bethanien - Büro Luchterhandt

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Bethanien
Hochbaulich-freiraumplanerischer
Realisierungswettbewerb
Auslobung
Auftraggeberin
Inhalt
Bauverein der Elbgemeinden eG
Heidrehmen 1
22589 Hamburg
Teil A Aufgabenstellung 3
Im Einvernehmen mit:
Freie und Hansestadt Hamburg
2 Der Standort 9
2.1 Das Quartier – zwischen Tarpenbek-, Schede-,
Fricke- und Martinistraße 9
2.2 Die Bebauung 9
2.3 Baurecht 9
2.4 Naturschutzrecht - Baumschutz 11
2.5 Das Krankenhaus Bethanien eine über 120-jährige Geschichte 11
Vertreten durch:
Bezirksamt Hamburg-Nord
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Verfahrenskoordination
büro luchterhandt
stadtplanung.stadtforschung.stadtreisen
Daniel Luchterhandt, Manuela Witt, Hella Kotschi
Shanghaiallee 6
20457 Hamburg
[email protected]
www.luchterhandt.de
Hamburg, im April 2013
1 Anlass und Zielsetzung 5
1.1 Das Projekt 5
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Aufgabenstellung 13
Architektonisches Aufgabenfeld 13
Freiraumplanerisches Aufgabenfeld 15
Erschließung 17
Barrierefreiheit 17
Energie/Nachhaltigkeit 17
Kostenrahmen 17
4 Raum- und Funktionsprogramm 18
4.1 Kulturelle und soziale Einrichtungen im Altbau bzw.
Ersatzneubau bei Erhalt der Fassade 20
4.2 Wohnen im Altbau bzw. Ersatzneubau bei Erhalt der
Fassade 21
4.3 Wohnen im Neubau 23
4.4 Tiefgarage 23
5 Vorgaben und Restriktionen 25
6 Standortdokumentation 26
Teil B Verfahren 28
Quellen:
Freie und Hansestadt Hamburg: Ausschreibung Leben am Eppendorfer Park
http://www.martinierleben.de
Stadtteilarchiv Eppendorf e.V., Hamburg
Stifter, Schwestern, Zufluchtsstätten – Geschichte(n) rund um die Martinstraße in Hamburg-Eppendorf, Hamburg, 2012
TEIL A: Aufgabenstellung
Anlass und Zielsetzung
Der Standort
Aufgabenstellung
Raumprogramm
Vorgaben und Restriktionen
Standortdokumentation
1942
1331
1837
3553
919
3639
1502
3718
813
200
126
3694
1119
1120
3717
3693
474
881
Tarpenbekstraße
1166
3715
3716
778
3714
Text
3711
2250
2248
2251
2249
162
836
ke
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1343
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107
874
1990
3711
332
871
2010
2070
1
Anlass und allgemeine Zielsetzung
Nach fast 120 Jahren Krankenhausbetrieb ist das Krankenhaus Bethanien im Februar 2011 umgezogen. Grund
dafür ist die Vereinigung der evangelischen Krankenhäuser Alten Eichen, Bethanien und Elim. Gemeinsam sind
sie in den Neubau des AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM
HAMBURG an der Hohen Weide in Hamburg Eimsbüttel
eingezogen.
Mit dem Auszug des Krankenhauses ergibt sich die
Chance, das historisch gewachsene Ensemble an der
Martinistraße 44 durch behutsame Modernisierung weiter zu entwickeln und in ein attraktives und lebendiges
Wohnquartier umzuwandeln.
1.1 Das Projekt
Das Konzept des Bauvereins der Elbgemeinden und der
Initiative MARTINIerLEBEN e.V. sieht folgende Nutzungen vor:
Insgesamt sollen 72 genossenschaftliche Mietwohnungen errichtet werden, von denen 47 Wohnungen für Familien und 25 Wohnungen für eine Baugemeinschaft
vorgesehen sind. Außerdem soll eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft mit 10 Plätzen geschaffen werden.
Die 25 Wohnungen der Baugemeinschaft sollen vorwiegend für ältere Menschen errichtet werden. Diese müsZur Sicherung der Wohnnutzung im sogenannten Stifts- sen daher besonderen Anforderungen an eine seniorenquartier wurde 2006 die Aufstellung eines Bebauungsgerechte Bauweise genügen. Fünf Wohnungen sind für
planes für das Grundstück Martinistraße 44 und den ge- Menschen mit Behinderung zu planen. Eine Wohnung
samten Baublock veranlasst. Dieser sieht den Erhalt des
ist für eine Wohngemeinschaft mit fünf Personen vorvorderen Gebäudeteils des historisch bedeutsamen Begesehen.
standsgebäudes an der Martinistraße vor. Der rückwärtige Gebäudeteil sowie die rückwärtigen Gebäude können Der Auslober beabsichtigt Fördermittel der Hamburgiabgebrochen werden.
schen Wohnungsbaukreditanstalt in Anspruch zu nehmen. Alle Wohnungen sind daher gemäß den Richtlinien
Im November 2011 wurde das Grundstück von der Fider WK zu konzipieren.
nanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeschrieben. Insgesamt 15 Bieter beteiligten sich an der In das modernisierte ehemalige Krankenhaus Bethanien
Konzeptausschreibung. Den Zuschlag erhielt der Bauver- soll darüber hinaus das Kulturhaus Eppendorf und das
ein der Elbgemeinden eG (BVE), der gemeinsam mit dem Stadtteilarchiv Eppendorf einziehen. Desweiteren wird
Stadtteilnetzwerk MARTINIerLEBEN e.V. das Konzept zur die HAMBURGISCHE BRÜCKE – Gesellschaft für private
Umnutzung des Grundstücks erarbeitete. Auf dem Kran- Sozialarbeit e.V. – mit ihrer Sozialstation sowie einer neu
kenhausgelände sollen nun genossenschaftliche Mietzu gründenden Tagespflege Räume im ehemaligen Kranwohnungen (öffentlich gefördert) errichtet sowie Pflege- kenhausgebäude beziehen.
und Kulturnutzungen untergebracht werden. Ziel dabei
ist die behutsame Umnutzung des ehemaligen Krankenhausgeländes im Sinne eines lebendigen Wohnquartiers.
Die historische Fassade des ehemaligen Krankenhauses
bleibt dabei erhalten, der rückwärtige Gebäudeteil und
die rückwärtigen Gebäude werden zugunsten von hochwertigen Wohnungsneubauten abgerissen. Im Mittelpunkt des Konzeptes steht: Tradition und Moderne baulich zu einem charmanten Wohn- und Lebensquartier
zu verbinden und dabei die Lebendigkeit des Quartiers
durch Mieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau
zu gewährleisten, sowie das generationenübergreifende
und gutnachbarschaftliche Miteinander zu ermöglichen.
Linke Seite: Luftbild und Lageplan mit Wettbewerbsgebiet
5
6
Der Bauverein der Elbgemeinden eG (BVE)
Der BVE verspricht „Wohnen mit Lebensqualität“ seit
1899 in und um Hamburg. Mehr als 113 Jahre nach seiner Gründung darf der BVE mit über 19.000 Mitgliedern
und einem Angebot von rd. 13.500 Wohnungen zu den
größten Baugenossenschaften Hamburgs, des Hamburger
Umlandes und der Bundesrepublik Deutschland zählen.
Die aktive Bautätigkeit des BVE wird auch durch rd. 320
Neubauwohnungen dokumentiert, die in den Jahren
2011/2012 in der Erstellung waren.
Der BVE erfüllt seit 113 Jahren das wesentliche Unternehmensziel: Die Bereitstellung von genossenschaftlich
sicherem, zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum.
Ob familienfreundliches Wohnen, attraktives betreutes
Wohnen im besten Alter oder Gründung einer zweisamen Partnerschaft, der BVE gibt ein gutes Beispiel dafür,
dass jede Generation, jeder persönliche Lebensabschnitt
etwas anderes braucht und dennoch in einer Gemeinschaft miteinander verbunden sein kann.
MARTINIerLEBEN e.V.
Im Jahr 2006 schlossen sich verschiedene soziale, kulturelle und kirchliche Einrichtungen sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger unter dem Motto „Generationen
gemeinsam“ in Eppendorf zusammen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels setzen sie sich für
eine Stadt für alle Lebensalter ein, führen generationsübergreifende Kultur- und Freizeitprojekte durch und
unterstützen die gesellschaftliche Integration und Teilhabe insbesondere von älteren Mitbürgern.
MARTINIerLEBEN e.V. wurde wegen seiner Themenstellung und seines exemplarischen Beteiligungsansatzes in
die Förderung durch das EU-Projekt „DC Noise“ – Demographic Change – New Opportunities in Shrinking Europe – (sinngemäße Übersetzung: „Quartiere fit machen
für den demographischen Wandel“) aufgenommen und
wird dabei von Stattbau Hamburg GmbH und dem Bezirksamt Hamburg-Nord fachlich begleitet. Es wurde zudem ein Quartiersbüro eingerichtet, in welchem die Aktivitäten koordiniert und u. a. generationenübergreifende
Kulturprojekte angeboten werden. Wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Quartiersbüros ist die laufende
Einbeziehung sowohl der lokal aktiven Einrichtungen als
auch der Quartiersbewohnerinnen und -bewohner.
Baugemeinschaft MARTINIS
Im Januar 2012 schloss sich die Baugemeinschaft mit
dem passenden Namen ‚Martinis‘ zusammen. Die zwischen 50 und 70 Jahre alten Mitglieder möchten auf
dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses Bethanien
vorwiegend in Single-Wohnungen, aber in enger Nachbarschaft zusammenleben in einer „Mischung aus Menschen unterschiedlicher sozialer Hintergründe und Lebensformen, von Behinderten und Nicht-Behinderten“.
Vier Mitglieder der Baugemeinschaft sind Rollstuhlfahrer/innen. Die familiengerechten Wohnungen, die auf
dem Krankenhausgelände geplant sind, werden für den
‚jungen Anteil‘ der Mischung auf dem Gelände sorgen.
Denn die Martinis wollen keineswegs auf ein behäbiges
Altenteil, sondern „wir möchten unsere Talente und Fähigkeiten nicht nur für unsere Gruppe nutzen, sondern
auch in offenen Projekten anbieten und hiermit zu einem lebendigen Milieu im Quartier beitragen.“
Ziel von MARTINIerLEBEN e.V. ist es, das Quartier an
der Martinistraße als einen Lebensraum von bestehender Qualität weiterzuentwickeln. Seit Dezember 2011 ist
MARTINIerLEBEN e.V. ein eingetragener Verein. Die Kooperationspartner sind bzw. es arbeiten mit:
• Bauverein der Elbgemeinden eG (BVE)
• Diakoniewerk Schwesternheim Bethanien
• HAMBURGISCHE BRÜCKE – Gesellschaft für private
Sozialarbeit e.V.
