Kulturbehörde Hamburg – Denkmalschutzamt Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal Praxishilfe Denkmalpflege Denkmalpflegerische Grundsätze............................................................................3 Häufige Fälle, geordnet nach Bauteilen: 1. Fassaden..................................................................................................................7 2. Fenster und Türen..................................................................................................9 3. Dächer................................................................................................................... 11 4. Dachausbau......................................................................................................... 12 5. Innenräume, Ausstattung.................................................................................. 13 6. Außenanlagen...................................................................................................... 16 7. Nutzungsänderungen......................................................................................... 17 Impressum................................................................................................................. 18 Hinweise für Architekten und Bauherren Stand Dezember 2013. Auszug aus der Broschüre Praxishilfe Denkmalpflege. Aktuelle Version unter www.denkmalschutzamt.hamburg.de 2 Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal Kulturbehörde Hamburg – Denkmalschutzamt Denkmal­ pflegerische Grundsätze Wie in der Medizin gilt: Ohne Unter­ suchung keine Diagnose, ohne Diag­ nose keine Therapie. Wesentlich für alle Planungen ist zunächst eine genaue Kenntnis der ursprünglichen Substanz und ihrer Verände­ rungen, Schädigungen und der Schadensursachen. Im besten Fall werden diese kartiert und beispiels­ weise in einem Raumbuch festge­ halten. Auf dieser Grundlage kann man nachhaltige, denkmalgerechte Maßnahmen planen. Baudenkmäler besitzen baukünstlerische, (stadt-, wirtschafts- oder sozial-) geschichtliche, städtebau­ liche oder auch wissenschaftliche Bedeutung. Sie sind im Interesse der Allgemeinheit zu bewahren, da-­ mit sie auch in Zukunft die Bau­ge­ schich­te eines Ortes, geschichtliche Ereignisse oder Entwicklungen und architektonisch-künstlerische Ausdrucksweisen dokumentieren und zu den charakteristischen Eigen­ ar­ten eines Orts- oder Stadtbildes beitragen. Die Aussagekraft eines Baudenk­mals ist unmittelbar an die über­ lieferte Bausubstanz und das Er­ schei­nungsbild des Gebäudes gebunden. Frühe­re Veränderungen durch Alterung, Reparatur und Um­ bauten beein­flussen den Denkmal­ wert. Dabei ist zu unterscheiden zwischen unsachgemäßen, entstel­ lenden Änderungen und solchen, die eine eigene baukünstlerische oder geschichtliche Bedeutung und damit möglicherweise selbst Denk­ 3 Die historische Bausubstanz (hier: Fach­ werkwände, gusseiserne Stützen, Empore, Geländer, Dachkonstruktion) ist unverzicht­ bar für den Denkmalwert eines Gebäudes. malwert besitzen, wie z. B. ein qua­litätvoller Wiederaufbau oder architektonisch anspruchsvolle Erweiterungen. Bei allen Maßnahmen an denkmal­ würdigen Gebäuden müssen Sub­ stanz und Erscheinungsbild mög­ lichst weitgehend erhalten bleiben, um den Denkmalwert nicht zu vermindern. Reparatur und wenn nötig Ergänzung haben daher immer Vorrang vor Erneuerung! heit prägen. Die Bedeutung der ein­ zelnen Denkmalbestandteile kann von Fall zu Fall stark variieren. Es ist einleuchtend, dass ein Fachwerkhaus mit barocker Deckenbemalung ganz anders zu behandeln ist als ein Bunker. Für größere zusammenhängende Denkmal-Ensembles gibt es unbürokratische Instrumentarien für Sanie­ rung, Aus- und Umbau: Sogenannte Die Hamburger Denkmallandschaft ist vielfältig und reicht vom einzelnen Grenzstein bis zur großen Wohnsied­ lung. Ein Baudenkmal ist als Ganzes grundsätzlich erhaltens- und schützenswert – das heißt mitsamt seiner Fassade, dem Dach, der inneren Grundriss-Struktur und der baufesten Ausstattung, zumindest soweit sie mit dem Gebäude eine Einheit von Denkmalwert bildet. Auch ein Garten kann Denkmal oder Teil des Denk­ mals sein. Gerade scheinbar unbe­ deutende Details wie z. B. Tür- und Fenstergriffe können die Aussage­ kraft des Denkmals in der Gesamt­ Typisch Hamburg: Backsteinfassade mit lebendiger Materialwirkung, Sprossen­ fenster fast bündig in der Fassade. Die starke Großform besticht durch Qualität im Detail. 