Praxishilfe Denkmalpflege – Praxisteil

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Kulturbehörde Hamburg – Denkmalschutzamt
Praxis:
Zum
Umgang
mit dem
Denkmal
Praxishilfe Denkmalpflege
Denkmalpflegerische Grundsätze............................................................................3
Häufige Fälle, geordnet nach Bauteilen:
1. Fassaden..................................................................................................................7
2. Fenster und Türen..................................................................................................9
3. Dächer................................................................................................................... 11
4. Dachausbau......................................................................................................... 12
5. Innenräume, Ausstattung.................................................................................. 13
6. Außenanlagen...................................................................................................... 16
7. Nutzungsänderungen......................................................................................... 17
Impressum................................................................................................................. 18
Hinweise für Architekten und Bauherren
Stand Dezember 2013. Auszug aus der Broschüre Praxishilfe Denkmalpflege.
Aktuelle Version unter www.denkmalschutzamt.hamburg.de
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Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal
Kulturbehörde Hamburg – Denkmalschutzamt
Denkmal­
pflegerische
Grundsätze
Wie in der Medizin gilt: Ohne Unter­
suchung keine Diagnose, ohne Diag­
nose keine Therapie. Wesentlich
für alle Planungen ist zunächst eine
genaue Kenntnis der ursprünglichen Substanz und ihrer Verände­
rungen, Schädigungen und der
Schadensursachen. Im besten Fall
werden diese kartiert und beispiels­
weise in einem Raumbuch festge­
halten. Auf dieser Grundlage kann
man nachhaltige, denkmalgerechte
Maßnahmen planen.
Baudenkmäler besitzen baukünstlerische, (stadt-, wirtschafts- oder
sozial-) geschichtliche, städtebau­
liche oder auch wissenschaftliche
Bedeutung. Sie sind im Interesse
der Allgemeinheit zu bewahren, da-­
mit sie auch in Zukunft die Bau­ge­
schich­te eines Ortes, geschichtliche
Ereignisse oder Entwicklungen
und architektonisch-künstlerische
Ausdrucksweisen dokumentieren
und zu den charakteristischen Eigen­
ar­ten eines Orts- oder Stadtbildes
beitragen.
Die Aussagekraft eines Baudenk­mals ist unmittelbar an die über­
lieferte Bausubstanz und das Er­
schei­nungsbild des Gebäudes
gebunden. Frühe­re Veränderungen
durch Alterung, Reparatur und Um­
bauten beein­flussen den Denkmal­
wert. Dabei ist zu unterscheiden
zwischen unsachgemäßen, entstel­
lenden Änderungen und solchen,
die eine eigene baukünstlerische
oder geschichtliche Bedeutung und
damit möglicherweise selbst Denk­
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Die historische Bausubstanz (hier: Fach­
werkwände, gusseiserne Stützen, Empore,
Geländer, Dachkonstruktion) ist unverzicht­
bar für den Denkmalwert eines Gebäudes.
malwert besitzen, wie z. B. ein
qua­litätvoller Wiederaufbau oder
architektonisch anspruchsvolle
Erweiterungen.
Bei allen Maßnahmen an denkmal­
würdigen Gebäuden müssen Sub­
stanz und Erscheinungsbild mög­
lichst weitgehend erhalten bleiben,
um den Denkmalwert nicht zu
vermindern. Reparatur und wenn
nötig Ergänzung haben daher
immer Vorrang vor Erneuerung!
heit prägen. Die Bedeutung der ein­
zelnen Denkmalbestandteile kann
von Fall zu Fall stark variieren. Es ist
einleuchtend, dass ein Fachwerkhaus mit barocker Deckenbemalung
ganz anders zu behandeln ist als
ein Bunker.
Für größere zusammenhängende
Denkmal-Ensembles gibt es unbürokratische Instrumentarien für Sanie­
rung, Aus- und Umbau: Sogenannte
Die Hamburger Denkmallandschaft
ist vielfältig und reicht vom einzelnen
Grenzstein bis zur großen Wohnsied­
lung. Ein Baudenkmal ist als Ganzes
grundsätzlich erhaltens- und schützenswert – das heißt mitsamt seiner
Fassade, dem Dach, der inneren
Grundriss-Struktur und der baufesten
Ausstattung, zumindest soweit sie
mit dem Gebäude eine Einheit von
Denkmalwert bildet. Auch ein Garten
kann Denkmal oder Teil des Denk­
mals sein. Gerade scheinbar unbe­
deutende Details wie z. B. Tür- und
Fenstergriffe können die Aussage­
kraft des Denkmals in der Gesamt­
Typisch Hamburg: Backsteinfassade mit
lebendiger Materialwirkung, Sprossen­
fenster fast bündig in der Fassade. Die
starke Großform besticht durch Qualität
im Detail.
