Vorlage APS 99-2016 - bei der ITK

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Vorlage APS 99-2016
STADT NEUSS
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DER BÜRGERMEISTER
GREMIUM
DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Amt für Stadtplanung
Herr Beigeordneter Hölters
ART DER BERATUNG
X
öffentlich
nicht öffentlich
BERATUNGSUNTERLAGE
BETREFF
Standortentwicklung ETEX-Gelände, Berghäuschensweg
 Grundsatzbeschluss
BERATUNGSFOLGE (DATUM, GREMIUM)
ABSTIMMUNGSERGEBNIS
16.11.2016
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
vertagt
25.01.2017
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
03.02.2017
Rat der Stadt Neuss
FINANZIELLE
AUFWAND / AUSZAHLUNGEN IN EURO
ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO
AUSWIRKUNGEN
GESAMTAUFWAND/
-AUSZAHLUNGEN
GESAMTERTRÄGE /
-EINZAHLUNGEN
(DETAILS SIEHE
SACHVERHALT)
IM HH VERANSCHLAGT
0,00 €
0,00 €
DIFFERENZ
0,00 €
0,00 €
IM HH VERANSCHLAGT
0,00 €
DIFFERENZ
0,00 €
FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG)
0,00 €
ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG)
BESCHLUSSEMPFEHLUNG
Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit der Grundstückseigentümerin die erforderlichen Schritte für die Entwicklung des Geländes der Eternit GmbH (kurz: ETEX Gelände) als
gemischt genutztes Quartier einzuleiten und unter Berücksichtigung der dargestellten
Grundsätze ein Wettbewerbsverfahren vorzubereiten.
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 05 (Augustinusviertel) und umfasst eine Fläche von ca. 7
ha. Es wird durch die Kölner Straße im Norden, die Bundesstraße 1 im Osten, den Berghäuschensweg im Süden sowie das Grundstück des OBI-Marktes im Westen begrenzt. Die
genaue Plangebietsabgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
SACHVERHALTSDARSTELLUNG
Das ETEX-Gelände zwischen Berghäuschensweg und Kölner Straße wird aktuell durch das
Bestandsunternehmen (ehem. Firma Eternit Flachdach GmbH) genutzt. Diese plant die Errichtung eines neuen Produktionsstandortes, um neuen Anforderungen und Produktionsabläufen gerecht zu werden. Die Stadt Neuss und Bestandsunternehmen sind hierzu in intensiven Verhandlungen um die Produktion und die damit verbundenen Arbeitsplätze in Neuss an
einem neuen Standort anzusiedeln. Mit Beendigung des Mietvertrages fällt das Areal brach
und steht neuen städtebaulichen Entwicklungen offen.
Die Eigentümerin des Grundstücks, die Eternit GmbH, möchte daher das Grundstück gerne
einer neuen Nutzung zuführen. Das Projekt wird durch die konzerneigene Corporate Real
Estate Abteilung bei der Etex Holding GmbH gesteuert.
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Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Bedeutung des gut angebundenen Standorts
und der bereits umgebenden Wohnbebauung ist eine industrielle oder ausschließlich gewerbliche Folgenutzung nicht wünschenswert, vielmehr soll das Areal zu einem gemischt
genutzten Quartier entwickelt werden.
Um bei einer Flächenentwicklung in dieser Größenordnung eine Qualitätssicherung zu gewährleisten, soll im Rahmen eines Einladungswettbewerbs/städtebaulichen Ideenwettbewerbs die bestmögliche städtebauliche und freiraumplanerische Konzeption für das Grundstück gefunden werden.
Die Eternit GmbH hat sich bereit erklärt diesen auszuloben. Die Auswahl der teilnehmenden
Büros / Teams aus Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten, sowie, die Zusammensetzung des Preisgerichts sowie weitere Einzelheiten zur Auslobung und zum Verfahren werden zwischen der Ausloberin und der Stadt Neuss gemeinsam abgestimmt. Mit
dem Investor ist zudem eine Beteiligung von Politik und Verwaltung im Preisgericht vereinbart.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Fläche müssen im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens im Nachgang zum Wettbewerbsverfahren geschaffen werden. Die noch
zu erarbeitenden Auslobungsunterlagen und das Wettbewerbsergebnis sollen hierbei als
Grundlage dienen.
Die Fläche ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt. Im
Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll das ETEX-Areal künftig als gemischte Baufläche dargestellt werden, um hier für die weitere Entwicklung (Wohnen, Einzelhandel, nicht störendes Gewerbe, untergeordnet Büro/Dienstleistung) größtmögliche Flexibilität zu erhalten.
Grundsätze zur Entwicklung der Fläche
Die teilnehmenden Büros sollen für das Grundstück innovative und tragfähige Lösungsvorschläge für ein gemischt genutztes Quartier entwickeln. Im Hinblick auf die Lage des Grundstücks sind dabei verschiedene Rahmenbedingungen und Restriktionen zu berücksichtigen:
Auf dem ETEX Gelände soll ein Quartier eine Mischung aus verschiedenen Nutzungen und
Baustrukturen entstehen. Entsprechend der gegebenen Bedarfslage, aber auch im Sinne
allgemeiner stadtentwicklungspolitischer Zielsetzungen, soll durch die Umsetzung des Vorhabens der Bestand öffentlich geförderter Wohnungen im Stadtgebiet qualitativ und quantitativ ausgebaut werden. Auf den Beschluss des Rates zum bezahlbaren Wohnraum vom
20.03.2015 sowie den Sachstandsbericht vom 22.06.2016 (APS 50-2016) wird verwiesen.
