Herforder Qualitätskriterien - Schulgelände

Werbung
Herforder Qualitätskriterien – Schulgelände
Die Stadt Herford gestaltet im Rahmen des aktuellen Veränderungsprozesses der
Schullandschaft die elf Herforder Grundschulen zu offenen Ganztagsschulen um. Die
Veränderungen an den Gebäuden mit Umbauten, Anbauten und Neubauten bewirken
räumliche Veränderungen des Schulgeländes und bedingen neue funktionale Zusammenhänge. Gleichzeitig stellt der Ganztagsbetrieb neue Anforderungen an die pädagogische Nutzbarkeit des Schulgeländes. Die Stadt Herford entwickelt vor diesem
Hintergrund Qualitätskriterien für die Gestaltung und Ausstattung der Schulgelände, die
hier als Diskussionsgrundlage vorgestellt werden:
1.
Das gesamte Schulgrundstück ist Lebens- und Lernort der Schüler und Schülerinnen,
des Kollegiums, der pädagogischen Mitarbeiter, der Eltern und aller am Schulleben
Beteiligter, sowie für die Bewohner des Stadtteils. Es ist entsprechend weitmöglich
nutzbar zu machen und zu gestalten.
2.
Das Schulgelände ist außerhalb der Schulzeit öffentlicher Raum mit Funktion als
Spielort im Stadtteil und wird somit schulisch und außerschulisch genutzt. Es sind
gestalterische und/oder organisatorische Lösungen für die kombinierte Nutzung
abhängig von der einzelnen Situation vor Ort zu entwickeln.
3.
Ein freundlicher Empfang in den Eingangsbereichen und eine leicht erfassbare
Raumstruktur ermöglichen eine gute Orientierung, erleichtern Alltagsabläufe und
tragen zur Sicherheit bei. Hierzu gehört eine angemessene Beleuchtung in zentralen
Bereichen, sowie strukturierte befestigte Flächen mit unterschiedlichen Belägen.
4.
Die gute Verbindung von Innen und Außen bei den einzelnen Schulräumen, aber
auch bei Mensa, Teamräumen, u.ä. erleichtert den Wechsel zwischen Innen und
Außen und verbessert die Nutzbarkeit des Außenraumes. Durch Wege, Zugänge,
Abtreteroste, Schmutzabweiser, Schuhregale, u.ä. bauliche und organisatorische
Maßnahmen ist die Alltagstauglichkeit sicherzustellen.
5.
Die Schule mit ihren Regelklassen und Ganztagsklassen stellt eine Einheit dar. Diese
Einheit muss in einer Nutzbarkeit des Geländes für alle Schüler und Schülerinnen
ablesbar sein. Durch die Verbindung bestehender und neuer Gebäude bzw.
Geländeteile ist dies zu unterstützen.
6.
Für Ganztagsräume soll eine direkt zugängliche, im Sitzkreis nutzbare, Außenterrasse als zusätzlicher Nebenraum zur Verfügung stehen. Für Räume im Obergeschoss sind entsprechende gemeinsame Angebote für den Ganztagszug vorzusehen.
7.
Das Schulgelände ist Raum für die pädagogische Arbeit und für Projekte aus den
unterschiedlichen Themenbereichen. Dies ist durch Raumangebot und Ausstattung,
wie Freiluftklasse, Gartenbeete, Experimentierbereich, Bauwerkstatt, Gerätehaus,
Verkehrsparcour, o.ä., zu unterstützen. Je nach räumlicher Situation ist eine
Anbindung an einzelne Räume, eine Integration ins Gelände bzw. eine
Zusammenfassung in einem „Lerngarten“ möglich.
8.
Nachhaltiges Lernen erfordert die nachhaltige Gestaltung unter Berücksichtigung
ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Faktoren. Entsprechend sind Partizipation
bei der Planung und Umsetzung, sowie naturnahe Gestaltung als Teil eines
Gestaltungs- und Lernprozesses zu begreifen. Bei der Realisation von Maßnahmen
-1-
an den Schulen ist dieser Prozess durch Beteiligungsmöglichkeiten und die
Integration entsprechender Gestaltungselemente zu unterstützen.
9.
Das Schulgelände ist Ort der Begegnung, Kommunikation und Präsentation im Alltag
und bei Veranstaltungen oder Festen. Eine Überdachung unterstützt diese Funktion
über das ganze Jahr. Gleich einem Forum muss das Gelände offen und
multifunktional gestaltet sein.
10.
Bewegung und Sport fördert die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht nur
in ihren leiblichen und emotionalen Bedürfnissen, sondern auch in ihren intellektuellen Möglichkeiten. Entsprechend ist das Schulgelände durch Bewegungsimpulse und standort- und altersspezifische Angebote bewegungsfreudig zu gestalten. Dazu gehören Bewegungslandschaft mit integrierten Geräten, Multifunktionsfeld,
u.ä..
11.
Entspannung durch ruhige Aktivitäten oder Ruhe durch Rückzug erfordern kleinteilige
Räume in störungsfreien Bereichen. Zum einen sind sie beispielsweise notwendig für
kreatives Spiel mit Sand, Wasser und Materialien oder zum Rollenspiel. Zum anderen
laden attraktive Nischen einfach zum Ausruhen ein.
12.
Identifikation und Miteinander entstehen durch Aneignung des Außenraumes und das
Hinterlassen von Spuren durch die Schülerinnen und Schüler. Das Gelände muss
Gelegenheiten zur flexiblen Gestaltung und Möglichkeit zur Veränderung bieten. Mit
seinem Raumgerüst muss es sich an wechselnde Anforderungen anpassen können.
13.
Der Schulhof ist multifunktionaler Lebens- und Lernort und kein Parkraum. Pragmatische Funktionen (Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr, Feuerwehr, Lieferung, u.a.)
müssen erfüllt sein. Konflikte und Überschneidungen zwischen Fußgängern und
Fahrzeugen sind insbesondere in den Eingangsbereichen möglichst zu vermeiden.
14.
Belange der Sicherheit müssen jederzeit erfüllt sein. Dazu gehören die Belange des
Brandschutzes und der Rettung genauso, wie die DIN-Normen und Vorgaben der
Unfallversicherung insbesondere in Hinblick auf Aufenthalts- und Spielbereiche.
Hierzu zählen auch die Belange der Aufsicht, die entsprechend den Erfahrungen der
Unfallversicherungen in einem gestalteten Gelände vereinfacht wird.
15.
Für die langfristige Nutzbarkeit haben Pflege und Unterhaltung eine besondere
Bedeutung. Durch robuste Gestaltung ist diesen Belangen bereits bei der Planung
Rechnung zu tragen. Über Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen erfolgt eine verbindliche Kooperationsvereinbarung zu Zuständigkeiten im Schulgelände zwischen
Schule und Schulträger.
Entwurf vom 25. 10. 2006
Entwurf Martina Hoff - Landschaftsarchitekturbüro Hoff
Kontakt:
Rainer Schweppe
Stadt Herford
Postfach 2843
32046 Herford
[email protected]
-2-
Herunterladen