Der Gebäudeenergieausweis für Wohngebäude (Verbrauchsausweis) Pflicht für Vermieter und Verkäufer! Mit der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) und deren Inkrafttreten zum 1. Mai 2014 müssen alle Gebäudeeigentümer von Wohnobjekten bei Vermietung oder Verkauf den Energieverbrauch einer Immobilie in einem Energieausweis nachweisen. Es kommen dabei zwei Bewertungsverfahren zum Einsatz: der Verbrauchsausweis: dieser wertet die tatsächlichen Energieverbräuche der letzten Jahre aus. Die Stadtwerke Oberursel bieten nur den Ver- Zur Bestellung eines verbrauchsorientierten brauchsausweis an. Dieser erfüllt in den mei- Energieausweises für Wohngebäude füllen Sie sten Fällen die gesetzlichen Anforderungen bitte lediglich den Fragebogen zum Objekt aus und ist mit geringerem Aufwand und Kosten und senden diesen unterschrieben an uns verbunden. Dieser Energieausweis hat eine zurück. Gültigkeit von 10 Jahren ab AusstellungsdaSie erhalten Ihren Gebäudeenergietum. ausweis, erstellt von unseren zertifizierten Der Bedarfsausweis ist wesentlich aufwen- Energieberatern, per Post mit einer Rechnung diger und nur für Wohngebäude mit einem über 50,00 ¤. Baujahr vor 1978 mit bis zu vier Wohneinheiten Pflicht. der Bedarfsausweis: dieser beruht auf einer Analyse der Gebäudedaten, wie bspw. der Stärke der Außenwände. › Gebäudeenergieausweis (Verbrauchsausweis) für Wohngebäude › Inklusive Plausibilitätsprüfung der Daten durch zertifizierte Energieberater › Erfüllt die Kriterien nach EnEV2014, gültig seit 1. Mai 2014 › 10 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum › Bestellung ganz einfach über umseitiges Formular zum Preis von 50,00 € Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular einfach per Post an: Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH Vertrieb Oberurseler Straße 55 - 57 61440 Oberursel (Taunus) oder einfach per: E-Mail an: [email protected] Fax an: 06171 509-197 Der Energieausweis für Wohngebäude (Verbrauchsausweis) Hiermit bestelle ich den Energieausweis für Wohngebäude auf Basis des Energieverbrauchs zum Preis von 50,00 € inkl. 19 % MwSt. mit einer Gültigkeit von 10 Jahren. 1 Ihre Anschrift / Rechnungsadresse Anlass der Ausstellung des Gebäudeenergieausweises Frau/Herr/Firma Name Straße Nr. PLZ Ort Kundennummer Der Standort des Gebäudes (falls nicht wie Anschrift) StraßeNr. PLZ Ort Einfamilienhaus Baujahr Gebäude* Verbundfenster Isolierglas Wärmeschutzisolierglas ggf. U-Wert Baujahr Fußbodenheizung Sonstige m2 Lüftungsart Fenster Lüftungsanlage (mit Wärmerückgewinnung) Schachtlüftung Lüftungsanlage (ohne Wärmerückgewinnung) Baujahr Anlagentechnik ja nein *Für Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und weniger als 5 Wohneinheiten muss das Gebäude die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen (z. B. durch Modernisierung), sonst erfolgt keine Ausstellung. ja Wärmeschutzverordnung von 1977 ist erfüllt: Kühlanlage gekühlte Fläche Baujahr Kühlgerät (Bitte fügen Sie auf einem Extrablatt den jährlichen Energieverbrauch der Kühlanlage oder eine Pauschale nach dem Gesetzgeber bei: ) Außenwände Die Heizung Material Etagenheizung Wandstärke cm ggf. U-Wert Energieträger Heizöl Erdgas H Strom Holz Kohle Flüssiggas Sonstige 5 einfach Heizkörper Mehrfamilienhaus Gesamte Wohnfläche Zentralheizung Energieverbrauch der Heizungsanlage Wärmedämmung kWh innen Material Bitte mindestens 3 aufeinanderfolgende Jahre angeben! 01.01.2011 - 31.12.2011 12345 (Hinweis: früher k-Wert) Jahr der Sanierung keine Zeitraum Menge Einheit Leerstand in % 25 Ausfüllbeispiel Dach außen Stärke Wärmedämmung Material Warmwassererzeugung enthalten: ja nein (z.b. Boiler) mittlere Warmwassertemperatur 60 °C oder °C Verbrauchte Warmwassermenge zentral cm Jahr der Sanierung innen 6 8 Art der Heizung Anzahl der Wohneinheiten 4 freiwillig (Hinweis: früher k-Wert) Das Gebäude Keller beheizt Neubau 7 Art der Fensterverglasung E-Mail 3 Modernisierung Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes Telefon 2 Vermietung / Verkauf außen Stärke cm Stärke cm Kellerdeckendämmung keine ja Sonstiges dezentral Bitte gleiche Zeiträume wie bei Energieverbrauch verwenden! Zeitraum Menge Einheit Die Punkte 1 - 7 sind Plichtfelder. Punkt 8 sind freiwillige Angaben. Ich bestätige, dass die von mir in diesem Erfassungsbogen eingetragenen Daten vollständig und inhaltlich korrekt sind. keine Angabe möglich, Pauschale nach Gesetzgeber Ort DatumUnterschrift 9