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Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal
Denkmalpflegepläne ent­halten die
wesentlichen Rahmen­bedingungen
und werden zwischen Eigentümer(n)
und Denkmalschutzamt (gegebenen­
falls durch einen öffentlich-rechtli­
chen Vertrag) vereinbart. So ist es
z. B. bei der Frankschen Siedlung in
Klein Borstel geschehen, einem sehr
einheitlichen Reihenhausensemble
mit Außenanlagen aus den 1930er
Jahren. Der Fokus des Denkmalpfle­
geplans liegt insofern auf dem äuße­
ren Gesamteindruck des Ensembles.
Wie man Fenster, Türen oder Dach­
eindeckungen gestalten kann, wurde
ebenso festgelegt wie das mögliche
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Aus­sehen nachträglicher Gauben
oder auch neuer Wintergärten.
Maß­nahmen, die diesen Vorgaben
entsprechen, können so schnell
und einfach genehmigt werden.
Für Ensembles und Siedlungen ist die
Bewahrung der Einheitlichkeit und der
ursprünglichen Qualitäten ein besonderes
Ziel. Denkmalpflegepläne können hier ein
Mittel sein, um die Rahmenbedingungen
für zukünftige Maßnahmen zwischen den
Eigentümern und dem Denkmalschutzamt
festzulegen.
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Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal
Häufige Fälle, geordnet
nach Bauteilen
1. Fassaden
Die Fassade prägt das Erscheinungs­
bild eines Denkmals entscheidend
und ist daher mit all ihren gestalteri­
schen Details zu erhalten. Eventuelle
Schäden müssen material- und
handwerksgerecht repariert werden.
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Geplante Veränderungen müssen
gestalterisch dem Gebäudetypus
entsprechen.
Wer Backstein- bzw. Klinkerfassaden
reinigen oder reparieren möchte,
sollte das nur in enger Abstimmung
mit dem Denkmalschutzamt und
auf der Grundlage qualifizierter
Schadensanalysen tun, um Nach­
folgeschäden zu vermeiden.
Außenwärmedämmung ist bei
Denkmälern grundsätzlich nicht
möglich. Sonderfälle sind mit dem
Denkmalschutzamt abzustimmen.
Die Ausnahmeregelungen der
Wärmeschutzverordnung (§§ 16,
24 EnEV) sind anzuwenden.
Das Ersatzmaterial für Reparaturen am Mauerwerk muss sorgfältig ausgewählt werden,
damit die neuen Steine und der Fugenmörtel
sich gut in den Bestand einfügen.
Bei angestrichenen Fassaden sind
Farbigkeit und Materialeigenschaft
der Oberfläche dem Originalanstrich
entsprechend auszuführen.
Rekonstruktionen zerstörter Ge­
staltungselemente an Stuck und
Putzfassaden wie Gesimse oder
Wandpfeiler sind möglich, um
das historische Erscheinungsbild
wieder herzustellen – sofern hierfür
gesicherte Befunde vorliegen.
Maßnahmen an Fenstern, an der Fassade
und in der unmittelbaren Umgebung des
Gebäudes verändern das Erscheinungsbild.
Auch bauzeitliche Balkone sind
mitsamt der Geländer oder Brüstun­
gen zu erhalten bzw. denkmalge­
recht zu reparieren.
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Bei Baudenkmälern soll diese Veränderung
möglichst gering sein.
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Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal
2. Fenster
und Türen
Je größer die Bedeutung des origi­
nalen Fensters oder der Tür für das
Baudenkmal ist, desto wichtiger ist
es, sie zu bewahren.
Historische Fenster, Fensterläden
und Türen und ihre Beschläge sind
grundsätzlich zu erhalten, Schäden
sind sach- und handwerksgerecht zu
reparieren.
Die Farbgebung für Fenster, Fenster­
läden und Türen soll sich am Original
oder an einer für den Denkmalwert
relevanten späteren Überformung
orientieren.
weisbar, sind verschiedene bauliche
Ergänzungen möglich, wie beispiels­
weise
↰ zusätzliche Fensterebene
(Kastendoppelfenster)
↰ zusätzliche Verglasungsebene
(Verbundfenster)
↰ zusätzliche Dichtungen
↰ Austausch der Verglasung.
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Originale Fenster und Türen durch
Nachbauten zu ersetzen ist nur
möglich, wenn ihr Erhalt einen
unverhältnismäßig hohen Aufwand
darstellen würde.
Die Nachbauten sollen dem Original
entsprechen.
