Stadtkern Spenge | Kleinere Städte und Gemeinden Informationsveranstaltung zu Fördermöglichkeiten für private Immobilieneigentümer am 12.07.2017 Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 www.dsk-gmbh.de Veranstaltungsprogramm Übersicht Gesamtmaßnahme „Stadtkern Spenge“ Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer Haus- und Hofflächenprogramm Durchgreifende Modernisierung und Instandsetzung Privater Rückbau von Gebäuden Steuerliche Begünstigung von Modernisierungsmaßnahmen Förderung durch die KfW Förderung durch die NRW.Bank Zeit für Fragen Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 2 Anlass für private Fördermaßnahmen Stadtbild wird wesentlich durch den öffentlichen Raum und Immobilien geprägt Öffentliche und private Baumaßnahmen sollen Hand in Hand erfolgen Unterstützung privater Baumaßnahmen durch Zuwendungen und erhöhte steuerliche Begünstigung Zuwendungen grundsätzlich für folgende Maßnahmen: Profilierung und Standortaufwertung (Haus- und Hofflächenprogramm), Durchgreifende Modernisierung, Rückbau Internetseite www.stadtkern-spenge.de Prozess, Maßnahmen, Fördermöglichkeiten für Private, Dokumente etc. Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 3 Finanzierungspaket Zuschüsse aus der Städtebauförderung Durchgreifende Modernisierung (max. 25 % der Modernisierungskosten) Haus- und Hofflächenprogramm (max. 30 EUR pro m² umgestaltete Fläche) Erhöhte steuerliche Begünstigung Öffentl. Zuschüsse/ Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) NRW. Bank Finanzierung Kredite Kapitalmarkt/ Bauspardarlehen Eigenkapital Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 4 Sanierungsgebiet Beschluss ISEK mit öffentlichen und privaten Maßnahmen Maßnahmenfinanzierung: Förderanteil Bund/Land: 70% Eigenanteil Stadt Spenge: 30% Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 5 Haus- und Hofflächenprogramm Ziel Aufwertung des Stadtbilds (öffentlich einsehbare Flächen) Fördergegenstände Erneuerung von öffentlich sichtbaren Gebäudeflächen Erneuerung von öffentlich sichtbaren Dachflächen inkl. Begrünung Erneuerung von öffentlich sichtbaren historischen Stützmauern und Einfriedungen Herrichtung und Gestaltung öffentlich einsehbarer Hofflächen, auch i. V. m. Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden Entsiegelung befestigter zu Schaffung von nicht-öffentlichen Grün- und Gartenflächen Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 6 Haus- und Hofflächenprogramm Förderzweck Verbesserung des Erscheinungsbilds und der Attraktivität des Stadtkerns durch Aufwertung privater Gebäude und Freiflächen Rechtsanspruch Vergabe Fördermittel durch Stadt im Rahmen der verfügbaren Zuschüsse und Haushaltsmittel, kein Rechtsanspruch Zuschuss Insgesamt maximal 50 % der förderfähigen Kosten, d. h. maximal 30 EUR pro m² umgestaltete Fläche Budget rund 76.000 € Zuwendung bewilligt (Bescheid 2016) Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 7 Haus- und Hofflächenprogramm Umfang und Höhe der Förderung Zuschuss ist begrenzt auf : 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Gebäudeaußenfassaden 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Dächern 5.000,00 EUR bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen Förderung erfolgt nur, wenn Zuschuss mindestens 500,00 EUR beträgt Nicht mehr als 20.000,00 EUR je Objekt Zweckbindungsfrist Durch Förderung erreichter Zustand ist 10 Jahre zu erhalten Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 8 Haus- und Hofflächenprogramm Fördervoraussetzungen Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet Städtebaulicher Vertrag bzw. Förderbescheid Die aus Fördermitteln gedeckten Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden Zuwendungsempfänger Eigentümer Erbbauberechtigte Personen mit einer eigentümergleichen Rechtsstellung, durch die die Einhaltung der Zweckbindung sichergestellt ist Weitere Informationen Vergaberichtlinie der Stadt Spenge Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 9 Musterberechnung Kosten nach Vergaberichtlinie Summe netto [€] 10 Summe brutto [€] ZuwendungsZuwendungsZuwendungsZuwendung relevante relevante fähige Kosten Kosten pro m² pro m² [€] Kosten [€] pro m² [€] [€] Herrichtung und Gestaltung von sichtbaren Außenwänden 8.403,36 10.000,00 10.000,00 Fassadengestaltung (200 m²) 8.403,36 10.000,00 10.000,00 Gesamtsumme 8.403,36 10.000,00 10.000,00 Summe Zuwendung [€] 5.000,00 50,00 50,00 25,00 5.000,00 5.000,00 Summe Zuschuss 5.000,00 Zuwendung Bund/Land 70 % 3.500,00 Eigenanteil Stadt 30 % 1.500,00 Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 Beispiele Profilierung und Standortaufwertung (Haus- und Hofflächenprogramm) vorher Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 nachher 11 12 Fragen? Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 Modernisierung und Instandsetzung Ziele: Verbesserung, Erhaltung und Erneuerung eines Gebäudes, das von besonderer Bedeutung für das Stadtbild ist Umnutzung oder Umgestaltung eines Gebäudes, wenn das Gebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sonst nicht mehr nutzbar ist Beispielhafte Maßnahmen: Verbesserung Grundriss Verbesserung Elektroinstallation Verbesserung sanitäre Einrichtungen Verbesserung Zugänglichkeit Gebäude Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 13 Modernisierung und Instandsetzung Fördersatz max. 25 % der unrentierlichen Kosten (Kosten abzügl. zu erwartende Erlöse für Zweckbindungsdauer) Budget rund 430.000 € Zuwendung möglich (laut ISEK, Beantragung nötig) Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 14 Beispiel Modernisierung und Instandsetzung vorher Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 nachher 15 Ablaufschema priv. Fördermaßnahmen Planung Modernisierungsmaßnahme Abstimmung Maßnahme und Durchführungszeitraum Schriftlicher Antrag an die Stadt Spenge Einreichen 3 vergleichbarer Angebote von verschiedenen Unternehmen, inkl. Angabe der Flächenmaße (Fassade, Fenster, Eingangsbereich, Dach) in m² Erteilung Förderbescheid durch Stadt Beauftragung und Durchführung der Maßnahmen Vorlage Kostennachweise bei Stadt Prüfung Kostennachweise durch Stadt/ DSK und Auszahlung Fördermittel Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 16 Privater Rückbau von Gebäuden* Voraussetzungen (u. a.): Eine Nach- oder Umnutzung des Gebäudes ist nicht (wirtschaftlich) realisierbar Gebäude hat keine ortsbildprägende Bedeutung Gebäude stellt städtebaulichen Missstand dar Zuschuss: Maximal 50 % der Rückbaukosten Vorhandene Restbuchwerte erhöhen die Förderung 17 Förderfähige Kosten: Planungskosten Altlastenuntersuchungen Rückbaukosten Rückbaufolgekosten Evtl. entstehende Verwertungserlöse werden abgezogen Budget Rund 72.000 € Zuwendung möglich (ISEK) * Zuschuss zum Rückbau von Nebengebäuden über „Profilierung und Standortaufwertung“ Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 Privater Rückbau von Gebäuden Ausgaben 18 Summe netto [€] Restbuchwerte gemäß Bescheinigung Rückbau Gebäude sowie Entsorgung aller Materialien Baunebenkosten Summe Ausgaben Summe brutto [€] Förderfähige Ausgaben [€] 30.000,00 30.000,00 50.420,17 60.000,00 60.000,00 2.521,01 3.000,00 3.000,00 50.420,17 93.000,00 93.000,00 Zuwendungsrelevante Ausgaben 93.000,00 Kappungsgrenze 50 % 46.500,00 Zuschuss Bund/Land (70 %) 32.550,00 Eigenanteil Stadt (30 %) 13.950,00 Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 Erhöhte steuerliche Begünstigung im Sanierungsgebiet Besondere Absetzungsmöglichkeiten: Kosten der Modernisierungs- und Instandsetzung zu 100 % in zwölf Jahren (bei Vermietung) bzw. zu 90 % in zehn Jahren (bei Eigennutzung) oder Verteilung Erhaltungsaufwand auf zwei bis fünf Jahre Voraussetzungen: Lage im Sanierungsgebiet Modernisierungsvereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer Bescheinigung Stadt zur Vorlage beim Finanzamt Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 19 Erhöhte steuerliche Begünstigung Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 20 Erhöhte steuerliche Begünstigung | Beispielberechnung Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 21 Erhöhte steuerliche Begünstigung | Beispielberechnung Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 22 Erhöhte steuerliche Begünstigung Begünstigte Einzelmaßnahmen Baumaßnahmen, die auf die Wiederherstellung des ursprünglichen baulichen Zustandes ausgerichtet sind Maßnahmen, die zur sinnvollen Nutzung des Gebäudes objektiv notwendig sind: Erhaltung und