Energieeinsparverordnung 2007 und ihre Auswirkungen

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Energieeinsparverordnung 2007
und ihre Auswirkungen
EnEV, Energiepass,
Gebäudeenergieberatung, neue Förderung
Herrn Dipl.-Ing. (FH) Roland Wenzel
wiss. MA am UZH Thüringen
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
Energieeinsparverordnung 2007
und ihre Auswirkungen
Basis: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. Dezember
2002 über die Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden
(wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft
veröffentlicht)
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
Energieeinsparverordnung 2007
und ihre Auswirkungen
22.05.2007
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Energieeinsparverordnung 2007
und ihre Auswirkungen
Energieausweis für alle Gebäude, also
für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Für alle öffentliche Gebäude wird der
Energieausweis Pflicht!
22.05.2007
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Energieeinsparverordnung 2007
und ihre Auswirkungen
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Jan. 2003: Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
tritt in Kraft. Die sog. EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten
zum 04.01.2006 einen Energiepass für Gebäude einzuführen.
Nov. 2003: Start des Feldversuchs der dena. Die dena hat in 2002 und
2003 einen Energiepass für Gebäude entwickelt. Der Energiepass wird in
33 Regionen im Feldversuch getestet.
Dez. 2004: Abschluss des Feldversuchs der dena
Jan. 2005: Start der dena Marktvorbereitungskampagne zum Energiepass
Nov. 2006: Vorlage des Referentenentwurfs zur Energie-einsparverordnung
(EnEV) 2007
25.04.2007: Kabinettsbeschluss zur Einführung der EnEV 2007
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
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5. Handwerkerstammtisch
Energieeinsparverordnung 2007
und ihre Auswirkungen
Bedarfsrechnung
unter normierten Randbedingungen
(Innenraumtemperatur = 19°C, bestimmte interne Wärmegewinne, TWW = 12,5 kWh/m²*a, n = 0,7 h-1)
ergibt Gebäudediagnose
Verbrauchsrechnung spiegelt Nutzerverhalten
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5. Handwerkerstammtisch
Energieeinsparverordnung 2007
und ihre Auswirkungen
Wann muss ein Energieausweis erstellt werden?
Wann muss der Bedarf, wann muss der Verbrauch
zugrunde liegen?
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5. Handwerkerstammtisch
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
Energieeinsparverordnung 2007
und ihre Auswirkungen
2. Nicht-Wohngebäude
DIN V 18599
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10 Teile zur Bewertung einer Gesamtbilanz (Bau- und
Anlagentechnik)
NEU: Beleuchtung und Klimatisierung
Neue physikalische Begriffsbildungen (Wärmequellen, -senken)
Monatsbilanzverfahren für Bau- und Anlagentechnik
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5. Handwerkerstammtisch
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
Energieeinsparverordnung 2007
und ihre Auswirkungen
Ab wann besteht die Energieausweispflicht?
Welche Übergangsfristen gelten?
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5. Handwerkerstammtisch
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5. Handwerkerstammtisch
Energieeinsparverordnung 2007
und ihre Auswirkungen
Wie ist der Energieausweis aufgebaut?
Der Ausweis gliedert sich in
• Wohngebäude
• Nichtwohngebäude
und umfasst jeweils 4 Seiten
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Seite 1 für alle
Wohngebäude
(„Quelle: Deutsche
Energie-Agentur GmbH
(dena)“)
Bedarf oder Verbrauch?
Wer hat die Datenerhebung durchgeführt?
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5. Handwerkerstammtisch
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5. Handwerkerstammtisch
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5. Handwerkerstammtisch
Seite 2:
Bedarfsausweises
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5. Handwerkerstammtisch
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5. Handwerkerstammtisch
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5. Handwerkerstammtisch
Seite 3:
Verbrauchsausweis
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5. Handwerkerstammtisch
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5. Handwerkerstammtisch
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5. Handwerkerstammtisch
Seite 4 für alle
Wohngebäude
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5. Handwerkerstammtisch
Seite 5 für alle
Wohngebäude
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5. Handwerkerstammtisch
Quelle: dena
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5. Handwerkerstammtisch
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
Öffentlicher
Aushang
Hier:
Energiebedarfsausweis
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5. Handwerkerstammtisch
Öffentlicher
Aushang
Hier:
Verbrauchsausweis
22.05.2007
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Energieausweis 2007 – Aussteller?