Einfachfenster in Treppenhäusern
sind grundsätzlich zu erhalten
Umbau zum Kastendoppelfenster: Erhalt
Um den Schall- und Brandschutz von
historischen Türen zu verbessern,
sind verschiedene bauliche Ergän­
zungen möglich, wie beispielsweise
↰ zusätzliche Dichtungen
↰ automatische Türschließer.
des historischen Fensters und energetische
Verbesserung durch ein zweites, inneres
Fenster. Ersatz der Einscheibenverglasung
durch Isolierver­glasung, Erhaltung der
historischen Rahmen und Beschläge (Bild
rechts unten)
Vorhandene innere Fensterfutter
oder -bekleidungen sind zu erhalten.
Sind Forderungen nach einer Ver­
besserung der Energiewerte und des
Schallschutzes bei Fenstern unab­
Hier wird die Bedeutung der Fenster be­
sonders deutlich: rechts im Bild Sprossen­
fenster mit der historischen Teilung, links
mit asymmetrischer Fensterteilung, die
nicht dem ursprünglichen Erscheinungsbild
entspricht.
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Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal
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4. Dachausbau
3. Dächer
Historische Dächer prägen das Bild
einer Stadt- oder Kulturlandschaft
ebenso wie das Erscheinungsbild des
einzelnen Denkmals in hohem Maße.
Ein Dachausbau ist zulässig, wenn
er keine Denkmalsubstanz zerstört
und die historische Aussage des
Denkmals nicht gravierend mindert.
Originale Dachkonstruktionen sowie
Originaleindeckungen oder historisch
überlieferte Dacheindeckungen sind
zu erhalten und form- und material­
gleich zu reparieren.
Das Erscheinungsbild des Denkmals
darf nicht gestört werden. Auch
dürfen daraus keine neuen Beein­
träch­tigungen für das Gesamt­ge­
bäude entstehen, beispielsweise
wegen zusätzlicher Fluchtwege oder
statischer Eingriffe.
Auch originale Dach-Elemente wie
Schornsteine, Brandmauern, Schneegitter, Entwässerungssysteme, Gau­
ben und Zwerchhäuser sind grund­
sätzlich zu erhalten, zu ergänzen oder
zu reparieren.
Neue Öffnungen sollen in ihrer An­
ordnung auf die darunter liegende
Fassade Bezug nehmen. LoggienEinschnitte und vorgestellte Balkone
sind in der Regel nicht möglich. Neue
Dachterrassen und Ausstiegsbau­
werke dürfen nicht einsehbar sein.
Ausnahmen von diesen Regeln sind
nur möglich, wenn die Nutzung und
damit der Erhalt des Denkmals sonst
wirtschaftlich nicht zumutbar wären.
Trauf- und Firsthöhen (also die Höhe
des Dachanschlusses an die Fassade
bzw. die Höhe des Daches) sowie der
Dachneigungswinkel müssen beibe­
halten werden.
Dächer können entweder mit Dach­
bodendämmung gedämmt werden
oder mit Zwischensparrendämmung.
Ausnahmen von der EnEV aufgrund
denkmalfachlicher Belange sind
möglich.
Große Antennen-, Solar- und Photo­
voltaikanlagen auf Dächern sind in
der Regel nicht zulässig, weil sie das
Gesamtbild zu stark beeinträchtigen.
Historisches Dachwerk mit Schwalben­
schwanzblatt und Tonpfannendeckung
in Kalkmörtel
Denkmalverträglicher Dachgeschoss­­aus­bau: Die zurückhaltenden Gauben
beein­trächtigen das Erscheinungsbild
der Gebäude nur unwesentlich.
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Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal
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5. Innenräume, Ausstattung
Historische Innenräume können
besonders gut die Geschichte der
Denkmalnutzung sowie Wohn- und
Arbeitsverhältnisse der jeweiligen
Entstehungszeit dokumentieren.
Die historische Aussage kann z. B.
an den Grundriss-Zuschnitten oder
an aufwendigen Wandmalereien
abgelesen werden.
Besonders gestaltete Eingangs­
räume und Treppenhäuser sind zu
erhalten, Oberflächen und Aus­
stattungen fach- und sachgerecht
zu reparieren.
Charakteristische Wohnungs­
grundrisse und Raumabfolgen
sind grundsätzlich zu erhalten.
Historische Ausstattungen wie Deckenbemalungen, Fernster- und Wandbekleidungen,
Türen sowie Wand- und Bodenfliesen machen Innenräume unverwechselbar und können in
eine zeitgemäße Gestaltung einbezogen werden.
