilität):
• Verstärktes Auftreten bzw. eine erhöhte Intensität extremer Naturgefahren (Hochwasser,
Hitze, Stürme, Hagel, Eis, Nebel, Waldbrände, Muren, extremer Schneefall) verursacht
hohe Schäden an der Verkehrsinfrastruktur, eine Verkürzung der Lebensdauer einzelner
Infrastrukturbestandteile und Einschränkungen des Verkehrsflusses
Handlungsziele:
• Aufrechterhalten der Transportwege und Transportleistung (Anpassung)
• Steigern der Effizienz der Verkehrsinfrastruktur
• rasche Wiederherstellung zerstörter Verkehrsinfrastruktur nach Katastrophenereignissen
(Transport, Verkehr von Bevölkerung und Gütern)
• Anregen einer verstärkten Nutzung des ÖPNV durch Verbesserung des ÖPNVVerkehrsnetzes und -takts
Bestehende Anpassungsmaßnahmen:
• Erhalt und bedarfsgerechter Ausbau von Straßen zur Anpassung an extreme Witterungsbedingungen
Weitergehende staatliche Handlungsoptionen:
• Technische Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an geänderte klimatische Bedingungen
und mögliche Extremereignisse (z. B. an höhere Temperaturen angepasste Asphaltmischungen, Muren- oder Steinschlagschutz)
2.1.3 Wasserwirtschaft
Folgen und Empfindlichkeit (Vulnerabilität):
• Geänderte Verfügbarkeit des Grundwassers in einzelnen Landesteilen und zu bestimmten Jahreszeiten
• Änderung von Wasserstand und Abflussregime der Fließgewässer (Hoch- und Niedrig-
2. Übergeordnete Strategien
•
•
•
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wasser) mit Konsequenzen für die verschiedenen Nutzungen
Zunahme der Intensität und Häufigkeit von Extremereignissen (Starkregen, Hochwasser,
Trocken- und Niedrigwasserperioden, Stürme). Diese Ereignisse können hohe Schäden
an Ver- und Entsorgungseinrichtungen und zeitweilig lokale Einschränkungen der Versorgungssicherheit in der öffentlichen Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung
verursachen
Veränderung des Temperaturregimes sowie des ökologischen Zustands von Oberflächengewässern und des Grundwassers mit negativen Folgen, z. B. für die Fischerei und
andere Nutzungen
Zunahme des Geschiebetransports bei höheren Abflüssen mit Konsequenzen insbesondere für den Hochwasserschutz
Handlungsziele:
• Erhalt und weitere Verbesserung des Hochwasserschutzes in den drei Handlungsfeldern
natürlicher Rückhalt, technischer Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge
• Sichern der Wasserressourcen nach Menge und Qualität und Erhalt der Versorgungssicherheit für Trink- und Brauchwasser
• Erhalt der Entsorgungssicherheit bei der Abwasserentsorgung (Niederschlagswasser,
Abwasser)
• Berücksichtigen des Einflusses des Klimawandels auf Wasserqualität und -menge bei
der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und im Gewässergütemanagement
• Frühzeitiges Aufdecken nachteiliger Entwicklungen von Wasserqualität und -menge insbesondere bei verstärktem Anbau nachwachsender Rohstoffe und intensiver Nutzung
der Geothermie
Bestehende Anpassungsmaßnahmen:
a) Hochwasserschutz:
• konsequente Fortführung des Hochwasserschutz-Aktionsprogramms 2020 unter Berücksichtigung des Klimawandels
• Ermitteln und Ausweisen von Überschwemmungsgebieten und konsequenter Vollzug
der damit verbundenen Nutzungsvorgaben insbesondere für einen schadlosen Hochwasserabfluss
• Aufstellen von Hochwassergefahren- und -risikokarten und Hochwasserrisikomanagementplänen sowie Risikokommunikation
• Reduzierung der Restrisiken bei überströmungsgefährdeten Hochwasserschutzanlagen
durch bedarfsweise überströmungssichere Bauabschnitte
• Freihalten von Notüberlaufräumen als Notfall-Speicher jenseits des Regelhochwassermanagements
b)
•
•
•
•
•
Trockenheit und Dürre:
Optimieren wasserwirtschaftlicher Messnetze und Intensivieren des Monitorings klimabedingter Änderungen der Wasserhaushaltsgrößen als Fundament des Niedrigwassermanagements
Prüfen und Sichern weiterer Standorte für Speicher zur Niedrigwasseraufhöhung sowie
für Trinkwassertalsperren
Erfassen und Bewerten der Versorgungssicherheit der Wasserversorgung bei veränderten Wasserdargebotssituationen unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und Durchführen sachgerechter Anpassungsmaßnahmen
Fortschreiben der Wärmelastpläne und Aufstellen von Niedrigwassermanagementplänen
Nutzen von Potenzialen zum Wasserrückhalt und zur Erhöhung der Grundwasserneubildung
2. Übergeordnete Strategien
c)
•
•
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Erhalt der biologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer:
Berücksichtigung der Biodiversität bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der
Gewässerentwicklung
Konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Weitergehende staatliche Handlungsoptionen:
• Fortführen der Ermittlung belastbarer regionaler Daten über die zukünftige Entwicklung
der Hoch- und Niedrigwasserabflüsse, der Grundwasserneubildung und der Wasserqualität von Grundwasser und Oberflächengewässern
• Entwicklung von Managementkonzepten für extreme Niedrigwasserereignisse zur Bewirtschaftung des verfügbaren Wasserdargebots unter Berücksichtigung aller Wassernutzungen (Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung)
• Analyse der Wasserspeicherkapazität durch die Renaturierung von Mooren und Feuchtgebieten
• Entwicklung von Handlungsempfehlungen zum Aufbereiten und Wiederverwenden von
Abwasser
• Abmildern der Auswirkungen extremer sommerlicher Wassertemperaturen, z. B. durch
Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur
• Berücksichtigen der zukünftigen klimatischen Entwicklung beim Erlass wasserrechtlicher
Bescheide
• Ermitteln der Effekte des Klimawandels auf den Wasserhaushalt nach Menge und Qualität auch mit Hilfe der Monitoringprogramme nach Wasserrahmenrichtlinie
• Beobachten der Auswirkungen möglicher Vegetations- und Landnutzungsänderungen
auf die Grundwasserqualität
Weitergehende nichtstaatliche Handlungsoptionen:
• Erforderlichenfalls Aufbereiten und Wiederverwenden von Abwasser v. a. für den Wasser-bedarf von Industrie, Gewerbe oder Landwirtschaft
• Verringern der Wärmelast von Gewässern (Kühlwasser)
• Angepasste Dimensionierung der Entwässerungseinrichtungen kommunaler und privater
Träger im Hinblick auf Starkregenereignisse mit veränderter Intensität
Weitergehende staatliche als auch nichtstaatliche Handlungsoptionen:
• Überprüfung der Bemessungsansätze für die wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen (Kanal- und Versorgungssysteme, Wasserspeicher, Hochwasserschutz)
2.2 Bauwesen
2.2.1 Bauen (Gebäudeplanung und Bautechnik)
Folgen und Empfindlichkeit (Vulnerabilität):
• Erhöhte Wind-, Schnee- und Wärmelasten können zu Beeinträchtigungen und Schäden
an Gebäuden führen
• Veränderung der Baugrundverhältnisse
• Zunehmende Komfortprobleme in Gebäuden
Handlungsziele:
• nachhaltiges, umweltverträgliches, energieeffizientes und an die Auswirkungen des Klimawandels angepasstes Planen und Bauen im Neubaubereich durch veränderte technische Anforderungen an Gebäude und Bauteile
• Anpassen, Erhalt und energieeffiziente Sanierung der vorhandenen Bausubstanz
• Zunehmende Unabhängigkeit des Gebäudebereiches von fossilen Rohstoffen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Begrenzung des Klimawandels
2. Übergeordnete Strategien
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Bestehende Anpassungsmaßnahmen:
• Anpassen bestehender Gebäude und Auflagen für Neubauten hinsichtlich möglicher
zukünftiger Extremereignisse und damit verbundener erhöhter bauphysikalischer Belastungen
• Planung und Realisierung ressourcenschonender, hoch energieeffizienter Gebäude
• Verbessern des sommerlichen Wärmeschutzes unter Berücksichtigung des Energiebedarfs
• Verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien
• Durchführen von Pilotprojekten der Bauverwaltung für Neu- und Bestandsbauten unter
wissenschaftlicher Begleitung in öffentlichen Gebäuden des Freistaates Bayern
Weitergehende staatliche und nichtstaatliche Handlungsoptionen:
• Anpassen des bautechnischen Regelwerkes an die Einflüsse bzw. Auswirkungen der
Klimaveränderungen auf Gebäude und Anpassung der Architekten-/ Ingenieurausbildung
• Anpassen der bestehenden Instrumente der Gebäudeplanung und Bautechnik
• Weiterentwicklung von energieoptimierten Bauformen, Bauteilen und Versorgungstechnik
2.2.2 Industrie und Gewerbe
Folgen und Empfindlichkeit (Vulnerabilität):
• Zukünftige Häufung extremer Naturgefahren führt ggf. zu Produktionsverlusten bzw.
Produktionsausfällen
• mögliche Engpässe der Rohstofflieferung, z. B. per Schiff während Niedrigwasserperioden
• zeitweilig geringere Verfügbarkeit von Wasser bzw. Kühlwasser für industrielle Prozessabläufe
• erhöhte Anforderungen bei Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und Transport von Lebensmitteln, insbesondere leicht verderblichen Lebensmitteln
• Indirekte Auswirkungen durch Maßnahmen zum Klimaschutz, z. B. Energieeinsparverordnung: veränderte Normen für Baustoffe/Ersatzstoffe um bestimmte Wärmeleitwerte
zu erreichen
• Verknappung bestimmter Rohstoffquellen, z. B. Agrarrohstoff
Handlungsziele:
• Aufrechterhalten des leistungsfähigen Wirtschaftsstandorts Bayern
• Nachhaltige Ausrichtung der Produktionsweise
• Steigern der Energieeffizienz/-produktivität
Bestehende Anpassungsmaßnahmen:
• Unterstützen der Anpassung von Technologien und Produkten an veränderte Bedingungen bzgl. Strahlung, Wasser, Luft, Temperatur
• Berücksichtigen von Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der Regionalförderung als Ermessensgesichtspunkt
• Aufnahme der Maßnahmen der Klimaanpassung in den „Umweltpakt Bayern“
Weitergehende staatliche und kommunale Handlungsoptionen:
• Nachhaltige Standortpolitik
• Standortüberprüfung im Rahmen der räumlichen und kommunalen Planung
• Meiden von Standorten in Risikogebieten bzw. Anpassung bestehender Infrastruktur in
Risikogebieten
• flächensparende Bauweise und Berücksichtigung von Synergien (Energieleitplanung)
2. Übergeordnete Strategien
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Weitergehende nichtstaatliche Handlungsoptionen:
• Senken der Lösemittelverwendung von Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten um
Emissionen von Ozonvorläufern wie Kohlenwasserstoffe und Stickoxide zu verringern –
konsequente Umsetzung der WHO-Leitlinien für Luftgüte
• ressourcenschonende Produktionsweise durch Kreislaufwirtschaft
• Senken der Energienachfrage für Kühlung durch Anpassung der Siedlungsstrukturen
und Gebäude
• Minimieren innerer Wärmelasten um Kühlbedarf zu verringern
• Berücksichtigen klimaschonender Kühlung, z. B. Einsatz solarer Kühlung für Bürogebäude oder Nutzung von Abwärme zur Kälteerzeugung
• Anpassen der Kühlsysteme für den Betrieb von Industrieanlagen und weitestgehender
Verzicht auf Kühlwasser, sofern bei medienübergreifender Betrachtung günstigere Alternativen zur Verfügung stehen
2.3 Gesundheit
Folgen und Empfindlichkeit (Vulnerabilität):
• verstärktes Auftreten von Hitzeperioden im Sommer und damit einhergehende negative
gesundheitliche Effekte, besonders starke Betroffenheit von älteren und pflegebedürftigen Menschen
• verstärktes Auftreten von Infektionskrankheiten aufgrund von intensivierter Vermehrung
tierischer Überträger (sog. Vektoren)
• Verbreiten einheimischer Überträger und Etablieren neuer Überträger und Krankheitserreger
• längere und zeitlich verschobene Exposition gegenüber Luft getragenen Allergenen wie
Pollen
• günstigere Bedingungen für eine Massenvermehrungen von Krankheitsüberträgern gekoppelt mit Schimmelpilzbefall von Häusern nach extremen Hochwasserereignissen und
Überflutungen
• potenzielle Erhöhung der UV-Belastung und des Hautkrebsrisikos durch geringere Bewölkung und damit einhergehende Erhöhung der Sonnenscheindauer
• verstärkte Bildung von bodennahem Ozon bei Hochdruckwetterlagen
• erhöhte Eutrophierungsgefahr der Gewässer mit nachteiligen Auswirkungen auf die Badegewässerqualität
• Veränderung der Erholungsräume, insbesondere Seen und Gebirge
•
zunehmende soziale Notfälle und Härten infolge von Schäden durch Naturkatastrophen
Handlungsziele:
• Anpassen und Vorwarnen der Bevölkerung vor gesundheitlichen Auswirkungen der Klimaerwärmung
• Ergänzen des bisher gängigen ärztlichen Diagnostik-Portfolios um die zu erwartenden
neuen Krankheitssymptome/Erreger
Bestehende Anpassungsmaßnahmen:
• Monitoring der Ozonwerte durch den Deutschen Wetterdienst, der Luftbelastung durch
das Bayerische Landesamt für Umwelt sowie der UV-Werte durch das Bundesamt für
Strahlenschutz
Weitergehende staatliche Handlungsoptionen:
• Erarbeiten von Handlungsempfehlungen zur gesundheitlichen Vorsorge an Hitzetagen
für das medizinische Fachpersonal und die Bevölkerung
• Ausweiten der Programme für die öffentliche Gesundheitspflege, so dass geeignete Imp-
2. Übergeordnete Strategien
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fungen und die Eindämmung der Krankheitsüberträger durchgeführt werden können
(z. B. FSME)
Weitergehende nichtstaatliche Handlungsoptionen
• Anpassen der Gebäude und Siedlungsstrukturen an längere Hitzeperioden
• Verringern von Luftschadstoffemissionen insbesondere Ozonvorläufer wie Kohlenwasserstoffe und Stickoxide
Weitergehende staatliche und nichtstaatliche Handlungsoptionen:
• Erweiterung der Schulungsinhalte für das medizinische Fachpersonal im Zusammenhang mit zunehmenden gesundheitlichen Belastungen durch neue Krankheitsüberträger/
-symptome bzw. Ausweitung der Hitzetage
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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3 Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Siedlungs- und Infrastruktur, Bauen und Gesundheit
Das Erreichen einer umfassenden Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategie setzt eine
Planung auf verschiedenen räumlichen Ebenen und verschiedener Fachplanungen voraus,
die sich auf unterschiedliche Themenfelder ausrichten können.
