Thesen zu Kapitel VI: Intervenieren

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6. Januar 2014
Thesen zu Kapitel VI: Intervenieren
Teil A: Training
1) Die Funktionsbereiche lassen sich wie folgt hierarchisch anordnen und sollten
dementsprechend gewichtet trainiert werden:
1. emotional-sozialer Bereich
2. Motivation
3. Selbstregulation
4. Kognition
2) Der Erfolg des „Trainings“ sozial-emotionaler Kompetenzen wird dadurch
erschwert, dass die intersubjektive Wahrnehmung von Konfliktsituationen
unterschiedlich ist und solche Situationen unzureichend authentisch simuliert
und wiederholt werden können.
 Im Bezug auf sozial-emotionale Kompetenzen ist der Begriff des Trainings
daher unangemessen.
3) Kurative Fördermaßnahmen gewinnen im schulischen Kontext an Bedeutung.
4) Die erfolgreiche Implementation neuer Trainingskonzepte an Schulen scheitert
meist an der fehlenden Offenheit der Lehrkräfte.
Teil B: Beratung
1) Das Potential pädagogisch-psychologischer Beratungsangebote lässt sich nur
dann voll ausschöpfen, wenn die Beratung für Schüler, Eltern und Lehrer
verpflichtend ist.
2) Eine grundlegende Verbesserung der Lehrer-Eltern-Schüler-Kooperation ist der
Schlüssel zum schulischen Erfolg der Lerner.
3) Es erscheint widersprüchlich, dass trotz einer stetigen Verbesserung der
Schulleistung von Lernenden an deutschen Schulen ein erhöhter
Beratungsbedarf besteht.
4) Die aktuelle Praxis der Lehreraus- und -fortbildung in Deutschland kann das
Kriterium der Nachhaltigkeit nicht erfüllen. Mögliche Ansätze für eine langfristige
Verbesserung sind das Einbeziehen der Schülerperspektive und gezielte
Verhaltenstrainings für Lehrkräfte, bei welchen die Unterrichtsgestaltung
thematisiert wird.
Pädagogisch-psychologische Beratung
 Anlass: Wahrgenommene IST-SOLL-Diskrepanz
 Ziel: Veränderung von Situationen, Problemlösung, Optimierung von Potentialen,
Vermeidung von Problemzuständen
 Rückgriff auf pädagogisch-psychologisches Wissen
 Auf Personen im erzieherischen Feld ausgerichtet (Eltern, Erzieher, Lehrer, Kinder)
 zur Unterstützung der eigenen Problemlösung
 institutionalisierte Form:
- schulspsychologische Dienste
- Erziehungsberatungsstellen
2 Anlässe:
a) präventative Anlässe (diskrepanz antizipiert, aber noch nicht eingetreten)
b) interventive Anlässe
3 Zielgruppen
a) einelne Personen (individualebene) / Individualberatung
 z.B. Eltern, Lehrer Schüler
Schüler:
2 Klassen von Problemkonstellationen:
1) Lern- und Leistungsprobleme von Schülern
2) Verhaltensauffälligkeiten
 oft Begleitstörungen (primäre und sekundäre)
 Überschneidung bei der Arbeit von Schulpsychologen und Erziehungsberatern
 z.B. individuelles Schülertraining nach Feststellen einer Schwäche
b) Personengruppen (Gruppenebene) / Beratung von Gruppen
 Entlastung einzelner Personen, Gruppengefühl
 Herausforderung, allen in der Gruppe gerecht zu werden
z.B.:





Lehrerfortbildung,
Verhaltenstrainings für Lehrkräfte,
Kollegiale Fallberatung
Maßnahmen zur Intensivierung von Eltern-Lehrer-Kooperation
Schülerfeedback
c) ganze Organisationen / Systemebene /Beratung von Institutionen
 Spezialfall der Gruppenberatung  z.B. ‚System Schule’
 vor Hintergrund des Schulentwicklungsprozesses
 Schulberatung
Steigender Beratungsbedarf:
 trotz niedrigen Raten an Verhaltensstörungen
mögliche Auslöser:
1) Veränderte Lebenssituationen (Pluralisierung von Lebensformen, Rahmenbedingungen
wie Kinderarmut, familiäre Transitionen
2) Migration (geringerer sozioökonomischer Status, höhere Gewaltbereitschaft
Pädagogisch-spychologische Beratung als staatliche bzw. kommunale Leistung
Merkmale:
1) freier Zugang
2) Freiwilligkeit
3) Kostenfreiheit
4) Unabhängikeit und Neutralität
5) Schweigepflicht
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