KLIM MA MO ORO Landk kreis Neuma N arkt i.d d.OPf.. Modellvorh haben de er Raum mordnun ng (MOR RO): Raum mentwickklungssttrategien n zum Klimawa K ndel (KL LIMA MO ORO) M Modellreg gion Lan ndkreis Neumar N kt i.d.OP Pf. Studie als Disku ussion nsgrun ndlage e zum 1 Worrkshop 1. p „Lan nd- und Fors stwirts schaftt, Naturs schutzz, Tou urismu us“ am m 10.02 2.2010 0 Re egionale Forschun F ngsassiste enz Prrof. Dr.-In ng. Christtian Jacoby mit Dipl.-In ng. Klaus Beutler M. Eng g. Timo Heinisch H rst Diipl.-Ing. Sandra S Wappelho W Unive ersität Bw w Münche en, Institu ut für Verrkehrswesen und Raumpla anung Inhaltsverzeichnis Seite 2 / 48 Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkung ................................................................................................................. 3 1 Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien ..................... 4 1.1 1.2 1.3 1.4 2 Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland ........................................................ 5 Empfindliche (vulnerable) Bereiche in Bayern ............................................................ 10 Deutsche Anpassungsstrategie .................................................................................. 14 Anpassungsstrategie in Bayern .................................................................................. 14 Übergeordnete Strategien für den Bereich Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus ...................................................................................................................... 16 2.1 Land- und Forstwirtschaft ........................................................................................... 16 Landwirtschaft ............................................................................................................................... 16 Wald‐ und Forstwirtschaft ............................................................................................................ 17 2.2 Naturschutz ................................................................................................................ 18 2.2.1 Arten‐ und Biotopschutz ............................................................................................................... 18 2.2.2 Boden‐ und Gewässerschutz / Georisiken .................................................................................... 19 2.3 Tourismus ................................................................................................................... 21 2.1.1 2.1.2 3 Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus ............................................................................................... 22 3.1 Formelle Instrumente der Raumplanung .................................................................... 23 Bundesraumordnung .................................................................................................................... 23 Landesplanung .............................................................................................................................. 24 Regionalplanung ............................................................................................................................ 26 Kommunale Bauleitplanung .......................................................................................................... 28 Fachplanungen .............................................................................................................................. 29 3.2 Informelle Instrumente der Raumplanung .................................................................. 33 3.2.1 Regionale Ebene / Landkreisebene ............................................................................................... 33 3.2.2 Gemeindliche Ebene ..................................................................................................................... 34 3.2.3 Weitere Planungen ........................................................................................................................ 35 3.3 Zusammenfassung ..................................................................................................... 35 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.1.5 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 Regionale Anpassungsstrategien im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus für die Modellregion Landkreis Neumarkt .................. 36 Erkenntnisse aus der regionalen Befragung .............................................................. 36 Regionale Anpassungsmöglichkeiten ......................................................................... 36 Empfehlungen für den regionalen Planungsverband ................................................. 36 Empfehlungen für den Landkreis Neumarkt ............................................................... 36 Empfehlungen für die Kommunen .............................................................................. 36 Anhang ........................................................................................................................... 37 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................ 37 Tabellenverzeichnis .................................................................................................... 38 Literaturverzeichnis .................................................................................................... 39 Internetseiten .............................................................................................................. 42 Glossar ....................................................................................................................... 43 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 3 / 48 0 Vorbemerkung Im Rahmen des Modellvorhabens der Raumordnung (MORO) „Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel“ (KLIMA MORO) werden in der Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.Opf. raumplanerische Strategien und Maßnahmen zum Klimaschutz und insbesondere zur Anpassung an den Klimawandel für drei Themen- bzw. Handlungsbereiche entwickelt: • Siedlungs- und Infrastruktur, Bauwesen, Gesundheit • Energien • Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus Hinzu kommt als vierter Handlungsbereich die Bewusstseinsbildung durch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Für die kreisangehörigen Kommunen und den Landkreis wird ein Handlungskonzept zur Anpassung an den Klimawandel erarbeitet. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben sollen in die weiteren Planungsprozesse auf Gemeinde- und Landkreisebene sowie bei der Fortschreibung des Regionalplans einfließen. Die Resilienz (Widerstandsfähigkeit/Robustheit) der regionalen Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur im Bezug auf den Klimawandel soll durch eine erfolgreiche Planung und Umsetzung von Maßnahmen mittelfristig deutlich verbessert werden. Weitergehende Informationen zu dem Forschungsvorhaben finden sich unter http://valentum.serveftp.net/neumarkt/. Die Entwicklung der Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel findet in der Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.OPf. unter intensiver Beteiligung der in der Region verantwortlichen Akteure wie auch der interessierten Bürgerinnen und Bürger statt. Zu diesem kooperativen Ansatz gehört neben der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung insbesondere die Durchführung von insgesamt neun Workshops während der Laufzeit des Modellvorhabens. Zu jedem der drei oben genannten Themen- bzw. Handlungsbereiche werden drei Workshops mit den interessierten Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft durchgeführt: Der jeweils erste Workshop in den drei Bereichen dient der Erörterung der Aufgaben- und Problemstellung und hat zum Ziel, den Untersuchungsrahmen für den weiteren Ablauf des Forschungsvorhabens abzustecken und dabei insbesondere Schwerpunkte / Prioritäten für die weiteren Forschungsarbeiten zu bestimmen. Mit dieser Studie wird für diesen Zweck eine Diskussionsgrundlage vorlegt. Wesentliche Aussagen dieser Studie werden zu Beginn des ersten Workshops von den Autoren vorgestellt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Workshops wie auch der vorgesehenen Befragungen ausgewählter Personen aus den interessierten bzw. betroffenen Kreisen (sog. „Stakeholder“) wird diese Studie im Laufe des Forschungsvorhabens weiterentwickelt und insbesondere um das Kapitel „Regionale Anpassungsstrategien“ ergänzt. 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 4 / 48 1 Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seit der Entstehung der Erde verändert sich das Klima ständig (Kropp 2009). Klimaveränderungen1 können jedoch unterschiedliche Ursachen haben. Neben natürlichen Faktoren kann auch der Mensch das Klima beeinflussen. So kam die „Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe für Klimaveränderungen“ (Intergovernmental Panel on Climate Change, kurz: IPCC), die den Stand der Wissenschaft im Auftrag der Vereinten Nationen zusammenfasst, zu dem Schluss, dass die Erwärmung der Erdatmosphäre seit Beginn der Industrialisierung (vgl. Abb. 1) hauptsächlich durch die Anreicherung von Treibhausgasen durch den Menschen hervorgerufen wird (IPCC 2007). Dies rückgängig zu machen ist nicht mehr möglich, jedoch können Maßnahmen getroffen werden, die einer anthropogen verursachten globalen Erwärmung entgegen wirken und mögliche Folgen abmindern oder ganz verhindern (Mitigation). Da diese Maßnahmen wahrscheinlich nicht ausreichen werden, sind Anpassungsmaßnahmen an die Folgen der Klimaveränderung zwingend notwendig geworden (Adaptation). Abb. 1 Lufttemperatur (Jahresmittelwerte) in Deutschland 1891 bis 2008, (DWD 2008, http://www.anpassung.net/nn_701050/DE/Fachinformationen/Klimaaenderung/beobachtet/beob achtet__node.html?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010) 1 Der Begriff Klimaveränderung bezeichnet eine Veränderung des Klimas auf der Erde über einen längeren Zeitraum. 