• Kindertagesstätte Schedestraße
• Kirchengemeinde St. Martinus und Begegnungsstätte
Martinistraße
• Kulturhaus Eppendorf
• Stadtteilarchiv Eppendorf
• STATTBAU HAMBURG GmbH
• sowie engagierte Nachbarinnen und Nachbarn.
Linke Seite: Schrägluftaufnahme und Ansicht des
ehem. Krankenhauses Bethanien an der Martinistraße
7
8
2
Der Standort
2.1 Das Martini-Quartier zwischen Tarpenbek-,
Schede-, Fricke- und Martinistraße
Zwischen 1888 und 1914 entstand rund um die Martinistraße im Stadtteil Hamburg-Eppendorf ein Quartier mit
einem der größten Ensembles von Senioren-Wohnstiften
in Hamburg sowie mit zahlreichen „der Wohlfahrt dienenden“ Gebäuden.
Das etwa 10.000 qm große Grundstück an der Martinistraße 44 befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft
des bekannten Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Südwestlich wird das Grundstück durch die Frickestraße, südöstlich durch die Martinistraße begrenzt. Die
Umgebung und Nachbarschaft des Geländes sind geprägt durch die Krankenhausbauten des Universitätsklinikums sowie durch weitere Stiftsgebäude nördlich an
der Frickestraße und östlich an der Martinistraße. Im Süden schließen die hohen Bäume des Eppendorfer Parks
an das Quartier an. In fußläufiger Entfernung liegen das
Bezirksamt Hamburg-Nord, mehrere Schulen, der MarieJonas-Platz mit zahlreichen Dienstleistungsangeboten,
Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie die beiden Einkaufsstraßen Eppendorfer Landstraße und Erikastraße.
Der Standort zeichnet sich durch eine gute öffentliche
Verkehrsanbindung aus. So erschließen die Buslinien 20
und 25 die Martinistraße, die Buslinie 22 an der Tarpenbekstraße ist in unmittelbarer Nähe. Der U-Bahnhaltestellen Kellinghusenstraße U1/U3 bzw. Hudtwalckerstraße sind in etwa 10 bzw. 15 Gehminuten zu erreichen.
2.2
Bebauung
Das ehemalige Krankenhaus Bethanien, in massiver
Bauweise errichtet, ist von einer Rotklinkerfassade mit
Stuck- und Putzelementen geprägt. Gemeinsam mit den
späteren An- und Neubauten, die sich ebenfalls mit Fassaden aus Rotklinker an den historischen Bestand anlehnen, erhält das Gebäude seinen starken Ausdruck zur
Martinistraße, der zu erhalten ist. Lediglich der im Jahre
1995 errichtete rückwärtig gelegene Anbau (Stahlkonstruktion) setzt sich mit seiner hellen Putzfassade vom den
übrigen Fassaden ab.
Bestehende Bausubstanz
Das Haupthaus von 1893 zeichnet sich durch erkennbare Gewölbe- und Kappendecken auf massiven Widerlagerwänden bei kleinteiligen Räumen aus. Die Dachkonstruktion besteht aus einer hölzernen Pfettenkonstruktion
als Satteldach mit Gauben und Nebendächern. Der erste
Erweiterungsbau von 1926-1928 (östliche Verlängerung
des Haupthauses mit Seitenflügel) wurde als Mauerwerksbau vermutlich mit Ziegelhohlsteindecken (Steineisendecken) erstellt, der zweite Erweiterungsbau von
1958-1963 (westlicher, hinterer Flügel) vermutlich als
Massivbau mit Stahlbetondecken.
2.3 Baurecht
Das Grundstück liegt im Bereich des Baustufenplanes
Eppendorf (1955) mit einer Ausweisung „Grünfläche mit
Gebäuden öffentlicher Art (Krankenhaus Bethanien)“. Die
zukünftige Bebauung und Nutzung des Grundstücks soll
sich an die Vorgaben des noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Eppendorf 4 richten. Folgende
Bebaubarkeit ist darin vorgesehen:
• Geschosse: III + Staffel für den Neubau und zum Teil
IV für das Bestandsgebäude,
• Grundflächenzahl: 0,4 und
• Geschossflächenzahl: 1,2.
Linke Seite: Historisches Foto und
Ansicht des Bestandsgebäudes an der Martinistraße
Die Fassade des historisch bedeutsamen frontalen Bestandsgebäudes ist zu erhalten. Abgebrochen werden
dürfen nur die Gebäude auf dem rückwärtigen Bereich
des Grundstücks. Der zum Teil erhaltenswerte Baumbestand auf dem Grundstück ist durch entsprechende Grünfestsetzungen gesichert. Die als herausragend,
und als sehr erhaltenswert bezeichneten Bäume Kastanie, Buche, Linde und Hainbuche sind von höchstem
Wert und daher planerisch (B-Plan Erhaltungsgebot) zu
berücksichtigen. Der Kronenschirm dieser Bäume plus
9
Funktionsprogramm
10
2,0 m Abstand muss von baulichen Anlagen freigehalten
werden. Andere Bäume sind gegebenenfalls zu ersetzen.
Die Vorgartenbereiche an Martinistraße und Frickestraße sind der Grüngestaltung vorbehalten, daher sind dort
bauliche Anlagen weitestgehend zu vermeiden.
2.4 Naturschutzrecht – Baumschutz
Der Baumbestand auf dem Grundstück ist durch die
Baumschutzverordnung gesichert. Die als herausragend
und als sehr erhaltenswert bezeichneten Bäume (vgl.
Anlage 4.1 und 4.5) Kastanie, Buche, Linde und Hainbuche sind von höchstem Wert und daher planerisch (B­­
Plan Erhaltungsgebot) unbedingt zu berücksichtigen. Aktuelle Angaben zu allen Bäumen mit Bewertung, auch
der Grenz- und Nachbarbäume, finden sich in den Anlage 4.1 bzw. 4.5. Nach Möglichkeit sind alle mindestens
erhaltungswürdigen Bäume in die Planung zu integrieren. Der Kronenschirm dieser Bäume plus 2,0 m Abstand
muss von baulichen Anlagen freigehalten werden. Die
Geländehöhe ist im Wurzelbereich der Bäume zu beachten, d.h. beizubehalten. Andere Bäume sind gegebenenfalls zu ersetzen.
Im September 1893, konnte der Neubaukomplex an der
Martinistraße eingeweiht werden. Er bestand aus einem
Krankenhaus mit 80 Betten, einer Diphtherie-Baracke
mit 20 Betten sowie einem Schwesternheim mit angebauter Kapelle. Durch den guten Ruf des Hauses war der
Andrang jedoch bald so groß, dass an eine Erweiterung
gedacht werden musste. Der Hamburger Senat stellte
auf der gegenüberliegenden Seite nochmals ein Grundstück kostenlos zur Verfügung, um eine neues Schwesternheim zu bauen.
1904 zogen die Diakonissen in das neue Schwesternheim
ein – auf dem ersten Grundstück wurde hierdurch mehr
Platz für den Krankenhausbetrieb frei. Die Räumlichkeiten waren jedoch immer noch nicht ausreichend. Der
erste Weltkrieg und die Inflationszeit stoppten weitere
Baupläne. Erst Anfang 1928 konnte ein Krankenhauserweiterungsbau eingeweiht werden. Die Diakonissen verfügten nun über 200 Betten.
Von 1958 bis 1963 entstanden, nach Abriss des alten Bettenhauses, ein viergeschossiger Anbau, auf dem
Grundstück gegenüber eine Krankenpflegeschule und
dreigeschossige Schwesternhäuser. Das Gebäude von
1928 wurde grundlegend modernisiert. Eine Brücke über
Sowohl an der Martinistraße als auch an der Frickestraße die Martinistraße zur schnellen, gefahrlosen Verbindung
befindet sich Straßenbaumbestand, der zu erhalten und beider Gebäudekomplexe stammt ebenfalls aus dieser
Zeit und wurde 2012 rückgebaut. Das Haus verfügte zur
vor baubedingten Beeinträchtigungen zu schützen ist
Zeit des Brückenbaus über 219 Betten.
(vgl. Anlage 4.1 und 4.3).
2.5 Das Krankenhaus Bethanien eine über 120-jährige Geschichte
Begründet wurde der Bethanienverein im Jahr 1878 von
zwei Bethanien-Schwestern unter der Obhut der Methodistenkirche. Die Schwestern widmeten sich der häuslichen Krankenpflege armer und auch wohlhabender
Bürger in St. Georg. In ihrem privaten Wohnbereich richteten sie eine Poliklinik zur Pflege Kranker ein. 1891 baten die vermögenslosen Schwestern die Bürgerschaft,
ihnen unentgeltlich einen Bauplatz für den Bau eines
Krankenhauses zur Verfügung zu stellen. Das Grundstück
an der Martinistraße, in unmittelbarer Nachbarschaft des
seit 1890 bestehenden „Neuen Allgemeinen Krankenhauses Eppendorf“, wurde daraufhin den Bethanien-Diakonissen übergeben.
In den 80er Jahren entwickelte sich Bethanien zu einem
interdisziplinären Nachsorgekrankenhaus, zur ersten Einrichtung dieser Art in Hamburg.
Seit Februar 2011 steht nun das Bethanien Krankenhaus
leer. Mit der Umnutzung zu Wohnzwecken bleibt das
denkmalwürdige Gebäude erhalten und wird auch in Zukunft ein zentraler Bestandteil des Quartiers sein.
Linke Seite: Innenhof/Erweiterungsbau
11
Abriss
Abriss
Abriss
Abriss
Abriss
Abriss
Erweiterung um 1960
historischer Bau von 1890
erhaltenswerte Bausubstanz von 1890
Darstellung der Entstehungszeiten der einzelnen Gebäudeteile
12
Erweiterung
um 1920
erhaltenswürdige Fassade
(zwingender Erhalt - kein Denkmalschutz)
3
Aufgabenstellung
3.1 Architektonisches Aufgabenfeld
Raum- und Funktionsprogramm umsetzen
Gegenstand der Aufgabenstellung ist der hochbauliche
und freiraumplanerische Entwurf für einen ehemaligen
Krankenhauskomplex an der Martinistraße in unmittelbarer Nachbarschaft zum Universitätsklinikum Eppendorf. Grundlage des Entwurfs ist ein bestehendes und
abgestimmtes städtebauliches Konzept, das vorsieht, das
bestehende Gebäude an der Martinistraße, zumindest
dessen historische Fassade, zu erhalten und im rückwärtigen Grundstücksteil drei neue Wohngebäude zu errichten (vgl. Anlage 2.3).
