Hausordnung der Neuen Deutschen Schule Alexandria

Werbung
Hausordnung der Neuen Deutschen Schule Alexandria
Sinn einer Hausordnung ist es, das Zusammenleben in der Schule zu regeln, einen
geordneten Schulablauf zu garantieren und Grenzen zu ziehen, wo es zum Schutz
der SchülerInnen und des Schuleigentums notwendig ist.
Die Hausordnung enthält Regeln für das Verhalten in den Schulbussen, im
Schulgebäude und auf dem Schulgelände.
Alle haben diese einzuhalten, zu bejahen und zu beachten. Nur so ist ein
ungestörtes Schulleben zu erreichen und eine Störung des Schulklimas zu
vermeiden.
1. Die Schule beginnt um 7.20 Uhr mit dem Fahnengruß. Alle SchülerInnen und
Lehrkräfte, die in der ersten Stunde unterrichten, haben anwesend zu sein.
2. Nach dem Fahnengruß gehen die Lehrkräfte mit ihren SchülerInnen
geschlossen in die Klassenräume.
3. In den großen Pausen verlassen die SchülerInnen umgehend die Klassen
und begeben sich auf den Schulhof. Die Lehrkraft verlässt den Klassenraum
zuletzt.
4. Während der Pause dürfen sich keine Kinder im Schulgebäude aufhalten.
5. Die Lehrkräfte sind angehalten, ihre Pausenaufsicht mit dem Klingeln zu
beginnen.
6. Die zur Verfügung stehenden Spielgeräte werden von den Sportlehrern
ausgegeben und obliegen deren Fürsorgepflicht.
7. Von allen SchülerInnen wird erwartet, dass sie die Klassenräume, das
Schulgebäude und die Außenanlagen sauber halten.
8. SchülerInnen, die eine Freistunde haben, gehen in den Medienraum oder die
Bibliothek. Es wird ihnen dort die Gelegenheit gegeben, sich vorzubereiten,
Hausaufgaben anzufertigen, sich Bücher zu nehmen oder an den PCs zu
arbeiten. Der aufsichtsführenden Person ist Folge zu leisten.
9. Walk-oder Discman, Mobiltelefone und ähnliche elektronische Geräte dürfen
nicht im Schulgebäude benutzt werden.
10. Das Mitbringen von Messern ist absolut untersagt und kann zum sofortigen
Schulverweis führen.
11. Möchte ein/e Schüler/-in vorzeitig die Schule verlassen, so ist dies nur auf
Antrag der Eltern gestattet und muss von der Schulleitung genehmigt worden
sein.
12. Zur Genehmigung sind nur Herr Dr. Thomas Schröer oder Frau Ehsan
Darwish befugt. Bei Abwesenheit beider genannten Personen, wird Herr Nabil
Abdel Aziz kontaktiert.
13. Der Zutritt zu den Klassenräumen ist Eltern nur in Ausnahmefällen gestattet.
14. Kinder, die von ihren Eltern abgeholt werden, werden von den Nannys zu
ihnen in die Eingangshalle gebracht. Werden andere Personen mit dem
Abholen der Kinder betraut, ist dies vorher schriftlich mitzuteilen.
15. Die Buskinder begeben sich in Begleitung der Nannys und der Lehrkräfte auf
den Schulhof, wo sie von den Busnannys abgeholt und in die entsprechenden
Busse gebracht werden. Es ist den Buskindern aus Sicherheitsgründen
strengstens untersagt, sich vorher am Kiosk noch Getränke oder ähnliches zu
kaufen.
16. In den Bussen ist das Herumlaufen verboten. Zu vermeiden sind Streitereien,
Belästigungen, Hänseleien usw. Das Spielen mit Feuer, Werfen von
Gegenständen und Ablenken des Busfahrers ist verboten
17. Die Busnannys sind verpflichtet, mit den jeweiligen Kindern den Bus zu
verlassen und sie bis zur Haustür zu begleiten und sie dort den beauftragten
Personen zu übergeben. Eine Zuwiderhandlung oder Nachlässigkeit führt zur
sofortigen Entlassung.
18. Das Schuleigentum ist pfleglich zu behandeln. Bei einer mutwilligen
Beschädigung
des
Mobiliars
oder
der
Materialien,
sind
die
Eltern
schadensersatzpflichtig.
19. Die Kinder dürfen kein Geld mit in die Schule bringen. Coupons für den Kiosk
können von den Eltern an der Rezeption erworben werden.
20. Für persönliche Wertgegenstände haften die SchülerInnen selbst.
21. An Tagen, an denen Sportunterricht ist, sollen Schmuck und andere
Wertgegenstände zu Haus bleiben.
Herunterladen