Bethanien Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Auslobung Auftraggeberin Inhalt Bauverein der Elbgemeinden eG Heidrehmen 1 22589 Hamburg Teil A Aufgabenstellung 3 Im Einvernehmen mit: Freie und Hansestadt Hamburg 2 Der Standort 9 2.1 Das Quartier – zwischen Tarpenbek-, Schede-, Fricke- und Martinistraße 9 2.2 Die Bebauung 9 2.3 Baurecht 9 2.4 Naturschutzrecht - Baumschutz 11 2.5 Das Krankenhaus Bethanien eine über 120-jährige Geschichte 11 Vertreten durch: Bezirksamt Hamburg-Nord Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Verfahrenskoordination büro luchterhandt stadtplanung.stadtforschung.stadtreisen Daniel Luchterhandt, Manuela Witt, Hella Kotschi Shanghaiallee 6 20457 Hamburg [email protected] www.luchterhandt.de Hamburg, im April 2013 1 Anlass und Zielsetzung 5 1.1 Das Projekt 5 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Aufgabenstellung 13 Architektonisches Aufgabenfeld 13 Freiraumplanerisches Aufgabenfeld 15 Erschließung 17 Barrierefreiheit 17 Energie/Nachhaltigkeit 17 Kostenrahmen 17 4 Raum- und Funktionsprogramm 18 4.1 Kulturelle und soziale Einrichtungen im Altbau bzw. Ersatzneubau bei Erhalt der Fassade 20 4.2 Wohnen im Altbau bzw. Ersatzneubau bei Erhalt der Fassade 21 4.3 Wohnen im Neubau 23 4.4 Tiefgarage 23 5 Vorgaben und Restriktionen 25 6 Standortdokumentation 26 Teil B Verfahren 28 Quellen: Freie und Hansestadt Hamburg: Ausschreibung Leben am Eppendorfer Park http://www.martinierleben.de Stadtteilarchiv Eppendorf e.V., Hamburg Stifter, Schwestern, Zufluchtsstätten – Geschichte(n) rund um die Martinstraße in Hamburg-Eppendorf, Hamburg, 2012 TEIL A: Aufgabenstellung Anlass und Zielsetzung Der Standort Aufgabenstellung Raumprogramm Vorgaben und Restriktionen Standortdokumentation 1942 1331 1837 3553 919 3639 1502 3718 813 200 126 3694 1119 1120 3717 3693 474 881 Tarpenbekstraße 1166 3715 3716 778 3714 Text 3711 2250 2248 2251 2249 162 836 ke ic Fr 101 1154 str e aß 3680 1343 ß ra is t t in r Ma e 107 874 1990 3711 332 871 2010 2070 1 Anlass und allgemeine Zielsetzung Nach fast 120 Jahren Krankenhausbetrieb ist das Krankenhaus Bethanien im Februar 2011 umgezogen. Grund dafür ist die Vereinigung der evangelischen Krankenhäuser Alten Eichen, Bethanien und Elim. Gemeinsam sind sie in den Neubau des AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM HAMBURG an der Hohen Weide in Hamburg Eimsbüttel eingezogen. Mit dem Auszug des Krankenhauses ergibt sich die Chance, das historisch gewachsene Ensemble an der Martinistraße 44 durch behutsame Modernisierung weiter zu entwickeln und in ein attraktives und lebendiges Wohnquartier umzuwandeln. 1.1 Das Projekt Das Konzept des Bauvereins der Elbgemeinden und der Initiative MARTINIerLEBEN e.V. sieht folgende Nutzungen vor: Insgesamt sollen 72 genossenschaftliche Mietwohnungen errichtet werden, von denen 47 Wohnungen für Familien und 25 Wohnungen für eine Baugemeinschaft vorgesehen sind. Außerdem soll eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft mit 10 Plätzen geschaffen werden. Die 25 Wohnungen der Baugemeinschaft sollen vorwiegend für ältere Menschen errichtet werden. Diese müsZur Sicherung der Wohnnutzung im sogenannten Stifts- sen daher besonderen Anforderungen an eine seniorenquartier wurde 2006 die Aufstellung eines Bebauungsgerechte Bauweise genügen. Fünf Wohnungen sind für planes für das Grundstück Martinistraße 44 und den ge- Menschen mit Behinderung zu planen. Eine Wohnung samten Baublock veranlasst. Dieser sieht den Erhalt des ist für eine Wohngemeinschaft mit fünf Personen vorvorderen Gebäudeteils des historisch bedeutsamen Begesehen. standsgebäudes an der Martinistraße vor. Der rückwärtige Gebäudeteil sowie die rückwärtigen Gebäude können Der Auslober beabsichtigt Fördermittel der Hamburgiabgebrochen werden. schen Wohnungsbaukreditanstalt in Anspruch zu nehmen. Alle Wohnungen sind daher gemäß den Richtlinien Im November 2011 wurde das Grundstück von der Fider WK zu konzipieren. nanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeschrieben. Insgesamt 15 Bieter beteiligten sich an der In das modernisierte ehemalige Krankenhaus Bethanien Konzeptausschreibung. Den Zuschlag erhielt der Bauver- soll darüber hinaus das Kulturhaus Eppendorf und das ein der Elbgemeinden eG (BVE), der gemeinsam mit dem Stadtteilarchiv Eppendorf einziehen. Desweiteren wird Stadtteilnetzwerk MARTINIerLEBEN e.V. das Konzept zur die HAMBURGISCHE BRÜCKE – Gesellschaft für private Umnutzung des Grundstücks erarbeitete. Auf dem Kran- Sozialarbeit e.V. – mit ihrer Sozialstation sowie einer neu kenhausgelände sollen nun genossenschaftliche Mietzu gründenden Tagespflege Räume im ehemaligen Kranwohnungen (öffentlich gefördert) errichtet sowie Pflege- kenhausgebäude beziehen. und Kulturnutzungen untergebracht werden. Ziel dabei ist die behutsame Umnutzung des ehemaligen Krankenhausgeländes im Sinne eines lebendigen Wohnquartiers. Die historische Fassade des ehemaligen Krankenhauses bleibt dabei erhalten, der rückwärtige Gebäudeteil und die rückwärtigen Gebäude werden zugunsten von hochwertigen Wohnungsneubauten abgerissen. Im Mittelpunkt des Konzeptes steht: Tradition und Moderne baulich zu einem charmanten Wohn- und Lebensquartier zu verbinden und dabei die Lebendigkeit des Quartiers durch Mieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu gewährleisten, sowie das generationenübergreifende und gutnachbarschaftliche Miteinander zu ermöglichen. Linke Seite: Luftbild und Lageplan mit Wettbewerbsgebiet 5 6 Der Bauverein der Elbgemeinden eG (BVE) Der BVE verspricht „Wohnen mit Lebensqualität“ seit 1899 in und um Hamburg. Mehr als 113 Jahre nach seiner Gründung darf der BVE mit über 19.000 Mitgliedern und einem Angebot von rd. 13.500 Wohnungen zu den größten Baugenossenschaften Hamburgs, des Hamburger Umlandes und der Bundesrepublik Deutschland zählen. Die aktive Bautätigkeit des BVE wird auch durch rd. 320 Neubauwohnungen dokumentiert, die in den Jahren 2011/2012 in der Erstellung waren. Der BVE erfüllt seit 113 Jahren das wesentliche Unternehmensziel: Die Bereitstellung von genossenschaftlich sicherem, zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum. Ob familienfreundliches Wohnen, attraktives betreutes Wohnen im besten Alter oder Gründung einer zweisamen Partnerschaft, der BVE gibt ein gutes Beispiel dafür, dass jede Generation, jeder persönliche Lebensabschnitt etwas anderes braucht und dennoch in einer Gemeinschaft miteinander verbunden sein kann. MARTINIerLEBEN e.V. Im Jahr 2006 schlossen sich verschiedene soziale, kulturelle und kirchliche Einrichtungen sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger unter dem Motto „Generationen gemeinsam“ in Eppendorf zusammen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels setzen sie sich für eine Stadt für alle Lebensalter ein, führen generationsübergreifende Kultur- und Freizeitprojekte durch und unterstützen die gesellschaftliche Integration und Teilhabe insbesondere von älteren Mitbürgern. MARTINIerLEBEN e.V. wurde wegen seiner Themenstellung und seines exemplarischen Beteiligungsansatzes in die Förderung durch das EU-Projekt „DC Noise“ – Demographic Change – New Opportunities in Shrinking Europe – (sinngemäße Übersetzung: „Quartiere fit machen für den demographischen Wandel“) aufgenommen und wird dabei von Stattbau Hamburg GmbH und dem Bezirksamt Hamburg-Nord fachlich begleitet. Es wurde zudem ein Quartiersbüro eingerichtet, in welchem die Aktivitäten koordiniert und u. a. generationenübergreifende Kulturprojekte angeboten werden. Wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Quartiersbüros ist die laufende Einbeziehung sowohl der lokal aktiven Einrichtungen als auch der Quartiersbewohnerinnen und -bewohner. Baugemeinschaft MARTINIS Im Januar 2012 schloss sich die Baugemeinschaft mit dem passenden Namen ‚Martinis‘ zusammen. Die zwischen 50 und 70 Jahre alten Mitglieder möchten auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses Bethanien vorwiegend in Single-Wohnungen, aber in enger Nachbarschaft zusammenleben in einer „Mischung aus Menschen unterschiedlicher sozialer Hintergründe und Lebensformen, von Behinderten und Nicht-Behinderten“. Vier Mitglieder der Baugemeinschaft sind Rollstuhlfahrer/innen. Die familiengerechten Wohnungen, die auf dem Krankenhausgelände geplant sind, werden für den ‚jungen Anteil‘ der Mischung auf dem Gelände sorgen. Denn die Martinis wollen keineswegs auf ein behäbiges Altenteil, sondern „wir möchten unsere Talente und Fähigkeiten nicht nur für unsere Gruppe nutzen, sondern auch in offenen Projekten anbieten und hiermit zu einem lebendigen Milieu im Quartier beitragen.