Schulordnung Liederbach im November 2006 Die Eltern werden gebeten, die Schulordnung mit den Kindern zu besprechen. Präambel Damit das Zusammenleben in der Schulgemeinde gelingt, sind Regeln notwendig. Sie formulieren Grundsätze des Zusammenlebens und des Verhaltens in unserem Lebensraum. Ihre Beachtung trägt wesentlich dazu bei, dass wir uns in unserer Schule wohlfühlen. Die Regeln dieser Schulordnung sind in der Gesamtkonferenz, im Schulelternbeirat und in der Schulkonferenz erarbeitet und von allen Gremien der Schulgemeinde akzeptiert worden. Sie gelten verbindlich und können nur durch Beschluss aller Teile der Schulgemeinde (Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schulkonferenz) verändert werden. Über Sonderfälle, die durch diese Schulordnung nicht geregelt sind, wird von Lehrern, der Schulleitung oder der Schulkonferenz entschieden. Die Schulordnung erhalten alle Eltern über die Schüler, die Lehrkräfte, der Hausmeister und die Sekretärin. In unserer Schule kann jedes Kind: • Neues lernen • Wichtiges und Schönes erleben • zuschauen, was andere tun • mit anderen Kindern oder Erwachsenen reden, spielen, arbeiten, gemeinsam etwas planen und durchführen Dazu sind auf jeden Fall wichtig: • • • Kinder, die freundlich sind Erwachsene, die Zeit für Kinder haben und ihnen zuhören Räume, die gemütlich sind Deshalb gelten die folgenden Regeln für alle Kinder und Erwachsene an unserer Schule: • Niemand darf beim Lernen gestört werden. • Alle nehmen Rücksicht aufeinander, besonders die Größeren auf die Kleineren. • Niemand darf einem anderen weh tun, ihn ärgern oder schlagen. • Wer etwas im Schulbereich kaputt macht oder mit dem Mobiliar und den in der Schule vorhandenen, bzw. ausgeliehenen Materialien unsachgemäß umgeht, muss dafür sorgen, dass sie wieder ersetzt werden; wenn etwas mutwillig zerstört wird, muss der Schaden bezahlt werden. • Fahrräder und Kickboards sind vor der Schule an den Fahrradständern abzuschließen. • Während der Schulzeiten sind Handys auf dem Schulgelände ausgeschaltet, ausgenommen (Verwaltungsbereich , Hausmeister). • Beim Klingelzeichen stellen sich alle Kinder an den Klassenaufstellplätzen auf. • Der Unterricht wird pünktlich begonnen. • Die Lehrkraft sorgt dafür, dass Einzelne oder Gruppen die Räume, in denen sie gearbeitet oder gespielt haben, aufgeräumt und sauber verlassen. Die betreffende Lehrkraft sorgt weiterhin dafür, dass die Fenster und Türen geschlossen werden und das Licht ausgeschaltet wird. • Der „Hofdienst“ sorgt für einen sauberen Schulhof. • Toiletten und Handwaschbecken werden sauber zurückgelassen. Wir verschwenden nicht unnötig Wasser. Die Toiletten sind kein Spielplatz. • Während der Pausen sowie vor oder nach dem Unterricht halten wir uns nicht im Schulgebäude auf. Es sei denn, die Pausenhalle ist zum Spielen freigegeben worden (Ampel zeigt grün). • Nach den Pausen und während des Unterrichts gehen wir leise und langsam durch das Schulgebäude. Niemand rutscht das Treppengeländer herunter. • Nach Unterrichtsschluss verlassen die Kinder den Schulbereich auf dem direkten Weg, denn ein Verweilen auf dem Schulhof oder im Schulgebäude ohne Beaufsichtigung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Zusatzinformationen für die Eltern Elternbesuche/ Öffnung der Schultüren Aus Sicherheitsgründen machen wir noch einmal auf folgende Punkte aufmerksam: • Begleiten Sie Ihr Kind morgens nur bis zu den Schuleingangstüren und verabschieden Sie sich dort von Ihrem Kind. • Mittags holen Sie Ihr Kind bitte vor den Schuleingangstüren ab. • Falls Sie während des Schulvormittags oder den Pausen aus wichtigen Gründen Ihrem Kind etwas mitteilen müssen, so melden Sie sich bitte im Sekretariat an. • Die Elternmitarbeit soll jedoch durch diese Sicherheitsmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Eltern, die uns vielfältig unterstützen, sind dem Kollegium und der Schulleitung namentlich und persönlich bekannt. Wir wissen, dass viele Fördermaßnahmen und Projekte ohne die Mithilfe der Eltern nicht stattfinden könnten und schätzen ihr Engagement für die Schülerinnen und Schüler der Schule sehr hoch ein. • Ihr Kind sollte laut Gesamtkonferenz frühestens ab dem 3. Schuljahr mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die Schulleitung empfiehlt, die Fahrradprüfung im 4. Schuljahr abzuwarten (wichtig ist, dass Ihr Kind einen Fahrradhelm benutzt). • Das Fahrradfahren auf dem Schulhof ist verboten. • Außerdem sind alle Klassenräume (außer den Betreuungsräumen) aus Sicherheitsgründen nach Unterrichtsschluss des Kindes nicht mehr für Eltern oder Schüler zugänglich, um noch "vergessene Schulsachen" abzuholen. • Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten. Es gelten folgende pädagogische Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung: Die im folgenden vorgeschlagenen pädagogischen Maßnahmen verstehen sich als Ergänzung der im "Erlass über Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen" (HSchG § 82) angeführten Vorschläge in Bezug auf Übertretungen dieser Schulordnung. Sie folgen den Grundsätzen dieses Erlasses, der festlegt, dass pädagogische Maßnahmen „der Entwicklung des Lern- und Leistungswillens der Schülerin oder des Schülers und der Bereitschaft zu verantwortlichem Handeln nach Grundsätzen der Toleranz, der Gerechtigkeit und der Solidarität" dienen soll. • Bei einmaligem Verstoß gegen die Schulordnung führt die Lehrkraft ein Gespräch mit dem Schüler bzw. der Schülerin und verweist auf den Verstoß gegen die Schulordnung. • Bei wiederholtem Verstoß gegen die Schulordnung wird der Schüler bzw. die Schülerin notiert und verwarnt. • Bekommt ein Kind drei Verwarnungen innerhalb eines Monats, so werden die Eltern benachrichtigt und zu einem Gespräch mit dem Schulleiter gebeten. • Ändert sich das Verhalten des betreffenden Kindes nicht, werden in Absprache mit dem Schulleiter entsprechende Maßnahmen ergriffen. Es erfolgt eine Benachrichtigung an die betreffenden Erziehungsberechtigten. • Bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen ist die Klassenkonferenz einzuschalten. Im Gegensatz zu pädagogischen Maßnahmen sind Ordnungsmaßnahmen im Allgemeinen nur bei erheblicher Störung des Schul- und Unterrichtsbetriebes, bei Gefährdung der Sicherheit beteiligter Personen oder Verursachung erheblicher Sachschäden anzuwenden. Die Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. -Schulleiterin-