Bestehende Gebäude
Nichtwohngebäude
1. Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder
Masterstudiengängen an Universitäten, Hochschulen
oder Fachhochschulen in den Bereichen Architektur,
Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen,
Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau oder
Elektrotechnik,
2. Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit
die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungsbau,
Installation oder Schornsteinfegerwesen
umfasst, und Handwerker, die berechtigt sind,
ein solches Handwerk ohne Meistertitel
selbständig auszuüben,
3. staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker
in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen
oder Gebäudetechnik.
Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder
Masterstudiengängen an Universitäten,
Hochschulen oder Fachhochschulen in den
Bereichen Architektur, Hochbau,
Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik,
Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik.
Voraussetzungen für die Ausstellungsberechtigung
1. während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden
Bauens oder nach einem Studium ohne einen solchen Schwerpunkt eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in
wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus oder
2. eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die den wesentlichen Inhalten des
Anhangs 11 entspricht, oder
3. eine nicht auf bestimmte Gewerke beschränkte Berechtigung nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften der
Länder zur Unterzeichnung von Bauvorlagen; ist die Bauvorlageberechtigung für zu errichtende Gebäude nach
Landesrecht auf bestimmte Gebäudeklassen beschränkt, beschränkt sich die Ausstellungsberechtigung nach
Absatz 1 auf Wohngebäude der entsprechenden Gebäudeklassen.
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
Energieausweis 2007 – Aussteller?
Für Neubau-Energieausweise sollen die bestehenden
landesrechtlichen Regelungen für Energiebedarfsausweise weiter gelten.
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
EnEV 2007 – wie geht es weiter?
(Wenn alle „nach Plan läuft“!)
• Sep. 2007 EnEV 2007 tritt in Kraft
• *01.01.2008 Energieausweise für Wohngebäude mit Baujahr bis
1965 bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich
• *01.07.2008 Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei
Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich
• *01.01.2009 Energieausweise für Nichtwohngebäude erforderlich
* Planungsstand des Entwurfes zur EnEV vom 16.11.2006,
Ausnahmeregelungen und weitere Details entnehmen Sie bitte den
weiteren Informationen zum Referentenentwurf.
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
Energieausweis für Wohngebäude
Energiebedarfsausweis
Wonach müssen die Daten berechnet werden?
Berechnung analog der bekannten Berechnungsmethoden
aus der EnEV 2002/2004 (DIN V 4108-6 und 4701-10).
Im Energiebedarfsausweis müssen dokumentiert werden:
• der Primärenergiebedarf QP
• der Transmissionswärmeverlust HT
und
• der nach Energieträgern aufgeteilte Endenergiebedarf
Neu: Primärenergiefaktor für Strom mit 2,7 (Alt 3,0)
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
Energieausweis für Wohngebäude
Energieverbrauchsausweis
Wonach müssen die Daten berechnet werden?
Im Verbrauchssausweis müssen dokumentiert werden:
• die nach Energieträgern aufgeteilten Brennstoffmengen
(aus mind. 3 Abrechnungsperioden!)
• der Anteil für Warmwasser
• der Klimafaktor und daraus der zeitlich und
klimabereinigte Energieverbrauchswert.
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Energieausweis für Wohngebäude
Energieverbrauchsausweis
Wonach müssen die Daten berechnet werden?
Witterungsbereinigung nach anerkannten Regeln der Technik
Das BMBVS hat hierzu 2 Bekanntmachungen entworfen
• vereinfachte Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten
• zur Witterungsbereinigung
für Wohngebäudebestand und für Nichtwohngebäude.
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5. Handwerkerstammtisch
Energieausweis für Wohngebäude
Energieverbrauchsausweis
Wonach müssen die Daten berechnet werden?
Gebäudenutzfläche darf
• bei bestehenden Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen
• bei bestehenden 1- und 2-Familienhäusern mit beheiztem Keller mit
dem 1,35-fachen
der Wohnfläche angesetzt werden.
Verbrauchsorientierte Vergleichswerte müssen enthalten sein – bei
Wohngebäuden bereits im Muster-Energieausweis eingearbeitet.
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5. Handwerkerstammtisch
Energieausweis für Wohngebäude
Wann und Wie müssen Modernisierungshinweise
gegeben werden?
§ 20: Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
(1) Sind Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen
Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) möglich, hat der Aussteller des
Energieausweises dem Eigentümer anlässlich der Ausstellung eines
Energieausweises entsprechende, begleitende Empfehlungen in Form
von kurz gefassten fachlichen Hinweisen auszustellen (Modernisierungsempfehlungen). Kein Variantenvergleich – freiwillig möglich!