“ Ziel von MARTINIerLEBEN e.V. ist es, das Quartier an der Martinistraße als einen Lebensraum von bestehender Qualität weiterzuentwickeln. Seit Dezember 2011 ist MARTINIerLEBEN e.V. ein eingetragener Verein. Die Kooperationspartner sind bzw. es arbeiten mit: • Bauverein der Elbgemeinden eG (BVE) • Diakoniewerk Schwesternheim Bethanien • HAMBURGISCHE BRÜCKE – Gesellschaft für private Sozialarbeit e.V. • Kindertagesstätte Schedestraße • Kirchengemeinde St. Martinus und Begegnungsstätte Martinistraße • Kulturhaus Eppendorf • Stadtteilarchiv Eppendorf • STATTBAU HAMBURG GmbH • sowie engagierte Nachbarinnen und Nachbarn. Linke Seite: Schrägluftaufnahme und Ansicht des ehem. Krankenhauses Bethanien an der Martinistraße 7 8 2 Der Standort 2.1 Das Martini-Quartier zwischen Tarpenbek-, Schede-, Fricke- und Martinistraße Zwischen 1888 und 1914 entstand rund um die Martinistraße im Stadtteil Hamburg-Eppendorf ein Quartier mit einem der größten Ensembles von Senioren-Wohnstiften in Hamburg sowie mit zahlreichen „der Wohlfahrt dienenden“ Gebäuden. Das etwa 10.000 qm große Grundstück an der Martinistraße 44 befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des bekannten Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Südwestlich wird das Grundstück durch die Frickestraße, südöstlich durch die Martinistraße begrenzt. Die Umgebung und Nachbarschaft des Geländes sind geprägt durch die Krankenhausbauten des Universitätsklinikums sowie durch weitere Stiftsgebäude nördlich an der Frickestraße und östlich an der Martinistraße. Im Süden schließen die hohen Bäume des Eppendorfer Parks an das Quartier an. In fußläufiger Entfernung liegen das Bezirksamt Hamburg-Nord, mehrere Schulen, der MarieJonas-Platz mit zahlreichen Dienstleistungsangeboten, Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie die beiden Einkaufsstraßen Eppendorfer Landstraße und Erikastraße. Der Standort zeichnet sich durch eine gute öffentliche Verkehrsanbindung aus. So erschließen die Buslinien 20 und 25 die Martinistraße, die Buslinie 22 an der Tarpenbekstraße ist in unmittelbarer Nähe. Der U-Bahnhaltestellen Kellinghusenstraße U1/U3 bzw. Hudtwalckerstraße sind in etwa 10 bzw. 15 Gehminuten zu erreichen. 2.2 Bebauung Das ehemalige Krankenhaus Bethanien, in massiver Bauweise errichtet, ist von einer Rotklinkerfassade mit Stuck- und Putzelementen geprägt. Gemeinsam mit den späteren An- und Neubauten, die sich ebenfalls mit Fassaden aus Rotklinker an den historischen Bestand anlehnen, erhält das Gebäude seinen starken Ausdruck zur Martinistraße, der zu erhalten ist. Lediglich der im Jahre 1995 errichtete rückwärtig gelegene Anbau (Stahlkonstruktion) setzt sich mit seiner hellen Putzfassade vom den übrigen Fassaden ab. Bestehende Bausubstanz Das Haupthaus von 1893 zeichnet sich durch erkennbare Gewölbe- und Kappendecken auf massiven Widerlagerwänden bei kleinteiligen Räumen aus. Die Dachkonstruktion besteht aus einer hölzernen Pfettenkonstruktion als Satteldach mit Gauben und Nebendächern. Der erste Erweiterungsbau von 1926-1928 (östliche Verlängerung des Haupthauses mit Seitenflügel) wurde als Mauerwerksbau vermutlich mit Ziegelhohlsteindecken (Steineisendecken) erstellt, der zweite Erweiterungsbau von 1958-1963 (westlicher, hinterer Flügel) vermutlich als Massivbau mit Stahlbetondecken. 2.3 Baurecht Das Grundstück liegt im Bereich des Baustufenplanes Eppendorf (1955) mit einer Ausweisung „Grünfläche mit Gebäuden öffentlicher Art (Krankenhaus Bethanien)“. Die zukünftige Bebauung und Nutzung des Grundstücks soll sich an die Vorgaben des noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Eppendorf 4 richten. Folgende Bebaubarkeit ist darin vorgesehen: • Geschosse: III + Staffel für den Neubau und zum Teil IV für das Bestandsgebäude, • Grundflächenzahl: 0,4 und • Geschossflächenzahl: 1,2. Linke Seite: Historisches Foto und Ansicht des Bestandsgebäudes an der Martinistraße Die Fassade des historisch bedeutsamen frontalen Bestandsgebäudes ist zu erhalten. Abgebrochen werden dürfen nur die Gebäude auf dem rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Der zum Teil erhaltenswerte Baumbestand auf dem Grundstück ist durch entsprechende Grünfestsetzungen gesichert. Die als herausragend, und als sehr erhaltenswert bezeichneten Bäume Kastanie, Buche, Linde und Hainbuche sind von höchstem Wert und daher planerisch (B-Plan Erhaltungsgebot) zu berücksichtigen. Der Kronenschirm dieser Bäume plus 9 Funktionsprogramm 10 2,0 m Abstand muss von baulichen Anlagen freigehalten werden. Andere Bäume sind gegebenenfalls zu ersetzen. Die Vorgartenbereiche an Martinistraße und Frickestraße sind der Grüngestaltung vorbehalten, daher sind dort bauliche Anlagen weitestgehend zu vermeiden. 2.4 Naturschutzrecht – Baumschutz Der Baumbestand auf dem Grundstück ist durch die Baumschutzverordnung gesichert. Die als herausragend und als sehr erhaltenswert bezeichneten Bäume (vgl. Anlage 4.1 und 4.5) Kastanie, Buche, Linde und Hainbuche sind von höchstem Wert und daher planerisch (B­­ Plan Erhaltungsgebot) unbedingt zu berücksichtigen. Aktuelle Angaben zu allen Bäumen mit Bewertung, auch der Grenz- und Nachbarbäume, finden sich in den Anlage 4.1 bzw. 4.5. Nach Möglichkeit sind alle mindestens erhaltungswürdigen Bäume in die Planung zu integrieren. Der Kronenschirm dieser Bäume plus 2,0 m Abstand muss von baulichen Anlagen freigehalten werden. Die Geländehöhe ist im Wurzelbereich der Bäume zu beachten, d.h. beizubehalten. Andere Bäume sind gegebenenfalls zu ersetzen. Im September 1893, konnte der Neubaukomplex an der Martinistraße eingeweiht werden. Er bestand aus einem Krankenhaus mit 80 Betten, einer Diphtherie-Baracke mit 20 Betten sowie einem Schwesternheim mit angebauter Kapelle. Durch den guten Ruf des Hauses war der Andrang jedoch bald so groß, dass an eine Erweiterung gedacht werden musste. Der Hamburger Senat stellte auf der gegenüberliegenden Seite nochmals ein Grundstück kostenlos zur Verfügung, um eine neues Schwesternheim zu bauen. 1904 zogen die Diakonissen in das neue Schwesternheim ein – auf dem ersten Grundstück wurde hierdurch mehr Platz für den Krankenhausbetrieb frei. Die Räumlichkeiten waren jedoch immer noch nicht ausreichend. Der erste Weltkrieg und die Inflationszeit stoppten weitere Baupläne. Erst Anfang 1928 konnte ein Krankenhauserweiterungsbau eingeweiht werden. Die Diakonissen verfügten nun über 200 Betten. Von 1958 bis 1963 entstanden, nach Abriss des alten Bettenhauses, ein viergeschossiger Anbau, auf dem Grundstück gegenüber eine Krankenpflegeschule und dreigeschossige Schwesternhäuser. Das Gebäude von 1928 wurde grundlegend modernisiert. Eine Brücke über Sowohl an der Martinistraße als auch an der Frickestraße die Martinistraße zur schnellen, gefahrlosen Verbindung befindet sich Straßenbaumbestand, der zu erhalten und beider Gebäudekomplexe stammt ebenfalls aus dieser Zeit und wurde 2012 rückgebaut. Das Haus verfügte zur vor baubedingten Beeinträchtigungen zu schützen ist Zeit des Brückenbaus über 219 Betten. (vgl. Anlage 4.1 und 4.3). 2.5 Das Krankenhaus Bethanien eine über 120-jährige Geschichte Begründet wurde der Bethanienverein im Jahr 1878 von zwei Bethanien-Schwestern unter der Obhut der Methodistenkirche. Die Schwestern widmeten sich der häuslichen Krankenpflege armer und auch wohlhabender Bürger in St. Georg. In ihrem privaten Wohnbereich richteten sie eine Poliklinik zur Pflege Kranker ein. 1891 baten die vermögenslosen Schwestern die Bürgerschaft, ihnen unentgeltlich einen Bauplatz für den Bau eines Krankenhauses zur Verfügung zu stellen. Das Grundstück an der Martinistraße, in unmittelbarer Nachbarschaft des seit 1890 bestehenden „Neuen Allgemeinen Krankenhauses Eppendorf“, wurde daraufhin den Bethanien-Diakonissen übergeben. In den 80er Jahren entwickelte sich Bethanien zu einem interdisziplinären Nachsorgekrankenhaus, zur ersten Einrichtung dieser Art in Hamburg. Seit Februar 2011 steht nun das Bethanien Krankenhaus leer. Mit der Umnutzung zu Wohnzwecken bleibt das denkmalwürdige Gebäude erhalten und wird auch in Zukunft ein zentraler Bestandteil des Quartiers sein. Linke Seite: Innenhof/Erweiterungsbau 11 Abriss Abriss Abriss Abriss Abriss Abriss Erweiterung um 1960 historischer Bau von 1890 erhaltenswerte Bausubstanz von 1890 Darstellung der Entstehungszeiten der einzelnen Gebäudeteile 12 