Völkermordkonvention der Vereinten Nationen (1948–2008

Werbung
Oberstufe – Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung
Völkermordkonvention der Vereinten Nationen (1948–2008)
Vertreibung nach dem 2. Weltkrieg
1 Vertreibung ist Völkermord
Unter Völkermord verstehen viele Völkerrechtsexperten nicht ausschließlich die physisch-biologische
Zerstörung einer ethnischen Gruppe. Die Völkermordkonvention bezeichnet auch die Zerstörung des
sozialen Gefüges und der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen einer Volksgruppe als Völkermord.
Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs wurden wegen der nationalsozialistischen Germanisierungs- und
Besatzungspolitik 16 Millionen Deutsche aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, Polen, Ungarn,
der Tschechoslowakei, Jugoslawien und Rumänien umgesiedelt, evakuiert, zur Flucht getrieben oder
mit Gewalt vertrieben. Es kam dabei zu schweren Menschenrechtsverletzungen und zur Zerstörung
ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Lebensgrundlagen.
2 Deutsche Volksgruppen in Ostmittel- und Südosteuropa
Beginn der deutschen Besiedelung
Ende des 12. Jahrhunderts wurden deutsche Siedler von magyarischen und tschechischen
Adelsgeschlechtern ins Königreich Ungarn und ins Königreich Böhmen und Mähren (heute Republik
Tschechien) gerufen, wo sie Städte gründeten, Handel trieben und das Land bewirtschafteten.
Die deutsche Siedlungsgeschichte im Osten und Südosten Europas war auch eng mit der
Christianisierung der slawischen Völker verbunden. Zu den frühesten deutschen Volksgruppen in
Süd­osteuropa gehörten die Sieben­bürger Sachsen (nach 1918 Rumänien) und in Ostmitteleuropa die
Sudeten- und Karpaten­deutschen (Tschechien und Slowakei).
Siedlungspolitik der Habsburger
Im 18. Jahrhundert besiedelten die Habsburger nach dem militärischen Zurückdrängen der Türken
(Osmanisches Reich) den südungarischen Raum. Sie holten dafür deutsche Siedler hauptsächlich aus
dem südwestdeutschen Gebiet (ehemals Vorderösterreich) ins Land. Diese Siedler wurden später als
„Donauschwaben“ bezeichnet.
Südungarischer Raum:
Banat, Batschka, Syrmien, Slawonien: heute Serbien, Rumänien, Kroatien
Neue Staaten nach dem Ersten Weltkrieg
© 2009 Verlag E. DORNER, Wien
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die europäische Landkarte neu gezeichnet: Das Gebiet der
Donauschwaben wurde zwischen Rumänien (Ostbanat), Jugoslawien (Westbanat, Batschka, Syrmien,
Slawonien) und Ungarn aufgeteilt. Die Sudeten- und Karpatendeutschen kamen zur neu gegründeten
Tschechoslowakei, obwohl sie mit Hinweis auf das nationale Selbstbestimmungsrecht einen Verbleib
bei Österreich (damals Republik Deutsch-Österreich) forderten.
Die deutschen Volksgruppen waren als Minderheiten in den neuen Staaten einem starken sprachlichen Assimilationsdruck ausgesetzt. Die Tschechoslowakei, Jugoslawien und Ungarn waren zwar
vertraglich zum Schutz ihrer nationalen Minderheiten angehalten worden, kamen dieser Verpflichtung
aber nur sehr zögerlich nach.
Seite © Bildarchiv Haus der Heimat
Oberstufe – Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung
Donauschwäbische Siedlungsgebiete
Forderungen und Missachtung der deutschen Minderheiten
Die deutschen Minderheiten in der Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Polen und in Jugoslawien
forderten eine gerechte Teilnahme am politischen Leben, die Achtung ihrer kulturellen Autonomie und
den Erhalt ihres traditionellen deutschen Schulsystems. Mit der Missachtung der Minderheitenrechte
nahmen aber die ethnischen Spannungen zwischen der Mehrheitsbevölkerung und den Minderheiten
zu.
