Bad Oeynhausen BAD OEYNHAUSEN Mietspiegel 2015 Für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen im Stadtgebiet Bad Oeynhausen - gilt nicht für Sozialwohnungen Ortsübliche Vergleichsmieten in €/m²/mtl. (Kaltmieten ohne Betriebskosten) Mietspiegel Ausstattung mit Sammelheizung und Bad (€/m²) ohne Energieausweis bzw. mit Energieausweis über 200 KWH (m²/a) mit Sammelheizung und Bad (€/m²) mit Energieausweis von 100 bis 200 KWH (m²/a) (von - bis) (von - bis) Baujahr Wohnlage (Mittelwert) (Mittelwert) bis 31.12.1960 mittlere 3,83 - 4,69 4,26 3,99 - 4,87 4,43 4,47 - 5,47 4,65 - 5,69 gute/beste 4,97 5,17 mittlere 4,22 - 5,16 4,69 4,92 - 6,02 4,39 - 5,37 4,88 5,12 - 6,26 bis 31.12.1969 bis 31.12.1979 gute/beste 5,47 5,69 mittlere 4,64 - 5,68 5,16 5,42 - 6,62 4,83 - 5,91 5,37 5,63 - 6,89 gute/beste 6,02 6,26 mittlere 5,11 - 6,25 5,68 5,96 - 7,28 5,32 - 6,50 5,91 6,19 - 7,57 gute/beste 6,62 6,88 ab 01.01.1995 soweit mit Energieausweis über 100 KWH (m²/a) soweit mit Energieausweis unter 100 KWH (m²/a) bis 31.12.2009 mittlere 5,11 - 6,25 5,68 5,96 - 7,28 5,54 - 6,77 6,15 6,44 - 7,88 gute/beste 6,62 bis 31.12.1994 ab 01.01.2010 7,16 mittlere 5,76 - 7,04 6,40 6,71 - 8,20 gute/beste 7,45 Dieser Mietspiegel wurde aufgestellt durch die Stadt Bad Oeynhausen, im Einverständnis mit b) dem Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Bad Oeynhausen, Kaiserstr. 24, 32545 Bad Oeynhausen, dem Haus- und Grundeigentümerverein Werretal, Alter Rehmer Weg 83, 32547 Bad Oeynhausen dem Mieterbund OWL, Bahnhofstr. 6, 32545 Bad Oeynhausen sowie der Städt. gemeinn. Heimstättengesellschaft mbH (SGH), Bismarckstr. 14, 32545 Bad Oeynhausen c) Der Mietspiegel ist ab dem Tag nach der Veröffentlichung gültig. Allgemeine Erläuterungen 1. Dieser Mietspiegel ist eine Orientierungshilfe, die den Vertragspartnern die Möglichkeit bieten soll, im Rahmen ortsüblicher Entgelte in Bad Oeynhausen eigenverantwortlich die Miethöhe zu vereinbaren. 2. 2. Der Vermieter kann vom Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung unter Beachtung der gesetzlichen Fristen und Vorschriften verlangen. Die nachfolgenden Übersichten enthalten Eckwerte, von denen im Einzelfall nach oben wie nach unten abgewichen werden kann. Bei den jeweils angegebenen Mittelwerten handelt es sich um rechnerische Mittelwerte. Die Mietrahmen beziehen sich auf Wohnungen von etwa 40 bis 100 qm. Für kleinere bzw. größere Wohnungen können sich Zu- bzw. Abschläge ergeben. Für Appartements (abgeschlossene, mit besonderem Komfort ausgestattete 1Zimmerwohnungen mit Kleinküche/Kochnische, Bad/Dusche, WC und Sammelheizung) sind die Tabellenwerte nur bedingt anwendbar. 3. b) Größe Die Größe der Wohnung bestimmt sich nach der Quadratmeterzahl der im eigentlichen Sinne zum Wohnen bestimmten Räume, also ohne Zusatzräume wie Keller, Boden, Waschküche, Garage. Für die Wohnflächenberechnung ist von der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) auszugehen. beste Wohnlage Aufgelockerte Bebauung, überwiegend Familienheime, ruhige Wohngegend, Durchgrünung des gesamten Wohngebietes, günstige Verkehrsanbindungen. Flächen unter Dachschrägen mit einer lichten Höhe zwischen 1,00 m und 2,00 m werden zur Hälfte, diejenigen unter 1,00 m lichter Höhe gar nicht zur Wohnfläche gerechnet. Miete Die Tabellenwerte geben die Kaltmieten ohne Betriebskosten an. Betriebskosten (Betriebskostenverordnung vom 25.11.2003 - BGBl. I S. 2346, 2347) sind z.B. Wassergeld, Entwässerungsgebühren, Hausbeleuchtung, Schornsteinfegergebühren, Grundsteuer, Gebäudehaftpflichtversicherung, Müllabfuhrgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Oberflächenwasser, Heizkosten, Heizungswartung