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Stadtkern Spenge | Kleinere Städte und Gemeinden
Informationsveranstaltung zu Fördermöglichkeiten
für private Immobilieneigentümer am 12.07.2017
Infoveranstaltung private Eigentümer Stadtkern Spenge | 12.07.2017
www.dsk-gmbh.de
Veranstaltungsprogramm
Übersicht Gesamtmaßnahme „Stadtkern Spenge“
Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer
Haus- und Hofflächenprogramm
Durchgreifende Modernisierung und Instandsetzung
Privater Rückbau von Gebäuden
Steuerliche Begünstigung von Modernisierungsmaßnahmen
Förderung durch die KfW
Förderung durch die NRW.Bank
Zeit für Fragen
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Anlass für private Fördermaßnahmen
Stadtbild wird wesentlich durch den öffentlichen Raum und Immobilien geprägt
Öffentliche und private Baumaßnahmen sollen Hand in Hand erfolgen
Unterstützung privater Baumaßnahmen durch Zuwendungen
und erhöhte steuerliche Begünstigung
Zuwendungen grundsätzlich für folgende Maßnahmen:
Profilierung und Standortaufwertung (Haus- und Hofflächenprogramm),
Durchgreifende Modernisierung,
Rückbau
Internetseite www.stadtkern-spenge.de
Prozess, Maßnahmen, Fördermöglichkeiten für Private, Dokumente etc.
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Finanzierungspaket
Zuschüsse aus der Städtebauförderung
Durchgreifende Modernisierung (max. 25 % der Modernisierungskosten)
Haus- und Hofflächenprogramm (max. 30 EUR pro m² umgestaltete Fläche)
Erhöhte steuerliche Begünstigung
Öffentl. Zuschüsse/ Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
NRW. Bank
Finanzierung Kredite Kapitalmarkt/ Bauspardarlehen
Eigenkapital
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Sanierungsgebiet
Beschluss ISEK mit öffentlichen
und privaten Maßnahmen
Maßnahmenfinanzierung:
Förderanteil Bund/Land:
70%
Eigenanteil Stadt Spenge:
30%
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Haus- und Hofflächenprogramm
Ziel
Aufwertung des Stadtbilds (öffentlich einsehbare Flächen)
Fördergegenstände
Erneuerung von öffentlich sichtbaren Gebäudeflächen
Erneuerung von öffentlich sichtbaren Dachflächen inkl. Begrünung
Erneuerung von öffentlich sichtbaren historischen Stützmauern und Einfriedungen
Herrichtung und Gestaltung öffentlich einsehbarer Hofflächen, auch i. V. m. Rückbau
untergeordneter baulicher Anlagen
Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden
Entsiegelung befestigter zu Schaffung von nicht-öffentlichen Grün- und Gartenflächen
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Haus- und Hofflächenprogramm
Förderzweck
Verbesserung des Erscheinungsbilds und der Attraktivität des Stadtkerns
durch Aufwertung privater Gebäude und Freiflächen
Rechtsanspruch
Vergabe Fördermittel durch Stadt im Rahmen der verfügbaren Zuschüsse und
Haushaltsmittel, kein Rechtsanspruch
Zuschuss
Insgesamt maximal 50 % der förderfähigen Kosten,
d. h. maximal 30 EUR pro m² umgestaltete Fläche
Budget
rund 76.000 € Zuwendung bewilligt (Bescheid 2016)
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Haus- und Hofflächenprogramm
Umfang und Höhe der Förderung
Zuschuss ist begrenzt auf :
10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Gebäudeaußenfassaden
10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Dächern
5.000,00 EUR bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen
Förderung erfolgt nur, wenn Zuschuss mindestens 500,00 EUR beträgt
Nicht mehr als 20.000,00 EUR je Objekt
Zweckbindungsfrist
Durch Förderung erreichter Zustand ist 10 Jahre zu erhalten
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Haus- und Hofflächenprogramm
Fördervoraussetzungen
Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet
Städtebaulicher Vertrag bzw. Förderbescheid
Die aus Fördermitteln gedeckten Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden
Zuwendungsempfänger
Eigentümer
Erbbauberechtigte
Personen mit einer eigentümergleichen Rechtsstellung, durch die die Einhaltung der
Zweckbindung sichergestellt ist
Weitere Informationen
Vergaberichtlinie der Stadt Spenge
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Musterberechnung
Kosten nach Vergaberichtlinie
Summe
netto [€]
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Summe
brutto [€]
ZuwendungsZuwendungsZuwendungsZuwendung
relevante
relevante
fähige Kosten
Kosten pro m²
pro m² [€]
Kosten [€]
pro m² [€]
[€]
Herrichtung und Gestaltung von
sichtbaren Außenwänden
8.403,36
10.000,00
10.000,00
Fassadengestaltung (200 m²)
8.403,36
10.000,00
10.000,00
Gesamtsumme
8.403,36
10.000,00
10.000,00
Summe
Zuwendung [€]
5.000,00
50,00
50,00
25,00
5.000,00
5.000,00
Summe Zuschuss
5.000,00
Zuwendung Bund/Land 70 %
3.500,00
Eigenanteil Stadt 30 %
1.500,00
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Beispiele Profilierung und Standortaufwertung
(Haus- und Hofflächenprogramm)
vorher
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nachher
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Fragen?