Erweiterung um 1920 erhaltenswürdige Fassade (zwingender Erhalt - kein Denkmalschutz) 3 Aufgabenstellung 3.1 Architektonisches Aufgabenfeld Raum- und Funktionsprogramm umsetzen Gegenstand der Aufgabenstellung ist der hochbauliche und freiraumplanerische Entwurf für einen ehemaligen Krankenhauskomplex an der Martinistraße in unmittelbarer Nachbarschaft zum Universitätsklinikum Eppendorf. Grundlage des Entwurfs ist ein bestehendes und abgestimmtes städtebauliches Konzept, das vorsieht, das bestehende Gebäude an der Martinistraße, zumindest dessen historische Fassade, zu erhalten und im rückwärtigen Grundstücksteil drei neue Wohngebäude zu errichten (vgl. Anlage 2.3). Angestrebt wird eine integrierte Gesamtentwicklung des Standorts, insbesondere über einen gemeinsamen Freiraum und die Tiefgarage. Die hochbauliche Aufgabe gliedert sich in zwei Aufgabenbereiche – 1. in die Auseinandersetzung mit dem bestehenden Gebäude an der Martinistraße und 2. in die Überprüfung und Durcharbeitung der Neubauten. Die Vorgaben des Raum- und Funktionsprogramms, samt den speziellen Anforderungen der Nutzer der gewerblichen und sozialen Einrichtungen an ihre Nutzungseinheiten, sind umzusetzen. dung zum Außenraum wird von den Teilnehmern erwartet. In die Überlegungen sind selbstverständlich Kostenaspekte einzubeziehen – keinesfalls sollte der Erhalt des Gebäudes (ohne die erhaltenswerte Fassade) die Kosten eines Ersatzneubaus deutlich übersteigen. Nutzer des Gebäudes an der Martinistraße sind neben den kulturellen und sozialen Einrichtungen sowie der Wohn-Pflege-Gemeinschaft die Baugemeinschaft „Martinis“, deren Anforderungen an ihre Wohnungen im Raumprogramm detailliert beschrieben sind. Bei der Planung dieser Nutzungseinheit wird von den Teilnehmern eine intensive Auseinandersetzung mit den besonderen Ansprüchen einer Baugemeinschaft Wert gelegt. Wesentlich ist, dass das Gebäude funktional wie ästhetisch den Sinn für die Gemeinschaft zum Ausdruck bringt und zugleich ein hohes Maß an Individualität und Privatheit sichert. Hierbei ist die Dachfläche mitzudenken. Für die Baugemeinschaft ist ein Gemeinschaftsraum mit angrenzender Terrasse auf dem Dach zur alleinigen Nutzung vorzusehen. Grundrisse für die Neubauten entwerfen Auf Basis des städtebaulichen Konzepts, das Stellung und Lage der Neubauten definiert und das – abgesehen von kleineren Modifikationen der Baufeldgrenzen – nicht Nutzung des Altbaus überprüfen Dem Altbau an der Martinistraße ist besondere Aufmerk- zu verändern ist, sind Wohngebäude zu entwerfen, die in samkeit zu schenken. Die straßenseitige Fassade des Ge- ihrer äußeren Anmutung und Grundrissorganisation eibäudes ist in jedem Fall zu erhalten und zu restaurieren. nen hochwertigen Wohnstandort erwarten lassen. Von den Wettbewerbsteilnehmern ist zu prüfen, ob und In den Neubauten sind insgesamt 47 Wohneinheiten unwenn ja auf welche Weise das Gebäude für die angeterzubringen, die vollumfänglich den Förderkriterien der strebte Nutzung hergerichtet werden kann und ob dies auch kostenseitig zu rechtfertigen ist. Erwartet wird eine Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt für den Neubau von Wohnungen im 2. Förderweg entsprechen. Von wohlwollende Prüfung der bestehenden Grundrisse im den Teilnehmern wird eine überzeugende Umsetzung Hinblick auf ihre Umnutzbarkeit und Möglichkeiten sowie Grenzen ihrer Weiterentwicklung. Da das Gebäude in des Raum- und Funktionsprogramms innerhalb der geunterschiedlichen zeitlichen Abschnitten errichtet wurde setzten Grenzen der Bebauungsfelder erwartet. Dabei ist und diese auch heute noch erkennbar sind, ist eine Ent- zu überprüfen, ob und inwieweit die Häuser als 2- oder scheidung über Erhalt, Teilerhalt oder Ersatzneubau hin- 3- Spänner zu organisieren sind und wie sich der geter der sanierten Fassade auch im Kontext der ablesbaren forderte Wohnungsmix sinnfällig auf die einzelnen Gebäude verteilt. Angestrebt werden Wohnungen, die sich historischen Gebäudeschichten zu treffen. durch gute Belichtungsverhältnisse auszeichnen und Erwartet werden insgesamt überzeugende Vorschläge für trotz der einzuhaltenden Wohnungsgrößen Großzügigkeit und Offenheit ausstrahlen. Insbesondere auf eieine kritische Auseinandersetzung mit der bestehenden Bausubstanz mit der Zielsetzung, dauerhaft gute Bedin- ne gute Integration von Freisitzen in den Grundriss wird gungen für alle Nutzer dieses Gebäudes herzustellen. Ei- Wert gelegt. Selbstverständlich ist durch die geschickte Anordnung der Freisitze ein Höchstmaß an Privatheit zu ne intensive Auseinandersetzung mit den individuellen gewährleisten. Anforderungen der in dem Gebäude unterzubringenden Nutzungseinheiten hinsichtlich Raumgrößen, Lage im Gebäude, Adressbildung/Auffindbarkeit, Offenheit/ Die in Kapitel 4 aufgeführten funktionalen Anforderungen an die Wohnungen, insbesondere zu den Bädern Schutzbedürftigkeit/Diskretion, Barrierefreiheit, Verbin13 14 3.2 Freiraumplanerisches Aufgabenfeld Gelände modellieren Dem Freiraum kommt für das neue Ensemble eine besondere Bedeutung zu. Seine Gliederung und vor allem Modellierung ist maßgeblich für eine zusammenhängenSchöne Häuser: de Entwicklung aller vier Gebäudekörper. Die nach Nordas Antlitz eines ganzen Ensembles entwerfen den hin ansteigende Topografie verlangt insbesondeGrundrisse und das äußere Antlitz der Gebäude stehen in einem engen Wechselspiel zueinander. Fassaden eben- re für die Nahtstelle zwischen dem Bestandsgebäude im Süden und dem Hofbereich, der von den Neubauten geso wie die Grundrisse sind im Entwurfsprozess stets in bildet wird, einen stimmigen Umgang mit den unterihrer Gesamtheit zu entwerfen. Es werden Fassaden erschiedlichen Geländehöhen. In diese Überlegungen ist wartet, die die Lebendigkeit und Lebensfreude der Beauch die (Höhen-)Lage der neu zu errichtenden Tiefgarawohnerschaft und Nutzer sowie ihr ausgeprägtes Inge einzubeziehen. teresse an der Gemeinschaft baulich gestalterisch zum Ausdruck bringen. Entstehen sollen Häuser, mit denen sich die Bewohner identifizieren; gerade für die Mitglie- Von den Teilnehmern ist daher zu prüfen, ob und wie der einer Genossenschaft ist es von enormer Bedeutung, dieses Ziel über die Gestaltung des Freiraums und die das Haus im Inneren wie Außen als ihr Eigen - als geAbwicklung der Baukörper an der Hanglage erreicht wermeinsamen Bezugspunkt - zu begreifen. den kann. Hierbei soll auch geprüft werden, ob die nach Norden orientierten Räume im Erdgeschoss des Gebäudes an der Martinistraße als Aufenthaltsräume genutzt In diesem Sinne sind Gliederung, Struktur, Materialität und Farbigkeit der Fassaden, das Verhältnis von offenen werden können. und geschlossenen Teilen der Gebäudehülle, auch Fenster und Türen sorgsam aufeinander abgestimmt zu wäh- Baumbestand len. Bei der Fassadengestaltung der Neubauten ist zu Insbesondere der südwestliche Grundstücksteil ist durch beachten, dass für diese ein Verblendanteil von 60% ge- zahlreiche und einige herausragende Bäume geprägt, die fordert wird. die wesentliche Grünqualität des Grundstücks ausmachen. In der Freiraumplanung sollen die bedeutsamen und zukunftsfähigen Bäume herausgearbeitet und inDie Gestaltung der einzelnen Baukörper ist auch im städtebaulichen Kontext zu erörtern. Vorder- und Rück- szeniert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass schäseiten sind im Zusammenspiel der Fassaden des gesam- digende Einwirkungen vermieden werden. Sinnvolle ten Ensembles zu diskutieren – inwieweit sollen sich die Standorte für Baumneupflanzungen sollen die Strukturierung der Freiräume ergänzen. Gebäude gestalterisch voneinander unterscheiden oder einander ähneln oder gleichen, um der Idee einer großen Nachbarschaft ein Gesicht zu geben. Diese Frage ist Attraktive, aneignungsfähige Außenräume auch im Kontext mit der Konzeption für die Umsetzung Ziel der Freiraumgestaltung sind ferner attraktive Audes Raumprogramms und der Verteilung der Nutzunßenräume für die künftigen Bewohner und Nutzer des gen/Wohnungen zu erörtern. Erwartet wird ein überzeu- Quartiers. Angestrebt werden für die Erdgeschosswohgendes Gesamtkonzept, sowohl in der Außenwirkung zur nungen der rückwärtigen Neubauten private AußenbeMartinistraße, als auch im Quartier selbst. reiche, die sich klar von den gemeinschaftlich nutzbaren Bereichen abgrenzen. In den gemeinschaftlich nutzbaren Zonen sind ruhige und belebte Bereiche zu definieren, sodass die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bewohnerschaft (spielen, toben, ausruhen, plaudern) zu ihrem jeweiligen Recht kommen. und Küchen, sind ausdrücklicher Wunsch des Auslobers und unbedingt zu beherzigen. Linke Seite: Erhaltenswerter Baumbestand Insbesondere die Mitglieder der Baugemeinschaft haben zudem den Wunsch geäußert, den Außenraum im Quartier eigenständig zu nutzen, zu gestalten und in Teilen auch im Sinne eines „urban gardenings“ bewirtschaften zu können. Die Baugemeinschaft wünscht sich darüber hinaus eine Feuerstelle mit überdachten Sitzplätzen sowie Ruhezonen zum Sonnenbaden und zum Lesen. 