Erneuerung eines Gebäudes, das für die Raumbildung eines Straßenzuges oder Marktplatzes von besonderer Bedeutung ist; Umnutzung oder Umgestaltung eines Gebäudes, wenn das Gebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sonst nicht mehr nutzbar ist; Maßnahmen zur notwendigen Anpassung an den allgemeinen Wohnungsstandard über die Mindestanforderung für die Modernisierung i. S. des § 177 BauGB hinaus (keine Luxusmodernisierung) Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 23 Erhöhte steuerliche Begünstigung Nicht Begünstigte Einzelmaßnahmen Baumaßnahmen, durch die der Gebrauchswert des Gebäudes weit über die Anforderungen der Sanierung angehoben wird (Luxusmodernisierungen) Neubauten (Anm.: i. d. R. auch der originalgetreue Neubau nach historischem Vorbild) Erweiterungen, durch die die Nutzfläche zwar vergrößert wird, die aber nicht zur Herstellung der Funktionsfähigkeit des Gebäudes notwendig sind (z. B. aufwändiger Ausbau Dachgeschoss) Laufende Instandsetzungsmaßnahmen Außenanlagen ohne funktionalen Zusammenhang zum Gebäude (z. B. Hofbefestigungen / Rasenanlagen / Blumen / Ziersträucher / Bäume ohne Bezug zum Gebäude) Aufwendungen für bewegliche Einrichtungsgegenstände Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 24 25 Fragen? Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 Förderung durch die KfW KfW-Förderung auch außerhalb des Sanierungsgebietes möglich zinsgünstige Darlehen oder verlorene Zuschüsse Bei Krediten ist die Hausbank anzusprechen Bei Zuschüssen ist die KfW anzusprechen Nachrangigkeit Bei energetischen Maßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllen Förderprogramm der KfW ist anzuwenden & die Städtebauförderung scheidet aus Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 26 Förderung durch die KfW Förderart Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (nur 1- und 2-Familienhäuser & Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften) Informationen Erstberatung durch die DSK Kostenfreie Servicenummer der KfW: 0800 539 9002 www.kfw.de/programmnummer (z. B. 430) Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 27 Förderung durch die KfW Förderhöhe 430: Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss: KfW-Effizienzhaus: Zuschuss bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, max. 25.500 EUR pro Wohneinheit Einzelmaßnahmen: Zuschuss 10 % der förderfähigen Kosten, max. 5.000 Euro pro Wohneinheit 151: Energieeffizient Sanieren – Kredit (Zinssatz derzeit 0,75%) bis 100.000 Euro beim KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpaketen 431: Qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 € Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 28 NRW.Bank Förderung durch die NRW.Bank Programm „Gebäudesanierung“ fördert z.B. energetische Sanierungsmaßnahmen Förderung außerhalb des Sanierungsgebiets möglich Bietet zinsgünstige Darlehen Ziele: Steigerung der Energieeffizienz Verbesserung des Umweltschutzes Verbesserung des barrierefreien Umbaus Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 29 NRW.Bank Förderfähige Maßnahmen: Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Fenster, Wärme-Dämmung) Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen Modernisierung und Instandsetzung mit dem Ziel den Ressourcenverbrauch zu verringern (z. B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung) Barrierereduzierung (z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt) Behebung baulicher Mängel (z. B. in Hinblick auf Schadstoffsanierung) bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz Informationen: Erstberatung durch die DSK Servicenummer: Tel.: 0 211 91741-4800 | www.nrwbank.de Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 30 31 Fragen? Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 Nächste Schritte Weitere Infos: www.stadtkern-spenge.de Förderfibel Beratungsgespräch Viel Erfolg mit Ihren Baumaßnahmen! Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017 32 33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Andre Wagner M.Sc. Annika Meißner Mittelstraße 55 | 33602 Bielefeld Tel. 0521/584864-22 │ [email protected] Tel. 0521/584864-33│ [email protected] Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017