4 Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal Denkmalpflegepläne ent­halten die wesentlichen Rahmen­bedingungen und werden zwischen Eigentümer(n) und Denkmalschutzamt (gegebenen­ falls durch einen öffentlich-rechtli­ chen Vertrag) vereinbart. So ist es z. B. bei der Frankschen Siedlung in Klein Borstel geschehen, einem sehr einheitlichen Reihenhausensemble mit Außenanlagen aus den 1930er Jahren. Der Fokus des Denkmalpfle­ geplans liegt insofern auf dem äuße­ ren Gesamteindruck des Ensembles. Wie man Fenster, Türen oder Dach­ eindeckungen gestalten kann, wurde ebenso festgelegt wie das mögliche 5 Kulturbehörde Hamburg – Denkmalschutzamt Aus­sehen nachträglicher Gauben oder auch neuer Wintergärten. Maß­nahmen, die diesen Vorgaben entsprechen, können so schnell und einfach genehmigt werden. Für Ensembles und Siedlungen ist die Bewahrung der Einheitlichkeit und der ursprünglichen Qualitäten ein besonderes Ziel. Denkmalpflegepläne können hier ein Mittel sein, um die Rahmenbedingungen für zukünftige Maßnahmen zwischen den Eigentümern und dem Denkmalschutzamt festzulegen. 6 Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal Häufige Fälle, geordnet nach Bauteilen 1. Fassaden Die Fassade prägt das Erscheinungs­ bild eines Denkmals entscheidend und ist daher mit all ihren gestalteri­ schen Details zu erhalten. Eventuelle Schäden müssen material- und handwerksgerecht repariert werden. Kulturbehörde Hamburg – Denkmalschutzamt Geplante Veränderungen müssen gestalterisch dem Gebäudetypus entsprechen. Wer Backstein- bzw. Klinkerfassaden reinigen oder reparieren möchte, sollte das nur in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt und auf der Grundlage qualifizierter Schadensanalysen tun, um Nach­ folgeschäden zu vermeiden. Außenwärmedämmung ist bei Denkmälern grundsätzlich nicht möglich. Sonderfälle sind mit dem Denkmalschutzamt abzustimmen. Die Ausnahmeregelungen der Wärmeschutzverordnung (§§ 16, 24 EnEV) sind anzuwenden. Das Ersatzmaterial für Reparaturen am Mauerwerk muss sorgfältig ausgewählt werden, damit die neuen Steine und der Fugenmörtel sich gut in den Bestand einfügen. Bei angestrichenen Fassaden sind Farbigkeit und Materialeigenschaft der Oberfläche dem Originalanstrich entsprechend auszuführen. Rekonstruktionen zerstörter Ge­ staltungselemente an Stuck und Putzfassaden wie Gesimse oder Wandpfeiler sind möglich, um das historische Erscheinungsbild wieder herzustellen – sofern hierfür gesicherte Befunde vorliegen. Maßnahmen an Fenstern, an der Fassade und in der unmittelbaren Umgebung des Gebäudes verändern das Erscheinungsbild. Auch bauzeitliche Balkone sind mitsamt der Geländer oder Brüstun­ gen zu erhalten bzw. denkmalge­ recht zu reparieren. 7 Bei Baudenkmälern soll diese Veränderung möglichst gering sein. 8 Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal 2. Fenster und Türen Je größer die Bedeutung des origi­ nalen Fensters oder der Tür für das Baudenkmal ist, desto wichtiger ist es, sie zu bewahren. Historische Fenster, Fensterläden und Türen und ihre Beschläge sind grundsätzlich zu erhalten, Schäden sind sach- und handwerksgerecht zu reparieren. Die Farbgebung für Fenster, Fenster­ läden und Türen soll sich am Original oder an einer für den Denkmalwert relevanten späteren Überformung orientieren. weisbar, sind