begründung - Gemeinde Titz

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Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8 - 41812 Erkelenz - [email protected]
Ameln
BEGRÜNDUNG
der 17. Flächennutzungsplanänderung
der Gemeinde Titz
Gemeinde Titz
Ortslage Titz-Ameln
VORENTWURF
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Begründung zur Frühzeitigen Beteiligung
Stand: November 2016
Gemeinde Titz
Begründung zur Frühzeitigen Beteiligung
Der 17. Flächennutzungsplanänderung - Entwurf
Inhalt
1
AUSGANGSSITUATION / PLANUNGSZIEL ...........................................................................................................2
2
LAGE DES PLANGEBIETES UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH ...........................................................3
3
ANLASS DER PLANUNG .......................................................................................................................................5
4
PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN.................................................................................................................7
4.1 Regionalplan
7
4.2 Flächennutzungsplan
9
4.3 Landschaftsplan
11
4.4 Schutzgebiete
12
5
PLANINHALT.........................................................................................................................................................14
6
AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG ......................................................................................................................15
7
FLÄCHENBILANZ .................................................................................................................................................15
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
Stand: November 2016
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Gemeinde Titz
Begründung zur Frühzeitigen Beteiligung
Der 17. Flächennutzungsplanänderung - Entwurf
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AUSGANGSSITUATION / PLANUNGSZIEL
Die Gemeinde Titz plant die Änderung des Flächennutzungsplanes innerhalb des Ortsteiles Titz-Ameln. Dabei
handelt es sich um drei Bereiche, die im Zuge der 17. Änderung gemeinsam umgesetzt werden sollen. Ziel der
Planungen ist es, das Gewerbegebiet Ameln einer attraktiven Weiternutzung zuzuführen. Gegenstand und Ziel
der Veränderung sind einerseits verbesserte Vermarktungsmöglichkeiten für das Gewerbegebiet, andererseits
aber auch die Realisierung von städtebaulich attraktiven Nutzungen, wie der Umsetzung von Wohnbebauung.
Ferner sollen nicht mehr für gewerbliche Zwecke genutzte Flächen, sprich das derzeit als Sondergebiet dargestellte Auflandebecken, wieder einer Freiraumnutzung zugeführt werden. Im weiteren Verlauf wird gesondert
auf die drei Teilbereiche eingegangen.
Bereich 1 (nördlicher Teilbereich)
Ziel der Planung innerhalb des nördlichen Teilbereiches ist es, dass Sondergebiet „Auflandebecken“ (SO) der
ehemaligen Zuckerrübenfabrik in Ameln aufzuheben und gemäß dem Rekultivierungsziel als „Flächen für die
Landwirtschaft“ umzuwandeln. Ziel der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es daher, die bereits begonnene Rekultivierung der Flächen auch auf Ebene des Flächennutzungsplanes nachzuvollziehen und umzusetzen.
Bereich 2 (mittlerer Teilbereich)
Ziel der Planung innerhalb des mittleren Teilbereiches ist die Änderung der „Grünfläche“ und „gewerblichen
Flächen“ mit der Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI). Auf den südwestlich angrenzenden Flächen befindet
sich die Firma Beton- und Asphaltmischwerke Tholen GmbH, die sich zukünftig in Richtung Norden erweitern
möchte. Des Weiteren soll auf den Flächen eine Brecheranlage umgesetzt werden, die sich derzeit noch in den
nördlichen Flächen des Sondergebietes „Auflandebecken“ (SO) befindet. Hier sollen „gewerbliche Bauflächen“
dargestellt werden.
Bereich 3 (südlicher Teilbereich)
Ziel der Planung innerhalb des Bereiches 3 ist es, eine größere Flexibilität bei der Ausgestaltung der Flächen
durch die Ausweisung von „Gewerbeflächen“ (G) statt der Darstellung von „gewerblichen Flächen“ mit der
Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI) zu ermöglichen. Neben der Darstellung von „gewerblichen Flächen“
(G) soll entlang der Prämienstraße in Titz in Verbindung mit den bereits bestehenden Mischgebieten, ein
„Mischgebiet“ (MI) als Übergang zwischen Gewerbenutzungen und Wohnnutzungen dargestellt werden.
In diesem Zusammenhang sind die Änderung des FNP sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Es besteht ein Planungsbedarf gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.