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Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal
Ebenfalls erhaltenswert sind beson­
dere historische Küchen- oder Bad­
ausstattungen, besonderer Stuck,
Wandgestaltungen und -bekleidun­
gen oder Fußböden aus Dielen,
Parkett, Terrazzo, Naturstein oder
anderen historischen Materialien.
Der Einbau erforderlicher Aufzüge
ist nur in begründeten Fällen und
an einem denkmalverträglichen Ort
zulässig.
Kulturbehörde Hamburg – Denkmalschutzamt
6. Außen­anlagen
Auch Außenanlagen wie Gärten, Einfriedungen, Zäune, Tore, Brunnen,
Skulpturen und Anpflanzungen können Denkmalschutz genießen. Sie
sind dann ebenfalls zu erhalten, zu
reparieren, gegebenenfalls fachge­
recht zu restaurieren und zu pflegen.
Die Außenanlagen der Frankschen Siedlung in
Ohlsdorf: Pergolen und Hecken prägen die
Erscheinung und sind Teil des geschützten
Gesamtensembles.
Außerdem dürfen an ihnen grund­
sätzlich keine Veränderungen vorge­
nommen werden, die die Denkmal­
eigenschaft schmälern.
Ist die ursprüngliche Gestaltung
einer denkmalgeschützten Außen­
anlage oder eines Gartendenkmals
gegebenenfalls mit Bepflanzung
noch bekannt, sollten sie in der gärt­
nerischen Tradition ihrer Bauzeit
erhalten und gepflegt werden.
Der erste Eindruck ist wichtig: aufwendiger
Eingang zu einem Mietshaus in Uhlenhorst
und einfacher, aber ebenfalls sorgfältig
gestalteter Eingang eines Siedlungsbaus in
Harburg.
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Praxishilfe Denkmalpflege – Praxis: Zum Umgang mit dem Denkmal
7. Nutzungsänderungen
Denkmäler können zumeist nur durch
eine sinnvolle und wirtschaftliche
Nutzung dauerhaft erhalten werden.
Eine Umnutzung ist also im Sinne
des Denkmalerhalts möglich. Die Geschichte eines Denkmals ist oft auch
die Geschichte seiner Umnutzung,
die fortgeschrieben werden kann,
auch unter Verlust der letzten oder
historischen Funktion.
Nutzungsänderungen, die keine baulichen oder denkmalrelevanten Ein­
griffe voraussetzen, sind zulässig,
wenn der Umgang mit dem Gebäude
– z. B. einer Kirche – angemessen ist.
Bei Nutzungsänderungen, die die
ehemalige Denkmalnutzung oder
eine denkmalgerechte Nutzung zum
Ziel haben, soll eine Rückgewinnung
von historischen Denkmalqualitäten
geprüft und gegebenenfalls geför­
dert werden.
Auch denkmalwerte Ausstattungs­
teile müssen – im Rahmen des wirt­
schaftlich Zumutbaren – bei einer
Umnutzung erhalten bleiben. Beein­
trächtigungen oder unwieder­bring­
liche Verluste durch die veränderten Nutzungsanforderungen sind zu
vermeiden. Im Ausnahmefall kann –
durch einen öffentlich-rechtlichen
Vertrag geregelt – eine denkmalwerte Ausstattung für die Dauer einer
Zwischennutzung fachgerecht ge­
borgen und eingelagert oder reversi­
bel verkleidet werden, um die Mög­
lichkeit einer späteren Re-In­tegration
zu erhalten.
Die ehemalige Schiffsschraubenfabrik Zeise
Kulturbehörde Hamburg – Denkmalschutzamt
Impressum
© Kulturbehörde Hamburg –
Denkmalschutzamt
Große Bleichen 30
20354 Hamburg
Tel.: (0 40) 4 28 24-7 18
Fax: (0 40) 42 73-1 00 08
www.denkmalschutzamt.hamburg.de
Texte und Redaktion:
Katrin Meyer, Andreas Potthoff,
Kristina Sassenscheidt,
Stefan Kleineschulte,
Gabriele Bohnsack-Häfner,
Frank P. Hesse,
Andreas Kellner
Fotos:
Andreas Potthoff, Biagia Bongiorno,
Bildarchiv Denkmalschutzamt,
Christoph Bartsch, Katrin Meyer,
Kristina Sassenscheidt,
Martin Kinzinger, Nicolai Wieckmann,
Nicole Kellner, Ulrich Garbe,
Ursula Markfort
Gestaltung:
Torsten Jahnke,
mitchum d. a.,
Hamburg
wurden nach jahrelangem Leerstand durch
neue Nutzungen wiederbelebt.
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1. Auflage 2013
18
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