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 5 / 48 1.1 Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland Seit Beginn des Jahres 2007 entwickelt der Deutsche Wetterdienst ein Verfahren zur langfristigen Vorhersage der Klimaentwicklung und ihrer Auswirkungen auf der regionalen bis lokalen Skala. Im Rahmen des Projektes ZWEK (Zusammenstellung von WirkmodellEingangsdatensätzen für die Klimafolgenabschätzung) werden auf Basis eines globalen Klimamodells (ECHAM5-T63L31/MPI-OM) und vier Regionalmodellen die zukünftigen klimatischen Verhältnisse in Deutschland untersucht. Bei den vier Regionalmodellen handelt es sich um zwei sog. dynamische Modelle (CLM vom DWD u.a. sowie REMO vom Max-PlanckInstitut für Meteorologie – MPI-M) und zwei sog. statistische Modelle (WETTREG von der Firma MeteoResearch – MR sowie STAR vom Potsdamer Institut für Klimaforschung – PIK). Verwendet wurde das Klimaszenario A1B, das geprägt ist von einer global orientierten Entwicklung mit starkem Wirtschaftswachstum und auf einer schnellen Einführung neuer und effizienter Techniken (vgl. Abb. 2). Fossile und erneuerbare Energien werden gleichermaßen genutzt. Der Bevölkerungszuwachs wird bis Mitte des 21. Jahrhunderts ansteigen, gefolgt von einer Abnahme der Weltbevölkerung. Die CO2-Emissionen erfahren bis Mitte des 21. Jahrhunderts noch einen leichten Anstieg, anschließend gehen diese bis zum Jahr 2100 bis auf ca. 720 ppm leicht zurück (IPCC 2000). Abb. 2 SRES-Szenarien (SRES - Special Report on Emissions Scenarios) der globalen Treibhausgasemissionen bis 2100 (links) sowie Beobachtungsdaten 1900-2000 und SRES-basierte Szenarien der globalen Erwärmung 2000-2100 (rechts). Die farbigen Balken rechts außen geben für jedes illustrative SRES-Emissionsszenario die Bandbreite der Unsicherheit aufgrund der Verwendung verschiedener Klimamodelle an (Walkenhorst; Stock 2009, nach IPCC 2007b, Abb. SPM.5, nach). Die folgenden Karten zur Lufttemperatur- und Niederschlagsänderung (Abb. 1.3 bis Abb. 1.5) fassen die getroffenen Aussagen zur klimatischen Belastung zusammen und geben einen deutschlandweiten Überblick über die Ergebnisse der regionalen Klimamodelle REMO, CLM, WETTREG und STAR (DWD 2009). Für das Modell STAR liegen allerdings nur Ergebnisse bis zum Jahr 2055 vor. Ansonsten sind jeweils die Vergleichsperioden 2021-2050 zu 19712000 (oben) und 2071-2100 zu 1971-2000 (unten) angegeben. 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 6 / 48 In Abbildung 3 zeigen die Modelle bis zum Jahr 2050 eine um etwa 1 °C höhere mittlere jährliche Lufttemperatur, wobei das Ergebnis des Modells WETTREG insgesamt etwas unter, dasjenige des Modells STAR insgesamt über diesem Wert liegt. Nach 100 Jahren hat sich die Erwärmung deutlich verstärkt: im Norden steigt die mittlere jährliche Lufttemperatur um etwa 2,5 °C (WETTREG) bis knapp 3 °C (REMO, CLM) an, im Süden um etwa 2,5 °C (WETTREG) bis 3,5 °C (REMO, CLM). Während die regionalen Temperaturänderungen in den Ergebnissen des Modells WETTREG keine allzu großen Unterschiede aufweisen, ist in den entsprechenden Ergebnissen der Modelle REMO und CLM zu erkennen, dass die Temperaturänderungen insbesondere zum Ende des Jahrhunderts von Norden nach Süden hin deutlich zunehmen. Veränderung der Jahresmitteltemperatur 2021-2050 zu 1971-2000 Veränderung der Jahresmitteltemperatur 2071-2100 zu 1971-2000 Abb. 3 Änderung der Jahresmitteltemperatur (DWD 2009) In Abbildung 4 ist zu erkennen, dass es im Sommer eine klare Tendenz zu geringeren mittleren Niederschlagshöhen gibt. Nur das Modell REMO zeigt vereinzelt eine geringe Zunahme. Die Sommer werden bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts mehr oder weniger verbreitet um bis zu 15 % - nach dem Modell STAR allerdings bereits um bis zu 25 % - trockener. Diese Tendenz setzt sich fort, so dass bis zum Ende dieses Jahrhunderts verbreitet ein Viertel weniger, in einzelnen Regionen sogar bis zu 40 % weniger Niederschlag erwartet wird. Die Auswirkungen abnehmender Sommerniederschläge werden verstärkt durch ansteigende Sommertemperaturen, die wiederum zu einem erhöhten Wasserbedarf führen. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass Starkniederschläge zunehmen werden, also ein zunehmender Teil der Niederschlagshöhen innerhalb kurzer Zeit fallen wird. Als Folge daraus könnten zunehmend häufigere und längere Dürreperioden auftreten (DWD 2009). 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 7 / 48 Veränderung des Sommerniederschlags 2021-2050 zu 1971-2000 Veränderung des Sommerniederschlags 2071-2100 zu 1971-2000 Abb. 4 Änderung des mittleren Sommerniederschlags (DWD 2009) In Abbildung 5 ist zu erkennen, dass im Winter eine Tendenz zu höheren mittleren Niederschlagshöhen vorherrscht, die insbesondere zum Ende dieses Jahrhunderts sehr deutlich wird. Bis zur Mitte des Jahrhunderts ist dieser Trend nur im Modell WETTREG in dieser Deutlichkeit zu erkennen; die anderen Modelle zeigen sogar einzelne Bereiche mit etwas geringeren Niederschlägen. Für den Zeitraum 2071 bis 2100 werden dagegen nahezu überall deutlich höhere Niederschläge errechnet: nach REMO und CLM verbreitet bis zu 25 %, nach WETTREG sogar bis zu 70 % mehr als im jüngst vergangenen Zeitraum 1971 bis 2000. Veränderung des Winterniederschlags 2021-2050 zu 1971-2000 Veränderung des Winterniederschlags 2071-2100 zu 1971-2000 Abb. 5 Änderung des mittleren Winterniederschlags (DWD 2009) 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 8 / 48 Der Klimawandel wirkt sich auf unterschiedlichste Bereiche aus, die in einem Gesamtkontext betrachtet werden müssen. So wurden in einer Studie des Umweltbundesamtes bereits im Jahr 2005 vulnerable2 (empfindliche) Bereiche getrennt nach unterschiedlichen Naturräumen in Deutschland identifiziert Abbildung 6, die besonders anfällig gegenüber des Klimawandels sind (Zebisch et al. 2005). In der folgenden Tabelle 1 sind die verschiedenen Bereiche hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit (Vulnerabilität) abgebildet. Dies sind neben der Wasserwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, die biologische Vielfalt (Biodiversität) und der Naturschutz, die Gesundheit, der Tourismus und der Verkehr. Dabei zeigte sich, dass der Bereich „Hochwasser“ in allen Naturräumen in Deutschland als hoch empfindlich (vulnerabel) einzustufen ist. Ähnlich ist im Bereich „Gesundheit“, von einer hohen Empfindlichkeit (Vulnerabilität) gegenüber vektorübertragenen Krankheiten (Krankenheiten, die durch wärmeliebende Fliegen, Mücken, Zecken etc. übertragen werden) in fast allen Naturräumen auszugehen. Der Wintersporttourismus im Mittelgebirge und im Alpenraum ist ebenfalls als hoch vulnerabel einzustufen. Abb. 6 Gliederung Deutschlands in Naturräume (Zebisch et al. 2005, BFN 2005) Diese Angaben beruhen auf Ergebnissen des vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) koordinierten europäischen Verbundprojektes ATEM3 und basieren auf einem Satz konsistenter, räumlich expliziter Szenarien des Globalen Wandels, einer Reihe von Ökosystemmodellen, Indikatoren für Ökosystemfunktionen sowie einem kontinuierlichen Dialog mit Stakeholdern (Zebisch et al. 2005). Neuere Untersuchungen für ausgewählte Nutzungsarten 2 3 Unter Vulnerabilität gegenüber dem Klimawandel wird die Emfindlichkeit (gleichbedeutend mit Verwundbarkeit bzw. Anfälligkeit) eines klimasensitiven Systems gegenüber klimatischen Veränderungen verstanden. ATEAM – Advanced Terrestrial Ecosystem Analysis and Modelling (EU Project No. EVK2-200000075), www.pik-potsdam.de/ATEAM 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 9 / 48 konkretisieren diese Aussagen beispielsweise für unterschiedliche Wassernutzungen wie die Wasserversorgung, Wasserkraft, Binnenschifffahrt und den ökologischen Gewässerzustand (Scherzer et al. 2010). Tab. 1 Zusammenfassende Darstellung der Empfindlichkeit (Vulnerabilität) gegenüber dem Globalen Wandel (insb. Klimawandel) in Deutschland (ohne Maßnahmen) 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 10 / 48 1.2 Empfindliche (vulnerable) Bereiche in Bayern Seit dem Jahr 1998 betreiben die Länder Baden-Württemberg und Bayern sowie der Deutsche Wetterdienst und seit 2007 auch das Land Rheinland-Pfalz das gemeinsame Forschungsprojekt KLIWA (Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft). Ziel des Projektes ist es, die künftige Entwicklung des Wasserhaushaltes zu bewerten, sich daraus ergebene mögliche Gefahren und Risiken zu erkennen und zukunftsorientierte, nachhaltige wasserwirtschaftliche Handlungsstrategien und –konzepte festzulegen. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes entstanden u.a. bis heute 14 KLIWA Berichte, die den aktuellen Stand zur Klimaveränderung in Süddeutschland beschreiben (KLIWA 2010). Folgende Karten (vgl. Abb. 7) stammen daraus. Für das Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) gehen im Landkreis Neumarkt demnach die Niederschläge leicht zurück und im Winterhalbjahr (November bis April) erhöhen sie sich leicht. Abb. 7 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 5, WETTREG_2006) Nach Abbildung 8 steigen die Sommertemperaturen im Landkreis Neumarkt bis zum Jahr 2050 um ca. 1 bis 1,5 °C. Die Wintertemperaturen erhöhen sich etwas stärker um bis zu ca. 1,5 bis 2,0 °C. Abb. 8 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperaturen (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, WETTREG_2003) 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 11 / 48 Exkurs: Derzeit liegen detaillierte Ergebnisse für Bayern im Rahmen des KLIWA Vorhabens, basierend auf der derzeit aktuellen Version 5 des Globalmodells ECHAM, lediglich für das Regionalmodell WETTREG vor (vgl. Abb. 7). Allerdings wurden bereits im Jahr 2006 verschiedene Klimaberechnungen basierend auf dem damals noch aktuellen Globalmodell ECHAM 4 veröffentlicht. Folgende Ergebnisse beziehen sich daher auf das Globalmodell ECHAM 4. Eine Unterscheidung erfolgte anhand dreier Regionalmodelle, das dynamische Modell REMO vom MPI, das statistische Modelle WETTREG vom MR und das ebenfalls statistische Modell STAR vom PIK (vgl. Abb. 9 bis 14). Abb. 9 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo) (KLIWA 2006) Abb. 10 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo) (KLIWA 2006) Abb. 11 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MR=WETTREG) (KLIWA 2006) 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 12 / 48 Abb. 12 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MR=WETTREG) (KLIWA 2006) Abb. 13 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR) (KLIWA 2006) Abb. 14 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR) (KLIWA 2006) 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 13 / 48 Der Landkreis Neumarkt liegt in drei KLIWA Regionen, im Oberen Main Gebiet, im Bayerischen Mittelgebirge und im Gebiet der Mittleren Donau. Zusammengefasst ergeben sich folgende Klimatische Änderungen für den Landkreis Neustadt (vgl. Tab. 2): Tab. 2 Übersicht über Ergebnisse von Klimaszenarien für den Landkreis Neumarkt i.d.OPf., basierend auf dem globalem Modell ECHAM 4 und drei verschiedenen regionalen Modellen: Modell REMO vom Max-Planck-Institut für Meteorologie (MPI), Modell WETTREG von MeteoResearch (MR) und Modell STAR vom Potsdamer Institut für Klimaforschung (PIK); Zeitreihen 2021-2050 im Vergleich zu 1971-2000 Teilräume des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. Klimatische Parameter / Regionale Modelle Mittlere Donau Bayer. Mittelgebirge Oberer Main • Temperaturänderung im Sommer REMO (MPI) + 1,6 °C + 1,6 °C + 1,7 °C WETTREG (MR) + 1,4 °C + 1,3 °C + 1,5 °C STAR (PIK) + 1,2 °C + 1,2 °C + 1,3 °C REMO (MPI) + 1,9 °C + 2,1 °C + 2,0 °C WETTREG (MR) + 1,8 °C + 1,9 °C + 2,0 °C STAR (PIK) + 1,0 °C + 1,0 °C + 1,1 °C REMO (MPI) + 5,4 % + 8,6 % + 7,2 % WETTREG (MR) - 5,1 % - 0,3 % + 1,8 % STAR (PIK) + 3,1 % + 4,6 % + 9,4 % REMO (MPI) + 0,2 % + 4,9 % + 5,3 % + 30,0 % + 21,8 % + 29,5 % - 0,9 % + 3,3 % + 1,6 % • Temperaturänderung im Winter • Niederschlagsänderung im Sommer • Niederschlagsänderung im Winter WETTREG (MR) STAR (PIK) Der Arbeitskreis KLIWA beurteilte die o.g. Ergebnisse folgendermaßen: • • • • • • Für die Analyse von mittleren und saisonalen Bedingungen sind alle Modelle geeignet. Für Fragestellungen, für die die zeitliche und die räumliche Variabilität der Niederschläge bedeutsam sind, ist die Eignung der Modelle weniger gut. Kleinere bis mittlere Hochwasser werden von den Modellen besser als seltene Ereignisse dargestellt. Beim PIK-Modell (STAR) kann aufgrund der fehlenden Simulation des Ist-Klimas keine Beurteilung der Modellgüte durchgeführt werden. Nach Auskunft der Modellentwickler soll die Abweichung vom Ist-Klima jedoch nur wenige Prozent betragen. Niederschläge an mehreren aufeinander folgenden Tagen werden vom PIK-Modell (STAR) nur unzureichend modelliert. Daher ist das PIK-Modell für die Beurteilung zukünftiger Hochwasserereignisse nicht geeignet. Das PIK-Modell (STAR) zeigt Schwächen bei der Simulation von Hoch- und Niedrigwasserereignissen, weil es die Persistenz (Dauerhaftigkeit) hydrologischer Prozesse nicht wiedergibt. Hier ist das MR-Modell (WETTREG) besser geeignet, da es die Klimavariabilität besser wiedergibt und eine höhere Persistenz aufweist. 