15 Über die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Grün- und Freiflächen des Bethanienquartiers, ist zudem eine Studie entwickelt worden (Anlage 4.2). Darin sind Anforderungen zur Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und verbesserter Nutzbarkeit definiert. Für das zu beplanende Grundstück sind vor allem folgende Punkte mitzudenken: • Attraktive Treff- und Informationspunkte • Gemeinschaftsgarten im Innenhof der Wohngebäude • Toilettenbenutzung der Besuchertoiletten des Kulturhaus Cafés durch z. B. eine zusätzliche Zugänglichkeit von Außen • Gemeinschaftsbereiche innerhalb einer Wohnanlage zur Integration der Nachbarschaft für ein familiengerechtes und generationsübergreifendes Leben • Bewegungsgeräte für ältere Menschen • Ausreichend Sitz- und Ruhemöglichkeiten, die über feste Wege erreichbar sind und attraktive Blickbezüge bieten und gut einsehbar sind. Barrierefreiheit 1a Verbesserung der Straßenquerungsmöglichkeiten für Fußgänger 1b Neuordnung der Verkehrssituation in der Frickestraße, Konflikt Fahrradfahrer/Fußgänger lösen 1c Bereitstellung von Sitz- bzw. Ruhemöglichkeiten auf öffentlichen Grün- und Freiflächen im Abstand von mindestens 100m 1d Schaffen einer barrierefreien Fußgängerquerung an der mittleren Schedestraße 1e Versetzen einer Sitzbank 1f Schaffen von gut begehbaren, halböffentlichen Verbindungswegen 1g Bereitstellen öffentlicher Toiletten 1h Rückbau von Barrieren im Bereich der Wohnstiftgebäude Aufenthaltsqualität verbessern 2a Zentralen Aufenthalts-/Beobachtungsbereich im Rahmen zukünftiger Nutzungen schaffen 2b Umgestaltung Kreuzung Frickestraße/Martinistraße, Aufenthalt ermöglichen, Bezüge zum Park verbessern, Martinistraße als Zone 30 prüfen 2c Umgestaltung Kreuzung Frickestraße/Schedestraße, Senioren-Treffpunkt auf dem Weg zum Einkauf 2d Treffpunkte für Anwohner Wichtig für die Nachbarschaft sind ferner kurze, direkte, barrierefreie (Wohn-) Verbindungswege. Perspektivisch ist ein Verbindungsweg als Spaziermöglichkeit mit Aufenthaltsbereich in geschützter Lage und in der Nähe zwischen den zahlreichen nebeneinander liegenden Wohnstiften mit ihren großzügigen Vorgärten (und Hintergärten) wünschenswert. In der Außenraumgestaltung und -gliederung ist diesen Wünschen hinreichend Rechnung zu tragen. Bei der Gestaltung wird insgesamt großer Wert auf ein stimmiges Verhältnis von Schönheit und Hochwertigkeit auf der einen Seite sowie Gebrauchsqualität und Pflegeaufwand auf der anderen Seite gelegt. Vorschläge zur Wahl von Pflanzen und Mobiliar sind ausdrücklich gewünscht. Ästhetisch sind diese auf die Gestaltung der Fassaden abzustimmen. 1a 1d 2c 3b 1h 2d 1h 1b 1f 3a 2d 1c 1e 2a 1g 2b 2d 3c 1b Nutzbarkeit verbessern 3a Verbinden/Herstellen eines äußeren Wegenetzes 3b Beispielstandort für MARTINIerLEBEN e.V. - Informationspunkt 3c Überprüfung der derzeitigen Nutzungsangebote im Eppendorfer Park und ggf. Ergänzung, Hinweisschilder aufstellen 16 1a 1a 3.3 Erschließung 3.4 Barrierefreiheit Von den Wettbewerbsteilnehmern ist in Bezug auf die Erschließung des Grundstücks eine Lösung zu entwickeln, die den Verkehrsfluss der Martinistraße und Frickestraße nicht beeinträchtigt. Dabei sind Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten sowohl von der Martinistraße als auch von der Frickestraße zu prüfen. Die Überfahrten sollen nicht direkt an der Einmündung Frickestraße/Martinistraße hergestellt werden (mind. 10 m Abstand). Die nachzuweisenden Stellplätze sind überwiegend in der zu planenden Tiefgaragen unterzubringen. Oberirdische Stellplätze sind gegebenenfalls und nur in untergeordneter Anzahl im rückwärtigen Grundstücksbereich möglich, aber nach Möglichkeit zu vermeiden. Ebenfalls nachzuweisen sind die notwendigen Besucherstellplätze für geplante gastronomische Nutzungen sowie deren Warenanlieferung. Freianlagen und Gebäudezugänge sind barrierefrei auszugestalten. Sämtliche Treppenhäuser müssen über einen Aufzug verfügen. Einzelne Einheiten sind darüber hinaus barrierefrei bzw. rollstuhlgerecht zu planen. Die Teilnehmer sind aufgerufen, die Anforderungen an ein barrierefreies Leben als ein zentrales Thema für dieses Projekt zu begreifen und dieses mit großer Selbstverständlichkeit im Innen- wie im Außenraum umzusetzen. Das Quartier soll als „Musterquartier“ für barrierefreies Leben gestaltet werden, wobei sich die Barrierefreiheit ausdrücklich auf Personen aller Altersgruppen beziehen soll. Grundsätzlich müssen Lieferfahrzeuge das Grundstück in Vorwärtsfahrt anfahren und verlassen können (Wendemöglichkeit auf Privatgrund herstellen). Außerdem sind maximal 20 % (bezogen auf die Anzahl der geplanten Wohneinheiten) Besucherparkplätze im Bereich des öffentlichen Grundes nachzuweisen. Dies kann entweder durch Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Umfeld der Baugrundstücke erfolgen (1. Priorität) oder auf dem Wettbewerbsgebiet durch eine Mehrherstellung von privaten Stellplätzen über das notwendige Maß hinaus. Dies gilt ebenso für die erforderlichen 20 % Fahrradabstellplätze für Besucher, die hauseingangsnah im öffentlichen Straßenraum bzw. auf privatem Grund zu berücksichtigen sind. Notwendige Bewegungs- und Aufstellflächen für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Müllabfuhr sind nachzuweisen und in die Außenanlagen zu integrieren. Kombinierte Zufahrten für Feuerwehr und Tiefgarage/oberirdische Stellplatzanlage sind sicherzustellen. Feuerwehraufstellflächen sind im öffentlichen Straßenraum nicht zulässig und auf privatem Grund vorzusehen. Linke Seite: Auszug aus dem Gutachten zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Grün- und Freiflächen des Bethanienquartiers 3.5 Energie/Nachhaltigkeit Um den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht zu werden, beabsichtigt der Auslober die Gebäude im Energiestandard WK Effizienzhaus 40 zu errichten bzw. zu sanieren. Um den geplanten Energiestandard zu erzielen, soll ein ambitioniertes Energiekonzept unter Einsatz von innovativer Anlagentechnik verfolgt werden. Die Komponenten bestehen aus: • • • • • Wärmeerzeugung mittels Gas-Absorbtions-Wärmepumpe in Kombination mit einem Eisspeicher Fernwärmeanschluss zur Abdeckung der Spitzenlasten Flächenheizungssystem mit niedrigen Systemtemperaturen (Bauteilaktivierung im Neubau, Wand- oder Deckenheizung im Altbau) Abluftanlage mit WRG, wobei die Abwärme zur Regeneration des Eisspeichers genutzt wird Dezentrale WW-Bereitung durch Trinkwasserstationen Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass die Dachflächen für die Aufstellung von Solaranlagen geeignet sind und auf dem Grundstück ein Eisspeicher mit einem Durchmesser von 8.00 m und einer Höhe von 4.00 m unmittelbar unter Geländeoberfläche angeordnet werden kann. 3.6 Kostenrahmen Für das Vorhaben ist ein Kostenrahmen vorgegeben, der von den Teilnehmern einzuhalten ist: • Altbau samt Anbau rund 4.100.000 EUR netto (Kostengruppen 300-400) • drei Neubauten rund 4.700.000 EUR netto (Kostengruppen 300-400) • Tiefgarage rund 575.000 EUR netto (Kostengruppen 300-400) • Außenanlagen 450.000 EUR netto (Kostengruppe 500) 17 18 3.a 2. Sanitärräume Eingangsbereich Abstellmöglichkeit Verkehrsflächen Fahrradwerkstatt PKW-Stellplätze 1.3 1.4 1.5 1.6 1.6 1.7 2 Stellplätze für PKW 1 Raum Flure 1x Lager (im UG denkbar) 1 Raum 1x Besucher-WC, 2x Personal-WC (D/H) 1 Raum Gemeinschaftsbereich gem. WBBauO Badezimmer gem. WBBauO Dienstleistungs- und Funktionsbereich gem. WBBauO Aufenthaltsfläche im Freien PKW-Stellpätze 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 1 Stellplatz für Transporter Terrasse, Balkon o.