Hausordnung der Neuen Deutschen Schule Alexandria Sinn einer Hausordnung ist es, das Zusammenleben in der Schule zu regeln, einen geordneten Schulablauf zu garantieren und Grenzen zu ziehen, wo es zum Schutz der SchülerInnen und des Schuleigentums notwendig ist. Die Hausordnung enthält Regeln für das Verhalten in den Schulbussen, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Alle haben diese einzuhalten, zu bejahen und zu beachten. Nur so ist ein ungestörtes Schulleben zu erreichen und eine Störung des Schulklimas zu vermeiden. 1. Die Schule beginnt um 7.20 Uhr mit dem Fahnengruß. Alle SchülerInnen und Lehrkräfte, die in der ersten Stunde unterrichten, haben anwesend zu sein. 2. Nach dem Fahnengruß gehen die Lehrkräfte mit ihren SchülerInnen geschlossen in die Klassenräume. 3. In den großen Pausen verlassen die SchülerInnen umgehend die Klassen und begeben sich auf den Schulhof. Die Lehrkraft verlässt den Klassenraum zuletzt. 4. Während der Pause dürfen sich keine Kinder im Schulgebäude aufhalten. 5. Die Lehrkräfte sind angehalten, ihre Pausenaufsicht mit dem Klingeln zu beginnen. 6. Die zur Verfügung stehenden Spielgeräte werden von den Sportlehrern ausgegeben und obliegen deren Fürsorgepflicht. 7. Von allen SchülerInnen wird erwartet, dass sie die Klassenräume, das Schulgebäude und die Außenanlagen sauber halten. 8. SchülerInnen, die eine Freistunde haben, gehen in den Medienraum oder die Bibliothek. Es wird ihnen dort die Gelegenheit gegeben, sich vorzubereiten, Hausaufgaben anzufertigen, sich Bücher zu nehmen oder an den PCs zu arbeiten. Der aufsichtsführenden Person ist Folge zu leisten. 9. Walk-oder Discman, Mobiltelefone und ähnliche elektronische Geräte dürfen nicht im Schulgebäude benutzt werden. 10. Das Mitbringen von Messern ist absolut untersagt und kann zum sofortigen Schulverweis führen. 11. Möchte ein/e Schüler/-in vorzeitig die Schule verlassen, so ist dies nur auf Antrag der Eltern gestattet und muss von der Schulleitung genehmigt worden sein. 12. Zur Genehmigung sind nur Herr Dr. Thomas Schröer oder Frau Ehsan Darwish befugt. Bei Abwesenheit beider genannten Personen, wird Herr Nabil Abdel Aziz kontaktiert. 13. Der Zutritt zu den Klassenräumen ist Eltern nur in Ausnahmefällen gestattet. 14. Kinder, die von ihren Eltern abgeholt werden, werden von den Nannys zu ihnen in die Eingangshalle gebracht. Werden andere Personen mit dem Abholen der Kinder betraut, ist dies vorher schriftlich mitzuteilen. 15. Die Buskinder begeben sich in Begleitung der Nannys und der Lehrkräfte auf den Schulhof, wo sie von den Busnannys abgeholt und in die entsprechenden Busse gebracht werden. Es ist den Buskindern aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt, sich vorher am Kiosk noch Getränke oder ähnliches zu kaufen. 16. In den Bussen ist das Herumlaufen verboten. Zu vermeiden sind Streitereien, Belästigungen, Hänseleien usw. Das Spielen mit Feuer, Werfen von Gegenständen und Ablenken des Busfahrers ist verboten 17. Die Busnannys sind verpflichtet, mit den jeweiligen Kindern den Bus zu verlassen und sie bis zur Haustür zu begleiten und sie dort den beauftragten Personen zu übergeben. Eine Zuwiderhandlung oder Nachlässigkeit führt zur sofortigen Entlassung. 18. Das Schuleigentum ist pfleglich zu behandeln. Bei einer mutwilligen Beschädigung des Mobiliars oder der Materialien, sind die Eltern schadensersatzpflichtig. 19. Die Kinder dürfen kein Geld mit in die Schule bringen. Coupons für den Kiosk können von den Eltern an der Rezeption erworben werden. 20. Für persönliche Wertgegenstände haften die SchülerInnen selbst. 21. An Tagen, an denen Sportunterricht ist, sollen Schmuck und andere Wertgegenstände zu Haus bleiben.