Die Umsetzung ist im weiteren Verfahren zu konkretisieren.
Neben der Wohnnutzung mit differenzierten Wohnformen und Wohnungsgrößen sind ergänzende, nicht störende gewerblichen Nutzungen und Dienstleistungen sowie ein Nahversorgungszentrum am Berghäuschensweg geplant, das die Nahversorgung der Stadtteile Meertal und Gnadental sichern soll.
Für das Nahversorgungszentrum stehen Flächen am Berghäuschensweg zur Verfügung, die
bereits heute für die betrieblichen Abläufe des Bestandsunternehmens nicht mehr benötigt
werden, so dass eine Realisierung des Nahversorgungszentrums vorgezogen zur Gesam tentwicklung möglich sei. Auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbs sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit soll daher eine Genehmigung der Nahversorgungseinrichtungen auf
Grundlage des § 34 BauGB geprüft werden.
Das Nahversorgungszentrum umfasst gem. den Vorstellungen des Investors einen Lebensmittelvollversorger, einen Drogeriemarkt und ergänzenden Angebote wie z. B. eine Apotheke, mittelfristig wird zudem eine Ergänzung um einen Lebensmitteldiscountmarkt angestrebt.
Beim Vollversorger handelt es sich um einen EDEKA-Markt, der von der gegenüberliegenden Seite des Berghäuschenswegs verlagert werden soll.
Diese Entwicklung ist in seinen Grundzügen mit der Wirtschaftsförderung erörtert und wird
positiv begleitet. Das Projekt ist in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Neuss
zu integrieren.
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Im Rahmen des Wettbewerbs sollen Lösungsvorschläge für die qualitätsvolle städtebauliche
Ausgestaltung dieses Quartierszentrums sowie dessen Anordnung erarbeitet werden. Wichtig ist eine attraktive städtebauliche Fassung des Berghäuschenswegs durch eine entsprechende Bebauung und das Gesamterscheinungsbild des Quartiers.
Die Anforderungen des Einzelhandels (u.a. Verkaufs- und Nutzflächen, Andienung/Zufahrt,
Anzahl Parkplätze etc.) sind im Wettbewerbsverfahren zu berücksichtigen.
Vor dem Hintergrund der geplanten Verlagerung (mit Erweiterung) des EDEKA-Marktes von
der gegenüberliegenden Seite des Berghäuschensweg auf das ETEX-Gelände ist der Altstandort EDEKA einer neuen Nutzung zuzuführen. Dieser ist für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet, aber auch andere Nutzungen, mit Ausnahme von zentrenrelevantem Einzelhandel bzw. Lebensmitteleinzelhandel, wären denkbar. Bei einer Wohnnutzung ist ebenfalls
ein Anteil des bezahlbaren Wohnraums vorzusehen (s.o.). Im Wettbewerb für das ETEXGelände sollen für die Fläche ebenfalls Ideen entwickelt werden.
Die Anbindung des Plangebietes kann grundsätzlich über die beiden angrenzenden Straßen,
Kölner Straße und Berghäuschensweg, erfolgen. Hierbei sind auch die bestehenden Verkehrsbelastungen und die geplante Wohnbau-Entwicklung auf dem ehemaligen Alexianergelände, das ebenfalls über den Berghäuschensweg erschlossen werden soll, von Bedeutung.
Durch die angrenzende Bundesstraße 1, die Kölner Straße, den Berghäuschensweg und
den benachbarten OBI-Markt sind Lärmimmissionen zu erwarten und Grundlagendaten zu
ermitteln. Die Planung muss entsprechen darauf reagieren.
Des Weiteren ist bei der Planung das Thema Bodendenkmalpflege zu berücksichtigen. Das
ETEX Gelände liegt in weiten Teilen im Bereich der frühen römischen Lager A, B und C. Der
Vorhabenträger hat eine umfassende bauhistorische Ermittlung der bereits durch die Bestandsbebauung in der Vergangenheit erfolgten Eingriffe in den Boden durchgeführt. Diese
ist durch eine archäologische Sachverhaltsermittlung zu ergänzen. Die Frage, wie die Strukturen des Bodendenkmals (Lagergräben) und der erhaltenswerte Bestand im Entwurf thematisiert werden können, wird Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe und Abstimmung mit dem
LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland. Eine Beteiligung des LVRs im Wettbewerbsverfahren wird im Rahmen der Vorprüfung sichergestellt.
Die über dem ETEX Grundstück verlaufende Freileitung und einzuhaltende Schutzabstände
sowie die etwaige Schadstoffthematik aufgrund der bisherigen gewerblichen Nutzung des
Grundstücks sind bei der Entwurfsplanung und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Die oben genannten und ggf. weiteren Themen werden im Rahmen der Erarbeitung der Auslobungsunterlagen weiter mit dem Grundstückseigentümer/Investor abgestimmt und konkretisiert. Die Politik wird hierzu vor Durchführung des Wettbewerbs nochmalig beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen
Ist im weiteren Verfahren zu ermitteln (s.o.).
ANLAGENNUMMER
BEZEICHNUNG
APS 99-2016 - 1
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