Naturschutz: Kommission weist 5000 Schutzgebiete in

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IP/05/52
Brüssel, den 17. Januar 2005
Naturschutz: Kommission weist 5000 Schutzgebiete
in der borealen Zone für das Natura-2000-Netz aus
Die Europäische Kommission hat weitere Fortschritte bei der Ausweisung
von Natura-2000-Gebieten, dem EU-Netz von Schutzgebieten für bedrohte
und empfindliche Arten und Lebensräume, erzielt. So hat sie eine Liste von
Gebieten in der borealen Zone (Wälder) verabschiedet, die sich auf die
wichtigsten Bereiche in Finnland und Schweden erstrecken. Die Liste
umfasst über 5000 Gebiete, die nicht nur Arten wie den Luchs, das
Flughörnchen und die Orchidee Calypso bulbosa schützen, sondern auch
Lebensräume wie die Westliche Taiga, Hochmoore, Aapa-Moore,
Süßwassergebiete und Landerhebungsgebiete im Küstenbereich. Die boreale
Zone ist die fünfte der sechs biogeographischen Regionen der EU-151, für die
die Kommission eine Liste erstellt hat. Im Rahmen des Natura-2000-Netzes
genießen Arten und Lebensräume durch eine Vielzahl von Maßnahmen und
Auflagen einen besseren Schutz.
Das für Umwelt zuständige Kommissionsmitglied Stavros Dimas erläuterte hierzu:
„Natura-2000 ist von entscheidender Bedeutung, damit die EU ihr Ziel erreichen
kann, den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 aufzuhalten. Mit der
Verabschiedung der EU-Liste von Schutzgebieten in der borealen Zone ist die
Vervollständigung des Natura-Netzes auf gutem Wege. Ich bin zuversichtlich, dass
wir in den kommenden Monaten in der Lage sein werden, dieses zentrale Instrument
für den Schutz der Flora und Faune in der EU noch weiter auszubauen. Hierzu wird
die Liste der mediterranen Regionen verabschiedet und die Verabschiedung der
Listen für die neuen Mitgliedstaaten vorangetrieben“.
Das Natura-2000-Netz
Das Natura-2000-Netz wurde mit der Habitat-Richtlinie der EU 19922 eingeführt, um
die wichtigsten wild lebenden Arten und Lebensräume in Europa zu schützen. Als
Teil des Natura-2000-Netzes sind die ausgewählten Gebiete besser geschützt, da
die Mitgliedstaaten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um
sicherzustellen, dass die Gebiete erhalten werden und ihr Zustand sich nicht
verschlechtert. In den Schutzgebieten sind nicht jegliche Wirtschaftsaktivitäten
untersagt, vielmehr müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass derartige
Aktivitäten mit der Erhaltung dieser Lebensräume und der dort lebenden Arten
vereinbar sind.
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Die sechs biogeographischen Regionen der EU-15 sind die makaronesischen, alpinen,
atlantischen, kontinentalen, mediterranen und borealen Regionen.
Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wild lebenden Tiere und Pflanzen.
Die Liste der borealen Gebiete
Die soeben verabschiedete Liste erstreckt sich auf Gebiete in der borealen Zone der
beiden Mitgliedstaaten Finnland und Schweden. Die Liste der Schutzgebiete umfasst
eine große Zahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume, wie den
Luchs, das Flughörnchen, Ringelrobben, den Borkenkäfer, den Feld-Beifuss, die
Flechte Arctophila fulva, die Orchidee Calypso bulbosa und den Hahnenfuß im
westlichen Lappland, verschiedene Waldarten, felsige Lebensräume und Höhlen,
Hochmoore und Aapa-Moore, Süßwassergebiete und Landerhebungsgebiete im
Küstenbereich sowie Sanddünen an Meeresküsten. Wissenschaftlich gesehen ist
der Schutz dieser Arten und Lebensräume von großer Bedeutung für Europa. Daher
ist eine gemeinsame Anstrengung der EU notwendig, um die biologische Vielfalt und
die Erhaltung der natürlichen Flora und Fauna in dieser Region Europas
sicherzustellen.
Nächste Schritte
Der nächste Schritt zur Vervollständigung des Natura-2000-Netzes besteht in der
Verabschiedung einer weiteren Liste von Schutzgebieten für die EU-15: die
mediterrane biogeographische Region der EU. Anschließend gilt das
Hauptaugenmerk der Ausweitung des Natura-2000-Netzes auf die neuen
Mitgliedstaaten. Parallel hierzu wird die Kommission verstärkt auf die
ordnungsgemäße Verwaltung des Netzes achten.
Weitere Einzelheiten hierzu unter MEMO/05/13.
Nähere Informationen über die verabschiedeten Listen (Wortlaut der Entscheidung
und Anhänge, Übersichtskarten, Hintergrundinformationen) siehe:
http://europa.eu.int/comm/environment/nature/home.htm
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