usw. c) Art der Küche: Kochnische, Wohnküche Besondere Merkmale Innerhalb des Mietrahmens sind die nachstehenden Merkmale (Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage) zu berücksichtigen. Diese können in besonderen Fällen zur Über- und Unterschreitung der Eckwerte führen. Kochküche, Art der Beheizung: Zentralheizung, Etagenheizung, Heizung mit Brennwerttechnik, Nachtstromspeicherheizung, Gasaußenwandöfen Sanitärausstattung: Lage des WC im Gebäude bzw. außerhalb des Gebäudes, Bad und WC getrennt, zusätzliches Bad bzw. Dusche, zusätzliches WC, zentrale Warmwasserversorgung, Durchlauferhitzer, Qualität der sanitären Objekte, Wand u. Bodenbeläge Einstufung bei Modernisierung Wenn ein Altbau oder eine Wohnung umfassend saniert oder modernisiert wurde oder durch An- oder Umbau neuer Wohnraum geschaffen wurde, ist die Wohnung in die Baualtersklasse einzuordnen, in der die Baumaßnahme erfolgte. Eine Altbauwohnung ist nur dann umfassend modernisiert, wenn der Wohnwert der Wohnung durch weitergehende Maßnahmen nachhaltig verbessert wird und danach Ausstattung, Größe und Beschaffenheit der Wohnung im Wesentlichen der einer Neubauwohnung entsprechen. 4. Ausstatu.a. zu Art der Fenster Einfach-bzw. Doppelverglasung, Doppelfenster, Spezialverglasung, Rolladen Baujahr Grundsätzlich ist die Wohnung in die Baualtersklasse einzustufen, in der das Gebäude erstellt wurde. Von der/dem Mieterin/Mieter auf eigene Kosten eingebrachte Ausstattung der Wohnung oder durchgeführte Modernisierungen sind nicht zu berücksichtigen. Ausstattung Innerhalb der tungsgruppen sind berücksichtigen: Art der Fußböden: Böden ohne Belag, Kunststoffböden, Teppichböden, Parkettböden Des Weiteren erfolgt eine Einordnung für Wohnungen ohne Energieausweis bzw. mit Energieausweis. Hierbei richtet sich die Zuordnung nach dem Energieverbrauch. Besondere Erläuterungen zur Tabelle 1. Wohnlagen Für die Einstufung müssen die bei den einzelnen Wohnlagen genannten oder ähnliche Merkmale überwiegend zutreffen. mittlere Wohnlage Wohnungen in Normallage, ohne besondere Vor- und Nachteile. Solche Wohngebiete sind zumeist dicht bebaut und weisen keine besonderen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch auf. Bei starkem Verkehrsaufkommen müssen genügend Freiräume vorhanden sein, die diesen Nachteil ausgleichen. Art Entscheidend ist die grundsätzliche Struktur der Wohnung z.B. Einoder Mehrfamilienhäuser, abgeschlossene Wohnung bzw. nicht abgeschlossene Wohnung. Sind im Mietpreis Betriebs- oder Nebenkosten enthalten, so erhöhen sich die Tabellenwerte entsprechend. Bei Einfamilienhäusern ist ein Zuschlag auf die jeweiligen Tabellenwerte vorzunehmen. a) a) Zwischen guter und bester Wohnlage wurde nicht unterschieden, da die Grenzen fließend sind. In der Begründung kann nach § 558a BGB u.a. Bezug genommen werden auf einen Mietspiegel, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder auf die Entgelte mindestens dreier vergleichbarer Wohnungen. 3. gute Wohnlage Wohnungen in Gebieten mit aufgelockerter Bebauung, auch mit größeren Wohnprojekten, mit Baumbepflanzungen an Straßen bzw. in Vorgärten, im wesentlichen nur Anliegerverkehr, gute Einkaufsmöglichkeiten, das Wohnen nicht beeinträchtigende Einrichtungen, günstige Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Weitere Ausstattung: Türsprechanlage, Hausantenne, Fahrstuhl, Kabeloder Satellitenanschluss Sonstiges: Balkon, Loggia, Nebenräume (Keller, Waschund Trockenräume, Gemeinschaftsräume), Garage, Carport, Stellplätze, Gartenbenutzung d) Beschaffenheit Baulicher Zustand der Wohnung und Unterhaltung des Gebäudes - Fenster, Fußböden, technische Einrichtungen, Treppenhaus, Fassade