Die verfahrensgegenständlichen Flächen befinden sich alle innerhalb des Ortsteiles Titz-Ameln. Auf der nachgelagerten Ebene des Bebauungsplanes sollen die Flächen innerhalb des Bereiches 3 zudem für eine mögliche
Bebauung vorbereitet werden.
Es wird beabsichtigt, das Bauleitplanverfahren im Normalverfahren (mit frühzeitiger Beteiligung und Offenlage)
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durchzuführen. Ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB entfällt, da es sich um keine typische Innenentwicklung handelt. Die Änderung des FNP und die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen zur Verfahrensbeschleunigung im Parallelverfahren erfolgen
2
LAGE DES PLANGEBIETES UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH
Bereich 1
Der räumliche Geltungsbereich gliedert sich in die Flächen Gemarkung Titz, Flur 38, Flurstücke 279, 280, 550
und 551, die den ehemaligen Polder 3 darstellen (vgl. Abbildung 1).
Insgesamt handelt es sich um eine Fläche mit einer Größe von ca. 20 ha. Eine Fläche im westlichen Teilbereich
wird derzeit mit Material aus einer Kiesabgrabung verfüllt. Für den nordöstlichen Teilbereich besteht die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Behandlung und Lagerung von nicht gefährlichen
Abfällen. Eine solche Brecheranlage besteht derzeit, muss allerdings laut der temporären Genehmigung bis
zum 30.06.2020 vollständig zurückgebaut sein, um dem Rekultivierungsplan zu entsprechen. Des Weiteren
besteht auf der südöstlichen Teilfläche eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer semi-mobilen
Aufbereitungsanlage für Sand und Kies, welche nicht umgesetzt ist.
Abbildung 1: Luftbild der Plangebietsflächen 1 im Ortsteil Titz-Ameln (Quelle: Tim-Online NRW 2016).
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Bereich 2
Der räumliche Geltungsbereich umfasst dabei die Flächen der Gemarkung Titz, Flur 22, Flurstücke 172, 174,
175, 176, 177, 178 und 179. Die Fläche hat dabei eine insgesamte Größe von ca. 15 ha. Von der Umwandlung
betroffen ist allerdings lediglich das Flurstück 172. Diese Fläche hat eine Größe von ca. 3,5 ha (vgl. Abbildung
3).
Auf den westlichen Flächen befinden sich Anlagen der Firma „Beton- und Asphaltmischwerke Tholen GmbH“.
Die übrigen Flächen werden entsprechend den Festsetzungen im Bebauungsplan entweder industriell genutzt
oder stellen Auflandepolder (Erdablagerung) der ehemaligen Zuckerfabrik dar. Hier befindet sich aufgeschüttetes Erdreich der ehemaligen Zuckerfabrik, in einer Mächtigkeit von 5 - 6 Meter, dieses Erdreich wurde unter
dem Begriff "Rübenerde" als unbelasteter Boden unter dem 10.06.2013 beprobt. Die sich dort angesiedelte
Sukzession ist ein Wildwuchs.
Abbildung 2: Luftbild der Plangebietsflächen 2 im Ortsteil Titz-Ameln (Quelle: Tim-Online NRW 2016).
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Bereich 3
Abbildung 3: Luftbild der Plangebietsflächen 3 im Ortsteil Titz-Ameln (Quelle: Tim-Online NRW 2016).
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flächen Gemarkung Titz, Flur 54, Flurstücke 141, 146, 172, 174, 176, 193,
194, 199, 200, 103, 205, 206 und 209 (vgl. Abbildung 5). Die Flächen werden derzeit bereits gewerblich genutzt oder
stellen Bauflächen für gewerbliche Nutzungen dar. Sie haben eine insgesamte Größe von ca. 6,5 ha.
3
ANLASS DER PLANUNG
Bereich 1
Der Bereich des Polders 3 wurde seit 1982 als Auflandebecken für Rübenschlammerde, welche bei der Rübenreinigung in der Zuckerfabrik Ameln anfiel, genutzt. Zur Auflandung wurde der Polder durch eine 0,5 m mächtige Dichtungsschürze aus Lehm an den Böschungen sowie eine 1,0 m mächtige Lehmabdeckung an der Sohle
vorbereitet. Ziel war es, den Polder nach vollständiger Wiederverfüllung mit Rübenschlammerde wieder als
landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. Acker herzurichten. Zu einer vollständigen Wiederverfüllung des Polders mit
Rübenschlammerde kam es in der Folgezeit allerdings nicht, da die Zuckerfabrik des Ortes Ameln im Jahr 1991
den Betrieb eingestellt hat.
