KLIM MA MO ORO Landk kreis Neuma N arkt i.d d.OPf.. Modellvorh haben de er Raum mordnun ng (MOR RO): Raum mentwickklungssttrategien n zum Klimawa K ndel (KL LIMA MO ORO) M Modellreg gion Lan ndkreis Neumar N kt i.d.OP Pf. Studie als Disku ussion nsgrun ndlage e zum 1.. Work kshop „Sied dlungs s- und Infras struktu ur, Bauw wesen,, Gesu undheiit“ am 02.02 2.2010 Re egionale Forschun F ngsassiste enz Prrof. Dr.-In ng. Christtian Jacoby mit Dipl.-In ng. Klaus Beutler M. Eng g. Timo Heinisch H rst Diipl.-Ing. Sandra S Wappelho W Unive ersität Bw w Münche en, Institu ut für Verrkehrswesen und Raumpla anung Inhaltsverzeichnis Seite 2 / 57 Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkung ................................................................................................................. 3 1 Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien ..................... 4 1.1 1.2 1.3 1.4 2 Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland ........................................................ 5 Empfindliche (vulnerable) Bereiche in Bayern ............................................................ 10 Deutsche Anpassungsstrategie .................................................................................. 14 Anpassungsstrategie in Bayern .................................................................................. 14 Übergeordnete Strategien für den Bereich Siedlungs- und Infrastruktur, Bauwesen, Gesundheit ................................................................................................. 16 2.1 Siedlungs- und Infrastruktur ....................................................................................... 16 Raumordnung/Städtebau/Bauleitplanung .................................................................................... 16 Straßenbau und Verkehr ............................................................................................................... 17 Wasserwirtschaft .......................................................................................................................... 17 2.2 Bauwesen ................................................................................................................... 19 2.2.1 Bauen (Gebäudeplanung und Bautechnik) .................................................................................... 19 2.2.2 Industrie und Gewerbe .................................................................................................................. 20 2.3 Gesundheit ................................................................................................................. 21 2.1.1 2.1.2 2.1.3 3 Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Siedlungs- und Infrastruktur, Bauen und Gesundheit ................................................................................................. 23 3.1 Formelle Instrumente der Raumplanung .................................................................... 23 Bundesraumordnung ..................................................................................................................... 23 Landesplanung .............................................................................................................................. 24 Regionalplanung ........................................................................................................................... 27 Kommunale Bauleitplanung .......................................................................................................... 32 Fachplanungen .............................................................................................................................. 35 3.2 Informelle Instrumente der Raumplanung .................................................................. 36 3.2.1 Regionale Ebene ............................................................................................................................ 36 3.2.2 Gemeindliche Ebene ...................................................................................................................... 37 3.3 Weitere Rechtsvorschriften zu Klimaschutz und –anpassung .................................... 39 3.4 Zusammenfassung ..................................................................................................... 40 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.1.5 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 Regionale Anpassungsstrategien im Bereich Siedlungs- und Infrastruktur, Bauwesen und Gesundheit für die Modellregion Landkreis Neumarkt ................... 45 Erkenntnisse aus der regionalen Befragung .............................................................. 45 Regionale Anpassungsmöglichkeiten ......................................................................... 45 Empfehlungen für den regionalen Planungsverband ................................................. 45 Empfehlungen für den Landkreis Neumarkt ............................................................... 45 Empfehlungen für die Kommunen .............................................................................. 45 Anhang ........................................................................................................................... 46 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................ 46 Tabellenverzeichnis .................................................................................................... 47 Literaturverzeichnis .................................................................................................... 48 Internetseiten .............................................................................................................. 51 Glossar ....................................................................................................................... 52 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 3 / 57 0 Vorbemerkung Im Rahmen des Modellvorhabens der Raumordnung (MORO) „Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel“ (KLIMA MORO) werden in der Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.Opf. raumplanerische Strategien und Maßnahmen zum Klimaschutz und insbesondere zur Anpassung an den Klimawandel für drei Themen- bzw. Handlungsbereiche entwickelt: • Siedlungs- und Infrastruktur, Bauwesen, Gesundheit • Energien • Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus Hinzu kommt als vierter Handlungsbereich die Bewusstseinsbildung durch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Für die kreisangehörigen Kommunen und den Landkreis wird ein Handlungskonzept zur Anpassung an den Klimawandel erarbeitet. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben sollen in die weiteren Planungsprozesse auf Gemeinde- und Landkreisebene sowie bei der Fortschreibung des Regionalplans einfließen. Die Resilienz (Widerstandsfähigkeit/Robustheit) der regionalen Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur im Bezug auf den Klimawandel soll durch eine erfolgreiche Planung und Umsetzung von Maßnahmen mittelfristig deutlich verbessert werden. Weitergehende Informationen zu dem Forschungsvorhaben finden sich unter http://valentum.serveftp.net/neumarkt/. Die Entwicklung der Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel findet in der Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.OPf. unter intensiver Beteiligung der in der Region verantwortlichen Akteure wie auch der interessierten Bürgerinnen und Bürger statt. Zu diesem kooperativen Ansatz gehört neben der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung insbesondere die Durchführung von insgesamt neun Workshops während der Laufzeit des Modellvorhabens. Zu jedem der drei oben genannten Themen- bzw. Handlungsbereiche werden drei Workshops mit den interessierten Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft durchgeführt: Der jeweils erste Workshop in den drei Bereichen dient der Erörterung der Aufgaben- und Problemstellung und hat zum Ziel, den Untersuchungsrahmen für den weiteren Ablauf des Forschungsvorhabens abzustecken und dabei insbesondere Schwerpunkte / Prioritäten für die weiteren Forschungsarbeiten zu bestimmen. Mit dieser Studie wird für diesen Zweck eine Diskussionsgrundlage vorlegt. Wesentliche Aussagen dieser Studie werden zu Beginn des ersten Workshops von den Autoren vorgestellt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Workshops wie auch der vorgesehenen Befragungen ausgewählter Personen aus den interessierten bzw. betroffenen Kreisen (sog. „Stakeholder“) wird diese Studie im Laufe des Forschungsvorhabens weiterentwickelt und insbesondere um das Kapitel „Regionale Anpassungsstrategien“ ergänzt. 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 4 / 57 1 Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seit der Entstehung der Erde verändert sich das Klima ständig (Kropp 2009). Klimaveränderungen1 können jedoch unterschiedliche Ursachen haben. Neben natürlichen Faktoren kann auch der Mensch das Klima beeinflussen. So kam die „Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe für Klimaveränderungen“ (Intergovernmental Panel on Climate Change, kurz: IPCC), die den Stand der Wissenschaft im Auftrag der Vereinten Nationen zusammenfasst, zu dem Schluss, dass die Erwärmung der Erdatmosphäre seit Beginn der Industrialisierung (vgl. Abb. 1) hauptsächlich durch die Anreicherung von Treibhausgasen durch den Menschen hervorgerufen wird (IPCC 2007). Dies rückgängig zu machen ist nicht mehr möglich, jedoch können Maßnahmen getroffen werden, die einer anthropogen verursachten globalen Erwärmung entgegen wirken und mögliche Folgen abmindern oder ganz verhindern (Mitigation). Da diese Maßnahmen wahrscheinlich nicht ausreichen werden, sind Anpassungsmaßnahmen an die Folgen der Klimaveränderung zwingend notwendig geworden (Adaptation). Abb. 1 Lufttemperatur (Jahresmittelwerte) in Deutschland 1891 bis 2008, (DWD 2008, http://www.anpassung.net/nn_701050/DE/Fachinformationen/Klimaaenderung/beobachtet/beob achtet__node.html?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010) 1 Der Begriff Klimaveränderung bezeichnet eine Veränderung des Klimas auf der Erde über einen längeren Zeitraum. 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 5 / 57 1.1 Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland Seit Beginn des Jahres 2007 entwickelt der Deutsche Wetterdienst ein Verfahren zur langfristigen Vorhersage der Klimaentwicklung und ihrer Auswirkungen auf der regionalen bis lokalen Skala. Im Rahmen des Projektes ZWEK (Zusammenstellung von WirkmodellEingangsdatensätzen für die Klimafolgenabschätzung) werden auf Basis eines globalen Klimamodells (ECHAM5-T63L31/MPI-OM) und vier Regionalmodellen die zukünftigen klimatischen Verhältnisse in Deutschland untersucht. Bei den vier Regionalmodellen handelt es sich um zwei sog. dynamische Modelle (CLM vom DWD u.a. sowie REMO vom Max-PlanckInstitut für Meteorologie – MPI-M) und zwei sog. statistische Modelle (WETTREG von der Firma MeteoResearch – MR sowie STAR vom Potsdamer Institut für Klimaforschung – PIK). Verwendet wurde das Klimaszenario A1B, das geprägt ist von einer global orientierten Entwicklung mit starkem Wirtschaftswachstum und auf einer schnellen Einführung neuer und effizienter Techniken (vgl. Abb. 2). Fossile und erneuerbare Energien werden gleichermaßen genutzt. Der Bevölkerungszuwachs wird bis Mitte des 21. Jahrhunderts ansteigen, gefolgt von einer Abnahme der Weltbevölkerung. Die CO2-Emissionen erfahren bis Mitte des 21. Jahrhunderts noch einen leichten Anstieg, anschließend gehen diese bis zum Jahr 2100 bis auf ca. 720 ppm leicht zurück (IPCC 2000). Abb. 2 SRES-Szenarien (SRES - Special Report on Emissions Scenarios) der globalen Treibhausgasemissionen bis 2100 (links) sowie Beobachtungsdaten 1900-2000 und SRES-basierte Szenarien der globalen Erwärmung 2000-2100 (rechts). Die farbigen Balken rechts außen geben für jedes illustrative SRES-Emissionsszenario die Bandbreite der Unsicherheit aufgrund der Verwendung verschiedener Klimamodelle an (Walkenhorst; Stock 2009, nach IPCC 2007b, Abb. SPM.5, nach). Die folgenden Karten zur Lufttemperatur- und Niederschlagsänderung (Abb. 1.3 bis Abb. 1.5) fassen die getroffenen Aussagen zur klimatischen Belastung zusammen und geben einen deutschlandweiten Überblick über die Ergebnisse der regionalen Klimamodelle REMO, CLM, WETTREG und STAR (DWD 2009). Für das Modell STAR liegen allerdings nur Ergebnisse bis zum Jahr 2055 vor. Ansonsten sind jeweils die Vergleichsperioden 2021-2050 zu 19712000 (oben) und 2071-2100 zu 1971-2000 (unten) angegeben. In Abbildung 3 zeigen die Modelle bis zum Jahr 2050 eine um etwa 1 °C höhere mittlere jährliche Lufttemperatur, wobei das Ergebnis des Modells WETTREG insgesamt etwas unter, 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 6 / 57 dasjenige des Modells STAR insgesamt über diesem Wert liegt. Nach 100 Jahren hat sich die Erwärmung deutlich verstärkt: im Norden steigt die mittlere jährliche Lufttemperatur um etwa 2,5 °C (WETTREG) bis knapp 3 °C (REMO, CLM) an, im Süden um etwa 2,5 °C (WETTREG) bis 3,5 °C (REMO, CLM). Während die regionalen Temperaturänderungen in den Ergebnissen des Modells WETTREG keine allzu großen Unterschiede aufweisen, ist in den entsprechenden Ergebnissen der Modelle REMO und CLM zu erkennen, dass die Temperaturänderungen insbesondere zum Ende des Jahrhunderts von Norden nach Süden hin deutlich zunehmen. Veränderung der Jahresmitteltemperatur 2021-2050 zu 1971-2000 Veränderung der Jahresmitteltemperatur 2071-2100 zu 1971-2000 Abb. 3 Änderung der Jahresmitteltemperatur (DWD 2009) In Abbildung 4 ist zu erkennen, dass es im Sommer eine klare Tendenz zu geringeren mittleren Niederschlagshöhen gibt. Nur das Modell REMO zeigt vereinzelt eine geringe Zunahme. Die Sommer werden bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts mehr oder weniger verbreitet um bis zu 15 % - nach dem Modell STAR allerdings bereits um bis zu 25 % - trockener. Diese Tendenz setzt sich fort, so dass bis zum Ende dieses Jahrhunderts verbreitet ein Viertel weniger, in einzelnen Regionen sogar bis zu 40 % weniger Niederschlag erwartet wird. Die Auswirkungen abnehmender Sommerniederschläge werden verstärkt durch ansteigende Sommertemperaturen, die wiederum zu einem erhöhten Wasserbedarf führen. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass Starkniederschläge zunehmen werden, also ein zunehmender Teil der Niederschlagshöhen innerhalb kurzer Zeit fallen wird. Als Folge daraus könnten zunehmend häufigere und längere Dürreperioden auftreten (DWD 2009). 