Anpassung oder Erneuerung?
© 2009 Verlag E. DORNER, Wien
Die gemäßigten Vertreter der deutschen Minderheiten versuchten schließlich durch eine Politik der
Anpassung einen Ausgleich zu erzielen, was natürlich eine andauernde Bereitschaft zu Kompromissen
verlangte. Vertreter der jüngeren Generation – sie wurden als „Erneuerer“ bezeichnet – näherten
sich jedoch nach der Machtübernahme Adolf Hitlers der nationalsozialistischen Ideologie an. Die
Erneuerer strebten die politische Führung in den Organisationen der deutschen Minderheiten an. Die
Nationalsozialisten prägten für die deutschen Minderheiten in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa den
Begriff „Volksdeutsche“.
Seite Oberstufe – Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung
Die
Annäherung
der
deutschen
Volksgruppenführung an die nationalsozialistische Ideologie führte schon
sehr bald zu einer Instrumentalisierung
der Minderheitenpolitik durch Berlin
und spätestens nach dem Anschluss
Österreichs im März 1938 zu einer ideologischen Gleichschaltung der volksdeutschen Einrichtungen. Die Übernahme
und öffentliche Präsentation nationalsozialistischer Symbole erweckte bei
der Mehrheitsbevölkerung Ungarns,
Rumäniens, Jugoslawiens, Polens und
der Tschechoslowakei den Eindruck
einer weitgehenden Identifikation der
Volksdeutschen mit der nationalsozialistischen Rassenlehre, die Juden und Slawen
als rassisch minderwertig bezeichnete.
© Bildarchiv Haus der Heimat
Zeit des Nationalsozialismus
Hitler in Graslitz (Graslice)
Während des Zweiten Weltkrieges
Die Situation für die deutschen Minderheiten spitzte sich mit zwei Ereignissen zu:
1. mit der Zerschlagung der Tschechoslowakei 1939 (Anschluss der sudetendeutschen Randgebiete
nach dem Münchner Abkommen von 1938 an das Dritte Reich und Errichtung des Protektorats
Böhmen und Mähren);
2. mit der militärischen Eroberung und territorialen Aufteilung Jugoslawiens im April 1941.
Die Deutschen wurden kollektiv der Illoyalität gegenüber der tschechoslowakischen und jugoslawischen Staatsmacht beschuldigt und als „Fünfte Kolonne Hitlers“ bezeichnet. Bereits während des
Zweiten Weltkrieges verlangte der tschechoslowakische Exilpräsident Eduard Beneš (Beneš-Dekrete)
die Aussiedlung eines Großteils der sudeten- und karpatendeutschen Bevölkerung.
Im jugoslawischen Raum entwickelte sich unter der Führung von Josip Broz Tito eine
Partisanenbewegung, die für die deutsche Bevölkerung die Aberkennung aller bürgerlichen Rechte
und die Enteignung ihres gesamten Besitzes forderte.
Neue Grenzen in Osteuropa und Ziele der Vertreibung
Der Ausgang des Zweiten Weltkrieges brachte eine Veränderung der Grenzen in Ost- und
Südosteuropa. Neben der Wiedererrichtung der tschechoslowakischen, jugoslawischen und polnischen Souveränität musste Deutschland eigene Gebiete östlich der Flüsse Oder und Neiße abtreten.
Die Sowjetunion vergrößerte ihr Gebiet im Westen um Teile Finnlands, die baltischen Staaten, das
nördliche Ostpreußen und den östlichen Teil Polens. Polen bekam dafür bisher deutsches Gebiet im
Westen.
© 2009 Verlag E. DORNER, Wien
Mit den Vertreibungen der Deutschen wurden konkrete Ziele verfolgt:
•
Deutschland sollte die Ostgebiete auf Dauer verlieren.
•
Die ostmittel-, südost- und osteuropäischen Staaten sollten ethnisch weitgehend einheitliche
National­staaten ohne deutsche Minderheiten sein.