ä. ohne Personal-WC und Personal-Aufenthalt, da Nutzung der entsprechenden Räumlichkeiten in der Sozialstation ohne Flächenansatz für Büro- und Besprechungsraumsraums, da Nutzung eines Büroraums in der Sozialstation Gem. WBBauO: 1 Hauswirtschaftsraum, 1 Ausgussraum, 1 Büro- und Besprechungsraum Sanitärräume für Gäste, 1 WC / 5 Nutzer 2 Gruppenräume mit integrierter Kochküche für 24 Nutzer / Gäste (Gem.. WBBauO: 1x Wohnzimmer mit angegliederter Wohn-Essküche, 1x Ruheraum) Kulturhaus Eppendorf e.V. Kulturhaus Eppendorf e.V. Stadtteilarchiv Eppendorf e.V. Gastronomie Freisitz MartINIerLEBEN Gruppenräume Verkehrsflächen Sanitärräume Lagerräume 3a.1 3a.2 3a.3 3a.4 3a.5 3a.6 3a.7 3a.8 3a.9 3a.10 Personal- und Gäste-WC 2x 15m², 1x 30 m², 1x 35 m², 1x 50 m² Terrasse, die zur Gastronomie gehört und zur Martinistraße orientiert sein sollte Quartiersbüro Schankraum, Küche 1 Büro Saal mit Bühne (100+20 m²), Stuhllager und Backstage (20m²) 2 Büros 1x 10 m², 1x 20m² Kulturelle Einrichtungen (Kulturhaus Eppendorf e.V. und Untermieter) Eingangsbereich gem. WBBauO 2.1 Hamburgische Brücke Tagespflege für Demenzkranke Sozialraum mit Teeküche 1.2 4 Räume, 3x 18 m² und 1x 20m² (PDL) Hamburgische Brücke Sozialstation Büro / Verwaltung / Beratung 1.1 1. Räumlichkeiten Nutzung Nr. Raumprogramm 30 40 20 145 15 80 20 140 30 15 385 30 10 8 10 14 14 74 Raumgröße in m² 520 400 160 Gesamtgröße der Nutzung in m² NGF/WF 520 400 160 Davon im Altbau - - - Davon im Neubau Teilgastronomie Auslegung für max. 99 Personen, Tageslichtausleuchtung, Mehrzwecknutzung (Übungsraum für Theater, Musik, Galerie, Veranstaltungsraum, Tanzraum), lichte Hähe ca. 4,10 m Gem. WBBauO: Richtwert 16 qm Nutzfläche für Pkt 2.1-2.3 pro Nutzer Alle Räume rollstuhlgrerecht gem. Vorgabe Hamburgische Brücke Bauliche Ausführung gem. WBBauVO (Wohn- u. Betreuungsverordnung) Synergieeffekte mit anderen Nutzern denkbar, z.B. durch gemeinsame Nutzung der Gruppenräume an Wochenenden / in den Abendstunden. Räumliche Nähe zu Tagespflege gewünscht. Synergieeffekte mit Tagespflege denkbar, z.B. gemeinsame Nutzung eines Büro-/Beratungsraums, gemeinsame Eingangszone, gemeinsamer Sozialraum 130 m² Sozialstation + 30 m² Fahrradwerkstatt Bemerkung 4 Raum- und Funktionsprogramm 6. 5. 4. 3.b Verkehrsflächen Sanitärräume Lagerräume 3a.8 3a.9 3a.10 Mehrzweckräume 3b.2 Bewohner Abstellraum Gemeinschaftsbereich Santitärraume Hauswirtschaft Verkehrsflächen Freisitz 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 6.1 Summe NGF/WF Familienwohnen Familienwohnen Baugemeinschaft Baugemeinschaft Martinis Bewohner Individualräume 4.1 5.1 1 Mehrzweckraum mit Ateliercharakter 1 Mehrzweckraum multifunktional, z.B. für Theaterproben 3 Büroräume unterschiedlicher Größe Personal- und Gäste-WC 2x 15m², 1x 30 m², 1x 35 m², 1x 50 m² 60 1 Gemeinschaftsraum mit Kochzeile und Wannenbad im Dachgeschoss sowie eine an den Gemeinshaftsarum angrenzende Dachterrasse 47 WE als Neubau verteilt auf 3 Gebäude 3 Geschosse + Staffelgeschoss Lage, Gebäudegeometrie und -konfiguration gemäß Bewerbungskonzept BVE zur Anhandgabe 1.540 20 10 10 150 10 200 100 50 30 40 20 145 4 x 1 PersWE, DIN 18040-2R, ca. 60 m² WF 1 x 2 PersWE, DIN 18040-2R, ca. 70 m² WF 1 x Wohngemeinschaft 5 Pers, 40 m² WF / Pers 8 x 1 PersWE, DIN 18040-2, ca. 55 m² WF 11 x 1 PersWE , 50 m² WF (mind. 45 m² WF) Balkon, Terrasse 1,0 m²/Person Eingangszone, Flur Putzmittel, Lager, Hauswirtschaftsraum Gäste-WC, Pflegebad Wohnzimmer, Küche mit Essbereich + Lager 1m² / Person 16m² Wohn-,Schlafraum + 4m² Bad / Person Wohn-Pflegegemeinschaft für 10 Bewohner Büroräume 3b.1 crazyartists e.V. Gruppenräume 3a.7 SeiteBeauftragung 1 von 1 Weitere 6.530 3.300 1.600 400 150 3.230 - 1.600 400 150 3.300 3.300 - - - keine halben Zimmer keine Maisonettewohnungen keine Laubengangerschließung Küchen vom Flur aus erschlossen 4 PersWE mit Vollbad und zusätzliches Duschbad Wohnungsmix: 35% 1PersWE , 40% 3PersWE, 25% 4PersWE (keine 2 PersWE) WK-Förderung - Neubau von Mietwohungen 2. Förderweg, WK Effizienzhaus 40 WF-Fläche (Ansatz 70 m²/WE) Für die 23 Stck 1 PersWE sollen Wohnungsgrundrisse mit unterschiedlicher Raumaufteilung angeboten werden. In ca. 50% der Wohnungen ist für die Funktionen Wohnen, Kochen, Schlafen jeweils ein separater Raum vorzusehen. Die Küchen sollen dabei über einen Essplatz verfügen. In ca. 40% der Wohnungen sollen sich die Funktionen Wohnen und Kochen in einem Raum befinden und in ca. 10% der Wohnungen sollen sich die Funktionen Schlafen und Wohnen in einem Raum befinden. Alle Wohnungen sollen über seniorengerechte Bäder verfügen. Alle Wohnungen mit Balkon, bei Wohnungen zur Martinistraße Balkone, Loggien oder Wintergärten, die gestalterisch mit dem Ensembleschutz vereinbar sind. WK-Förderung - Baugemeinschaft, WK Effizienzhaus 40 WF-Fläche (Ansatz 53 m²/WE) Regelbedarf mind. 30m², max. 40m² / Person zzgl. 5m² bei barrierefreier Ausführung DIN 18040-2 Barrierefreier Ausführung DIN 18040-2 WK Förderung – Besondere Wohnformen Flächenansatz 40m² / Pers. Möglichkeit mit einfachen Mitteln eine eigenständige Mieteinheit zu bilden Räumliche Nähe zu der Mietung Kulturelle Einrichtungen Gemeinsame Nutzung der Sanitärräume mit den Mietern Kulturelle Einrichtungen In den vier zu planenden Gebäuden ist das Raumproheiten und ihrern spezifischen Nutzungsanforderungen gramm mit den nachfolgend dargestellten Funktionsein- umzusetzen. 19 4.1 Kulturelle und soziale Einrichtungen im Altbau bzw. Ersatzneubau bei Erhalt der Fassade Räume des Kulturhauses Eppendorf, Stadtteilarchiv Eppendorf e.V., Crazyartists e.V. Die gesamte Fläche von ca. 670 qm kann auf einem oder mehreren Obergeschossen angeordnet werden und muss folgende Anforderungen erfüllen: • Diese Funktionseinheit muss vollständig schwellenfrei erschlossen sein. • Die Räumlichkeiten gliedern sich in Verwaltungsräume, einen Saal für max. 99 Personen, eine angegliederte Gastronomie sowie Gruppen- und Mehrzweckräume für Kurse und Seminare, die vom Kulturhaus Eppendorf und dessen Kooperationspartnern angeboten werden Die Räume der Tagespflegeinrichtung haben spezifische • Kurs- und Seminarangebot: Kreative Gesundheitsförderung, Kunstprojekte für Menschen mit und ohne räumliche Anforderungen: Behinderung, Beratungen in sozialen und psycholo• Eine Tagespflegeeinrichtung für Menschen mit gischen Fragen sowie Kommunikationsförderung und Demenz sollte grundsätzlich den Charakter einer berufliche Wiedereingliederung im Bereich Kunst & Wohnung haben, die so normal wie möglich eingeKultur für Menschen mit Behinderung richtet ist. • Der Saal soll als Übungs-, Ausstellungs- und Veran• Es sollte eine genügende Anzahl an Aufenthaltsräustaltungsraum nutzbar und im Erdgeschoss angemen für die unterschiedlichen Bedürfnisse vorhanden ordnet sein. Der Saal muss eine lichte Raumhöhe sein. von etwa 4,10 m haben und mittels Tageslicht • Verkehrswege sollten ohne Einschränkungen in Endausgeleuchtet werden können. Bühne und Backstage losschleifen erwandert werden können (z.B. Rundwefür Theater-, Musik- und Tanzveranstaltungen sind ge – keine Sackgassen!) einzuplanen. • Helle freundliche Räume mit klaren Wandflächen • Die Gastronomie dient einerseits zur Versorgung ohne Muster! der Veranstaltungen andererseits soll aber auch ein • Geräumige Küchen sollen offen zugänglich sein und weiteres gastronomisches Angebot für das Quartier ersichtlich vom Wohnraum abgehen. Größe und geschaffen werden. Die Anbindung an eine zugehöZuschnitt sollten ein gemeinsames Kochen mit persorige Terrasse mit Grünflächenanteil (Orientierung zur neller Unterstützung begünstigen. Martinistraße) ist zu berücksichtigen. • Im Eingangbereich sollte ausreichend Platz für Garde• Die Räumlichkeiten des Vereins „Crazyartists“ sind als robe und Spinde vorgesehen werden. zusammenhängende Einheit zu planen, die ggf. unab• Die Tagespflege braucht zwingend einen direkt hängig von den Räumen des Kulturhauses Eppendorf zugänglichen, abgezäunten und barrierefrei zugänglifunktioniert. chen Außenbereich. • Eine Mitnutzung der großen Gruppenräume durch externe Dritte sollte in den Abendstunden und ohne Störung der Wohnungen möglich sein. • Die WBBauVO (Anlage 7.1) ist grundsätzlich bei der Planung der Tageseinrichtung zu berücksichtigen. Hamburger Brücke – Tagespflege für Demenzkranke und Sozialstation Für die Hamburger Brücke sind eine Sozialstation und eine Tagespflegeeinrichtung für Demenzkranke zu planen. Tagespflege und Sozialstation sind als getrennte, jedoch räumlich verbundene Einheiten zu konzipieren. Eine gemeinsame Eingangszone ist denkbar. Es ist beabsichtigt, durch die gemeinsame Nutzung der Personal- und Sozialräume sowie der Verwaltungs- und Beratungsräume Synergieeffekte zu schaffen. Die zur gemeinsamen Nutzung vorgesehenen Räume sind der Sozialstation zuzuordnen. 