verschiedene bauliche Ergänzungen möglich, wie beispiels­ weise ↰ zusätzliche Fensterebene (Kastendoppelfenster) ↰ zusätzliche Verglasungsebene (Verbundfenster) ↰ zusätzliche Dichtungen ↰ Austausch der Verglasung. Kulturbehörde Hamburg – Denkmalschutzamt Originale Fenster und Türen durch Nachbauten zu ersetzen ist nur möglich, wenn ihr Erhalt einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würde. Die Nachbauten sollen dem Original entsprechen. Einfachfenster in Treppenhäusern sind grundsätzlich zu erhalten Umbau zum Kastendoppelfenster: Erhalt Um den Schall- und Brandschutz von historischen Türen zu verbessern, sind verschiedene bauliche Ergän­ zungen möglich, wie beispielsweise ↰ zusätzliche Dichtungen ↰ automatische Türschließer. des historischen Fensters und energetische Verbesserung durch ein zweites, inneres Fenster. Ersatz der Einscheibenverglasung durch Isolierver­glasung, Erhaltung der historischen Rahmen und Beschläge (Bild rechts unten) Vorhandene innere Fensterfutter oder -bekleidungen sind zu erhalten. Sind Forderungen nach einer Ver­ besserung der Energiewerte und des Schallschutzes bei Fenstern unab­ Hier wird die Bedeutung der Fenster be­ sonders deutlich: rechts im Bild Sprossen­ fenster mit der historischen Teilung, links mit asymmetrischer Fensterteilung, die nicht dem ursprünglichen Erscheinungsbild entspricht. 9 10 Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal Kulturbehörde Hamburg – Denkmalschutzamt 4. Dachausbau 3. Dächer Historische Dächer prägen das Bild einer Stadt- oder Kulturlandschaft ebenso wie das Erscheinungsbild des einzelnen Denkmals in hohem Maße. Ein Dachausbau ist zulässig, wenn er keine Denkmalsubstanz zerstört und die historische Aussage des Denkmals nicht gravierend mindert. Originale Dachkonstruktionen sowie Originaleindeckungen oder historisch überlieferte Dacheindeckungen sind zu erhalten und form- und material­ gleich zu reparieren. Das Erscheinungsbild des Denkmals darf nicht gestört werden. Auch dürfen daraus keine neuen Beein­ träch­tigungen für das Gesamt­ge­ bäude entstehen, beispielsweise wegen zusätzlicher Fluchtwege oder statischer Eingriffe. Auch originale Dach-Elemente wie Schornsteine, Brandmauern, Schneegitter, Entwässerungssysteme, Gau­ ben und Zwerchhäuser sind grund­ sätzlich zu erhalten, zu ergänzen oder zu reparieren. Neue Öffnungen sollen in ihrer An­ ordnung auf die darunter liegende Fassade Bezug nehmen. LoggienEinschnitte und vorgestellte Balkone sind in der Regel nicht möglich. Neue Dachterrassen und Ausstiegsbau­ werke dürfen nicht einsehbar sein. Ausnahmen von diesen Regeln sind nur möglich, wenn die Nutzung und damit der Erhalt des Denkmals sonst wirtschaftlich nicht zumutbar wären. Trauf- und Firsthöhen (also die Höhe des Dachanschlusses an die Fassade bzw. die Höhe des Daches) sowie der Dachneigungswinkel müssen beibe­ halten werden. Dächer können entweder mit Dach­ bodendämmung gedämmt werden oder mit Zwischensparrendämmung. Ausnahmen von der EnEV aufgrund denkmalfachlicher Belange sind möglich. Große Antennen-, Solar- und Photo­ voltaikanlagen auf Dächern sind in der Regel nicht zulässig, weil sie das Gesamtbild zu stark beeinträchtigen. Historisches Dachwerk mit Schwalben­ schwanzblatt und Tonpfannendeckung in Kalkmörtel Denkmalverträglicher Dachgeschoss­­aus­bau: Die zurückhaltenden Gauben beein­trächtigen das Erscheinungsbild der Gebäude nur unwesentlich. 11 12 Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal Kulturbehörde Hamburg – Denkmalschutzamt 5. Innenräume, Ausstattung Historische Innenräume können besonders gut die Geschichte der Denkmalnutzung sowie Wohn- und Arbeitsverhältnisse der jeweiligen Entstehungszeit dokumentieren. Die historische Aussage kann z. B. an den Grundriss-Zuschnitten oder an aufwendigen Wandmalereien abgelesen werden. Besonders gestaltete Eingangs­ räume und Treppenhäuser sind zu erhalten, Oberflächen und Aus­ stattungen fach- und sachgerecht zu reparieren. Charakteristische Wohnungs­ grundrisse und Raumabfolgen sind grundsätzlich zu erhalten. Historische Ausstattungen wie Deckenbemalungen, Fernster- und Wandbekleidungen, Türen sowie Wand- und Bodenfliesen machen Innenräume unverwechselbar und können in eine zeitgemäße Gestaltung einbezogen werden. 