Der Polder 3 wird derzeitig als Deponie genutzt, nach vollständiger Verfüllung werden gemäß Auflagen aus der
Genehmigung Rekultivierungen erfolgen, die Fläche soll als landwirtschaftliche Fläche zukünftig dienen.
Außerdem muss mit Abschluss der Wiederverfüllung die Entwässerung der Oberfläche neu geordnet und mit
Dränagen die Ableitung des Dränwassers in Vorfluter nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgen. Die Verfüllung soll bis zum Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein. Anschließend soll der Polder 3
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überwiegend als landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. Acker rekultiviert sowie im östlichen Randbereich ein etwa
15,0 m breiter Gehölzstreifen angelegt werden.1 Um dem Rekultivierungsziel nachzukommen, soll demnach das
ehemalige Sondergebiet „Auflandebecken“ in „Flächen für die Landwirtschaft“ geändert werden.
Bereich 2
Der Anlass der Planung ergibt sich daraus, dass auf dem Gelände der Firma Tholen eine unternehmerische
Erweiterung der Betriebsflächen geplant ist. Da durch den Rekultivierungsplan und die Änderung innerhalb des
Bereiches 1 eine neue Fläche für die nur temporär genehmigte Brecheranlage zur Verfügung gestellt werden
muss, ist innerhalb der nun als „industrielle und gewerbliche Nutzung“ dargestellten Fläche die Verlagerung der
Brecheranlage geplant..
Die Größe der Brecheranlage wird auf ca. 2 ha festgelegt, somit kann durch die Ausweisung von zusätzlichen
ca. 3,5 ha die Brecheranlage auf den Flächen ermöglicht und zudem eine betriebsinterne Erweiterung der Firma Tholen durchgeführt werden. Gleichzeitig wird durch die Verlagerung keine wesentliche Änderung des
Standortes hervorgerufen, da die Flächen auch weiterhin über die bereits bestehende Zufahrtsstraße zu erreichen sind. Durch die Verlagerung der Brecheranlage in diesen Bereich kann der nördliche Bereich, gemäß der
Änderung 1, zum Schutz der Natur und im Sinne der Rekultivierung der Flächen geschont und vorbereitet werden.
Bereich 3
Der Anlass der Planung ergibt sich zum einen aus der Absicht, den Gestaltungsspielraum für die Gewerbeflächen zu erhöhen und auf der Ebene des Bauleitplanverfahrens zu verlagern. Durch die Darstellung von „gewerblichen Flächen“ auf Ebene des Flächennutzungsplanes, besteht eine größere Flexibilität der Ausgestaltung
der Flächen auf der späteren Ebene der Bauleitplanung.
Zum anderen soll innerhalb der Ortslage Ameln neuer Wohnraum geschaffen werden. Der Ortsteil Ameln liegt
unmittelbar südlich des Hauptortes Titz. Er grenzt somit direkt an die Infrastrukturen des Hauptortes an. Die
geplanten Nutzflächen liegen an der Prämienstraße, welche die direkte Hauptzufahrt durch den Ortsteil darstellt
und Ameln mit den Orten Titz im Norden und Rödingen im Süden verbindet.
Titz ist eine Flächengemeinde, deren Siedlungsschwerpunkte sich auf mehrere Ortsteile verteilen. Insgesamt
verzeichnet die Gemeinde in letzter Zeit eine erhöhte Dynamik in der Siedlungsentwicklung. Insbesondere die
Wohnbaulandnachfrage ist derzeit sehr hoch, nicht nur in Titz selbst sondern auch in den umliegenden Ortsteilen. In den Jahren von 1987 bis 2011 ist die Bevölkerung von 7.451 auf 8.289 Einwohner gewachsen und verzeichnet damit einen Anstieg von 838 Personen und ca. 11,2 %. Somit wächst die Gemeinde durchschnittlich
um 34 Personen pro Jahr. Im Vergleich dazu wuchs die Gesamtbevölkerung im Kreis Düren lediglich um rund
10 %. Bei Titz handelt es sich zudem um eine Gemeinde mit einer durchschnittlich jungen Bevölkerung, dementsprechend ist der Anteil der Einwohner, die sich im typischen, baufähigen Alter befinden oder Eigentum er-
1
Anders u. Thomé Rechtsanwaltschaft mbH (März 2015): Abgrabung mit Verfüllung und Herrichtung eines Altolders in der Gemeinde
Titz, Gemarkung Titz, Flur 38, Flurstücl 480 tlw. (Polder 3).
