Schulordnung Freie Waldorfschule Diez

Werbung
1.
Allgemeine Ziele und Grundsätze
Unsere Freie Waldorfschule Diez wurde von Eltern und Lehrern gegründet, um einen Unterricht zu
gestalten, der jedem einzelnen Schüler die Entwicklungsmöglichkeiten gibt, die er für sein eigenes
Reifen und Wachstum benötigt. Dabei müssen Lehrer, Eltern und Schüler ihren Teil dazu beitragen,
dass der Unterricht unter bestmöglichen Bedingungen stattfinden kann und dass möglichst alle sich an
der Schule ernst genommen fühlen können. Aufgabe der Lehrer ist es, einen den Zielen und
Ansprüchen der Waldorfpädagogik folgenden Unterricht zu gestalten und den Schülern einen
Unterricht nahe zu bringen, dessen Sinn und Wert ihnen mit zunehmenden Alter verständlich werden
kann.
Schüler bringen ihren Lehrern und allen Personen des Schulorganismus die Achtung und
Wertschätzung entgegen, mit der sie selbstverständlich behandelt werden. Mit steigendem
Lebensalter wächst das Bewußtsein für das Verhalten und für Auswirkungen des eigenen Handelns. In
diesem Sinne darf von älteren Schülern mehr Einsicht und Verantwortlichkeit erwartet werden.
2.
Zweck und Ordnung
Eine Schule mit mehr als 250 Schülern braucht für das soziale Zusammenleben Regeln und
Absprachen. Sie finden ihren Sinn darin, dass der Unterrichtsablauf sichergestellt wird und dass die
Achtung und die gegenseitige Wertschätzung als gemeinsame Grundlage im Schulalltag gewährleistet
bleiben.
Es ist die Aufgabe aller, sich für eine solche Atmosphäre in der Schule einzusetzen. Im Schulalltag ist
es die besondere Aufgabe der Lehrer, die Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Regeln
sicherzustellen und durchzusetzen. Im Zweifelsfall entscheiden sie im Sinne der allgemeinen Ziele und
Grundsätze dieser Schulordnung.
3.
Geltungsbereich
Die Schulordnung gilt für das Schulgelände während des Schulbetriebes. Das Schulgelände umfaßt
die Schulgebäude, die Hofflächen, den Sportplatz und den Schulgarten. Für das Gebiet der
Bushaltestellen gilt die Schulordnung von der Anfahrt bis zur Abfahrt der Busse.
4.
Unterrichtszeiten
Der Schulbetrieb erstreckt sich in der Regel über die Zeit von 8.00 Uhr morgens bis nachmittags ca.
16.00 Uhr. Während des Schulbetriebes halten sich die Schüler im Schulgelände auf, dies ist auch
haftungsrechtlich bedeutsam.
Unterrichtszeiten:
08.00 - 09.40 Uhr
10.00 - 10.45 Uhr
10.50 - 11.35 Uhr
11:45- 12.30 Uhr
12:35- 13.20 Uhr
14:00- 14.45 Uhr
14:45- 15.30 Uhr
1.+2. = Hauptunterricht
3. Stunde
4. Stunde
5. Stunde
6. Stunde
7. Stunde
8. Stunde
Nach der 2., 4. u. 6. Stunde sind große Pausen, nach der 3.u. 5. Stunde sind kurze Wechselpausen.
Die Ganztagsschule ist ein offenes Angebot für Schülerinnen und Schüler von Montag bis Donnerstag.
Die Betreuung beginnt nach Schulschluss, wobei die Erstklässler am Klassenraum angeholt werden,
und endet um 16.00 Uhr.
Seite 1 / 4
Schüler, die am Ganztagsprogramm teilnehmen oder nachmittags noch regulären Unterricht haben,
können im Anschluss an den Vormittag im Speisesaal ein Mittagessen zu sich nehmen. Zwischen
14.00 und 15.00 Uhr finden für die Ganztagsschüler die gewählten Kurse und Arbeitsgruppen statt. Die
letzte Stunde bis 16.00 Uhr ist an diesen Tagen reserviert für die Hausaufgabenbetreuung. Freitags
werden die Ganztagsschüler nur bis maximal 13.30 Uhr betreut.
Für Schüler der Unterstufe (Klasse 1 bis 4) wird alternativ zum Ganztagsangebot eine Betreuung in der
Schule angeboten („Betreuende Grundschule“). Diese Schüler müssen aber spätestens um 13.20 Uhr
abgeholt werden.
5.