13 14 Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal Ebenfalls erhaltenswert sind beson­ dere historische Küchen- oder Bad­ ausstattungen, besonderer Stuck, Wandgestaltungen und -bekleidun­ gen oder Fußböden aus Dielen, Parkett, Terrazzo, Naturstein oder anderen historischen Materialien. Der Einbau erforderlicher Aufzüge ist nur in begründeten Fällen und an einem denkmalverträglichen Ort zulässig. Kulturbehörde Hamburg – Denkmalschutzamt 6. Außen­anlagen Auch Außenanlagen wie Gärten, Einfriedungen, Zäune, Tore, Brunnen, Skulpturen und Anpflanzungen können Denkmalschutz genießen. Sie sind dann ebenfalls zu erhalten, zu reparieren, gegebenenfalls fachge­ recht zu restaurieren und zu pflegen. Die Außenanlagen der Frankschen Siedlung in Ohlsdorf: Pergolen und Hecken prägen die Erscheinung und sind Teil des geschützten Gesamtensembles. Außerdem dürfen an ihnen grund­ sätzlich keine Veränderungen vorge­ nommen werden, die die Denkmal­ eigenschaft schmälern. Ist die ursprüngliche Gestaltung einer denkmalgeschützten Außen­ anlage oder eines Gartendenkmals gegebenenfalls mit Bepflanzung noch bekannt, sollten sie in der gärt­ nerischen Tradition ihrer Bauzeit erhalten und gepflegt werden. Der erste Eindruck ist wichtig: aufwendiger Eingang zu einem Mietshaus in Uhlenhorst und einfacher, aber ebenfalls sorgfältig gestalteter Eingang eines Siedlungsbaus in Harburg. 15 16 Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal 7. Nutzungsänderungen Denkmäler können zumeist nur durch eine sinnvolle und wirtschaftliche Nutzung dauerhaft erhalten werden. Eine Umnutzung ist also im Sinne des Denkmalerhalts möglich. Die Geschichte eines Denkmals ist oft auch die Geschichte seiner Umnutzung, die fortgeschrieben werden kann, auch unter Verlust der letzten oder historischen Funktion. Nutzungsänderungen, die keine baulichen oder denkmalrelevanten Ein­ griffe voraussetzen, sind zulässig, wenn der Umgang mit dem Gebäude – z. B. einer Kirche – angemessen ist. Bei Nutzungsänderungen, die die ehemalige Denkmalnutzung oder eine denkmalgerechte Nutzung zum Ziel haben, soll eine Rückgewinnung von historischen Denkmalqualitäten geprüft und gegebenenfalls geför­ dert werden. Auch denkmalwerte Ausstattungs­ teile müssen – im Rahmen des wirt­ schaftlich Zumutbaren – bei einer Umnutzung erhalten bleiben. Beein­ trächtigungen oder unwieder­bring­ liche Verluste durch die veränderten Nutzungsanforderungen sind zu vermeiden. Im Ausnahmefall kann – durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt – eine denkmalwerte Ausstattung für die Dauer einer Zwischennutzung fachgerecht ge­ borgen und eingelagert oder reversi­ bel verkleidet werden, um die Mög­ lichkeit einer späteren Re-In­tegration zu erhalten. Die ehemalige Schiffsschraubenfabrik Zeise Kulturbehörde Hamburg – Denkmalschutzamt Impressum © Kulturbehörde Hamburg – Denkmalschutzamt Große Bleichen 30 20354 Hamburg Tel.: (0 40) 4 28 24-7 18 Fax: (0 40) 42 73-1 00 08 www.denkmalschutzamt.hamburg.de Texte und Redaktion: Katrin Meyer, Andreas Potthoff, Kristina Sassenscheidt, Stefan Kleineschulte, Gabriele Bohnsack-Häfner, Frank P. Hesse, Andreas Kellner Fotos: Andreas Potthoff, Biagia Bongiorno, Bildarchiv Denkmalschutzamt, Christoph Bartsch, Katrin Meyer, Kristina Sassenscheidt, Martin Kinzinger, Nicolai Wieckmann, Nicole Kellner, Ulrich Garbe, Ursula Markfort Gestaltung: Torsten Jahnke, mitchum d. a., Hamburg wurden nach jahrelangem Leerstand durch neue Nutzungen wiederbelebt. 17 1. Auflage 2013 18