Sie betreten jetzt den Stadtkern, befolgen Sie die nachfolgenden Regeln: Von 21.00 Uhr bis 09.00 Uhr müssen die Weimarer Bürger den Stadtkern verlassen. Pünktlich um 21.00 bitten wir alle Bewohner, in ihre Wohnungen in den ihnen zugewiesenen Stadtteilen zurückzukehren. Ab um 09.00 ist der Zutritt an den Weimarer Sicherheitspunkten erlaubt. Alle Bewohner dürfen sich nur in historischer Kleidung aus dem 18. Jahrhundert durch den Stadtkern bewegen. Nahrungsaufnahme in der Öffentlichkeit ist verboten, ausgeschlossen davon ist das Verspeisen von Bratwurst. Jeder Bürger muss einen Vers aus Goethes Faust zitieren können. Jeder Bürger muss im Stande sein, die Touristen durch den historischen Stadtkern führen zu können. Die Schriftliche Bestätigung dieser Fähigkeit ist Voraussetzung für die Zutrittserlaubnis der Altstadt. Das Betreten der Grünflächen ist verboten. Hunde und andere Tiere außer Tauben und Spatzen dürfen nicht in den Stadtkern. Wir bitten daher um Verständnis, dass entlaufene Tiere aus Sicherheitsgründen eingeschläfert werden müssen. Menschen mit einem niedrigeren Bildungsstand als dem Abitur bitten wir in der Öffentlichkeit nur leise zu sprechen. Das Lesen in der Öffentlichkeit ist nur gestattet, wenn es sich dabei um Werke von Goethe und Schiller handelt. Einkaufen ist an jedem zweiten Montag zwischen den Sperrzeiten erlaubt. Musik über den MP3- Player zu hören, ist nur gestattet, wenn es sich dabei um klassische Musik handelt. Das Urinieren in der Öffentlichkeit ist strengstens verboten. Das Rauchen von Zigaretten und Zigarren ist untersagt. Raucher sollen sich auf die klassische Pfeife beschränken. Kinder dürfen die Altstadt erst ab dem 15. Lebensjahr betreten. Es liegt im Ermessen der Weimarer Bürger, wenn Sie Verstöße gegen die oben aufgeführten Regeln umgehend unter folgender Hotline melden: Tel.: 03643/ 545400 Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen einen angenehmen Besuch in Weimar!