20 4.2 Wohnen im Altbau bzw. Ersatzneubau bei Erhalt der Fassade Baugemeinschaft Martinis Die Baugemeinschaft Martinis setzt sich aus einer Gruppe überwiegend alleistehender Personen zusammen, davon sind fünf Personen Rollstuhlfahrer. Insgesamt sind 25 Wohnungen zu planen von denen 23 Wohnungen als 1-Personen Wohnungen, 1 Wohnung als 2-Personen Wohnungen und 1 Wohnung für eine Wohngemeinschaft zu konzipieren sind. Die Planung muss den WKFörderrichtlinien für Baugemeinschaften (Anlage 6.1) entsprechen, der energetische Standard WK Effizienzhaus 40 wird angestrebt. Folgende Anforderungen sind umzusetzen: Rollstuhlgerechte Wohnungen: • 4 Wohnungen für Single-Haushalte in barrierefreier, rollstuhlgerechter Ausführung nach DIN 18040-2R (tiefe Fenster sowie E-Rolli Anschlüsse im Abstellraum), bestehend aus je 2 Zimmern, 1 Wohnküche, 1 Duschbad (barrierefreie Dusche; Raum möglichst mit Außenbelüftung), Freisitz • 1 Wohnung für zwei Personen in barrierefreier , rollstuhlgerechter Ausführung nach DIN 18040-2R (tiefe Fenster sowie E-Rolli Anschlüsse im Abstellraum), bestehend aus je 2 Zimmern, 1 Wohnküche, 1 Duschbad (barrierefreie Dusche; Raum möglichst mit Außenbelüftung), Freisitz 1-Personen Wohnungen • 8 seniorengerechte Wohnungen in barrierefreier, seniorengerechter Ausführung nach DIN 18040-2 und 11 Einzelwohnungen für Single-Haushalte ohne Anforderungen an die Barrierefreiheit 5-Personen Wohneinheiten • 1 Gemeinschaftswohnung, bestehend aus 5 Wohn-/ Schlafzimmern (davon möglichst 1 Wohn-/Schlafzimmer rollstuhlgerecht), 1 Wohnküche, 1 Flur mit Abstellraum, 1 Vollbad,1 Duschbad (rollstuhlgerecht), 1 WC; die Bäder sind möglichst mit Außenbelüftung zu planen, Freisitz Gemeinschaftsflächen Für die Baugemeinschaft ist ein Gemeinschaftsraum mit angrenzender Terrasse nach Möglichkeit auf dem Dach einzuplanen. Gemeinschaftsraum und Terrasse sind zur alleinigen Nutzung durch die Baugemeinschaft vorgesehen. Gemeinschaftsraum und Terrasse sollten unabhängig voneinander erschlossen werden können. Der Gemeinschaftsraum soll teilbar sein und über eine Pantry, ein WC und ein Wannenbad verfügen. Die Möglichkeit einen Teil des Gemeinschaftsraums als Übernachtungsangebot für Gäste nutzen zu können, sollte vorhanden sein. • Der Gemeinschaftsraum unterliegt den Regulierungen der öffentlichen Förderung • Die Gemeinschaftsterrasse soll mit Pflanzkübeln, Sitzund Liegemöglichkeiten sowie Sonnen- und Windschutzeinrichtungen ausgestattet sein. Tiefgarage/Keller • 1 Kellerabstellraum je Wohneinheit • Fahrradkeller • Rollstuhlparkplätze in der Tiefgarage • 1 abschließbarer Rollstuhlraum für E-Rollis und konventionelle Rollstühle Für die 1-Personen Wohnungen sollen Wohnungsgrundrisse mit unterschiedlicher Raumaufteilung entwickelt Die Anzahl der Stellplätze ist gem. HBauO Anlage 2.11 werden. In ca. 50 % der Wohnungen ist für die Funkti„Globalrichtlinie, notwendige Stellplätze und notwendionen Wohnen, Kochen, Schlafen jeweils ein separater ge Fahrradplätze“ nachzuweisen. Raum vorzusehen. Die Küchen sollen dabei über einen Essplatz verfügen. In ca. 40 % der Wohnungen sollen sich die Funktionen Wohnen und Kochen in einem Raum befinden und in ca. 10 % der Wohnungen sollen sich die Funktionen Schlafen und Wohnen in einem Raum befinden. Alle Wohnungen sollen über seniorengerechte Bäder verfügen. Jede Wohnung soll über einen Freisitz verfügen. 21 22 4.3 Wohnen im Neubau Allgemeine/übergeordnete Anforderungen • Alle Wohnungen sollten mit einem Balkon, einer Loggia oder einem Wintergarten ausgestattet sein. Bei den Wohnungen zur Martinistraße ist darauf zu achten, dass ihre Freisitze als Teil des Fassadenbilds gestalterisch mit dem Ensembleschutz vereinbar sind • Eine effiziente Raumausnutzung im Hinblick auf Abstellflächen und Abstellmöglichkeiten ist gewünscht. • Auf eine gute Möblierbarkeit der Individualräume mit ausreichend Stellflächen für Schränke wird besonderer Wert gelegt. Dies soll durch Darstellung der Möblierung in den Grundrisszeichnungen unbedingt nachgewiesen werden. • Die Wohnungen sollen sich durch helle, lichtdurchflutete und gut proportionierte Zimmer auszeichnen. • Die Größen der Wohnungen sollen sich an den gemäß WK-Richtlinien maximal zulässigen Obergrenzen orientieren. 1-Personen Wohnungen ohne Anforderungen an die Barrierefreiheit sollen 50 qm groß sein. Sollte die Größe auf Grund der baulichen Gegebenheiten des Altbaus bei einzelnen Wohnungen nicht erreicht werden, so sollen die Wohnungen keinesfalls weniger als 45 qm Wohnfläche aufweisen. • Eine Erschließung des Bestandsgebäudes sowohl von der Martinistraße als auch von der Hofseite aus wird ausdrücklich gewünscht. • Die Wohnungen der Baugemeinschaft sollen sich gegenüber den öffentlichen Bereichen des Gebäudes klar abgrenzen. • Erschließungsflure und Treppenhäuser sollen so ausgestaltet werden, dass sie den Bewohnern Angebote zum Verweilen und zur Kommunikation bieten. Familienwohnen Die 47 Wohneinheiten verteilen sich auf drei Neubauten nördlich des Bestandgebäudes und sollen folgenden Wohnungsmix erfüllen: 1-Personen-Wohneinheiten: 35% (ca. 16 WE) 3-Personen-Wohneinheiten: 40% (ca. 19 WE) 4-Personen-Wohneinheiten: 25% (ca. 12 WE) Die WK-Förderrichtlinien für den 2. Förderweg (Anlage 6.4) sind zu berücksichtigen. Der energetische Standard WK Effizienzhaus 40 wird angestrebt. Ferner sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: • keine halben Zimmer • keine Maisonettewohnungen • keine Laubengangerschließung • Bäder möglichst mit Außenbelüftung • Küchen sind vom Flur aus zu erschließen und sollten die Möglichkeit bieten, optional als offene Küche zum Wohn-/Essbereich ausgebildet werden zu können • 4-Personen-Wohneinheiten sind mit Vollbad und zusätzlichem Duschbad auszustatten. 4.4 Tiefgarage Anforderungen • PKW-Stellplätze • PKW-Stellplätze für Rollstuhlfahrer • ggf. Fahrradstellplätze • direkter, barrierefreier Zugang zur Tiefgarage aus allen vier Gebäuden • natürliche Belüftung Wohn-Pflege-Gemeinschaft Die Anzahl der Stellplätze ist gem. HBauO Anlage 2.11 Die Wohn-Pflege-Gemeinschaft ist eine Wohngemein„Globalrichtlinie notwendige Stellplätze und notwendige schaft für 10 Bewohnerinnen und Bewohner, bei der die Fahrradplätze“ nachzuweisen. Gemeinschaft im Vordergrund steht und daher der Gemeinschaftsflächenanteil ungefähr dem Flächenanteil sämtlicher privat genutzter Räume, entspricht. Die Einheit ist grundsätzlich nach den Anforderungen der DIN 1840-2 zu planen. Die WK-Förderrichtlinien für besondere Wohnformen (Anlage 6.2) sind dabei zu berücksichtigen. Folgende Anforderungen seien hervorgehoben: • 1 Wohn-/Schlafraum mit Bad je Person • 1 Wohnküche, zentral in der Wohngemeinschaft angeordnet und mit Verbindung zum Gemeinschaftsraum • 1 Gemeinschaftraum mit Möglichkeiten für unterschiedliche, parallele Nutzungen/Aktivitäten (z.B. durch Herausbildung von Nischen) 23 24 5 Vorgaben und Restriktionen Architektur und Städtebau • Baurecht nach B-Plan-Entwurf (Anlage 2.5) • Geschosse: III + Staffel für den Neubau und zum Teil IV für das Bestandsgebäude • Grundflächenzahl: 0,4 • Geschossflächenzahl: 1,2 • Erhalt der historisch bedeutsamen Fassade des Bestandsgebäudes an der Martinistraße Raumprogramm • Umsetzung des gesamten Raumprogramms (Anlage 2.1) unter Berücksichtigung der Richtlinien der WK Förderung, WBBauVO und DIN 18040-2/2R. Altbau: • 10 Wohnplätze in der Wohn- und Pflegegemeinschaft (gem. DIN 18040-2) • (Flächenansatz max. 40 qm/Person; Anlage 6.2 WK Förderung besonderer Wohnformen) • 24 Plätze der Hamburgischen Brücke Tagespflege für Demenzkranke (Flächenansatz 16 qm/Nutzer; WBBauVO; Anlage 7.1) 25 WE Baugemeinschaft Martinis davon 5 Wohnungen rollstuhlgerecht gem. DIN 18040-2R, 8 Wohnungen barrierefrei gem. DIN 18040-2, 11 Wohnungen ohne Anforderungen an die Barrierefreiheit und 1 Wohnung für eine Wohngemeinschaft (Flächenansatz 53 qm/WE; WK Effizienzhaus 40; Anlage 6.1 WK Förderung, Baugemeinschaften) Neubau: • 47 WE Familienwohnungen (Flächenansatz 70 qm/ WE; WK Effizienzhaus 40; Anlage 6.4 WK Förderung, Neubau von Mietwohnungsbau 2. Förderweg), • Wohnungsmix 1-Personen-Wohneinheiten: 35% (ca. 16 WE) 3-Personen-Wohneinheiten: 40% (ca. 19 WE) 4-Personen-Wohneinheiten: 25% (ca. 12 WE) • Barrierefreie Erschließung in allen Gebäuden. Erschließung • Entwicklung eines störungsfreien Erschließungskonzeptes (Kap. 4.3) • PKW-Stellplatzanzahl gem. HBauO Anlage 2.11 • PKW-Stellplätze für Rollstuhlfahrer gem. HBauO Anlage 2.11 • Besucherparkstände bzw. -stellplätze und Stellplätze für ggf. Gastronomie siehe Punkt 4.3 • direkter, barrierefreier Zugang zur Tiefgarage aus