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werben wollen (zwischen 25 und 40) mit 1.261 Einwohnern und damit 15,2 % relativ hoch und entspricht in
etwa der Entwicklung des Kreises Düren mit 15,6 %. Auch die Zahl der Wohnungen bzw. Wohngebäude hat
sich seit dem Jahr 1987 von 4.939 Wohnungen auf 6.673 Wohnungen im Jahr 2011 erhöht. Dies entspricht
einem Zuwachs von rund 35 %. Im Vergleich dazu stieg die Anzahl der Wohnungen im Kreisgebiet nur um rund
28,5 %. Demnach ist auch künftig von einem anhaltenden Bedarf nach Wohnbauland/ Wohnungen innerhalb
der Gemeinde auszugehen.2
Die Gemeinde ist gekennzeichnet durch die recht ruhige ländliche Lage, mit gewachsenen kleinen Orten in alter
Kulturlandschaft. Eine dieser Ortschaften ist Ameln, in ca. 1,5 km Entfernung zum nordwestlichen Hauptort Titz.
Es besteht eine gute verkehrliche Anbindung über die Bundesautobahnen A 44 (ca. 3 km) und die A 61 (ca. 8
km) an die größeren Städte Aachen und Mönchengladbach in unmittelbarer Nähe. Diese Lage macht die Ortschaft Ameln als Wohnstandort sehr attraktiv. Der Ortsteil verfügt zudem über eine intakte Infrastruktur, die sich
durch einen kleinen Lebensmittelladen sowie durch mehrere kleinere Dienstleistungsbetriebe auszeichnet. Die
unmittelbare Nähe zum Hauptort Titz ermöglicht außerdem den Zugang zu einem Kindergarten sowie einer
Grundschule. Somit wird eine ausreichende infrastrukturelle Versorgung innerhalb der Ortschaft gewährleistet.
Die Nachfrage nach Wohnbauland/ Wohnungen im Zentralort Titz sowie in den umliegenden Ortschaften ist
daher konstant vorhanden. Die Gemeinde möchte dem mit einer angemessenen, landschaftsverträglichen Entwicklung als Wohnstandort Rechnung tragen. Demnach ist eine Erweiterung des bestehenden Siedlungsraumes zur Schaffung von neuem Wohnraum angestrebt.
Um auch kleinteilige Gewerbestrukturen zuzulassen sowie aus Gründen des Immissionsschutzes sollen neben
dem Wohnen auch Gewerbenutzungen zugelassen werden. Es erfolgt daher eine Ausweisung der Flächen als
„Mischgebiet“.
4
PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN
4.1
Regionalplan
Bereich 1
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, weist für das Gebiet „Flächen zum
Schutz der Natur“ aus. Mit der Ausweisung von „Flächen für die Landwirtschaft“ wird den Zielen der Raumordnung entsprochen.
Es bestehen somit keine Konflikte mit dem Regionalplan.
Bereich 2
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, weist für das nördliche Gebiet zum Teil
„Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ sowie „Flächen zum Schutz der Natur“ aus. Im südlichen Bereich
schließen sich für den Großteil der Flächen „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB) an.
2
Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW): www.it.nrw.de/statistik/z/daten (03.05.2016)
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Der nördliche Teilbereich wird durch eine Zufahrtsstraße von den dahinter liegenden „Flächen zum Schutz der
Natur“ abgegrenzt. Da die Straße eine natürliche Grenze darstellt und die bisherige Grenze des GIB willkürlich
die der Planung zu Grunde liegenden Flächen durchkreuzt, ist die Ausweisung einer „gewerblichen Fläche“ mit
der Bestimmung „Industriegebiet“ in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln innerhalb der geplanten Flächen möglich und steht den Zielen der Raumordnung somit nicht entgegen.
Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Regionalplan
Bereich 3
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, weist für das Gebiet „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB) aus. Die Ausweisung der Gewerbeflächen ergibt somit keine Konflikte mit dem Regionalplan. Eine Ausweisung eines Mischgebietes im Bereich des GIB ist grundsätzlich nicht
vorgesehen, allerdings befindet sich dieses im Übergang zu bereits bestehenden Misch- und Wohngebieten
und kann daher städtebaulich eingebunden werden. Des Weiteren kann durch die Ausweisung eines Mischgebietes an der geplanten Stelle ein harmonischer Übergang zwischen den im Osten befindlichen Gewerbeflächen und den im Westen anschließenden, schützenswerten Nutzungen gewährleistet werden.
