Hausordnung - Future Schools

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Hausordnung
Sinn einer Hausordnung ist es, das Zusammenleben in der Schule zu
regeln, einen geordneten Schulablauf zu garantieren und Grenzen zu
ziehen, wo es zum Schutz der SchülerInnen und des Schuleigentums
notwendig ist.
Die Hausordnung enthält Regeln für das Verhalten in den Schulbussen,
im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.
Alle haben diese einzuhalten, zu bejahen und zu beachten. Nur so ist ein
ungestörtes Schulleben zu erreichen und eine Störung des Schulklimas zu
vermeiden.
1. Die Schule beginnt um 7.20 Uhr mit dem Fahnengruß. Alle
SchülerInnen und Lehrkräfte, die in der ersten Stunde unterrichten,
haben anwesend zu sein.
2. Nach
dem
Fahnengruß
gehen
die
Lehrkräfte
mit
ihren
SchülerInnen geschlossen in die Klassenräume.
3. In den großen Pausen verlassen die SchülerInnen umgehend die
Klassen und begeben sich auf den Schulhof. Die Lehrkraft verlässt
den Klassenraum zuletzt.
4. Während der Pause dürfen keine Kinder sich im Schulgebäude
aufhalten,
5. Die Lehrkräfte sind angehalten, ihre Pausenaufsicht mit dem
Klingeln zu beginnen.
6. Die zur Verfügung stehenden Spielgeräte werden von den
Sportlehrern ausgegeben und obliegen deren Fürsorgepflicht.
7. Von allen SchülerInnen wird erwartet, dass sie Klassenräume, das
Schulgebäude und die Außenanlagen sauber halten.
8. SchülerInnen,
die
eine
Freistunde
haben,
gehen
in
den
Medienraum, mit der Bibliothek. Es wird ihnen dort die
Gelegenheit
gegeben,
sich
vorzubereiten,
Hausaufgaben
anzufertigen, sich Bücher zu nehmen oder an den PCs zu arbeiten.
Der aufsichtsführenden Person ist Folge zu leisten.
9. Walk-oder Discman, Mobiltelefone und ähnliche Geräte dürfen
nicht im Schulgebäude benutzt werden.
10.Das Mitbringen von Messern ist absolut untersagt und kann zum
sofortigen Schulverweis führen.
11.Möchte ein Schüler/-in vorzeitig die Schule verlassen, ist das nur
mit schriftlichem Antrag der Eltern gestattet und muss von der
Schulleitung genehmigt worden sein.
12. Zur Genehmigung sind nur Frau Ehsan Darwish und Frau
Angelika Peschke befugt. Bei Abwesenheit beider genannten
Personen, wird Herr Nabil Abdel Aziz kontaktiert.
13.Der Zutritt zu den Klassenräumen ist Eltern nur in Ausnahmefällen
gestattet.
14.Kinder, die von ihren Eltern abgeholt werden, werden von den
Nannys zu ihnen in die Eingangshalle gebracht. Werden andere
Personen mit dem Abholen der Kinder betraut, ist dies vorher
schriftlich mitzuteilen.
15.Die Buskinder begeben sich in Begleitung der Nannys und der
Lehrkräfte auf den Schulhof, wo sie von den Busnannys abgeholt
und in die entsprechenden Busse gebracht werden. Es ist den
Buskindern aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt, sich
vorher am Kiosk noch Getränke oder ähnliches zu kaufen.
16.In den Bussen ist das Herumlaufen verboten. Zu vermeiden sind
Streitereien, Belästigungen, Hänseleien usw. Das Spielen mit
Feuer, Werfen von Gegenständen und Ablenken des Busfahrers ist
verboten
17.Die Busnannys sind verpflichtet, mit den jeweiligen Kindern den
Bus zu verlassen und sie bis zur Haustür zu begleiten und sie den
beauftragten Personen zu übergeben. Eine Zuwiderhandlung oder
Nachlässigkeit führt zur sofortigen Entlassung.
18.Das Schuleigentum ist pfleglich zu behandeln. Bei einer
mutwilligen Beschädigung des Mobiliars oder der Materialien, sind
die Eltern schadensersatzpflichtig.
19.Die Kinder dürfen kein Geld mit in die Schule bringen, Coupons
für den Kiosk können von den Eltern an der Rezeption erworben
werden.
20. Für persönliche Wertgegenstände haften die SchülerInnen selber.
21.An Tagen, an denen Sportunterricht ist, sollen Schmuck und andere
Wertgegenstände zu Haus bleiben.
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