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Modernisierung und Instandsetzung
Ziele:
Verbesserung, Erhaltung und Erneuerung eines Gebäudes,
das von besonderer Bedeutung für das Stadtbild ist
Umnutzung oder Umgestaltung eines Gebäudes, wenn das Gebäude unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten sonst nicht mehr nutzbar ist
Beispielhafte Maßnahmen:
Verbesserung Grundriss
Verbesserung Elektroinstallation
Verbesserung sanitäre Einrichtungen
Verbesserung Zugänglichkeit Gebäude
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Modernisierung und Instandsetzung
Fördersatz
max. 25 % der unrentierlichen Kosten
(Kosten abzügl. zu erwartende Erlöse für Zweckbindungsdauer)
Budget
rund 430.000 € Zuwendung möglich (laut ISEK, Beantragung nötig)
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Beispiel Modernisierung und Instandsetzung
vorher
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nachher
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Ablaufschema priv. Fördermaßnahmen
Planung Modernisierungsmaßnahme
Abstimmung Maßnahme und Durchführungszeitraum
Schriftlicher Antrag an die Stadt Spenge
Einreichen 3 vergleichbarer Angebote von verschiedenen Unternehmen, inkl.
Angabe der Flächenmaße (Fassade, Fenster, Eingangsbereich, Dach) in m²
Erteilung Förderbescheid durch Stadt
Beauftragung und Durchführung der Maßnahmen
Vorlage Kostennachweise bei Stadt
Prüfung Kostennachweise durch Stadt/ DSK und Auszahlung
Fördermittel
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Privater Rückbau von Gebäuden*
Voraussetzungen (u. a.):
Eine Nach- oder Umnutzung des
Gebäudes ist nicht (wirtschaftlich)
realisierbar
Gebäude hat keine ortsbildprägende
Bedeutung
Gebäude stellt städtebaulichen
Missstand dar
Zuschuss:
Maximal 50 % der Rückbaukosten
Vorhandene Restbuchwerte erhöhen die
Förderung
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Förderfähige Kosten:
Planungskosten
Altlastenuntersuchungen
Rückbaukosten
Rückbaufolgekosten
Evtl. entstehende Verwertungserlöse
werden abgezogen
Budget
Rund 72.000 € Zuwendung möglich (ISEK)
* Zuschuss zum Rückbau von Nebengebäuden über „Profilierung und Standortaufwertung“
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Privater Rückbau von Gebäuden
Ausgaben
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Summe
netto [€]
Restbuchwerte gemäß Bescheinigung
Rückbau Gebäude sowie Entsorgung aller Materialien
Baunebenkosten
Summe Ausgaben
Summe
brutto [€]
Förderfähige
Ausgaben [€]
30.000,00
30.000,00
50.420,17
60.000,00
60.000,00
2.521,01
3.000,00
3.000,00
50.420,17
93.000,00
93.000,00
Zuwendungsrelevante Ausgaben
93.000,00
Kappungsgrenze 50 %
46.500,00
Zuschuss Bund/Land (70 %)
32.550,00
Eigenanteil Stadt (30 %)
13.950,00
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Erhöhte steuerliche Begünstigung im Sanierungsgebiet
Besondere Absetzungsmöglichkeiten:
Kosten der Modernisierungs- und Instandsetzung zu 100 % in zwölf Jahren
(bei Vermietung)
bzw. zu 90 % in zehn Jahren (bei Eigennutzung)
oder Verteilung Erhaltungsaufwand auf zwei bis fünf Jahre
Voraussetzungen:
Lage im Sanierungsgebiet
Modernisierungsvereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer
Bescheinigung Stadt zur Vorlage beim Finanzamt
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Erhöhte steuerliche Begünstigung
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Erhöhte steuerliche Begünstigung | Beispielberechnung
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Erhöhte steuerliche Begünstigung | Beispielberechnung
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Erhöhte steuerliche Begünstigung
Begünstigte Einzelmaßnahmen
Baumaßnahmen, die auf die Wiederherstellung des ursprünglichen baulichen Zustandes
ausgerichtet sind
Maßnahmen, die zur sinnvollen Nutzung des Gebäudes objektiv notwendig sind:
Erhaltung und Erneuerung eines Gebäudes, das für die Raumbildung eines
Straßenzuges oder Marktplatzes von besonderer Bedeutung ist;
Umnutzung oder Umgestaltung eines Gebäudes, wenn das Gebäude unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten sonst nicht mehr nutzbar ist;
