Energieeinsparverordnung 2007 und ihre Auswirkungen EnEV, Energiepass, Gebäudeenergieberatung, neue Förderung Herrn Dipl.-Ing. (FH) Roland Wenzel wiss. MA am UZH Thüringen 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieeinsparverordnung 2007 und ihre Auswirkungen Basis: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht) 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieeinsparverordnung 2007 und ihre Auswirkungen 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieeinsparverordnung 2007 und ihre Auswirkungen Energieausweis für alle Gebäude, also für Wohn- und Nichtwohngebäude. Für alle öffentliche Gebäude wird der Energieausweis Pflicht! 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieeinsparverordnung 2007 und ihre Auswirkungen • • • • • • Jan. 2003: Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden tritt in Kraft. Die sog. EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten zum 04.01.2006 einen Energiepass für Gebäude einzuführen. Nov. 2003: Start des Feldversuchs der dena. Die dena hat in 2002 und 2003 einen Energiepass für Gebäude entwickelt. Der Energiepass wird in 33 Regionen im Feldversuch getestet. Dez. 2004: Abschluss des Feldversuchs der dena Jan. 2005: Start der dena Marktvorbereitungskampagne zum Energiepass Nov. 2006: Vorlage des Referentenentwurfs zur Energie-einsparverordnung (EnEV) 2007 25.04.2007: Kabinettsbeschluss zur Einführung der EnEV 2007 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieeinsparverordnung 2007 und ihre Auswirkungen Bedarfsrechnung unter normierten Randbedingungen (Innenraumtemperatur = 19°C, bestimmte interne Wärmegewinne, TWW = 12,5 kWh/m²*a, n = 0,7 h-1) ergibt Gebäudediagnose Verbrauchsrechnung spiegelt Nutzerverhalten 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieeinsparverordnung 2007 und ihre Auswirkungen Wann muss ein Energieausweis erstellt werden? Wann muss der Bedarf, wann muss der Verbrauch zugrunde liegen? 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieeinsparverordnung 2007 und ihre Auswirkungen 2. Nicht-Wohngebäude DIN V 18599 • • • • 10 Teile zur Bewertung einer Gesamtbilanz (Bau- und Anlagentechnik) NEU: Beleuchtung und Klimatisierung Neue physikalische Begriffsbildungen (Wärmequellen, -senken) Monatsbilanzverfahren für Bau- und Anlagentechnik 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieeinsparverordnung 2007 und ihre Auswirkungen Ab wann besteht die Energieausweispflicht? Welche Übergangsfristen gelten? 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieeinsparverordnung 2007 und ihre Auswirkungen Wie ist der Energieausweis aufgebaut? Der Ausweis gliedert sich in • Wohngebäude • Nichtwohngebäude und umfasst jeweils 4 Seiten 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Seite 1 für alle Wohngebäude („Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)“) Bedarf oder Verbrauch? Wer hat die Datenerhebung durchgeführt? 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Seite 2: Bedarfsausweises 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Seite 3: Verbrauchsausweis 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Seite 4 für alle Wohngebäude 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Seite 5 für alle Wohngebäude 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Quelle: dena 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Öffentlicher Aushang Hier: Energiebedarfsausweis 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Öffentlicher Aushang Hier: Verbrauchsausweis 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieausweis 2007 – Aussteller? Bestehende Gebäude Nichtwohngebäude 1. Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen in den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik, 2. Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst, und Handwerker, die berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben, 3. staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik. Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik. Voraussetzungen für die Ausstellungsberechtigung 1. während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach einem Studium ohne einen solchen Schwerpunkt eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus oder 2. eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die den wesentlichen Inhalten des Anhangs 11 entspricht, oder 3. eine nicht auf bestimmte Gewerke beschränkte Berechtigung nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von Bauvorlagen; ist die Bauvorlageberechtigung für zu errichtende Gebäude nach Landesrecht auf bestimmte Gebäudeklassen beschränkt, beschränkt sich die Ausstellungsberechtigung nach Absatz 1 auf Wohngebäude der entsprechenden Gebäudeklassen. 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieausweis 2007 – Aussteller? Für Neubau-Energieausweise sollen die bestehenden landesrechtlichen Regelungen für Energiebedarfsausweise weiter gelten. 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch EnEV 2007 – wie geht es weiter? (Wenn alle „nach Plan läuft“!) • Sep. 2007 EnEV 2007 tritt in Kraft • *01.01.2008 Energieausweise für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich • *01.07.2008 Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich • *01.01.2009 Energieausweise für Nichtwohngebäude erforderlich * Planungsstand des Entwurfes zur EnEV vom 16.11.2006, Ausnahmeregelungen und weitere Details entnehmen Sie bitte den weiteren Informationen zum Referentenentwurf. 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieausweis für Wohngebäude Energiebedarfsausweis Wonach müssen die Daten berechnet werden? Berechnung analog der bekannten Berechnungsmethoden aus der EnEV 2002/2004 (DIN V 4108-6 und 4701-10). Im Energiebedarfsausweis müssen dokumentiert werden: • der Primärenergiebedarf QP • der Transmissionswärmeverlust HT und • der nach Energieträgern aufgeteilte Endenergiebedarf Neu: Primärenergiefaktor für Strom mit 2,7 (Alt 3,0) 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieausweis für Wohngebäude Energieverbrauchsausweis Wonach müssen die Daten berechnet werden? Im Verbrauchssausweis müssen dokumentiert werden: • die nach Energieträgern aufgeteilten Brennstoffmengen (aus mind. 3 Abrechnungsperioden!) • der Anteil für Warmwasser • der Klimafaktor und daraus der zeitlich und klimabereinigte Energieverbrauchswert. 