Konflikte mit dem Regionalplan bestehen somit nicht.
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4.2
Flächennutzungsplan
Bereich 1
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz sieht für die Flächen ein „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Auflandebecken“ (SO) vor.
Dieses soll zukünftig als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt werden (vgl. Abbildung 4).
Abbildung 5: Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz, Bereich 1 (Quelle: VDH GmbH, September 2016).
Bereich 2
Ziel der Planung innerhalb des mittleren Teilbereiches ist die Änderung der „Grünfläche“ und „gewerblichen
Flächen“ mit der Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI).
Im Zuge der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Flächen vollständig der „gewerblichen Nutzung“ (G) dienen (vgl. Abbildung 5).
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Abbildung 6: Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz, Bereich 2 (Quelle: VDH GmbH, September 2016).
Bereich 3
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Titz ist das Plangebiet zum größten Teil als „gewerbliche Bauflächen“ mit der Bestimmung „Industriegebiet“ (GI) ausgewiesen. Im südwestlichen Bereich die das
Gebiet als „gewerbliche Baufläche“ mit der Bestimmung „Gewerbegebiet“ (GE) dargestellt.
Im Zuge der Planung sollen die Flächen lediglich als „gewerbliche Bauflächen“ (G) dargestellt werden. Die Flächen entlang der Prämienstraße gegenüber dem bereits bestehenden Mischgebiet sollen als „Mischgebiet“ (MI)
dargestellt werden (vgl. Abbildung 6).
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Abbildung 7: Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz, Bereich 3 (Quelle: VDH GmbH, September 2016).
4.3
Landschaftsplan
Bereich 1
Im Landschaftsplan wird der Teilbereich 1 mit dem Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung von in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder erheblich veränderten
Bereichen und Eingliederung in die umgebende Landschaft“ dargestellt. Durch die Rekultivierung der Fläche zu
„Flächen für Landwirtschaft“ wird diesem Ziel gefolgt. Der Landschaftsplan steht demnach den Entwicklungen
innerhalb des Bereiches 1 nicht entgegen.
Bereich 2 und Bereich 3
Der Bereich 2 wird ebenfalls zum Teil mit dem Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung von in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder erheblich veränderten Bereichen und Eingliederung in die umgebende Landschaft“ dargestellt. Die Abgrenzung erfolgt anhand der Abgrenzung des GIB. Da sich die Darstellungen innerhalb des Regionalplanes nicht parzellenscharf darstellen und
somit bis zur natürlichen Grenze der Verbindungsstraße ausgedehnt werden kann, ist unterhalb dieser Flächen
nicht mit dem Entwicklungsziel 3 zu rechnen. Demnach steht der Landschaftsplan in diesem Bereich dem Vorhaben ebenfalls nicht entgegen.
Die übrigen Flächen des Bereiches 2 sowie die Flächen des Bereiches 3 liegen innerhalb der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches zu den Ortslagen. Somit ist für diese Flächen kein Entwicklungsziel dargestellt. Die
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Festsetzungen widersprechen den Zielen des Landschaftsplanes insofern nicht.
Abbildung 8: Auszug aus der Entwicklungs- und Festsetzungskarte des Landschaftsplanes Titz/ Jülich-Ost (Quelle: Kreisverwaltung Düren).
Insgesamt wird durch die 17. Flächennutzungsplanänderung kein Vorhaben begründet, welches den Zielen des
Landschaftsplanes entgegensteht. Der Landschaftsplan steht dem Vorhaben somit nicht entgegen.
4.4
Schutzgebiete
Innerhalb des Bereiches 2 befindet sich das Biotop BK-5004-018 „ehemalige Klärbecken der Pfeifer & Langen
Zuckerrübenfabrik nördlich von Ameln“. Es handelt sich dabei gem. Umweltdaten vor Ort (2016) um das Klärbecken der zu Pfeifer & Langen (Kölner Zucker) gehörenden Zuckerrübenfabrik, welches teilweise von Dämmen umgeben ist. Zur Straße hin sind diese Dämme mit Ahorn, Robinie und Erle bepflanzt, zu den Klärbecken
hin sind Gebüsche aus Birken, Holunder und Weiden gewachsen. Ruderalflächen kommen an einigen Stellen
vor. In den Klärbecken haben sich Röhrichte gebildet. Die Anlage wurde 1996 noch intensiv mit Wasser beschickt. Dies erfolgt beckenweise, daher finden sich verschiedene Stadien der Klärbeckensukzession gleichzeitig. Da die Zuckerfabrik Pfeifer & Langen 1991 den Betrieb eingestellt hat, sind die Flächen seitdem sich selbst
überlassen.