Maßnahmen zur notwendigen Anpassung an den allgemeinen Wohnungsstandard über
die Mindestanforderung für die Modernisierung i. S. des § 177 BauGB hinaus (keine
Luxusmodernisierung)
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Erhöhte steuerliche Begünstigung
Nicht Begünstigte Einzelmaßnahmen
Baumaßnahmen, durch die der Gebrauchswert des Gebäudes weit über die
Anforderungen der Sanierung angehoben wird (Luxusmodernisierungen)
Neubauten (Anm.: i. d. R. auch der originalgetreue Neubau nach historischem Vorbild)
Erweiterungen, durch die die Nutzfläche zwar vergrößert wird, die aber nicht zur
Herstellung der Funktionsfähigkeit des Gebäudes notwendig sind (z. B. aufwändiger
Ausbau Dachgeschoss)
Laufende Instandsetzungsmaßnahmen
Außenanlagen ohne funktionalen Zusammenhang zum Gebäude (z. B. Hofbefestigungen
/ Rasenanlagen / Blumen / Ziersträucher / Bäume ohne Bezug zum Gebäude)
Aufwendungen für bewegliche Einrichtungsgegenstände
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Fragen?
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Förderung durch die KfW
KfW-Förderung
auch außerhalb des Sanierungsgebietes möglich
zinsgünstige Darlehen oder verlorene Zuschüsse
Bei Krediten ist die Hausbank anzusprechen
Bei Zuschüssen ist die KfW anzusprechen
Nachrangigkeit
Bei energetischen Maßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen der KfW
erfüllen
Förderprogramm der KfW ist anzuwenden & die Städtebauförderung scheidet aus
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Förderung durch die KfW
Förderart
Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (nur 1- und 2-Familienhäuser & Eigentumswohnungen
in Wohnungseigentümergemeinschaften)
Informationen
Erstberatung durch die DSK
Kostenfreie Servicenummer der KfW: 0800 539 9002
www.kfw.de/programmnummer (z. B. 430)
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Förderung durch die KfW
Förderhöhe
430: Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss:
KfW-Effizienzhaus: Zuschuss bis zu 25 % der förderfähigen Kosten,
max. 25.500 EUR pro Wohneinheit
Einzelmaßnahmen: Zuschuss 10 % der förderfähigen Kosten,
max. 5.000 Euro pro Wohneinheit
151: Energieeffizient Sanieren – Kredit (Zinssatz derzeit 0,75%)
bis 100.000 Euro beim KfW-Effizienzhaus
oder 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpaketen
431: Qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen
Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 €
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NRW.Bank
Förderung durch die NRW.Bank
Programm „Gebäudesanierung“ fördert z.B. energetische Sanierungsmaßnahmen
Förderung außerhalb des Sanierungsgebiets möglich
Bietet zinsgünstige Darlehen
Ziele:
Steigerung der Energieeffizienz
Verbesserung des Umweltschutzes
Verbesserung des barrierefreien Umbaus
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NRW.Bank
Förderfähige Maßnahmen:
Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Fenster, Wärme-Dämmung)
Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der
unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen
Modernisierung und Instandsetzung mit dem Ziel den Ressourcenverbrauch zu
verringern (z. B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung)
Barrierereduzierung (z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt)
Behebung baulicher Mängel (z. B. in Hinblick auf Schadstoffsanierung)
bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Informationen:
Erstberatung durch die DSK
Servicenummer: Tel.: 0 211 91741-4800 | www.nrwbank.de
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Fragen?
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Nächste Schritte
Weitere Infos:
www.stadtkern-spenge.de
Förderfibel
Beratungsgespräch
Viel Erfolg mit Ihren Baumaßnahmen!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dipl.-Ing. Andre Wagner
M.Sc. Annika Meißner
Mittelstraße 55 | 33602 Bielefeld
Tel. 0521/584864-22 │ [email protected]
Tel. 0521/584864-33│ [email protected]
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