Die Siedlungsstruktur kann dabei einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur
Klimaanpassung leisten, indem sie beispielsweise zur Verkehrsreduzierung beiträgt und eine
zunehmende Bodenversiegelung vermeidet. Dies geschieht vor allem durch die Konzentration der Siedlungstätigkeit nach dem Zentrale-Orte-Konzept und entlang so genannter Entwicklungsachsen. Die Konzentration der Siedlungstätigkeit trägt ebenfalls dazu bei, Infrastrukturen, sowohl technischer, sozialer und kultureller Art, zu bündeln und damit z. B. Verkehrswegelängen zu verkürzen oder durch ein vielfältiges Versorgungsangebot die Zahl der
Fortbewegungen zu reduzieren. Im Bereich des Bauwesens können beispielsweise Gebäude durch die Reduzierung des Wärmebedarfs einen maßgeblichen Beitrag zum Schutz des
Klimas leisten. Energieeffizientes Bauen und energetische Gebäudesanierung können ebenfalls zur CO2-Reduktion beitragen und damit das Klima schützen. Hingewiesen sei in diesem
Zusammenhang insbesondere auf die Studie „Energien“, die dieses Thema ausführlich behandelt. Das Thema Gesundheit spielt im Rahmen der Klimadiskussion ebenfalls eine wichtige Rolle. So können zunehmende Durchschnittstemperaturen zur Ausbreitung heimischer
Infektionskrankheiten führen oder dazu beitragen, dass sich neue Krankheiten ausbreiten.
Im Folgenden werden vor dem Hintergrund der genannten Prinzipien der Klimaanpassung
- Mehrfachversorgung/-sicherung (Redundanz), Widerstandsfähigkeit/Robustheit (Resilienz)
und Berücksichtigung der Exposition - zunächst die im Raumordnungsgesetz (ROG) geregelten Gestaltungsmöglichkeiten für die Themenbereiche Siedlungs- und Infrastruktur, Bauen und Gesundheit dargestellt und danach auf die Regelungen im Bereich der Landes- und
Kommunalplanung sowie der Fachplanungen eingegangen. Weitere regionale und lokale
Gutachten oder Konzepte, die sich auf Klimaanpassungsstrategien für die genannten Themenbereiche auf regionaler oder lokaler Ebene beziehen, werden zum Schluss dieses Kapitels aufgeführt.
3.1 Formelle Instrumente der Raumplanung
3.1.1 Bundesraumordnung
Der Bund erlässt Rahmenvorschriften über die Raumordnung, die im Raumordnungsgesetz
(ROG) formuliert sind. Hier sind die Ziele der Raumordnung sowie Grundsätze über die anzustrebende Raumstruktur und Raumnutzung niedergelegt. Weiterhin obliegt dem Bund, im
Rahmen der Bundesraumordnung seine eigenen raumwirksamen Planungen und Maßnahmen entsprechend der gesamträumlichen Entwicklungsvorstellungen zusammen-zufassen
und aufeinander abzustimmen.
Das ROG, das in § 1 Abs. 2 für sämtliche raumordnerischen Maßnahmen das übergeordnete
Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung vorgibt, fordert als zu berücksichtigende Grundsätze der Raumplanung in § 2 Abs. 2 Nr. 6 „Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen
des Raums sind unter Berücksichtigung seiner ökologischen Funktionen zu gestalten; dabei
sind Naturgüter sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen, Grundwasservorkommen
sind zu schützen. Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Ver-
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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kehrszwecke ist zu vermindern, insbesondere durch die vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere
Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen. Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen, den
Erfordernissen des Biotopverbundes ist Rechnung zu tragen. Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch
Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen. Der
Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen. Den
räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung
an den Klimawandel dienen.“
3.1.2 Landesplanung
Die Landesplanung umfasst die Raumordnung auf der Ebene der Bundesländer. Die Bundesländer erlassen in Ergänzung zum ROG Landesplanungsgesetze, in denen zumeist Aufgaben, Instrumente, Verfahren und Organisation der Landesplanung (und auch der Regionalplanung) sowie der Inhalt der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm/Landesentwicklungsplan und Regionalpläne) geregelt sind. Die Programme und/oder
Pläne beinhalten im Wesentlichen die verbindlichen Ziele und abzuwägenden Grundsätzen
der Raumordnung zur Steuerung der Raumentwicklung des Landes und seiner Teilräume.
Für die vorliegende Untersuchung wird auf Grundlage des Landesentwicklungsprogramms
Bayern geprüft, welche klimaschutz- bzw. klimaanpassungsorientierten Aussagen in Bezug
auf die Themen Siedlungs- und Infrastruktur, Bauwesen und Gesundheit gemacht werden.
Grundsätzlich fordert das Landesentwicklungsprogramm Bayern als Grundsatz zum Themenbereich Klimaschutz: „Luft und Klima sind möglichst so zu erhalten und zu verbessern,
dass Menschen, Pflanzen und Tiere in ihren Ökosystemen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter nicht beeinträchtigt werden“ (StWIVT 2006: 53 f).
Siedlungs- und Infrastruktur
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern enthält wichtige Grundsätze und Zielvorgaben
zur Struktur einer nachhaltigen Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung. So wird grundsätzlich die Notwendigkeit zur Bestimmung von Siedlungsschwerpunkten gesehen: „Auch in den
Stadt- und Umlandbereichen außerhalb der großen Verdichtungsräume haben Suburbanisierungsprozesse, Veränderungen in der Struktur des Handels und eine gestiegene Mobilität
der Bevölkerung zu Flächenverbrauch, Verkehrszunahme und zu verstärkten funktionalen
Verflechtungen geführt. Dies erfordert eine Fortentwicklung des zentralörtlichen Systems.
Einerseits ist eine größere Flexibilität in Bezug auf die Versorgungsstrukturen erforderlich
und auf der anderen Seite gewinnt die Ordnung der Siedlungsentwicklung in den Stadt- und
Umlandbereichen auch außerhalb der großen Verdichtungsräume zunehmende Bedeutung.
Es besteht daher generell Bedarf, innerhalb der Stadt- und Umlandbereiche Siedlungsschwerpunkte auszuweisen“ (StWIVT 2006: 97). „Der Erhaltung der gewachsenen Siedlungsstruktur und der nachhaltigen Weiterentwicklung unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft kommt
besondere Bedeutung zu.“ Dabei sollen die „auch künftig zu erwartenden Eingriffe in die
Landschaft so gestaltet werden, dass unvermeidbare ungünstige Auswirkungen so gering
wie möglich gehalten werden“ (StWIVT 2006: 56, 192). Weiterhin soll die Inanspruchnahme
von Grund und Boden möglichst gering gehalten werden (z. B. durch Nutzung vorhandener
Baulandpotenziale oder flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen), da der Boden eine wichtige Funktion im Naturhaushalt ausübt (StWIVT 2006: 56, 192). Grundsätzlich
ist die Siedlungsentwicklung „möglichst mit den Erfordernissen einer günstigen Verkehrser-
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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schließung und –bedienung durch öffentliche Verkehrsmittel abzustimmen“ und entlang der
Entwicklungsachsen zu vollziehen. „Zwischen den Entwicklungsachsen und zwischen den
Siedlungseinheiten sollen ausreichend große Freiräume für die Erholung, als ökologische
Ausgleichsflächen und zur Gewährleistung des Luftaustausches erhalten werden“ (StWIVT
2006: 56, 193). In den Regionalplänen sollen regionale Grünzüge zur Verbesserung des
Bioklimas und der Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches mit angrenzenden Siedlungskomplexen, zur Gliederung der Siedlungsräume mit einer ökologisch-funktionalen und
sozialverträglichen Zuordnung der Freiräume und zur Erholungsvorsorge ausgewiesen werden (StWIVT 2006: 56, 194). Besonders schützenswerte Landschaftsteile sollen von einer
Bebauung freigehalten werden, um „erhebliche Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionsfähigkeit z. B. aus Sicht des Naturschutzes, des Gewässerschutzes, des Klimaschutzes
und des Biotopschutzes“ zu vermeiden (StWIVT 2006: 56, 194). „Im Hinblick auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung und den sparsamen Umgang mit Grund und Boden gilt es bei
der Ausweisung von Gewerbeflächen verstärkt auf eine Reduzierung des Flächenverbrauchs
hinzuwirken.“ Dies soll im Wesentlichen durch interkommunale Abstimmung und Zusammenarbeit erfolgen, um neben einer Reduzierung des Flächenverbrauchs auch zum Einsparungen im Bereich der Erschließungs- und Infrastrukturkosten beizutragen (StWIVT 2006:
57, 196). „Die Zuordnung von Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen, landwirtschaftlichen Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen sowie Spiel- und Erholungsflächen zueinander ist so anzustreben, dass die Auswirkungen von emittierenden Anlagen möglichst gering gehalten werden“ (StWIVT 2006: 53 f).
Für die örtliche Infrastruktur (u.a. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, die gemeindliche
Verkehrsinfrastruktur sowie die sozialen und kulturellen Einrichtungen) werden im Landesentwicklungsprogramm Bayern folgende Aussagen getroffen: Verkehrs- und Versorgungsstränge (Bandinfrastruktur) sollen in Form von Entwicklungsachsen gebündelt werden, da
diese „ein geeignetes Entwicklungs- und Ordnungsinstrument für eine an Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ausgerichtete raumstrukturelle Entwicklung Bayerns und seiner Teilräume“
darstellen. „Andererseits wird durch die Bündelung und Auslastung der Bandinfrastruktur
sowie die Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten einem präventiven Umweltschutz dadurch Rechnung getragen, dass wichtige Ausgleichs- und Naherholungsflächen in den Achsen und Achsenzwischenräumen erhalten sowie willkürliche und ungeordnete Flächenzerschneidungen als auch unnötiger Bodenverbrauch in der freien Landschaft vermieden werden“ (StWIVT 2006: 98).
Zum Thema „Wasserversorgung“ wird auf einen möglichst sparsamen Umgang mit Trinkund Brauchwasser zur Sicherung der natürlichen Ressourcen hingewiesen. Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung sollen im Sinne einer nachhaltigen öffentlichen Wasserversorgung in den Regionalplänen ausgewiesen werden (StWIVT 2006: 115 f).
Im ländlichen Raum soll in Bezug auf die Abwasserentsorgung die abwassertechnische
Ersterschließung grundsätzlich überwiegend mit mechanisch-biologischen Kleinkläranlagen
erfolgen, das Niederschlagswasser von befestigten Siedlungs- und Verkehrsflächen sollte
möglichst dezentral entsorgt und vorzugsweise versickert werden und abwasserintensive
Betriebe sollten nur an ausreichend abflussstarken Gewässern errichtet werden, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Gewässerschutzes. Im Bereich des Hochwasserschutzes ist grundsätzlich die Erhaltung und Verbesserung der Rückhalte- und Speicherfähigkeit
der Landschaft anzustreben. Dabei „ist es von besonderer Bedeutung, Überschwemmungsgebiete von konkurrierenden Nutzungen, insbesondere von Bebauung, freizuhalten“, gemäß
den Grundsätzen der nachhaltigen Raumentwicklung und Flächenvorsorge (StWIVT 2006:
31, 118).
Zum Thema „Verkehr“ wird als allgemeiner Grundsatz formuliert, dass es anzustreben ist,
die Verkehrswege, Verkehrsmittel und Informationssysteme umweltschonend zu gewährleisten, unter anderem durch die bevorzugte Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsträger, Optimierung des Verkehrsablaufs, Vernetzung der Verkehrsmittel und Einsatz moderner Technologien. Ziel ist es dabei, insbesondere den öffentlichen und nicht-motorisierten Individualver-
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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kehr zu stärken. Bezüglich des Verkehrswegeaus- und –neubaus sowie der Verkehrsbedienung „sollen die Aspekte des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Flächensparens
und des Immissionsschutzes berücksichtigt werden.“ Der Bau und Ausbau soll dabei so umweltverträglich und ressourcenschonend wie möglich erfolgen (StWIVT 2006: 48, 170).
„Durch verstärkten Einsatz schadstoffarmer Kraftfahrzeuge sind verkehrsbedingte Luftschadstoffe insbesondere in den Verdichtungsräumen oder lufthygienisch besonders
schutzwürdigen Gebieten möglichst zu verringern.“ Als Ziel soll vor allem in den Verdichtungsräumen auf den Abbau von Luftverunreinigungen hingewirkt werden (StWIVT 2006: 53
f). Im Bereich des Schienenverkehrs soll durch Verkehrsleitsysteme grundsätzlich dazu beigetragen werden, unter anderem die Immissionen zu verringern und die Förderung des ÖV
zu Lasten des MIV zu unterstützen (StWIVT 2006: 50). Der Förderung des Radverkehrs
kommt ebenfalls eine wesentliche Bedeutung zu, da er aus ökologischen sowie ökonomischen und sozialen Gründen eine wichtige Funktion für die nachhaltige Entwicklung erfüllt
(StWIVT 2006: 50). Der zivile Luftverkehr soll im benötigten Umfang „so sicher und umweltschonend wie möglich gestaltet werden.“ Zur Abwicklung des Passagier- und Frachtaufkommens soll aus umwelt- und verkehrspolitischen Gründen ein großer Anteil des flughafenbedingten Verkehrs auf der Schiene abgewickelt werden (StWIVT 2006: 175). Für die Binnenschifffahrt als kostengünstiger und umweltschonender Transport wird festgestellt, dass
„das Potenzial und die Notwendigkeit solcher Verlagerungen auf die Wasserstraße aus umwelt- und verkehrspolitischen Gründen erheblich gestiegen“ ist (StWIVT 2006: 178).