In der Nähe des Plangebietes befinden sich zudem weitere Biotope.
Unmittelbar in Richtung Osten schließt sich das Biotop BK-4904-003 „stillgelegte Bahntrasse östlich von Titz
zwischen Jackerath und Ameln“ an. Es handelt sich um den Abschnitt einer stillgelegten Bahntrasse, aus dem
der Gleiskörper entfernt worden ist. Auf der gesamten Länge ist die Strecke bewachsen. Der größte Teil ist mit
Gebüschen bestockt, ein Teil mit Ruderalflora bedeckt. Westlich von Jackerath befindet sich ein Bahneinschnitt,
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der vollständig mit Bäumen und Sträuchern zugewachsen ist. In Höhe des mittleren Bereiches dieses Einschnittes befindet sich ein kleines Feldgehölz. Hierin liegt eine Richtfunkanlage. Der Bereich wird von einer noch befahrbaren Brücke über die ehemalige Bahnanlage geteilt. Unterhalb der Brücke gibt es erhebliche Müllablagerungen. Nach Süden hin setzt sich die Strecke mit einem Wechsel von dichtem Gebüsch und offenen Ruderalflächen fort. Nordöstlich von Titz befindet sich ein ehemaliges Bahnhofsgelände. Die Flächen der alten
Gleisanlagen sind mit Grasfluren bedeckt, die Böschung ist auf beiden Seiten mit Eichen und einigen Sträuchern bewachsen. Auf den Gleisflächen stocken 1996 Hochstauden, randlich kommen neben Eichen auch Kastanien, Linden, Eschen und Pappeln vor. Das Bahnhofsgebäude ist 1996 stark verfallen, ein Abriss scheint
unmittelbar bevorzustehen. Südlich von Titz ist entlang eines kurzen, verbuschten Teilstückes eine Pappelreihe
gepflanzt worden. Der östlich von Titz verlaufende Abschnitt ist insgesamt stark durch die nahen Wohn- und
Baugebiete beeinflusst (Müll, Gartenabfälle, Feuerstellen). Nordöstlich der Zuckerfabrik in Ameln erweitert sich
die Fläche zu einem Feldgehölz aus Strauchweiden, Birken, Eichen, Pappeln, Robinien, usw. mit dichtem Unterwuchs aus Urtica- und Tanacetumfluren. Müllablagerungen, jagdliche Nutzung und Einrichtungen gibt es im
Gebiet. Am Bahndamm befindet sich eine stark überwucherte ehemalige Eisenbahnbrücke, von der nur noch
die Pfeiler stehen.
In Richtung Westen befindet sich in einem Abstand von ca. 600 m das Biotop BK-5004-045 „Hofkomplexe Patterer Mühle, Spieler Mühle und Meerhof“. Der Bereich der Patterer Mühle herum ist als (Obst-)garten zu bezeichnen. Der nördliche Teil (Pappeln) wurde entfernt. Als Obstbäume sind hauptsächlich Pflaumen vorhanden.
Die Spieler Mühle hat wenig Gehölze in ihrer Umgebung, Grünland und einige alte Obstbäume sind an der
Spieler Mühle jedoch vorhanden. Am Meerhof ist ein kleines Eichengehölz gepflanzt worden. Entlang der Wirtschaftswege stehen hier heckenartige Anpflanzungen aus Hainbuchen und Robinien. Außerdem ist am Meerhof
ein kleiner Teich vorhanden.
