Resolution der Offenbacher Fachgruppe

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GEWERKSCHAFT ERZIEHUNG UND WISSENSCHAFT
KREISVERBAND OFFENBACH-STADT UND - LAND IM LANDESVERBAND HESSEN
FACHGRUPPE BERUFLICHE SCHULEN
Stellungnahme von Lehrerinnen und Lehrern der Beruflichen Schulen aus
Stadt und Kreis Offenbach, die am 5. Mai 2004 an einer
Diskussionsveranstaltung der GEW zum Thema „Selbstverantwortung plus“
teilgenommen haben
Wenn
-
Jugendlichen massenhaft Ausbildungsplätze fehlen und sie an beruflichen Schulen
verstärkt in „Warteschleifen“ zu finden sind,
-
vermehrt benachteiligte Jugendliche die Berufsschule ohne Abschluss mit absolut
ungesicherter Berufsperspektive verlassen,
-
Weiterbildung und Umschulung zum zwingenden Bestandteil jeder Berufsbiographie
werden,
müssen neue Perspektiven der beruflichen Aus- und Weiterbildung entwickelt werden. Ob
der Aufbau „regionaler Kompetenzzentren“, wie die hessische Landesregierung ihn
konzipiert, aus Sicht der GEW eine solche Perspektive sein kann, ist unter folgenden
Zielsetzungen/ Leitkriterien zu prüfen:

Sicherung des öffentlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Die Verantwortung für
die berufliche Ausbildung muss beim Staat bleiben !

Freiräume und Gestaltungshoheit der beruflichen Schulen bei der inhaltlichen
Neugestaltung von Ausbildungsgängen, Differenzierungsmöglichkeiten,
Zusatzqualifikationen, Stärkung des allgemeinbildenden Bereichs, Projektunterricht

Ausbau vollzeitschulischer Ausbildungsgänge, verbunden mit betrieblichen Praktika

Lernortkooperationen unter der Wahrung der Eigenständigkeit der beruflichen Schule

Sicherstellung der Ressourcen (personelle, räumliche und sächliche Ausstattung) für
die Kernaufgaben und jede zusätzliche Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme
(einschl.10 % Vertretungsreserve)

Beibehaltung des bisherigen Qualifikationsniveaus für Lehrkräfte an beruflichen
Schulen

Ausbau der Professionalität des päd. Angebots durch qualifizierte Fortbildungsangebote
für Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und ggfs. sonderpädagogische Förderung

Beachtung pädagogisch vertretbarer Schulgrößen bei berufl. Schulen

Sicherung und Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (kein
Einstieg in einen Niedriglohnsektor und in Fristverträge zur Erhaltung der Flexibilität , was im
privaten Weiterbildungsbereich die Regel ist und angesichts massiver Mittelkürzungen der BA
für die berufliche Weiterbildung (2,8 Mrd. € in 2 Jahren) und der Einführung von
Bildungsgutscheinen noch forciert wird)