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien • • • Seite 14 / 48 Beim PIK-Modell (STAR) können Temperatur- und Niederschlagsmaxima in der Zukunft verfahrensbedingt nur die höchsten Werte der Ist-Zeit erreichen. Daher werden in diesem Punkt das MR- und das MPI-Modell besser bewertet. Das MPI-Modell (REMO) weist deutliche Abweichungen zum Kontrolllauf (Abbildung des Mess-Zustandes) auf. Zudem bestehen erhebliche Probleme bei der Lagegenauigkeit von Luv-Lee-Effekte der Niederschläge. Die Lufttemperatur und die Niederschläge werden vom MR-Modell (WETTREG) für den Ist-Zustand vergleichsweise gut wiedergegeben. Fazit: • Derzeit erscheinen die Ergebnisse des MR-Modells (WETTREG) für das Zukunftsszenario am wahrscheinlichsten. • Beim MR-Modell treten nur geringe Abweichungen zwischen simuliertem Ist-Zustand und den Messdaten der mittleren Lufttemperatur und Niederschlagshöhe auf. Daher ist das Modell für Wasserhaushaltsberechnungen derzeit am besten geeignet. • Im Rahmen von KLIWA wird momentan das MR-Modell (WETTREG) für weitere Untersuchungen verwendet. 1.3 Deutsche Anpassungsstrategie Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2008 die „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS)“ beschlossen (Bundesregierung 2008). Ein wesentliches Ziel der DAS ist es, die Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen zu stärken, damit sie für die Zukunft vorbereitet sind. Die DAS schafft einen Rahmen zur nationalen Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. So soll schrittweise der Handlungsbedarf benannt, entsprechende Ziele definiert, Zielkonflikte erkannt und ausgeräumt sowie mögliche Anpassungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden (KomPass 2009). Hierzu strebt die Bundesregierung bis Ende März 2011 die Vorlage eines gemeinsam mit den Ländern erarbeiteten „Aktionsplan Anpassung“ an, der folgende Aspekte beinhalten soll: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Grundsätze und Kriterien für eine Priorisierung von Handlungserfordernissen, die Priorisierung der Maßnahmen des Bundes, einen Überblick über konkrete Maßnahmen anderer Akteure, Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten, Konzeptvorschläge zur Erfolgskontrolle, die Weiterentwicklung der Strategie und Nennung der nächsten Schritte. In der DAS werden die Bereiche von Zebisch (2005), die vom Klimawandel betroffen sind, noch ergänzt durch das Bauwesen, den Küsten- und Bodenschutz, die Energie- und Finanzwirtschaft, den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie durch die Raum- und Siedlungsentwicklung (Bundesregierung 2008). 1.4 Anpassungsstrategie in Bayern In Deutschland hat sich die Bayerische Staatsregierung als erste Landesregierung mit dem Klimaprogramm Bayern 2020 (StMUG 2009a) das Ziel gesetzt, die empfindlichen (klimasensitiven und vulnerablen) Bereiche bis zum Jahr 2020 bestmöglich an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anzupassen. Hierzu wurden im Rahmen der Bayerischen Klimaanpassungsstrategie für verschiedenen Bereiche, die vom Klimawandel betroffen sind, mögliche Folgen und Empfindlichkeiten (Vulnerabilitäten) aufgezeigt, Handlungsziele festgelegt, 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien Seite 15 / 48 bestehende Anpassungsmaßnahmen dargestellt und weitergehende staatliche sowie nicht staatliche Handlungsoptionen diskutiert (StMUG 2009b). Für die Wahl einer Anpassungsmaßnahme sollen folgende Punkte bedacht werden: • • • • • Nachhaltigkeit Umweltverträglichkeit Wechselwirkung zwischen Klimaschutz und Anpassung (Synergien/Konflikte) Integrative Ansätze (Zielkonflikte vermeiden) Unsicherheiten (No-Regret-Policy) Eine besondere Rolle nimmt dabei die Wasserwirtschaft ein, da sie auf andere Sektoren, wie Energieerzeugung, Landwirtschaft, Fischerei oder Tourismus großen Einfluss nimmt. Die Veränderungen des Wasserhaushaltes sind deshalb eine wichtige Grundlage für die Wahl der Anpassungsstrategie (StMUG 2009b, 14 f). 2. Übergeordnete Strategien Seite 16 / 48 2 Übergeordnete Strategien für den Bereich Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus Die bayerische Anpassungsstrategie an den Klimawandel wurde in Konkretisierung und Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) von 2008 im September 2009 veröffentlicht und befasst sich mit der Empfindlichkeit (Vulnerabilität) und den Folgen des Klimawandels auf verschiedene Auswirkungsbereiche. Ebenso werden Handlungsziele dargestellt, bereits bestehende Anpassungsmaßnahmen erörtert und weitergehende staatliche und kommunale Handlungsoptionen aufgezeigt (BayKLAS 2009). Im Folgenden werden die Ergebnisse getrennt nach verschiedenen Auswirkungsbereichen dargestellt. 2.1 Land- und Forstwirtschaft 2.1.1 Landwirtschaft Folgen und Empfindlichkeit (Vulnerabilität): • Längere Vegetationszeit, höhere mittlere Temperaturen, veränderte Niederschlagsmengen im Winter- und Sommerhalbjahr sowie dadurch bedingte längere Hitze und Trockenphasen erfordern Anpassungen der Bewirtschaftungssysteme, der Sorten- und Artenwahl sowie der Fruchtfolge • Erhöhte CO2-Konzentrationen verstärken bei ausreichender Wasserversorgung das Pflanzenwachstum und führen gleichzeitig zu einer veränderten chemischen Zusammensetzung des pflanzlichen Gewebes • Zunahme saisonaler Witterungsunterschiede und verstärktes Auftreten bzw. erhöhte Intensität extremer Naturgefahren beeinträchtigen die landwirtschaftliche Planungs- und Ertragssicherheit • Ausbreitung von neuen Schädlingen (überwiegend aus dem Süden zuwandernd) und neuen Krankheiten für Pflanzen und Tiere • Gefährdung der Bodenfruchtbarkeit und anderer Bodenfunktionen, z. B. durch Zunahme des Bodenabtrags, Abnahme des Humusgehaltes • Veränderte Lebensbedingungen für Wildtiere • Verstärkte Anforderungen an die Anpassung von Wildbeständen durch Jagdausübung Handlungsziele: • Vorsorge hinsichtlich Gefahren durch neue Schädlinge und Krankheiten • Anpassen der Bewirtschaftungssysteme, um verstärkt auftretenden Trockenzeiten und nachteiligen Veränderungen der Anbaubedingungen entgegen zu wirken • Ausdehnen des ökologischen Landbaus als Bewirtschaftungssystem, das in besonderem Maß die Auswirkungen des Klimawandels mindert bzw. zur Reduzierung klimarelevanter Emissionen beiträgt • Anpassen der Bewirtschaftungsmethoden für die Teichwirtschaft Bestehende Anpassungsmaßnahmen: • Strategische Ansätze zur Schadensbegrenzung in den verschiedenen Produktionsbereichen z. B. Verbundprojekt „Agro-Klima Bayern“: Weiterentwicklung von Anbau-, Bodenbearbeitungs-, Düngungs- und Bewässerungssystemen im Hinblick auf den Klimawandel, um Wassereffizienz, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit zu steigern Forschungsprojekt „Pflanzenzucht 2020“: Züchtung von Trockenstress toleranten Pflanzen Entwicklung neuer Behandlungsstrategien im Pflanzenschutz als Reaktion auf verändertes Schaderregeraufkommen infolge des Klimawandels, unter besonderer Be- 2. Übergeordnete Strategien • • • • • Seite 17 / 48 rücksichtigung des integrierten Pflanzenschutzes sowie des Pflanzenschutzes im ökologischen Landbau schonende Nutzung der Ressourcen Wasser und Boden durch Entwicklung entsprechender Bewässerungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Prioritäten und Anpassen der Sorten-/Artenauswahl an die Verfügbarkeit von Beregnungswasser Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus im Hinblick auf den Klimawandel, um Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Umweltleistungen zu steigern Anbau- und Nutzungsempfehlungen für Energiepflanzen Anpassen von Genehmigungs-, Kontroll- und Förderinstrumenten, um negative Auswirkungen von Bewässerungsmaßnahmen auf den Grundwasserspiegel und wasserabhängige Biotoptypen zu vermeiden Vermeiden negativer Auswirkungen von Bewässerungsmaßnahmen auf den Grundwasserhaushalt und wasserabhängige Biotope 2.1.2 Wald- und Forstwirtschaft Folgen und Vulnerabilität: • Längere Vegetationsperiode, höhere mittlere Temperaturen und ein geändertes Wasserregime bedingen möglicherweise Ertragszuwächse, aber auch eine Zunahme von Schädlingsbefall und Pflanzenkrankheiten sowie verstärkten Humusabbau • Zunahme saisonaler Witterungsunterschiede und von Extremereignissen beeinträchtigen die forstwirtschaftliche Planungs- und Ertragssicherheit • Erhöhung von Hitzestress, Waldbrandgefahr und Versauerungsgefährdung • Zunehmende Verdrängung der an kühl-feuchte Bedingungen angepassten Arten durch Wärme liebende und trockenheitsverträgliche Arten • Die privaten Wälder und Waldbesitzer sind aufgrund überdurchschnittlich vieler Risikobestände und ungünstiger Strukturen besonders gefährdet Handlungsziele: • Anpassung der Baumarten- und Herkunftswahl • Identifikation von potenziell besonders gefährdeten Waldflächen • Aufbau zukunftsfähiger Mischwälder durch Waldumbau und –pflege • Stabilisierung der Bergwälder und ihrer Funktionen durch Schutzwaldpflege und Schutzwaldsanierung • angepasste Schalenwildbestände nach dem gesetzlichen Grundsatz „Wald vor Wild“ • Entwicklung von Prognosesystemen (z. B. regionale Klima-Risiko-Karten für Baumarten) • Entwicklung von Konzepten zur Minimierung der Folgeschäden von Großschadensereignissen • Vermindern der Anfälligkeit von Betrieben im (Klein-)Privatwald • Stärkung von Handlungs-und Entscheidungskompetenzen der heute und zukünftig verantwortlichen Akteure • weiterhin aktive Vernetzung und Zusammenarbeit aller forstlichen Akteure und Entscheidungsträger Bestehende Anpassungsmaßnahmen: • Schulterschluss der Staatsregierung mit allen 21 forstlichen Verbänden und Vereinen in Bayern 2. Übergeordnete Strategien • • • • • • • • Seite 18 / 48 Stärken der Fähigkeiten der Waldbesitzer zur präventiven Schadensminderung und Bewältigung akuter Schadensfälle durch Aufklärung, Beratung, Aus- und Fortbildung Förderprogramme zum Waldumbau, v. a. von Fichten- und Fichten-Kiefern-Beständen in artenreiche Mischbestände Schutzmaßnahmen im Bergwald wie z. B. Intensivierung von Schutzwaldpflege und -sanierung in Verbindung mit einer effektiven Schalenwildregulierung Forschungspaket Forst in Bezug auf den Klimawandel Aktionen zum Schutz der biologischen Vielfalt (z. B. Renaturierung von Mooren oder Auwäldern, Naturwaldreservate) Bereitstellung von Entscheidungshilfen für Anpassungsmaßnahmen Abbau struktureller Nachteile durch bedarfsgerechte