Südlich des Plangebietes in etwa 300 m Entfernung zum Bereich 3 befindet sich das Biotop BK-5004-046 „stillgelegte Bahntrasse zwischen Welldorf und Ameln südöstlich Titz“. Es handelt sich um den Abschnitt einer stillgelegten Bahntrasse, aus dem der Gleiskörper entfernt worden ist. Auf der gesamten Länge ist die Strecke
bewachsen. Der größte Teil ist mit Gebüschen bestockt, ein Teil mit Ruderalflora bedeckt. Südlich von Ameln
setzt sich die Bahnstrecke als etwas erhöhter Damm fort. Sie ist mit Gebüschen und zu einem großen Teil auch
mit Ruderalfluren bedeckt. In den offenen Bereichen sind Feuerstellen zu finden. Östlich der ehemaligen Bahnstrecke verläuft ein Weg. In Höhe des Feldweges Richtung Spiel befindet sich ein Fachwerkhaus (ehemaliges
Bahnwärterhaus) mit Gänsehaltung. Nördlich von Güsten befindet sich neben der Bahnstrecke ein kleines Gehölz, in dem ein Tümpel liegt. Das Gewässer ist durch Bäume und Sträucher vollständig beschattet. Es wird mit
einem 2 m hohen Zaun abgesperrt, hat einen Ablauf und ist 1996 von Brennnessel umgeben, sonst direkt am
und im Wasser vegetationslos.
Im Zuge der Vorhaben werden die in der Nähe des Plangebietes befindlichen, vorhandenen Biotopstrukturen
nicht beeinträchtigt.
Europäische Vogelschutzgebiete (§ 10 Abs. 6 BNatSchG), Wasserschutzgebiete (§§ 19 und 32 WHG), Natura 2000 (§ 10 Abs. 8 BNatSchG), Naturschutzgebiete (§23 BNatSchG), Nationalparke (§24 BNatSchG), Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete (§§ 25 und 26 BNatSchG) oder geschützte Biotope
(§ 30 BNatSchG) sind durch die Planung nicht betroffen.
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Abbildung 9: Schutzgebiete (Quelle: Umweltdaten vor Ort NRW, September 2016)
5
PLANINHALT
Bereich 1
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz stellt in diesem Bereich ein Sondergebiet „Auflandebecken“ (SO)
dar. Dieses wird im Zuge der Planung in „Flächen für die Landwirtschaft“ umgewandelt.
Bereich 2
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz stellt in diesem Bereich „Flächen für die Landwirtschaft“ sowie
„gewerbliche Flächen“ mit der Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI) dar. Im Zuge der Planung sollen die
Flächen vollständig als „gewerbliche Bauflächen“ (G) dargestellt werden.
Bereich 3
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz stellt in diesem Bereich „gewerbliche Bauflächen“ mit der Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI) dar. Im Zuge der Planung sollen die Flächen lediglich als „gewerbliche Flächen“ (G) sowie die Flächen entlang der Prämienstraße als „gemischte Bauflächen“ (MI) dargestellt werden.
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AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
Die planbedingten voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen werden im Laufe des Verfahrens ermittelt
und in einem Umweltbericht als Teil der Begründung beschrieben und bewertet. Die Umweltprüfung ist von der
Kommune in eigener Verantwortung durchzuführen. Die Kommune stellt dazu in jedem Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Sie bezieht
sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach
Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplanes angemessenerweise verlangt werden kann. Liegen Landschaftspläne vor, so sind deren Bestandsaufnahmen und Bewertungen in der Umweltprüfung heranzuziehen.
7
FLÄCHENBILANZ
Bestand
Plangebiet 1 ............................................................................................................................ ca. 190.394 m²
Sondergebiet (Auflandebecken) ...................................................................................... ca. 190.394 m²
Plangebiet 2 ............................................................................................................................ ca. 142.111 m²
Landwirtschaftliche Fläche .............................................................................................. ca. 61.249 m2
Gewerbliche Flächen ....................................................................................................... ca. 80.862 m²
Plangebiet 3 ............................................................................................................................. ca. 76.276 m²
Gewerbliche Flächen ........................................................................................................ ca. 76.276 m²
Planung
Plangebiet 1 ............................................................................................................................ ca. 190.394 m²
Landwirtschaftliche Fläche .............................................................................................. ca. 190.394 m²
Plangebiet 2 ............................................................................................................................ ca. 142.111 m²
Gewerbliche Flächen ....................................................................................................... ca. 80.862 m²
Plangebiet 3 ............................................................................................................................. ca. 76.276 m²
Gewerbliche Flächen ........................................................................................................ ca. 70.335 m²
Mischgebietsflächen .......................................................................................................... ca. 5.941 m2
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses mit dem der Rat der Gemeinde Titz am
…….………………………… die 17. Flächennutzungsplanänderung beschlossen hat.
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