Pünktlichkeit
Ein geordneter Unterricht ist darauf angewiesen, dass Lehrer wie Schüler pünktlich zum Unterricht
erscheinen. Die Schüler sollen deshalb nach ihrer Ankunft möglichst das Schulgebäude bzw. ihre
Unterrichtsräume aufsuchen. Auch nach den Pausen müssen zu Unterrichtsbeginn alle Schüler
anwesend sein, weil Verspätungen den Unterricht erheblich stören. Die Wechselpausen dienen
ausschließlich dem Wechsel der Unterrichtsräume. Verspätungen bedürfen der Erklärung,
Versäumnisse von Unterrichtsstunden oder -tagen bedürfen einer Entschuldigung durch die Eltern. In
vorhersehbaren Fällen soll vorher über eine Beurlaubung gesprochen werden.
6.
Pausen
Die großen Pausen dienen der Erholung, kleineren Mahlzeiten und dem Spiel. Um dies den Schülern
zu sichern, gehen alle Schüler in dieser Zeit auf den Schulhof. Ausnahmen müssen mit dem
Klassenlehrer bzw. Betreuer oder dem Fachlehrer abgesprochen werden.
In jeder großen Pause führt ein Lehrer Aufsicht, der sich außerhalb des Schulgebäudes auf dem
Schulhof aufhält und bei Bedarf für die Schüler ansprechbar ist. Er trägt durch seine Anwesenheit,
durch hilfreiche Hinweise und ggf. Einschreiten bei Konflikten seinen Teil dazu bei, dass die Pause
möglichst für alle ihren Erholungswert behält.
Pausenspiele dürfen niemanden gefährden. Ballspiele sind deshalb nur nach Rücksprache mit dem
aufsichtsführenden Lehrer erlaubt. Gleiches gilt für die Benutzung von Skateboards, Inline- und
Rollerskates sowie ähnlichen Rollgeräten. Vor dem Hauptunterricht und in den Pausen ist das
Fußballspielen nicht gestattet.
Bei ungewöhnlichen Wetterverhältnissen entscheidet der aufsichtsführende Lehrer über einen evtl.
Pausenaufenthalt im Schulgebäude.
An unserer Schule darf nicht geschlagen werden. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art und die
Verwendung von irgendwelchen Gegenständen als Waffe ist nicht erlaubt.
Das Betreten der Dächer sowie das Werfen mit Gegenständen ist verboten.
Das Kauen von Kaugummi und das Bemalen der Hauswände ist untersagt.
7.
Besondere Bereiche
Schülertoiletten können ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie nicht als Aufenthalts- oder Spielfläche
genutzt werden. Sie müssen stets sauber gehalten werden.
In der Sporthalle ist wegen der Verletzungsgefahr sowie wegen der zu schützenden Einrichtung
besondere Vorsicht geboten. Deshalb gelten insbesondere dort die Anweisungen der Sportlehrer.
Ohne Aufsicht darf dort weder geturnt noch gespielt werden. Dasselbe gilt sinngemäß für Werkstätten
und Fachräume.
8.
Gesundheit
Die Gesundheitsfürsorge hat in der Schule eine besondere Bedeutung. Rauchen, Trinken von Alkohol
sowie der Konsum anderer Drogen wie Haschisch u. ä. gefährden die Gesundheit erheblich. Lehrer
und ältere Schüler sind die Vorbilder für die jüngeren Schüler und haben hier eine besondere
Verantwortung. Deshalb ist das Rauchen, der Konsum von Alkohol, beruhigenden oder
aufputschenden Mitteln und Drogen auf dem Schulgelände verboten. Läuse oder ansteckende
Krankheiten müssen im Schulbüro gemeldet werden.
Seite 2 / 4
Elektronische Abspielgeräte (MP3-Player, Discmen o.ä.), elektronische Spielgeräte (DS, Gameboy
o.ä.), digitale Aufzeichnungs- und Abspielgeräte sowie Handys dürfen mit dem Betreten des
Schulgeländes bis zum Verlassen nicht benutzt werden und müssen in dieser Zeit vollständig
ausgeschaltet sein. Stummschalten der Geräte ist nicht ausreichend. Auch in den Pausen darf ein
derartiges Gerät nicht eingeschaltet werden. In begründeten Ausnahmefällen ist die Lehrkraft vor der
Benutzung des Handys zu fragen.
Alle Lehrerinnen und Lehrer, Erzieher sowie außerschulischen Partner an unserer Schule haben die
Anweisung, eingeschaltete Handys der Schülerinnen und Schüler einzuziehen und im Schulbüro
abzugeben. Nur die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, die Geräte bei der Schulleitung
persönlich wieder abzuholen.
Wir haben Verständnis dafür, dass es Kinder und Erwachsene gibt, die Angst vor Hunden haben.
Hunde dürfen daher grundsätzlich nicht mit auf das Schulgelände bzw. in die Schulgebäude
genommen werden.
9.
Verlassen des Schulgeländes
Unsere Schule versteht sich als Teil des Ortes Diez und wünscht sich ein verständnisvolles Verhältnis
zu allen Nachbarn, die durch den Schulbetrieb ohnehin besondere Belastungen zu ertragen haben.