Angestrebt wird eine integrierte Gesamtentwicklung des
Standorts, insbesondere über einen gemeinsamen Freiraum und die Tiefgarage.
Die hochbauliche Aufgabe gliedert sich in zwei Aufgabenbereiche – 1. in die Auseinandersetzung mit dem bestehenden Gebäude an der Martinistraße und 2. in die
Überprüfung und Durcharbeitung der Neubauten. Die
Vorgaben des Raum- und Funktionsprogramms, samt
den speziellen Anforderungen der Nutzer der gewerblichen und sozialen Einrichtungen an ihre Nutzungseinheiten, sind umzusetzen.
dung zum Außenraum wird von den Teilnehmern erwartet. In die Überlegungen sind selbstverständlich Kostenaspekte einzubeziehen – keinesfalls sollte der Erhalt
des Gebäudes (ohne die erhaltenswerte Fassade) die Kosten eines Ersatzneubaus deutlich übersteigen.
Nutzer des Gebäudes an der Martinistraße sind neben
den kulturellen und sozialen Einrichtungen sowie der
Wohn-Pflege-Gemeinschaft die Baugemeinschaft „Martinis“, deren Anforderungen an ihre Wohnungen im
Raumprogramm detailliert beschrieben sind. Bei der Planung dieser Nutzungseinheit wird von den Teilnehmern
eine intensive Auseinandersetzung mit den besonderen
Ansprüchen einer Baugemeinschaft Wert gelegt. Wesentlich ist, dass das Gebäude funktional wie ästhetisch
den Sinn für die Gemeinschaft zum Ausdruck bringt und
zugleich ein hohes Maß an Individualität und Privatheit sichert. Hierbei ist die Dachfläche mitzudenken. Für
die Baugemeinschaft ist ein Gemeinschaftsraum mit angrenzender Terrasse auf dem Dach zur alleinigen Nutzung vorzusehen.
Grundrisse für die Neubauten entwerfen
Auf Basis des städtebaulichen Konzepts, das Stellung
und Lage der Neubauten definiert und das – abgesehen
von kleineren Modifikationen der Baufeldgrenzen – nicht
Nutzung des Altbaus überprüfen
Dem Altbau an der Martinistraße ist besondere Aufmerk- zu verändern ist, sind Wohngebäude zu entwerfen, die in
samkeit zu schenken. Die straßenseitige Fassade des Ge- ihrer äußeren Anmutung und Grundrissorganisation eibäudes ist in jedem Fall zu erhalten und zu restaurieren. nen hochwertigen Wohnstandort erwarten lassen.
Von den Wettbewerbsteilnehmern ist zu prüfen, ob und
In den Neubauten sind insgesamt 47 Wohneinheiten unwenn ja auf welche Weise das Gebäude für die angeterzubringen, die vollumfänglich den Förderkriterien der
strebte Nutzung hergerichtet werden kann und ob dies
auch kostenseitig zu rechtfertigen ist. Erwartet wird eine Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt für den Neubau von Wohnungen im 2. Förderweg entsprechen. Von
wohlwollende Prüfung der bestehenden Grundrisse im
den Teilnehmern wird eine überzeugende Umsetzung
Hinblick auf ihre Umnutzbarkeit und Möglichkeiten sowie Grenzen ihrer Weiterentwicklung. Da das Gebäude in des Raum- und Funktionsprogramms innerhalb der geunterschiedlichen zeitlichen Abschnitten errichtet wurde setzten Grenzen der Bebauungsfelder erwartet. Dabei ist
und diese auch heute noch erkennbar sind, ist eine Ent- zu überprüfen, ob und inwieweit die Häuser als 2- oder
scheidung über Erhalt, Teilerhalt oder Ersatzneubau hin- 3- Spänner zu organisieren sind und wie sich der geter der sanierten Fassade auch im Kontext der ablesbaren forderte Wohnungsmix sinnfällig auf die einzelnen Gebäude verteilt. Angestrebt werden Wohnungen, die sich
historischen Gebäudeschichten zu treffen.
durch gute Belichtungsverhältnisse auszeichnen und
Erwartet werden insgesamt überzeugende Vorschläge für trotz der einzuhaltenden Wohnungsgrößen Großzügigkeit und Offenheit ausstrahlen. Insbesondere auf eieine kritische Auseinandersetzung mit der bestehenden
Bausubstanz mit der Zielsetzung, dauerhaft gute Bedin- ne gute Integration von Freisitzen in den Grundriss wird
gungen für alle Nutzer dieses Gebäudes herzustellen. Ei- Wert gelegt. Selbstverständlich ist durch die geschickte
Anordnung der Freisitze ein Höchstmaß an Privatheit zu
ne intensive Auseinandersetzung mit den individuellen
gewährleisten.
Anforderungen der in dem Gebäude unterzubringenden Nutzungseinheiten hinsichtlich Raumgrößen, Lage im Gebäude, Adressbildung/Auffindbarkeit, Offenheit/ Die in Kapitel 4 aufgeführten funktionalen Anforderungen an die Wohnungen, insbesondere zu den Bädern
Schutzbedürftigkeit/Diskretion, Barrierefreiheit, Verbin13
14
3.2 Freiraumplanerisches Aufgabenfeld
Gelände modellieren
Dem Freiraum kommt für das neue Ensemble eine besondere Bedeutung zu. Seine Gliederung und vor allem
Modellierung ist maßgeblich für eine zusammenhängenSchöne Häuser:
de Entwicklung aller vier Gebäudekörper. Die nach Nordas Antlitz eines ganzen Ensembles entwerfen
den hin ansteigende Topografie verlangt insbesondeGrundrisse und das äußere Antlitz der Gebäude stehen
in einem engen Wechselspiel zueinander. Fassaden eben- re für die Nahtstelle zwischen dem Bestandsgebäude im
Süden und dem Hofbereich, der von den Neubauten geso wie die Grundrisse sind im Entwurfsprozess stets in
bildet wird, einen stimmigen Umgang mit den unterihrer Gesamtheit zu entwerfen. Es werden Fassaden erschiedlichen Geländehöhen. In diese Überlegungen ist
wartet, die die Lebendigkeit und Lebensfreude der Beauch die (Höhen-)Lage der neu zu errichtenden Tiefgarawohnerschaft und Nutzer sowie ihr ausgeprägtes Inge einzubeziehen.
teresse an der Gemeinschaft baulich gestalterisch zum
Ausdruck bringen. Entstehen sollen Häuser, mit denen
sich die Bewohner identifizieren; gerade für die Mitglie- Von den Teilnehmern ist daher zu prüfen, ob und wie
der einer Genossenschaft ist es von enormer Bedeutung, dieses Ziel über die Gestaltung des Freiraums und die
das Haus im Inneren wie Außen als ihr Eigen - als geAbwicklung der Baukörper an der Hanglage erreicht wermeinsamen Bezugspunkt - zu begreifen.
den kann. Hierbei soll auch geprüft werden, ob die nach
Norden orientierten Räume im Erdgeschoss des Gebäudes an der Martinistraße als Aufenthaltsräume genutzt
In diesem Sinne sind Gliederung, Struktur, Materialität
und Farbigkeit der Fassaden, das Verhältnis von offenen werden können.
und geschlossenen Teilen der Gebäudehülle, auch Fenster und Türen sorgsam aufeinander abgestimmt zu wäh- Baumbestand
len. Bei der Fassadengestaltung der Neubauten ist zu
Insbesondere der südwestliche Grundstücksteil ist durch
beachten, dass für diese ein Verblendanteil von 60% ge- zahlreiche und einige herausragende Bäume geprägt, die
fordert wird.
die wesentliche Grünqualität des Grundstücks ausmachen. In der Freiraumplanung sollen die bedeutsamen
und zukunftsfähigen Bäume herausgearbeitet und inDie Gestaltung der einzelnen Baukörper ist auch im
städtebaulichen Kontext zu erörtern. Vorder- und Rück- szeniert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass schäseiten sind im Zusammenspiel der Fassaden des gesam- digende Einwirkungen vermieden werden. Sinnvolle
ten Ensembles zu diskutieren – inwieweit sollen sich die Standorte für Baumneupflanzungen sollen die Strukturierung der Freiräume ergänzen.
Gebäude gestalterisch voneinander unterscheiden oder
einander ähneln oder gleichen, um der Idee einer großen Nachbarschaft ein Gesicht zu geben. Diese Frage ist Attraktive, aneignungsfähige Außenräume
auch im Kontext mit der Konzeption für die Umsetzung Ziel der Freiraumgestaltung sind ferner attraktive Audes Raumprogramms und der Verteilung der Nutzunßenräume für die künftigen Bewohner und Nutzer des
gen/Wohnungen zu erörtern. Erwartet wird ein überzeu- Quartiers. Angestrebt werden für die Erdgeschosswohgendes Gesamtkonzept, sowohl in der Außenwirkung zur nungen der rückwärtigen Neubauten private AußenbeMartinistraße, als auch im Quartier selbst.
reiche, die sich klar von den gemeinschaftlich nutzbaren
Bereichen abgrenzen. In den gemeinschaftlich nutzbaren
Zonen sind ruhige und belebte Bereiche zu definieren,
sodass die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bewohnerschaft (spielen, toben, ausruhen, plaudern) zu ihrem jeweiligen Recht kommen.
und Küchen, sind ausdrücklicher Wunsch des Auslobers
und unbedingt zu beherzigen.
Linke Seite: Erhaltenswerter Baumbestand
Insbesondere die Mitglieder der Baugemeinschaft haben
zudem den Wunsch geäußert, den Außenraum im Quartier eigenständig zu nutzen, zu gestalten und in Teilen
auch im Sinne eines „urban gardenings“ bewirtschaften
zu können. Die Baugemeinschaft wünscht sich darüber
hinaus eine Feuerstelle mit überdachten Sitzplätzen sowie Ruhezonen zum Sonnenbaden und zum Lesen.
