1. Allgemeine Ziele und Grundsätze Unsere Freie Waldorfschule Diez wurde von Eltern und Lehrern gegründet, um einen Unterricht zu gestalten, der jedem einzelnen Schüler die Entwicklungsmöglichkeiten gibt, die er für sein eigenes Reifen und Wachstum benötigt. Dabei müssen Lehrer, Eltern und Schüler ihren Teil dazu beitragen, dass der Unterricht unter bestmöglichen Bedingungen stattfinden kann und dass möglichst alle sich an der Schule ernst genommen fühlen können. Aufgabe der Lehrer ist es, einen den Zielen und Ansprüchen der Waldorfpädagogik folgenden Unterricht zu gestalten und den Schülern einen Unterricht nahe zu bringen, dessen Sinn und Wert ihnen mit zunehmenden Alter verständlich werden kann. Schüler bringen ihren Lehrern und allen Personen des Schulorganismus die Achtung und Wertschätzung entgegen, mit der sie selbstverständlich behandelt werden. Mit steigendem Lebensalter wächst das Bewußtsein für das Verhalten und für Auswirkungen des eigenen Handelns. In diesem Sinne darf von älteren Schülern mehr Einsicht und Verantwortlichkeit erwartet werden. 2. Zweck und Ordnung Eine Schule mit mehr als 250 Schülern braucht für das soziale Zusammenleben Regeln und Absprachen. Sie finden ihren Sinn darin, dass der Unterrichtsablauf sichergestellt wird und dass die Achtung und die gegenseitige Wertschätzung als gemeinsame Grundlage im Schulalltag gewährleistet bleiben. Es ist die Aufgabe aller, sich für eine solche Atmosphäre in der Schule einzusetzen. Im Schulalltag ist es die besondere Aufgabe der Lehrer, die Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Regeln sicherzustellen und durchzusetzen. Im Zweifelsfall entscheiden sie im Sinne der allgemeinen Ziele und Grundsätze dieser Schulordnung. 3. Geltungsbereich Die Schulordnung gilt für das Schulgelände während des Schulbetriebes. Das Schulgelände umfaßt die Schulgebäude, die Hofflächen, den Sportplatz und den Schulgarten. Für das Gebiet der Bushaltestellen gilt die Schulordnung von der Anfahrt bis zur Abfahrt der Busse. 4. Unterrichtszeiten Der Schulbetrieb erstreckt sich in der Regel über die Zeit von 8.00 Uhr morgens bis nachmittags ca. 16.00 Uhr. Während des Schulbetriebes halten sich die Schüler im Schulgelände auf, dies ist auch haftungsrechtlich bedeutsam. Unterrichtszeiten: 08.00 - 09.40 Uhr 10.00 - 10.45 Uhr 10.50 - 11.35 Uhr 11:45- 12.30 Uhr 12:35- 13.20 Uhr 14:00- 14.45 Uhr 14:45- 15.30 Uhr 1.+2. = Hauptunterricht 3. Stunde 4. Stunde 5. Stunde 6. Stunde 7. Stunde 8. Stunde Nach der 2., 4. u. 6. Stunde sind große Pausen, nach der 3.u. 5. Stunde sind kurze Wechselpausen. Die Ganztagsschule ist ein offenes Angebot für Schülerinnen und Schüler von Montag bis Donnerstag. Die Betreuung beginnt nach Schulschluss, wobei die Erstklässler am Klassenraum angeholt werden, und endet um 16.00 Uhr. Seite 1 / 4 Schüler, die am Ganztagsprogramm teilnehmen oder nachmittags noch regulären Unterricht haben, können im Anschluss an den Vormittag im Speisesaal ein Mittagessen zu sich nehmen. Zwischen 14.00 und 15.00 Uhr finden für die Ganztagsschüler die gewählten Kurse und Arbeitsgruppen statt. Die letzte Stunde bis 16.00 Uhr ist an diesen Tagen reserviert für die Hausaufgabenbetreuung. Freitags werden die Ganztagsschüler nur bis maximal 13.30 Uhr betreut. Für Schüler der Unterstufe (Klasse 1 bis 4) wird alternativ zum Ganztagsangebot eine Betreuung in der Schule angeboten („Betreuende Grundschule“). Diese Schüler müssen aber spätestens um 13.20 Uhr abgeholt werden. 5. Pünktlichkeit Ein geordneter Unterricht ist darauf angewiesen, dass Lehrer wie Schüler pünktlich zum Unterricht erscheinen. Die Schüler sollen deshalb nach ihrer Ankunft möglichst das Schulgebäude bzw. ihre Unterrichtsräume aufsuchen. Auch nach den Pausen müssen zu Unterrichtsbeginn alle Schüler anwesend sein, weil Verspätungen den Unterricht erheblich stören. Die Wechselpausen dienen ausschließlich dem Wechsel der Unterrichtsräume. Verspätungen bedürfen der Erklärung, Versäumnisse von Unterrichtsstunden oder -tagen bedürfen einer Entschuldigung durch die Eltern. In vorhersehbaren Fällen soll vorher über eine Beurlaubung gesprochen werden. 