Oberstufe – Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung Völkermordkonvention der Vereinten Nationen (1948–2008) Vertreibung nach dem 2. Weltkrieg 1 Vertreibung ist Völkermord Unter Völkermord verstehen viele Völkerrechtsexperten nicht ausschließlich die physisch-biologische Zerstörung einer ethnischen Gruppe. Die Völkermordkonvention bezeichnet auch die Zerstörung des sozialen Gefüges und der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen einer Volksgruppe als Völkermord. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs wurden wegen der nationalsozialistischen Germanisierungs- und Besatzungspolitik 16 Millionen Deutsche aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, Polen, Ungarn, der Tschechoslowakei, Jugoslawien und Rumänien umgesiedelt, evakuiert, zur Flucht getrieben oder mit Gewalt vertrieben. Es kam dabei zu schweren Menschenrechtsverletzungen und zur Zerstörung ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Lebensgrundlagen. 2 Deutsche Volksgruppen in Ostmittel- und Südosteuropa Beginn der deutschen Besiedelung Ende des 12. Jahrhunderts wurden deutsche Siedler von magyarischen und tschechischen Adelsgeschlechtern ins Königreich Ungarn und ins Königreich Böhmen und Mähren (heute Republik Tschechien) gerufen, wo sie Städte gründeten, Handel trieben und das Land bewirtschafteten. Die deutsche Siedlungsgeschichte im Osten und Südosten Europas war auch eng mit der Christianisierung der slawischen Völker verbunden. Zu den frühesten deutschen Volksgruppen in Süd­osteuropa gehörten die Sieben­bürger Sachsen (nach 1918 Rumänien) und in Ostmitteleuropa die Sudeten- und Karpaten­deutschen (Tschechien und Slowakei). Siedlungspolitik der Habsburger Im 18. Jahrhundert besiedelten die Habsburger nach dem militärischen Zurückdrängen der Türken (Osmanisches Reich) den südungarischen Raum. Sie holten dafür deutsche Siedler hauptsächlich aus dem südwestdeutschen Gebiet (ehemals Vorderösterreich) ins Land. Diese Siedler wurden später als „Donauschwaben“ bezeichnet. Südungarischer Raum: Banat, Batschka, Syrmien, Slawonien: heute Serbien, Rumänien, Kroatien Neue Staaten nach dem Ersten Weltkrieg © 2009 Verlag E. DORNER, Wien Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die europäische Landkarte neu gezeichnet: Das Gebiet der Donauschwaben wurde zwischen Rumänien (Ostbanat), Jugoslawien (Westbanat, Batschka, Syrmien, Slawonien) und Ungarn aufgeteilt. Die Sudeten- und Karpatendeutschen kamen zur neu gegründeten Tschechoslowakei, obwohl sie mit Hinweis auf das nationale Selbstbestimmungsrecht einen Verbleib bei Österreich (damals Republik Deutsch-Österreich) forderten. Die deutschen Volksgruppen waren als Minderheiten in den neuen Staaten einem starken sprachlichen Assimilationsdruck ausgesetzt. Die Tschechoslowakei, Jugoslawien und Ungarn waren zwar vertraglich zum Schutz ihrer nationalen Minderheiten angehalten worden, kamen dieser Verpflichtung aber nur sehr zögerlich nach. Seite © Bildarchiv Haus der Heimat Oberstufe – Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung Donauschwäbische Siedlungsgebiete Forderungen und Missachtung der deutschen Minderheiten Die deutschen Minderheiten in der Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Polen und in Jugoslawien forderten eine gerechte Teilnahme am politischen Leben, die Achtung ihrer kulturellen Autonomie und den Erhalt ihres traditionellen deutschen Schulsystems. Mit der Missachtung der Minderheitenrechte nahmen aber die ethnischen Spannungen zwischen der Mehrheitsbevölkerung und den Minderheiten zu. Anpassung oder Erneuerung? © 2009 Verlag E. DORNER, Wien Die gemäßigten Vertreter der deutschen Minderheiten versuchten schließlich durch eine Politik der Anpassung einen Ausgleich zu erzielen, was natürlich eine andauernde Bereitschaft zu Kompromissen verlangte. Vertreter der jüngeren Generation – sie wurden als „Erneuerer“ bezeichnet – näherten sich jedoch nach der Machtübernahme Adolf Hitlers der nationalsozialistischen Ideologie an. Die Erneuerer strebten die politische Führung in den Organisationen der deutschen Minderheiten an. Die Nationalsozialisten prägten für die deutschen Minderheiten