Walderschließung, Waldneuordnungen sowie Unterstützung effizienter forstlicher Zusammenschlüsse zur raschen und effizienten Anpassung an den Klimawandel sowie zur Steigerung der nachhaltigen Holznutzung gezielte waldpädagogische Konzepte und Angebote Weitergehende staatliche Handlungsoptionen: • Entwicklung und Förderung von Bewirtschaftungssystemen, die Synergien zwischen Naturschutz, Wasserwirtschaft und Klimaanpassung ermöglichen • Analyse und Bewältigung von Zielkonflikten zum Naturschutz • Beobachten und Quantifizieren von biotischen und abiotischen Kalamitätsrisiken für Wälder • Ergänzen bestehender forstwirtschaftlicher Monitoringsysteme um Klimaindikatoren Weitergehende nichtstaatliche Handlungsoptionen: • Entwicklung von Versicherungs- oder Fonds-Lösungen zur Absicherung von Kalamitätsrisiken (ohne staatliche Beteiligung) • Bildung/Erweiterung forstlicher Zusammenschlüsse von Waldbesitzern 2.2 Naturschutz 2.2.1 Arten- und Biotopschutz Folgen und Vulnerabilität: • zusätzliche Belastung sensibler Arten und Ökosysteme, insbesondere in den Naturräumen der Alpen, den höheren Lagen der Mittelgebirge sowie in Feuchtgebieten und Talauen • Verlagerung der Verbreitungsgebiete vieler Arten in vergleichsweise kurzen Zeiträumen • Artenverluste für Flora und Fauna • Beeinträchtigung von Ökosystemfunktionen • Klimabedingte Veränderung der Zusammensetzung und Struktur von Lebensgemeinschaften mit verschiedenen Risiken • Auftreten möglicher Zielkonflikte mit den Interessen des Naturschutzes aufgrund der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien Handlungsziele: • Erhalt der funktionellen und strukturellen Vielfalt ökologischer Systeme • Erhalt bzw. Schaffen von Wandermöglichkeiten von Pflanzern und Tieren 2. Übergeordnete Strategien • • • • Seite 19 / 48 Erhalt ausreichend großer Populationen heimischer Arten Erhalt klimatisch und lufthygienisch wirksamer Flächen Erhalt der ökologischen Funktionen der Landschaft bei Maßnahmen zum Klimaschutz Erhalt und Verbesserung des Zustands wasserabhängiger Landökosysteme und der zugehörigen Lebensgemeinschaften Bestehende Anpassungsmaßnahmen: • Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie sowie weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen, um Rückzugs- und Anpassungsräume für betroffene Arten und deren Lebensräume zu bieten • Aufnahme der Erfordernisse der Klimaanpassung in die Landschaftsplanung auf allen Ebenen sowie in die Umweltfolgenprüfungen • Vorkehrungen zur Verbesserung des Lokalklimas Weitergehende staatliche Handlungsoptionen: • Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Stabilisierung der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen • Anpassen und Weiterentwickeln des Schutzgebietssystems einschließlich Anpassung von Pflege- und Entwicklungsplänen/Managementplänen • Weiterentwicklung der Landschaftsplanung auf allen Ebenen zu einem Planungs- und Managementinstrument, das die Dynamik und Veränderung der Natur und Landschaft einbezieht • Verstärkte Nutzung bestehender Steuerungsinstrumente und Anreize, um Zielkonflikte, die aufgrund der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien auftreten, zu minimieren und insbesondere sensible Biotope und die Kerngebiete des Naturschutzes zu erhalten • Einrichten von Monitoring- und Forschungsprogrammen zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Arten und Biotope in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet einschließlich der Auswirkungen von Klimaschutz und Anpassung Weitergehende nichtstaatliche Anpassungsmaßnahmen: • Bereitstellen privater Flächen für die Etablierung von Biotopverbund, Ausweichhabitaten und zur Abpufferung der Belastung durch den Klimawandel um die Anpassungsfähigkeit natürlicher Systeme zu sichern 2.2.2 Boden- und Gewässerschutz / Georisiken Folgen und Vulnerabilität: • Erhöhung geologischer Risiken • Zunahme der Intensität von Erosionsereignissen insbesondere infolge verstärkt auftretender Extremereignisse • Veränderung der Filter- und Pufferfunktion von Böden, Sickerwasserraten/Grundwasserneubildung sowie des Wasserspeichervermögens • Erhöhter Nährstoffaustrag im Winter • Möglicherweise Veränderungen der Bodenfauna und dadurch bedingter Umsetzungsprozesse, ggf. verbunden mit Humusschwund in Böden • Geänderte Verfügbarkeit des Grundwassers in einzelnen Landesteilen und zu bestimmten Jahreszeiten (Grundwasserneubildung, Grundwasservorräte bzw. Quellschüttungen) • Änderung von Wasserstand und Abflussregime der Fließgewässer mit Konsequenzen für die verschiedenen Nutzungen 2. Übergeordnete Strategien • Seite 20 / 48 Veränderung des Temperaturregimes sowie des ökologischen Zustands von Oberflächengewässern und des Grundwassers mit negativen Folgen, z. B. für die Fischerei und Landwirtschaft Handlungsziele: • Überwachen von Hangbewegungen und bayernweite Erarbeitung von digitalen Gefahrenkarten für geologische Risiken als Grundlage für Gefahrenprävention, -vorsorge und –management • Sichern der natürlichen Bodenfunktionen als Grundlage für deren ökologische Serviceleistungen • Reduzieren des Flächenverbrauchs und der Flächenneuversiegelung, Intensivierung des Flächenrecyclings und verstärkte Nutzung innerörtlicher Potenziale • Berücksichtigung des Einflusses des Klimawandelsauf Wasserqualität und –menge im Gewässergütemanagement • Frühzeitiges Aufdecken nachteiliger Entwicklungen von Wasserqualität und –menge insbesondere bei verstärktem Anbau nachwachsender Rohstoffe Bestehende Anpassungsmaßnahmen: • Erarbeitung von Gefahrenhinweiskarten für geologische Gefährdungen für den bayerischen Alpenraum als Grundlage für die flächenhafte Gefahrenvorsorge und -einschätzung • Dauerhafte Untersuchung der Permafrost-Entwicklung in den bayerischen Alpen an der Messstation an der Zugspitze • Fortschreiben der Wärmelastpläne und Aufstellen von Niedrigwassermanagementpläne • Nutzen von Potenzialen zum Wasserrückhalt und zur Erhöhung der Grundwasserneubildung (dezentrale Niederschlagswasserversickerung, Minimierung der Versiegelung insbesondere im ländlichen Raum Weitergehende staatliche Handlungsoptionen: • Ausweiten des digitalen Georisk-Katasters und der Gefahrenhinweiskarten für geologische Gefährdungen des LfU auf ganz Bayern • Kartierung des Vorkommens von Permafrost in den bayerischen Alpen • Anpassen/Optimieren bestehender Boden-Monitoringsysteme • Flächendeckende Bestimmung der Eigenschaften von Böden klimatischer Risikogebiete • Verstetigung/Intensivierung der Bemühungen zu Flächensparen • Entwicklung von Managementkonzepten für extreme Niedrigwasserereignisse zur Bewirtschaftung des verfügbaren Wasserdargebots unter Berücksichtigung aller Wassernutzungen • Analyse der Wasserspeicherkapazität durch die Renaturierung von Mooren und Feuchtgebieten • Beobachten der Auswirkungen möglicher Vegetation- und Landnutzungsänderungen auf die Grundwasserqualität • Abmildern der Auswirkungen extremer sommerlicher Wassertemperaturen, z. B. durch Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur 2. Übergeordnete Strategien Seite 21 / 48 2.3 Tourismus Folgen und Vulnerabilität: • Chancen für den Sommertourismus • Risiken für den Wintertourismus • Höhere Luft- und Wassertemperaturen Handlungsziele: • Entwicklung und Vermarktung eines an die Folgen des Klimawandels und die zu erwartende Verschiebung der räumlichen Präferenz und Reisezeit von Touristenströmen angepassten touristischen Angebots • Anpassung der touristischen Infrastruktur Bestehende Anpassungsmaßnahmen: • Ausbau von wetter-(insbesondere schnee-)unabhängigen Angeboten in den Bereichen Natur, Kultur, Kulinarisches und Wellness zum Erschließen neuer Zielgruppen • Aufstellen raumbezogener Entwicklungskonzepte zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des bayerischen Wintertourismus • Erhalt bzw. Stabilisierung der Wälder mit Erholungsfunktion sowie zugehöriger Infrastruktur Weitergehende staatliche Handlungsoptionen: • Prüfen der Staatsregierung, ob eine staatliche Unterstützung notwendig und möglich sein wird, um den Spitzenplatz der Tourismusdestination Bayern auch unter veränderten Rahmenbedingungen zu behaupten Weitergehende staatliche und nichtstaatliche Handlungsoptionen: • Entwicklung/Weiterentwicklung nachhaltiger, regionaler Tourismuskonzepte vor dem Hintergrund des Klimawandels 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 22 / 48 3 Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Landund Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus Das Erreichen einer umfassenden Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategie setzt Planungen auf verschiedenen räumlichen Ebenen voraus, die sich auf unterschiedliche Themenfelder ausrichten. Die Land- und Forstwirtschaft, der Naturschutz und der Tourismus spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. Aufgrund der Komplexität der genannten Bereiche ist es für die weiteren Untersuchungen zunächst von Bedeutung, ein einheitliches Begriffsverständnis zu schaffen und darauf aufbauend kurz die jeweilige Bedeutung für den Klimaschutz bzw. für Klimaanpassungsstrategien darzustellen. Die Landwirtschaft beinhaltet die Herstellung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse auf einer zu diesem Zweck bewirtschafteten Fläche. Grundsätzlich kann die Landwirtschaft in zwei Produktionsrichtungen eingeteilt werden: Tierproduktion mit den unterschiedlichen Ausrichtungen je nach Tierarten z. B. Schweine, Rinder, Geflügel, Schafe, Fischzucht usw. und Pflanzenproduktion mit Schwerpunkt Ackerbau und den weiteren Produktionsrichtungen Gartenbau (inkl. Obstbau und Zierpflanzenbau) und Weinbau. Für den Klimaschutz bzw. Klimaanpassungsstrategien ist die Landwirtschaft von Bedeutung, da sie einerseits aufgrund ihrer Witterungsabhängigkeit besonders dem Klimawandel ausgesetzt ist und auf der anderen Seite die Landwirtschaft selbst zur Emission von Treibhausgasen in die Atmosphäre beiträgt. Die Forstwirtschaft (oder auch Waldwirtschaft) bezieht sich auf das planmäßige Handeln des wirtschaftenden Menschen im Walde. Ziel dieser Handlungen sind neben der Rohstofferzeugung auch das Erbringen immaterieller Leistungen wie die Erhaltung der Wälder, insbesondere als Schutz- und Erholungsraum. In Deutschland sind die Waldbesitzer nach den Bundes- und Landeswaldgesetzen dazu verpflichtet, ihre Wälder „ordnungsgemäß und nachhaltig“ (§ 11 Bundeswaldgesetz) zu bewirtschaften. Hierbei kommt es darauf an, dass die Funktionen des Waldes nicht nur als Rohstoffquelle, sondern auch als Grundlage für den Arten-, Boden-, Wasser- und Klimaschutz sowie für Freizeit und Erholung der Bevölkerung berücksichtigt werden. Für die Forstwirtschaft bedeutet der Klimawandel unter anderem, dass es zu Auswirkungen auf das Waldwachstum kommt, die Boden- und Hangstabilität beeinträchtigt wird oder sich die Baumartenzusammensetzung ändert. Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Der Naturhaushalt soll als Lebensgrundlage des Menschen und aufgrund des eigenen Wertes der Natur geschützt werden. Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Zum Naturhaushalt gehören Böden, Gewässer, Klima, Luft, Biotope, das Landschaftsbild sowie die Fauna und Vegetation. Der Naturhaushalt dient den Menschen als Erholungs-, Siedlung- und Wirtschaftsraum. Die praktische Naturschutzarbeit wird vor allem auf regionaler und lokaler Ebene geleistet. Innerhalb der Europäischen Union gewinnen auch europaweite Programme und Regelungen an Bedeutung (z. B. Natura 2000). 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 23 / 48 In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für den Naturschutz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Naturschutzgesetze in Deutschland sind das Bundesnaturschutzgesetz und die Naturschutzgesetze der Länder. Zu den wesentlichen Begriffen des Naturschutzes zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz: • • • • • • • • Naturschutzgebiete, die die Kernflächen des Naturschutzes darstellen, Nationalparks, die großflächig die natürliche Landschaftsentwicklung ermöglichen, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, die dem Schutz des gesamten Naturhaushaltes dienen, Naturparke, die einen naturverträglichen Tourismus ermöglichen, Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile, die den Schutz einzelner Landschaftselemente umfassen, gesetzlich geschützte Biotope und Wasserschutzgebiet, die der quantitativen und qualitativen Aufrechterhaltung der Wasserversorgung der Bevölkerung dienen. Zum Europäischen Naturschutzrecht zählen: • • die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sowie die Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten sowie Folgen des Klimawandels für den Naturschutz sind neben der Begünstigung neuer Arten und auch veränderte Verbreitungs- und Entwicklungsgebiete. Daneben können die neuen Witterungsbedingungen auch zum Aussterben bestimmter Arten führen und damit die Biodiversität beeinträchtigen. Tourismus ist ein Überbegriff für Reisen, die Reisebranche und das Gastgewerbe. Die Entwicklung des Der Tourismus schafft nicht nur Einkommen und Beschäftigung, sondern trägt auch zur Entwicklung einer lokalen und regionalen Identität bei. Klimatische Bedingungen spielen für den Tourismus eine wichtige Rolle. Entsprechend müssen touristische Infrastrukturen sowie die Entwicklung und Vermarktung des touristischen Angebots an sich verändernde klimatische Gegebenheiten angepasst werden. 3.1 Formelle Instrumente der Raumplanung Im Folgenden werden vor dem Hintergrund der zuvor genannten Prinzipien der Klimaanpassung - Mehrfachversorgung/-sicherung (Redundanz), Widerstandsfähigkeit/Robustheit (Resilienz) und Berücksichtigung der Exposition - zunächst die im Raumordnungsgesetz (ROG) geregelten Gestaltungsmöglichkeiten für die Themenbereiche Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus dargestellt und danach auf die Regelungen im Bereich der Landes- und Kommunalplanung sowie der Fachplanungen eingegangen. Formelle Instrumente der Raumplanung 3.1.1 Bundesraumordnung Der Bund erlässt Rahmenvorschriften über die Raumordnung, die im Raumordnungsgesetz (ROG) formuliert sind. Hier sind die Ziele der Raumordnung sowie Grundsätze über die anzustrebende Raumstruktur und Raumnutzung niedergelegt. Weiterhin obliegt dem Bund, im Rahmen der Bundesraumordnung seine eigenen raumwirksamen Planungen und Maßnah- 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 24 / 48 men entsprechend der gesamträumlichen Entwicklungsvorstellungen zusammenzufassen und aufeinander abzustimmen. Das ROG, das in § 1 Abs. 2 für sämtliche raumordnerischen Maßnahmen das übergeordnete Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung vorgibt, fordert als zu berücksichtigende Grundsätze der Raumordnung in § 2 Abs. 2 Nr. 6 „Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen des Raums sind unter Berücksichtigung seiner ökologischen Funktionen zu gestalten; dabei sind Naturgüter sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen, Grundwasservorkommen sind zu schützen. Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungsund Verkehrszwecke ist zu vermindern, insbesondere durch die vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen. Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen, den Erfordernissen des Biotopverbundes ist Rechnung zu tragen. Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen. Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen. Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“ 3.1.2 Landesplanung Die Landesplanung umfasst die Raumordnung auf der Ebene der Bundesländer. Die Bundesländer erlassen in Ergänzung zum ROG Landesplanungsgesetze, in denen zumeist Aufgaben, Instrumente, Verfahren und Organisation der Landesplanung (und auch der Regionalplanung) sowie der Inhalt der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm/Landesentwicklungsplan und Regionalpläne) geregelt sind. Die Programme und/oder Pläne beinhalten im Wesentlichen die verbindlichen Ziele und abzuwägenden Grundsätze der Raumordnung zur Steuerung der Raumentwicklung des Landes und seiner Teilräume. Für die vorliegende Untersuchung wird auf Grundlage des Landesentwicklungsprogramms Bayern geprüft, welche klimaschutz- bzw. klimaanpassungsorientierten Aussagen in Bezug auf die Themen Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus gemacht werden. Grundsätzlich fordert das Landesentwicklungsprogramm Bayern zum Themenbereich Klimaschutz: „Luft und Klima sind möglichst so zu erhalten und zu verbessern, dass Menschen, Pflanzen und Tiere in ihren Ökosystemen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter nicht beeinträchtigt werden“ (StWIVT 2006: 53 f). Æ Land- und Forstwirtschaft Unter der Kapitelüberschrift „Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft“ heißt es: „Durch eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft soll die effiziente, verbrauchernahe Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen von hoher Qualität gesichert werden.“ Angestrebt wird im Allgemeinen eine multifunktionale Land- und Forstwirtschaft, die unter anderem zur Rohstoff- und Energieversorgung auf natürlicher Basis beitragen sowie die Kulturlandschaft unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes erhalten, pflegen und gestalten soll. Darüber hinaus sollen die für land- und forstwirtschaftliche Nutzung geeigneten Böden nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden (StWIVT 2006: 45). 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 25 / 48 Grundsätzlich wird einer leistungsfähigen, dem Grundsatz der Nachhaltigkeit verpflichteten Landwirtschaft eine besondere Bedeutung beigemessen, ebenso wie der Sicherung einer flächengebundenen, auf Ressourcenschonung ausgerichteten und tierschutzgerechten bäuerlichen Tierhaltung sowie dem weiteren Ausbau der stofflichen und energetischen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen. Als Ziel wird festgelegt: „Eine flächendeckende, vielfältige, nachhaltige Landwirtschaft soll erhalten werden, die die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens, den Schutz der natürlichen Ressourcen und die Erzeugung hochwertiger, gesundheitlich einwandfreier landwirtschaftlicher Produkte dauerhaft gewährleistet“ (StWIVT 2006: 45 f). Für die Forstwirtschaft kommt dem Erhalt der Flächensubstanz des Waldes besondere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere in den Verdichtungsräumen und siedlungsnahen Bereichen. Ebenso wichtig ist die dauerhafte Erhaltung bzw. Stärkung der Nutz-, Schutz-, Sozialund Lebensraumfunktionen des Waldes in ihrer Gesamtheit und ihrer jeweiligen Gewichtung. Ziel ist es unter anderem, durch eine standortgemäße, naturnahe Bewirtschaftung sowie natürliche Weiterentwicklung des Waldes den Zustand und die Stabilität der Wälder zu erhalten oder zu verbessern, die Anpassungsfähigkeit an veränderte Umweltbedingungen und gesellschaftliche Anforderungen zu gewährleisten sowie den Wald bedarfsgerecht und naturschonend unter Berücksichtigung der Belange der Erholung mit Forstwirtschaftswegen zu erschließen (StWIVT 2006: 46 f). Begründet werden die zuvor genannten Grundsätze und Ziele zum Themenbereich Landund Forstwirtschaft neben der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung auch mit dem gesamtgesellschaftlichen Nutzen. So kann beispielsweise mit Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen die Land- und Forstwirtschaft einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Sicherung der Energieversorgung leisten. Durch die Erweiterung der Artenvielfalt der zum Anbau bestimmten Feldfrüchte und die Entwicklung von Produktionsalternativen zur Verwendung als nachwachsende Rohstoffe werden darüber hinaus nicht nur marktentlastende Wirkungen und Einkommensalternativen für die Landwirtschaft erzielt, sondern auch das Landschaftsbild und die Fruchtfolgen bereichert. Damit wird auch zur Schonung fossiler Rohstoffe beigetragen. Der Wald spielt insofern eine wichtige Rolle, da er durch die Speicherung großer Kohlenstoffmengen in Bestand und Boden wesentlich zum globalen Klimaschutz beiträgt: „Die Leistungen des Waldes zum Schutz des lokalen und regionalen Klimas, zur Reinhaltung der Luft und des Wassers, zum Schutz des Bodens vor Erosion, Lawinen und Steinschlag und zum Schutz vor Hochwasser sind von unschätzbarer Bedeutung für Mensch und Umwelt. (…) In erheblichen Teilen des Landes sichern die Wälder gesunde und attraktive Lebensverhältnisse, v.a. auch im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels.“ Auch vor dem Hintergrund der Verknappung nicht-erneuerbarer Rohstoffe und Energieträger ist die Sicherung und Förderung von erneuerbaren Rohstoffquellen erforderlich, wobei dem Wald hierbei eine große und steigende Bedeutung beigemessen wird. „Von zunehmender Bedeutung ist der Beitrag von Wald und Holz für den globalen Klimaschutz, insbesondere zur Vermeidung von CO2-Emissionen und als Kohlenstoffsenke“ (StWIVT 2006: 163 ff). Æ Naturschutz Zum Naturschutz heißt es: „Die zentrale Aufgabe des Naturschutzes und der Landschaftspflege besteht in der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Lebensgrundlagen und eines funktionsfähigen Naturhaushaltes. Hierzu sind insbesondere die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktion, ihrem Zusammenwirken und ihrer Vielfalt nachhaltig zu sichern, zu pflegen und zu entwickeln.“ „Naturhaushalt und Klima sollen daher vor Veränderungen im Zuge von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen bewahrt werden, die ungünstige und mittelfristig nicht umkehrbare Auswirkungen auf Menschen, Pflanzen und Tiere haben.“ „Flächen, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt, sollen als landschaftliche Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen ausgewiesen werden, soweit diese Flächen nicht bereits anderweitig naturschutzrechtlich gesichert sind.“ Die Ausweisung landschaftlicher Vorbehaltsgebiete soll unter anderem ihre ökologische Ausgleichsfunktion unterstreichen und durch 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 26 / 48 Waldgebiete, Talzüge oder großflächig einheitlich genutzte landwirtschaftliche Gebiete (z. B. als Frischlufttransportbahnen oder Kaltluftentstehungsgebiete) genutzt werden (StWIVT 2006: 26 f, 100 ff). Æ Tourismus Ziel ist es, die langfristige Sicherstellung und den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. „In den Tourismusgebieten soll auf die Belange des Tourismus bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen besonders Rücksicht genommen werden.