•
Das enteignete deutsche Vermögen sollte zur Kompensation für die Kriegsschäden herangezogen
werden.
•
Der enteignete Grund und Boden der Volksdeutschen sollte slawischen Landlosen und Kleinbauern
zugeteilt werden.
Seite Oberstufe – Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung
3 Vertreibung der Sudeten- und Karpatendeutschen
Ankündigung der Rache …
Am 27. Oktober 1943 nahm der tschechoslowakische Exilpräsident Edvard Beneš in einer Radiorede
die Ereignisse von 1945 voraus: „In unserem Land wird das Ende des Krieges mit Blut geschrieben
werden. Den Deutschen wird erbarmungslos und vielfach alles vergolten werden, was sie in unserem
Land seit 1938 begangen haben. Die ganze Nation wird an diesem Kampf teilnehmen. Es wird keinen
Tschechoslowaken geben, der an dieser Aufgabe nicht teil hat und es wird keinen Patrioten geben, der
nicht gerechte Vergeltung üben wird für alles, was die Nation erdulden musste (…).“
… und Umsetzung
© Bildarchiv Haus der Heimat
Am 5. Mai 1945 brach in Prag der Aufstand gegen das NS-Regime los. In den darauffolgenden Monaten
kam es zu Pogromen gegen die sudetendeutsche Bevölkerung, die pauschal der NS-Kollaboration
beschuldigt wurde. Träger des antideutschen Terrors in den sudetendeutschen Grenzgebieten waren
kommunistisch geprägte Partisanengruppen, Revolutionsgarden, nationale Garden und paramilitärische Milizen sowie revolutionäre Nationalausschüsse, die sich Einheiten der tschechoslowakischen
Armee angeschlossen hatten.
Sudetendeutsche Siedlungsgebiete
© 2009 Verlag E. DORNER, Wien
Phase der „wilden Vertreibungen“
Die gewaltsamen Ausschreitungen vom Mai bis Juli 1945 – die sogenannten „wilden Vertreibungen“
– betrafen zuerst die deutschen Sprachinseln (Brünn, Iglau, Wischau) und schrittweise das gesamte
sudetendeutsche Grenzgebiet. Ende Mai 1945 wurden mehr als 25 000 Brünnerdeutsche (Brünner
Todesmarsch) über die Grenze nach Österreich getrieben. Im Grenzstreifen zwischen Südmähren und
Niederösterreich kamen Hunderte ums Leben. Ähnliche Tragödien spielten sich bei der Vertreibung
der Sudetendeutschen aus der Sprachinsel Iglau ab.
Seite © Bildarchiv Haus der Heimat
© Bildarchiv Haus der Heimat
Oberstufe – Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung
Bis zum Ende der „wilden Vertreibungen“ waren rund 600 000 bis 800 000 Sudetendeutsche über
die Grenzen nach Deutschland oder Österreich vertrieben und viele Hunderte ermordet worden. Sie
stammten u. a. aus folgenden Orten: Brüx (Most), Aussig (Usti nad Labem), Postelberg (Postoloptry),
Taus (Domažalice), Ober-Moschtienitz (Horni Moštěnice), Prerau (Přerov), Totzau (Tocov), Duppau
(Doupov), Saaz (Žatec), Podersam (Podbořany) und Landskron (Landškroun).
Außerdem ordnete Präsident Beneš in Dekreten (Beneš-Dekrete) für die Sudetendeutschen u. a.
die Enteignung des Vermögens (Dekrete 108), die Ausmerzung der Kultur (Dekret 122), die Pflicht
zur Zwangsarbeit (Dekrete 71) und die Aberkennung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft
(Dekret 33) an. Im Gesetz Nr. 115 vom 8. Mai 1946 wurden alle Verbrechen, die zur Befreiung der
Tschechoslowakei vom NS-Regime gegen die Sudetendeutschen verübt worden waren, für straffrei
erklärt.