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 7 / 57 Veränderung des Sommerniederschlags 2021-2050 zu 1971-2000 Veränderung des Sommerniederschlags 2071-2100 zu 1971-2000 Abb. 4 Änderung des mittleren Sommerniederschlags (DWD 2009) In Abbildung 5 ist zu erkennen, dass im Winter eine Tendenz zu höheren mittleren Niederschlagshöhen vorherrscht, die insbesondere zum Ende dieses Jahrhunderts sehr deutlich wird. Bis zur Mitte des Jahrhunderts ist dieser Trend nur im Modell WETTREG in dieser Deutlichkeit zu erkennen; die anderen Modelle zeigen sogar einzelne Bereiche mit etwas geringeren Niederschlägen. Für den Zeitraum 2071 bis 2100 werden dagegen nahezu überall deutlich höhere Niederschläge errechnet: nach REMO und CLM verbreitet bis zu 25 %, nach WETTREG sogar bis zu 70 % mehr als im jüngst vergangenen Zeitraum 1971 bis 2000. Veränderung des Winterniederschlags 2021-2050 zu 1971-2000 Veränderung des Winterniederschlags 2071-2100 zu 1971-2000 Abb. 5 Änderung des mittleren Winterniederschlags (DWD 2009) 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 8 / 57 Der Klimawandel wirkt sich auf unterschiedlichste Bereiche aus, die in einem Gesamtkontext betrachtet werden müssen. So wurden in einer Studie des Umweltbundesamtes bereits im Jahr 2005 vulnerable2 (empfindliche) Bereiche getrennt nach unterschiedlichen Naturräumen in Deutschland identifiziert Abbildung 6, die besonders anfällig gegenüber des Klimawandels sind (Zebisch et al. 2005). In der folgenden Tabelle 1 sind die verschiedenen Bereiche hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit (Vulnerabilität) abgebildet. Dies sind neben der Wasserwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, die biologische Vielfalt (Biodiversität) und der Naturschutz, die Gesundheit, der Tourismus und der Verkehr. Dabei zeigte sich, dass der Bereich „Hochwasser“ in allen Naturräumen in Deutschland als hoch empfindlich (vulnerabel) einzustufen ist. Ähnlich ist im Bereich „Gesundheit“, von einer hohen Empfindlichkeit (Vulnerabilität) gegenüber vektorübertragenen Krankheiten (Krankenheiten, die durch wärmeliebende Fliegen, Mücken, Zecken etc. übertragen werden) in fast allen Naturräumen auszugehen. Der Wintersporttourismus im Mittelgebirge und im Alpenraum ist ebenfalls als hoch vulnerabel einzustufen. Abb. 6 Gliederung Deutschlands in Naturräume (Zebisch et al. 2005, BFN 2005) Diese Angaben beruhen auf Ergebnissen des vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) koordinierten europäischen Verbundprojektes ATEM3 und basieren auf einem Satz konsistenter, räumlich expliziter Szenarien des Globalen Wandels, einer Reihe von Ökosystemmodellen, Indikatoren für Ökosystemfunktionen sowie einem kontinuierlichen Dialog mit Stakeholdern (Zebisch et al. 2005). Neuere Untersuchungen für ausgewählte Nutzungsarten 2 3 Unter Vulnerabilität gegenüber dem Klimawandel wird die Emfindlichkeit (gleichbedeutend mit Verwundbarkeit bzw. Anfälligkeit) eines klimasensitiven Systems gegenüber klimatischen Veränderungen verstanden. ATEAM – Advanced Terrestrial Ecosystem Analysis and Modelling (EU Project No. EVK2-200000075), www.pik-potsdam.de/ATEAM 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 9 / 57 konkretisieren diese Aussagen beispielsweise für unterschiedliche Wassernutzungen wie die Wasserversorgung, Wasserkraft, Binnenschifffahrt und den ökologischen Gewässerzustand (Scherzer et al. 2010). Tab. 1 Zusammenfassende Darstellung der Empfindlichkeit (Vulnerabilität) gegenüber dem Globalen Wandel (insb. Klimawandel) in Deutschland (ohne Maßnahmen) 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 10 / 57 1.2 Empfindliche (vulnerable) Bereiche in Bayern Seit dem Jahr 1998 betreiben die Länder Baden-Württemberg und Bayern sowie der Deutsche Wetterdienst und seit 2007 auch das Land Rheinland-Pfalz das gemeinsame Forschungsprojekt KLIWA (Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft). Ziel des Projektes ist es, die künftige Entwicklung des Wasserhaushaltes zu bewerten, sich daraus ergebene mögliche Gefahren und Risiken zu erkennen und zukunftsorientierte, nachhaltige wasserwirtschaftliche Handlungsstrategien und –konzepte festzulegen. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes entstanden u.a. bis heute 14 KLIWA Berichte, die den aktuellen Stand zur Klimaveränderung in Süddeutschland beschreiben (KLIWA 2010). Folgende Karten (vgl. Abb. 7) stammen daraus. Für das Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) gehen im Landkreis Neumarkt demnach die Niederschläge leicht zurück und im Winterhalbjahr (November bis April) erhöhen sie sich leicht. Abb. 7 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 5, WETTREG_2006) Nach Abbildung 8 steigen die Sommertemperaturen im Landkreis Neumarkt bis zum Jahr 2050 um ca. 1 bis 1,5 °C. Die Wintertemperaturen erhöhen sich etwas stärker um bis zu ca. 1,5 bis 2,0 °C. Abb. 8 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperaturen (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, WETTREG_2003) 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 11 / 57 Exkurs: Derzeit liegen detaillierte Ergebnisse für Bayern im Rahmen des KLIWA Vorhabens, basierend auf der derzeit aktuellen Version 5 des Globalmodells ECHAM, lediglich für das Regionalmodell WETTREG vor (vgl. Abb. 7). Allerdings wurden bereits im Jahr 2006 verschiedene Klimaberechnungen basierend auf dem damals noch aktuellen Globalmodell ECHAM 4 veröffentlicht. Folgende Ergebnisse beziehen sich daher auf das Globalmodell ECHAM 4. Eine Unterscheidung erfolgte anhand dreier Regionalmodelle, das dynamische Modell REMO vom MPI, das statistische Modelle WETTREG vom MR und das ebenfalls statistische Modell STAR vom PIK (vgl. Abb. 9 bis 14). Abb. 9 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo) (KLIWA 2006) Abb. 10 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo) (KLIWA 2006) Abb. 11 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MR=WETTREG) (KLIWA 2006) 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 12 / 57 Abb. 12 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MR=WETTREG) (KLIWA 2006) Abb. 13 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR) (KLIWA 2006) Abb. 14 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR) (KLIWA 2006) 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 13 / 57 Der Landkreis Neumarkt liegt in drei KLIWA Regionen, im Oberen Main Gebiet, im Bayerischen Mittelgebirge und im Gebiet der Mittleren Donau. Zusammengefasst ergeben sich folgende Klimatische Änderungen für den Landkreis Neustadt (vgl. Tab. 2): Tab. 2 Übersicht Klimaänderung LK Neumarkt basierend auf ECHAM 4 und MPI (REMO), MR (WETTREG), PIK (STAR); Zeitreihen 2021-2050 zu 1971-2000 Mittlere Donau Bayerische Oberer Main Mittelgebirge Niederschlagsänderung im Sommer MPI + 5,4 % + 8,6 % + 7,2 % MR - 5,1 % - 0,3 % + 1,8 % PIK + 3,1 % + 4,6 % + 9,4 % Niederschlagsänderung im Winter MPI + 0,2 % + 4,9 % + 5,3 % MR + 30,0 % + 21,8 % + 29,5 % PIK - 0,9 % + 3,3 % + 1,6 % Temperaturänderung im Sommer MPI + 1,6 °C + 1,6 °C + 1,7 °C MR + 1,4 °C + 1,3 °C + 1,5 °C PIK + 1,2 °C + 1,2 °C + 1,3 °C Temperaturänderung im Winter MPI + 1,9 °C + 2,1 °C + 2,0 °C MR + 1,8 °C + 1,9 °C + 2,0 °C PIK + 1,0 °C + 1,0 °C + 1,1 °C Der Arbeitskreis KLIWA beurteilte die o.g. Ergebnisse folgendermaßen: • • • • • • • • • Für die Analyse von mittleren und saisonalen Bedingungen sind alle Modelle geeignet. Für Fragestellungen, für die die zeitliche und die räumliche Variabilität der Niederschläge bedeutsam sind, ist die Eignung der Modelle weniger gut. Kleinere bis mittlere Hochwasser werden von den Modellen besser als seltene Ereignisse dargestellt. Beim PIK-Modell (STAR) kann aufgrund der fehlenden Simulation des Ist-Klimas keine Beurteilung der Modellgüte durchgeführt werden. Nach Auskunft der Modellentwickler soll die Abweichung vom Ist-Klima jedoch nur wenige Prozent betragen. Niederschläge an mehreren aufeinander folgenden Tagen werden vom PIK-Modell (STAR) nur unzureichend modelliert. Daher ist das PIK-Modell für die Beurteilung zukünftiger Hochwasserereignisse nicht geeignet. Das PIK-Modell (STAR) zeigt Schwächen bei der Simulation von Hoch- und Niedrigwasserereignissen, weil es die Persistenz (Dauerhaftigkeit) hydrologischer Prozesse nicht wiedergibt. Hier ist das MR-Modell (WETTREG) besser geeignet, da es die Klimavariabilität besser wiedergibt und eine höhere Persistenz aufweist. Beim PIK-Modell (STAR) können Temperatur- und Niederschlagsmaxima in der Zukunft verfahrensbedingt nur die höchsten Werte der Ist-Zeit erreichen. Daher werden in diesem Punkt das MR- und das MPI-Modell besser bewertet. Das MPI-Modell (REMO) weist deutliche Abweichungen zum Kontrolllauf (Abbildung des Mess-Zustandes) auf. Zudem bestehen erhebliche Probleme bei der Lagegenauigkeit von Luv-Lee-Effekte der Niederschläge. Die Lufttemperatur und die Niederschläge werden vom MR-Modell (WETTREG) für den Ist-Zustand vergleichsweise gut wiedergegeben. 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 14 / 57 Fazit: • Derzeit erscheinen die Ergebnisse des MR-Modells (WETTREG) für das Zukunftsszenario am wahrscheinlichsten. • Beim MR-Modell treten nur geringe Abweichungen zwischen simuliertem Ist-Zustand und den Messdaten der mittleren Lufttemperatur und Niederschlagshöhe auf. Daher ist das Modell für Wasserhaushaltsberechnungen derzeit am besten geeignet. • Im Rahmen von KLIWA wird momentan das MR-Modell (WETTREG) für weitere Untersuchungen verwendet. 1.3 Deutsche Anpassungsstrategie Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2008 die „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS)“ beschlossen (Bundesregierung 2008). Ein wesentliches Ziel der DAS ist es, die Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen zu stärken, damit sie für die Zukunft vorbereitet sind. Die DAS schafft einen Rahmen zur nationalen Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. So soll schrittweise der Handlungsbedarf benannt, entsprechende Ziele definiert, Zielkonflikte erkannt und ausgeräumt sowie mögliche Anpassungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden (KomPass 2009). Hierzu strebt die Bundesregierung bis Ende März 2011 die Vorlage eines gemeinsam mit den Ländern erarbeiteten „Aktionsplan Anpassung“ an, der folgende Aspekte beinhalten soll: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Grundsätze und Kriterien für eine Priorisierung von Handlungserfordernissen, die Priorisierung der Maßnahmen des Bundes, einen Überblick über konkrete Maßnahmen anderer Akteure, Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten, Konzeptvorschläge zur Erfolgskontrolle, die Weiterentwicklung der Strategie und Nennung der nächsten Schritte. In der DAS werden die Bereiche von Zebisch (2005), die vom Klimawandel betroffen sind, noch ergänzt durch das Bauwesen, den Küsten- und Bodenschutz, die Energie- und Finanzwirtschaft, den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie durch die Raum- und Siedlungsentwicklung (Bundesregierung 2008). 1.4 Anpassungsstrategie in Bayern In Deutschland hat sich die Bayerische Staatsregierung als erste Landesregierung mit dem Klimaprogramm Bayern 2020 (StMUG 2009a) das Ziel gesetzt, die empfindlichen (klimasensitiven und vulnerablen) Bereiche bis zum Jahr 2020 bestmöglich an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anzupassen. Hierzu wurden im Rahmen der Bayerischen Klimaanpassungsstrategie für verschiedenen Bereiche, die vom Klimawandel betroffen sind, mögliche Folgen und Empfindlichkeiten (Vulnerabilitäten) aufgezeigt, Handlungsziele festgelegt, bestehende Anpassungsmaßnahmen dargestellt und weitergehende staatliche sowie nicht staatliche Handlungsoptionen diskutiert (StMUG 2009b). Für die Wahl einer Anpassungsmaßnahme sollen folgende Punkte bedacht werden: • • • • • Nachhaltigkeit Umweltverträglichkeit Wechselwirkung zwischen Klimaschutz und Anpassung (Synergien/Konflikte) Integrative Ansätze (Zielkonflikte vermeiden) Unsicherheiten (No-Regret-Policy) 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 15 / 57 Eine besondere Rolle nimmt dabei die Wasserwirtschaft ein, da sie auf andere Sektoren, wie Energieerzeugung, Landwirtschaft, Fischerei oder Tourismus großen Einfluss nimmt. Die Veränderungen des Wasserhaushaltes sind deshalb eine wichtige Grundlage für die Wahl der Anpassungsstrategie (StMUG 2009b, 14 f). 2. Übergeordnete Strategien Seite 16 / 57 2 Übergeordnete Strategien für den Bereich Siedlungsund Infrastruktur, Bauwesen, Gesundheit Die bayerische Anpassungsstrategie an den Klimawandel wurde in Konkretisierung und Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) von 2008 im September 2009 veröffentlicht und befasst sich mit der Empfindlichkeit (Vulnerabilität) und den Folgen des Klimawandels auf verschiedene Auswirkungsbereiche. Ebenso werden Handlungsziele dargestellt, bereits bestehende Anpassungsmaßnahmen erörtert und weitergehende staatliche und kommunale Handlungsoptionen aufgezeigt (BayKLAS 2009). Im Folgenden werden die Ergebnisse getrennt nach verschiedenen Auswirkungsbereichen dargestellt. 2.1 Siedlungs- und Infrastruktur 2.1.1 Raumordnung/Städtebau/Bauleitplanung Folgen und Empfindlichkeit (Vulnerabilität): • Veränderung des Stadtklimas • Verstärktes Auftreten bzw. eine erhöhte Intensität von extremen Naturgefahren kann hohe Schadenssummen, Einschränkungen des Verkehrsflusses, Schäden an Straßen, Brücken sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen verursachen • Zunahme der Feinstaub- und Ozonbelastung in Hitzeperioden • örtliche Klimarisiken und Anpassungsmaßnahmen werden zu Standortfaktoren für Ansiedlungen Handlungsziele: • Erhalt bzw. Verbessern von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten sowie von Kalt- und Frischluftleitbahnen • Erhalt der ökologischen Ausgleichsfunktion unversiegelter Flächen und Reduzierung des Flächenverbrauchs, um Flexibilität für Anpassungsmaßnahmen gewährleisten zu können • Verringern der Empfindlichkeit (Vulnerabilität) der Siedlungs- und Infrastruktur • Verbesserung des Wasser- und Stoffrückhalts • Gewährleisten der Ver- und Entsorgungssicherheit der Bevölkerung vor dem Hintergrund zunehmender extremer Naturgefahren Bestehende Anpassungsmaßnahmen: • Forcierung und fachliche Unterstützung nachhaltiger, klimaschonender, ökologisch verträglicher und damit zukunftsorientierter Siedlungskonzepte • Entwicklung und Abstimmung von energieoptimierten Konzepten für die Siedlungsentwicklung und städtebauliche Erneuerung • konsequente Einschränkung der Ausweisung neuer Baugebiete in besonders empfindlichen Gebieten, insbesondere Überschwemmungsgebieten • Berücksichtigen des Einflusses der Bebauung einerseits sowie der klimarelevanten Funktionen von Natur und Freiräumen andererseits auf die Frisch- und Kaltluftversorgung in Siedlungsgebieten mit Hilfe der kommunalen Landschaftsplanung und naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung • Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels und Umsetzung entsprechender nachhaltiger Konzepte und Maßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung 2. Übergeordnete Strategien Seite 17 / 57 Weitergehende staatliche und kommunale Handlungsoptionen: • Erstellen regionaler Studien zur Erfassung der Folgen und Auswirkungen des Klimawandels • Berücksichtigen der Folgen des Klimawandels für die Darstellungen und Festsetzungen der Flächennutzungs- und Bebauungspläne sowie der Vorgaben der Pläne und Programme der städtebaulichen Erneuerung • Festlegungen hinsichtlich der Struktur neuer Siedlungsgebiete und zur Anpassung des Bestands, z. B. Schaffung kompakter Siedlungseinheiten mit kostengünstigen energieeffizienten Bau- und Siedlungsformen, Minimierung der Versiegelung, Freiflächenkonzepte, Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren • Aufstellung langfristiger Stadt-und Gemeindeentwicklungskonzepte • Entwicklung eigener Konzepte zur Freiraumentwicklung und zur Minimierung von Aufheizungseffekten, Fördern von Frischluftschneisen, standortangepasster Bewässerung öffentlicher Grünflächen, Sortimentsempfehlungen für Stadtbaumartenwahl und Integration dieser Konzepte in Bauleitpläne und Konzepte der städtebaulichen Entwicklung • Vorhalten von Flächen zur Umsetzung der verschiedenen Klimaanpassungsmaßnahmen im Rahmen von kommunalen Flächenpools • Berücksichtigen von Interessen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bei der Ausgestaltung von Finanzierungsinstrumenten 2.1.2 Straßenbau und Verkehr Folgen und Empfindlichkeit (Vulnerabilität): • Verstärktes Auftreten bzw. eine erhöhte Intensität extremer Naturgefahren (Hochwasser, Hitze, Stürme, Hagel, Eis, Nebel, Waldbrände, Muren, extremer Schneefall) verursacht hohe Schäden an der Verkehrsinfrastruktur, eine Verkürzung der Lebensdauer einzelner Infrastrukturbestandteile und Einschränkungen des Verkehrsflusses Handlungsziele: • Aufrechterhalten der Transportwege und Transportleistung (Anpassung) • Steigern der Effizienz der Verkehrsinfrastruktur • rasche Wiederherstellung zerstörter Verkehrsinfrastruktur nach Katastrophenereignissen (Transport, Verkehr von Bevölkerung und Gütern) • Anregen einer verstärkten Nutzung des ÖPNV durch Verbesserung des ÖPNVVerkehrsnetzes und -takts Bestehende Anpassungsmaßnahmen: • Erhalt und bedarfsgerechter Ausbau von Straßen zur Anpassung an extreme Witterungsbedingungen Weitergehende staatliche Handlungsoptionen: • Technische Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an geänderte klimatische Bedingungen und mögliche Extremereignisse (z. B. an höhere Temperaturen angepasste Asphaltmischungen, Muren- oder Steinschlagschutz) 2.1.3 Wasserwirtschaft Folgen und Empfindlichkeit (Vulnerabilität): • Geänderte Verfügbarkeit des Grundwassers in einzelnen Landesteilen und zu bestimmten Jahreszeiten • Änderung von Wasserstand und Abflussregime der Fließgewässer (Hoch- und Niedrig- 2. Übergeordnete Strategien • • • Seite 18 / 57 wasser) mit Konsequenzen für die verschiedenen Nutzungen Zunahme der Intensität und Häufigkeit von Extremereignissen (Starkregen, Hochwasser, Trocken- und Niedrigwasserperioden, Stürme). Diese Ereignisse können hohe Schäden an