“ Weiterhin ist es anzustreben, „dass der weitere Ausbau des Urlaubstourismus in den Tourismusgebieten unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftscharakters und der ländlichen Siedlungsstruktur sowie des Naturhaushalts erfolgt“ (StWIVT 2006: 34 f). Zur Ordnung der Verkehrserschließung in Tourismusgebieten heißt es: „Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Erschließung von Tourismusgebieten mit überwiegend touristisch genutzten Verkehrseinrichtungen (…) so geordnet und gelenkt wird, dass den Belangen des Tourismus, von Naturschutz und Landschaftspflege sowie der Verkehrserschließung Rechnung getragen wird“ (StWIVT 2006: 51). Die Weiterentwicklung des Tourismus setzt voraus, dass „die Attraktivität der Tourismusgebiete nicht durch Lärmbelästigungen, Wasserverschmutzungen, Luftverunreinigungen oder Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, wie sie vor allem bei der Entwicklung des produzierenden Gewerbes und beim Ausbau der Verkehrswege entstehen können, gemindert wird. Auf den Erhalt der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und die Schönheit und Vielfalt der Landschaft in Bayern muss deshalb bei raumbedeutsamen Maßnahmen in Tourismusgebieten in besonderem Maße Rücksicht genommen werden“ (StWIVT 2006: 136). 3.1.3 Regionalplanung Die Regionalplanung dient der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung landesplanerischer Ziele. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen staatlicher und kommunaler Planung ein. Die Regionalplanung, bei welcher in Ergänzung und Konkretisierung der Landesplanung Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung aufgestellt werden, erzeugt damit Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger. Die Regionalplanung hat unter anderem die Aufgabe, Regionalpläne aufzustellen und fortzuschreiben. Für die vorliegende Studie ist vor allem der Regionale Raumordnungsplan Regensburg des Regionalen Planungsverbandes Regensburg (RPR) von Bedeutung. Als allgemeines Ziel wird formuliert: Bei der Entwicklung der Region und ihrer Teilräume ist „das reiche kulturelle Erbe, die Unverwechselbarkeit und Eigenart der Landschaft und Siedlungen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in Form der Schutzgüter Wasser, Boden, Luft, Klima sowie der darauf aufbauenden natürlichen und naturnahen Lebensgemeinschaften langfristig zu sichern.“ „Gesunde Umweltbedingungen sollen erhalten und erforderlichenfalls wieder hergestellt werden. Bei Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit ist den ökologischen Belangen Vorrang einzuräumen, wenn eine wesentliche und langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht“ (RPR 2003: 4). Unter anderem sollen reine Luft und sauberes Wasser in allen Teilräumen der Region erhalten und im Bedarfsfall wiederhergestellt werden, vor allem im Bereich größerer Siedlungen. Dies ist nach Aussagen des RPR für die Selbstregulation des Ökosystems wichtig und vermindert eine Fremdregulierung durch den Menschen (RPR 2003: 6, 89). Æ Land- und Forstwirtschaft Zur Landwirtschaft heißt es: „In landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten soll darauf hingewirkt werden, dass Waldflächen, Gehölzstreifen und andere naturnahe Biotope ver- 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 27 / 48 mehrt werden (…).“ Zu diesen Gebieten zählen auch die Bereiche Neumarkt i.d.OPf. und Parsberg, Berching und Seubersdorf i.d.OPf. (RPR 2003: 31 f). Im Bereich der Forstwirtschaft gilt es den Wald so zu erhalten, zu pflegen und zu mehren, „dass er vor allem seine Aufgaben als Grundlage der Rohstoffversorgung, des ökologischen Ausgleichs sowie der Erholung erfüllen kann“ (RPR 2003: 37, 153). Bannwälder sind darüber hinaus unersetzlich für die Reinigung der Luft und zum Klimaausgleich. In den waldarmen Auenlandschaften können sie darüber hinaus langanhaltende Bodennebel und Klimaextreme sowie Spätfröste mildern (Regionaler Planungsverband Regensburg 2003: 154). Æ Naturschutz Im Regionalplan werden Gebiete, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt, als landschaftliche Vorbehaltsgebiete ausgewiesen (RPR 2003: 26). In Vorranggebieten für Natur- und Landschaft soll darüber hinaus den Belangen des Naturschutzes Vorrang vor konkurrierenden Nutzungen eingeräumt werden. Sie sollen als naturnahe Bereiche gesichert, entwickelt und gepflegt werden (RPR 2003: 32). Weitere naturschutzrelevante Aspekte, die im Regionalplan angesprochen werden, sind vorgeschlagene Naturparke, die nach Art 11 und 45 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) durch Rechtsverordnungen der obersten Naturschutzbehörden festgesetzt werden (RGR 2003: 136). Regionale Grünzüge sind insbesondere zur Verbesserung der Frischluftzufuhr und der ökologischen Ausgleichsfähigkeit von Bedeutung (RGR 2003: 137). Abbildung 15 stellt darüber hinaus die Landschaftsschutzgebiete sowie bestehende und geplante Naturschutzgebiete dar. Diese werden im Regionalplan nachrichtlich dargestellt. Abb. 15 Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete in der Region Regensburg (http://www.region-regensburg.de/reg_plan/regpl11/r11_lsg.htm - Zugriff 08.02.2010) 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 28 / 48 Æ Tourismus Zum Tourismus heißt es: „Die Fremdenverkehrswirtschaft soll in ihrer Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessert und insbesondere im Hinblick auf eine Saisonverlängerung (…) unter Berücksichtigung der ökologischen Erfordernisse ausgebaut werden“ (RGR 2003: 48). 3.1.4 Kommunale Bauleitplanung Die unterste Planungsstufe der Raumplanung ist die Kommunalplanung. Die Gemeinden haben nach Artikel 28 des Grundgesetzes das Recht, im Rahmen der Gesetze alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Der wichtigste Teil der städtebaulichen Planung einer Gemeinde ist die Bauleitplanung. Sie soll die bauliche und sonstige Nutzung aller Grundstücke im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung vorbereiten und leiten. Die Bauleitplanung gliedert sich in einen vorbereitenden Bauleitplan, den Flächennutzungsplan (FNP) und einen verbindlichen Bauleitplan, den Bebauungsplan (BPlan). Gesetzliche Grundlage für die kommunale Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch (BauGB). Im Flächennutzungsplan können verschieden Arten der Nutzung festgelegt werden, unter anderem Bauflächen, Flächen für den überörtlichen und örtlichen Verkehr sowie Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen und Wasserflächen (u.a. Flächen im Interesse des Hochwasserschutzes). Der Flächennutzungsplan der Stadt Neumarkt i.d.OPf. soll beispielsweise zu „einer nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung beitragen“. Er legt die künftigen Bauflächen fest und zeigt, wo notwendige Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und andere Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind oder noch gebaut werden müssen. Neue Wohngebiete orientieren sich unter Berücksichtigung ökologischer und klimatischer Belange am landschafts- und siedlungsstrukturellen Bestand, um so auch die Qualitäten der Stadt zu sichern und zu fördern (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010a). Im Bebauungsplan kann durch die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise, überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der bauliche Anlagen dem Grundsatz einer dichten Bebauung, die auch klimabezogene Aspekte berücksichtigt, Rechnung getragen werden. Der Bebauungsplan der Gemeinde Seubersdorf „Freihausen I“ (vgl. Abb. 16) mit integrierter Grünordnung (Gemeinde Seubersdorf 2006) listet beispielsweise die verschiedenen Schutzgüter auf (z. B. Natur- und Landschaftsschutz) und formuliert Ziele, die es im Rahmen der Bebauungsplanung zu berücksichtigen gilt. Ein wichtiges Ziel ist unter anderem, das typische Landschaftsbild und die Vielfalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen unterschiedlicher Größe und Nutzungsintensität zu erhalten; dies soll durch „angemessene Festsetzungen zur baulichen Nutzung und Gestaltung, Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche zur Ortsrandgestaltung“ erfolgen. Konkrete Festsetzungen sind unter anderem die Festsetzung versickerungsfähiger Befestigungen für Teilflächen der öffentlichen und privaten Erschließung, Festsetzung einer Mindestbegrünung der privaten Flächen oder Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche zur Ortsrandgestaltung. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Bauleitplanung werden beispielsweise auch in Form von Ökokonten ausgeglichen. So wurde beispielsweise in der Stadt Neumarkt im Rahmen der Einrichtung eines Ökokontos der gesamtstädtische Flächenbedarf zum Ausgleich anhand des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" ermittelt. Um den erforderlichen Ausgleichsflächenbedarf genauer abschätzen zu können, wurden ortsübliche Festsetzungen zur Gestaltung der Baugebiete und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft berücksichtigt. „Durch den Aufbau eines Ökokontos hat die Stadt Neumarkt i.d.OPf., basierend auf städtischen Flächen, den Nachweis als erste Kommune in Bayern erbracht, für die potenziellen Bauflächen der kommenden 15 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 29 / 48 Jahre notwendig werdende Ausgleichsflächen bereitstellen zu können, die in ein grünordnerisches Gesamtkonzept eingebunden sind“ (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2009f). Abb. 16 Bebauungsplan „Freihausen I“ der Gemeinde (http://www.seubersdorf.de/Beb-pl-frei-plan.pdf - Zugriff 08.02.2010) Seubersdorf 3.1.5 Fachplanungen Als Fachplanungen werden alle Planungsbereiche bezeichnet, die sich auf einzelne Fachaufgaben konzentrieren und – anders als die auch als Querschnittsplanung oder Gesamtplanung bezeichneten Planungsbereiche Landesplanung, Regionalplanung und Bauleitplanung – nicht alle räumlichen Nutzungsansprüche gleichermaßen behandeln. Æ Landwirtschaft Vorbereitende Fachplanungen in der Landwirtschaft sind beispielsweise Integrierte ländliche/regionale Entwicklungskonzepte auf gemeindlicher Ebene, verbindliche Fachplanungen auf Ebene des Landes sind so genannte Flurbereinigungspläne. So wurde für acht Gemeinden im Landkreis Neumarkt (Berg bei Neumarkt, Hohenfels, Lauterhofen, Lupburg, Parsberg, Pilsach, Seubersdorf und Velburg) (NM-ARGE 8) unter en- 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 30 / 48 ger Mitwirkung der Gemeinden und von Schlüsselpersonen ein Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK Neumarkt ArGe 8) erarbeitet. Ein wichtiges Handlungsfeld deckt den Themenbereich Landwirtschaft mit ab. Ein weiterer Zusammenschluss bildet das Aktionsbündnis Oberpfalz – Mittelfranken (AOM), dem Allersberg, Berngau, Burgthann, Deining, Freystadt, Mühlhausen, Postbauer-Heng, Pyrbaum und Sengenthal angehören. Diesen Gemeinden geht es z. B. darum, vom Nahtourismus aus der benachbarten Stadt Nürnberg zu profitieren. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz unterstützt dieses Aktionsbündnis bei der Erarbeitung eines mittelfristigen Konzeptes sowie bei der Umsetzung der Ziele durch Dorferneuerungen und Flurneuordnungen. Abbildung 17 gibt einen Überblick über die Vorhaben der Ländlichen Entwicklung im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. Hierzu zählen auch Maßnahmen der Flurbereinigung. Als Beispiel sei an dieser Stelle der Flurbereinigungsplan der Stadt Parsberg im Landkreis Neumarkt i.d.OPf., Teilnehmergemeinschaft Herrnried II, aufgeführt (vgl. Abb. 18). Abb. 17 Vorhaben der Ländlichen Entwicklung im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. (http://www.aleoberpfalz.bayern.de/projekte/levis/INDEX.HTML - Zugriff 08.02.2010) Æ Forstwirtschaft Die Waldfunktionsplanung spielt in Bayern für die Forstwirtschaft eine wichtige Rolle. Sie stellt für alle Wälder Bayerns die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen sowie ihre Bedeutung für die biologische Vielfalt dar, bewertet sie und zeigt Ziele und Maßnahmen auf, die zur Erfüllung der Funktionen und zum Erhalt der Biodiversität erforderlich sind. In einer Waldfunktionskarte werden neben den Waldflächen mit besonderer Bedeutung für einzelne Waldfunktionen auch die Topographie und amtlich geschützte Gebiete wie Bannwälder, Naturwaldreservate, Wasserschutzgebiete oder Naturschutzgebiete dargestellt. Waldfunktionspläne werden gemäß Art. 5 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) unter Beachtung der Ziele der Raumordnung als forstliche Fachplanung aufgestellt. 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 31 / 48 Abb. 18 Flurbereinigungsplan Teilnehmergemeinschaft Herrnried II, Stadt Parsberg, Landkreis Neumarkt i.d.OPf. (http://www.geodaten.landentwicklung.bayern.de/viewer.aspx?v= 686896, 08.02.2010) Æ Naturschutz Für den Naturschutz ist auf gemeindlicher Ebene die Landschaftsplanung als vorbereitende Fachplanung von Bedeutung. Daneben zählen Gewässerentwicklungspläne oder Pflegeund Entwicklungspläne (PEPL) zu den Fachplanungen auf Ebene des Naturschutzes. Landschaftspläne sind nach § 16 des Bundesnaturschutzgesetzes rechtlich festgelegt. Ein Landschaftsplan beinhaltet üblicherweise Zielsetzungen für Freiflächen in den Ortslagen (z. B. Zweckbestimmungen für Brachflächen), Ausdehnung und Grenzen der Siedlungstätigkeit, Entwicklungsziele für Natur und Landschaft (z. B. Vorschläge für Ausgleichsflächen, Wanderwege, Bepflanzungsmaßnahmen), besonders erhaltenswerte Teile von Natur und Landschaft (z. B. Vorrangflächen für Naturschutz), besondere Festsetzungen für forstliche Nutzungen (z. B. Wiederaufforstungsflächen). Ziele der Landschaftsplanung sind z. B. Biotopschutz und Biotopentwicklung, Freiraumschutz und Bodenschutz, Verbesserung des Landschaftsbildes, Ausbau für die naturnahe Erholung, Klimaverbesserung und Immissionsschutz. Nach Art. 3 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz werden neben den örtlichen Landschaftsplänen als Bestandteile der Flächennutzungspläne auch Grünordnungspläne als Bestandteile der Bebauungspläne erstellt. Der Landschaftsplan der Stadt Neumarkt i.d.OPf. trifft z. B. Aussagen zu den Flächen, die von Bebauung freigehalten werden sollen. Damit wird dokumentiert, an welchen Stellen des Stadtgebietes und über welche Grenzen hinaus eine Siedlungserweiterung durch Bebauung nicht fortgeführt werden sollte. Die wesentlichen Ziele von Bebauung freizuhaltender Flächen sind: Schutz von Biotopen, Klima und Landschaft, Erhalt von Grünzäsuren, Erhalt der Talräume, Optimierung der Fließgewässer und deren Begleitstrukturen, Schaffung eines Grünzugsystems, Erhalt von Frischluftschneisen. „Mit dem Landschaftsplan konnte damit neben einer umweltgerechten Siedlungsentwicklung auch eine klare, zusammenhängende Freiflächenentwicklung gesichert werden“ (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010b). Bezüglich des Naturschutzes sieht der Landschaftsplan eine Zunahme der Naturschutzgebiete um 80 % von 63 ha auf 113 ha vor, bei den Landschaftsschutzgebieten eine Erhöhung um 40 % von 2.039 ha auf 2.877 ha (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010b). Der Landschaftsplan der Gemeinde Seubersdorf im Landkreis Neumarkt (vgl. Abb. 19) enthält Aussagen und Zielformulierungen, die vor allem den Naturschutz betreffen, z. B. vorgeschlagene Schutzgebiete, Biotopverbundsystem, Grün- und Freiflächenkonzept und Landschaftsbild. Daneben wird auch die Land- und Forstwirtschaft an- 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 32 / 48 gesprochen (z. B. standortgerechte Feuchtwaldbestockung, Erstaufforstung, Erhalt von Waldflächen usw.). Im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan heißt es, dass durch die Planung unter anderem eine Verbesserung der Lebensbedingungen für seltene Arten bei Umsetzung der Ziele sowie Verbesserungen des naturraumtypischen Landschaftsbildes bei Umsetzung der Ziele zu erwarten sind (Bartsch 2006a, 2006b). Abb. 19 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der (http://www.seubersdorf.de/Planteil_West.pdf - Zugriff 08.02.2010) Gemeinde Seubersdorf Pflege- und Entwicklungspläne (PEPL) als weitere Fachplanung im Bereich des Naturschutzes umfassen Festlegungen zur Pflege und Entwicklung (Biotopmanagement) von Schutzgebieten oder schützenswerten Landschaftsteilen nach dem Naturschutzgesetz. Ein PEPL ist als nicht rechtsverbindlicher Plan ein Umsetzungsvorschlag. Ziel ist zum einen die Erhaltung der im Gebiet typischen Pflanzen- und Tierbestände, besonders gefährdeter Arten 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 33 / 48 sowie zum anderen der Schutz, die Verbesserung und Sanierung ihrer Lebensräume und die Wiederherstellung der Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft. Æ Tourismus Im Bereich Tourismus existieren keine expliziten Fachplanungen, vereinzelt werden Tourismuskonzepte als informelle Planungen erstellt. 3.2 Informelle Instrumente der Raumplanung Auf regionaler und kommunaler Ebene wurden im Rahmen informeller Planungen in den vergangenen Jahren verschiedene Konzepte und Gutachten erarbeitet, die im Folgenden aufgelistet werden. 3.2.1 Regionale Ebene / Landkreisebene Das Regionale Entwicklungskonzept des Landkreises Neumarkt aus dem Jahre 2007 ist eine Strategie, das aufbauend auf Leitbildformulierungen Entwicklungsziele und konkrete Handlungsfelder definiert (Lokale Aktionsgruppe REGINA-Neumarkt 2007a). Für den Themenschwerpunkt Land- und Forstwirtschaft ist vor allem das Entwicklungsziel „Eine „regionale Agrarverantwortung“ sorgt für eine integrierte ländliche Entwicklung“ relevant. Hier sollen regionale Kräfte gebündelt und auf lokaler sowie regionaler Ebene versucht werden, neue und innovative Einkommensmöglichkeiten für Land- und Forstbetriebe zu finden und damit auch zur Absicherung der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen. Themen sind vor allem Regionalvermarktung und Diversifizierungsmaßnahmen, aber auch neue Aspekte wie regionale Selbstorganisation der Milcherzeuger oder die Inwertsetzung der nichtagrarischen Leistungen der bäuerlichen Landwirtschaft sind von Bedeutung. Ein weiteres Entwicklungsziel lautet: „Regionale Wirtschaftskreisläufe: Wir wollen unsere Wertschöpfung selbst behalten.“ In diesem Zusammenhang sollen beispielsweise lokale und regionale Potenziale besser genutzt oder der Ausbau von Kooperationen und damit Synergieeffekte besser ausgeschöpft werden. Zu nennen ist das Kundenbindungssystem „Regionaldo“, allerdings „stellt die Einbindung der Land- und Forstwirtschaft und ihre Beteiligung an regionalen Wertschöpfungsketten weiterhin eine große Herausforderung dar“ (Lokale Aktionsgruppe REGINA-Neumarkt 2007a: 24). Der Themenbereich Naturschutz wird im Wesentlichen durch folgendes Entwicklungsziel dargestellt: „Die Kulturlandschaft als Trägerin von Eigenart, Vielfalt und Schönheit soll erhalten und die natürlichen Ressourcen zur Erhaltung der Lebensgrundlagen sollen gesichert werden.“ Dabei soll vor allem die noch vorhandene Vielfalt erhalten werden, auch vor dem Hintergrund des fragilen Naturraums mit seinen begrenzten Bodenqualitäten und einem sensiblen Wasserhaushalt. Hierzu existieren bereits auf praktischer Ebene verschiedene Initiativen und Projekte, wie das Kooperationsvorhaben Grundwasserschutz, das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Labertäler oder das Projekt Nepomuk. Weitere Vereine und Verbände, die sich mit dem Thema auseinandersetzten, sind die Obst- und Gartenbauvereine, Landschaftspflegeverband Neumarkt oder der Bund Naturschutz. Auch der Bereich Tourismus findet sich in dem Entwicklungsziel „Die Kulturlandschaft als Trägerin von Eigenart, Vielfalt und Schönheit soll erhalten und die natürlichen Ressourcen zur Erhaltung der Lebensgrundlagen sollen gesichert werden“ wieder. Zum Erhalt der Identität im ländlichen Raum gilt es nach Aussagen des Regionalen Entwicklungskonzeptes, die vorhandenen Organisationen und Initiativen zu unterstützen und mit Kooperationsprojekten die touristischen Attraktionen und regionalen Akteure zu stärken (Lokale Aktionsgruppe REGINA-Neumarkt 2007a: 30). Die Bayern Arche des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit unterstützt Projekte zum Erhalt der Artenvielfalt und Lebensräume. Der Landkreis Neumarkt zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich hohe Biotopdichte aus. In der Fränkischen Alb 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 34 / 48 – vor allem auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels, im Tal der Weißen und Schwarzen Laaber und entlang des Altmühltals – sind in erster Linie Kalkmagerrasen wertbestimmend, in den Flugsandgebieten südlich Neumarkt vor allem Magerrasen auf Sand. Aber auch die Fließgewässer und Talauen mit Feucht- und Nasswiesen sind Lebensraum vieler seltener Pflanzen und Tiere. Abbildung 20 gibt einen Überblick über die Schutzgebiete im Landkreis Neumarkt. Abb. 20 Schutzgebiete im Landkreis Neumarkt (http://www.arche.bayern.de/regional/neumarkt/ pic/neumarkt_id_opf.jpg - Zugriff 08.02.2010) 3.2.2 Gemeindliche Ebene Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Neumarkt aus dem Jahr 2008 formuliert Leitbilder für die zukünftige Stadtentwicklung Neumarkts und gibt eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des Stadtleitbildes. Konkret bezogen auf den Themenbereich Klimaschutz und Klimaanpassung kommt das Leitbild „Global denken – lokal handeln“ zum Tragen: Die Stadt Neumarkt hatte dazu bereits im Jahr 2007 wichtige Grundlagen für einen Klimaschutz geschaffen, indem sie den Beitritt zum Klimabündnis beschlossen und darüber hinaus ein eigenes Referat für den Klimaschutz geschaffen hatte. Insgesamt wird in dem Bericht unterstrichen, dass Klimaschutz ein ganzheitliches Thema ist, das verschiedene Akteure involvieren muss und Einzelprojekte wie Energiemanagement für städtische Gebäude, Errichtung von Fotovoltaikanlagen oder Beratungsangebote zum Energiesparen in ein Gesamtkonzept eingebunden werden müssen. Eine Bürgerbefragung zur Zufriedenheit mit dem kommunalen Klimaschutz zeigte darüber hinaus, dass über die Hälfte der befragten Bürger weniger zufrieden bis unzufrieden waren, was auf weiteren Handlungsbedarf aus Sicht der Bürger schließen lässt. Das Thema Land- und Forstwirtschaft findet sich unter anderem unter dem Leitbild „Neumarkt – Stadt- 3. Pläne und Rechtsvorschriften Seite 35 / 48 struktur nachhaltig entwickeln.