Innerhalb der sozialen und kulturellen Infrastruktur werden insbesondere zum Thema
„Erholung“ Aussagen zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung getroffen. Grundsätzlich ist
dem Bedürfnis nach Erholung in umwelt- und sozialverträglicher Weise Rechnung zu tragen.
Bei der Schaffung von Erholungseinrichtungen sind in diesem Zusammenhang die Belange
von Naturschutz und Landschaftspflege und dabei insbesondere die Vermeidung einer Beeinträchtigung ökologisch wertvoller Gebiete oder des Landschaftsbildes von besonderer
Bedeutung. Außerdem sollen Erholungseinrichtungen von schädlichen und störenden Immissionen freigehalten werden. Grundsätzlich ist es bei Erholungsanlagen anzustreben,
„dass der Wärme- bzw. Energiebedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. „Bei Neuanlagen und Umgestaltungen kommt der verstärkten Berücksichtigung einer energiesparenden
Bauweise sowie der Verwendung örtlich vorhandener Baumaterialien besondere Bedeutung
zu.“ Begründet wird dies damit, dass angesichts der weltweiten Klimaproblematik der Abbau
von Schadstoffbelastungen der Luft ein vorrangiges Ziel der bayerischen Umweltpolitik ist.
„Im Rahmen des Programms „Förderung von Erholungseinrichtungen in der freien Natur und
von Gartenschauen“, sollen deshalb Energieversorgungsanlagen nur bei Einsatz von umweltfreundlichen Energien (thermische oder photovoltaische Sonnenenergie, Windenergie,
geothermische Energie, Energie aus nachwachsenden Rohstoffen) gefördert werden“(StWIVT 2006: 38 f, 148).
Das Thema „Bildungs- und Erziehungswesen“ liefert weitere klimabezogene Hinweise:
„Der Bedeutung der Nachhaltigkeitsstrategie an den Schulen und Hochschulen ist möglichst
durch Verknüpfungen mit Umweltbildungseinrichtungen und Ökostationen Rechnung zu tragen.“ Insbesondere das bereits vorhandene Netz von Umweltbildungseinrichtungen sollte
erweitert werden, um den in der Vergangenheit erkennbaren ökologischen Bewusstseinsprozess in der Gesellschaft weiter zu unterstützen (StWIVT 2006: 43, 158).
Insgesamt liefert das Landesentwicklungsprogramm Bayern vielfältige Grundsatz- und Zielformulierungen zum Thema Siedlungsentwicklung, die von der übergeordneten Siedlungsstruktur bis hin zur Zuordnung von Bauflächen reichen. Das Thema Infrastruktur stellt sich
komplexer dar, da es verschiedene Bereiche umfasst, die sowohl die technische Infrastruktur
als auch soziale und kulturelle Einrichtungen berücksichtigt. Hier geht es neben raumstrukturellen Entwicklungen (im Sinne von Bündelung der Infrastrukturen) auch um Themen wie
nachhaltige Ver- und Entsorgung bzw. Abwicklung, insbesondere bezüglich Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Verkehr. Eine wichtige Rolle spielen auch der Hochwasserschutz und die Freihaltung von Überschwemmungsgebieten. Insgesamt liefert das Landesentwicklungsprogramm auch hier wichtige Grundsatz- und Zielformulierungen, die für Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien von Bedeutung sind.
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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Bauwesen
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern enthält zum Thema Bauwesen ebenfalls einige
wesentliche Grundsätze und Zielvorgaben. Grundsätzlich ist durch „eine nachhaltige
gemeindliche Planung, die eine vorausschauende kommunale Bodenpolitik einschließt“ [..]
der Nachfrage nach verfügbarem Wohnbauland und gewerblichen Bauland möglichst Rechnung zu tragen“ (StWIVT 2006: 56). Weiterhin ist es grundsätzlich anzustreben, dass vorrangig vorhandene Bausubstanz erhalten und umgestaltet wird, insbesondere vor dem Hintergrund der Kostenreduzierung (StWIVT 2006: 57, 194). „Bei Neuanlagen und Umgestaltungen (von Erholungseinrichtungen) kommt der verstärkten Berücksichtigung einer energiesparenden Bauweise sowie der Verwendung örtlich vorhandener Baumaterialien besondere
Bedeutung zu.“ Begründet wird dies damit, dass angesichts der weltweiten Klimaproblematik
der Abbau von Schadstoffbelastungen der Luft ein vorrangiges Ziel der bayerischen Umweltpolitik ist (StWIVT 2006: 38 f, 148).
Im Bereich Bauwesen geht es insgesamt vor allem um Fragen der Baulandbereitstellung,
aber auch um spezielle gebäudetechnische Vorgaben, die insbesondere das Thema „Energien“ umfassen.
Gesundheit
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern enthält ebenfalls Grundsätze und Zielvorgaben
zum Bereich Gesundheit: Im Bereich der Verbraucher- und Ernährungsinformation und
-bildung sind neue Fragestellungen wie Umweltprobleme oder Regionalvermarktung verbraucherorientiert zu betrachten (StWIVT 2006: 155).
Insgesamt werden vor allem Fragen der Anzahl, räumlichen Verteilung und Ausstattung von
Gesundheitseinrichtungen und weniger deren Wechselwirkungen mit dem Klimawandel angesprochen. Dieser wird nur am Rande aufgegriffen und sollte in Zukunft verstärkt mit in die
Grundsatz- und Zielformulierungen aufgenommen werden.
3.1.3 Regionalplanung
Die Regionalplanung dient der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung
landesplanerischer Ziele. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen staatlicher
und kommunaler Planung ein. Die Regionalplanung, bei welcher in Ergänzung und Konkretisierung der Landesplanung Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung
aufgestellt werden, erzeugt damit Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger. Die Regionalplanung hat unter anderem die Aufgabe, Regionalpläne aufzustellen und
fortzuschreiben. Für die vorliegende Studie ist vor allem der Regionale Raumordnungsplan
Regensburg des Regionalen Planungsverbandes Regensburg (RPR), von Bedeutung.
Als allgemeines Ziel wird formuliert: Bei der Entwicklung der Region und ihrer Teilräume ist
„das reiche kulturelle Erbe, die Unverwechselbarkeit und Eigenart der Landschaft und Siedlungen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in Form der Schutzgüter Wasser, Boden,
Luft, Klima sowie der darauf aufbauenden natürlichen und naturnahen Lebensgemeinschaften langfristig zu sichern.“ „Gesunde Umweltbedingungen sollen erhalten und erforderlichenfalls wieder hergestellt werden. Bei Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit ist den ökologischen Belangen Vorrang einzuräumen, wenn eine wesentliche und langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht“ (RPR
2003: 4). Unter anderem sollen reine Luft und sauberes Wasser in allen Teilräumen der Region erhalten und im Bedarfsfall wiederhergestellt werden, vor allem im Bereich größerer
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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Siedlungen. Dies ist nach Aussagen des RPR für die Selbstregulation des Ökosystems wichtig und vermindert ein Fremdregulierung durch den Menschen (RPR 2003: 6, 89).
Siedlungs- und Infrastruktur
Zum Thema Siedlungs- und Infrastruktur finden sich im Regionalen Raumordnungsplan Regensburg folgenden Aussagen: „Die Siedlungsstruktur in der Region soll unter Wahrung ihrer
Vielfalt und Gliederung weiterentwickelt werden. Die Siedlungstätigkeit soll in allen Gemeinden in Übereinstimmung mit deren Größe, Struktur, Ausstattung und Funktion erfolgen und
grundsätzlich eine organische Entwicklung ermöglichen“ (RGR 2003: 33). Eine geordnete
siedlungsstrukturelle Entwicklung soll angestrebt werden, die sich vornehmlich an den Entwicklungsachsen orientieren soll. Begründet wird dies vor allem damit, dass unter anderem
der Tendenz der siedlungsstrukturellen Zersiedlung entgegengewirkt werden sowie der
Landverbrauch gering gehalten werden soll. Die fußläufige Erreichbarkeit insbesondere örtlicher Dienstleistungs- und Versorgungszentren wird ebenfalls gefordert (RPR 2003: 33, 142).
Auf die Entwicklung geschlossener Siedlungseinheiten mit einem gegenüber dem ländlichen
Raum höheren Grad der städtebaulichen Verdichtung in zentralen Orten und einer günstigen
Zuordnung unterschiedlicher Nutzungen soll hingewirkt werden (RPR 2003: 33).
Im Regionalplan werden speziell für den Bereich Infrastruktur Aussagen zum Verkehr und
zur Wasserwirtschaft getroffen: „Die Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur sind so zu koordinieren und auszubauen, dass sie den angestrebte Entwicklung der Region unter Berücksichtigung des Netzes von zentralen Orten und Entwicklungsachsen in bestmöglicher Weise
unterstützen (…)“ (RGR 2003: 35) (vgl. Abb. 15). Der öffentliche Personennahverkehr
(ÖPNV) soll unter anderem im Interesse des Umweltschutzes „in allen Teilen der Region als
ein möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr unter Berücksichtigung der regionsspezifischen Ziele zur Entwicklung der Raumstruktur ausgestaltet werden.
Eine angemessene Anbindung der Wohnbereiche an die Arbeits- und Einkaufsstätten, an
öffentliche, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie an die Erholungsbereiche soll angestrebt werden. Auf eine bessere Ausrichtung der Siedlungsentwicklung an die vorhandene
ÖPNV-Infrastruktur soll hingewirkt werden.“ Dies ist laut Aussagen des RGR erforderlich,
„um die verkehrsbedingten Umweltbelastungen zu mildern, die notwendigen Flächen für
städtische Funktionen zu erhalten, die Siedlungsentwicklung außerhalb des Verdichtungskerns zu ordnen und die notwendige Mobilität zu sichern (RGR 2003: 66, 208). Die Binnenschifffahrt soll gestärkt werden, nicht nur aus ökonomischen, sondern auch aus Umweltgesichtspunkten (RPR 2003: 226).
Der Regionalplan wurde speziell für den Abschnitt „Hochwasserschutz“ fortgeschrieben
und trat im Jahr 2009 in Kraft: „Es ist von besonderer Bedeutung, die Überschwemmungsgebiete in den Talräumen der Region, insbesondere von Donau, Abens,
Altmühl, Großer Laaber, Naab und Regen sowie deren Seitentälern, für den Hochwasserabfluss und als Hochwasserrückhalteräume freizuhalten.“ „In den Vorrang-gebieten
für Hochwasserschutz soll dem vorbeugenden Hochwasserschutz gegenüber anderen
raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen und konkurrierenden Funktionen Vorrang eingeräumt werden“ (vgl. Abb. 16 und 17). Begründet wird dies folgendermaßen: „Um die
Hochwassergefahren zu minimieren, ist es gemäß den Grundsätzen der nachhaltigen
Raumentwicklung und Flächenvorsorge besonders wichtig, die Überschwemmungsgebiete als Hochwasserabfluss- und Wasserrückhalteräume (Retentionsräume) möglichst
uneingeschränkt freizuhalten. Auf die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms
Bayern, des Wasserhaushaltgesetzes, des Bayerischen Wassergesetzes sowie des
Bundesgesetzgebers wird verwiesen (Stand 2007).“ „Die Ausweisung von neuen Baugebieten und neuen Infrastruktureinrichtungen haben sich an den Überschwemmungsgebieten zu orientieren. Um dies zu gewährleisten, ist eine frühzeitige Beteiligung der wasserwirtschaftlichen Fachstellen in den erforderlichen Verwaltungsverfahren erforderlich“
(RPR 2009c: 2 f).
3. Pläne und Rechtsvorschriften
Abb. 15 Raumstruktur der Region Regensburg (RPR 2008)
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3. Pläne und Rechtsvorschriften
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Abb. 16 Festgesetzte, historische und potenzielle Überschwemmungsgebiete (RPR 2009a)
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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Abb. 17 Überschwemmungsgebiete im Landkreis Neumarkt i.d. OPf. - Ausschnitt (RPR 2009b)
Insgesamt orientieren sich die Aussagen des Regionalplans im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung im Wesentlichen an den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern.
Vor allem geht es um die Zuordnung der zentralen Orte sowie um die raumstrukturelle Entwicklung. Konkrete Aussagen, die sich beispielsweise auf die Zuordnung von Gebäuden beziehen, finden sich hier allerdings nicht. Bei den Infrastruktureinrichtungen aus dem Bereich
des Bildungs- und Erziehungswesens und kulturellen Angelegenheiten geht es vor allem um
die Lage und Größe. Inhaltliche Aspekte, die z. B. die Umweltbildung aufgreifen, werden
nicht berücksichtigt (RGR 2003: 62 ff).
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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Bauwesen
Folgende Ziele zum Thema Bauwesen finden sich im Regionalen Raumordnungsplan Regensburg: In den Gebieten, in denen Mangel an Wohnraum herrscht, soll durch „Neuausweisung und Erschließung von Bauland, Mobilisierung von Baulücken, bodenordnende Maßnahmen, gemeindliche Bodenvorratspolitik und öffentliche Finanzierungshilfen“ Wohnraum in
ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere in Verdichtungsräumen und Bereichen mit verstärkter Siedlungsentwicklung, zu denen auch die Stadt Neumarkt
i.d.OPf. zählt, soll durch verdichtete Bauweise der Bedarf an Wohnbauflächen gemindert
werden (RPR 2003: 144 f). Gewerbliche Entwicklungen sollen bevorzugt in günstiger Lage
zu Hauptwohnsiedlungsgebieten und überörtlichen Verkehrswegen bereitgestellt werden.