Ver- und Entsorgungseinrichtungen und zeitweilig lokale Einschränkungen der Versorgungssicherheit in der öffentlichen Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung verursachen Veränderung des Temperaturregimes sowie des ökologischen Zustands von Oberflächengewässern und des Grundwassers mit negativen Folgen, z. B. für die Fischerei und andere Nutzungen Zunahme des Geschiebetransports bei höheren Abflüssen mit Konsequenzen insbesondere für den Hochwasserschutz Handlungsziele: • Erhalt und weitere Verbesserung des Hochwasserschutzes in den drei Handlungsfeldern natürlicher Rückhalt, technischer Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge • Sichern der Wasserressourcen nach Menge und Qualität und Erhalt der Versorgungssicherheit für Trink- und Brauchwasser • Erhalt der Entsorgungssicherheit bei der Abwasserentsorgung (Niederschlagswasser, Abwasser) • Berücksichtigen des Einflusses des Klimawandels auf Wasserqualität und -menge bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und im Gewässergütemanagement • Frühzeitiges Aufdecken nachteiliger Entwicklungen von Wasserqualität und -menge insbesondere bei verstärktem Anbau nachwachsender Rohstoffe und intensiver Nutzung der Geothermie Bestehende Anpassungsmaßnahmen: a) Hochwasserschutz: • konsequente Fortführung des Hochwasserschutz-Aktionsprogramms 2020 unter Berücksichtigung des Klimawandels • Ermitteln und Ausweisen von Überschwemmungsgebieten und konsequenter Vollzug der damit verbundenen Nutzungsvorgaben insbesondere für einen schadlosen Hochwasserabfluss • Aufstellen von Hochwassergefahren- und -risikokarten und Hochwasserrisikomanagementplänen sowie Risikokommunikation • Reduzierung der Restrisiken bei überströmungsgefährdeten Hochwasserschutzanlagen durch bedarfsweise überströmungssichere Bauabschnitte • Freihalten von Notüberlaufräumen als Notfall-Speicher jenseits des Regelhochwassermanagements b) • • • • • Trockenheit und Dürre: Optimieren wasserwirtschaftlicher Messnetze und Intensivieren des Monitorings klimabedingter Änderungen der Wasserhaushaltsgrößen als Fundament des Niedrigwassermanagements Prüfen und Sichern weiterer Standorte für Speicher zur Niedrigwasseraufhöhung sowie für Trinkwassertalsperren Erfassen und Bewerten der Versorgungssicherheit der Wasserversorgung bei veränderten Wasserdargebotssituationen unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und Durchführen sachgerechter Anpassungsmaßnahmen Fortschreiben der Wärmelastpläne und Aufstellen von Niedrigwassermanagementplänen Nutzen von Potenzialen zum Wasserrückhalt und zur Erhöhung der Grundwasserneubildung 2. Übergeordnete Strategien c) • • Seite 19 / 57 Erhalt der biologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer: Berücksichtigung der Biodiversität bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Gewässerentwicklung Konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Weitergehende staatliche Handlungsoptionen: • Fortführen der Ermittlung belastbarer regionaler Daten über die zukünftige Entwicklung der Hoch- und Niedrigwasserabflüsse, der Grundwasserneubildung und der Wasserqualität von Grundwasser und Oberflächengewässern • Entwicklung von Managementkonzepten für extreme Niedrigwasserereignisse zur Bewirtschaftung des verfügbaren Wasserdargebots unter Berücksichtigung aller Wassernutzungen (Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung) • Analyse der Wasserspeicherkapazität durch die Renaturierung von Mooren und Feuchtgebieten • Entwicklung von Handlungsempfehlungen zum Aufbereiten und Wiederverwenden von Abwasser • Abmildern der Auswirkungen extremer sommerlicher Wassertemperaturen, z. B. durch Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur • Berücksichtigen der zukünftigen klimatischen Entwicklung beim Erlass wasserrechtlicher Bescheide • Ermitteln der Effekte des Klimawandels auf den Wasserhaushalt nach Menge und Qualität auch mit Hilfe der Monitoringprogramme nach Wasserrahmenrichtlinie • Beobachten der Auswirkungen möglicher Vegetations- und Landnutzungsänderungen auf die Grundwasserqualität Weitergehende nichtstaatliche Handlungsoptionen: • Erforderlichenfalls Aufbereiten und Wiederverwenden von Abwasser v. a. für den Wasser-bedarf von Industrie, Gewerbe oder Landwirtschaft • Verringern der Wärmelast von Gewässern (Kühlwasser) • Angepasste Dimensionierung der Entwässerungseinrichtungen kommunaler und privater Träger im Hinblick auf Starkregenereignisse mit veränderter Intensität Weitergehende staatliche als auch nichtstaatliche Handlungsoptionen: • Überprüfung der Bemessungsansätze für die wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen (Kanal- und Versorgungssysteme, Wasserspeicher, Hochwasserschutz) 2.2 Bauwesen 2.2.1 Bauen (Gebäudeplanung und Bautechnik) Folgen und Empfindlichkeit (Vulnerabilität): • Erhöhte Wind-, Schnee- und Wärmelasten können zu Beeinträchtigungen und Schäden an Gebäuden führen • Veränderung der Baugrundverhältnisse • Zunehmende Komfortprobleme in Gebäuden Handlungsziele: • nachhaltiges, umweltverträgliches, energieeffizientes und an die Auswirkungen des Klimawandels angepasstes Planen und Bauen im Neubaubereich durch veränderte technische Anforderungen an Gebäude und Bauteile • Anpassen, Erhalt und energieeffiziente Sanierung der vorhandenen Bausubstanz • Zunehmende Unabhängigkeit des Gebäudebereiches von fossilen Rohstoffen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Begrenzung des Klimawandels 2. Übergeordnete Strategien Seite 20 / 57 Bestehende Anpassungsmaßnahmen: • Anpassen bestehender Gebäude und Auflagen für Neubauten hinsichtlich möglicher zukünftiger Extremereignisse und damit verbundener erhöhter bauphysikalischer Belastungen • Planung und Realisierung ressourcenschonender, hoch energieeffizienter Gebäude • Verbessern des sommerlichen Wärmeschutzes unter Berücksichtigung des Energiebedarfs • Verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien • Durchführen von Pilotprojekten der Bauverwaltung für Neu- und Bestandsbauten unter wissenschaftlicher Begleitung in öffentlichen Gebäuden des Freistaates Bayern Weitergehende staatliche und nichtstaatliche Handlungsoptionen: • Anpassen des bautechnischen Regelwerkes an die Einflüsse bzw. Auswirkungen der Klimaveränderungen auf Gebäude und Anpassung der Architekten-/ Ingenieurausbildung • Anpassen der bestehenden Instrumente der Gebäudeplanung und Bautechnik • Weiterentwicklung von energieoptimierten Bauformen, Bauteilen und Versorgungstechnik 2.2.2 Industrie und Gewerbe Folgen und Empfindlichkeit (Vulnerabilität): • Zukünftige Häufung extremer Naturgefahren führt ggf. zu Produktionsverlusten bzw. Produktionsausfällen • mögliche Engpässe der Rohstofflieferung, z. B. per Schiff während Niedrigwasserperioden • zeitweilig geringere Verfügbarkeit von Wasser bzw. Kühlwasser für industrielle Prozessabläufe • erhöhte Anforderungen bei Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und Transport von Lebensmitteln, insbesondere leicht verderblichen Lebensmitteln • Indirekte Auswirkungen durch Maßnahmen zum Klimaschutz, z. B. Energieeinsparverordnung: veränderte Normen für Baustoffe/Ersatzstoffe um bestimmte Wärmeleitwerte zu erreichen • Verknappung bestimmter Rohstoffquellen, z. B. Agrarrohstoff Handlungsziele: • Aufrechterhalten des leistungsfähigen Wirtschaftsstandorts Bayern • Nachhaltige Ausrichtung der Produktionsweise • Steigern der Energieeffizienz/-produktivität Bestehende Anpassungsmaßnahmen: • Unterstützen der Anpassung von Technologien und Produkten an veränderte Bedingungen bzgl. Strahlung, Wasser, Luft, Temperatur • Berücksichtigen von Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der Regionalförderung als Ermessensgesichtspunkt • Aufnahme der Maßnahmen der Klimaanpassung in den „Umweltpakt Bayern“ Weitergehende staatliche und kommunale Handlungsoptionen: • Nachhaltige Standortpolitik • Standortüberprüfung im Rahmen der räumlichen und kommunalen Planung • Meiden von Standorten in Risikogebieten bzw. Anpassung bestehender Infrastruktur in Risikogebieten • flächensparende Bauweise und Berücksichtigung von Synergien (Energieleitplanung) 2. Übergeordnete Strategien Seite 21 / 57 Weitergehende nichtstaatliche Handlungsoptionen: • Senken der Lösemittelverwendung von Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten um Emissionen von Ozonvorläufern wie Kohlenwasserstoffe und Stickoxide zu verringern – konsequente Umsetzung der WHO-Leitlinien für Luftgüte • ressourcenschonende Produktionsweise durch Kreislaufwirtschaft • Senken der Energienachfrage für Kühlung durch Anpassung der Siedlungsstrukturen und Gebäude • Minimieren innerer Wärmelasten um Kühlbedarf zu verringern • Berücksichtigen klimaschonender Kühlung, z. B. Einsatz solarer Kühlung für Bürogebäude oder Nutzung von Abwärme zur Kälteerzeugung • Anpassen der Kühlsysteme für den Betrieb von Industrieanlagen und weitestgehender Verzicht auf Kühlwasser, sofern bei medienübergreifender Betrachtung günstigere Alternativen zur Verfügung stehen 2.3 Gesundheit Folgen und Empfindlichkeit (Vulnerabilität): • verstärktes Auftreten von Hitzeperioden im Sommer und damit einhergehende negative gesundheitliche Effekte, besonders starke Betroffenheit von älteren und pflegebedürftigen Menschen • verstärktes Auftreten von Infektionskrankheiten aufgrund von intensivierter Vermehrung tierischer Überträger (sog. Vektoren) • Verbreiten einheimischer Überträger und Etablieren neuer Überträger und Krankheitserreger • längere und zeitlich verschobene Exposition gegenüber Luft getragenen Allergenen wie Pollen • günstigere Bedingungen für eine Massenvermehrungen von Krankheitsüberträgern gekoppelt mit Schimmelpilzbefall von Häusern nach extremen Hochwasserereignissen und Überflutungen • potenzielle Erhöhung der UV-Belastung und des Hautkrebsrisikos durch geringere Bewölkung und damit einhergehende Erhöhung der Sonnenscheindauer • verstärkte Bildung von bodennahem Ozon bei Hochdruckwetterlagen • erhöhte Eutrophierungsgefahr der Gewässer mit nachteiligen Auswirkungen auf die Badegewässerqualität • Veränderung der Erholungsräume, insbesondere Seen und Gebirge • zunehmende soziale Notfälle und Härten infolge von Schäden durch Naturkatastrophen Handlungsziele: • Anpassen und Vorwarnen der Bevölkerung vor gesundheitlichen Auswirkungen der Klimaerwärmung • Ergänzen des bisher gängigen ärztlichen Diagnostik-Portfolios um die zu erwartenden neuen Krankheitssymptome/Erreger Bestehende Anpassungsmaßnahmen: • Monitoring der Ozonwerte durch den Deutschen Wetterdienst, der Luftbelastung durch das Bayerische Landesamt für Umwelt sowie der UV-Werte durch das Bundesamt für Strahlenschutz Weitergehende staatliche Handlungsoptionen: • Erarbeiten von Handlungsempfehlungen zur gesundheitlichen Vorsorge an Hitzetagen für das medizinische Fachpersonal und die Bevölkerung • Ausweiten der Programme für die öffentliche Gesundheitspflege, so dass geeignete Imp- 2. Übergeordnete Strategien Seite 22 / 57 fungen und die Eindämmung der Krankheitsüberträger durchgeführt werden können (z. B. FSME) Weitergehende nichtstaatliche Handlungsoptionen • Anpassen der Gebäude und Siedlungsstrukturen an längere Hitzeperioden • Verringern von Luftschadstoffemissionen insbesondere Ozonvorläufer wie Kohlenwasserstoffe und Stickoxide Weitergehende staatliche und nichtstaatliche Handlungsoptionen: • Erweiterung der Schulungsinhalte für das medizinische Fachpersonal im Zusammenhang mit zunehmenden gesundheitlichen Belastungen durch neue Krankheitsüberträger/ -symptome bzw. Ausweitung der Hitzetage 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 23 / 57 3 Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Siedlungs- und Infrastruktur, Bauen und Gesundheit Das Erreichen einer umfassenden Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategie setzt eine Planung auf verschiedenen räumlichen Ebenen und verschiedener Fachplanungen voraus, die sich auf unterschiedliche Themenfelder ausrichten können. Die Siedlungsstruktur kann dabei einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung leisten, indem sie beispielsweise zur Verkehrsreduzierung beiträgt und eine zunehmende Bodenversiegelung vermeidet. Dies geschieht vor allem durch die Konzentration der Siedlungstätigkeit nach dem Zentrale-Orte-Konzept und entlang so genannter Entwicklungsachsen. Die Konzentration der Siedlungstätigkeit trägt ebenfalls dazu bei, Infrastrukturen, sowohl technischer, sozialer und kultureller Art, zu bündeln und damit z. B. Verkehrswegelängen zu verkürzen oder durch ein vielfältiges Versorgungsangebot die Zahl der Fortbewegungen zu reduzieren. Im Bereich des Bauwesens können beispielsweise Gebäude durch die Reduzierung des Wärmebedarfs einen maßgeblichen Beitrag zum Schutz des Klimas leisten. Energieeffizientes Bauen und energetische Gebäudesanierung können ebenfalls zur CO2-Reduktion beitragen und damit das Klima schützen. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Studie „Energien“, die dieses Thema ausführlich behandelt. Das Thema Gesundheit spielt im Rahmen der Klimadiskussion ebenfalls eine wichtige Rolle. So können zunehmende Durchschnittstemperaturen zur Ausbreitung heimischer Infektionskrankheiten führen oder dazu beitragen, dass sich neue Krankheiten ausbreiten. Im Folgenden werden vor dem Hintergrund der genannten Prinzipien der Klimaanpassung - Mehrfachversorgung/-sicherung (Redundanz), Widerstandsfähigkeit/Robustheit (Resilienz) und Berücksichtigung der Exposition - zunächst die im Raumordnungsgesetz (ROG) geregelten Gestaltungsmöglichkeiten für die Themenbereiche Siedlungs- und Infrastruktur, Bauen und Gesundheit dargestellt und danach auf die Regelungen im Bereich der Landes- und Kommunalplanung sowie der Fachplanungen eingegangen. Weitere regionale und lokale Gutachten oder Konzepte, die sich auf Klimaanpassungsstrategien für die genannten Themenbereiche auf regionaler oder lokaler Ebene beziehen, werden zum Schluss dieses Kapitels aufgeführt. 3.1 Formelle Instrumente der Raumplanung 3.1.1 Bundesraumordnung Der Bund erlässt Rahmenvorschriften über die Raumordnung, die im Raumordnungsgesetz (ROG) formuliert sind. Hier sind die Ziele der Raumordnung sowie Grundsätze über die anzustrebende Raumstruktur und Raumnutzung niedergelegt. Weiterhin obliegt dem Bund, im Rahmen der Bundesraumordnung seine eigenen raumwirksamen Planungen und Maßnahmen entsprechend der gesamträumlichen Entwicklungsvorstellungen zusammen-zufassen und aufeinander abzustimmen. Das ROG, das in § 1 Abs. 2 für sämtliche raumordnerischen Maßnahmen das übergeordnete Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung vorgibt, fordert als zu berücksichtigende Grundsätze der Raumplanung in § 2 Abs. 2 Nr. 6 „Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen des Raums sind unter Berücksichtigung seiner ökologischen Funktionen zu gestalten; dabei sind Naturgüter sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen, Grundwasservorkommen sind zu schützen. Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Ver- 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 24 / 57 kehrszwecke ist zu vermindern, insbesondere durch die vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen. Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen, den Erfordernissen des Biotopverbundes ist Rechnung zu tragen. Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen. Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen. Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ 3.1.2 Landesplanung Die Landesplanung umfasst die Raumordnung auf der Ebene der Bundesländer. Die Bundesländer erlassen in Ergänzung zum ROG Landesplanungsgesetze, in denen zumeist Aufgaben, Instrumente, Verfahren und Organisation der Landesplanung (und auch der Regionalplanung) sowie der Inhalt der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm/Landesentwicklungsplan und Regionalpläne) geregelt sind. Die Programme und/oder Pläne beinhalten im Wesentlichen die verbindlichen Ziele und abzuwägenden Grundsätzen der Raumordnung zur Steuerung der Raumentwicklung des Landes und seiner Teilräume. Für die vorliegende Untersuchung wird auf Grundlage des Landesentwicklungsprogramms Bayern geprüft, welche klimaschutz- bzw. klimaanpassungsorientierten Aussagen in Bezug auf die Themen Siedlungs- und Infrastruktur, Bauwesen und Gesundheit gemacht werden. Grundsätzlich fordert das Landesentwicklungsprogramm Bayern als Grundsatz zum Themenbereich Klimaschutz: „Luft und Klima sind möglichst so zu erhalten und zu verbessern, dass Menschen, Pflanzen und Tiere in ihren Ökosystemen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter nicht beeinträchtigt werden“ (StWIVT 2006: 53 f). Siedlungs- und Infrastruktur Das Landesentwicklungsprogramm Bayern enthält wichtige Grundsätze und Zielvorgaben zur Struktur einer nachhaltigen Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung. So wird grundsätzlich die Notwendigkeit zur Bestimmung von Siedlungsschwerpunkten gesehen: „Auch in den Stadt- und Umlandbereichen außerhalb der großen Verdichtungsräume haben Suburbanisierungsprozesse, Veränderungen in der Struktur des Handels und eine gestiegene Mobilität der Bevölkerung zu Flächenverbrauch, Verkehrszunahme und zu verstärkten funktionalen Verflechtungen geführt. Dies erfordert eine Fortentwicklung des zentralörtlichen Systems. Einerseits ist eine größere Flexibilität in Bezug auf die Versorgungsstrukturen erforderlich und auf der anderen Seite gewinnt die Ordnung der Siedlungsentwicklung in den Stadt- und Umlandbereichen auch außerhalb der großen Verdichtungsräume zunehmende Bedeutung. Es besteht daher generell Bedarf, innerhalb der Stadt- und Umlandbereiche Siedlungsschwerpunkte auszuweisen“ (StWIVT 2006: 97). „Der Erhaltung der gewachsenen Siedlungsstruktur und der nachhaltigen Weiterentwicklung unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft kommt besondere Bedeutung zu.“ Dabei sollen die „auch künftig zu erwartenden Eingriffe in die Landschaft so gestaltet werden, dass unvermeidbare ungünstige Auswirkungen so gering wie möglich gehalten werden“ (StWIVT 2006: 56, 192). Weiterhin soll die Inanspruchnahme von Grund und Boden möglichst gering gehalten werden (z. B. durch Nutzung vorhandener Baulandpotenziale oder flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen), da der Boden eine wichtige Funktion im Naturhaushalt ausübt (StWIVT 2006: 56, 192). Grundsätzlich ist die Siedlungsentwicklung „möglichst mit den Erfordernissen einer günstigen Verkehrser- 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 25 / 57 schließung und –bedienung durch öffentliche Verkehrsmittel abzustimmen“ und entlang der Entwicklungsachsen zu vollziehen. „Zwischen den Entwicklungsachsen und zwischen den Siedlungseinheiten sollen ausreichend große Freiräume für die Erholung, als ökologische Ausgleichsflächen und zur Gewährleistung des Luftaustausches erhalten werden“ (StWIVT 2006: 56, 193). In den Regionalplänen sollen regionale Grünzüge zur Verbesserung des Bioklimas und der Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches mit angrenzenden Siedlungskomplexen, zur Gliederung der Siedlungsräume mit einer ökologisch-funktionalen und sozialverträglichen Zuordnung der Freiräume und zur Erholungsvorsorge ausgewiesen werden (StWIVT 2006: 56, 194). Besonders schützenswerte Landschaftsteile sollen von einer Bebauung freigehalten werden, um „erhebliche Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionsfähigkeit z. B. aus Sicht des Naturschutzes, des Gewässerschutzes, des Klimaschutzes und des Biotopschutzes“ zu vermeiden (StWIVT 2006: 56, 194). „Im Hinblick auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung und den sparsamen Umgang mit Grund und Boden gilt es bei der Ausweisung von Gewerbeflächen verstärkt auf eine Reduzierung des Flächenverbrauchs hinzuwirken.“ Dies soll im Wesentlichen durch interkommunale Abstimmung und Zusammenarbeit erfolgen, um neben einer Reduzierung des Flächenverbrauchs auch zum Einsparungen im Bereich der Erschließungs- und Infrastrukturkosten beizutragen (StWIVT 2006: 57, 196). „Die Zuordnung von Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen, landwirtschaftlichen Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen sowie Spiel- und Erholungsflächen zueinander ist so anzustreben, dass die Auswirkungen von emittierenden Anlagen möglichst gering gehalten werden“ (StWIVT 2006: 53 f). Für die örtliche Infrastruktur (u.a. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, die gemeindliche Verkehrsinfrastruktur sowie die sozialen und kulturellen Einrichtungen) werden im Landesentwicklungsprogramm Bayern folgende Aussagen getroffen: Verkehrs- und Versorgungsstränge (Bandinfrastruktur) sollen in Form von Entwicklungsachsen gebündelt werden, da diese „ein geeignetes Entwicklungs- und Ordnungsinstrument für eine an Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ausgerichtete raumstrukturelle Entwicklung Bayerns und seiner Teilräume“ darstellen. „Andererseits wird durch die Bündelung und Auslastung der Bandinfrastruktur sowie die Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten einem präventiven Umweltschutz dadurch Rechnung getragen, dass wichtige Ausgleichs- und Naherholungsflächen in den Achsen und Achsenzwischenräumen erhalten sowie willkürliche und ungeordnete Flächenzerschneidungen als auch unnötiger Bodenverbrauch in der freien Landschaft vermieden werden“ (StWIVT 2006: 98). Zum Thema „Wasserversorgung“ wird auf einen möglichst sparsamen Umgang mit Trinkund Brauchwasser zur Sicherung der natürlichen Ressourcen hingewiesen. Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung sollen im Sinne einer nachhaltigen öffentlichen Wasserversorgung in den Regionalplänen ausgewiesen werden (StWIVT 2006: 115 f). Im ländlichen Raum soll in Bezug auf die Abwasserentsorgung die abwassertechnische Ersterschließung grundsätzlich überwiegend mit mechanisch-biologischen Kleinkläranlagen erfolgen, das Niederschlagswasser von befestigten Siedlungs- und Verkehrsflächen sollte möglichst dezentral entsorgt und vorzugsweise versickert werden und abwasserintensive Betriebe sollten nur an ausreichend abflussstarken Gewässern errichtet werden, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Gewässerschutzes. Im Bereich des Hochwasserschutzes ist grundsätzlich die Erhaltung und Verbesserung der Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft anzustreben. Dabei „ist es von besonderer Bedeutung, Überschwemmungsgebiete von konkurrierenden Nutzungen, insbesondere von Bebauung, freizuhalten“, gemäß den Grundsätzen der nachhaltigen Raumentwicklung und Flächenvorsorge (StWIVT 2006: 31, 118). Zum Thema „Verkehr“ wird als allgemeiner Grundsatz formuliert, dass es anzustreben ist, die Verkehrswege, Verkehrsmittel und Informationssysteme umweltschonend zu gewährleisten, unter anderem durch die bevorzugte Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsträger, Optimierung des Verkehrsablaufs, Vernetzung der Verkehrsmittel und Einsatz moderner Technologien. Ziel ist es dabei, insbesondere den öffentlichen und nicht-motorisierten Individualver- 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 26 / 57 kehr zu stärken. Bezüglich des Verkehrswegeaus- und –neubaus sowie der Verkehrsbedienung „sollen die Aspekte des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Flächensparens und des Immissionsschutzes berücksichtigt werden.“ Der Bau und Ausbau soll dabei so umweltverträglich und ressourcenschonend wie möglich erfolgen (StWIVT 2006: 48, 170). „Durch verstärkten Einsatz schadstoffarmer Kraftfahrzeuge sind verkehrsbedingte Luftschadstoffe insbesondere in den Verdichtungsräumen oder lufthygienisch besonders schutzwürdigen Gebieten möglichst zu verringern.“ Als Ziel soll vor allem in den Verdichtungsräumen auf den Abbau von Luftverunreinigungen hingewirkt werden (StWIVT 2006: 53 f). Im Bereich des Schienenverkehrs soll durch Verkehrsleitsysteme grundsätzlich dazu beigetragen werden, unter anderem die Immissionen zu verringern und die Förderung des ÖV zu Lasten des MIV zu unterstützen (StWIVT 2006: 50). Der Förderung des Radverkehrs kommt ebenfalls eine wesentliche Bedeutung zu, da er aus ökologischen sowie ökonomischen und sozialen Gründen eine wichtige Funktion für die nachhaltige Entwicklung erfüllt (StWIVT 2006: 50). Der zivile Luftverkehr soll im benötigten Umfang „so sicher und umweltschonend wie möglich gestaltet werden.“ Zur Abwicklung des Passagier- und Frachtaufkommens soll aus umwelt- und verkehrspolitischen Gründen ein großer Anteil des flughafenbedingten Verkehrs auf der Schiene abgewickelt werden (StWIVT 2006: 175). Für die Binnenschifffahrt als kostengünstiger und umweltschonender Transport wird festgestellt, dass „das Potenzial und die Notwendigkeit solcher Verlagerungen auf die Wasserstraße aus umwelt- und verkehrspolitischen Gründen erheblich gestiegen“ ist (StWIVT 2006: 178). Innerhalb der sozialen und kulturellen Infrastruktur werden insbesondere zum Thema „Erholung“ Aussagen zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung getroffen. Grundsätzlich ist dem Bedürfnis nach Erholung in umwelt- und sozialverträglicher Weise Rechnung zu tragen. Bei der Schaffung von Erholungseinrichtungen sind in diesem Zusammenhang die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und dabei insbesondere die Vermeidung einer Beeinträchtigung ökologisch wertvoller Gebiete oder des Landschaftsbildes von besonderer Bedeutung. Außerdem sollen Erholungseinrichtungen von schädlichen und störenden Immissionen freigehalten werden. Grundsätzlich ist es bei Erholungsanlagen anzustreben, „dass der Wärme- bzw. Energiebedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. „Bei Neuanlagen und Umgestaltungen kommt der verstärkten Berücksichtigung einer energiesparenden Bauweise sowie der Verwendung örtlich vorhandener Baumaterialien besondere Bedeutung zu.“ Begründet wird dies damit, dass angesichts der weltweiten Klimaproblematik der Abbau von Schadstoffbelastungen der Luft ein vorrangiges Ziel der bayerischen Umweltpolitik ist. „Im Rahmen des Programms „Förderung von Erholungseinrichtungen in der freien Natur und von Gartenschauen“, sollen deshalb Energieversorgungsanlagen nur bei Einsatz von umweltfreundlichen Energien (thermische oder photovoltaische Sonnenenergie, Windenergie, geothermische Energie, Energie aus nachwachsenden Rohstoffen) gefördert werden“(StWIVT 2006: 38 f, 148). Das Thema „Bildungs- und Erziehungswesen“ liefert weitere klimabezogene Hinweise: „Der Bedeutung der Nachhaltigkeitsstrategie an den Schulen und Hochschulen ist möglichst durch Verknüpfungen mit Umweltbildungseinrichtungen und Ökostationen Rechnung zu tragen.“ Insbesondere das bereits vorhandene Netz von Umweltbildungseinrichtungen sollte erweitert werden, um den in der Vergangenheit erkennbaren ökologischen Bewusstseinsprozess in der Gesellschaft weiter zu unterstützen (StWIVT 2006: 43, 158). Insgesamt liefert das Landesentwicklungsprogramm Bayern vielfältige Grundsatz- und Zielformulierungen zum Thema Siedlungsentwicklung, die von der übergeordneten Siedlungsstruktur bis hin zur Zuordnung von Bauflächen reichen. Das Thema Infrastruktur stellt sich komplexer dar, da es verschiedene Bereiche umfasst, die sowohl die technische Infrastruktur als auch soziale und kulturelle Einrichtungen berücksichtigt. Hier geht es neben raumstrukturellen Entwicklungen (im Sinne von Bündelung der Infrastrukturen) auch um Themen wie nachhaltige Ver- und Entsorgung bzw. Abwicklung, insbesondere bezüglich Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Verkehr. Eine wichtige Rolle spielen auch der Hochwasserschutz und die Freihaltung von Überschwemmungsgebieten. Insgesamt liefert das Landesentwicklungsprogramm auch hier wichtige Grundsatz- und Zielformulierungen, die für Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien von Bedeutung sind. 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 27 / 57 Bauwesen Das Landesentwicklungsprogramm Bayern enthält zum Thema Bauwesen ebenfalls einige wesentliche Grundsätze und Zielvorgaben. Grundsätzlich ist durch „eine nachhaltige gemeindliche Planung, die eine vorausschauende kommunale Bodenpolitik einschließt“ [..] der Nachfrage nach verfügbarem Wohnbauland und gewerblichen Bauland möglichst Rechnung zu tragen“ (StWIVT 2006: 56). Weiterhin ist es grundsätzlich anzustreben, dass vorrangig vorhandene Bausubstanz erhalten und umgestaltet wird, insbesondere vor dem Hintergrund der Kostenreduzierung (StWIVT 2006: 57, 194). „Bei Neuanlagen und Umgestaltungen (von Erholungseinrichtungen) kommt der verstärkten Berücksichtigung einer energiesparenden Bauweise sowie der Verwendung örtlich vorhandener Baumaterialien besondere Bedeutung zu.“ Begründet wird dies damit, dass angesichts der weltweiten Klimaproblematik der Abbau von Schadstoffbelastungen der Luft ein vorrangiges Ziel der bayerischen Umweltpolitik ist (StWIVT 2006: 38 f, 148). Im Bereich Bauwesen geht es insgesamt vor allem um Fragen der Baulandbereitstellung, aber auch um spezielle gebäudetechnische Vorgaben, die insbesondere das Thema „Energien“ umfassen. Gesundheit Das Landesentwicklungsprogramm Bayern enthält ebenfalls Grundsätze und Zielvorgaben zum Bereich Gesundheit: Im Bereich der Verbraucher- und Ernährungsinformation und -bildung sind neue Fragestellungen wie Umweltprobleme oder Regionalvermarktung verbraucherorientiert zu betrachten (StWIVT 2006: 155). Insgesamt werden vor allem Fragen der Anzahl, räumlichen Verteilung und Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen und weniger deren Wechselwirkungen mit dem Klimawandel angesprochen. Dieser wird nur am Rande aufgegriffen und sollte in Zukunft verstärkt mit in die Grundsatz- und Zielformulierungen aufgenommen werden. 3.1.3 Regionalplanung Die Regionalplanung dient der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung landesplanerischer Ziele. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen staatlicher und kommunaler Planung ein. Die Regionalplanung, bei welcher in Ergänzung und Konkretisierung der Landesplanung Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung aufgestellt werden, erzeugt damit Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger. Die Regionalplanung hat unter anderem die Aufgabe, Regionalpläne aufzustellen und fortzuschreiben. Für die vorliegende Studie ist vor allem der Regionale Raumordnungsplan Regensburg des Regionalen Planungsverbandes Regensburg (RPR), von Bedeutung. Als allgemeines Ziel wird formuliert: Bei der Entwicklung der Region und ihrer Teilräume ist „das reiche kulturelle Erbe, die Unverwechselbarkeit und Eigenart der Landschaft und Siedlungen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in Form der Schutzgüter Wasser, Boden, Luft, Klima sowie der darauf aufbauenden natürlichen und naturnahen Lebensgemeinschaften langfristig zu sichern.“ „Gesunde Umweltbedingungen sollen erhalten und erforderlichenfalls wieder hergestellt werden. Bei Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit ist den ökologischen Belangen Vorrang einzuräumen, wenn eine wesentliche und langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht“ (RPR 2003: 4). Unter anderem sollen reine Luft und sauberes Wasser in allen Teilräumen der Region erhalten und im Bedarfsfall wiederhergestellt werden, vor allem im Bereich größerer 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 28 / 57 Siedlungen. Dies ist nach Aussagen des RPR für die Selbstregulation des Ökosystems wichtig und vermindert ein Fremdregulierung durch den Menschen (RPR 2003: 6, 89). Siedlungs- und Infrastruktur Zum Thema Siedlungs- und Infrastruktur finden sich im Regionalen Raumordnungsplan Regensburg folgenden Aussagen: „Die Siedlungsstruktur in der Region soll unter Wahrung ihrer Vielfalt und Gliederung weiterentwickelt werden. Die Siedlungstätigkeit soll in allen Gemeinden in Übereinstimmung mit deren Größe, Struktur, Ausstattung und Funktion erfolgen und grundsätzlich eine organische Entwicklung ermöglichen“ (RGR 2003: 33). Eine geordnete siedlungsstrukturelle Entwicklung soll angestrebt werden, die sich vornehmlich an den Entwicklungsachsen orientieren soll. Begründet wird dies vor allem damit, dass unter anderem der Tendenz der siedlungsstrukturellen Zersiedlung entgegengewirkt werden sowie der Landverbrauch gering gehalten werden soll. Die fußläufige Erreichbarkeit insbesondere örtlicher Dienstleistungs- und Versorgungszentren wird ebenfalls gefordert (RPR 2003: 33, 142). Auf die Entwicklung geschlossener Siedlungseinheiten mit einem gegenüber dem ländlichen Raum höheren Grad der städtebaulichen Verdichtung in zentralen Orten und einer günstigen Zuordnung unterschiedlicher Nutzungen soll hingewirkt werden (RPR 2003: 33). Im Regionalplan werden speziell für den Bereich Infrastruktur Aussagen zum Verkehr und zur Wasserwirtschaft getroffen: „Die Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur sind so zu koordinieren und auszubauen, dass sie den angestrebte Entwicklung der Region unter Berücksichtigung des Netzes von zentralen Orten und Entwicklungsachsen in bestmöglicher Weise unterstützen (…)“ (RGR 2003: 35) (vgl. Abb. 15). Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll unter anderem im Interesse des Umweltschutzes „in allen Teilen der Region als ein möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr unter Berücksichtigung der regionsspezifischen Ziele zur Entwicklung der Raumstruktur ausgestaltet werden. Eine angemessene Anbindung der Wohnbereiche an die Arbeits- und Einkaufsstätten, an öffentliche, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie an die Erholungsbereiche soll angestrebt werden. Auf eine bessere Ausrichtung der Siedlungsentwicklung an die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur soll hingewirkt werden.“ Dies ist laut Aussagen des RGR erforderlich, „um die verkehrsbedingten Umweltbelastungen zu mildern, die notwendigen Flächen für städtische Funktionen zu erhalten, die Siedlungsentwicklung außerhalb des Verdichtungskerns zu ordnen und die notwendige Mobilität zu sichern (RGR 2003: 66, 208). Die Binnenschifffahrt soll gestärkt werden, nicht nur aus ökonomischen, sondern auch aus Umweltgesichtspunkten (RPR 2003: 226). Der Regionalplan wurde speziell für den Abschnitt „Hochwasserschutz“ fortgeschrieben und trat im Jahr 2009 in Kraft: „Es ist von besonderer Bedeutung, die Überschwemmungsgebiete in den Talräumen der Region, insbesondere von Donau, Abens, Altmühl, Großer Laaber, Naab und Regen sowie deren Seitentälern, für den Hochwasserabfluss und als Hochwasserrückhalteräume freizuhalten.“ „In den Vorrang-gebieten für Hochwasserschutz soll dem vorbeugenden Hochwasserschutz gegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen und konkurrierenden Funktionen Vorrang eingeräumt werden“ (vgl. Abb. 16 und 17). Begründet wird dies folgendermaßen: „Um die Hochwassergefahren zu minimieren, ist es gemäß den Grundsätzen der nachhaltigen Raumentwicklung und Flächenvorsorge besonders wichtig, die Überschwemmungsgebiete als Hochwasserabfluss- und Wasserrückhalteräume (Retentionsräume) möglichst uneingeschränkt freizuhalten. Auf die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern, des Wasserhaushaltgesetzes, des Bayerischen Wassergesetzes sowie des Bundesgesetzgebers wird verwiesen (Stand 2007).“ „Die Ausweisung von neuen Baugebieten und neuen Infrastruktureinrichtungen haben sich an den Überschwemmungsgebieten zu orientieren. Um dies zu gewährleisten, ist eine frühzeitige Beteiligung der wasserwirtschaftlichen Fachstellen in den erforderlichen Verwaltungsverfahren erforderlich“ (RPR 2009c: 2 f). 3. Pläne und Rechtsvorschriften Abb. 15 Raumstruktur der Region Regensburg (RPR 2008) Seite 29 / 57 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 30 / 57 Abb. 16 Festgesetzte, historische und potenzielle Überschwemmungsgebiete (RPR 2009a) 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 31 / 57 Abb. 17 Überschwemmungsgebiete im Landkreis Neumarkt i.d. OPf. - Ausschnitt (RPR 2009b) Insgesamt orientieren sich die Aussagen des Regionalplans im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung im Wesentlichen an den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Vor allem geht es um die Zuordnung der zentralen Orte sowie um die raumstrukturelle Entwicklung. Konkrete Aussagen, die sich beispielsweise auf die Zuordnung von Gebäuden beziehen, finden sich hier allerdings nicht. Bei den Infrastruktureinrichtungen aus dem Bereich des Bildungs- und Erziehungswesens und kulturellen Angelegenheiten geht es vor allem um die Lage und Größe. Inhaltliche Aspekte, die z. B. die Umweltbildung aufgreifen, werden nicht berücksichtigt (RGR 2003: 62 ff). 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 32 / 57 Bauwesen Folgende Ziele zum Thema Bauwesen finden sich im Regionalen Raumordnungsplan Regensburg: In den Gebieten, in denen Mangel an Wohnraum herrscht, soll durch „Neuausweisung und Erschließung von Bauland, Mobilisierung von Baulücken, bodenordnende Maßnahmen, gemeindliche Bodenvorratspolitik und öffentliche Finanzierungshilfen“ Wohnraum in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere in Verdichtungsräumen und Bereichen mit verstärkter Siedlungsentwicklung, zu denen auch die Stadt Neumarkt i.d.OPf. zählt, soll durch verdichtete Bauweise der Bedarf an Wohnbauflächen gemindert werden (RPR 2003: 144 f). Gewerbliche Entwicklungen sollen bevorzugt in günstiger Lage zu Hauptwohnsiedlungsgebieten und überörtlichen Verkehrswegen bereitgestellt werden. Steigenden Flächenansprüchen soll in der Bauleitplanung Rechnung getragen werden (RPR 2003: 35, 146). Insgesamt finden sich im Regionalplan nur wenige Hinweise zum Thema Bauwesen. Auch das Thema Energiewirtschaft liefert keine weiteren Aussagen, die beispielsweise in Richtung energetischen Bauens gehen o.ä. Gesundheit Zum Thema Gesundheit werden keine Ziele mit Klimarelevanz formuliert. Zwar werden Infrastruktureinrichtungen wie Krankenhäuser, ambulante ärztliche Versorgung, Apotheken und Sozialwesen aufgelistet, allerdings geht es im Wesentlichen um die Versorgung im Sinne der Zentralörtlichkeit bzw. Erreichbarkeit von Gesundheitseinrichtungen. 3.1.4 Kommunale Bauleitplanung Die unterste Planungsstufe der Raumplanung ist die Kommunalplanung. Die Gemeinden haben nach Artikel 28 des Grundgesetzes das Recht, im Rahmen der Gesetze alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Der wichtigste Teil der städtebaulichen Planung einer Gemeinde ist die Bauleitplanung. Sie soll die bauliche und sonstige Nutzung aller Grundstücke im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung vorbereiten und leiten. Die Bauleitplanung gliedert sich in einen vorbereitenden Bauleitplan, den Flächennutzungsplan (FNP) und einen verbindlichen Bauleitplan, den Bebauungsplan (BPlan). Gesetzliche Grundlage für die kommunale Planung ist das Baugesetzbuch (BauGB). Im BauGB werden zum Thema Siedlungsstruktur folgende Aussagen getroffen: § 1 Abs. 5 besagt, dass Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten sollen, „die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Ort- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“ Weiter heißt es in § 1a Abs. 2: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Mal zu begrenzen.“ Zur Infrastruktur werden folgende Aussagen getroffen, die sich vor allem auf den Hochwasserschutz bzw. Überschwemmungsgebiete konzentrieren. Dies sind vor allem Änderungen des BauGB, gültig ab 1. Januar 2007: § 1 enthält Hinweise zur Bauleitplanung im Allgemei- 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 33 / 57 nen: § 1 Abs. 6 Satz 12 wurde im Rahmen der Novellierung des BauGB im Jahre 2004 ergänzt: „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: (…), die Belange des Hochwasserschutzes.“ § 5 enthält Aussagen zum Inhalt des Flächennutzungsplans. § 5 Abs. 4a: „Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 31b Abs. 2 Satz 3 und 4 des Wasserhaushaltsgesetzes sollen nachrichtlich übernommen werden. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 31b Abs. 5 sowie überschwemmungsgefährdete Gebiete im Sinne des § 31c des Wasserhaushaltsgesetzes sollen im Flächennutzungsplan vermerkt werden.“ § 9 trifft Aussagen zum Inhalt des Bebauungsplans: § 9 Abs. 6a: „Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 31b Abs. 2 Satz 3 und 4 des Wasserhaushaltsgesetzes sollen nachrichtlich übernommen werden. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 31b Abs. 5 sowie überschwemmungsgefährdete Gebiete im Sinne des § 31c des Wasserhaushaltsgesetzes sollen im Bebauungsplan vermerkt werden.“ Das Kapitel „Sicherung der Bauleitplanung“ trifft unter § 24 Aussagen zum Vorkaufsrecht: § 24 Abs. 1 Satz 7: Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken „in Gebieten, die zum Zweck des vorbeugenden Hochwasserschutzes von Bebauung freizuhalten sind, insbesondere in Überschwemmungsgebieten.“ „§ 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete. Anlässlich der Neubekanntmachung eines Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 6 sollen die in § 5 Abs. 4a bezeichneten Gebiete nach Maßgabe dieser Bestimmung nachrichtlich übernommen und vermerkt werden.“ In Bezug auf das Thema Bauwesen, insbesondere energieeffizientes Bauen, sei an dieser Stelle auf die Studie „Energien“ verwiesen. Zum Thema Gesundheit trifft das BauGB folgende Aussagen: § 1 Abs. 6 Satz 1 besagt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne „die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung“ zur berücksichtigen sind. Zu berücksichtigen sind laut Satz 7 auch die Belange des Umweltschutzes, insbesondere „umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit (…).“ Im Flächennutzungsplan können verschieden Arten der Nutzung festgelegt werden, unter anderem Bauflächen, Flächen für den überörtlichen und örtlichen Verkehr sowie Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen und Wasserflächen (u.a. Flächen im Interesse des Hochwasserschutzes). Als Beispiel dient der Flächennutzungsplan der Stadt Neumarkt i.d.OPf. (vgl. Abb. 18): Der FNP soll zu „einer nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung beitragen“. Der Flächennutzungsplan legt die künftigen Bauflächen fest und zeigt, wo notwendige Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und andere Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind oder noch gebaut werden müssen. Neue Wohngebiete orientieren sich unter Berücksichtigung ökologischer und klimatischer Belange am landschafts- und siedlungsstrukturellen Bestand, um so auch die Qualitäten der Stadt zu sichern und zu fördern (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010a). Im Bebauungsplan kann durch die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise, überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der bauliche Anlagen dem Grundsatz einer dichten Bebauung, die auch klimabezogene Aspekte berücksichtigt, Rechnung getragen werden. Insgesamt gibt es vielfältige gesetzliche Vorgaben für eine auf Klimaschutz und Klimaanpassung ausgerichtete Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung sowie bauliche und gesundheitliche Aspekte auf kommunaler Ebene im Rahmen der Bauleitplanung, die es entsprechend anzuwenden gilt. 3. Pläne und Rechtsvorschriften Abb. 18 FNP der Stadt Neumarkt i.d.OPf. (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010a) Seite 34 / 57 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 35 / 57 3.1.5 Fachplanungen Als Fachplanungen werden alle Planungsbereiche bezeichnet, die sich auf einzelne Fachaufgaben konzentrieren und – anders als die auch als Querschnittsplanung oder Gesamtplanung bezeichneten Planungsbereiche Landesplanung, Regionalplanung und Bauleitplanung – nicht alle räumlichen Nutzungsansprüche gleichermaßen behandeln. Siedlungs- und Infrastruktur Für die Siedlungsentwicklung sind verschiedene Fachpläne von Bedeutung. Zu nennen sind im Wesentlichen der kommunale Landschaftsplan sowie die Fachpläne zur Entwicklung der Infrastrukturen. Landschaftspläne sind nach § 16 des Bundesnaturschutzgesetzes rechtlich festgelegt. Ein Landschaftsplan beinhaltet üblicherweise Zielsetzungen für Freiflächen in den Ortslagen (z. B. Zweckbestimmungen für Brachflächen), Ausdehnung und Grenzen der Siedlungstätigkeit, Entwicklungsziele für Natur und Landschaft (z. B. Vorschläge für Ausgleichsflächen, Wanderwege, Bepflanzungsmaßnahmen), besonders erhaltenswerte Teile von Natur und Landschaft (z. B. Vorrangflächen für Naturschutz), besondere Festsetzungen für forstliche Nutzungen (z. B. Wiederaufforstungsflächen). Ziele der Landschaftsplanung sind z. B. Biotopschutz und Biotopentwicklung, Freiraumschutz und Bodenschutz, Verbesserung des Landschaftsbildes, Ausbau für die naturnahe Erholung, Klimaverbesserung und Immissionsschutz. Nach Art. 3 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz werden neben den örtlichen Landschaftsplänen als Bestandteile der Flächennutzungspläne auch Grünordnungspläne als Bestandteile der Bebauungspläne erstellt. Der Landschaftsplan der Stadt Neumarkt i.d.OPf. trifft z. B. Aussagen zu den Flächen, die von Bebauung freigehalten werden sollen. Damit wird dokumentiert, an welchen Stellen des Stadtgebietes und über welche Grenzen hinaus eine Siedlungserweiterung durch Bebauung nicht fortgeführt werden sollte. Die wesentlichen Ziele von Bebauung freizuhaltender Flächen sind: Schutz von Biotopen, Klima und Landschaft, Erhalt von Grünzäsuren, Erhalt der Talräume, Optimierung der Fließgewässer und deren Begleitstrukturen, Schaffung eines Grünzugsystems, Erhalt von Frischluftschneisen. „Mit dem Landschaftsplan konnte damit neben einer umweltgerechten Siedlungsentwicklung auch eine klare, zusammenhängende Freiflächenentwicklung gesichert werden“ (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010b). Weitere Fachpläne für das Themenfeld Infrastruktur sind im Bereich Schiene, Straße und Wasserstraßen Bedarfspläne, für den ÖPNV bzw. SPNV Gesamtverkehrspläne. Fachpläne für die Wasserwirtschaft sind Wasserversorgungspläne, für die Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigungspläne, für den Gewässerschutz Bewirtschaftungspläne und für den Hochwasserschutz Hochwasserschutzpläne. Vom Wasserwirtschaftsamt Regensburg wurden beispielsweise Überschwemmungsgebiete für die Region festgelegt, hier am Beispiel der „Weißen Laber“ in Dietfurt an der Altmühl (vgl. Abb. 19). Bei der Darstellung handelt es sich allerdings nicht um eine rechtliche Festsetzung, sondern um ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet. Die Karten zu den Überschwemmungsgebieten sollen vor allem als Information der Bevölkerung dienen, um diese zu einem eigenverantwortlichen Handeln zu ermutigen (Landkreis Neumarkt i.d.OPf. 2008: 66). 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 36 / 57 Abb. 19 Überschwemmungsgebiet (Landkreis Neumarkt i.d.OPf. 2008: 69) Bauwesen Im Bereich Bauwesen existieren neben den Infrastrukturplanungen keine expliziten Fachplanungen. Gesundheit Hierzu zählen Ressortfachplanungen wie Krankenhauspläne, Bedarfsplanung, Sicherstellung vertragsärztlicher Versorgung, Jugendhilfeplan, Kita-Bedarfsplan, Schulentwicklungsplan oder Sportstättenentwicklungsplan, die an dieser Stelle nicht weiter betrachtet werden. Dies kann bei Bedarf nachgetragen werden. 3.2 Informelle Instrumente der Raumplanung Auf regionaler und kommunaler Ebene wurden in den vergangen Jahren verschiedene Konzepte und Gutachten erarbeitet, die im Folgenden aufgelistet werden. 3.2.1 Regionale Ebene Das Regionale Entwicklungskonzept aus dem Jahre 2007, das räumlich betrachtet auch den Landkreis Neumarkt i.d.OPf. Umfasst, ist eine Strategie, das aufbauend Leitbildformulierungen Entwicklungsziele und konkrete Handlungsfelder definiert (Lokale Aktionsgruppe REGINA-Neumarkt 2007a). Für die vorliegenden Themenschwerpunkte ist vor allem das Entwicklungsziel „Die Kulturlandschaft als Trägerin von Eigenart, Vielfalt und Schönheit soll 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 37 / 57 erhalten und die natürlichen Ressourcen zur Erhaltung der Lebensgrundlagen sollen gesichert werden“ relevant. Als besondere Herausforderung werden unter anderem die begrenzten Bodenqualitäten und der sensible Wasserhaushalt genannt. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels kommt auch dem Flächenmanagement eine wichtige Rolle zu. Weiterhin wird der Ausbau des Angebots in der Umweltbildung angesprochen. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang das Regional- und Umweltbildungszentrum „Haus am Habsberg“. Das Thema Strategisches Wassermanagement wird ebenfalls thematisiert, das im Wesentlichen die Themenbereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung umfasst. 