Die Alliierten untersagten der tschechoslowakischen Regierung die brutalen „wilden Vertreibungen“ und legten im
Potsdamer Abkommen (Artikel 13) am 2.
August 1945 die organisierte Aussiedlung
der Sudetendeutschen nach Deutschland
fest. Die Auszusiedelnden wurden daraufhin in Sammellager gebracht. Tschechische
Historiker/innen schätzen, dass es in der
Tschechoslowakei Ende August 1945 rund
308 Internierungslager für Deutsche gab
– 175 im mährisch-schlesischen Raum, 133
in Böhmen. Bis November 1946 mussten
über drei Millionen Sudetendeutsche in das
weitgehend zerstörte westliche Deutschland
umsiedeln.
Aufgrund
Zehntausender
„ungeklärter Fälle“ variiert die Zahl der
sudetendeutschen Opfer sehr stark. Die
Sudetendeutschen sprechen von 240 000
Vertreibungstoten, die deutsch-tschechische
Historikerkommission von maximal 30 000. Der Unterschied entsteht dadurch, dass die Kommission
die „ungeklärten Fälle“ nicht zu den Toten zählt. Zu den „ungeklärten Fällen“ zählt man Personen, von
denen man bis heute nicht weiß, was mit ihnen nach 1945 geschah.
Seite © Bildarchiv Haus der Heimat
© 2009 Verlag E. DORNER, Wien
Organisierte Aussiedlung
Oberstufe – Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung
Evakuierung, Rückkehr, Vertreibung
Am 27. Oktober 1944 wurde die Evakuierung der 120 000 Karpatendeutschen aus der Slowakei angeordnet. Im Sommer 1945 wanderte ein Teil jedoch wieder in ihre Heimatgebiete zurück, wurde aber
von dort vertrieben. Dabei kam es zu schweren Ausschreitungen. Am 18. Juni 1945 ereignete sich
ein Massaker in der Nähe des Bahnhofs der mährischen Ortschaft Prerau (Přerov): 71 Männer, 120
Frauen und 74 Kinder wurden auf dem Heimweg in die Slowakei auf Anordnung zweier tschechischer
Offiziere erschossen. Bereits im September 1944 wurden in Glaserhau (im Hauerland) alle 187 männlichen Bewohner auf Befehl eines sowjetischen Kommandanten hingerichtet.
4 Vertreibung der Donauschwaben
Föderatives Jugoslawien entsteht
Am 26. November 1942 war in Bihać (Nordwesten Bosniens) ein „Antifaschistischer Rat der
Volksbefreiung Jugoslawiens“ (AVNOJ) als oberstes legislatives Organ zur Befreiung der Völker
Jugoslawiens gegründet worden. Ende November 1943 erklärte sich der AVNOJ auch zum obersten
Legislativ- und Exekutivorgan. Die 142 Delegierten des AVNOJ beschlossen die Gründung eines föderativen Jugoslawiens auf Basis des Selbstbestimmungsrechts und der nationalen Gleichberechtigung.
Gesetzliche Regelung deutscher Vermögenswerte
Am 21. November 1944 erließ der AVNOJ eine Reihe von Bestimmungen „über den Übergang des
feindlichen Vermögens in staatliches Eigentum, über die staatliche Verwaltung des Vermögens
abwesender Personen und über die Beschlagnahme von Vermögen, welches die Besatzungsmächte
gewaltsam enteigneten“. Am 6. Februar 1945 trat das Vermögensgesetz in Kraft und, folgende
Vermögenswerte gingen damals in das Staatseigentum über:
1. alles Vermögen des Deutschen Reiches und seiner Staatsbürger, das sich auf dem Gebiet
Jugoslawiens befindet,
2. alles Vermögen von Personen deutscher Nationalität mit Ausnahme jener Deutschen, die in den
Reihen der Volksbefreiungsarmee oder in Partisaneneinheiten kämpften oder die Staatsbürger
neutraler Staaten waren und sich während der Besetzung nicht feindlich verhielten,
3. alles Vermögen von Kriegsverbrechern und ihrer Handlanger ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft
und das Vermögen jener Personen, die, ungeachtet der Staatsbürgerschaft, durch ein ziviles oder
militärisches Gericht zum Verlust des Vermögens zugunsten des Staates verurteilt wurden.