6. Pausen Die großen Pausen dienen der Erholung, kleineren Mahlzeiten und dem Spiel. Um dies den Schülern zu sichern, gehen alle Schüler in dieser Zeit auf den Schulhof. Ausnahmen müssen mit dem Klassenlehrer bzw. Betreuer oder dem Fachlehrer abgesprochen werden. In jeder großen Pause führt ein Lehrer Aufsicht, der sich außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulhof aufhält und bei Bedarf für die Schüler ansprechbar ist. Er trägt durch seine Anwesenheit, durch hilfreiche Hinweise und ggf. Einschreiten bei Konflikten seinen Teil dazu bei, dass die Pause möglichst für alle ihren Erholungswert behält. Pausenspiele dürfen niemanden gefährden. Ballspiele sind deshalb nur nach Rücksprache mit dem aufsichtsführenden Lehrer erlaubt. Gleiches gilt für die Benutzung von Skateboards, Inline- und Rollerskates sowie ähnlichen Rollgeräten. Vor dem Hauptunterricht und in den Pausen ist das Fußballspielen nicht gestattet. Bei ungewöhnlichen Wetterverhältnissen entscheidet der aufsichtsführende Lehrer über einen evtl. Pausenaufenthalt im Schulgebäude. An unserer Schule darf nicht geschlagen werden. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art und die Verwendung von irgendwelchen Gegenständen als Waffe ist nicht erlaubt. Das Betreten der Dächer sowie das Werfen mit Gegenständen ist verboten. Das Kauen von Kaugummi und das Bemalen der Hauswände ist untersagt. 7. Besondere Bereiche Schülertoiletten können ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie nicht als Aufenthalts- oder Spielfläche genutzt werden. Sie müssen stets sauber gehalten werden. In der Sporthalle ist wegen der Verletzungsgefahr sowie wegen der zu schützenden Einrichtung besondere Vorsicht geboten. Deshalb gelten insbesondere dort die Anweisungen der Sportlehrer. Ohne Aufsicht darf dort weder geturnt noch gespielt werden. Dasselbe gilt sinngemäß für Werkstätten und Fachräume. 8. Gesundheit Die Gesundheitsfürsorge hat in der Schule eine besondere Bedeutung. Rauchen, Trinken von Alkohol sowie der Konsum anderer Drogen wie Haschisch u. ä. gefährden die Gesundheit erheblich. Lehrer und ältere Schüler sind die Vorbilder für die jüngeren Schüler und haben hier eine besondere Verantwortung. Deshalb ist das Rauchen, der Konsum von Alkohol, beruhigenden oder aufputschenden Mitteln und Drogen auf dem Schulgelände verboten. Läuse oder ansteckende Krankheiten müssen im Schulbüro gemeldet werden. Seite 2 / 4 Elektronische Abspielgeräte (MP3-Player, Discmen o.ä.), elektronische Spielgeräte (DS, Gameboy o.ä.), digitale Aufzeichnungs- und Abspielgeräte sowie Handys dürfen mit dem Betreten des Schulgeländes bis zum Verlassen nicht benutzt werden und müssen in dieser Zeit vollständig ausgeschaltet sein. Stummschalten der Geräte ist nicht ausreichend. Auch in den Pausen darf ein derartiges Gerät nicht eingeschaltet werden. In begründeten Ausnahmefällen ist die Lehrkraft vor der Benutzung des Handys zu fragen. Alle Lehrerinnen und Lehrer, Erzieher sowie außerschulischen Partner an unserer Schule haben die Anweisung, eingeschaltete Handys der Schülerinnen und Schüler einzuziehen und im Schulbüro abzugeben. Nur die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, die Geräte bei der Schulleitung persönlich wieder abzuholen. Wir haben Verständnis dafür, dass es Kinder und Erwachsene gibt, die Angst vor Hunden haben. Hunde dürfen daher grundsätzlich nicht mit auf das Schulgelände bzw. in die Schulgebäude genommen werden. 