allen vier Gebäuden • natürliche Belüftung • Möglichst keine oberirdischen Stellplätze (untergeordnete Anzahl nur im rückwärtigen Grundstücksbereich möglich) Energie/Nachhaltigkeit • Alt- und Neubau im Energiestandard WK Effizienzhaus 40 gem. Anlage 6.4 bzw. Kapitel 4.5 Kosten • Einhaltung der Baukosten 9.825.000 EUR (netto) Gesamtkosten für Kostengruppen 300/400/500 Freiraum • Der erhaltenswerte Baumbestand auf dem Grundstück ist durch entsprechende Grünfestsetzungen gesichert und gem. Anlage 4.1 und 4.3 zu berücksichtigen bzw. zu ersetzen. • Der Kronenschirm dieser Bäume plus 2,0 m Abstand müssen von baulichen Anlagen freigehalten werden. • Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen, mit Ausnahme funktional erforderlicher Flächen (z.B. Terrassen), sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen • Die Vorgartenbereiche an Martinistraße und Frickestraße sind der Grüngestaltung vorbehalten. Bauliche Anlagen sind dort weitestgehend zu vermeiden. • Das Konzept zur Durchquerbarkeit des inneren Quartiers ist zu berücksichtigen (Anlage 4.4) 25 1 2 919 3 4 3711 1 5 6 3680 37 7 26 8 6 Standortdokumentation 1942 1331 1837 3639 1502 3718 200 3694 3717 3693 474 8 778 Tarpenbekstraße 1166 3715 3 3716 3714 Text 162 tra es ick Fr 101 5 1154 4 ße 2 1343 Ma ß tra s i rtin e 107 7 1 711 332 6 3201 883 0 25 50 100 Meter 27 Flur Kran Maßs teil b: VerfAhren Auslober VerfAhrenskoordinAtion VerfAhrensArt die AufgAbe teilnAhmeberechtigung und teilnehmer preisgericht VorprÜfer, sAchVerstÄndige und berAter VorprÜfung unterlAgen geforderte leistungen beurteilungskriterien preise und beArbeitungshonorAre weitere beAuftrAgung rechnungsAnschrift rÜckfrAgen und kolloQuium AbgAbeterminkennZeichnung der Arbeiten sitZung des preisgerichts urheberrecht terminkette 1. Auslober 5. Die Aufgabe Bauverein der Elbgemeinden eG Heidrehmen 1 22589 Hamburg Gegenstand des Wettbewerbs ist der architektonische Entwurf von qualitätvollem, ökonomisch und energetisch effizientem Wohnungsbau, der sich gestalterisch in das bestehende städtebauliche und nachbarschaftliche Gefüge an der Martinistraße in Hamburg-Eppendorf integriert. Mit ergänzenden Pflege- und Kulturnutzungen ist vor allem eine behutsame Weiterentwicklung im Sinne eines lebendigen Quartiers architektonisch umzusetzen, in dem das generationsübergreifende Miteinander im Mittelpunkt steht. Auf dem Krankenhausgelände sollen 72 genossenschaftliche Mietwohnungen (öffentlich gefördert) errichtet werden, von denen 47 Wohnungen für Familien und 25 Wohnungen für eine Baugemeinschaft vorgesehen sind. Im Einvernehmen mit der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Hamburg-Nord, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt 2. Verfahrenskoordination und -betreuung büro luchterhandt stadtplanung.stadtforschung.stadtreisen Daniel Luchterhandt, Manuela Witt, Hella Kotschi Shanghaiallee 6 20457 Hamburg fon: +49 (0) 40/707 080 -70 fax: +49 (0) 40/707 080 -780 [email protected] www.luchterhandt.de 3. Verfahrensart Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit 6 eingeladenen Architekturbüros in Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekten. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das Verfahren ist anonym. 4. Übereinstimmungsvermerk Die Übereinstimmung der Auslobung wurde vom zuständigen Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Archi­tektenkammer unter der Registrier-Nr. NO_04_13_ HLRW bestätigt. Mit ihrer Teilnahme erkennen die Teilnehmer/-innen den Inhalt des Verfahrens an. Im ehemaligen Krankenhaus Bethanien an der Martinistraße sind folgende Nutzungen durch Weiterentwicklung der bestehenden Grundrisse unterzubringen: Hamburgische Brücke Sozialstation, Hamburgische Brücke Tagespflege für Demenzkranke, Kulturelle Einrichtungen (Kulturhaus Eppendorf e.V. und Untermieter), eine Wohn-Pflegegemeinschaft für 10 Personen sowie die Baugemeinschaft MARTINIS. Im Rahmen der Wettbewerbs ist zu klären, wie weitreichend das historische Gebäude erhalten bleiben soll; die Fassade ist mindestens zu erhalten, da diese als erhaltenswert eingestuft ist. In drei Neubauten sind auf dem Grundstück weitere 47 Wohneinheiten zu schaffen. Städtebauliche Grundlage für die Ausarbeitung der Hochbauten ist das Konzept der vorbereitenden Studie. Für die einzureichenden Planungen ist eine verbindliche Kostenobergrenze festgesetzt. Der energetische Standard wird als WK-Effizienzhaus 40 festgelegt; die Vorgaben der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie der Hamburgischen Klimaschutzverordnung sind zu berücksichtigen. Gegenstand des Wettbewerbs ist ebenso die Gestaltung eines nutzerfreundlichen Außenbereiches mit hoher Aufenthaltsqualität. Seine Gliederung und vor allem Modellierung ist maßgeblich für eine zusammenhängende Entwicklung aller vier Gebäudekörper. Die erhaltenswerten, bedeutsamen Bäume sind zu inszenieren, Baumneupflanzungen zu ergänzen. Der Freiraum ist in private und gemeinschaftliche Flächen zu gliedern um den vielfältigen Nutzungsanforderungen zu genügen. Ferner ist das Grundstück in ein übergeordnetes quartiersbezogenes, Wegekonzept zu integrieren. 29 6. Teilnahmeberechtigung und Teilnehmer 7. Preisgericht Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt oder Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin/Architekt oder Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen mit entsprechender Qualifikation benennen. Stimmberechtigte Mitglieder • Michael Wulf, Vorstand Bauverein der Elbgemeinden eG • Volker Claussen, Bauverein der Elbgemeinden eG • Dr. Tobias Behrens, Geschäftsführer Stattbau Hamburg GmbH • Hans-Peter Boltres, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Hamburg-Nord • Ingrid Spengler, freie Architektin, Hamburg • Philipp Kamps, freier Architekt, Hamburg • Heike Lorenz, freie Landschaftsarchitektin, Hamburg Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten ist zwingend vorgeschrieben. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaften muss teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeiter/innen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Die Konsultation von beratenden Fachplanern wird dringend empfohlen. Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein. Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitarbeiter/-innen mit Vor- und Zuname zu benennen. Beratende Fachplaner sind ebenfalls in Verfassererklärung aufzuführen und dürfen nur an einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sein. Jedes Büro darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen. Stellvertretende Mitglieder • Axel Horn, Vorstand Bauverein der Elbgemeinden eG • Thorben Trapp, Bauverein der Elbgemeinden eG • Klaus Kolb, Quartiersbüro und Kulturhaus Eppendorf • Cordula Ernsing, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Hamburg-Nord • Christoph Roselius, freier Architekt, Hamburg • Jan Löhrs, freier Architekt, Hamburg • Ute Hertling, freie Landschaftsarchitektin, Hamburg Folgende Büros wurden zum Wettbewerb eingeladen: • APB Architekten, Hamburg • Czerner Göttsch Architekten, Hamburg • Dinse Feest Zurl Architekten, Hamburg • KBNK Architekten, Hamburg • LRW Architekten, Hamburg • Markovic, Ronai, Voss - MRLV Architekten, Hamburg büro luchterhandt und Sachverständige. Der Auslober behält sich vor, weitere Vorprüfende und Sachverständige zu benennen. 