Herforder Qualitätskriterien – Schulgelände Die Stadt Herford gestaltet im Rahmen des aktuellen Veränderungsprozesses der Schullandschaft die elf Herforder Grundschulen zu offenen Ganztagsschulen um. Die Veränderungen an den Gebäuden mit Umbauten, Anbauten und Neubauten bewirken räumliche Veränderungen des Schulgeländes und bedingen neue funktionale Zusammenhänge. Gleichzeitig stellt der Ganztagsbetrieb neue Anforderungen an die pädagogische Nutzbarkeit des Schulgeländes. Die Stadt Herford entwickelt vor diesem Hintergrund Qualitätskriterien für die Gestaltung und Ausstattung der Schulgelände, die hier als Diskussionsgrundlage vorgestellt werden: 1. Das gesamte Schulgrundstück ist Lebens- und Lernort der Schüler und Schülerinnen, des Kollegiums, der pädagogischen Mitarbeiter, der Eltern und aller am Schulleben Beteiligter, sowie für die Bewohner des Stadtteils. Es ist entsprechend weitmöglich nutzbar zu machen und zu gestalten. 2. Das Schulgelände ist außerhalb der Schulzeit öffentlicher Raum mit Funktion als Spielort im Stadtteil und wird somit schulisch und außerschulisch genutzt. Es sind gestalterische und/oder organisatorische Lösungen für die kombinierte Nutzung abhängig von der einzelnen Situation vor Ort zu entwickeln. 3. Ein freundlicher Empfang in den Eingangsbereichen und eine leicht erfassbare Raumstruktur ermöglichen eine gute Orientierung, erleichtern Alltagsabläufe und tragen zur Sicherheit bei. Hierzu gehört eine angemessene Beleuchtung in zentralen Bereichen, sowie strukturierte befestigte Flächen mit unterschiedlichen Belägen. 4. Die gute Verbindung von Innen und Außen bei den einzelnen Schulräumen, aber auch bei Mensa, Teamräumen, u.ä. erleichtert den Wechsel zwischen Innen und Außen und verbessert die Nutzbarkeit des Außenraumes. Durch Wege, Zugänge, Abtreteroste, Schmutzabweiser, Schuhregale, u.ä. bauliche und organisatorische Maßnahmen ist die Alltagstauglichkeit sicherzustellen. 5. Die Schule mit ihren Regelklassen und Ganztagsklassen stellt eine Einheit dar. Diese Einheit muss in einer Nutzbarkeit des Geländes für alle Schüler und Schülerinnen ablesbar sein. Durch die Verbindung bestehender und neuer Gebäude bzw. Geländeteile ist dies zu unterstützen. 6. Für Ganztagsräume soll eine direkt zugängliche, im Sitzkreis nutzbare, Außenterrasse als zusätzlicher Nebenraum zur Verfügung stehen. Für Räume im Obergeschoss sind entsprechende gemeinsame Angebote für den Ganztagszug vorzusehen. 7. Das Schulgelände ist Raum für die pädagogische Arbeit und für Projekte aus den unterschiedlichen Themenbereichen. Dies ist durch Raumangebot und Ausstattung, wie Freiluftklasse, Gartenbeete, Experimentierbereich, Bauwerkstatt, Gerätehaus, Verkehrsparcour, o.ä., zu unterstützen. Je nach räumlicher Situation ist eine Anbindung an einzelne Räume, eine Integration ins Gelände bzw. eine Zusammenfassung in einem „Lerngarten“ möglich. 8. Nachhaltiges Lernen erfordert die nachhaltige Gestaltung unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Faktoren. Entsprechend sind Partizipation bei der Planung und Umsetzung, sowie naturnahe Gestaltung als Teil eines Gestaltungs- und Lernprozesses zu begreifen. Bei der Realisation von Maßnahmen -1- an den Schulen ist dieser Prozess durch Beteiligungsmöglichkeiten und die Integration entsprechender Gestaltungselemente zu unterstützen. 9. Das Schulgelände ist Ort der Begegnung, Kommunikation und Präsentation im Alltag und bei Veranstaltungen oder Festen. Eine Überdachung unterstützt diese Funktion über das ganze Jahr. Gleich einem Forum muss das Gelände offen und multifunktional gestaltet sein. 10. Bewegung und Sport fördert die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht nur in ihren leiblichen und emotionalen Bedürfnissen, sondern auch in ihren intellektuellen Möglichkeiten. Entsprechend ist das Schulgelände durch Bewegungsimpulse und standort- und altersspezifische Angebote bewegungsfreudig zu gestalten. Dazu gehören Bewegungslandschaft mit integrierten Geräten, Multifunktionsfeld, u.ä.. 11. Entspannung durch ruhige Aktivitäten oder Ruhe durch Rückzug erfordern kleinteilige Räume in störungsfreien Bereichen. Zum einen sind sie beispielsweise notwendig für kreatives Spiel mit Sand, Wasser und Materialien oder zum Rollenspiel. Zum anderen laden attraktive Nischen einfach zum Ausruhen ein. 12. Identifikation und Miteinander entstehen durch Aneignung des Außenraumes und das Hinterlassen von Spuren durch die Schülerinnen und Schüler. Das Gelände muss Gelegenheiten zur flexiblen Gestaltung und Möglichkeit zur Veränderung bieten. Mit seinem Raumgerüst muss es sich an wechselnde Anforderungen anpassen können. 13. Der Schulhof ist multifunktionaler Lebens- und Lernort und kein Parkraum. Pragmatische Funktionen (Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr, Feuerwehr, Lieferung, u.a.) müssen erfüllt sein. Konflikte und Überschneidungen zwischen Fußgängern und Fahrzeugen sind insbesondere in den Eingangsbereichen möglichst zu vermeiden. 14. Belange der Sicherheit müssen jederzeit erfüllt sein. Dazu gehören die Belange des Brandschutzes und der Rettung genauso, wie die DIN-Normen und Vorgaben der Unfallversicherung insbesondere in Hinblick auf Aufenthalts- und Spielbereiche. Hierzu zählen auch die Belange der Aufsicht, die entsprechend den Erfahrungen der Unfallversicherungen in einem gestalteten Gelände vereinfacht wird. 15. Für die langfristige Nutzbarkeit haben Pflege und Unterhaltung eine besondere Bedeutung. Durch robuste Gestaltung ist diesen Belangen bereits bei der Planung Rechnung zu tragen. Über Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen erfolgt eine verbindliche Kooperationsvereinbarung zu Zuständigkeiten im Schulgelände zwischen Schule und Schulträger. Entwurf vom 25. 10. 2006 Entwurf Martina Hoff - Landschaftsarchitekturbüro Hoff Kontakt: Rainer Schweppe Stadt Herford Postfach 2843 32046 Herford [email protected] -2-