Steigenden Flächenansprüchen soll in der Bauleitplanung Rechnung getragen werden (RPR
2003: 35, 146).
Insgesamt finden sich im Regionalplan nur wenige Hinweise zum Thema Bauwesen. Auch
das Thema Energiewirtschaft liefert keine weiteren Aussagen, die beispielsweise in Richtung
energetischen Bauens gehen o.ä.
Gesundheit
Zum Thema Gesundheit werden keine Ziele mit Klimarelevanz formuliert. Zwar werden Infrastruktureinrichtungen wie Krankenhäuser, ambulante ärztliche Versorgung, Apotheken und
Sozialwesen aufgelistet, allerdings geht es im Wesentlichen um die Versorgung im Sinne der
Zentralörtlichkeit bzw. Erreichbarkeit von Gesundheitseinrichtungen.
3.1.4 Kommunale Bauleitplanung
Die unterste Planungsstufe der Raumplanung ist die Kommunalplanung. Die Gemeinden
haben nach Artikel 28 des Grundgesetzes das Recht, im Rahmen der Gesetze alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Der wichtigste Teil
der städtebaulichen Planung einer Gemeinde ist die Bauleitplanung. Sie soll die bauliche und
sonstige Nutzung aller Grundstücke im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung vorbereiten und leiten. Die Bauleitplanung gliedert sich in einen vorbereitenden Bauleitplan, den Flächennutzungsplan (FNP) und einen verbindlichen Bauleitplan, den Bebauungsplan (BPlan). Gesetzliche Grundlage für die kommunale Planung ist das Baugesetzbuch
(BauGB).
Im BauGB werden zum Thema Siedlungsstruktur folgende Aussagen getroffen: § 1 Abs. 5
besagt, dass Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten sollen,
„die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu
entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Ort- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“
Weiter heißt es in § 1a Abs. 2: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für
bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Mal zu begrenzen.“
Zur Infrastruktur werden folgende Aussagen getroffen, die sich vor allem auf den Hochwasserschutz bzw. Überschwemmungsgebiete konzentrieren. Dies sind vor allem Änderungen
des BauGB, gültig ab 1. Januar 2007: § 1 enthält Hinweise zur Bauleitplanung im Allgemei-
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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nen: § 1 Abs. 6 Satz 12 wurde im Rahmen der Novellierung des BauGB im Jahre 2004 ergänzt: „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: (…), die
Belange des Hochwasserschutzes.“ § 5 enthält Aussagen zum Inhalt des Flächennutzungsplans. § 5 Abs. 4a: „Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 31b Abs. 2
Satz 3 und 4 des Wasserhaushaltsgesetzes sollen nachrichtlich übernommen werden. Noch
nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 31b Abs. 5 sowie überschwemmungsgefährdete Gebiete im Sinne des § 31c des Wasserhaushaltsgesetzes sollen
im Flächennutzungsplan vermerkt werden.“ § 9 trifft Aussagen zum Inhalt des Bebauungsplans: § 9 Abs. 6a: „Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 31b Abs. 2
Satz 3 und 4 des Wasserhaushaltsgesetzes sollen nachrichtlich übernommen werden. Noch
nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 31b Abs. 5 sowie überschwemmungsgefährdete Gebiete im Sinne des § 31c des Wasserhaushaltsgesetzes sollen
im Bebauungsplan vermerkt werden.“ Das Kapitel „Sicherung der Bauleitplanung“ trifft unter
§ 24 Aussagen zum Vorkaufsrecht: § 24 Abs. 1 Satz 7: Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken „in Gebieten, die zum Zweck des vorbeugenden
Hochwasserschutzes von Bebauung freizuhalten sind, insbesondere in Überschwemmungsgebieten.“ „§ 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete. Anlässlich der Neubekanntmachung eines Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 6 sollen die in
§ 5 Abs. 4a bezeichneten Gebiete nach Maßgabe dieser Bestimmung nachrichtlich übernommen und vermerkt werden.“
In Bezug auf das Thema Bauwesen, insbesondere energieeffizientes Bauen, sei an dieser
Stelle auf die Studie „Energien“ verwiesen.
Zum Thema Gesundheit trifft das BauGB folgende Aussagen: § 1 Abs. 6 Satz 1 besagt,
dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne „die allgemeinen Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung“ zur
berücksichtigen sind. Zu berücksichtigen sind laut Satz 7 auch die Belange des Umweltschutzes, insbesondere „umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit (…).“
Im Flächennutzungsplan können verschieden Arten der Nutzung festgelegt werden, unter
anderem Bauflächen, Flächen für den überörtlichen und örtlichen Verkehr sowie Flächen für
Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Hauptversorgungs- und
Hauptabwasserleitungen und Wasserflächen (u.a. Flächen im Interesse des Hochwasserschutzes). Als Beispiel dient der Flächennutzungsplan der Stadt Neumarkt i.d.OPf. (vgl.
Abb. 18): Der FNP soll zu „einer nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung beitragen“.
Der Flächennutzungsplan legt die künftigen Bauflächen fest und zeigt, wo notwendige Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und andere Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind
oder noch gebaut werden müssen. Neue Wohngebiete orientieren sich unter Berücksichtigung ökologischer und klimatischer Belange am landschafts- und siedlungsstrukturellen Bestand, um so auch die Qualitäten der Stadt zu sichern und zu fördern (Stadt Neumarkt
i.d.OPf. 2010a).
Im Bebauungsplan kann durch die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung
sowie die Bauweise, überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die
Stellung der bauliche Anlagen dem Grundsatz einer dichten Bebauung, die auch klimabezogene Aspekte berücksichtigt, Rechnung getragen werden.
Insgesamt gibt es vielfältige gesetzliche Vorgaben für eine auf Klimaschutz und Klimaanpassung ausgerichtete Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung sowie bauliche und gesundheitliche Aspekte auf kommunaler Ebene im Rahmen der Bauleitplanung, die es entsprechend
anzuwenden gilt.
3. Pläne und Rechtsvorschriften
Abb. 18 FNP der Stadt Neumarkt i.d.OPf. (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010a)
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3. Pläne und Rechtsvorschriften
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3.1.5 Fachplanungen
Als Fachplanungen werden alle Planungsbereiche bezeichnet, die sich auf einzelne Fachaufgaben konzentrieren und – anders als die auch als Querschnittsplanung oder Gesamtplanung bezeichneten Planungsbereiche Landesplanung, Regionalplanung und Bauleitplanung
– nicht alle räumlichen Nutzungsansprüche gleichermaßen behandeln.
Siedlungs- und Infrastruktur
Für die Siedlungsentwicklung sind verschiedene Fachpläne von Bedeutung. Zu nennen sind
im Wesentlichen der kommunale Landschaftsplan sowie die Fachpläne zur Entwicklung der
Infrastrukturen.
Landschaftspläne sind nach § 16 des Bundesnaturschutzgesetzes rechtlich festgelegt. Ein
Landschaftsplan beinhaltet üblicherweise Zielsetzungen für Freiflächen in den Ortslagen (z.
B. Zweckbestimmungen für Brachflächen), Ausdehnung und Grenzen der Siedlungstätigkeit,
Entwicklungsziele für Natur und Landschaft (z. B. Vorschläge für Ausgleichsflächen, Wanderwege, Bepflanzungsmaßnahmen), besonders erhaltenswerte Teile von Natur und Landschaft (z. B. Vorrangflächen für Naturschutz), besondere Festsetzungen für forstliche Nutzungen (z. B. Wiederaufforstungsflächen). Ziele der Landschaftsplanung sind z. B. Biotopschutz und Biotopentwicklung, Freiraumschutz und Bodenschutz, Verbesserung des Landschaftsbildes, Ausbau für die naturnahe Erholung, Klimaverbesserung und Immissionsschutz. Nach Art. 3 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz werden neben den örtlichen
Landschaftsplänen als Bestandteile der Flächennutzungspläne auch Grünordnungspläne als
Bestandteile der Bebauungspläne erstellt.
Der Landschaftsplan der Stadt Neumarkt i.d.OPf. trifft z. B. Aussagen zu den Flächen, die
von Bebauung freigehalten werden sollen. Damit wird dokumentiert, an welchen Stellen des
Stadtgebietes und über welche Grenzen hinaus eine Siedlungserweiterung durch Bebauung
nicht fortgeführt werden sollte. Die wesentlichen Ziele von Bebauung freizuhaltender Flächen
sind: Schutz von Biotopen, Klima und Landschaft, Erhalt von Grünzäsuren, Erhalt der
Talräume, Optimierung der Fließgewässer und deren Begleitstrukturen, Schaffung eines
Grünzugsystems, Erhalt von Frischluftschneisen. „Mit dem Landschaftsplan konnte damit
neben einer umweltgerechten Siedlungsentwicklung auch eine klare, zusammenhängende
Freiflächenentwicklung gesichert werden“ (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010b).
Weitere Fachpläne für das Themenfeld Infrastruktur sind im Bereich Schiene, Straße und
Wasserstraßen Bedarfspläne, für den ÖPNV bzw. SPNV Gesamtverkehrspläne. Fachpläne
für die Wasserwirtschaft sind Wasserversorgungspläne, für die Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigungspläne, für den Gewässerschutz Bewirtschaftungspläne und für den
Hochwasserschutz Hochwasserschutzpläne.
Vom Wasserwirtschaftsamt Regensburg wurden beispielsweise Überschwemmungsgebiete für die Region festgelegt, hier am Beispiel der „Weißen Laber“ in Dietfurt an der Altmühl
(vgl. Abb. 19). Bei der Darstellung handelt es sich allerdings nicht um eine rechtliche Festsetzung, sondern um ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet. Die Karten zu den
Überschwemmungsgebieten sollen vor allem als Information der Bevölkerung dienen, um
diese zu einem eigenverantwortlichen Handeln zu ermutigen (Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
2008: 66).
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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Abb. 19 Überschwemmungsgebiet (Landkreis Neumarkt i.d.OPf. 2008: 69)
Bauwesen
Im Bereich Bauwesen existieren neben den Infrastrukturplanungen keine expliziten Fachplanungen.
Gesundheit
Hierzu zählen Ressortfachplanungen wie Krankenhauspläne, Bedarfsplanung, Sicherstellung
vertragsärztlicher Versorgung, Jugendhilfeplan, Kita-Bedarfsplan, Schulentwicklungsplan
oder Sportstättenentwicklungsplan, die an dieser Stelle nicht weiter betrachtet werden. Dies
kann bei Bedarf nachgetragen werden.
3.2 Informelle Instrumente der Raumplanung
Auf regionaler und kommunaler Ebene wurden in den vergangen Jahren verschiedene Konzepte und Gutachten erarbeitet, die im Folgenden aufgelistet werden.
3.2.1 Regionale Ebene
Das Regionale Entwicklungskonzept aus dem Jahre 2007, das räumlich betrachtet auch
den Landkreis Neumarkt i.d.OPf. Umfasst, ist eine Strategie, das aufbauend Leitbildformulierungen Entwicklungsziele und konkrete Handlungsfelder definiert (Lokale Aktionsgruppe
REGINA-Neumarkt 2007a). Für die vorliegenden Themenschwerpunkte ist vor allem das
Entwicklungsziel „Die Kulturlandschaft als Trägerin von Eigenart, Vielfalt und Schönheit soll
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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erhalten und die natürlichen Ressourcen zur Erhaltung der Lebensgrundlagen sollen gesichert werden“ relevant. Als besondere Herausforderung werden unter anderem die begrenzten Bodenqualitäten und der sensible Wasserhaushalt genannt. Vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels kommt auch dem Flächenmanagement eine wichtige Rolle zu.
Weiterhin wird der Ausbau des Angebots in der Umweltbildung angesprochen. Zu nennen
ist in diesem Zusammenhang das Regional- und Umweltbildungszentrum „Haus am
Habsberg“. Das Thema Strategisches Wassermanagement wird ebenfalls thematisiert, das
im Wesentlichen die Themenbereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung umfasst.
3.2.2 Gemeindliche Ebene
Von der Stadt Neumarkt i.d.OPf. wurde im Jahre 1998 ein Klimagutachten in Auftrag gegeben, das Informationen zur Belüftung der vorhandenen und geplanten Flächennutzungen
lieferte (vgl. Abb. 20). Des Weiteren wurden im Rahmen des Gutachtens verschiedene Siedlungsentwicklungssituationen beleuchtet, die Aussagen über die Wirksamkeit / Relevanz der
Kaltluftabflüsse zuließen. „Neben bedeutsamen Kaltluftflüssen konnten auch Erkenntnisse
über mögliche Frost- und Nebelgefährdungen gewonnen werden. In einer Karte „Freiflächensicherung" wurden dann z. B. die Orte benannt, die für die Durchlüftung ihres Wirkungsraumes von besonderer Bedeutung sind. Durch die Begutachtung konnten insgesamt aufschlussreiche Informationen über die Auswahl neuer Baugebiete gewonnen werden. Der
Stadt stand somit im Zuge des Flächennutzungsplanverfahrens ein Grundbaustein für die
Bewertung des Einflusses von geplanten Änderungen zur Verfügung (Stadt Neumarkt
i.d.OPf. 2010e).
Abb. 20 Luftklimatisch bedeutsame Flächen (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010e)
Zur Bilanzierung der CO2-Emissionen wurden für die Jahre 1990, 2000 und 2007 von der
Stadt Neumarkt i.d.OPf. eine Studie, ein sog. Klimaschutzfahrplan, in Auftrag gegeben
(2009). Ferner wurden für verschiedene Themenbereiche, insbesondere Energie und Verkehr, Entwicklungstendenzen bis zum Jahr 2020 entwickelt. Darauf aufbauend wurden Stra-
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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tegien zum Erreichen klimapolitischer Ziele erarbeitet. Als konkrete Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes wurden z. B. attraktive Fußwegeverbindungen, durchgängige
und sichere Radwegenetze, preiswerte Tarifgestaltung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsteigen auf umweltverträgliche Verkehrsmittel oder auch Fahrgemeinschaften genannt.
Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Neumarkt aus dem Jahr 2008 formuliert Leitbilder für
die zukünftige Stadtentwicklung Neumarkts und gibt eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des
Stadtleitbildes.
Konkret bezogen auf den Themenbereich Klimaschutz und Klimaanpassung kommt das
Leitbild „Global denken – lokal handeln“ zum Tragen: Die Stadt Neumarkt hatte dazu bereits
im Jahr 2007 wichtige Grundlagen für einen Klimaschutz geschaffen, indem sie den Beitritt
zum Klimabündnis beschlossen und darüber hinaus ein eigenes Referat für den Klimaschutz
geschaffen hatte. Insgesamt wird in dem Bericht unterstrichen, dass Klimaschutz ein ganzheitliches Thema ist, das verschiedene Akteure involvieren muss und Einzelprojekte wie
Energiemanagement für städtische Gebäude, Errichtung von Fotovoltaikanlagen oder Beratungsangebote zum Energiesparen in ein Gesamtkonzept eingebunden werden müssen.
Eine Bürgerbefragung zur Zufriedenheit mit dem kommunalen Klimaschutz zeigte darüber
hinaus, dass über die Hälfte der befragten Bürger weniger zufrieden bis unzufrieden waren,
was auf weiteren Handlungsbedarf aus Sicht der Bürger schließen lässt.
Die Themen Siedlungs- und Infrastruktur finden sich innerhalb des Nachhaltigkeitsberichts
in unterschiedlichen Leitbildern wieder: Die Stadtstruktur Neumarkts soll nachhaltig entwickelt werden, was vor allem auf Naherholungsflächen oder die Nahversorgung im Wohnumfeld abzielt. Der Verkehr soll intelligent und nachhaltig optimiert werden, indem „Bus und
Bahn stärker aufeinander abgestimmt und der Individualverkehr mit den öffentlichen Angeboten verknüpft werden (z. B. durch Pendlerparkplätze). Innerhalb Neumarkts können viele
Wege durch den Radverkehr abgedeckt werden, deshalb sollte Radfahren z. B. durch Verkehrslenkung oder Abstellplätze für Fahrräder weiter gefördert werden“ (Bürgerhaus Stadt
Neumarkt i.d.OPf. 2008: 16). Der Bereich Bildung beinhaltet unter anderem auch Gesellschaftsthemen wie Klimaschutz. „Dieser Bereich lässt sich mit dem Begriff „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ umschreiben“ und geht damit weit über die klassische Umweltbildung
hinaus (Bürgerhaus Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2008: 24). Das Thema Bauwesen wird nicht
direkt thematisiert. Auch das Thema Gesundheit wird angesprochen, unter dem Oberziel
„Verantwortungsbewusster und gesunder Lebensstil“: Ein wichtiges Ziel ist der verantwortungsbewusste Umgang mit natürlichen Ressourcen. „Denn Gesundheit basiert darauf, dass
Naturgüter wie Wasser, Boden und Luft in einer hohen Qualität dauerhaft gesichert werden.“
Der in Aufstellung befindliche Gesamtverkehrsplan 2010 für die Stadt Neumarkt i.d.OPf.
soll „auf Basis einer grundlegenden Bestandsdokumentation das Neumarkter Verkehrssystem unter Verwendung anerkannter Qualitätsstandards analysiert werden. Erkannte
verkehrliche und städtebauliche Mängel und Defizite sollen benannt, sowie Verbesserungen
und Lösungen vor dem Hintergrund der kommunalen Entwicklungsziele anhand eines
verkehrlichen Handlungs- und Maßnahmenkonzepts dargelegt werden. Die unterschiedlichen Maßnahmen werden modelliert und die Auswirkungen auf die Verkehrsnachfrage, die
Straßenverkehrs-belastungen, das Aufkommen im ruhenden Verkehr, das ÖPNVAufkommen, sowie das Fahrradaufkommen maßnahmenbezogen aufgezeigt. Bei den Planungen wird auf die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes - ÖPNV, Rad und
Fußgänger - besonderer Wert gelegt.“ Insgesamt geht es darum, den Verkehr unter gleichrangiger Behandlung aller Verkehrsarten sozial-, umwelt- und stadtverträglich weiterzuentwickeln. „Dem Ausbau des Fußgänger-, Fahrrad- und Öffentlichen Personennahverkehrs
kommt dabei eine wichtige Funktion zu“ (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010c; 2010d).
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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3.3 Weitere Rechtsvorschriften zu Klimaschutz und –anpassung
Nachfolgend werden die klimarelevanten Rechtsvorschriften, die sich auf die angesprochenen Themenfelder beziehen, zusammengefasst (OBB 2009, S. 7 ff.):
•
Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), am 01.01.09 in Kraft getreten:
Das Gesetz enthält Regelungen zur Einspeisevergütung für Strom aus regenerativer
Energieerzeugung. Damit soll eine Anteilssteigerung der erneuerbaren Energien im
Strombereich auf 25% bis 30% bis zum Jahr 2020 erreicht werden.
•
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), am 01.01.09 in Kraft getreten: Das
auf drei Säulen aufbauende Wärmegesetz legt fest, dass bis zum Jahr 2020 14 % der
Wärme aus Erneuerbaren Energien stammen müssen. Um das Ziel zu erreichen, müssen die Eigentümer von neu errichteten Gebäuden erneuerbare Energien (Solarenergie,
Geothermie, Umweltwärme, Biomasse) für ihre Wärmeversorgung nutzen oder entsprechend andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen. Die Nutzung erneuerbarer Energien wird weiterhin und verstärkt finanziell gefördert und schließlich sieht das Gesetz eine Erleichterung des Ausbaus von Wärmenetzen vor, in dem Kommunen aus Gründen
des Klimaschutzes eine Anschluss- und Nutzungsverpflichtung erlassen können. Zusätzlich ermöglicht das Gesetz Gemeinden und Gemeindeverbänden, aufgrund bestehender
Ermächtigungsgrundlagen des Landesrechts auch aus klimapolitischen Gründen den
Anschluss- und Benutzungszwang an ein Nah- oder Fernwärmenetz vorzusehen.
•
Novellierung der Heizkostenverordnung, am 01.01.09 in Kraft getreten: Um für den
energiesparenden Verbraucher eine Reduzierung der Energiekosten zu ermöglichen,
werden künftig in Mehrfamilienhäusern 70 % der Heizkosten statt wie bisher 50 % verbrauchsabhängig verteilt.
•
Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), am 01.10.09 in Kraft getreten:
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung ist es, den Energiebedarf für Heizung
und Warmwasser im Gebäudebereich (Neubau und Modernisierung von Gebäudebestand) um ca. 30 % zu senken. Dies soll u. a. durch eine verschärfte Obergrenze für den
zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf, erhöhte Dämmstandards und verstärkte Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung erreicht werden. Ab 2012 werden in einem nächsten Schritt die energetischen Anforderungen um weitere 30 % erhöht.
•
Hochwasserschutzgesetz (Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes) vom 3. Mai 2005, am 10. Mai 2005 in Kraft getreten. Anlass für das Gesetz
waren die Hochwasserereignisse der letzten Jahre und nicht zuletzt das Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002. Mit dem Hochwasservorsorgegesetz hat die Bundesregierung erstmals bundesweit einheitliche, stringente Vorgaben zur Vorbeugung gegen
Hochwasserschäden verbindlich geregelt.
•
Umweltinformationsgesetz, in Kraft getreten am 14.02.2005: Für die Bürger wird hiermit
der Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessert. So werden künftig alle Stellen
der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet.
•
Umweltinformationsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom
28.01.2003 (Richtlinie 2003/4/EG). Hiermit soll der Zugang zu Umweltinformationen verbessert werden.
•
Richtlinie des BMU zur Förderung der Anschaffung von Hybridbussen im öffentlichen
Nahverkehr im Rahmen des Konjunkturprogramms II der Bundesregierung. Eine wesentliche Maßnahme zur langfristigen Senkung der Klimagasemissionen im Verkehr ist
die Förderung der Elektromobilität. Diese setzt die Bundesregierung unter anderem im
Rahmen des zweiten Konjunkturpakets „Pakt für Wachstum und Stabilität“ um, das insgesamt 500 Millionen Euro für die Förderung elektrischer Fahrzeugantriebe von 2009 bis
2011 vorsieht. Davon werden von Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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schutz und Reaktorsicherheit (BMU) 20 Millionen Euro für die Anschaffungsförderung
von Hybridbussen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereitgestellt.
3.4 Zusammenfassung
Im Folgenden wird zusammenfassend ein Überblick über die in diesem Kapitel dargestellten
verschiedenen formellen und informellen Instrumente der Raumplanung gegeben und ihr
inhaltlicher Bezug der Themen Siedlungs- und Infrastruktur, Bauwesen und Gesundheit zu
den Handlungsfeldern Klimaschutz und Klimaanpassung dargestellt. Tabelle 3 stellt wesentliche Aspekte dar, die auf den verschiedenen Ebenen bezogen auf die behandelten Themenbereiche genannt werden. Sie stellen eine Auswahl dar und erheben keinen Anspruch
auf Vollständigkeit. Im Landkreis Neumarkt existieren darüber hinaus verschiedene informelle Konzepte, die sich räumlich sowohl auf die regionale, vor allem aber auf die lokale Ebene
beziehen. Tabelle 4 stellt eine Auswahl wesentlicher Konzepte dar. Tabelle 5 listet noch
einmal weitere Rechtsvorschriften zu Klimaschutz und –anpassung auf.
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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Tab. 3 Formelle Instrumente der Raumplanung mit Bezug zum Landkreis Neumarkt
Siedlungsstruktur
Infrastruktur
Bauwesen
Gesundheit
Bestimmung von
Siedlungsschwerpunkten durch Ausweisung
Zentraler Orte und
Entwicklungsachsen.
Bündelung von Verkehrs- und Versorgungssträngen in Form
von Entwicklungsachsen.
Erhalt vorhandener
Bausubstanz.
Aufgreifen von neuen
Themen wie Umweltproblemen im Bereich
der Verbraucher- und
Ernährungsinformation.
Geringhaltung von
Eingriffen in Natur und
Landschaft , z. B.
durch flächensparende
Siedlungs- und Erschließungsformen.
Sparsamer Umgang mit
Trink- und Brauchwasser zur Sicherung
natürlicher Ressourcen.
Land
- LEP Bayern
Abstimmung der
Siedlungsentwicklung
mit den Erfordernissen
einer günstigen Verkehrserschließung und
Verkehrsbedienung.
Freihaltung von Bebauung besonders
schützenswerter
Landschaftsteile.
Reduzierung des
Flächenverbrauchs
durch Einsparungen
der Erschließungsund Infrastrukturkosten und interkommunale Abstimmung.
Berücksichtigung energiesparender Bauweise
sowie Verwendung
örtlicher Baumaterialien.
Freihaltung von
Überschwemmungsgebieten, insbesondere
von Bebauung.
Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Vernetzung von
Verkehrsmitteln und
Einsatz moderner
Technologien.
Verknüpfung und Erweiterung von Umweltbildungseinrichtungen.
Region
- Regionalplan
der Region
Regensburg
und Fortschreibungen
Anstreben einer geordneten siedlungsstrukturellen Entwicklung und Orientierung
an den Entwicklungsachsen.
Koordination und
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zur Unterstützung der Zentralörtlichkeit und der
Entwicklungsachsen.
Förderung der fußläufigen Erreichbarkeit
von örtlichen Dienstleistungs- und Versorgungszentren.
Ausgestaltung des
Öffentlichen Verkehrs
als Alternative zum
motorisierten Individualverkehr.
Freihaltung der Überschwemmungsgebiete
für den Hochwasserschutz und als Hochwasserrückhalteräume.
Vorrang für Hochwasserschutz gegenüber
anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen und konkurrierenden Funktionen.
Orientierung bei Ausweisung neuer Baugebiete und Infrastruktureinrichtungen an
den Überschwemmungsgebieten.
Verfügungstellung von
Wohnraum in ausreichendem Umfang.
Minderung des
Wohnbauflächenbedarfs durch verdichtete Bauweise.
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Siedlungsstruktur
Infrastruktur
Bauwesen
Gesundheit
- Flächennutzungsplanung
(Bspl. FNP der
Stadt Neumarkt i.d.OPf.)
Beitrag zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung.
(wird später ergänzt)
(wird später ergänzt)
(wird später ergänzt)
- Bebauungsplanung
(wird später ergänzt)
(wird später ergänzt)
(wird später ergänzt)
(wird später ergänzt)
- Baugesetzbuch (BauGB)
Sparsamer Umgang
mit Grund und Boden.
Berücksichtigung der
Belange des Umweltschutzes.
Siehe hierzu die
Studie „Energien“.
Berücksichtigung
allgemeiner Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei der
Aufstellung der Bauleitpläne.
Gemeinde
Orientierung neuer
Wohngebiete unter
Berücksichtigung
ökologischer und
klimatischer Belange
am landschafts- und
siedlungsstrukturellen
Bestand.
Verringerung der
zusätzlichen Inanspruchnahme von
Flächen.
FNP und BPlan:
Nachrichtliche Übernahme festgesetzter
Überschwemmungsgebiete, Vermerk
noch nicht festgesetzter Überschwemmungsgebiete.
Vorkaufsrecht der
Gemeinden beim Kauf
von Grundstücken in
Überschwemmungsgebieten.
Fachplanungen
- Landschaftsplanung (Bspl.
Landschaftsplan der Stadt
Neumarkt
i.d.OPf.)
Aussagen zu Flächen,
die von einer Bebauung freigehalten werden sollen und damit
Sicherung einer zusammenhängenden
Freiflächenentwicklung.
- Überschwemmungsgebiete
(Bspl. Stadt
Dietfurt)
- Weitere Fachplanungen
(z. B.
Gewässerentwicklungsplan)
Quelle: Eigene Darstellung
Darstellung vorläufig
gesicherter Überschwemmungsgebiete.