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
Energieeinsparverordnung 2007
und ihre Auswirkungen
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5. Handwerkerstammtisch
Energieeinsparverordnung 2007
und ihre Auswirkungen
Wo würden Sie einziehen?
Bedeutet gleiche Optik auch gleiche Qualität?
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
Energieeinsparverordnung 2007
und ihre Auswirkungen
Energiebedarf und Heizkosten können sich massiv unterscheiden!
Die Ursachen können vielfältig sein....
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
Die Summe macht´s – kleine Details mit großer Wirkung!
Wer soll das alles wissen?
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
Gebäudeenergieberater (HWK)
Ganzheitliche,
gewerkeunabhängige
Betrachtung des Gebäudes unter
energetisch – wirtschaftlichem
Aspekt.
Entwicklung eines Energie- bzw.
Modernisierungskonzeptes mit
konkreten
Handlungsempfehlungen
an den Eigentümer.
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5. Handwerkerstammtisch
Förderprogramme für Energieberater
• BAFA „Vor-Ort-Beratungsprogramm“
• BAFA-Marktanreizprogramm „Erneuerbare
Energien“
• KfW-Programme „Bauen, Wohnen,
Energie sparen“ - wohnwirtschaftlichen
Förderprogramme
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5. Handwerkerstammtisch
Energiesparberatung vor Ort
Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien
Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle - BAFA
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Förderprogramme für Energieberater
•
BAFA „Vor-Ort-Beratungsprogramm“
Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die
Wärmeerzeugung und –verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der
Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und die von einem zugelassenen Berater
durchgeführt wird.
Gegenstand der Beratung können nur Gebäude sein, die sich im Bundesgebiet befinden.
Voraussetzung ist, dass die Baugenehmigung vor dem 1. Januar 1984 bzw. in den neuen
Bundesländern vor dem 1. Januar 1989 erteilt worden ist und die Gebäudehülle nicht
aufgrund späterer Baugenehmigungen durch Anbau oder Aufstockung zu mehr als 50 %
verändert wurde. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu Wohnzwecken ständig
genutzt werden.
Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der an den
antragstellenden Berater ausgezahlt wird, gewährt. Sie wird als Projektförderung bewilligt.
Der Zuschuss beträgt 175,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 250,- Euro für
Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
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Förderprogramme für Energieberater
• BAFA-Marktanreizprogramm „Erneuerbare Energien“
Förderung von
• Solarkollektoranlagen bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche,
• automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 8 kW bis 100 kW
Nennwärmeleistung
• handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab 15 kW bis 30 kW
Nennwärmeleistung
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Förderprogramme für Energieberater
Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m² installierter
Bruttokollektorfläche:
• Die Förderung beträgt 40,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens
jedoch 275,00 Euro.
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und
Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur
solaren Kühlung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche:
• Die Förderung beträgt 70,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche.
Automatisch beschickte Biomassekessel:
• Die Förderung beträgt für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel PelletsScheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24,00 Euro je kW, mindestens jedoch
1.000,00 Euro.
Hackschnitzelkessel: 500,00 Euro je Anlage.
Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung:
• Die Förderung beträgt 750,00 Euro je Anlage.
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5. Handwerkerstammtisch
Förderprogramme für Energieberater
•KfW-Programme „Bauen, Wohnen,
Energie sparen“ - wohnwirtschaftlichen
Förderprogramme
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5. Handwerkerstammtisch
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5. Handwerkerstammtisch
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
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5. Handwerkerstammtisch
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
Fazit:
Eine umfassende Beratung ist wichtig!
Nur wenn mein Handeln auf Wissen beruht, kann ich sicher sein, keine
Schäden zu provozieren.
Für den Gebäudebestand gilt:
Wie soll selbst ein Fachmann nur aufgrund von
Verbrauchsangaben beurteilen, welches die
richtige energetische Maßnahme an einem Haus
ist, wenn er sonst keine Fakten kennt?
Würden Sie sich den Blinddarm herausnehmen lassen, ohne vorher
Untersucht worden zu sein, nur weil Sie Bauchschmerzen haben?
22.05.2007
5. Handwerkerstammtisch
Grundsätzlich kommt es immer auf die
Betrachtungsweise an!
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5. Handwerkerstammtisch
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5. Handwerkerstammtisch
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Umweltzentrum des Handwerks
Thüringen
In der Schremsche 3
07407 Rudolstadt
Tel.: 03672 377 180
Fax. 03672 377 188
www.umweltzentrum.de
[email protected]
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5. Handwerkerstammtisch
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihre Fragen bitte!
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