Ausbau demokratischer Beteiligungsrechte
Die vorliegenden Pläne zum Modellversuch „Selbstverantwortung plus“ erfüllen diese
Kriterien nicht:
Reduzierter Bildungsbegriff
Alle bisher bekannten Äußerungen aus dem HKM zum Schulversuch gehen von einem
Bildungsbegriff aus, der auf die Qualifikation für den Arbeitsmarkt beschränkt ist, politische
und allgemeine Weiterbildung wird als Aufgabenerweiterung beruflicher Schulen nicht in
Betracht gezogen.
Mehr Markt, weniger Staat
Das Ziel des Schulversuchs wird deutlich formuliert: die beruflichen Schulen sollen von einer
staatlichen Bildungsanstalt in einen „kundenorientierten Bildungsdienstleister“ umgewandelt
werden. Der Weg zur Privatisierung beruflicher Schulen soll bereitet werden. „Es ist klar,
dass der Weiterbildungsbereich eine neue Rechtsform ... benötigt,“ sagt der zuständige
Vertreter des Kultusministeriums Dr. Berthold in einem Interview. Die Übertragung auch auf
die anderen Schulformen ist angestrebt. Auf die Idee, dass die Weiterbildung Teil des
staatlichen Bildungsauftrags sein sollte, kommt im HKM anscheinend niemand. Gerade die
viel zu geringe Fort- und Weiterbildungsquote besonders in den unteren und mittleren
Bildungsschichten schreit gerade zu nach einer Regulierung des Weiterbildungsmarkts und
nach staatlicher Förderung. Wenn die beruflichen Schulen in die Konkurrenz des
Weiterbildungsmarktes
drängen,
führt
das
unwiderruflich
zu
deregulierten
Beschäftigungsverhältnissen auch in den Berufsschulen.
Tarifflucht
Die „neuen Freiheiten“ bei der Organisation des Unterrichts, bei der Mittelverwendung und
der Personalentwicklung sollen in den bisher vorliegenden Konzepten durch neue Fesseln
erkauft werden: Rechenschaftsberichte, für Außenstehende nachvollziehbare interne
Evaluation, externe Evaluation, private Inspektoren.
Die „Möglichkeit“ der Umwandlung von Stellen in Geld beinhaltet die Gefahr, dass immer
mehr Menschen mit befristeten Verträgen und unterwertiger Bezahlung an beruflichen
Schulen unterrichten. Dies zeigen auch die Erfahrungen im Pilotprojekt im Kreis Groß-Gerau,
wo versucht wurde über Honorarverträge Tarifverträge zu unterlaufen. Erst durch den
massiven Widerstand der Gewerkschaften und der Personalräte konnten das Staatliche
Schulamt und die Schulleitungen von der Einhaltung der tariflichen und gesetzlichen
Bestimmungen überzeugt werden. Auch die nach dem neuen Entwurf v. 27.4.04
vorgesehene Erprobung von „Assistenzkräften im unterrichtlichen Bereich“ deutet auf das
Ziel der Senkung der Personalkosten hin. Der Ausstieg Hessens aus der Tarifgemeinschaft
der Länder offenbart die Absicht dieser Landesregierung.
Den Mangel selbst verwalten
Die Mittel- und Stellenzuweisungen für berufliche Schulen reichen bei weitem nicht aus. Wir
arbeiten mit veralteten Materialien und mit zu wenig Stellen, um den Unterricht abzudecken.
Ein Globalbudget auf dem jetzigen Niveau würde die Verantwortung für die Bedingungen an
den beruflichen Schulen auf deren Lehrkörper und Schulleitung verlagern. Dies ist erklärtes
Ziel des Modellprojekts. Inputsteuerung soll durch „ergebnisorientierte Steuerung“ ersetzt
werden, der „effektive und effiziente Ressourceneinsatz“ über Rechenschaftsberichte
nachgewiesen werden. Möglicherweise zusätzliche Mittelzuweisung für den Schulversuch
sollte nicht den Blick darauf verstellen, was mit diesem Schulversuch beabsichtigt ist: den
Weg dafür zu bereiten, die beruflichen Schulen zu privatisieren und Bildung zur Ware zu
machen. Statt den Anspruch der Gesellschaft auf Bildung zu realisieren, soll mit Bildung auf
dem Markt Geld verdient werden.
Verlust von Einfluss
Gleiche und hessenweit abgesicherte Beschäftigungs- und Mitbestimmungsstandards sollen
durch eine „deregulierte Schule“ unterlaufen werden. Die veränderte Rolle der Schulleitung
mit umfassender Personal- und Budgethoheit schränkt den bisherigen Einfluss der
Lehrkräfte massiv ein. Falls ein Bildungsnetzwerk in der Region aufgebaut wird, verlieren die
Lehrkräfte der beruflichen Schule durch den institutionalisierten Einfluss von
außerschulischen Organisationen, vor allem der Wirtschaft, und Personen über ihre
Mitgliedschaft in den Organisationen der Selbstverwaltung eines Bildungsnetzwerkes wie
Beiräte, Regionalräte, reg. Bildungskonferenz o.ä. an Bedeutung, pädagogische
Zielsetzungen werden zugunsten betriebswirtschaftlicher Orientierung in den Hintergrund
treten. Die Voraussetzungen dafür sind mit der Einführung des Rechnungswesens (im
Rahmen der Neuen Verwaltungssteuerung) in Hessen geschaffen.
Noch mehr Arbeit !
Die Beteiligung einer Schule am Schulversuch wird deren bisherige Strukturen,
Arbeitsbedingungen und Entscheidungsmöglichkeiten stark verändern und eine Menge an
zusätzlicher Arbeit erfordern (externe und interne Evaluation, Umschreibung des
Schulprogramms, Rechenschaftslegung und Finanzverwaltung, Bildungsangebote in den
Ferien…).
Jede Beteiligung am Modellversuch „Selbstverantwortung plus“ trägt dazu bei, dass
sich die hessische Landesregierung ihrem im Grundgesetz verankerten staatlichen
Bildungsauftrag entzieht.
Wir lehnen dieses Vorhaben ab und fordern alle Kolleginnen und Kollegen auf, mit uns
gemeinsamen Widerstand gegen diese Abbruchspolitik zu organisieren !
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