3. Pläne und Rechtsvorschriften
Seite 43 / 57
Tab. 4 Informelle Instrumente der Raumplanung mit Bezug zum Landkreis Neumarkt
Siedlungsstruktur
Infrastruktur
Sicherung der natürlichen Ressourcen zur
Erhaltung der Lebensgrundlagen.
Strategisches Wassermanagement, das u.a.
die Handlungsbereiche
Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
umfasst.
Bauwesen
Gesundheit
Region
- Regionales
Entwicklungskonzept 2007
Flächenmanagement
vor dem Hintergrund
des demografischen
Wandels
Ausbau des Angebots
der Umweltbildung.
Gemeinde
- Klimagutachten
1998 (Bspl.
Stadt Neumarkt
i.d.OPf.)
Freiflächensicherung,
d.h. Orte, die für die
Durchlüftung von besonderer Bedeutung
sind.
Grundlage für die
Bewertung des Einflusses von geplanten
Veränderungen.
- Klimaschutzfahrplan 2009
(Bspl. Stadt
Neumarkt
i.d.OPf.)
- Nachhaltigkeitsbericht
2008 (Bspl.
Stadt Neumarkt
i.d.OPf.)
Strategien zur Erreichung klimapolitischer
Ziele, z. B. attraktive
Fußwegeverbindungen,
durchgängige und
sichere Radwegenetze,
preiswerte Tarifgestaltung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsteigen auf umweltverträgliche Verkehrsmittel
oder Förderung von
Fahrgemeinschaften.
Nachhaltige Entwicklung der Neumarkter
Stadtstruktur, z. B.
durch Nahversorgung
im Wohnumfeld.
Intelligente und nachhaltige Optimierung des
Verkehrs.
Verknüpfung des ÖV
mit dem Individualverkehr.
Förderung des Radverkehrs, z. B durch Abstellplätze für Fahrräder
oder Verkehrslenkung.
Umweltbildung und
Bildung für eine nachhaltige Entwicklung.
- Gesamtverkehrsplanung
(Bspl. Gesamtverkehrsplan der Stadt
Neumarkt
i.d.OPf.)
Quelle: Eigene Darstellung
Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes.
Siehe hierzu die Studie
„Energien“.
Förderung eines
verantwortungsbewussten und gesunden
Lebensstils zum verantwortungsbewussten
Umgang mit natürlichen
Ressourcen.
3. Pläne und Rechtsvorschriften
Tab. 5
Seite 44 / 57
Weitere Rechtsvorschriften
Siedlungsstruktur
Infrastruktur
Bauwesen
Hochwasserschutzgesetz
Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG)
Richtlinie zur Förderung der Anschaffung
von Hybridbussen im
öffentlichen Nahverkehr
Erneuerbare-EnergienWärmegesetz
(EEWärmeG)
Umweltinformationsgesetz
Umweltinformationsrichtlinie
Quelle: Eigene Darstellung
Heizkostenverordnung
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009
Gesundheit
4. Regionale Anpassungsstrategien
Seite 45 / 57
4 Regionale Anpassungsstrategien im Bereich Siedlungs- und Infrastruktur, Bauwesen und Gesundheit
für die Modellregion Landkreis Neumarkt
Hinweis: Dieses Kapitel wird erst zum 2. Workshop im Sommer 2010 erarbeitet.
4.1 Erkenntnisse aus der regionalen Befragung
4.2 Regionale Anpassungsmöglichkeiten
4.3 Empfehlungen für den regionalen Planungsverband
4.4 Empfehlungen für den Landkreis Neumarkt
4.5 Empfehlungen für die Kommunen
5. Anhang
Seite 46 / 57
5 Anhang
5.1 Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3
Abb. 4 Abb. 5 Abb. 6 Abb. 7 Abb. 8 Abb. 9 Abb. 10 Abb. 11 Abb. 12 Abb. 13 Abb. 14 Abb. 15 Abb. 16 Lufttemperatur (Jahresmittelwerte) in Deutschland 1891 bis 2008,
(DWD 2008,
http://www.anpassung.net/nn_701050/DE/Fachinformationen/Klimaaen
derung/beobachtet/beobachtet__node.html?__nnn=true – Zugriff:
20.01.2010) ..................................................................................................... 4 SRES-Szenarien (SRES - Special Report on Emissions Scenarios) der
globalen Treibhausgasemissionen bis 2100 (links) sowie
Beobachtungsdaten 1900-2000 und SRES-basierte Szenarien der
globalen Erwärmung 2000-2100 (rechts). Die farbigen Balken rechts
außen geben für jedes illustrative SRES-Emissionsszenario die
Bandbreite der Unsicherheit aufgrund der Verwendung verschiedener
Klimamodelle an (Walkenhorst; Stock 2009, nach IPCC 2007b, Abb.
SPM.5, nach)................................................................................................... 5 Änderung der Jahresmitteltemperatur (DWD 2009) ........................................ 6 Änderung des mittleren Sommerniederschlags (DWD 2009) ......................... 7 Änderung des mittleren Winterniederschlags (DWD 2009) ............................. 7 Gliederung Deutschlands in Naturräume (Zebisch et al. 2005, BFN
2005) ............................................................................................................... 8 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 5,
WETTREG_2006) ......................................................................................... 10 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperaturen (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4,
WETTREG_2003) ......................................................................................... 10 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo)
(KLIWA 2006) ................................................................................................ 11 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo)
(KLIWA 2006) ................................................................................................ 11 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4,
MR=WETTREG) (KLIWA 2006) .................................................................... 11 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4,
MR=WETTREG) (KLIWA 2006) .................................................................... 12 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR)
(KLIWA 2006) ................................................................................................ 12 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR)
(KLIWA 2006) ................................................................................................ 12 Raumstruktur der Region Regensburg (RPR 2008) ...................................... 29 Festgesetzte, historische und potenzielle Überschwemmungsgebiete
(RPR 2009a) ................................................................................................. 30 5. Anhang
Abb. 17 Abb. 18 Abb. 19 Abb. 21 Seite 47 / 57
Überschwemmungsgebiete im Landkreis Neumarkt i.d. OPf. Ausschnitt (RPR 2009b) ................................................................................ 31 FNP der Stadt Neumarkt i.d. OPf. (Stadt Neumarkt i.d. OPf. 2010a) ............ 34 Überschwemmungsgebiet (Landkreis Neumarkt i.d. OPf. 2008: 69) ............ 36 Luftklimatisch bedeutsame Flächen (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010e) .......... 37 5.2 Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Tab. 2 Tab. 3 Tab. 4 Tab. 5 Zusammenfassende Darstellung der Empfindlichkeit (Vulnerabilität)
gegenüber dem Globalen Wandel (insb. Klimawandel) in Deutschland
(ohne Maßnahmen) ......................................................................................... 9 Übersicht Klimaänderung LK Neumarkt basierend auf ECHAM 4 und
MPI (REMO), MR (WETTREG), PIK (STAR); Zeitreihen 2021-2050 zu
1971-2000 ..................................................................................................... 13 Formelle Instrumente der Raumplanung mit Bezug zum Landkreis
Neumarkt ....................................................................................................... 41 Informelle Instrumente der Raumplanung mit Bezug zum Landkreis
Neumarkt ....................................................................................................... 43 Weitere Rechtsvorschriften ........................................................................... 44 5. Anhang
Seite 48 / 57
5.3 Literaturverzeichnis
ARGE Monitoring PV-Anlagen (2007): Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen
bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen, Hannover, S. 52,
[http://www.erneuerbareenergien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/pv_leitfaden.pdf, Zugriff 12.01.2010].
BFN Bundesamt für Naturschutz (2005): Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Aufn. 1:1
Mio., in Teilbereichen der alten Bundesländer 1:200.000, nach Meynen, Schmithüsen
et al., 1962. Informationssystem LANIS-Bund.
BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.) (2009): Erneuerbare Energien. Innovationen für eine nachhaltige Energiezukunft, Berlin,
[http://www.erneuerbareenergien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ee_innovationen_energiezukunft_bf.pdf,
Zugriff 07.01.2010].
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; BBSR - Bundesinstitut
für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Hrsg.) (2009): Klimawandelgerechte Stadtentwicklung - „Climate-Proof Planning“, BBSR-Online-Publikation, Nr. 26/2009.
urn:nbn:de:0093-ON2609R151.
Bürgerhaus Stadt Neumarkt i.d.OPf. (2008): Zukunftsfähiges Neumarkt. Nachhaltigkeitsbericht mit Zwischenbilanz zur Umsetzung des Stadtleitbildes. Neumarkt i.d.OPf.
Bundesregierung (2008): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel – vom Bundeskabinett am 17. Dezember 2008 beschlossen, Berlin.
DStGB - Deutscher Städte- und Gemeindebund (Hrsg.) (2009): Repowering von Windenergieanlagen – Kommunale Handlungsmöglichkeiten, DStGB Dokumentation Nr. 94, Berlin,
[http://www.dstgb.de/homepage/artikel/dokumentationen/nr_94_repowering_von_winde
nergieanlagen_kommunale_handlungsmoeglichkeiten/doku94_repowering_barrierefrei.
pdf, Zugriff 07.01.2010].
DWD (2009): Deutscher Wetterdienst. Klimaszenarien. Einblicke in unser zukünftiges Klima,
[http://www.dwd.de/bvbw/appmanager/bvbw/dwdwwwDesktop?_nfpb=true&_pageLael
=dwdwww_start&T99803827171196328354269gsbDocumentPath=Navigation%2FOeff
entlichkeit%2FHomepage%2FKlimawandel%2FKlimawandel__neu__Klimaszenarien_
_node.html__nnn%3Dtrue. Zugriff am 06.10.2009].
Egelseer, Walter (2009): Windenergie – Standortkonzept des Landkreises Neumarkt i.d.
OPf., Vortragsfolien, [http://www.bundnaturschutz.de/fileadmin/download/Bildung/2009_
Seminarergebnisse/Windenergie_Kempten_Vortrag_Eglseer_01.pdf http://www.bundnaturschutz.de/fileadmin/download/Bildung/2009_Seminarergebnisse/Windenergie_Kempte
n_Vortrag_Eglseer_01.pdf, Zugriff 22.01.2009].
IPCC (2000): Intergovernmental Panel on Climate Change. IPCC Special Report – Emissions Scenarios. Summary for Policymakers. A Special Report of IPCC Working Group
III.
5. Anhang
Seite 49 / 57
KLIWA (2006): Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft. Regionale
Klimaszenarien für Süddeutschland – Abschätzung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. KLIWA-Berichte, Heft 9. Mannheim.
KLIWA (2010): Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft, [KLIWABerichte: http://www.kliwa.de/index.php?pos=ergebnisse/hefte/. Zugriff am
12.10.2010].
KOMPASS (2009): Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung. Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Kurzzusammenfassung,
[http://www.anpassung.net/cln_110/nn_700714/DE/Anpassungsstrategie/anpassungsst
rategie__node.html?__nnn=true&__nnn=true#doc1467984bodyText1. Zugriff am
05.01.2010].
Kropp, J.; Holsten, A.; et. al. (2009): Klimawandel in Nordrhein-Westfalen, Regionale Abschätzung der Anfälligkeit ausgewählter Sektoren – Abschlussbericht. Potsdam Institute for Climate Impact Research (PIK), Potsdam.
Landkreis Neumarkt i.d. OPf. (2008): Amtsblatt Nr. 9 vom 23.04.2008.
Lokale Aktionsgruppe REGINA-Neumarkt (2007a): Regionales Entwicklungskonzept. Leader
in ELER 2007-2013. Vollversion.
Lokale Aktionsgruppe REGINA-Neumarkt (2007b): Regionales Entwicklungskonzept. Leader
in ELER 2007-2013. Zusammenfassung.
OBB Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (Hrsg.) (2009): Klimaschutz und Bauen, bau intern Sonderheft, Mai 2009, München.
Portz, Norbert (2002): Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen durch Gemeinden, Kommunalreport DStGB - Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin,
[http://www.dstgb.de/homepage/kommunalreport/archiv2002/newsitem00393/index.htm
l, Zugriff 08.01.2010]
RPR Regionaler Planungsverband Regensburg (2003): Regionalplan Region Regensburg.
Regensburg.
RPR Regionaler Planungsverband Regensburg (2008): Zweite Verordnung zur Änderung
des Regionalplans Region Regensburg (11), Kapitel A III Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte, [http://www.regionregensburg.de/rpl_fortschreibung/7_aenderung/24_rpregensburg_karte_raumstr0508.pdf
RPR Regionaler Planungsverband Regensburg (2009a): Karte Hochwasservorsorge
[http://www.ropf.de/leistungen/landesplanung/regionalpl/regionalpl11/rpl11_fortschreibu
ng/r11_bk_hw.pdf, Zugriff 30.01.2010].
RPR Regionaler Planungsverband Regensburg (2009b) Karte Siedlung und Versorgung,
Hochwasserschutz http://www.ropf.de/download/amtliche/rabl2008/r2008_14_anl1.pdf,
Zugriff 30.01.2010].
RPR Regionaler Planungsverband Regensburg (2009c): Fortschreibung Regionalplan Region Regensburg, Neufassung B XI Wasserwirtschaft, Abschnitt 4 Hochwasserschutz.
Scherzer, J.; Disse, M.; et. al. (2010): Hrsg. Umweltbundesamt (UBA). Entwicklung eines
übertragbaren Konzeptes zur Bestimmung der Anpassungsfähigkeit sensibler Sektoren
an den Klimawandel am Beispiel der Wasserwirtschaft. Endbericht. Methodenentwick-
5. Anhang
Seite 50 / 57
lung zu Bestimmung der Anpassungskapazität und Vulnerabilität, Anpassungskonzepte für den Wassersektor und Umgang mit Nutzungskonflikten. Dessau. (Veröffentlichung vorgesehen).
Stadt Augsburg (Hrsg.) (2007): Klimaschutz und Stadtplanung Augsburg. Leitfaden zur Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in der städtebaulichen Planung und deren
Umsetzung, Augsburg.