15
Über die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Grün- und
Freiflächen des Bethanienquartiers, ist zudem eine Studie entwickelt worden (Anlage 4.2). Darin sind Anforderungen zur Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und verbesserter Nutzbarkeit definiert. Für das zu beplanende
Grundstück sind vor allem folgende Punkte mitzudenken:
• Attraktive Treff- und Informationspunkte
• Gemeinschaftsgarten im Innenhof der Wohngebäude
• Toilettenbenutzung der Besuchertoiletten des Kulturhaus Cafés durch z. B. eine zusätzliche Zugänglichkeit
von Außen
• Gemeinschaftsbereiche innerhalb einer Wohnanlage
zur Integration der Nachbarschaft für ein familiengerechtes und generationsübergreifendes Leben
• Bewegungsgeräte für ältere Menschen
• Ausreichend Sitz- und Ruhemöglichkeiten, die über
feste Wege erreichbar sind und attraktive Blickbezüge
bieten und gut einsehbar sind.
Barrierefreiheit
1a Verbesserung der Straßenquerungsmöglichkeiten
für Fußgänger
1b Neuordnung der Verkehrssituation in der Frickestraße,
Konflikt Fahrradfahrer/Fußgänger lösen
1c Bereitstellung von Sitz- bzw. Ruhemöglichkeiten auf öffentlichen Grün- und Freiflächen im Abstand von mindestens 100m
1d Schaffen einer barrierefreien Fußgängerquerung
an der mittleren Schedestraße
1e Versetzen einer Sitzbank
1f Schaffen von gut begehbaren, halböffentlichen
Verbindungswegen
1g Bereitstellen öffentlicher Toiletten
1h Rückbau von Barrieren im Bereich der Wohnstiftgebäude
Aufenthaltsqualität verbessern
2a Zentralen Aufenthalts-/Beobachtungsbereich im Rahmen
zukünftiger Nutzungen schaffen
2b Umgestaltung Kreuzung Frickestraße/Martinistraße,
Aufenthalt ermöglichen, Bezüge zum Park verbessern,
Martinistraße als Zone 30 prüfen
2c Umgestaltung Kreuzung Frickestraße/Schedestraße,
Senioren-Treffpunkt auf dem Weg zum Einkauf
2d Treffpunkte für Anwohner
Wichtig für die Nachbarschaft sind ferner kurze, direkte, barrierefreie (Wohn-) Verbindungswege. Perspektivisch ist ein Verbindungsweg als Spaziermöglichkeit mit
Aufenthaltsbereich in geschützter Lage und in der Nähe zwischen den zahlreichen nebeneinander liegenden
Wohnstiften mit ihren großzügigen Vorgärten (und Hintergärten) wünschenswert.
In der Außenraumgestaltung und -gliederung ist diesen
Wünschen hinreichend Rechnung zu tragen. Bei der Gestaltung wird insgesamt großer Wert auf ein stimmiges
Verhältnis von Schönheit und Hochwertigkeit auf der einen Seite sowie Gebrauchsqualität und Pflegeaufwand
auf der anderen Seite gelegt. Vorschläge zur Wahl von
Pflanzen und Mobiliar sind ausdrücklich gewünscht. Ästhetisch sind diese auf die Gestaltung der Fassaden abzustimmen.
1a
1d
2c
3b
1h
2d
1h
1b
1f
3a
2d
1c
1e
2a
1g
2b
2d
3c
1b
Nutzbarkeit verbessern
3a Verbinden/Herstellen eines äußeren Wegenetzes
3b Beispielstandort für MARTINIerLEBEN e.V. - Informationspunkt
3c Überprüfung der derzeitigen Nutzungsangebote
im Eppendorfer Park und ggf. Ergänzung,
Hinweisschilder aufstellen
16
1a
1a
3.3 Erschließung
3.4 Barrierefreiheit
Von den Wettbewerbsteilnehmern ist in Bezug auf die
Erschließung des Grundstücks eine Lösung zu entwickeln, die den Verkehrsfluss der Martinistraße und Frickestraße nicht beeinträchtigt. Dabei sind Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten sowohl von der Martinistraße als
auch von der Frickestraße zu prüfen. Die Überfahrten
sollen nicht direkt an der Einmündung Frickestraße/Martinistraße hergestellt werden (mind. 10 m Abstand).
Die nachzuweisenden Stellplätze sind überwiegend in
der zu planenden Tiefgaragen unterzubringen. Oberirdische Stellplätze sind gegebenenfalls und nur in untergeordneter Anzahl im rückwärtigen Grundstücksbereich
möglich, aber nach Möglichkeit zu vermeiden. Ebenfalls
nachzuweisen sind die notwendigen Besucherstellplätze für geplante gastronomische Nutzungen sowie deren
Warenanlieferung.
Freianlagen und Gebäudezugänge sind barrierefrei auszugestalten. Sämtliche Treppenhäuser müssen über einen Aufzug verfügen. Einzelne Einheiten sind darüber hinaus barrierefrei bzw. rollstuhlgerecht zu planen.
Die Teilnehmer sind aufgerufen, die Anforderungen an
ein barrierefreies Leben als ein zentrales Thema für dieses Projekt zu begreifen und dieses mit großer Selbstverständlichkeit im Innen- wie im Außenraum umzusetzen.
Das Quartier soll als „Musterquartier“ für barrierefreies Leben gestaltet werden, wobei sich die Barrierefreiheit ausdrücklich auf Personen aller Altersgruppen beziehen soll.
Grundsätzlich müssen Lieferfahrzeuge das Grundstück
in Vorwärtsfahrt anfahren und verlassen können (Wendemöglichkeit auf Privatgrund herstellen). Außerdem
sind maximal 20 % (bezogen auf die Anzahl der geplanten Wohneinheiten) Besucherparkplätze im Bereich des
öffentlichen Grundes nachzuweisen. Dies kann entweder durch Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Umfeld der Baugrundstücke erfolgen (1. Priorität) oder auf
dem Wettbewerbsgebiet durch eine Mehrherstellung von
privaten Stellplätzen über das notwendige Maß hinaus.
Dies gilt ebenso für die erforderlichen 20 % Fahrradabstellplätze für Besucher, die hauseingangsnah im öffentlichen Straßenraum bzw. auf privatem Grund zu berücksichtigen sind.
Notwendige Bewegungs- und Aufstellflächen für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge der
Müllabfuhr sind nachzuweisen und in die Außenanlagen zu integrieren. Kombinierte Zufahrten für Feuerwehr
und Tiefgarage/oberirdische Stellplatzanlage sind sicherzustellen. Feuerwehraufstellflächen sind im öffentlichen
Straßenraum nicht zulässig und auf privatem Grund vorzusehen.
Linke Seite: Auszug aus dem Gutachten zur Zugänglichkeit und
Nutzbarkeit der Grün- und Freiflächen des Bethanienquartiers
3.5 Energie/Nachhaltigkeit
Um den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht zu
werden, beabsichtigt der Auslober die Gebäude im Energiestandard WK Effizienzhaus 40 zu errichten bzw. zu sanieren. Um den geplanten Energiestandard zu erzielen,
soll ein ambitioniertes Energiekonzept unter Einsatz von
innovativer Anlagentechnik verfolgt werden. Die Komponenten bestehen aus:
•
•
•
•
•
Wärmeerzeugung mittels Gas-Absorbtions-Wärmepumpe in Kombination mit einem Eisspeicher
Fernwärmeanschluss zur Abdeckung der Spitzenlasten
Flächenheizungssystem mit niedrigen Systemtemperaturen (Bauteilaktivierung im Neubau, Wand- oder
Deckenheizung im Altbau)
Abluftanlage mit WRG, wobei die Abwärme zur Regeneration des Eisspeichers genutzt wird
Dezentrale WW-Bereitung durch Trinkwasserstationen
Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass die Dachflächen für die Aufstellung von Solaranlagen geeignet
sind und auf dem Grundstück ein Eisspeicher mit einem
Durchmesser von 8.00 m und einer Höhe von 4.00 m unmittelbar unter Geländeoberfläche angeordnet werden
kann.
3.6 Kostenrahmen
Für das Vorhaben ist ein Kostenrahmen vorgegeben, der
von den Teilnehmern einzuhalten ist:
• Altbau samt Anbau rund 4.100.000 EUR netto
(Kostengruppen 300-400)
• drei Neubauten rund 4.700.000 EUR netto
(Kostengruppen 300-400)
• Tiefgarage rund 575.000 EUR netto
(Kostengruppen 300-400)
• Außenanlagen 450.000 EUR netto
(Kostengruppe 500)
17
18
3.a
2.
Sanitärräume
Eingangsbereich
Abstellmöglichkeit
Verkehrsflächen
Fahrradwerkstatt
PKW-Stellplätze
1.3
1.4
1.5
1.6
1.6
1.7
2 Stellplätze für PKW
1 Raum
Flure
1x Lager (im UG denkbar)
1 Raum
1x Besucher-WC, 2x Personal-WC (D/H)
1 Raum
Gemeinschaftsbereich gem. WBBauO
Badezimmer gem. WBBauO
Dienstleistungs- und Funktionsbereich
gem. WBBauO
Aufenthaltsfläche im Freien
PKW-Stellpätze
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
1 Stellplatz für Transporter
Terrasse, Balkon o.ä.
ohne Personal-WC und Personal-Aufenthalt, da
Nutzung der entsprechenden Räumlichkeiten in der
Sozialstation
ohne Flächenansatz für Büro- und
Besprechungsraumsraums, da Nutzung eines
Büroraums in der Sozialstation
Gem. WBBauO: 1 Hauswirtschaftsraum, 1
Ausgussraum, 1 Büro- und Besprechungsraum
Sanitärräume für Gäste, 1 WC / 5 Nutzer
2 Gruppenräume mit integrierter Kochküche für 24
Nutzer / Gäste
(Gem.. WBBauO: 1x Wohnzimmer mit angegliederter
Wohn-Essküche, 1x Ruheraum)
Kulturhaus Eppendorf e.V.
Kulturhaus Eppendorf e.V.
Stadtteilarchiv Eppendorf e.V.
Gastronomie
Freisitz
MartINIerLEBEN
Gruppenräume
Verkehrsflächen
Sanitärräume
Lagerräume
3a.1
3a.2
3a.3
3a.4
3a.5
3a.6
3a.7
3a.8
3a.9
3a.10
Personal- und Gäste-WC
2x 15m², 1x 30 m², 1x 35 m², 1x 50 m²
Terrasse, die zur Gastronomie gehört und zur
Martinistraße orientiert sein sollte
Quartiersbüro
Schankraum, Küche
1 Büro
Saal mit Bühne (100+20 m²), Stuhllager und
Backstage (20m²)
2 Büros 1x 10 m², 1x 20m²
Kulturelle Einrichtungen (Kulturhaus Eppendorf e.V. und Untermieter)
Eingangsbereich gem. WBBauO
2.1
Hamburgische Brücke Tagespflege für Demenzkranke
Sozialraum mit Teeküche
1.2
4 Räume, 3x 18 m² und 1x 20m² (PDL)
Hamburgische Brücke Sozialstation
Büro / Verwaltung / Beratung
1.1
1.