3.2.2 Gemeindliche Ebene Von der Stadt Neumarkt i.d.OPf. wurde im Jahre 1998 ein Klimagutachten in Auftrag gegeben, das Informationen zur Belüftung der vorhandenen und geplanten Flächennutzungen lieferte (vgl. Abb. 20). Des Weiteren wurden im Rahmen des Gutachtens verschiedene Siedlungsentwicklungssituationen beleuchtet, die Aussagen über die Wirksamkeit / Relevanz der Kaltluftabflüsse zuließen. „Neben bedeutsamen Kaltluftflüssen konnten auch Erkenntnisse über mögliche Frost- und Nebelgefährdungen gewonnen werden. In einer Karte „Freiflächensicherung" wurden dann z. B. die Orte benannt, die für die Durchlüftung ihres Wirkungsraumes von besonderer Bedeutung sind. Durch die Begutachtung konnten insgesamt aufschlussreiche Informationen über die Auswahl neuer Baugebiete gewonnen werden. Der Stadt stand somit im Zuge des Flächennutzungsplanverfahrens ein Grundbaustein für die Bewertung des Einflusses von geplanten Änderungen zur Verfügung (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010e). Abb. 20 Luftklimatisch bedeutsame Flächen (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010e) Zur Bilanzierung der CO2-Emissionen wurden für die Jahre 1990, 2000 und 2007 von der Stadt Neumarkt i.d.OPf. eine Studie, ein sog. Klimaschutzfahrplan, in Auftrag gegeben (2009). Ferner wurden für verschiedene Themenbereiche, insbesondere Energie und Verkehr, Entwicklungstendenzen bis zum Jahr 2020 entwickelt. Darauf aufbauend wurden Stra- 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 38 / 57 tegien zum Erreichen klimapolitischer Ziele erarbeitet. Als konkrete Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes wurden z. B. attraktive Fußwegeverbindungen, durchgängige und sichere Radwegenetze, preiswerte Tarifgestaltung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsteigen auf umweltverträgliche Verkehrsmittel oder auch Fahrgemeinschaften genannt. Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Neumarkt aus dem Jahr 2008 formuliert Leitbilder für die zukünftige Stadtentwicklung Neumarkts und gibt eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des Stadtleitbildes. Konkret bezogen auf den Themenbereich Klimaschutz und Klimaanpassung kommt das Leitbild „Global denken – lokal handeln“ zum Tragen: Die Stadt Neumarkt hatte dazu bereits im Jahr 2007 wichtige Grundlagen für einen Klimaschutz geschaffen, indem sie den Beitritt zum Klimabündnis beschlossen und darüber hinaus ein eigenes Referat für den Klimaschutz geschaffen hatte. Insgesamt wird in dem Bericht unterstrichen, dass Klimaschutz ein ganzheitliches Thema ist, das verschiedene Akteure involvieren muss und Einzelprojekte wie Energiemanagement für städtische Gebäude, Errichtung von Fotovoltaikanlagen oder Beratungsangebote zum Energiesparen in ein Gesamtkonzept eingebunden werden müssen. Eine Bürgerbefragung zur Zufriedenheit mit dem kommunalen Klimaschutz zeigte darüber hinaus, dass über die Hälfte der befragten Bürger weniger zufrieden bis unzufrieden waren, was auf weiteren Handlungsbedarf aus Sicht der Bürger schließen lässt. Die Themen Siedlungs- und Infrastruktur finden sich innerhalb des Nachhaltigkeitsberichts in unterschiedlichen Leitbildern wieder: Die Stadtstruktur Neumarkts soll nachhaltig entwickelt werden, was vor allem auf Naherholungsflächen oder die Nahversorgung im Wohnumfeld abzielt. Der Verkehr soll intelligent und nachhaltig optimiert werden, indem „Bus und Bahn stärker aufeinander abgestimmt und der Individualverkehr mit den öffentlichen Angeboten verknüpft werden (z. B. durch Pendlerparkplätze). Innerhalb Neumarkts können viele Wege durch den Radverkehr abgedeckt werden, deshalb sollte Radfahren z. B. durch Verkehrslenkung oder Abstellplätze für Fahrräder weiter gefördert werden“ (Bürgerhaus Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2008: 16). Der Bereich Bildung beinhaltet unter anderem auch Gesellschaftsthemen wie Klimaschutz. „Dieser Bereich lässt sich mit dem Begriff „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ umschreiben“ und geht damit weit über die klassische Umweltbildung hinaus (Bürgerhaus Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2008: 24). Das Thema Bauwesen wird nicht direkt thematisiert. Auch das Thema Gesundheit wird angesprochen, unter dem Oberziel „Verantwortungsbewusster und gesunder Lebensstil“: Ein wichtiges Ziel ist der verantwortungsbewusste Umgang mit natürlichen Ressourcen. „Denn Gesundheit basiert darauf, dass Naturgüter wie Wasser, Boden und Luft in einer hohen Qualität dauerhaft gesichert werden.“ Der in Aufstellung befindliche Gesamtverkehrsplan 2010 für die Stadt Neumarkt i.d.OPf. soll „auf Basis einer grundlegenden Bestandsdokumentation das Neumarkter Verkehrssystem unter Verwendung anerkannter Qualitätsstandards analysiert werden. Erkannte verkehrliche und städtebauliche Mängel und Defizite sollen benannt, sowie Verbesserungen und Lösungen vor dem Hintergrund der kommunalen Entwicklungsziele anhand eines verkehrlichen Handlungs- und Maßnahmenkonzepts dargelegt werden. Die unterschiedlichen Maßnahmen werden modelliert und die Auswirkungen auf die Verkehrsnachfrage, die Straßenverkehrs-belastungen, das Aufkommen im ruhenden Verkehr, das ÖPNVAufkommen, sowie das Fahrradaufkommen maßnahmenbezogen aufgezeigt. Bei den Planungen wird auf die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes - ÖPNV, Rad und Fußgänger - besonderer Wert gelegt.“ Insgesamt geht es darum, den Verkehr unter gleichrangiger Behandlung aller Verkehrsarten sozial-, umwelt- und stadtverträglich weiterzuentwickeln. „Dem Ausbau des Fußgänger-, Fahrrad- und Öffentlichen Personennahverkehrs kommt dabei eine wichtige Funktion zu“ (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010c; 2010d). 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 39 / 57 3.3 Weitere Rechtsvorschriften zu Klimaschutz und –anpassung Nachfolgend werden die klimarelevanten Rechtsvorschriften, die sich auf die angesprochenen Themenfelder beziehen, zusammengefasst (OBB 2009, S. 7 ff.): • Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), am 01.01.09 in Kraft getreten: Das Gesetz enthält Regelungen zur Einspeisevergütung für Strom aus regenerativer Energieerzeugung. Damit soll eine Anteilssteigerung der erneuerbaren Energien im Strombereich auf 25% bis 30% bis zum Jahr 2020 erreicht werden. • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), am 01.01.09 in Kraft getreten: Das auf drei Säulen aufbauende Wärmegesetz legt fest, dass bis zum Jahr 2020 14 % der Wärme aus Erneuerbaren Energien stammen müssen. Um das Ziel zu erreichen, müssen die Eigentümer von neu errichteten Gebäuden erneuerbare Energien (Solarenergie, Geothermie, Umweltwärme, Biomasse) für ihre Wärmeversorgung nutzen oder entsprechend andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen. Die Nutzung erneuerbarer Energien wird weiterhin und verstärkt finanziell gefördert und schließlich sieht das Gesetz eine Erleichterung des Ausbaus von Wärmenetzen vor, in dem Kommunen aus Gründen des Klimaschutzes eine Anschluss- und Nutzungsverpflichtung erlassen können. Zusätzlich ermöglicht das Gesetz Gemeinden und Gemeindeverbänden, aufgrund bestehender Ermächtigungsgrundlagen des Landesrechts auch aus klimapolitischen Gründen den Anschluss- und Benutzungszwang an ein Nah- oder Fernwärmenetz vorzusehen. • Novellierung der Heizkostenverordnung, am 01.01.09 in Kraft getreten: Um für den energiesparenden Verbraucher eine Reduzierung der Energiekosten zu ermöglichen, werden künftig in Mehrfamilienhäusern 70 % der Heizkosten statt wie bisher 50 % verbrauchsabhängig verteilt. • Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), am 01.10.09 in Kraft getreten: Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich (Neubau und Modernisierung von Gebäudebestand) um ca. 30 % zu senken. Dies soll u. a. durch eine verschärfte Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf, erhöhte Dämmstandards und verstärkte Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung erreicht werden. Ab 2012 werden in einem nächsten Schritt die energetischen Anforderungen um weitere 30 % erhöht. • Hochwasserschutzgesetz (Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes) vom 3. Mai 2005, am 10. Mai 2005 in Kraft getreten. Anlass für das Gesetz waren die Hochwasserereignisse der letzten Jahre und nicht zuletzt das Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002. Mit dem Hochwasservorsorgegesetz hat die Bundesregierung erstmals bundesweit einheitliche, stringente Vorgaben zur Vorbeugung gegen Hochwasserschäden verbindlich geregelt. • Umweltinformationsgesetz, in Kraft getreten am 14.02.2005: Für die Bürger wird hiermit der Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessert. So werden künftig alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. • Umweltinformationsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.01.2003 (Richtlinie 2003/4/EG). Hiermit soll der Zugang zu Umweltinformationen verbessert werden. • Richtlinie des BMU zur Förderung der Anschaffung von Hybridbussen im öffentlichen Nahverkehr im Rahmen des Konjunkturprogramms II der Bundesregierung. Eine wesentliche Maßnahme zur langfristigen Senkung der Klimagasemissionen im Verkehr ist die Förderung der Elektromobilität. Diese setzt die Bundesregierung unter anderem im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets „Pakt für Wachstum und Stabilität“ um, das insgesamt 500 Millionen Euro für die Förderung elektrischer Fahrzeugantriebe von 2009 bis 2011 vorsieht. Davon werden von Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Natur- 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 40 / 57 schutz und Reaktorsicherheit (BMU) 20 Millionen Euro für die Anschaffungsförderung von Hybridbussen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereitgestellt. 3.4 Zusammenfassung Im Folgenden wird zusammenfassend ein Überblick über die in diesem Kapitel dargestellten verschiedenen formellen und informellen Instrumente der Raumplanung gegeben und ihr inhaltlicher Bezug der Themen Siedlungs- und Infrastruktur, Bauwesen und Gesundheit zu den Handlungsfeldern Klimaschutz und Klimaanpassung dargestellt. Tabelle 3 stellt wesentliche Aspekte dar, die auf den verschiedenen Ebenen bezogen auf die behandelten Themenbereiche genannt werden. Sie stellen eine Auswahl dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Landkreis Neumarkt existieren darüber hinaus verschiedene informelle Konzepte, die sich räumlich sowohl auf die regionale, vor allem aber auf die lokale Ebene beziehen. Tabelle 4 stellt eine Auswahl wesentlicher Konzepte dar. Tabelle 5 listet noch einmal weitere Rechtsvorschriften zu Klimaschutz und –anpassung auf. 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 41 / 57 Tab. 3 Formelle Instrumente der Raumplanung mit Bezug zum Landkreis Neumarkt Siedlungsstruktur Infrastruktur Bauwesen Gesundheit Bestimmung von Siedlungsschwerpunkten durch Ausweisung Zentraler Orte und Entwicklungsachsen. Bündelung von Verkehrs- und Versorgungssträngen in Form von Entwicklungsachsen. Erhalt vorhandener Bausubstanz. Aufgreifen von neuen Themen wie Umweltproblemen im Bereich der Verbraucher- und Ernährungsinformation. Geringhaltung von Eingriffen in Natur und Landschaft , z. B. durch flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen. Sparsamer Umgang mit Trink- und Brauchwasser zur Sicherung natürlicher Ressourcen. Land - LEP Bayern Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit den Erfordernissen einer günstigen Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung. Freihaltung von Bebauung besonders schützenswerter Landschaftsteile. Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Einsparungen der Erschließungsund Infrastrukturkosten und interkommunale Abstimmung. Berücksichtigung energiesparender Bauweise sowie Verwendung örtlicher Baumaterialien. Freihaltung von Überschwemmungsgebieten, insbesondere von Bebauung. Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Vernetzung von Verkehrsmitteln und Einsatz moderner Technologien. Verknüpfung und Erweiterung von Umweltbildungseinrichtungen. Region - Regionalplan der Region Regensburg und Fortschreibungen Anstreben einer geordneten siedlungsstrukturellen Entwicklung und Orientierung an den Entwicklungsachsen. Koordination und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zur Unterstützung der Zentralörtlichkeit und der Entwicklungsachsen. Förderung der fußläufigen Erreichbarkeit von örtlichen Dienstleistungs- und Versorgungszentren. Ausgestaltung des Öffentlichen Verkehrs als Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Freihaltung der Überschwemmungsgebiete für den Hochwasserschutz und als Hochwasserrückhalteräume. Vorrang für Hochwasserschutz gegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen und konkurrierenden Funktionen. Orientierung bei Ausweisung neuer Baugebiete und Infrastruktureinrichtungen an den Überschwemmungsgebieten. Verfügungstellung von Wohnraum in ausreichendem Umfang. Minderung des Wohnbauflächenbedarfs durch verdichtete Bauweise. 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 42 / 57 Siedlungsstruktur Infrastruktur Bauwesen Gesundheit - Flächennutzungsplanung (Bspl. FNP der Stadt Neumarkt i.d.OPf.) Beitrag zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung. (wird später ergänzt) (wird später ergänzt) (wird später ergänzt) - Bebauungsplanung (wird später ergänzt) (wird später ergänzt) (wird später ergänzt) (wird später ergänzt) - Baugesetzbuch (BauGB) Sparsamer Umgang mit Grund und Boden. Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes. Siehe hierzu die Studie „Energien“. Berücksichtigung allgemeiner Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei der Aufstellung der Bauleitpläne. Gemeinde Orientierung neuer Wohngebiete unter Berücksichtigung ökologischer und klimatischer Belange am landschafts- und siedlungsstrukturellen Bestand. Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen. FNP und BPlan: Nachrichtliche Übernahme festgesetzter Überschwemmungsgebiete, Vermerk noch nicht festgesetzter Überschwemmungsgebiete. Vorkaufsrecht der Gemeinden beim Kauf von Grundstücken in Überschwemmungsgebieten. Fachplanungen - Landschaftsplanung (Bspl. Landschaftsplan der Stadt Neumarkt i.d.OPf.) Aussagen zu Flächen, die von einer Bebauung freigehalten werden sollen und damit Sicherung einer zusammenhängenden Freiflächenentwicklung. - Überschwemmungsgebiete (Bspl. Stadt Dietfurt) - Weitere Fachplanungen (z. B. Gewässerentwicklungsplan) Quelle: Eigene Darstellung Darstellung vorläufig gesicherter Überschwemmungsgebiete. 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 43 / 57 Tab. 4 Informelle Instrumente der Raumplanung mit Bezug zum Landkreis Neumarkt Siedlungsstruktur Infrastruktur Sicherung der natürlichen Ressourcen zur Erhaltung der Lebensgrundlagen. Strategisches Wassermanagement, das u.a. die Handlungsbereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung umfasst. Bauwesen Gesundheit Region - Regionales Entwicklungskonzept 2007 Flächenmanagement vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Ausbau des Angebots der Umweltbildung. Gemeinde - Klimagutachten 1998 (Bspl. Stadt Neumarkt i.d.OPf.) Freiflächensicherung, d.h. Orte, die für die Durchlüftung von besonderer Bedeutung sind. Grundlage für die Bewertung des Einflusses von geplanten Veränderungen. - Klimaschutzfahrplan 2009 (Bspl. Stadt Neumarkt i.d.OPf.) - Nachhaltigkeitsbericht 2008 (Bspl. Stadt Neumarkt i.d.OPf.) Strategien zur Erreichung klimapolitischer Ziele, z. B. attraktive Fußwegeverbindungen, durchgängige und sichere Radwegenetze, preiswerte Tarifgestaltung und Öffentlichkeitsarbeit zum Umsteigen auf umweltverträgliche Verkehrsmittel oder Förderung von Fahrgemeinschaften. Nachhaltige Entwicklung der Neumarkter Stadtstruktur, z. B. durch Nahversorgung im Wohnumfeld. Intelligente und nachhaltige Optimierung des Verkehrs. Verknüpfung des ÖV mit dem Individualverkehr. Förderung des Radverkehrs, z. B durch Abstellplätze für Fahrräder oder Verkehrslenkung. Umweltbildung und Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. - Gesamtverkehrsplanung (Bspl. Gesamtverkehrsplan der Stadt Neumarkt i.d.OPf.) Quelle: Eigene Darstellung Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes. Siehe hierzu die Studie „Energien“. Förderung eines verantwortungsbewussten und gesunden Lebensstils zum verantwortungsbewussten Umgang mit natürlichen Ressourcen. 3. Pläne und Rechtsvorschriften Tab. 5 Seite 44 / 57 Weitere Rechtsvorschriften Siedlungsstruktur Infrastruktur Bauwesen Hochwasserschutzgesetz Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG) Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Hybridbussen im öffentlichen Nahverkehr Erneuerbare-EnergienWärmegesetz (EEWärmeG) Umweltinformationsgesetz Umweltinformationsrichtlinie Quelle: Eigene Darstellung Heizkostenverordnung Energieeinsparverordnung (EnEV 2009 Gesundheit 4. Regionale Anpassungsstrategien Seite 45 / 57 4 Regionale Anpassungsstrategien im Bereich Siedlungs- und Infrastruktur, Bauwesen und Gesundheit für die Modellregion Landkreis Neumarkt Hinweis: Dieses Kapitel wird erst zum 2. Workshop im Sommer 2010 erarbeitet. 