in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa den Begriff „Volksdeutsche“. Seite Oberstufe – Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung Die Annäherung der deutschen Volksgruppenführung an die nationalsozialistische Ideologie führte schon sehr bald zu einer Instrumentalisierung der Minderheitenpolitik durch Berlin und spätestens nach dem Anschluss Österreichs im März 1938 zu einer ideologischen Gleichschaltung der volksdeutschen Einrichtungen. Die Übernahme und öffentliche Präsentation nationalsozialistischer Symbole erweckte bei der Mehrheitsbevölkerung Ungarns, Rumäniens, Jugoslawiens, Polens und der Tschechoslowakei den Eindruck einer weitgehenden Identifikation der Volksdeutschen mit der nationalsozialistischen Rassenlehre, die Juden und Slawen als rassisch minderwertig bezeichnete. © Bildarchiv Haus der Heimat Zeit des Nationalsozialismus Hitler in Graslitz (Graslice) Während des Zweiten Weltkrieges Die Situation für die deutschen Minderheiten spitzte sich mit zwei Ereignissen zu: 1. mit der Zerschlagung der Tschechoslowakei 1939 (Anschluss der sudetendeutschen Randgebiete nach dem Münchner Abkommen von 1938 an das Dritte Reich und Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren); 2. mit der militärischen Eroberung und territorialen Aufteilung Jugoslawiens im April 1941. Die Deutschen wurden kollektiv der Illoyalität gegenüber der tschechoslowakischen und jugoslawischen Staatsmacht beschuldigt und als „Fünfte Kolonne Hitlers“ bezeichnet. Bereits während des Zweiten Weltkrieges verlangte der tschechoslowakische Exilpräsident Eduard Beneš (Beneš-Dekrete) die Aussiedlung eines Großteils der sudeten- und karpatendeutschen Bevölkerung. Im jugoslawischen Raum entwickelte sich unter der Führung von Josip Broz Tito eine Partisanenbewegung, die für die deutsche Bevölkerung die Aberkennung aller bürgerlichen Rechte und die Enteignung ihres gesamten Besitzes forderte. Neue Grenzen in Osteuropa und Ziele der Vertreibung Der Ausgang des Zweiten Weltkrieges brachte eine Veränderung der Grenzen in Ost- und Südosteuropa. Neben der Wiedererrichtung der tschechoslowakischen, jugoslawischen und polnischen Souveränität musste Deutschland eigene Gebiete östlich der Flüsse Oder und Neiße abtreten. Die Sowjetunion vergrößerte ihr Gebiet im Westen um Teile Finnlands, die baltischen Staaten, das nördliche Ostpreußen und den östlichen Teil Polens. Polen bekam dafür bisher deutsches Gebiet im Westen. © 2009 Verlag E. DORNER, Wien Mit den Vertreibungen der Deutschen wurden konkrete Ziele verfolgt: • Deutschland sollte die Ostgebiete auf Dauer verlieren. • Die ostmittel-, südost- und osteuropäischen Staaten sollten ethnisch weitgehend einheitliche National­staaten ohne deutsche Minderheiten sein. • Das enteignete deutsche Vermögen sollte zur Kompensation für die Kriegsschäden herangezogen werden. • Der enteignete Grund und Boden der Volksdeutschen sollte slawischen Landlosen und Kleinbauern zugeteilt werden. Seite Oberstufe – Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung 3 Vertreibung der Sudeten- und Karpatendeutschen Ankündigung der Rache … Am 27. Oktober 1943 nahm der tschechoslowakische Exilpräsident Edvard Beneš in einer Radiorede die Ereignisse von 1945 voraus: „In unserem Land wird das Ende des Krieges mit Blut geschrieben werden. Den Deutschen wird erbarmungslos und vielfach alles vergolten werden, was sie in unserem Land seit 1938 begangen haben. Die ganze Nation wird an diesem Kampf teilnehmen. Es wird keinen Tschechoslowaken geben, der an dieser Aufgabe nicht teil hat und es wird keinen Patrioten geben, der nicht gerechte Vergeltung üben wird für alles, was die Nation erdulden musste (…).