Stadt Neumarkt i.d.OPf. (2010a): Flächennutzungsplan,
[http://www.neumarkt.de/de/buerger/stadtentwicklung-und-bauen/grundlagenstaedtischer-planungen/flaechennutzungsplan.html, Zugriff 30.01.2010].
Stadt Neumarkt i.d.OPf. (2010b): Landschaftsplan auf digitaler Basis,
[http://www.neumarkt.de/de/buerger/stadtentwicklung-und-bauen/grundlagenstaedtischer-planungen/landschaftsplan.html, Zugriff 30.01.2010].
Stadt Neumarkt i.d.OPf. (2010c): Verkehrsmäßige Anbindung,
[http://www.neumarkt.de/de/buerger/stadtentwicklung-und-bauen/grundlagenstaedtischer-planungen/flaechennutzungsplan/verkehrsmaessige-anbindung.html, Zugriff 30.01.2010].
Stadt Neumarkt i.d.OPf. (2010d): Gesamtverkehrsplan,
[http://www.neumarkt.de/de/buerger/stadtentwicklung-und-bauen/grundlagenstaedtischer-planungen/gesamtverkehrsplan.html, Zugriff 30.01.2010].
Stadt Neumarkt i.d.OPf. (2010e): Klimagutachten des Deutschen Wetterdienstes auf digitaler
Datenbasis, [http://www.neumarkt.de/de/buerger/stadtentwicklung-undbauen/grundlagen-staedtischer-planungen/flaechennutzungsplan/klimagutachten.html,
Zugriff 30.01.2010].
STMUG Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (2009a): Klimaprogramm Bayern 2020, München.
STMUG Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (2009b): Bayerische
Klima-Anpassungsstrategie (BayKLAS), München.
StWIVT Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
(2006): Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006. München.
StMWVT Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (Hrsg.)
(1997): Bayerischer Solar- und Windatlas, München (zurzeit in Fortschreibung).
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Obere Landesplanungsbehörde Neustadt an der
Weinstraße (Hrsg.) (2007): Großflächige Solar- und Photovoltaikanlagen im Freiraum.
Leitfaden für die Bewertung aus raumordnerischer und landesplanerischer Sicht, Neustadt an der Weinstraße, [http://www.sgdsued.rlp.de/icc/Internet/med/e5c/e5c70b71365d-b811-95ac-d4b72700266c,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf, Zugriff 08.01.2010].
Walkenhorst, O., Stock, M. (2009): Regionale Klimaszenarien für Deutschland. Eine Leseanleitung, E-Paper der ARL Nr. 6, Hannover.
Wickel, Martin (2009): Potenziale der Raumordnung zur Steuerung regenerativer Energien,
S. 126 - 130, in: RaumPlanung Heft 144/145, Jahr 2009, Dortmund.
Zebisch, M.; Grothmann, T.; et. al. (2005): Klimawandel in Deutschland – Vulnerabilität und
Anpassungsstrategien klima-sensitiver Systeme. Umweltbundesamt. Climate Change
5. Anhang
Seite 51 / 57
08/05, Dessau, [http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/dateien/2947.htm.
Zugriff am 05.01.2010].
5.4 Internetseiten
BBSR - Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung,
[http://www.bbsr.bund.de/cln_016/BBSR/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true
, Zugriff 13.01.2010]
BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
[http://www.bmu.de/allgemein/aktuell/160.php, Zugriff 15.01.2010]
BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung http://www.bmvbs.de/,
Zugriff 15.01.2010]
DStGB - Deutscher Städte- und Gemeindebund,
[http://www.dstgb.de/homepage/kommunalreport/archiv2002/newsitem00393/index.htm
l, Zugriff 08.01.2010]
Energiebüro Neumarkt, [http://www.energiebuero-neumarkt.de, Zugriff 07.01.2010]
Regionale Innovations-Agentur REGINA GmbH, [http://www.regina-nm.de, Zugriff
12.09.2009]
UBA – Umweltbundesamt,
[http://www.anpassung.net/cln_117/nn_700470/DE/Service/Glossar/glossar__node.htm
l?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010]
5. Anhang
Seite 52 / 57
5.5 Glossar
Die folgenden Erläuterungen zu wichtigen technischen und fachlichen Begriffen und Abkürzungen rund um das Thema Klimafolgen und Anpassung basieren weitgehend auf dem
deutschsprachigen Glossar des Kompetenzzentrums Klimafolgen und Anpassung (KomPass) des Umweltbundesamtes (http://www.anpassung.net/cln_117/nn_700474/DE/ Service/Glossar/glossar__node.html?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010). Diesem Glossar liegt
wiederum der Synthesebericht des IPCC von 2007 „Klimaänderung 2007“ zugrunde. Für
Begriffe, die nicht aus dem Glossar vom KomPass entnommen sind, werden die Quellen
gesondert angegeben.
Anpassung (Adaption)
Anpassung (Adaption) in natürlichen oder anthropogenen (menschlichen) Systemen, die als
Reaktion auf gegenwärtige oder zu erwartende Klimaänderungen oder deren Effekte Schaden bzw. Risiken mindern oder günstige Gelegenheiten bzw. Chancen nutzen. Es können
verschiedene Arten von Anpassungen unterschieden werden, darunter vorausschauende
und reaktive, private und öffentliche, autonome und geplante Anpassung (in Anlehnung an
IPCC Glossar 2001).
Anpassungsfähigkeit
Die Gesamtheit der Fähigkeiten, Ressourcen und Institutionen eines Landes oder einer Region, um wirksame Anpassungsmaßnahmen umzusetzen.
Oder:
Die Fähigkeit eines Systems, sich an Klimaänderungen (inklusive Klimavariabilität und Extreme) anzupassen, um potenzielle Schäden zu mildern, von Nutzen zu profitieren oder die
Folgen zu bewältigen (Glossar IPCC 2001).
Emissionsszenario
Eine plausible Darstellung der zukünftigen Entwicklung der Emissionen von Substanzen, die
möglicherweise strahlungswirksam sind (z.B. Treibhausgase, Aerosole), basierend auf einer
kohärenten und in sich konsistenten Reihe von Annahmen über die zugrundeliegenden Kräfte (wie demographische und sozioökonomische Entwicklung oder Technologiewandel) und
deren Schlüsselbeziehungen. Von Emissionsszenarien abgeleitete Konzentrationsszenarien
werden als Vorgabe für die Berechnung von Klimaprojektionen mit Klimamodellen eingesetzt. IPCC (1992) präsentierte eine Reihe von Emissionsszenarien, die als Basis für die
Klimaprojektionen in IPCC (1996) dienten. Diese Emissionsszenarien werden als die IS92Szenarien bezeichnet. Im IPCC-Sonderbericht zu Emissionsszenarien (Nakicenovic et al.,
2000) wurden neue Emissionsszenarien — die sogenannten SRES-Szenarien — veröffentlicht. Einige dieser Szenarien wurden unter anderen als Basis für die Klimaprojektionen in
IPCC (2001) und in diesem Bericht verwendet. Für die Bedeutung einiger mit diesen Szenarien verbundener Begriffe, siehe SRES-Szenarien.
Extremes Wetterereignis
Ein extremes Wetterereignis ist ein Ereignis, das an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Jahreszeit selten ist. Die Definitionen für “selten” variieren, aber ein extremes Wetterereignis wäre normalerweise so selten wie oder seltener als das 10- oder 90%-Perzentil
der beobachteten Wahrscheinlichkeitsverteilung. Per Definition kann die Charakteristik von
so genanntem “Extremwetter” absolut gesehen von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Einzelne
Extremereignisse können nicht einfach und direkt der anthropogenen Klimaänderung zugeordnet werden, da immer eine begrenzte Chance besteht, dass das betreffende Ereignis
natürlicherweise hätte auftreten können. Wenn ein Muster von extremem Wetter über eine
bestimmte Zeitspanne, z.B. eine Saison, bestehen bleibt, kann es als “extremes Klimaereignis” klassiert werden, vor allem wenn es ein Mittel bzw. eine Summe aufweist, die seinerseits
bzw. ihrerseits extrem ist (z.B. eine Dürre oder Starkniederschlag während einer ganzen
Saison).
5. Anhang
Seite 53 / 57
IPCC
Intergovernmental Panel on Climate Change: Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimafragen. Wurde 1988 von der WMO eingerichtet, um über den aktuellen Forschungsstand auf
dem Gebiet der Klimaforschung und der Klimafolgenforschung zu berichten. Untergliedert
sich in drei Arbeitsgruppen. Arbeitsgruppe I befasst sich mit den naturwissenschaftlichen
Aspekten des Klimasystems, Arbeitsgruppe II bewertet die Auswirkungen des Klimawandels
für Natur und Gesellschaft und Arbeitsgruppe III konzentriert sich auf mögliche Strategien,
die resultierenden Probleme zu lösen. Im Jahr 2001 wurde der dritte Bericht vorgelegt. Er
skizziert die in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden Klimaänderungen und deren voraussichtlichen Folgen und bestätigt den inzwischen dominierenden Einfluss des Menschen
auf das Klima (Küchler 2005, S. 98). Der vierte Bericht ist 2007 erschienen.
Klima
Klima im engen Sinn ist normalerweise definiert als das “Durchschnittswetter”, oder genauer
als die statistische Beschreibung des Wetters in Form von Durchschnittswerten und der Variabilität relevanter Größen über eine Zeitspanne im Bereich von Monaten bis Tausenden
von Jahren. Der klassische, von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) definierte
Zeitraum sind 30 Jahre. Diese Größen sind meistens Oberflächenvariablen, wie Temperatur,
Niederschlag und Wind. Klima im weiteren Sinn ist der Zustand des Klimasystems, einschließlich einer statistischen Beschreibung.
Klimaänderung
Klimaänderung bezieht sich auf jede Änderung des Klimas im Verlauf der Zeit, die aufgrund
einer Änderung im Mittelwert oder im Schwankungsbereich seiner Eigenschaften identifiziert
werden kann (z.B. mit Hilfe von statistischen Tests), und die über eine längere Periode von
typischerweise Jahrzehnten oder noch länger andauert. Klimaänderung kann durch interne
natürliche Schwankungen oder durch äußeren Antrieb oder durch andauernde anthropogene
Veränderungen in der Zusammensetzung der Atmosphäre oder der Landnutzung zustande
kommen. Es ist zu beachten, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen (UNFCCC) im Artikel 1 Klimaänderung definiert als “Änderungen des Klimas, die unmittelbar oder mittelbar auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen sind, welche
die Zusammensetzung der Erdatmosphäre verändern, und die zu den über vergleichbare
Zeiträume beobachteten natürlichen Klimaschwankungen hinzukommen.” Das UNFCCC
unterscheidet also zwischen Klimaänderung verursacht durch die Veränderung der Zusammensetzung der Atmosphäre aufgrund menschlicher Aktivitäten und Klimavariabilität aufgrund natürlicher Ursachen.
Klimamodell
Eine numerische Darstellung des Klimasystems, die auf den physikalischen, chemischen
und biologischen Eigenschaften seiner Bestandteile, seinen Wechselwirkungen und Rückkopplungsprozessen basiert und alle oder einige seiner bekannten Eigenschaften berücksichtigt. Das Klimasystem kann von Modellen unterschiedlicher Komplexität dargestellt werden, d.h. für jeden Bestandteil oder eine Kombination von Bestandteilen kann ein Modellspektrum oder eine Modellhierarchie bestimmt werden, die sich in Aspekten unterscheidet
wie der Anzahl der räumlichen Dimensionen, dem Ausmaß, in welchem physikalische, chemische oder biologische Prozesse explizit dargestellt werden, oder bis zu welchem Grad
empirische Parametrisierungen verwendet werden. Gekoppelte allgemeine AtmosphärenOzean-Meereis-Zirkulationsmodelle (AOGCM) bieten eine Darstellung des Klimasystems,
die sich nahe am umfassendsten Ende des derzeit vorhandenen Spektrums befindet. Es gibt
eine Entwicklung in Richtung noch komplexerer Modelle mit interaktiver Chemie und Biologie. Klimamodelle werden als Forschungsinstrument verwendet, um das Klima zu untersuchen und zu simulieren, aber auch für operationelle Zwecke, einschließlich monatlicher, saisonaler und jahresübergreifender Klimaprognosen.
5. Anhang
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Klimaprognose
Eine Klimaprognose oder Klimavorhersage ist das Resultat eines Versuchs, eine Schätzung
der effektiven Entwicklung des Klimas in der Zukunft vorzunehmen, z.B. auf saisonaler, jahresübergreifender oder längerfristiger Zeitskala. Weil die zukünftige Entwicklung des Klimasystems stark von den Ausgangsbedingungen abhängen kann, bestehen solche Prognosen
in der Regel aus Wahrscheinlichkeitsangaben. Siehe auch Klimaprojektion und Szenario.
Klimaprojektion
Eine Projektion der Reaktion des Klimasystems auf Emissions- oder Konzentrationsszenarien von Treibhausgasen, Aerosolen oder Strahlungsantriebs-Szenarien, häufig auf Klimamodellsimulationen basierend. Klimaprojektionen werden von Klimaprognosen unterschieden,
um zu betonen, dass Klimaprojektionen von den verwendeten Emissions-/Konzentrationsbzw., Strahlungsantriebs-Szenarien abhängen, die auf Annahmen z.B. über zukünftige gesellschaftliche und technologische Entwicklungen beruhen, die nur eventuell verwirklicht
werden und deshalb mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind.
Klimasensitivität
In den Berichten des IPCC bezieht sich die (Gleichgewichts-)Klimasensitivität auf die
(Gleichgewichts-) Änderung der globalen mittleren Erdoberflächentemperatur als Folge einer
Verdoppelung der atmosphärischen CO2-Äquivalent-Konzentration. Aufgrund von rechenbedingten Einschränkungen wird die Gleichgewichts-Klimasensitivität in einem Klimamodell
gewöhnlich abgeschätzt, indem ein atmosphärisches allgemeines Zirkulationsmodell mit einem Mischungsschicht-Ozeanmodell gekoppelt wird, da die Gleichgewichts-Klimasensitivität
hauptsächlich durch atmosphärische Prozesse bestimmt wird. Effiziente Modelle können mit
einem dynamischen Ozean bis zum Gleichgewicht betrieben werden. Die effektive Klimasensitivität ist eine damit verbundene Größe, welche die Bedingung des Gleichgewichts umgeht. Sie wird mit Modellberechnungen evaluiert, die nicht-Gleichgewichts-Bedingungen
entwickeln. Sie ist ein Maß für die Stärke der Rückkopplungen zu einer bestimmten Zeit und
kann aufgrund der Veränderungen der Einflussfaktoren und des Klimazustandes variieren.