Um so wichtiger ist für Lehrer, Eltern und Schüler, im Umgang mit unseren Nachbarn und Passanten
sowie in den Geschäften und Betrieben am Ort auf Höflichkeit zu achten, die Privatsphäre der
Nachbarn nicht zu verletzen und Abfall zu vermeiden.
Das Schulgelände darf von den Schülern während der Unterrichtszeiten aus haftungsrechtlichen
Gründen nicht verlassen werden. Individuelle Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung
eines Lehrers.
Schüler ab Klasse 10 dürfen in den großen Pausen und in den Freistunden das Schulgelände zu Fuß
verlassen, sofern die Eltern ihr grundsätzliches Einverständnis geben. Für diese Schüler können
Kollegium, Schüler und Eltern weitere ergänzende Vereinbarungen treffen, die sich im Alltag bewähren
müssen. Gelingt die Einhaltung der Absprachen nicht, werden sie vom Kollegium für einzelne oder
insgesamt widerrufen.
10. Weisungen durch Lehrer, Erzieher und Angestellte
Regeln sind nur sinnvoll, wenn auf ihre Einhaltung geachtet wird. Lehrer, Erzieher und Angestellte
sorgen im Alltag durch Hinweise und Anweisungen für diese Verbindlichkeit. Regeln können nicht in
jeder Situation neu diskutiert werden. Deswegen ist den freundlichen Hinweisen und ernsten
Anweisungen der Lehrer, Erzieher und Angestellten grundsätzlich und ohne Verzögerung Folge zu
leisten. Beschwerden, Widersprüche oder Vorschläge zur Verbesserung der gemeinsamen
Schulordnung können später an das Kollegium gerichtet werden.
11. Erkrankungen
Bei Erkrankungen von Schülern ist die Schule sofort zu informieren. Bei fernmündlicher Information ist
eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen. Arztbesuche und Heilbehandlungen sind nach
Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
12. Beurlaubung
Eine Beurlaubung vom Unterricht kann nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden. Zuständig für die
Genehmigung sind:
n für eine Unterrichtsstunde der/die betreffende Fachlehrer/in
n für bis zu zwei Tagen der/die Klassenlehrer/in
n für Beurlaubungen ab drei Tagen die Lehrerkonferenz (Antragsfrist mind.
eine Woche)
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind in der Regel nicht möglich.
Seite 3 / 4
13. Allgemein
Sauberkeit auf dem Schulgelände, im Schulhaus und auf den Schulwegen sollte selbstverständlich
sein. Die Schüler übernehmen klassenweise den Ordnungsdienst auf dem Schulgelände.
Alle entstandenen Schäden sind sofort einer Lehrkraft zu melden. Bei mutwilliger Zerstörung von
Schuleigentum müssen die Erziehungsberechtigten den Schaden ersetzen.
14. Maßnahmen bei Verstößen
Bei schweren bzw. wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung, die zur Beeinträchtigung des
allgemeinen Schulablaufes führen, wird im Kollegium über weitere Maßnahmen beraten. Hierzu
werden in der Regel auch begleitende Gespräche zwischen den Beteiligten und ggf. einer weiteren
Vertrauensperson gehören.
Bei Störungen der Ordnung werden im Regelfall pädagogische Maßnahmen (erzieherische
Einwirkungen) getroffen, die sich an der jeweiligen pädagogischen Zweckmäßigkeit orientieren.
Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise Gespräche, Ermahnungen, Auferlegen besonderer
Pflichten, zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Aufforderung zur Wiedergutmachung
angerichteter Schäden.
Wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen, können Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen
werden, beispielsweise bei laufender Störung des Unterrichts, Störung von Veranstaltungen,
Verletzung der Teilnahmepflicht, Gefährdung anderer, Verletzung der Schulordnung. Mögliche
Ordnungsmaßnahmen
sind
beispielsweise
die
schriftliche
Benachrichtigung
der
Erziehungsberechtigten, die schriftliche Verwarnung mit Aufnahme in die Schülerakte, Ausschluss aus
der Schule auf Zeit.
Nach wiederholter Durchführung von Ordnungsmaßnahmen kann auf Dauer ein Ausschluss von der
Schulgemeinschaft erfolgen. Nach einem besonders schweren Vergehen kann ein Ausschluss auch
direkt erfolgen.
15. Schlussbestimmungen
Diese Ordnung ist Bestandteil des Schulvertrages. Ergänzungen und Klarstellungen werden nach
vorheriger Absprache zwischen Kollegium, Elternvertretung und Vorstand bei Bedarf mitgeteilt.
Diez, den 16.06.2008
Kollegium und Vorstand
Seite 4 / 4
Herunterladen