“ … und Umsetzung © Bildarchiv Haus der Heimat Am 5. Mai 1945 brach in Prag der Aufstand gegen das NS-Regime los. In den darauffolgenden Monaten kam es zu Pogromen gegen die sudetendeutsche Bevölkerung, die pauschal der NS-Kollaboration beschuldigt wurde. Träger des antideutschen Terrors in den sudetendeutschen Grenzgebieten waren kommunistisch geprägte Partisanengruppen, Revolutionsgarden, nationale Garden und paramilitärische Milizen sowie revolutionäre Nationalausschüsse, die sich Einheiten der tschechoslowakischen Armee angeschlossen hatten. Sudetendeutsche Siedlungsgebiete © 2009 Verlag E. DORNER, Wien Phase der „wilden Vertreibungen“ Die gewaltsamen Ausschreitungen vom Mai bis Juli 1945 – die sogenannten „wilden Vertreibungen“ – betrafen zuerst die deutschen Sprachinseln (Brünn, Iglau, Wischau) und schrittweise das gesamte sudetendeutsche Grenzgebiet. Ende Mai 1945 wurden mehr als 25 000 Brünnerdeutsche (Brünner Todesmarsch) über die Grenze nach Österreich getrieben. Im Grenzstreifen zwischen Südmähren und Niederösterreich kamen Hunderte ums Leben. Ähnliche Tragödien spielten sich bei der Vertreibung der Sudetendeutschen aus der Sprachinsel Iglau ab. Seite © Bildarchiv Haus der Heimat © Bildarchiv Haus der Heimat Oberstufe – Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung Bis zum Ende der „wilden Vertreibungen“ waren rund 600 000 bis 800 000 Sudetendeutsche über die Grenzen nach Deutschland oder Österreich vertrieben und viele Hunderte ermordet worden. Sie stammten u. a. aus folgenden Orten: Brüx (Most), Aussig (Usti nad Labem), Postelberg (Postoloptry), Taus (Domažalice), Ober-Moschtienitz (Horni Moštěnice), Prerau (Přerov), Totzau (Tocov), Duppau (Doupov), Saaz (Žatec), Podersam (Podbořany) und Landskron (Landškroun). Außerdem ordnete Präsident Beneš in Dekreten (Beneš-Dekrete) für die Sudetendeutschen u. a. die Enteignung des Vermögens (Dekrete 108), die Ausmerzung der Kultur (Dekret 122), die Pflicht zur Zwangsarbeit (Dekrete 71) und die Aberkennung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft (Dekret 33) an. Im Gesetz Nr. 115 vom 8. Mai 1946 wurden alle Verbrechen, die zur Befreiung der Tschechoslowakei vom NS-Regime gegen die Sudetendeutschen verübt worden waren, für straffrei erklärt. Die Alliierten untersagten der tschechoslowakischen Regierung die brutalen „wilden Vertreibungen“ und legten im Potsdamer Abkommen (Artikel 13) am 2. August 1945 die organisierte Aussiedlung der Sudetendeutschen nach Deutschland fest. Die Auszusiedelnden wurden daraufhin in Sammellager gebracht. Tschechische Historiker/innen schätzen, dass es in der Tschechoslowakei Ende August 1945 rund 308 Internierungslager für Deutsche gab – 175 im mährisch-schlesischen Raum, 133 in Böhmen. Bis November 1946 mussten über drei Millionen Sudetendeutsche in das weitgehend zerstörte westliche Deutschland umsiedeln. Aufgrund Zehntausender „ungeklärter Fälle“ variiert die Zahl der sudetendeutschen Opfer sehr stark. Die Sudetendeutschen sprechen von 240 000 Vertreibungstoten, die deutsch-tschechische Historikerkommission von maximal 30 000. Der Unterschied entsteht dadurch, dass die Kommission die „ungeklärten Fälle“ nicht zu den Toten zählt. Zu den „ungeklärten Fällen“ zählt man Personen, von denen man bis heute nicht weiß, was mit ihnen nach 1945 geschah. Seite © Bildarchiv Haus der Heimat © 2009 Verlag E. DORNER, Wien Organisierte Aussiedlung Oberstufe – Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung Evakuierung, Rückkehr, Vertreibung Am 27. Oktober 1944 wurde die Evakuierung der 120 000 Karpatendeutschen aus der Slowakei angeordnet. Im Sommer 1945 wanderte ein Teil jedoch wieder in ihre Heimatgebiete zurück, wurde aber von dort vertrieben. Dabei kam es zu schweren Ausschreitungen. Am 18. Juni 1945 ereignete sich ein Massaker in der Nähe des Bahnhofs der mährischen Ortschaft Prerau (Přerov): 71 Männer, 120 Frauen und 74 Kinder wurden auf dem Heimweg in die Slowakei auf Anordnung zweier tschechischer Offiziere erschossen. Bereits im September 1944 wurden in Glaserhau (im Hauerland) alle 187 männlichen Bewohner auf Befehl eines sowjetischen Kommandanten hingerichtet. 