Der Klimasensitivitätsparameter (Einheit: ºC (Wm-2)-1) bezieht sich auf die Gleichgewichtsänderung des Jahresmittels der Erdoberflächentemperatur aufgrund einer Änderung des
Strahlungsantriebs um eine Einheit. Die Übergangs-Klimareaktion ist die Änderung der globalen Erdoberflächentemperatur, gemittelt über eine 20-Jahr-Periode, zentriert auf den Zeitpunkt der Verdopplung des atmosphärischen Kohlendioxids, d.h. im Jahr 70 in einem Experiment mit einem 1%-pro-Jahr-Anstieg des Kohlendioxid-Äquivalents mit einem globalen gekoppelten Klimamodell. Sie ist ein Maß für die Stärke und Geschwindigkeit der Reaktion der
Erdoberflächentemperatur auf den Antrieb durch Treibhausgase.
Klimasystem
Das Klimasystem ist ein höchst komplexes System, das aus fünf Hauptbestandteilen besteht: der Atmosphäre, der Hydrosphäre, der Kryosphäre, der Landoberfläche und der Biosphäre sowie den Wechselbeziehungen zwischen diesen Bestandteilen. Das Klimasystem
verändert sich über die Zeit unter dem Einfluss seiner eigenen inneren Dynamik und durch
externe Kräfte wie Vulkanausbrüche, solare Schwankungen und anthropogene Einflüsse wie
die Änderung der Zusammensetzung der Atmosphäre und der Landnutzung.
Klimavariabilität
Klimavariabilität bezieht sich auf Schwankungen des mittleren Zustandes und anderer statistischer Größen (wie Standardabweichungen, Vorkommen von Extremerscheinungen, etc.)
des Klimas auf allen zeitlichen und räumlichen Skalen, die über einzelne Wetterereignisse
hinausgehen. Die Variabilität kann durch natürliche interne Prozesse innerhalb des Klimasystems (interne Variabilität) oder durch natürliche oder anthropogene äußere Einflüsse (externe Variabilität) begründet sein. Siehe auch Klimaänderung.
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Klimavariable
Klimavariable sind Tageswerte von Maximumtemperatur [°C], Mitteltemperatur [°C], Minimumtemperatur [°C] sowie Tagessummen des Niederschlages [mm], relative Feuchte im
Tagesmittel [%], Luftdruck im Tagesmittel [hPa], Taupunkt im Tagesmittel [°C], tägliche Sonnenscheindauer [Std], Tagesmittel des Bedeckungsgrades [/8], Globalstrahlung und Tagesmittel der Windstärke [Bfd].
Klimawirkung
Klimawirkung: das Resultat einer kausalen Wirkungskette, an deren Anfang die Veränderungen bestimmter Klimavariablen als Ursache stehen, deren Folge ökonomische, ökologische
und soziale Auswirkungen in den betroffenen Bereichen sind. Eine spezifische Klimawirkung
wird durch einen oder mehrere Indikatoren beschrieben, bei denen die Klimavariablen mit
weiteren, nichtklimatischen Wirkfaktoren in der Wirkungskette zur Ermittlung der Auswirkungen verknüpft werden. Bei diesen Wirkfaktoren handelt es sich um raumbezogene Geobasisund Geofachdaten.
No-regret-Strategie
No-regret-Strategien bzw. -Ansätze beschreiben effektive und kostengünstige Maßnahmen,
die langfristig wirken und an sich verändernde Bedingungen anpassbar sind, so dass ihre
Durchführung bei unvorhergesehenen Bedingungen in der Zukunft nicht bedauert werden
muss (verändert nach Stemplewski 2008 und Roth 2008).
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC)
Das Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) wurde 1997 an der dritten Vertragsstaatenkonferenz (COP) zum
UNFCCC in Kyoto, Japan, angenommen. Es enthält rechtlich bindende Verpflichtungen in
Ergänzung zu denjenigen im UNFCCC. Länder, die in Anhang B des Protokolls aufgeführt
sind (die meisten OECD-Staaten und Schwellenländer), vereinbarten eine Reduktion ihrer
anthropogenen
Treibhausgas-Emissionen
(Kohlendioxid,
Methan,
Lachgas,
Schwefelhexafluorid, Fluorkohlenwasserstoffe und Perfluorkohlenstoffe) um mindestens 5%
unter den Stand von 1990 innerhalb des Verpflichtungszeitraums von 2008 bis 2012. Das
Kyoto-Protokoll ist am 16. Februar 2005 in Kraft getreten. Räumliche und zeitliche Skalen
Räumliche und zeitliche Skalen
Das Klima kann in einem weiten Spektrum von räumlichen und zeitlichen Skalen schwanken.
Räumliche Skalen variieren von lokal (weniger als 100.000 km2) über regional (100.000 bis
10 Mio. km2) bis zu kontinental (10 bis 100 Mio. km2). Zeiträume variieren von saisonal bis zu
geologisch (Hunderte von Millionen Jahren).
Redundanz (Mehrfachversorgung/-sicherung)
Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, nach der besonders wichtige Bausteine der
Infrastruktur (sog. kritische Infrastrukturen) mehrfach bereitgestellt werden, um im Falle von
Störungen oder Ausfällen einer Versorgungskette die erforderlichen Funktionen über einen
zweiten funktionsgleichen Versorgungsstrang sicherzustellen (z.B. Stromversorgung eines
Ortes über zwei getrennt verlaufende Leitungen oder Erschließung von kritischen Infrastrukturen über zwei getrennte Wege) (eigene Definition).
Referenzwert oder –szenario
Bezugsgröße für messbare Größen, an der ein alternatives Ergebnis gemessen werden
kann, z.B. die Verwendung eines Szenarios ohne Intervention als Referenz für die Analyse
von Interventionsszenarien.
Region
Eine Region ist ein durch spezifische geographische und klimatologische Strukturen charakterisiertes Gebiet. Das Klima einer Region wird durch regionale und lokale Antriebskräfte
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beeinflusst, wie Topographie, Landnutzungseigenschaften, Seen, etc. sowie Einflüsse anderer weiter entfernter Regionen.
Resilienz (Widerstandsfähigkeit/Robustheit)
Gegenüber Klimaänderungen resiliente, also widerstandsfähige bzw. robuste Strukturen
(z.B. Siedlungsstruktur, Infrastruktur, Landnutzungsstruktur) werden durch die Auswirkungen
der Klimaänderungen nicht nachhaltig gestört (eigene Definition).
SRES-Szenarien
SRES-Szenarien sind Emissionsszenarien, die von Nakicenovic und Swart (2000) entwickelt
wurden und die unter anderem als Basis für die Klimaprojektionen in diesem Bericht verwendet wurden. Folgende Begriffe sind für ein besseres Verständnis der Struktur und des Gebrauchs der SRES-Szenarien wichtig:
- Szenarienfamilie: Szenarien, die von einer ähnlichen demographischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und den technologischen Wandel betreffenden Modellgeschichte
ausgehen. Das SRES-Szenarienset umfasst vier Szenarienfamilien: A1, A2, B1 und B2.
- Illustratives Szenario: Ein Szenario, das eine der sechs Szenariengruppen, die in der
Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger von Nakicenovic und Swart (2000)
aufgeführt sind, veranschaulicht. Sie schliessen vier revidierte Musterszenarien für die
Szenariengruppen A1B, A2, B1, B2 und zwei zusätzliche Szenarien für die Gruppen A1FI
und A1T ein. Alle Szenariengruppen sind gleich stichhaltig.
- Musterszenarien: Ein Szenario, das ursprünglich als Entwurf auf der SRES-Website
veröffentlicht war, um eine gegebene Szenarienfamilie zu repräsentieren. Die Auswahl
der Musterszenarien basierte auf Eigenschaften von spezifischen Modellen und auf der
Entscheidung, welche der ursprünglichen Quantifizierungen die Modellgeschichte am
besten widerspiegelte. Musterszenarien sind nicht wahrscheinlicher als andere Szenarien, aber das SRES-Autorenteam erachtet sie als geeignet, um eine bestimmte Modellgeschichte zu veranschaulichen. Sie sind in revidierter Form in Nakicenovic et al. (2000)
eingefügt. Diese Szenarien wurden den strengsten Prüfungen unterzogen, sowohl vom
Autorenteam wie auch durch den offenen SRES-Prozess. Auch für die anderen zwei
Szenariengruppen wurden zur Veranschaulichung Szenarien ausgewählt.
- Modellgeschichte: Eine erzählende Beschreibung eines Szenarios (oder einer
Szenarienfamilie), die dessen Haupteigenschaften und die Zusammenhänge zwischen
den Haupteinflussfaktoren und deren Entwicklungsdynamik hervorhebt.
Städtische Wärmeinsel
Die relative Wärme einer Stadt im Vergleich mit dem umliegenden ländlichen Gebiet, verbunden mit Änderungen im Abfluss, Auswirkungen der Betonwüste auf die Wärmespeicherung, Veränderungen der Oberflächen-Albedo, Änderungen der Verschmutzung und der Aerosole, usw.
Szenario
Eine plausible und häufig vereinfachte Beschreibung, wie die Zukunft sich gestalten könnte,
basierend auf einer kohärenten und in sich konsistenten Reihe von Annahmen betreffend der
treibenden Kräfte und wichtigsten Zusammenhänge. Szenarien können von Projektionen
abgeleitet sein, beruhen aber oft auf zusätzlichen Informationen aus anderen Quellen,
manchmal kombiniert mit einer Modellgeschichte. Siehe auch Emissionsszenario, SRESSzenarien.
Treibhauseffekt
Treibhausgase absorbieren thermische Infrarotstrahlung, die von der Erdoberfläche, von der
Atmosphäre selber durch die gleichen Gase und durch Wolken ausgestrahlt wird. Atmosphärische Strahlung wird auf alle Seiten emittiert, einschließlich gegen unten zur Erdoberfläche.
Auf diese Weise fangen die Treibhausgase Wärme im Oberflächen-Troposphären-System
ein. Dies wird der “natürliche Treibhauseffekt” genannt. Die thermische Infrarotstrahlung in
der Troposphäre hängt stark von der Temperatur der Atmosphäre in der Höhe ab, in der sie
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ausgestrahlt wird. In der Troposphäre nimmt die Temperatur allgemein mit der Höhe ab. Tatsächlich stammt die in den Weltraum ausgestrahlte Infrarotstrahlung aus einer Höhe mit einer Temperatur von durchschnittlich -19°C, im Gleichgewicht mit der einfallenden NettoSonnenstrahlung, während die Erdoberfläche auf einer viel höheren Temperatur von durchschnittlich 14°C gehalten wird. Eine Zunahme der Treibhausgaskonzentration führt zu einer
zunehmenden Undurchlässigkeit der Atmosphäre für Infrarot und somit zu einer Abstrahlung
in den Weltraum aus größerer Höhe bei tieferer Temperatur. Dies verursacht einen Strahlungsantrieb, der zu einer Verstärkung des Treibhauseffektes führt, dem so genannten “erhöhten Treibhauseffekt”.
Treibhausgas
Treibhausgase sind diejenigen gasförmigen Bestandteile in der Atmosphäre, sowohl natürlichen wie anthropogenen Ursprungs, welche die Strahlung in denjenigen spezifischen Wellenlängen innerhalb des Spektrums der thermischen Infrarotstrahlung absorbieren und wieder ausstrahlen, die von der Erdoberfläche, der Atmosphäre selber und den Wolken abgestrahlt wird. Diese Eigenschaft verursacht den Treibhauseffekt. Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und Ozon (O3) sind die Haupttreibhausgase
in der Erdatmosphäre. Außerdem gibt es eine Anzahl von ausschließlich vom Menschen
produzierten Treibhausgasen in der Atmosphäre, wie die Halogenkohlenwasserstoffe und
andere chlor- und bromhaltige Substanzen, die im Montreal-Protokoll behandelt werden. Neben CO2, N2O, und CH4 befasst sich das Kyoto-Protokoll mit den Treibhausgasen
Schwefelhexafluorid (SF6), Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs) und Perfluorkohlenstoffe
(PFCs).
Unsicherheit
Ein Ausdruck für das Ausmaß, in dem ein Wert ungewiss ist (z.B. der zukünftige Zustand des
Klimasystems). Unsicherheit entsteht durch einen Mangel an Information oder durch Meinungsverschiedenheiten darüber, was bekannt ist oder überhaupt bekannt sein kann. Unsicherheit kann viele Quellen haben, von bezifferbaren Fehlern in Daten bis hin zu mehrdeutig
formulierten Konzepten und Terminologien oder unsicheren Projektionen über menschliches
Verhalten. Unsicherheit kann deshalb entweder quantitativ angegeben werden, z.B. durch
eine Auswahl von berechneten Werten aus verschiedenen Modellen, oder durch qualitative
Aussagen, die das Urteil eines Expertenteams wiedergeben (siehe Moss und Schneider,
2000; Manning et al., 2004). Siehe auch Wahrscheinlichkeit.
Vulnerabilität (Empfindlichkeit/Verletzlichkeit)
Besondere Empfindlichkeit bzw. Verletzlichkeit von zivilisatorischen Strukturen, Systemen
und Institutionen gegenüber Auswirkungen des Klimawandels. Die Vulnerabilität wird durch
die Gesamtheit der Indikatoren der Klimawirkungen bestimmt, mit denen spezifische klimatische Belastungen, damit verbundene potenzielle Auswirkungen sowie deren Verminderung
durch das nutzbare Anpassungspotenzial beschrieben werden.
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