© 2009 Verlag E. DORNER, Wien
1. Alle in Jugoslawien lebenden Personen deutscher
Abstammung verlieren automatisch die jugoslawische
Staatsbürgerschaft und alle bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte.
2. Der gesamte bewegliche und unbewegliche Besitz
aller Personen deutscher Abstammung gilt als vom
Staat beschlagnahmt und geht automatisch in dessen
Eigentum über.
3. Personen deutscher Abstammung dürfen weder irgendwelche Rechte beanspruchen oder ausüben noch
Gerichte und Institutionen zu ihrem persönlichen oder
rechtlichen Schutz anrufen.
Seite © Bildarchiv Haus der Heimat
Die Donauschwaben verloren auch ihre Staatsbürgerschaft und alle bürgerlichen Rechte. In einem
zweiten Erlass des AVNOJ vom 21. November 1944 wurden folgende Bestimmungen festgelegt, die
später zum Teil in Gesetzen zur Anwendung kamen:
Oberstufe – Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung
Versäumte Evakuierung
Die Evakuierung der deutschen Zivilbevölkerung aus dem jugoslawischen Raum verlief uneinheitlich.
Aus dem slawonischen Raum und Syrmien konnte sie rechtzeitig weggebracht werden, im Westbanat
jedoch lief die Evakuierung zu spät an, sodass 90 000 Donauschwaben in die Hände der Partisanen
gerieten. Ähnlich erging es den Donauschwaben aus der Batschka, die seit der militärischen
Zerschlagung Jugoslawiens (April 1941) zu Ungarn gehörten. Auch dort begannen die Evakuierungen
erst Ende der ersten Oktoberwoche 1945. Über 80 000 Donauschwaben verblieben wegen der verzögerten Evakuierung in der Batschka.
Volksbefreiungsausschüsse
So rollte im Herbst 1944 über 200 000 Donauschwaben die Kriegsfront hinweg. Bis 6. Oktober 1944
besetzte die Rote Armee den Westbanat und bis zum 23. Oktober 1944 die gesamte Batschka.
Noch ehe sich eine geordnete jugoslawische Militärverwaltung etablieren konnte, wurden von den
örtlichen serbischen Instanzen „Volksbefreiungsausschüsse“ errichtet, die brutal gegen die deutsche
Zivilbevölkerung vorgingen.
„Aktion Intelligenzija“
Die Erschießungs- und Säuberungsaktionen betrafen vor allem wohlhabende deutsche Bürger von
16 bis 60 Jahren und NS-Funktionäre.. Der Terror im Rahmen der „Aktion Intelligenzija“ forderte rund
9500 Todesopfer. Im Winter 1944/45 wurden für die donauschwäbische Zivilbevölkerung Arbeitsund Konzentrationslager errichtet. Von den dort zwischen November 1944 und März 1948 170 000
Internierten starben mindestens 50 000 durch Folter, Hunger oder Krankheit, darunter 5600–6000
Kinder unter 14 Jahren. Insgesamt kamen in Jugoslawien aufgrund der Grausamkeiten des TitoRegimes 64 000 Donau­schwaben ums Leben.
Aufgaben
1. Nennen Sie Ziele, die durch die Vertreibung der Deutschen erreicht werden sollten.
2. Kennen Sie Menschen, die selbst oder deren Eltern nach dem Zweiten Weltkrieg umgesiedelt
wurden? Lassen Sie sich von ihnen ihre Geschichte erzählen und berichten Sie darüber.
© 2009 Verlag E. DORNER, Wien
3. Was würden Sie in einem Koffer mitnehmen, wenn Sie innerhalb von zwei Stunden Österreich
für immer verlassen müssten?
Seite 
Herunterladen