4 Vertreibung der Donauschwaben Föderatives Jugoslawien entsteht Am 26. November 1942 war in Bihać (Nordwesten Bosniens) ein „Antifaschistischer Rat der Volksbefreiung Jugoslawiens“ (AVNOJ) als oberstes legislatives Organ zur Befreiung der Völker Jugoslawiens gegründet worden. Ende November 1943 erklärte sich der AVNOJ auch zum obersten Legislativ- und Exekutivorgan. Die 142 Delegierten des AVNOJ beschlossen die Gründung eines föderativen Jugoslawiens auf Basis des Selbstbestimmungsrechts und der nationalen Gleichberechtigung. Gesetzliche Regelung deutscher Vermögenswerte Am 21. November 1944 erließ der AVNOJ eine Reihe von Bestimmungen „über den Übergang des feindlichen Vermögens in staatliches Eigentum, über die staatliche Verwaltung des Vermögens abwesender Personen und über die Beschlagnahme von Vermögen, welches die Besatzungsmächte gewaltsam enteigneten“. Am 6. Februar 1945 trat das Vermögensgesetz in Kraft und, folgende Vermögenswerte gingen damals in das Staatseigentum über: 1. alles Vermögen des Deutschen Reiches und seiner Staatsbürger, das sich auf dem Gebiet Jugoslawiens befindet, 2. alles Vermögen von Personen deutscher Nationalität mit Ausnahme jener Deutschen, die in den Reihen der Volksbefreiungsarmee oder in Partisaneneinheiten kämpften oder die Staatsbürger neutraler Staaten waren und sich während der Besetzung nicht feindlich verhielten, 3. alles Vermögen von Kriegsverbrechern und ihrer Handlanger ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft und das Vermögen jener Personen, die, ungeachtet der Staatsbürgerschaft, durch ein ziviles oder militärisches Gericht zum Verlust des Vermögens zugunsten des Staates verurteilt wurden. © 2009 Verlag E. DORNER, Wien 1. Alle in Jugoslawien lebenden Personen deutscher Abstammung verlieren automatisch die jugoslawische Staatsbürgerschaft und alle bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte. 2. Der gesamte bewegliche und unbewegliche Besitz aller Personen deutscher Abstammung gilt als vom Staat beschlagnahmt und geht automatisch in dessen Eigentum über. 3. Personen deutscher Abstammung dürfen weder irgendwelche Rechte beanspruchen oder ausüben noch Gerichte und Institutionen zu ihrem persönlichen oder rechtlichen Schutz anrufen. Seite © Bildarchiv Haus der Heimat Die Donauschwaben verloren auch ihre Staatsbürgerschaft und alle bürgerlichen Rechte. In einem zweiten Erlass des AVNOJ vom 21. November 1944 wurden folgende Bestimmungen festgelegt, die später zum Teil in Gesetzen zur Anwendung kamen: Oberstufe – Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung Versäumte Evakuierung Die Evakuierung der deutschen Zivilbevölkerung aus dem jugoslawischen Raum verlief uneinheitlich. Aus dem slawonischen Raum und Syrmien konnte sie rechtzeitig weggebracht werden, im Westbanat jedoch lief die Evakuierung zu spät an, sodass 90 000 Donauschwaben in die Hände der Partisanen gerieten. Ähnlich erging es den Donauschwaben aus der Batschka, die seit der militärischen Zerschlagung Jugoslawiens (April 1941) zu Ungarn gehörten. Auch dort begannen die Evakuierungen erst Ende der ersten Oktoberwoche 1945. Über 80 000 Donauschwaben verblieben wegen der verzögerten Evakuierung in der Batschka. Volksbefreiungsausschüsse So rollte im Herbst 1944 über 200 000 Donauschwaben die Kriegsfront hinweg. Bis 6. Oktober 1944 besetzte die Rote Armee den Westbanat und bis zum 23. Oktober 1944 die gesamte Batschka. Noch ehe sich eine geordnete jugoslawische Militärverwaltung etablieren konnte, wurden von den örtlichen serbischen Instanzen „Volksbefreiungsausschüsse“ errichtet, die brutal gegen die deutsche Zivilbevölkerung vorgingen. „Aktion Intelligenzija“ Die Erschießungs- und Säuberungsaktionen betrafen vor allem wohlhabende deutsche Bürger von 16 bis 60 Jahren und NS-Funktionäre.. Der Terror im Rahmen der „Aktion Intelligenzija“ forderte rund 9500 Todesopfer. Im Winter 1944/45 wurden für die donauschwäbische Zivilbevölkerung Arbeitsund Konzentrationslager errichtet. Von den dort zwischen November 1944 und März 1948 170 000 Internierten starben mindestens 50 000 durch Folter, Hunger oder Krankheit, darunter 5600–6000 Kinder unter 14 Jahren. Insgesamt kamen in Jugoslawien aufgrund der Grausamkeiten des TitoRegimes 64 000 Donau­schwaben ums Leben. Aufgaben 1. Nennen Sie Ziele, die durch die Vertreibung der Deutschen erreicht werden sollten. 2. Kennen Sie Menschen, die selbst oder deren Eltern nach dem Zweiten Weltkrieg umgesiedelt wurden? Lassen Sie sich von ihnen ihre Geschichte erzählen und berichten Sie darüber. © 2009 Verlag E. DORNER, Wien 3. Was würden Sie in einem Koffer mitnehmen, wenn Sie innerhalb von zwei Stunden Österreich für immer verlassen müssten? Seite