4.1 Erkenntnisse aus der regionalen Befragung 4.2 Regionale Anpassungsmöglichkeiten 4.3 Empfehlungen für den regionalen Planungsverband 4.4 Empfehlungen für den Landkreis Neumarkt 4.5 Empfehlungen für die Kommunen 5. Anhang Seite 46 / 57 5 Anhang 5.1 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3 Abb. 4 Abb. 5 Abb. 6 Abb. 7 Abb. 8 Abb. 9 Abb. 10 Abb. 11 Abb. 12 Abb. 13 Abb. 14 Abb. 15 Abb. 16 Lufttemperatur (Jahresmittelwerte) in Deutschland 1891 bis 2008, (DWD 2008, http://www.anpassung.net/nn_701050/DE/Fachinformationen/Klimaaen derung/beobachtet/beobachtet__node.html?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010) ..................................................................................................... 4 SRES-Szenarien (SRES - Special Report on Emissions Scenarios) der globalen Treibhausgasemissionen bis 2100 (links) sowie Beobachtungsdaten 1900-2000 und SRES-basierte Szenarien der globalen Erwärmung 2000-2100 (rechts). Die farbigen Balken rechts außen geben für jedes illustrative SRES-Emissionsszenario die Bandbreite der Unsicherheit aufgrund der Verwendung verschiedener Klimamodelle an (Walkenhorst; Stock 2009, nach IPCC 2007b, Abb. SPM.5, nach)................................................................................................... 5 Änderung der Jahresmitteltemperatur (DWD 2009) ........................................ 6 Änderung des mittleren Sommerniederschlags (DWD 2009) ......................... 7 Änderung des mittleren Winterniederschlags (DWD 2009) ............................. 7 Gliederung Deutschlands in Naturräume (Zebisch et al. 2005, BFN 2005) ............................................................................................................... 8 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 5, WETTREG_2006) ......................................................................................... 10 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperaturen (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, WETTREG_2003) ......................................................................................... 10 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo) (KLIWA 2006) ................................................................................................ 11 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo) (KLIWA 2006) ................................................................................................ 11 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MR=WETTREG) (KLIWA 2006) .................................................................... 11 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MR=WETTREG) (KLIWA 2006) .................................................................... 12 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR) (KLIWA 2006) ................................................................................................ 12 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR) (KLIWA 2006) ................................................................................................ 12 Raumstruktur der Region Regensburg (RPR 2008) ...................................... 29 Festgesetzte, historische und potenzielle Überschwemmungsgebiete (RPR 2009a) ................................................................................................. 30 5. Anhang Abb. 17 Abb. 18 Abb. 19 Abb. 21 Seite 47 / 57 Überschwemmungsgebiete im Landkreis Neumarkt i.d. OPf. Ausschnitt (RPR 2009b) ................................................................................ 31 FNP der Stadt Neumarkt i.d. OPf. (Stadt Neumarkt i.d. OPf. 2010a) ............ 34 Überschwemmungsgebiet (Landkreis Neumarkt i.d. OPf. 2008: 69) ............ 36 Luftklimatisch bedeutsame Flächen (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010e) .......... 37 5.2 Tabellenverzeichnis Tab. 1 Tab. 2 Tab. 3 Tab. 4 Tab. 5 Zusammenfassende Darstellung der Empfindlichkeit (Vulnerabilität) gegenüber dem Globalen Wandel (insb. Klimawandel) in Deutschland (ohne Maßnahmen) ......................................................................................... 9 Übersicht Klimaänderung LK Neumarkt basierend auf ECHAM 4 und MPI (REMO), MR (WETTREG), PIK (STAR); Zeitreihen 2021-2050 zu 1971-2000 ..................................................................................................... 13 Formelle Instrumente der Raumplanung mit Bezug zum Landkreis Neumarkt ....................................................................................................... 41 Informelle Instrumente der Raumplanung mit Bezug zum Landkreis Neumarkt ....................................................................................................... 43 Weitere Rechtsvorschriften ........................................................................... 44 5. Anhang Seite 48 / 57 5.3 Literaturverzeichnis ARGE Monitoring PV-Anlagen (2007): Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen, Hannover, S. 52, [http://www.erneuerbareenergien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/pv_leitfaden.pdf, Zugriff 12.01.2010]. BFN Bundesamt für Naturschutz (2005): Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Aufn. 1:1 Mio., in Teilbereichen der alten Bundesländer 1:200.000, nach Meynen, Schmithüsen et al., 1962. Informationssystem LANIS-Bund. BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.) (2009): Erneuerbare Energien. Innovationen für eine nachhaltige Energiezukunft, Berlin, [http://www.erneuerbareenergien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ee_innovationen_energiezukunft_bf.pdf, Zugriff 07.01.2010]. BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; BBSR - Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Hrsg.) 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Regionale Klimaszenarien für Süddeutschland – Abschätzung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. KLIWA-Berichte, Heft 9. Mannheim. KLIWA (2010): Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft, [KLIWABerichte: http://www.kliwa.de/index.php?pos=ergebnisse/hefte/. Zugriff am 12.10.2010]. KOMPASS (2009): Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung. Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Kurzzusammenfassung, [http://www.anpassung.net/cln_110/nn_700714/DE/Anpassungsstrategie/anpassungsst rategie__node.html?__nnn=true&__nnn=true#doc1467984bodyText1. Zugriff am 05.01.2010]. Kropp, J.; Holsten, A.; et. al. (2009): Klimawandel in Nordrhein-Westfalen, Regionale Abschätzung der Anfälligkeit ausgewählter Sektoren – Abschlussbericht. Potsdam Institute for Climate Impact Research (PIK), Potsdam. Landkreis Neumarkt i.d. OPf. (2008): Amtsblatt Nr. 9 vom 23.04.2008. Lokale Aktionsgruppe REGINA-Neumarkt (2007a): Regionales Entwicklungskonzept. Leader in ELER 2007-2013. Vollversion. Lokale Aktionsgruppe REGINA-Neumarkt (2007b): Regionales Entwicklungskonzept. Leader in ELER 2007-2013. Zusammenfassung. OBB Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (Hrsg.) (2009): Klimaschutz und Bauen, bau intern Sonderheft, Mai 2009, München. Portz, Norbert (2002): Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen durch Gemeinden, Kommunalreport DStGB - Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin, [http://www.dstgb.de/homepage/kommunalreport/archiv2002/newsitem00393/index.htm l, Zugriff 08.01.2010] RPR Regionaler Planungsverband Regensburg (2003): Regionalplan Region Regensburg. Regensburg. 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Entwicklung eines übertragbaren Konzeptes zur Bestimmung der Anpassungsfähigkeit sensibler Sektoren an den Klimawandel am Beispiel der Wasserwirtschaft. Endbericht. Methodenentwick- 5. Anhang Seite 50 / 57 lung zu Bestimmung der Anpassungskapazität und Vulnerabilität, Anpassungskonzepte für den Wassersektor und Umgang mit Nutzungskonflikten. Dessau. (Veröffentlichung vorgesehen). Stadt Augsburg (Hrsg.) (2007): Klimaschutz und Stadtplanung Augsburg. Leitfaden zur Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in der städtebaulichen Planung und deren Umsetzung, Augsburg. Stadt Neumarkt i.d.OPf. (2010a): Flächennutzungsplan, [http://www.neumarkt.de/de/buerger/stadtentwicklung-und-bauen/grundlagenstaedtischer-planungen/flaechennutzungsplan.html, Zugriff 30.01.2010]. Stadt Neumarkt i.d.OPf. (2010b): Landschaftsplan auf digitaler Basis, [http://www.neumarkt.de/de/buerger/stadtentwicklung-und-bauen/grundlagenstaedtischer-planungen/landschaftsplan.html, Zugriff 30.01.2010]. Stadt Neumarkt i.d.OPf. 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StWIVT Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (2006): Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006. München. StMWVT Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (Hrsg.) (1997): Bayerischer Solar- und Windatlas, München (zurzeit in Fortschreibung). Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Obere Landesplanungsbehörde Neustadt an der Weinstraße (Hrsg.) (2007): Großflächige Solar- und Photovoltaikanlagen im Freiraum. Leitfaden für die Bewertung aus raumordnerischer und landesplanerischer Sicht, Neustadt an der Weinstraße, [http://www.sgdsued.rlp.de/icc/Internet/med/e5c/e5c70b71365d-b811-95ac-d4b72700266c,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf, Zugriff 08.01.2010]. Walkenhorst, O., Stock, M. (2009): Regionale Klimaszenarien für Deutschland. Eine Leseanleitung, E-Paper der ARL Nr. 6, Hannover. Wickel, Martin (2009): Potenziale der Raumordnung zur Steuerung regenerativer Energien, S. 126 - 130, in: RaumPlanung Heft 144/145, Jahr 2009, Dortmund. Zebisch, M.; Grothmann, T.; et. al. (2005): Klimawandel in Deutschland – Vulnerabilität und Anpassungsstrategien klima-sensitiver Systeme. Umweltbundesamt. Climate Change 5. Anhang Seite 51 / 57 08/05, Dessau, [http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/dateien/2947.htm. Zugriff am 05.01.2010]. 5.4 Internetseiten BBSR - Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, [http://www.bbsr.bund.de/cln_016/BBSR/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true , Zugriff 13.01.2010] BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, [http://www.bmu.de/allgemein/aktuell/160.php, Zugriff 15.01.2010] BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung http://www.bmvbs.de/, Zugriff 15.01.2010] DStGB - Deutscher Städte- und Gemeindebund, [http://www.dstgb.de/homepage/kommunalreport/archiv2002/newsitem00393/index.htm l, Zugriff 08.01.2010] Energiebüro Neumarkt, [http://www.energiebuero-neumarkt.de, Zugriff 07.01.2010] Regionale Innovations-Agentur REGINA GmbH, [http://www.regina-nm.de, Zugriff 12.09.2009] UBA – Umweltbundesamt, [http://www.anpassung.net/cln_117/nn_700470/DE/Service/Glossar/glossar__node.htm l?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010] 5. Anhang Seite 52 / 57 5.5 Glossar Die folgenden Erläuterungen zu wichtigen technischen und fachlichen Begriffen und Abkürzungen rund um das Thema Klimafolgen und Anpassung basieren weitgehend auf dem deutschsprachigen Glossar des Kompetenzzentrums Klimafolgen und Anpassung (KomPass) des Umweltbundesamtes (http://www.anpassung.net/cln_117/nn_700474/DE/ Service/Glossar/glossar__node.html?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010). Diesem Glossar liegt wiederum der Synthesebericht des IPCC von 2007 „Klimaänderung 2007“ zugrunde. Für Begriffe, die nicht aus dem Glossar vom KomPass entnommen sind, werden die Quellen gesondert angegeben. Anpassung (Adaption) Anpassung (Adaption) in natürlichen oder anthropogenen (menschlichen) Systemen, die als Reaktion auf gegenwärtige oder zu erwartende Klimaänderungen oder deren Effekte Schaden bzw. Risiken mindern oder günstige Gelegenheiten bzw. Chancen nutzen. Es können verschiedene Arten von Anpassungen unterschieden werden, darunter vorausschauende und reaktive, private und öffentliche, autonome und geplante Anpassung (in Anlehnung an IPCC Glossar 2001). Anpassungsfähigkeit Die Gesamtheit der Fähigkeiten, Ressourcen und Institutionen eines Landes oder einer Region, um wirksame Anpassungsmaßnahmen umzusetzen. Oder: Die Fähigkeit eines Systems, sich an Klimaänderungen (inklusive Klimavariabilität und Extreme) anzupassen, um potenzielle Schäden zu mildern, von Nutzen zu profitieren oder die Folgen zu bewältigen (Glossar IPCC 2001). Emissionsszenario Eine plausible Darstellung der zukünftigen Entwicklung der Emissionen von Substanzen, die möglicherweise strahlungswirksam sind (z.B. Treibhausgase, Aerosole), basierend auf einer kohärenten und in sich konsistenten Reihe von Annahmen über die zugrundeliegenden Kräfte (wie demographische und sozioökonomische Entwicklung oder Technologiewandel) und deren Schlüsselbeziehungen. Von Emissionsszenarien abgeleitete Konzentrationsszenarien werden als Vorgabe für die Berechnung von Klimaprojektionen mit Klimamodellen eingesetzt. IPCC (1992) präsentierte eine Reihe von Emissionsszenarien, die als Basis für die Klimaprojektionen in IPCC (1996) dienten. Diese Emissionsszenarien werden als die IS92Szenarien bezeichnet. Im IPCC-Sonderbericht zu Emissionsszenarien (Nakicenovic et al., 2000) wurden neue Emissionsszenarien — die sogenannten SRES-Szenarien — veröffentlicht. Einige dieser Szenarien wurden unter anderen als Basis für die Klimaprojektionen in IPCC (2001) und in diesem Bericht verwendet. Für die Bedeutung einiger mit diesen Szenarien verbundener Begriffe, siehe SRES-Szenarien. Extremes Wetterereignis Ein extremes Wetterereignis ist ein Ereignis, das an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Jahreszeit selten ist. Die Definitionen für “selten” variieren, aber ein extremes Wetterereignis wäre normalerweise so selten wie oder seltener als das 10- oder 90%-Perzentil der beobachteten Wahrscheinlichkeitsverteilung. Per Definition kann die Charakteristik von so genanntem “Extremwetter” absolut gesehen von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Einzelne Extremereignisse können nicht einfach und direkt der anthropogenen Klimaänderung zugeordnet werden, da immer eine begrenzte Chance besteht, dass das betreffende Ereignis natürlicherweise hätte auftreten können. Wenn ein Muster von extremem Wetter über eine bestimmte Zeitspanne, z.B. eine Saison, bestehen bleibt, kann es als “extremes Klimaereignis” klassiert werden, vor allem wenn es ein Mittel bzw. eine Summe aufweist, die seinerseits bzw. ihrerseits extrem ist (z.B. eine Dürre oder Starkniederschlag während einer ganzen Saison). 