30 8. Vorprüfer, Sachverständige und Berater • • • • • • • • Silvia Kittelhake, Bauverein der Elbgemeinden eG Peter Finke, Bauverein der Elbgemeinden eG Reiner Schendel, Stattbau Hamburg GmbH Nico Schröder, Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamtsleitung Sozialraummanagement Carola Wellmann, Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt SL 30 (Landschaftsplanung) Andreas Mönkemeyer, Bezirksamt Hamburg-Nord, MR2 (Tiefbau) Jürgen Becker / Monika Schnürl. , Bezirksamt Hamburg-Nord, WBZ 2 (Bauprüfung) Karin Steinmetz / A. Baumann-Siebert, Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt SL2/1 9. Vorprüfung 10. Unterlagen 11. Geforderte Leistungen 01 Auslobung 02 Plangrundlagen • Bebauungsplan-Entwurf (pdf) • Zeichengrundlage/Lageplan (pdf/dwg/dxf) • Grundrisse Bestandsgebäude (pdf/dwg/dxf) • Raumprogramm (pdf) • Bauabschnitte (pdf) 03 Standortdokumentation/Luftbilder • Fotos (Standortdokumentation) • Luftbilder (jpg) 04 Grünplanung • Baumgutachten • Gutachten Grün- und Freiflächen • Lage- und Höhenplan • Durchwegung Quartier • Baumbestand 05 Tiefbau • Fernwärmeversorgung: Schnitt I • Fernwärmeversorgung: Schnitt II • Fernwärmeversorgung: Lageplan 06 Förderrichtlinien der WK Hamburg • Förderrichtlinie für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hamburg 1. Förderweg • Förderrichtlinie für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hamburg 2. Förderweg • Förderrichtlinie für Baugemeinschaften mit individuellem oder genossenschaftlichem Eigentum • Förderrichtlinie für den Neubau von Wohnraum für besondere Wohnformen 07 Verordnungen • Verordnung über bauliche Anforderungen an Wohnund Betreuungsformen (Wohn- und Betreuungsbauverordnung – WBBauVO) 08 Vordrucke • Vordruck Berechnungsbogen (Flächen) • Vordruck Kostenschätzung • Vordruck Verfassererklärung • CD mit digitalen Kartengrundlagen sowie sämtlichen Materialien in digitalisierter Form • Architektonisches Konzept • Lageplan mit Dachaufsichten, Außenraumgestaltung (Nebenanlagen wie Müllentsorgung, Stellplätze, Kinderspielflächen etc.) sowie Erschließung (Zufahrten, Zuwegungen / Hauseingänge, ggf. Feuerwehraufstellflächen und -zufahrten etc.) im M 1:500 • Grundrissdarstellung aller Geschosse und (farbliche) Kennzeichnung der Wohnungen/Nutzungseinheiten M 1:200 • Ansichten aller Gebäudeseiten im M 1:200 • Schnitte im M 1:200 • Fassadenschnitt zur Ausbildung der Dachkonstruktion und Darstellung der Gebäudehöhe und des Wandaufbaus im M 1:50 • eine Perspektive zur Verdeutlichung der Raumbildung und der Architektur • Erläuterungsbericht (max. 5.000 Zeichen ohne Leerstellen) • Berechnungsbogen (inkl. Flächenplan mit Kennzeichnung und Berechnung der Flächen) • Angabe des Verhältnisses von oberirdischer Bruttogrundfläche zu Wohnfläche in % • Angabe BGF gesamt • Angabe des A/V-Verhältnisses • Wohnflächenberechnung gem. Wohnflächenverordnung • Konzept, rechnerischer Nachweis und Darstellung der Oberflächenentwässerung / Versickerung (Regenwasser) • Kostenschätzung (Vordruck) • Nachweis der Barrierefreiheit gem. HBauO • Stellplatznachweis • Verfassererklärung • Modell im M 1:200 Formale Vorgaben der Abgabe • max. 3 Pläne DIN A0 (Hochformat) in gerollter Fassung • 1 Satz der Präsentationspläne als A3 Verkleinerung • Erläuterungsbericht (max. 2 Seiten DIN A4) • 1 Satz Vorprüfpläne (können gefaltet eingereicht werden) • Bereitstellung sämtlicher Unterlagen auf CD/DVD in folgenden Datei-Formaten: Pläne dxf/dwg und pdf/ tif (150 dpi, CMYK-Modus in Originalgröße), Erläuterungsbericht (doc), Berechnungsbögen (xls und pdf) 31 12. Beurteilungskriterien 14. Weitere Beauftragung • Aufgabenerfüllung (Vollständigkeit, Leistungserfüllung) • Architekturqualität • Umsetzung des baulichen Rahmens, Integration des Baumbestandes, Gestaltqualität des Baukörpers, Übergang Bestand/Neubau, Erfüllung des Raumprogramms, Funktionalität, Fassadengestaltung, Materialität, • Freiraumqualität • Gestaltung, Funktionalität, Nutzbarkeit und Barrierefreiheit der Freianlagen, topografischer Übergang von Bestand und Neubau, Integration der Quartierswegeverbindungen • Wirtschaftlichkeit (anhand von Orientierungs- und Kenndaten) • Einhaltung der Kostenobergrenze, Vermarktbarkeit • Realisierbarkeit • WK-Förderfähigkeit • Strategie im Umgang mit Altbausubstanz, funktional/ konstruktiv/wirtschaftlich • Die Reihenfolge der genannten Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss. Der Auslober beauftragt einen der Teilnehmer mit den weiteren Planungen/Realisierung (Leistungsphasen 2-4, Teile der Leistungsphase 5 (Leitdetails) im Falle des Grundstückserwerbs), • sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, • soweit und sobald die dem Verfahren zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. 13. Preise und Bearbeitungshonorare Alle Wettbewerbsteilnehmer erhalten ein Bearbeitungshonorar von netto 5.000 Euro, sofern sie einen vollständigen, bewertbaren Entwurf fristgerecht eingereicht haben. Darüber hinaus wird eine Preissumme von insgesamt netto 35.000 Euro wie folgt aufgeteilt: 1. Preis: 16.500 Euro 2. Preis: 11.000 Euro 3. Preis 7.500 Euro Der Auslober behält sich vor, separate Auftrage für den Altbau und den Neubau zu vergeben. Voraussetzung ist zudem, dass die Ausführung im vorgesehenen Kostenrahmen möglich ist. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch das Wettbewerbsverfahren bereits erbrachte Leistungen der Teilnehmer bis zur Höhe der Summe aus Bearbeitungshonorar und Preisgeld, abzüglich der Kosten für Modell und Perspektive, nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. 15. Rechnungsanschrift für u.a. Preisgelder Bauverein der Elbgemeinden eG z. Hd. Frau Silvia Kittelhake Heidrehmen 1 22589 Hamburg Rechnungen sind unter oben genanntem Rechnungsempfänger an das büro luchterhandt zu übersenden. Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, eine gesonderte Rechnung über die Aufwandsentschädigung zu stellen. Nach der Prüfung der Rechnung wird diese an den Auslober weitergeleitet. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung 16. Rückfragen und Rückfragenkolloquium der Wettbewerbssumme beschließen. Rückfragen zur Wettbewerbsaufgabe können schriftlich bis zum 11.04.2013 18:00 Uhr an das wettbewerbsbetreuende Büro (Brief, Fax, Email) gestellt werden. Die Rückfragen werden im Rahmen des Rückfragenkolloquiums am 15.04.2013, 10.00 Uhr im Kulturhaus Eppendorf beantwortet. Die Vorbesprechung des Preisgerichts findet am gleichen Ort um 9.00 Uhr statt. Im Rahmen des Rückfragenkolloquiums wird eine gemeinsame Ortsbesichtigung angeboten. Die Teilnahme am Kolloquium ist dringend empfohlen. Das Protokoll des Rückfragenkolloquiums mit der schriftlichen Beantwortung der Fragen werden Bestandteil der Auslobung. 32 17. Abgabetermin 21. Terminkette Frist für die Abgabe der Arbeiten (Pläne) ist der 27.05.2013 (12.00 Uhr) im büro luchterhandt, Shanghaiallee 6, 20457 Hamburg. Abgabefrist für die Modelle ist der 03.06.2013 (12.00). Maßgeblich für die fristgerechte Abgabe ist der Eingang im büro luchterhandt. 09.04.2013 Elektronischer Versand der Auslobung 11.04.2013 Frist für schriftliche Rückfragen (Eingang bis 18.00 Uhr) 15.04.2013 Rückfragenkolloquium 27.05.2013 Abgabe der Arbeiten (Eingang bis 12.00 Uhr) 03.06.2013 Abgabe des Modells (Eingang bis 12.00 Uhr) 17.06.2013 Sitzung des Preisgerichts 18. Kennzeichnung der Arbeiten Die Wettbewerbsbeiträge sind anonym einzureichen. Die Pläne und alle weiteren eingereichten Schriftstücke sind mit einer Kennzahl aus sechs Ziffern (innerhalb eines Rahmens von maximal 6 cm Breite und 2 cm Höhe) in der rechten oberen Ecke zu kennzeichnen bzw. in das dafür vorgesehene Feld einzutragen. Die CD ist ebenfalls mit der Kennzahl zu versehen. Die Verfassererklärung ist separat in einem undurchsichtigen, mit der Kennzahl versehenem, verschlossenen Couvert einzureichen 19. Sitzung des Preisgerichts Die Sitzung des Preisgerichts findet voraussichtlich am 17.06.2013 statt. Die Sitzung ist nicht öffentlich. 20. Urheberrecht Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Urheberrecht und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleiben den Entwurfsverfasserinnen und -verfassern erhalten. Der Auslober hat das Recht, die Arbeit, die mit der weiteren Bearbeitung beauftragt ist, für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Der Auslober hat das Erstveröffentlichungsrecht auf jegliche Weise, insbesondere auch im Internet (vgl. § 19a UrhG). Sie ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen. Die Namen der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden genannt. Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle grob fahrlässigen Verhaltens. Die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser und ihre Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgerinnen sind verpflichtet, Abweichungen von der Arbeit zu gestatten. §14 des 2. Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9.9.1965 (BGBl. I S.1273) bleiben unberührt. Vor einer wesentlichen Änderung des ausgeführten Werks sind die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser, soweit zumutbar, zu hören. Vorschläge der Entwurfsverfasserinnen und -verfasser sind zu berücksichtigen, soweit ihnen nicht nach Auffassung des Auslobers wirtschaftlich oder funktionell bedingte Bedenken entgegenstehen, die mitzuteilen sind. 33 34 Termine 09.04.2013 11.04.2013 15.04.2013 Elektronischer Versand der Auslobung Frist für schriftliche Rückfragen (Eingang bis 18.00 Uhr) Rückfragenkolloquium 27.05.2013 03.06.2013 Abgabe der Arbeiten (Eingang bis 12.00 Uhr) Abgabe des Modells (Eingang bis 12.00 Uhr) 17.06.2013 Sitzung des Preisgerichts