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieausweis für Wohngebäude Energieverbrauchsausweis Wonach müssen die Daten berechnet werden? Witterungsbereinigung nach anerkannten Regeln der Technik Das BMBVS hat hierzu 2 Bekanntmachungen entworfen • vereinfachte Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten • zur Witterungsbereinigung für Wohngebäudebestand und für Nichtwohngebäude. 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieausweis für Wohngebäude Energieverbrauchsausweis Wonach müssen die Daten berechnet werden? Gebäudenutzfläche darf • bei bestehenden Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen • bei bestehenden 1- und 2-Familienhäusern mit beheiztem Keller mit dem 1,35-fachen der Wohnfläche angesetzt werden. Verbrauchsorientierte Vergleichswerte müssen enthalten sein – bei Wohngebäuden bereits im Muster-Energieausweis eingearbeitet. 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieausweis für Wohngebäude Wann und Wie müssen Modernisierungshinweise gegeben werden? § 20: Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz (1) Sind Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) möglich, hat der Aussteller des Energieausweises dem Eigentümer anlässlich der Ausstellung eines Energieausweises entsprechende, begleitende Empfehlungen in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen auszustellen (Modernisierungsempfehlungen). Kein Variantenvergleich – freiwillig möglich! 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieeinsparverordnung 2007 und ihre Auswirkungen 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieeinsparverordnung 2007 und ihre Auswirkungen Wo würden Sie einziehen? Bedeutet gleiche Optik auch gleiche Qualität? 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energieeinsparverordnung 2007 und ihre Auswirkungen Energiebedarf und Heizkosten können sich massiv unterscheiden! Die Ursachen können vielfältig sein.... 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Die Summe macht´s – kleine Details mit großer Wirkung! Wer soll das alles wissen? 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Gebäudeenergieberater (HWK) Ganzheitliche, gewerkeunabhängige Betrachtung des Gebäudes unter energetisch – wirtschaftlichem Aspekt. Entwicklung eines Energie- bzw. Modernisierungskonzeptes mit konkreten Handlungsempfehlungen an den Eigentümer. 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Förderprogramme für Energieberater • BAFA „Vor-Ort-Beratungsprogramm“ • BAFA-Marktanreizprogramm „Erneuerbare Energien“ • KfW-Programme „Bauen, Wohnen, Energie sparen“ - wohnwirtschaftlichen Förderprogramme 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Energiesparberatung vor Ort Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Förderprogramme für Energieberater • BAFA „Vor-Ort-Beratungsprogramm“ Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und –verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und die von einem zugelassenen Berater durchgeführt wird. Gegenstand der Beratung können nur Gebäude sein, die sich im Bundesgebiet befinden. Voraussetzung ist, dass die Baugenehmigung vor dem 1. Januar 1984 bzw. in den neuen Bundesländern vor dem 1. Januar 1989 erteilt worden ist und die Gebäudehülle nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen durch Anbau oder Aufstockung zu mehr als 50 % verändert wurde. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu Wohnzwecken ständig genutzt werden. Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der an den antragstellenden Berater ausgezahlt wird, gewährt. Sie wird als Projektförderung bewilligt. Der Zuschuss beträgt 175,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 250,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Förderprogramme für Energieberater • BAFA-Marktanreizprogramm „Erneuerbare Energien“ Förderung von • Solarkollektoranlagen bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche, • automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung • handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Förderprogramme für Energieberater Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche: • Die Förderung beträgt 40,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275,00 Euro. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche: • Die Förderung beträgt 70,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche. Automatisch beschickte Biomassekessel: • Die Förderung beträgt für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel PelletsScheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24,00 Euro je kW, mindestens jedoch 1.000,00 Euro. Hackschnitzelkessel: 500,00 Euro je Anlage. Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung: • Die Förderung beträgt 750,00 Euro je Anlage. 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Förderprogramme für Energieberater •KfW-Programme „Bauen, Wohnen, Energie sparen“ - wohnwirtschaftlichen Förderprogramme 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Fazit: Eine umfassende Beratung ist wichtig! Nur wenn mein Handeln auf Wissen beruht, kann ich sicher sein, keine Schäden zu provozieren. Für den Gebäudebestand gilt: Wie soll selbst ein Fachmann nur aufgrund von Verbrauchsangaben beurteilen, welches die richtige energetische Maßnahme an einem Haus ist, wenn er sonst keine Fakten kennt? Würden Sie sich den Blinddarm herausnehmen lassen, ohne vorher Untersucht worden zu sein, nur weil Sie Bauchschmerzen haben? 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Grundsätzlich kommt es immer auf die Betrachtungsweise an! 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Umweltzentrum des Handwerks Thüringen In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt Tel.: 03672 377 180 Fax. 03672 377 188 www.umweltzentrum.de [email protected] 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre Fragen bitte! 22.05.2007 5. Handwerkerstammtisch