DSB2006-Irisblende-Adlerauge

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Mitteilung der der Technischen Komission des Deutschen Schützenbundes
zum Thema:
Irisblende mit Optik (Dioptrinverstellung)
Hinweis zur Sportordnungsregel:
In der Regel 1.0.3.6.1.2. steht: Korrekturlinsen und Zielfernrohre dürfen nicht
an der Waffe angebracht sein. Der Schütze darf Korrekturgläser (Brille,
Schießbrille) tragen. Jede Visiereinrichtung die weder Linse noch ein
Linsensystem enthält ist erlaubt. Lichtfilter (Farbfilter) dürfen am Korn oder
Diopter montiert sein.
In der Regel 0.5.4 Zielhilfsmittel ist die Ausnahme für Schützen ab dem 46
Lebensjahr geregelt.
Die Regel 0.5.4.1sagt: Die Verwendung eines optischen Zielhilfsmittels bis
max 1,5 fache Vergrößerung ist ab dem 46.Lebensjahr gestattet. Farbgläser
dürfen verwendet werden.
0.5.4.2 sagt: Eine (1) optische Hilfe darf entweder im Diopter oder im
Korntunnel angebracht sein.
Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten: Anbringung im Diopter
(als Beispiel hier ahg bzw. Centra)
Irisblende ohne Optik - zugelassen für alle Starter
Irisblende plus Optik - zugelassen für alle Starter
ab 46 Jahre
wichtig ist dabei,dass die Optik max. eine 1,5
fache Vergrößerung aufweist. Diesen Aufdruck
finden Sie auf den Geräten eingraviert.
Wenn diese Optik verwendet wird, kann keine
weitere Optik im Korntunnel angebracht werden.
Eine weitere Möglichkeit für Starter ab 46 Jahren besteht darin, die
Vergrößerung im Korntunnel anzubringen.
(als Beispiel hier Kornoptik Adlerauge)
Als Beispiel wird die Optik mit 1,5 facher Vergrößerung
(Adlerauge im Korntunnel) gezeigt. Wichtig ist, dass darauf
geachtet wird, dass maximal eine 1,5 fache Vergrößerung =
0,5 dpt gestattet ist.
Angeboten werden unter anderem auch Optiken mit 0,75
dpt. Diese Optiken sind auf der Rändelschraube mit einem
roten Farbpunkt markiert und mit dem Hinweis versehen,
dass diese Optik bei Wettbewerben nach der Sportordnung
nicht zugelassen ist.
In wie weit Vereine für Ihre internen Wettbewerbe dieses
Glas, das für ältere Senioren durchaus sinnvoll ist, zulassen
bleibt der Entscheidung der Veranstalter vorbehalten.
Die gezeigten Bilder sind beispielhaft und sollen den Waffenkontrolleuren nur
die Regel der Sportordnung verdeutlichen.
Gerhard Furnier
Mitglied der TK des DSB
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