Räumlichkeiten
Nutzung
Nr.
Raumprogramm
30
40
20
145
15
80
20
140
30
15
385
30
10
8
10
14
14
74
Raumgröße
in m²
520
400
160
Gesamtgröße
der Nutzung
in m² NGF/WF
520
400
160
Davon im
Altbau
-
-
-
Davon im
Neubau
Teilgastronomie
Auslegung für max. 99 Personen, Tageslichtausleuchtung,
Mehrzwecknutzung (Übungsraum für Theater, Musik, Galerie,
Veranstaltungsraum, Tanzraum), lichte Hähe ca. 4,10 m
Gem. WBBauO: Richtwert 16 qm Nutzfläche für Pkt 2.1-2.3 pro Nutzer
Alle Räume rollstuhlgrerecht gem. Vorgabe Hamburgische Brücke
Bauliche Ausführung gem. WBBauVO (Wohn- u. Betreuungsverordnung)
Synergieeffekte mit anderen Nutzern denkbar, z.B. durch gemeinsame
Nutzung der Gruppenräume an Wochenenden / in den Abendstunden.
Räumliche Nähe zu Tagespflege gewünscht.
Synergieeffekte mit Tagespflege denkbar, z.B. gemeinsame Nutzung
eines Büro-/Beratungsraums, gemeinsame Eingangszone, gemeinsamer
Sozialraum
130 m² Sozialstation + 30 m² Fahrradwerkstatt
Bemerkung
4
Raum- und Funktionsprogramm
6.
5.
4.
3.b
Verkehrsflächen
Sanitärräume
Lagerräume
3a.8
3a.9
3a.10
Mehrzweckräume
3b.2
Bewohner Abstellraum
Gemeinschaftsbereich
Santitärraume
Hauswirtschaft
Verkehrsflächen
Freisitz
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
6.1
Summe NGF/WF
Familienwohnen
Familienwohnen
Baugemeinschaft
Baugemeinschaft Martinis
Bewohner Individualräume
4.1
5.1
1 Mehrzweckraum mit Ateliercharakter
1 Mehrzweckraum multifunktional, z.B. für
Theaterproben
3 Büroräume unterschiedlicher Größe
Personal- und Gäste-WC
2x 15m², 1x 30 m², 1x 35 m², 1x 50 m²
60
1 Gemeinschaftsraum mit Kochzeile und Wannenbad
im Dachgeschoss sowie eine an den
Gemeinshaftsarum angrenzende Dachterrasse
47 WE als Neubau verteilt auf 3 Gebäude
3 Geschosse + Staffelgeschoss
Lage, Gebäudegeometrie und -konfiguration gemäß
Bewerbungskonzept BVE zur Anhandgabe
1.540
20
10
10
150
10
200
100
50
30
40
20
145
4 x 1 PersWE, DIN 18040-2R, ca. 60 m² WF
1 x 2 PersWE, DIN 18040-2R, ca. 70 m² WF
1 x Wohngemeinschaft 5 Pers, 40 m² WF / Pers
8 x 1 PersWE, DIN 18040-2, ca. 55 m² WF
11 x 1 PersWE , 50 m² WF (mind. 45 m² WF)
Balkon, Terrasse 1,0 m²/Person
Eingangszone, Flur
Putzmittel, Lager, Hauswirtschaftsraum
Gäste-WC, Pflegebad
Wohnzimmer, Küche mit Essbereich + Lager
1m² / Person
16m² Wohn-,Schlafraum + 4m² Bad / Person
Wohn-Pflegegemeinschaft für 10 Bewohner
Büroräume
3b.1
crazyartists e.V.
Gruppenräume
3a.7
SeiteBeauftragung
1 von 1
Weitere
6.530
3.300
1.600
400
150
3.230
-
1.600
400
150
3.300
3.300
-
-
-
keine halben Zimmer
keine Maisonettewohnungen
keine Laubengangerschließung
Küchen vom Flur aus erschlossen
4 PersWE mit Vollbad und zusätzliches Duschbad
Wohnungsmix:
35% 1PersWE , 40% 3PersWE, 25% 4PersWE (keine 2 PersWE)
WK-Förderung - Neubau von Mietwohungen 2. Förderweg,
WK Effizienzhaus 40
WF-Fläche (Ansatz 70 m²/WE)
Für die 23 Stck 1 PersWE sollen Wohnungsgrundrisse mit
unterschiedlicher Raumaufteilung angeboten werden. In ca. 50% der
Wohnungen ist für die Funktionen Wohnen, Kochen, Schlafen jeweils ein
separater Raum vorzusehen. Die Küchen sollen dabei über einen
Essplatz verfügen. In ca. 40% der Wohnungen sollen sich die Funktionen
Wohnen und Kochen in einem Raum befinden und in ca. 10% der
Wohnungen sollen sich die Funktionen Schlafen und Wohnen in einem
Raum befinden. Alle Wohnungen sollen über seniorengerechte Bäder
verfügen. Alle Wohnungen mit Balkon, bei Wohnungen zur Martinistraße
Balkone, Loggien oder Wintergärten, die gestalterisch mit dem
Ensembleschutz vereinbar sind.
WK-Förderung - Baugemeinschaft, WK Effizienzhaus 40
WF-Fläche (Ansatz 53 m²/WE)
Regelbedarf mind. 30m², max. 40m² / Person
zzgl. 5m² bei barrierefreier Ausführung DIN 18040-2
Barrierefreier Ausführung DIN 18040-2
WK Förderung – Besondere Wohnformen
Flächenansatz 40m² / Pers.
Möglichkeit mit einfachen Mitteln eine eigenständige Mieteinheit zu bilden
Räumliche Nähe zu der Mietung Kulturelle Einrichtungen
Gemeinsame Nutzung der Sanitärräume mit den Mietern Kulturelle
Einrichtungen
In den vier zu planenden Gebäuden ist das Raumproheiten und ihrern spezifischen Nutzungsanforderungen
gramm mit den nachfolgend dargestellten Funktionsein- umzusetzen.
19
4.1 Kulturelle und soziale Einrichtungen im Altbau
bzw. Ersatzneubau bei Erhalt der Fassade
Räume des Kulturhauses Eppendorf, Stadtteilarchiv
Eppendorf e.V., Crazyartists e.V.
Die gesamte Fläche von ca. 670 qm kann auf einem oder
mehreren Obergeschossen angeordnet werden und muss
folgende Anforderungen erfüllen:
• Diese Funktionseinheit muss vollständig schwellenfrei
erschlossen sein.
• Die Räumlichkeiten gliedern sich in Verwaltungsräume, einen Saal für max. 99 Personen, eine
angegliederte Gastronomie sowie Gruppen- und
Mehrzweckräume für Kurse und Seminare, die vom
Kulturhaus Eppendorf und dessen Kooperationspartnern angeboten werden
Die Räume der Tagespflegeinrichtung haben spezifische • Kurs- und Seminarangebot: Kreative Gesundheitsförderung, Kunstprojekte für Menschen mit und ohne
räumliche Anforderungen:
Behinderung, Beratungen in sozialen und psycholo• Eine Tagespflegeeinrichtung für Menschen mit
gischen Fragen sowie Kommunikationsförderung und
Demenz sollte grundsätzlich den Charakter einer
berufliche Wiedereingliederung im Bereich Kunst &
Wohnung haben, die so normal wie möglich eingeKultur für Menschen mit Behinderung
richtet ist.
• Der Saal soll als Übungs-, Ausstellungs- und Veran• Es sollte eine genügende Anzahl an Aufenthaltsräustaltungsraum nutzbar und im Erdgeschoss angemen für die unterschiedlichen Bedürfnisse vorhanden
ordnet sein. Der Saal muss eine lichte Raumhöhe
sein.
von etwa 4,10 m haben und mittels Tageslicht
• Verkehrswege sollten ohne Einschränkungen in Endausgeleuchtet werden können. Bühne und Backstage
losschleifen erwandert werden können (z.B. Rundwefür Theater-, Musik- und Tanzveranstaltungen sind
ge – keine Sackgassen!)
einzuplanen.
• Helle freundliche Räume mit klaren Wandflächen
• Die Gastronomie dient einerseits zur Versorgung
ohne Muster!
der Veranstaltungen andererseits soll aber auch ein
• Geräumige Küchen sollen offen zugänglich sein und
weiteres gastronomisches Angebot für das Quartier
ersichtlich vom Wohnraum abgehen. Größe und
geschaffen werden. Die Anbindung an eine zugehöZuschnitt sollten ein gemeinsames Kochen mit persorige Terrasse mit Grünflächenanteil (Orientierung zur
neller Unterstützung begünstigen.
Martinistraße) ist zu berücksichtigen.
• Im Eingangbereich sollte ausreichend Platz für Garde•
Die Räumlichkeiten des Vereins „Crazyartists“ sind als
robe und Spinde vorgesehen werden.
zusammenhängende Einheit zu planen, die ggf. unab• Die Tagespflege braucht zwingend einen direkt
hängig von den Räumen des Kulturhauses Eppendorf
zugänglichen, abgezäunten und barrierefrei zugänglifunktioniert.
chen Außenbereich.
• Eine Mitnutzung der großen Gruppenräume durch
externe Dritte sollte in den Abendstunden und ohne
Störung der Wohnungen möglich sein.
• Die WBBauVO (Anlage 7.1) ist grundsätzlich bei der
Planung der Tageseinrichtung zu berücksichtigen.
Hamburger Brücke – Tagespflege für Demenzkranke
und Sozialstation
Für die Hamburger Brücke sind eine Sozialstation und eine Tagespflegeeinrichtung für Demenzkranke zu planen.
Tagespflege und Sozialstation sind als getrennte, jedoch
räumlich verbundene Einheiten zu konzipieren. Eine gemeinsame Eingangszone ist denkbar. Es ist beabsichtigt,
durch die gemeinsame Nutzung der Personal- und Sozialräume sowie der Verwaltungs- und Beratungsräume
Synergieeffekte zu schaffen. Die zur gemeinsamen Nutzung vorgesehenen Räume sind der Sozialstation zuzuordnen.