9. Verlassen des Schulgeländes Unsere Schule versteht sich als Teil des Ortes Diez und wünscht sich ein verständnisvolles Verhältnis zu allen Nachbarn, die durch den Schulbetrieb ohnehin besondere Belastungen zu ertragen haben. Um so wichtiger ist für Lehrer, Eltern und Schüler, im Umgang mit unseren Nachbarn und Passanten sowie in den Geschäften und Betrieben am Ort auf Höflichkeit zu achten, die Privatsphäre der Nachbarn nicht zu verletzen und Abfall zu vermeiden. Das Schulgelände darf von den Schülern während der Unterrichtszeiten aus haftungsrechtlichen Gründen nicht verlassen werden. Individuelle Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung eines Lehrers. Schüler ab Klasse 10 dürfen in den großen Pausen und in den Freistunden das Schulgelände zu Fuß verlassen, sofern die Eltern ihr grundsätzliches Einverständnis geben. Für diese Schüler können Kollegium, Schüler und Eltern weitere ergänzende Vereinbarungen treffen, die sich im Alltag bewähren müssen. Gelingt die Einhaltung der Absprachen nicht, werden sie vom Kollegium für einzelne oder insgesamt widerrufen. 10. Weisungen durch Lehrer, Erzieher und Angestellte Regeln sind nur sinnvoll, wenn auf ihre Einhaltung geachtet wird. Lehrer, Erzieher und Angestellte sorgen im Alltag durch Hinweise und Anweisungen für diese Verbindlichkeit. Regeln können nicht in jeder Situation neu diskutiert werden. Deswegen ist den freundlichen Hinweisen und ernsten Anweisungen der Lehrer, Erzieher und Angestellten grundsätzlich und ohne Verzögerung Folge zu leisten. Beschwerden, Widersprüche oder Vorschläge zur Verbesserung der gemeinsamen Schulordnung können später an das Kollegium gerichtet werden. 11. Erkrankungen Bei Erkrankungen von Schülern ist die Schule sofort zu informieren. Bei fernmündlicher Information ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen. Arztbesuche und Heilbehandlungen sind nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. 12. Beurlaubung Eine Beurlaubung vom Unterricht kann nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden. Zuständig für die Genehmigung sind: n für eine Unterrichtsstunde der/die betreffende Fachlehrer/in n für bis zu zwei Tagen der/die Klassenlehrer/in n für Beurlaubungen ab drei Tagen die Lehrerkonferenz (Antragsfrist mind. eine Woche) Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind in der Regel nicht möglich. Seite 3 / 4 13. Allgemein Sauberkeit auf dem Schulgelände, im Schulhaus und auf den Schulwegen sollte selbstverständlich sein. Die Schüler übernehmen klassenweise den Ordnungsdienst auf dem Schulgelände. Alle entstandenen Schäden sind sofort einer Lehrkraft zu melden. Bei mutwilliger Zerstörung von Schuleigentum müssen die Erziehungsberechtigten den Schaden ersetzen. 14. Maßnahmen bei Verstößen Bei schweren bzw. wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung, die zur Beeinträchtigung des allgemeinen Schulablaufes führen, wird im Kollegium über weitere Maßnahmen beraten. Hierzu werden in der Regel auch begleitende Gespräche zwischen den Beteiligten und ggf. einer weiteren Vertrauensperson gehören. Bei Störungen der Ordnung werden im Regelfall pädagogische Maßnahmen (erzieherische Einwirkungen) getroffen, die sich an der jeweiligen pädagogischen Zweckmäßigkeit orientieren. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise Gespräche, Ermahnungen, Auferlegen besonderer Pflichten, zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Aufforderung zur Wiedergutmachung angerichteter Schäden. Wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen, können Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden, beispielsweise bei laufender Störung des Unterrichts, Störung von Veranstaltungen, Verletzung der Teilnahmepflicht, Gefährdung anderer, Verletzung der Schulordnung. Mögliche Ordnungsmaßnahmen sind beispielsweise die schriftliche Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, die schriftliche Verwarnung mit Aufnahme in die Schülerakte, Ausschluss aus der Schule auf Zeit. Nach wiederholter Durchführung von Ordnungsmaßnahmen kann auf Dauer ein Ausschluss von der Schulgemeinschaft erfolgen. Nach einem besonders schweren Vergehen kann ein Ausschluss auch direkt erfolgen. 15. Schlussbestimmungen Diese Ordnung ist Bestandteil des Schulvertrages. Ergänzungen und Klarstellungen werden nach vorheriger Absprache zwischen Kollegium, Elternvertretung und Vorstand bei Bedarf mitgeteilt. Diez, den 16.06.2008 Kollegium und Vorstand Seite 4 / 4