5. Anhang Seite 53 / 57 IPCC Intergovernmental Panel on Climate Change: Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimafragen. Wurde 1988 von der WMO eingerichtet, um über den aktuellen Forschungsstand auf dem Gebiet der Klimaforschung und der Klimafolgenforschung zu berichten. Untergliedert sich in drei Arbeitsgruppen. Arbeitsgruppe I befasst sich mit den naturwissenschaftlichen Aspekten des Klimasystems, Arbeitsgruppe II bewertet die Auswirkungen des Klimawandels für Natur und Gesellschaft und Arbeitsgruppe III konzentriert sich auf mögliche Strategien, die resultierenden Probleme zu lösen. Im Jahr 2001 wurde der dritte Bericht vorgelegt. Er skizziert die in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden Klimaänderungen und deren voraussichtlichen Folgen und bestätigt den inzwischen dominierenden Einfluss des Menschen auf das Klima (Küchler 2005, S. 98). Der vierte Bericht ist 2007 erschienen. Klima Klima im engen Sinn ist normalerweise definiert als das “Durchschnittswetter”, oder genauer als die statistische Beschreibung des Wetters in Form von Durchschnittswerten und der Variabilität relevanter Größen über eine Zeitspanne im Bereich von Monaten bis Tausenden von Jahren. Der klassische, von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) definierte Zeitraum sind 30 Jahre. Diese Größen sind meistens Oberflächenvariablen, wie Temperatur, Niederschlag und Wind. Klima im weiteren Sinn ist der Zustand des Klimasystems, einschließlich einer statistischen Beschreibung. Klimaänderung Klimaänderung bezieht sich auf jede Änderung des Klimas im Verlauf der Zeit, die aufgrund einer Änderung im Mittelwert oder im Schwankungsbereich seiner Eigenschaften identifiziert werden kann (z.B. mit Hilfe von statistischen Tests), und die über eine längere Periode von typischerweise Jahrzehnten oder noch länger andauert. Klimaänderung kann durch interne natürliche Schwankungen oder durch äußeren Antrieb oder durch andauernde anthropogene Veränderungen in der Zusammensetzung der Atmosphäre oder der Landnutzung zustande kommen. Es ist zu beachten, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) im Artikel 1 Klimaänderung definiert als “Änderungen des Klimas, die unmittelbar oder mittelbar auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen sind, welche die Zusammensetzung der Erdatmosphäre verändern, und die zu den über vergleichbare Zeiträume beobachteten natürlichen Klimaschwankungen hinzukommen.” Das UNFCCC unterscheidet also zwischen Klimaänderung verursacht durch die Veränderung der Zusammensetzung der Atmosphäre aufgrund menschlicher Aktivitäten und Klimavariabilität aufgrund natürlicher Ursachen. Klimamodell Eine numerische Darstellung des Klimasystems, die auf den physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften seiner Bestandteile, seinen Wechselwirkungen und Rückkopplungsprozessen basiert und alle oder einige seiner bekannten Eigenschaften berücksichtigt. Das Klimasystem kann von Modellen unterschiedlicher Komplexität dargestellt werden, d.h. für jeden Bestandteil oder eine Kombination von Bestandteilen kann ein Modellspektrum oder eine Modellhierarchie bestimmt werden, die sich in Aspekten unterscheidet wie der Anzahl der räumlichen Dimensionen, dem Ausmaß, in welchem physikalische, chemische oder biologische Prozesse explizit dargestellt werden, oder bis zu welchem Grad empirische Parametrisierungen verwendet werden. Gekoppelte allgemeine AtmosphärenOzean-Meereis-Zirkulationsmodelle (AOGCM) bieten eine Darstellung des Klimasystems, die sich nahe am umfassendsten Ende des derzeit vorhandenen Spektrums befindet. Es gibt eine Entwicklung in Richtung noch komplexerer Modelle mit interaktiver Chemie und Biologie. Klimamodelle werden als Forschungsinstrument verwendet, um das Klima zu untersuchen und zu simulieren, aber auch für operationelle Zwecke, einschließlich monatlicher, saisonaler und jahresübergreifender Klimaprognosen. 5. Anhang Seite 54 / 57 Klimaprognose Eine Klimaprognose oder Klimavorhersage ist das Resultat eines Versuchs, eine Schätzung der effektiven Entwicklung des Klimas in der Zukunft vorzunehmen, z.B. auf saisonaler, jahresübergreifender oder längerfristiger Zeitskala. Weil die zukünftige Entwicklung des Klimasystems stark von den Ausgangsbedingungen abhängen kann, bestehen solche Prognosen in der Regel aus Wahrscheinlichkeitsangaben. Siehe auch Klimaprojektion und Szenario. Klimaprojektion Eine Projektion der Reaktion des Klimasystems auf Emissions- oder Konzentrationsszenarien von Treibhausgasen, Aerosolen oder Strahlungsantriebs-Szenarien, häufig auf Klimamodellsimulationen basierend. Klimaprojektionen werden von Klimaprognosen unterschieden, um zu betonen, dass Klimaprojektionen von den verwendeten Emissions-/Konzentrationsbzw., Strahlungsantriebs-Szenarien abhängen, die auf Annahmen z.B. über zukünftige gesellschaftliche und technologische Entwicklungen beruhen, die nur eventuell verwirklicht werden und deshalb mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind. Klimasensitivität In den Berichten des IPCC bezieht sich die (Gleichgewichts-)Klimasensitivität auf die (Gleichgewichts-) Änderung der globalen mittleren Erdoberflächentemperatur als Folge einer Verdoppelung der atmosphärischen CO2-Äquivalent-Konzentration. Aufgrund von rechenbedingten Einschränkungen wird die Gleichgewichts-Klimasensitivität in einem Klimamodell gewöhnlich abgeschätzt, indem ein atmosphärisches allgemeines Zirkulationsmodell mit einem Mischungsschicht-Ozeanmodell gekoppelt wird, da die Gleichgewichts-Klimasensitivität hauptsächlich durch atmosphärische Prozesse bestimmt wird. Effiziente Modelle können mit einem dynamischen Ozean bis zum Gleichgewicht betrieben werden. Die effektive Klimasensitivität ist eine damit verbundene Größe, welche die Bedingung des Gleichgewichts umgeht. Sie wird mit Modellberechnungen evaluiert, die nicht-Gleichgewichts-Bedingungen entwickeln. Sie ist ein Maß für die Stärke der Rückkopplungen zu einer bestimmten Zeit und kann aufgrund der Veränderungen der Einflussfaktoren und des Klimazustandes variieren. Der Klimasensitivitätsparameter (Einheit: ºC (Wm-2)-1) bezieht sich auf die Gleichgewichtsänderung des Jahresmittels der Erdoberflächentemperatur aufgrund einer Änderung des Strahlungsantriebs um eine Einheit. Die Übergangs-Klimareaktion ist die Änderung der globalen Erdoberflächentemperatur, gemittelt über eine 20-Jahr-Periode, zentriert auf den Zeitpunkt der Verdopplung des atmosphärischen Kohlendioxids, d.h. im Jahr 70 in einem Experiment mit einem 1%-pro-Jahr-Anstieg des Kohlendioxid-Äquivalents mit einem globalen gekoppelten Klimamodell. Sie ist ein Maß für die Stärke und Geschwindigkeit der Reaktion der Erdoberflächentemperatur auf den Antrieb durch Treibhausgase. Klimasystem Das Klimasystem ist ein höchst komplexes System, das aus fünf Hauptbestandteilen besteht: der Atmosphäre, der Hydrosphäre, der Kryosphäre, der Landoberfläche und der Biosphäre sowie den Wechselbeziehungen zwischen diesen Bestandteilen. Das Klimasystem verändert sich über die Zeit unter dem Einfluss seiner eigenen inneren Dynamik und durch externe Kräfte wie Vulkanausbrüche, solare Schwankungen und anthropogene Einflüsse wie die Änderung der Zusammensetzung der Atmosphäre und der Landnutzung. Klimavariabilität Klimavariabilität bezieht sich auf Schwankungen des mittleren Zustandes und anderer statistischer Größen (wie Standardabweichungen, Vorkommen von Extremerscheinungen, etc.) des Klimas auf allen zeitlichen und räumlichen Skalen, die über einzelne Wetterereignisse hinausgehen. Die Variabilität kann durch natürliche interne Prozesse innerhalb des Klimasystems (interne Variabilität) oder durch natürliche oder anthropogene äußere Einflüsse (externe Variabilität) begründet sein. Siehe auch Klimaänderung. 5. Anhang Seite 55 / 57 Klimavariable Klimavariable sind Tageswerte von Maximumtemperatur [°C], Mitteltemperatur [°C], Minimumtemperatur [°C] sowie Tagessummen des Niederschlages [mm], relative Feuchte im Tagesmittel [%], Luftdruck im Tagesmittel [hPa], Taupunkt im Tagesmittel [°C], tägliche Sonnenscheindauer [Std], Tagesmittel des Bedeckungsgrades [/8], Globalstrahlung und Tagesmittel der Windstärke [Bfd]. Klimawirkung Klimawirkung: das Resultat einer kausalen Wirkungskette, an deren Anfang die Veränderungen bestimmter Klimavariablen als Ursache stehen, deren Folge ökonomische, ökologische und soziale Auswirkungen in den betroffenen Bereichen sind. Eine spezifische Klimawirkung wird durch einen oder mehrere Indikatoren beschrieben, bei denen die Klimavariablen mit weiteren, nichtklimatischen Wirkfaktoren in der Wirkungskette zur Ermittlung der Auswirkungen verknüpft werden. Bei diesen Wirkfaktoren handelt es sich um raumbezogene Geobasisund Geofachdaten. No-regret-Strategie No-regret-Strategien bzw. -Ansätze beschreiben effektive und kostengünstige Maßnahmen, die langfristig wirken und an sich verändernde Bedingungen anpassbar sind, so dass ihre Durchführung bei unvorhergesehenen Bedingungen in der Zukunft nicht bedauert werden muss (verändert nach Stemplewski 2008 und Roth 2008). Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) Das Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) wurde 1997 an der dritten Vertragsstaatenkonferenz (COP) zum UNFCCC in Kyoto, Japan, angenommen. Es enthält rechtlich bindende Verpflichtungen in Ergänzung zu denjenigen im UNFCCC. Länder, die in Anhang B des Protokolls aufgeführt sind (die meisten OECD-Staaten und Schwellenländer), vereinbarten eine Reduktion ihrer anthropogenen Treibhausgas-Emissionen (Kohlendioxid, Methan, Lachgas, Schwefelhexafluorid, Fluorkohlenwasserstoffe und Perfluorkohlenstoffe) um mindestens 5% unter den Stand von 1990 innerhalb des Verpflichtungszeitraums von 2008 bis 2012. Das Kyoto-Protokoll ist am 16. Februar 2005 in Kraft getreten. Räumliche und zeitliche Skalen Räumliche und zeitliche Skalen Das Klima kann in einem weiten Spektrum von räumlichen und zeitlichen Skalen schwanken. Räumliche Skalen variieren von lokal (weniger als 100.000 km2) über regional (100.000 bis 10 Mio. km2) bis zu kontinental (10 bis 100 Mio. km2). Zeiträume variieren von saisonal bis zu geologisch (Hunderte von Millionen Jahren). Redundanz (Mehrfachversorgung/-sicherung) Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, nach der besonders wichtige Bausteine der Infrastruktur (sog. kritische Infrastrukturen) mehrfach bereitgestellt werden, um im Falle von Störungen oder Ausfällen einer Versorgungskette die erforderlichen Funktionen über einen zweiten funktionsgleichen Versorgungsstrang sicherzustellen (z.B. Stromversorgung eines Ortes über zwei getrennt verlaufende Leitungen oder Erschließung von kritischen Infrastrukturen über zwei getrennte Wege) (eigene Definition). Referenzwert oder –szenario Bezugsgröße für messbare Größen, an der ein alternatives Ergebnis gemessen werden kann, z.B. die Verwendung eines Szenarios ohne Intervention als Referenz für die Analyse von Interventionsszenarien. Region Eine Region ist ein durch spezifische geographische und klimatologische Strukturen charakterisiertes Gebiet. Das Klima einer Region wird durch regionale und lokale Antriebskräfte 5. Anhang Seite 56 / 57 beeinflusst, wie Topographie, Landnutzungseigenschaften, Seen, etc. sowie Einflüsse anderer weiter entfernter Regionen. Resilienz (Widerstandsfähigkeit/Robustheit) Gegenüber Klimaänderungen resiliente, also widerstandsfähige bzw. robuste Strukturen (z.B. Siedlungsstruktur, Infrastruktur, Landnutzungsstruktur) werden durch die Auswirkungen der Klimaänderungen nicht nachhaltig gestört (eigene Definition). SRES-Szenarien SRES-Szenarien sind Emissionsszenarien, die von Nakicenovic und Swart (2000) entwickelt wurden und die unter anderem als Basis für die Klimaprojektionen in diesem Bericht verwendet wurden. Folgende Begriffe sind für ein besseres Verständnis der Struktur und des Gebrauchs der SRES-Szenarien wichtig: - Szenarienfamilie: Szenarien, die von einer ähnlichen demographischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und den technologischen Wandel betreffenden Modellgeschichte ausgehen. Das SRES-Szenarienset umfasst vier Szenarienfamilien: A1, A2, B1 und B2. - Illustratives Szenario: Ein Szenario, das eine der sechs Szenariengruppen, die in der Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger von Nakicenovic und Swart (2000) aufgeführt sind, veranschaulicht. Sie schliessen vier revidierte Musterszenarien für die Szenariengruppen A1B, A2, B1, B2 und zwei zusätzliche Szenarien für die Gruppen A1FI und A1T ein. Alle Szenariengruppen sind gleich stichhaltig. - Musterszenarien: Ein Szenario, das ursprünglich als Entwurf auf der SRES-Website veröffentlicht war, um eine gegebene Szenarienfamilie zu repräsentieren. Die Auswahl der Musterszenarien basierte auf Eigenschaften von spezifischen Modellen und auf der Entscheidung, welche der ursprünglichen Quantifizierungen die Modellgeschichte am besten widerspiegelte. Musterszenarien sind nicht wahrscheinlicher als andere Szenarien, aber das SRES-Autorenteam erachtet sie als geeignet, um eine bestimmte Modellgeschichte zu veranschaulichen. Sie sind in revidierter Form in Nakicenovic et al. (2000) eingefügt. Diese Szenarien wurden den strengsten Prüfungen unterzogen, sowohl vom Autorenteam wie auch durch den offenen SRES-Prozess. Auch für die anderen zwei Szenariengruppen wurden zur Veranschaulichung Szenarien ausgewählt. - Modellgeschichte: Eine erzählende Beschreibung eines Szenarios (oder einer Szenarienfamilie), die dessen Haupteigenschaften und die Zusammenhänge zwischen den Haupteinflussfaktoren und deren Entwicklungsdynamik hervorhebt. Städtische Wärmeinsel Die relative Wärme einer Stadt im Vergleich mit dem umliegenden ländlichen Gebiet, verbunden mit Änderungen im Abfluss, Auswirkungen der Betonwüste auf die Wärmespeicherung, Veränderungen der Oberflächen-Albedo, Änderungen der Verschmutzung und der Aerosole, usw. Szenario Eine plausible und häufig vereinfachte Beschreibung, wie die Zukunft sich gestalten könnte, basierend auf einer kohärenten und in sich konsistenten Reihe von Annahmen betreffend der treibenden Kräfte und wichtigsten Zusammenhänge. Szenarien können von Projektionen abgeleitet sein, beruhen aber oft auf zusätzlichen Informationen aus anderen Quellen, manchmal kombiniert mit einer Modellgeschichte. Siehe auch Emissionsszenario, SRESSzenarien. Treibhauseffekt Treibhausgase absorbieren thermische Infrarotstrahlung, die von der Erdoberfläche, von der Atmosphäre selber durch die gleichen Gase und durch Wolken ausgestrahlt wird. Atmosphärische Strahlung wird auf alle Seiten emittiert, einschließlich gegen unten zur Erdoberfläche. Auf diese Weise fangen die Treibhausgase Wärme im Oberflächen-Troposphären-System ein. Dies wird der “natürliche Treibhauseffekt” genannt. Die thermische Infrarotstrahlung in der Troposphäre hängt stark von der Temperatur der Atmosphäre in der Höhe ab, in der sie 5. Anhang Seite 57 / 57 ausgestrahlt wird. In der Troposphäre nimmt die Temperatur allgemein mit der Höhe ab. Tatsächlich stammt die in den Weltraum ausgestrahlte Infrarotstrahlung aus einer Höhe mit einer Temperatur von durchschnittlich -19°C, im Gleichgewicht mit der einfallenden NettoSonnenstrahlung, während die Erdoberfläche auf einer viel höheren Temperatur von durchschnittlich 14°C gehalten wird. Eine Zunahme der Treibhausgaskonzentration führt zu einer zunehmenden Undurchlässigkeit der Atmosphäre für Infrarot und somit zu einer Abstrahlung in den Weltraum aus größerer Höhe bei tieferer Temperatur. Dies verursacht einen Strahlungsantrieb, der zu einer Verstärkung des Treibhauseffektes führt, dem so genannten “erhöhten Treibhauseffekt”. Treibhausgas Treibhausgase sind diejenigen gasförmigen Bestandteile in der Atmosphäre, sowohl natürlichen wie anthropogenen Ursprungs, welche die Strahlung in denjenigen spezifischen Wellenlängen innerhalb des Spektrums der thermischen Infrarotstrahlung absorbieren und wieder ausstrahlen, die von der Erdoberfläche, der Atmosphäre selber und den Wolken abgestrahlt wird. Diese Eigenschaft verursacht den Treibhauseffekt. Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und Ozon (O3) sind die Haupttreibhausgase in der Erdatmosphäre. Außerdem gibt es eine Anzahl von ausschließlich vom Menschen produzierten Treibhausgasen in der Atmosphäre, wie die Halogenkohlenwasserstoffe und andere chlor- und bromhaltige Substanzen, die im Montreal-Protokoll behandelt werden. Neben CO2, N2O, und CH4 befasst sich das Kyoto-Protokoll mit den Treibhausgasen Schwefelhexafluorid (SF6), Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs) und Perfluorkohlenstoffe (PFCs). Unsicherheit Ein Ausdruck für das Ausmaß, in dem ein Wert ungewiss ist (z.B. der zukünftige Zustand des Klimasystems). Unsicherheit entsteht durch einen Mangel an Information oder durch Meinungsverschiedenheiten darüber, was bekannt ist oder überhaupt bekannt sein kann. Unsicherheit kann viele Quellen haben, von bezifferbaren Fehlern in Daten bis hin zu mehrdeutig formulierten Konzepten und Terminologien oder unsicheren Projektionen über menschliches Verhalten. Unsicherheit kann deshalb entweder quantitativ angegeben werden, z.B. durch eine Auswahl von berechneten Werten aus verschiedenen Modellen, oder durch qualitative Aussagen, die das Urteil eines Expertenteams wiedergeben (siehe Moss und Schneider, 2000; Manning et al., 2004). Siehe auch Wahrscheinlichkeit. Vulnerabilität (Empfindlichkeit/Verletzlichkeit) Besondere Empfindlichkeit bzw. Verletzlichkeit von zivilisatorischen Strukturen, Systemen und Institutionen gegenüber Auswirkungen des Klimawandels. Die Vulnerabilität wird durch die Gesamtheit der Indikatoren der Klimawirkungen bestimmt, mit denen spezifische klimatische Belastungen, damit verbundene potenzielle Auswirkungen sowie deren Verminderung durch das nutzbare Anpassungspotenzial beschrieben werden.