20
4.2 Wohnen im Altbau bzw.
Ersatzneubau bei Erhalt der Fassade
Baugemeinschaft Martinis
Die Baugemeinschaft Martinis setzt sich aus einer Gruppe überwiegend alleistehender Personen zusammen, davon sind fünf Personen Rollstuhlfahrer. Insgesamt sind
25 Wohnungen zu planen von denen 23 Wohnungen
als 1-Personen Wohnungen, 1 Wohnung als 2-Personen Wohnungen und 1 Wohnung für eine Wohngemeinschaft zu konzipieren sind. Die Planung muss den WKFörderrichtlinien für Baugemeinschaften (Anlage 6.1)
entsprechen, der energetische Standard WK Effizienzhaus 40 wird angestrebt. Folgende Anforderungen sind
umzusetzen:
Rollstuhlgerechte Wohnungen:
• 4 Wohnungen für Single-Haushalte in barrierefreier,
rollstuhlgerechter Ausführung nach DIN 18040-2R
(tiefe Fenster sowie E-Rolli Anschlüsse im Abstellraum), bestehend aus je 2 Zimmern, 1 Wohnküche, 1
Duschbad (barrierefreie Dusche; Raum möglichst mit
Außenbelüftung), Freisitz
• 1 Wohnung für zwei Personen in barrierefreier ,
rollstuhlgerechter Ausführung nach DIN 18040-2R
(tiefe Fenster sowie E-Rolli Anschlüsse im Abstellraum), bestehend aus je 2 Zimmern, 1 Wohnküche, 1
Duschbad (barrierefreie Dusche; Raum möglichst mit
Außenbelüftung), Freisitz
1-Personen Wohnungen
• 8 seniorengerechte Wohnungen in barrierefreier,
seniorengerechter Ausführung nach DIN 18040-2
und 11 Einzelwohnungen für Single-Haushalte ohne
Anforderungen an die Barrierefreiheit
5-Personen Wohneinheiten
• 1 Gemeinschaftswohnung, bestehend aus 5 Wohn-/
Schlafzimmern (davon möglichst 1 Wohn-/Schlafzimmer rollstuhlgerecht), 1 Wohnküche, 1 Flur mit
Abstellraum, 1 Vollbad,1 Duschbad (rollstuhlgerecht),
1 WC; die Bäder sind möglichst mit Außenbelüftung
zu planen, Freisitz
Gemeinschaftsflächen
Für die Baugemeinschaft ist ein Gemeinschaftsraum mit
angrenzender Terrasse nach Möglichkeit auf dem Dach
einzuplanen. Gemeinschaftsraum und Terrasse sind zur
alleinigen Nutzung durch die Baugemeinschaft vorgesehen. Gemeinschaftsraum und Terrasse sollten unabhängig voneinander erschlossen werden können.
Der Gemeinschaftsraum soll teilbar sein und über eine
Pantry, ein WC und ein Wannenbad verfügen. Die Möglichkeit einen Teil des Gemeinschaftsraums als Übernachtungsangebot für Gäste nutzen zu können, sollte
vorhanden sein.
• Der Gemeinschaftsraum unterliegt den Regulierungen der öffentlichen Förderung
• Die Gemeinschaftsterrasse soll mit Pflanzkübeln, Sitzund Liegemöglichkeiten sowie Sonnen- und Windschutzeinrichtungen ausgestattet sein.
Tiefgarage/Keller
• 1 Kellerabstellraum je Wohneinheit
• Fahrradkeller
• Rollstuhlparkplätze in der Tiefgarage
• 1 abschließbarer Rollstuhlraum für E-Rollis und konventionelle Rollstühle
Für die 1-Personen Wohnungen sollen Wohnungsgrundrisse mit unterschiedlicher Raumaufteilung entwickelt
Die Anzahl der Stellplätze ist gem. HBauO Anlage 2.11
werden. In ca. 50 % der Wohnungen ist für die Funkti„Globalrichtlinie, notwendige Stellplätze und notwendionen Wohnen, Kochen, Schlafen jeweils ein separater
ge Fahrradplätze“ nachzuweisen.
Raum vorzusehen. Die Küchen sollen dabei über einen
Essplatz verfügen. In ca. 40 % der Wohnungen sollen
sich die Funktionen Wohnen und Kochen in einem Raum
befinden und in ca. 10 % der Wohnungen sollen sich die
Funktionen Schlafen und Wohnen in einem Raum befinden. Alle Wohnungen sollen über seniorengerechte Bäder verfügen. Jede Wohnung soll über einen Freisitz verfügen.
21
22
4.3 Wohnen im Neubau
Allgemeine/übergeordnete Anforderungen
• Alle Wohnungen sollten mit einem Balkon, einer
Loggia oder einem Wintergarten ausgestattet sein.
Bei den Wohnungen zur Martinistraße ist darauf zu
achten, dass ihre Freisitze als Teil des Fassadenbilds
gestalterisch mit dem Ensembleschutz vereinbar sind
• Eine effiziente Raumausnutzung im Hinblick auf Abstellflächen und Abstellmöglichkeiten ist gewünscht.
• Auf eine gute Möblierbarkeit der Individualräume mit
ausreichend Stellflächen für Schränke wird besonderer Wert gelegt. Dies soll durch Darstellung der
Möblierung in den Grundrisszeichnungen unbedingt
nachgewiesen werden.
• Die Wohnungen sollen sich durch helle, lichtdurchflutete und gut proportionierte Zimmer auszeichnen.
• Die Größen der Wohnungen sollen sich an den gemäß
WK-Richtlinien maximal zulässigen Obergrenzen
orientieren. 1-Personen Wohnungen ohne Anforderungen an die Barrierefreiheit sollen 50 qm groß sein.
Sollte die Größe auf Grund der baulichen Gegebenheiten des Altbaus bei einzelnen Wohnungen nicht
erreicht werden, so sollen die Wohnungen keinesfalls
weniger als 45 qm Wohnfläche aufweisen.
• Eine Erschließung des Bestandsgebäudes sowohl von
der Martinistraße als auch von der Hofseite aus wird
ausdrücklich gewünscht.
• Die Wohnungen der Baugemeinschaft sollen sich
gegenüber den öffentlichen Bereichen des Gebäudes
klar abgrenzen.
• Erschließungsflure und Treppenhäuser sollen so ausgestaltet werden, dass sie den Bewohnern Angebote
zum Verweilen und zur Kommunikation bieten.
Familienwohnen
Die 47 Wohneinheiten verteilen sich auf drei Neubauten nördlich des Bestandgebäudes und sollen folgenden
Wohnungsmix erfüllen:
1-Personen-Wohneinheiten: 35% (ca. 16 WE)
3-Personen-Wohneinheiten: 40% (ca. 19 WE)
4-Personen-Wohneinheiten: 25% (ca. 12 WE)
Die WK-Förderrichtlinien für den 2. Förderweg (Anlage
6.4) sind zu berücksichtigen. Der energetische Standard
WK Effizienzhaus 40 wird angestrebt. Ferner sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
• keine halben Zimmer
• keine Maisonettewohnungen
• keine Laubengangerschließung
• Bäder möglichst mit Außenbelüftung
• Küchen sind vom Flur aus zu erschließen und sollten
die Möglichkeit bieten, optional als offene Küche zum
Wohn-/Essbereich ausgebildet werden zu können
• 4-Personen-Wohneinheiten sind mit Vollbad und
zusätzlichem Duschbad auszustatten.
4.4 Tiefgarage
Anforderungen
• PKW-Stellplätze
• PKW-Stellplätze für Rollstuhlfahrer
• ggf. Fahrradstellplätze
• direkter, barrierefreier Zugang zur Tiefgarage aus allen
vier Gebäuden
• natürliche Belüftung
Wohn-Pflege-Gemeinschaft
Die Anzahl der Stellplätze ist gem. HBauO Anlage 2.11
Die Wohn-Pflege-Gemeinschaft ist eine Wohngemein„Globalrichtlinie notwendige Stellplätze und notwendige
schaft für 10 Bewohnerinnen und Bewohner, bei der die Fahrradplätze“ nachzuweisen.
Gemeinschaft im Vordergrund steht und daher der Gemeinschaftsflächenanteil ungefähr dem Flächenanteil
sämtlicher privat genutzter Räume, entspricht. Die Einheit ist grundsätzlich nach den Anforderungen der DIN
1840-2 zu planen. Die WK-Förderrichtlinien für besondere Wohnformen (Anlage 6.2) sind dabei zu berücksichtigen. Folgende Anforderungen seien hervorgehoben:
• 1 Wohn-/Schlafraum mit Bad je Person
• 1 Wohnküche, zentral in der Wohngemeinschaft
angeordnet und mit Verbindung zum Gemeinschaftsraum
• 1 Gemeinschaftraum mit Möglichkeiten für unterschiedliche, parallele Nutzungen/Aktivitäten (z.B.
durch Herausbildung von Nischen)
23
24
5
Vorgaben und Restriktionen
Architektur und Städtebau
• Baurecht nach B-Plan-Entwurf (Anlage 2.5)
• Geschosse: III + Staffel für den Neubau und zum Teil
IV für das Bestandsgebäude
• Grundflächenzahl: 0,4
• Geschossflächenzahl: 1,2
• Erhalt der historisch bedeutsamen Fassade des Bestandsgebäudes an der Martinistraße
Raumprogramm
• Umsetzung des gesamten Raumprogramms (Anlage
2.1) unter Berücksichtigung der Richtlinien der WK
Förderung, WBBauVO und DIN 18040-2/2R.
Altbau:
• 10 Wohnplätze in der Wohn- und Pflegegemeinschaft
(gem. DIN 18040-2)
• (Flächenansatz max. 40 qm/Person; Anlage 6.2 WK
Förderung besonderer Wohnformen)
• 24 Plätze der Hamburgischen Brücke Tagespflege
für Demenzkranke (Flächenansatz 16 qm/Nutzer;
WBBauVO; Anlage 7.1)
25 WE Baugemeinschaft Martinis davon 5 Wohnungen
rollstuhlgerecht gem. DIN 18040-2R, 8 Wohnungen barrierefrei gem. DIN 18040-2, 11 Wohnungen ohne Anforderungen an die Barrierefreiheit und 1 Wohnung für eine Wohngemeinschaft (Flächenansatz 53 qm/WE; WK
Effizienzhaus 40; Anlage 6.1 WK Förderung, Baugemeinschaften)
Neubau:
• 47 WE Familienwohnungen (Flächenansatz 70 qm/
WE; WK Effizienzhaus 40; Anlage 6.4 WK Förderung,
Neubau von Mietwohnungsbau 2. Förderweg),
• Wohnungsmix
1-Personen-Wohneinheiten: 35% (ca. 16 WE)
3-Personen-Wohneinheiten: 40% (ca. 19 WE)
4-Personen-Wohneinheiten: 25% (ca. 12 WE)
• Barrierefreie Erschließung in allen Gebäuden.
Erschließung
• Entwicklung eines störungsfreien Erschließungskonzeptes (Kap. 4.3)
• PKW-Stellplatzanzahl gem. HBauO Anlage 2.11
• PKW-Stellplätze für Rollstuhlfahrer gem. HBauO
Anlage 2.11
• Besucherparkstände bzw. -stellplätze und Stellplätze
für ggf. Gastronomie siehe Punkt 4.3
• direkter, barrierefreier Zugang zur Tiefgarage aus allen
vier Gebäuden
• natürliche Belüftung
• Möglichst keine oberirdischen Stellplätze (untergeordnete Anzahl nur im rückwärtigen Grundstücksbereich möglich)
Energie/Nachhaltigkeit
• Alt- und Neubau im Energiestandard WK Effizienzhaus 40 gem. Anlage 6.4 bzw. Kapitel 4.5
Kosten
• Einhaltung der Baukosten 9.825.000 EUR (netto)
Gesamtkosten für Kostengruppen 300/400/500
Freiraum
• Der erhaltenswerte Baumbestand auf dem Grundstück ist durch entsprechende Grünfestsetzungen
gesichert und gem. Anlage 4.1 und 4.3 zu berücksichtigen bzw. zu ersetzen.
• Der Kronenschirm dieser Bäume plus 2,0 m Abstand
müssen von baulichen Anlagen freigehalten werden.
• Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen, mit
Ausnahme funktional erforderlicher Flächen (z.B.
Terrassen), sind mit einem mindestens 50 cm starken,
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu
begrünen
• Die Vorgartenbereiche an Martinistraße und Frickestraße sind der Grüngestaltung vorbehalten. Bauliche
Anlagen sind dort weitestgehend zu vermeiden.
• Das Konzept zur Durchquerbarkeit des inneren Quartiers ist zu berücksichtigen (Anlage 4.4)
25
1
2
919
3
4
3711
1
5
6
3680
37
7
26
8
6
Standortdokumentation
1942
1331
1837
3639
1502
3718
200
3694
3717
3693
474
8
778
Tarpenbekstraße
1166
3715
3
3716
3714
Text
162
tra
es
ick
Fr
101
5
1154
4
ße
2
1343
Ma
ß
tra
s
i
rtin
e
107
7
1
711
332
6
3201
883
0
25
50
100
Meter
27
Flur
Kran
Maßs
teil b: VerfAhren
Auslober VerfAhrenskoordinAtion
VerfAhrensArt die AufgAbe
teilnAhmeberechtigung und
teilnehmer preisgericht
VorprÜfer, sAchVerstÄndige und
berAter VorprÜfung unterlAgen
geforderte leistungen
beurteilungskriterien preise und
beArbeitungshonorAre
weitere beAuftrAgung
rechnungsAnschrift
rÜckfrAgen und kolloQuium
AbgAbeterminkennZeichnung
der Arbeiten sitZung des preisgerichts urheberrecht terminkette
1. Auslober
5. Die Aufgabe
Bauverein der Elbgemeinden eG
Heidrehmen 1
22589 Hamburg
Gegenstand des Wettbewerbs ist der architektonische
Entwurf von qualitätvollem, ökonomisch und energetisch effizientem Wohnungsbau, der sich gestalterisch in
das bestehende städtebauliche und nachbarschaftliche
Gefüge an der Martinistraße in Hamburg-Eppendorf integriert. Mit ergänzenden Pflege- und Kulturnutzungen
ist vor allem eine behutsame Weiterentwicklung im Sinne eines lebendigen Quartiers architektonisch umzusetzen, in dem das generationsübergreifende Miteinander
im Mittelpunkt steht. Auf dem Krankenhausgelände sollen 72 genossenschaftliche Mietwohnungen (öffentlich
gefördert) errichtet werden, von denen 47 Wohnungen
für Familien und 25 Wohnungen für eine Baugemeinschaft vorgesehen sind.
Im Einvernehmen mit der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Hamburg-Nord,
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
2. Verfahrenskoordination und -betreuung
büro luchterhandt
stadtplanung.stadtforschung.stadtreisen
Daniel Luchterhandt, Manuela Witt, Hella Kotschi
Shanghaiallee 6
20457 Hamburg
fon: +49 (0) 40/707 080 -70
fax: +49 (0) 40/707 080 -780
[email protected]
www.luchterhandt.de
3. Verfahrensart
Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit 6 eingeladenen Architekturbüros in Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekten. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das Verfahren ist anonym.
4. Übereinstimmungsvermerk
Die Übereinstimmung der Auslobung wurde vom zuständigen Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen
Archi­tektenkammer unter der Registrier-Nr. NO_04_13_
HLRW bestätigt. Mit ihrer Teilnahme erkennen die
Teilnehmer/-innen den Inhalt des Verfahrens an.
Im ehemaligen Krankenhaus Bethanien an der Martinistraße sind folgende Nutzungen durch Weiterentwicklung der bestehenden Grundrisse unterzubringen: Hamburgische Brücke Sozialstation, Hamburgische Brücke
Tagespflege für Demenzkranke, Kulturelle Einrichtungen (Kulturhaus Eppendorf e.V. und Untermieter), eine Wohn-Pflegegemeinschaft für 10 Personen sowie die
Baugemeinschaft MARTINIS. Im Rahmen der Wettbewerbs ist zu klären, wie weitreichend das historische Gebäude erhalten bleiben soll; die Fassade ist mindestens
zu erhalten, da diese als erhaltenswert eingestuft ist.
In drei Neubauten sind auf dem Grundstück weitere 47
Wohneinheiten zu schaffen. Städtebauliche Grundlage
für die Ausarbeitung der Hochbauten ist das Konzept der
vorbereitenden Studie.
Für die einzureichenden Planungen ist eine verbindliche
Kostenobergrenze festgesetzt. Der energetische Standard wird als WK-Effizienzhaus 40 festgelegt; die Vorgaben der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie der Hamburgischen Klimaschutzverordnung sind zu
berücksichtigen.
Gegenstand des Wettbewerbs ist ebenso die Gestaltung
eines nutzerfreundlichen Außenbereiches mit hoher Aufenthaltsqualität. Seine Gliederung und vor allem Modellierung ist maßgeblich für eine zusammenhängende
Entwicklung aller vier Gebäudekörper. Die erhaltenswerten, bedeutsamen Bäume sind zu inszenieren, Baumneupflanzungen zu ergänzen. Der Freiraum ist in private und
gemeinschaftliche Flächen zu gliedern um den vielfältigen Nutzungsanforderungen zu genügen. Ferner ist das
Grundstück in ein übergeordnetes quartiersbezogenes,
Wegekonzept zu integrieren.
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6. Teilnahmeberechtigung und Teilnehmer
7. Preisgericht
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz)
berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt oder Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu
tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin/Architekt oder Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt tätig zu werden. Juristische Personen
sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen mit entsprechender Qualifikation benennen.
Stimmberechtigte Mitglieder
• Michael Wulf,
Vorstand Bauverein der Elbgemeinden eG
• Volker Claussen, Bauverein der Elbgemeinden eG
• Dr. Tobias Behrens, Geschäftsführer Stattbau Hamburg GmbH
• Hans-Peter Boltres, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Hamburg-Nord
• Ingrid Spengler, freie Architektin, Hamburg
• Philipp Kamps, freier Architekt, Hamburg
• Heike Lorenz, freie Landschaftsarchitektin, Hamburg
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften von Architekten
und Landschaftsarchitekten ist zwingend vorgeschrieben. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaften muss teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von
freien Mitarbeiter/innen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen
nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße
hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der
Beteiligten zur Folge. Die Konsultation von beratenden
Fachplanern wird dringend empfohlen. Berater müssen
nicht teilnahmeberechtigt sein. Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an
dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten
Mitarbeiter/-innen mit Vor- und Zuname zu benennen.
Beratende Fachplaner sind ebenfalls in Verfassererklärung aufzuführen und dürfen nur an einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sein. Jedes Büro darf sich nur mit
einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen.
Stellvertretende Mitglieder
• Axel Horn, Vorstand Bauverein der Elbgemeinden eG
• Thorben Trapp, Bauverein der Elbgemeinden eG
• Klaus Kolb, Quartiersbüro und Kulturhaus Eppendorf
• Cordula Ernsing, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Hamburg-Nord
• Christoph Roselius, freier Architekt, Hamburg
• Jan Löhrs, freier Architekt, Hamburg
• Ute Hertling, freie Landschaftsarchitektin, Hamburg
Folgende Büros wurden zum Wettbewerb eingeladen:
• APB Architekten, Hamburg
• Czerner Göttsch Architekten, Hamburg
• Dinse Feest Zurl Architekten, Hamburg
• KBNK Architekten, Hamburg
• LRW Architekten, Hamburg
• Markovic, Ronai, Voss - MRLV Architekten, Hamburg
büro luchterhandt und Sachverständige.
Der Auslober behält sich vor, weitere Vorprüfende und
Sachverständige zu benennen.
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8. Vorprüfer, Sachverständige und Berater
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•
Silvia Kittelhake, Bauverein der Elbgemeinden eG
Peter Finke, Bauverein der Elbgemeinden eG
Reiner Schendel, Stattbau Hamburg GmbH
Nico Schröder, Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamtsleitung Sozialraummanagement
Carola Wellmann, Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt SL 30 (Landschaftsplanung)
Andreas Mönkemeyer, Bezirksamt Hamburg-Nord,
MR2 (Tiefbau)
Jürgen Becker / Monika Schnürl. , Bezirksamt
Hamburg-Nord, WBZ 2 (Bauprüfung)
Karin Steinmetz / A. Baumann-Siebert, Bezirksamt
Hamburg-Nord, Fachamt SL2/1
9. Vorprüfung
10. Unterlagen
11. Geforderte Leistungen
01 Auslobung
02 Plangrundlagen
• Bebauungsplan-Entwurf (pdf)
• Zeichengrundlage/Lageplan (pdf/dwg/dxf)
• Grundrisse Bestandsgebäude (pdf/dwg/dxf)
• Raumprogramm (pdf)
• Bauabschnitte (pdf)
03 Standortdokumentation/Luftbilder
• Fotos (Standortdokumentation)
• Luftbilder (jpg)
04 Grünplanung
• Baumgutachten
• Gutachten Grün- und Freiflächen
• Lage- und Höhenplan
• Durchwegung Quartier
• Baumbestand
05 Tiefbau
• Fernwärmeversorgung: Schnitt I
• Fernwärmeversorgung: Schnitt II
• Fernwärmeversorgung: Lageplan
06 Förderrichtlinien der WK Hamburg
• Förderrichtlinie für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hamburg 1. Förderweg
• Förderrichtlinie für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hamburg 2. Förderweg
• Förderrichtlinie für Baugemeinschaften mit individuellem oder genossenschaftlichem Eigentum
• Förderrichtlinie für den Neubau von Wohnraum für
besondere Wohnformen
07 Verordnungen
• Verordnung über bauliche Anforderungen an Wohnund Betreuungsformen (Wohn- und Betreuungsbauverordnung – WBBauVO)
08 Vordrucke
• Vordruck Berechnungsbogen (Flächen)
• Vordruck Kostenschätzung
• Vordruck Verfassererklärung
• CD mit digitalen Kartengrundlagen sowie sämtlichen
Materialien in digitalisierter Form
• Architektonisches Konzept
• Lageplan mit Dachaufsichten, Außenraumgestaltung
(Nebenanlagen wie Müllentsorgung, Stellplätze, Kinderspielflächen etc.) sowie Erschließung (Zufahrten,
Zuwegungen / Hauseingänge, ggf. Feuerwehraufstellflächen und -zufahrten etc.) im M 1:500
• Grundrissdarstellung aller Geschosse und (farbliche)
Kennzeichnung der Wohnungen/Nutzungseinheiten
M 1:200
• Ansichten aller Gebäudeseiten im M 1:200
• Schnitte im M 1:200
• Fassadenschnitt zur Ausbildung der Dachkonstruktion
und Darstellung der Gebäudehöhe und des Wandaufbaus im M 1:50
• eine Perspektive zur Verdeutlichung der Raumbildung
und der Architektur
• Erläuterungsbericht (max. 5.000 Zeichen ohne Leerstellen)
• Berechnungsbogen (inkl. Flächenplan mit Kennzeichnung und Berechnung der Flächen)
• Angabe des Verhältnisses von oberirdischer Bruttogrundfläche zu Wohnfläche in %
• Angabe BGF gesamt
• Angabe des A/V-Verhältnisses
• Wohnflächenberechnung gem. Wohnflächenverordnung
• Konzept, rechnerischer Nachweis und Darstellung der
Oberflächenentwässerung / Versickerung (Regenwasser)
• Kostenschätzung (Vordruck)
• Nachweis der Barrierefreiheit gem. HBauO
• Stellplatznachweis
• Verfassererklärung
• Modell im M 1:200
Formale Vorgaben der Abgabe
• max. 3 Pläne DIN A0 (Hochformat) in gerollter Fassung
• 1 Satz der Präsentationspläne als A3 Verkleinerung
• Erläuterungsbericht (max. 2 Seiten DIN A4)
• 1 Satz Vorprüfpläne (können gefaltet eingereicht
werden)
• Bereitstellung sämtlicher Unterlagen auf CD/DVD in
folgenden Datei-Formaten: Pläne dxf/dwg und pdf/
tif (150 dpi, CMYK-Modus in Originalgröße), Erläuterungsbericht (doc), Berechnungsbögen (xls und pdf)
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12. Beurteilungskriterien
14. Weitere Beauftragung
• Aufgabenerfüllung
(Vollständigkeit, Leistungserfüllung)
• Architekturqualität
• Umsetzung des baulichen Rahmens, Integration des
Baumbestandes, Gestaltqualität des Baukörpers,
Übergang Bestand/Neubau, Erfüllung des Raumprogramms, Funktionalität, Fassadengestaltung, Materialität,
• Freiraumqualität
• Gestaltung, Funktionalität, Nutzbarkeit und Barrierefreiheit der Freianlagen, topografischer Übergang von
Bestand und Neubau, Integration der Quartierswegeverbindungen
• Wirtschaftlichkeit
(anhand von Orientierungs- und Kenndaten)
• Einhaltung der Kostenobergrenze, Vermarktbarkeit
• Realisierbarkeit
• WK-Förderfähigkeit
• Strategie im Umgang mit Altbausubstanz, funktional/
konstruktiv/wirtschaftlich
• Die Reihenfolge der genannten Kriterien hat auf
deren Wertigkeit keinen Einfluss.
Der Auslober beauftragt einen der Teilnehmer mit den
weiteren Planungen/Realisierung (Leistungsphasen
2-4, Teile der Leistungsphase 5 (Leitdetails) im Falle des
Grundstückserwerbs),
• sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung
entgegensteht,
• soweit und sobald die dem Verfahren zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
13. Preise und Bearbeitungshonorare
Alle Wettbewerbsteilnehmer erhalten ein Bearbeitungshonorar von netto 5.000 Euro, sofern sie einen vollständigen, bewertbaren Entwurf fristgerecht eingereicht
haben. Darüber hinaus wird eine Preissumme von insgesamt netto 35.000 Euro wie folgt aufgeteilt:
1. Preis: 16.500 Euro
2. Preis: 11.000 Euro
3. Preis 7.500 Euro
Der Auslober behält sich vor, separate Auftrage für den
Altbau und den Neubau zu vergeben. Voraussetzung ist
zudem, dass die Ausführung im vorgesehenen Kostenrahmen möglich ist. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch das Wettbewerbsverfahren bereits
erbrachte Leistungen der Teilnehmer bis zur Höhe der
Summe aus Bearbeitungshonorar und Preisgeld, abzüglich der Kosten für Modell und Perspektive, nicht erneut
vergütet, wenn der Entwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt
werden kann.
15. Rechnungsanschrift für u.a. Preisgelder
Bauverein der Elbgemeinden eG
z. Hd. Frau Silvia Kittelhake
Heidrehmen 1
22589 Hamburg
Rechnungen sind unter oben genanntem Rechnungsempfänger an das büro luchterhandt zu übersenden.
Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, eine gesonderte
Rechnung über die Aufwandsentschädigung zu stellen.
Nach der Prüfung der Rechnung wird diese an den Auslober weitergeleitet.
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung 16. Rückfragen und Rückfragenkolloquium
der Wettbewerbssumme beschließen.
Rückfragen zur Wettbewerbsaufgabe können schriftlich
bis zum 11.04.2013 18:00 Uhr an das wettbewerbsbetreuende Büro (Brief, Fax, Email) gestellt werden.
Die Rückfragen werden im Rahmen des Rückfragenkolloquiums am 15.04.2013, 10.00 Uhr im Kulturhaus Eppendorf beantwortet. Die Vorbesprechung des Preisgerichts findet am gleichen Ort um 9.00 Uhr statt. Im
Rahmen des Rückfragenkolloquiums wird eine gemeinsame Ortsbesichtigung angeboten. Die Teilnahme am
Kolloquium ist dringend empfohlen.
Das Protokoll des Rückfragenkolloquiums mit der
schriftlichen Beantwortung der Fragen werden Bestandteil der Auslobung.
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17. Abgabetermin
21. Terminkette
Frist für die Abgabe der Arbeiten (Pläne) ist der
27.05.2013 (12.00 Uhr) im büro luchterhandt, Shanghaiallee 6, 20457 Hamburg. Abgabefrist für die Modelle ist der 03.06.2013 (12.00). Maßgeblich für die fristgerechte Abgabe ist der Eingang im büro luchterhandt.
09.04.2013 Elektronischer Versand der Auslobung
11.04.2013 Frist für schriftliche Rückfragen
(Eingang bis 18.00 Uhr)
15.04.2013 Rückfragenkolloquium
27.05.2013 Abgabe der Arbeiten (Eingang bis 12.00 Uhr)
03.06.2013 Abgabe des Modells (Eingang bis 12.00 Uhr)
17.06.2013 Sitzung des Preisgerichts
18. Kennzeichnung der Arbeiten
Die Wettbewerbsbeiträge sind anonym einzureichen.
Die Pläne und alle weiteren eingereichten Schriftstücke
sind mit einer Kennzahl aus sechs Ziffern (innerhalb eines Rahmens von maximal 6 cm Breite und 2 cm Höhe)
in der rechten oberen Ecke zu kennzeichnen bzw. in das
dafür vorgesehene Feld einzutragen. Die CD ist ebenfalls
mit der Kennzahl zu versehen. Die Verfassererklärung
ist separat in einem undurchsichtigen, mit der Kennzahl
versehenem, verschlossenen Couvert einzureichen
19. Sitzung des Preisgerichts
Die Sitzung des Preisgerichts findet voraussichtlich am
17.06.2013 statt. Die Sitzung ist nicht öffentlich.
20. Urheberrecht
Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das
Eigentum des Auslobers über. Das Urheberrecht und das
Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleiben den
Entwurfsverfasserinnen und -verfassern erhalten. Der
Auslober hat das Recht, die Arbeit, die mit der weiteren
Bearbeitung beauftragt ist, für den vorgesehenen Zweck
zu nutzen. Der Auslober hat das Erstveröffentlichungsrecht auf jegliche Weise, insbesondere auch im Internet
(vgl. § 19a UrhG). Sie ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen. Die
Namen der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden genannt.
Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle grob fahrlässigen Verhaltens. Die Entwurfsverfasserinnen und
-verfasser und ihre Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgerinnen sind verpflichtet, Abweichungen von der Arbeit zu gestatten. §14 des 2. Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
vom 9.9.1965 (BGBl. I S.1273) bleiben unberührt. Vor einer wesentlichen Änderung des ausgeführten Werks sind
die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser, soweit zumutbar, zu hören. Vorschläge der Entwurfsverfasserinnen und -verfasser sind zu berücksichtigen, soweit ihnen
nicht nach Auffassung des Auslobers wirtschaftlich oder
funktionell bedingte Bedenken entgegenstehen, die mitzuteilen sind.
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34
Termine
09.04.2013 11.04.2013 15.04.2013 Elektronischer Versand der Auslobung
Frist für schriftliche Rückfragen (Eingang bis 18.00 Uhr)
Rückfragenkolloquium
27.05.2013 03.06.2013 Abgabe der Arbeiten (Eingang bis 12.00 Uhr)
Abgabe des Modells (Eingang bis 12.00 Uhr)
17.06.2013 Sitzung des Preisgerichts
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