“ Neben dem städtischen Bereich wird auch der weitaus größere Teil angesprochen, der ländlich geprägt ist. Dabei geht es unter anderem darum, das Bewusstsein für die ländlich und natürlich geprägten Bereiche zu schärfen und insgesamt für einen strukturellen Ausgleich zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zu sorgen. Das Leitbild „Mit der Natur im Einklang leben“ verbindet unterschiedliche Aspekte. Neben der Sicherung und dem Schutz von Ressourcen ist die Stadt auch als Naherholungsraum weiter auszubauen. Dabei spielen Naturschutzmaßnahmen eine wichtige Rolle, dessen Basis der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan darstellt. 3.2.3 Weitere Planungen Die Biotopkartierung auf Ebene des Freistaats Bayern liefert ebenfalls wichtige Grundlagen für den Naturschutz und trägt dadurch wesentlich zur Erhaltung der ökologisch wertvollen Landschaftsbestandteile bei. Daneben existiert eine Artenschutzkartierung Bayern, die faunistische und floristische Daten für die Naturschutzpraxis enthält. 3.3 Zusammenfassung Im formellen Bereich existieren verschiedene Programme und Pläne, die sich intensiv mit dem Themenfeld Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus auseinandersetzen. Im Regionalplan finden sich allerdings insgesamt weniger Hinweise als auf Ebene der Landesplanung. Im informellen Bereich existieren insgesamt vor allem projektbezogene Planungen und Initiativen. 4. Regionale Anpassungsstrategien Seite 36 / 48 4 Regionale Anpassungsstrategien im Bereich Landund Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus für die Modellregion Landkreis Neumarkt Hinweis: Dieses Kapitel wird erst zum 2. Workshop im Sommer 2010 erarbeitet. 4.1 Erkenntnisse aus der regionalen Befragung 4.2 Regionale Anpassungsmöglichkeiten 4.3 Empfehlungen für den regionalen Planungsverband 4.4 Empfehlungen für den Landkreis Neumarkt 4.5 Empfehlungen für die Kommunen 5. Anhang Seite 37 / 48 5 Anhang 5.1 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3 Abb. 4 Abb. 5 Abb. 6 Abb. 7 Abb. 8 Abb. 9 Abb. 10 Abb. 11 Abb. 12 Abb. 13 Abb. 14 Abb. 15 Abb. 16 Lufttemperatur (Jahresmittelwerte) in Deutschland 1891 bis 2008, (DWD 2008, http://www.anpassung.net/nn_701050/DE/Fachinformationen/Klimaaen derung/beobachtet/beobachtet__node.html?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010) ..................................................................................................... 4 SRES-Szenarien (SRES - Special Report on Emissions Scenarios) der globalen Treibhausgasemissionen bis 2100 (links) sowie Beobachtungsdaten 1900-2000 und SRES-basierte Szenarien der globalen Erwärmung 2000-2100 (rechts). Die farbigen Balken rechts außen geben für jedes illustrative SRES-Emissionsszenario die Bandbreite der Unsicherheit aufgrund der Verwendung verschiedener Klimamodelle an (Walkenhorst; Stock 2009, nach IPCC 2007b, Abb. SPM.5, nach)................................................................................................... 5 Änderung der Jahresmitteltemperatur (DWD 2009) ....................................... 6 Änderung des mittleren Sommerniederschlags (DWD 2009) ......................... 7 Änderung des mittleren Winterniederschlags (DWD 2009) ............................. 7 Gliederung Deutschlands in Naturräume (Zebisch et al. 2005, BFN 2005) ............................................................................................................... 8 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 5, WETTREG_2006) ......................................................................................... 10 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperaturen (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, WETTREG_2003) ......................................................................................... 10 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo) (KLIWA 2006) ................................................................................................ 11 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo) (KLIWA 2006) ................................................................................................ 11 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MR=WETTREG) (KLIWA 2006) .................................................................... 11 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MR=WETTREG) (KLIWA 2006) .................................................................... 12 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR) (KLIWA 2006) ................................................................................................ 12 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR) (KLIWA 2006) ................................................................................................ 12 Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete in der Region Regensburg ................................................................................................... 27 Bebauungsplan „Freihausen I“ der Gemeinde Seubersdorf.......................... 29 5. Anhang Abb. 17 Abb. 18 Abb. 19 Abb. 20 Seite 38 / 48 Vorhaben der Ländlichen Entwicklung im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. (vgl. http://www.aleoberpfalz.bayern.de/projekte/levis/INDEX.HTML, 08.02.2010) ................ 30 Flurbereinigungsplan Teilnehmergemeinschaft Herrnried II, Stadt Parsberg, Landkreis Neumarkt i.d.OPf. (vgl. http://www.geodaten.landentwicklung.bayern.de/viewer.aspx?v= 686896, 08.02.2010) ..................................................................................... 31 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Gemeinde Seubersdorf ....... 32 Schutzgebiete im Landkreis Neumarkt.......................................................... 34 5.2 Tabellenverzeichnis Tab. 1 Tab. 2 Zusammenfassende Darstellung der Empfindlichkeit (Vulnerabilität) gegenüber dem Globalen Wandel (insb. Klimawandel) in Deutschland (ohne Maßnahmen) ......................................................................................... 9 Übersicht über Ergebnisse von Klimaszenarien für den Landkreis Neumarkt i.d.OPf., basierend auf dem globalem Modell ECHAM 4 und drei verschiedenen regionalen Modellen: Modell REMO vom MaxPlanck-Institut für Meteorologie (MPI), Modell WETTREG von MeteoResearch (MR) und Modell STAR vom Potsdamer Institut für Klimaforschung (PIK); Zeitreihen 2021-2050 im Vergleich zu 19712000 .............................................................................................................. 13 5. Anhang Seite 39 / 48 5.3 Literaturverzeichnis ARGE Monitoring PV-Anlagen (2007): Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen, Hannover, S. 52, [http://www.erneuerbareenergien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/pv_leitfaden.pdf, Zugriff 12.01.2010]. Bartsch, B. 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Climate Change 08/05, Dessau, [http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/dateien/2947.htm. Zugriff am 05.01.2010]. 5.4 Internetseiten Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, [http://www.arche.bayern.de/regional/neumarkt/pic/neumarkt_id_opf.jpg, Zugriff 08.02.2010] BBSR - Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, [http://www.bbsr.bund.de/cln_016/BBSR/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true , Zugriff 13.01.2010] BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, [http://www.bmu.de/allgemein/aktuell/160.php, Zugriff 15.01.2010] BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung http://www.bmvbs.de/, Zugriff 15.01.2010] DStGB - Deutscher Städte- und Gemeindebund, [http://www.dstgb.de/homepage/kommunalreport/archiv2002/newsitem00393/index.htm l, Zugriff 08.01.2010] Energiebüro Neumarkt, [http://www.energiebuero-neumarkt.de, Zugriff 07.01.2010] Gemeinde Seubersdorf, [http://www.seubersdorf.de/Beb-pl-frei-plan.pdf, Zugriff 08.02.2010] Gemeinde Seubersdorf, [http://www.seubersdorf.de/Planteil_West.pdf, Zugriff 08.02.2010] Regionale Innovations-Agentur REGINA GmbH, [http://www.regina-nm.de, Zugriff 12.09.2009] Regionaler Planungsverband Regensburg, [http://www.regionregensburg.de/reg_plan/regpl11/r11_lsg.htm - Zugriff 08.02.2010] UBA – Umweltbundesamt, [http://www.anpassung.net/cln_117/nn_700470/DE/Service/Glossar/glossar__node.htm l?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010] 5. Anhang Seite 43 / 48 5.5 Glossar Die folgenden Erläuterungen zu wichtigen technischen und fachlichen Begriffen und Abkürzungen rund um das Thema Klimafolgen und Anpassung basieren weitgehend auf dem deutschsprachigen Glossar des Kompetenzzentrums Klimafolgen und Anpassung (KomPass) des Umweltbundesamtes (http://www.anpassung.net/cln_117/nn_700474/DE/ Service/Glossar/glossar__node.html?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010). Diesem Glossar liegt wiederum der Synthesebericht des IPCC von 2007 „Klimaänderung 2007“ zugrunde. Für Begriffe, die nicht aus dem Glossar vom KomPass entnommen sind, werden die Quellen gesondert angegeben. Anpassung (Adaption) Anpassung (Adaption) in natürlichen oder anthropogenen (menschlichen) Systemen, die als Reaktion auf gegenwärtige oder zu erwartende Klimaänderungen oder deren Effekte Schaden bzw. Risiken mindern oder günstige Gelegenheiten bzw. Chancen nutzen. Es können verschiedene Arten von Anpassungen unterschieden werden, darunter vorausschauende und reaktive, private und öffentliche, autonome und geplante Anpassung (in Anlehnung an IPCC Glossar 2001). Anpassungsfähigkeit Die Gesamtheit der Fähigkeiten, Ressourcen und Institutionen eines Landes oder einer Region, um wirksame Anpassungsmaßnahmen umzusetzen. Oder: Die Fähigkeit eines Systems, sich an Klimaänderungen (inklusive Klimavariabilität und Extreme) anzupassen, um potenzielle Schäden zu mildern, von Nutzen zu profitieren oder die Folgen zu bewältigen (Glossar IPCC 2001). Emissionsszenario Eine plausible Darstellung der zukünftigen Entwicklung der Emissionen von Substanzen, die möglicherweise strahlungswirksam sind (z.B. Treibhausgase, Aerosole), basierend auf einer kohärenten und in sich konsistenten Reihe von Annahmen über die zugrundeliegenden Kräfte (wie demographische und sozioökonomische Entwicklung oder Technologiewandel) und deren Schlüsselbeziehungen. Von Emissionsszenarien abgeleitete Konzentrationsszenarien werden als Vorgabe für die Berechnung von Klimaprojektionen mit Klimamodellen eingesetzt. IPCC (1992) präsentierte eine Reihe von Emissionsszenarien, die als Basis für die Klimaprojektionen in IPCC (1996) dienten. Diese Emissionsszenarien werden als die IS92Szenarien bezeichnet. Im IPCC-Sonderbericht zu Emissionsszenarien (Nakicenovic et al., 2000) wurden neue Emissionsszenarien — die sogenannten SRES-Szenarien — veröffentlicht. Einige dieser Szenarien wurden unter anderen als Basis für die Klimaprojektionen in IPCC (2001) und in diesem Bericht verwendet. Für die Bedeutung einiger mit diesen Szenarien verbundener Begriffe, siehe SRES-Szenarien. Extremes Wetterereignis Ein extremes Wetterereignis ist ein Ereignis, das an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Jahreszeit selten ist. Die Definitionen für “selten” variieren, aber ein extremes Wetterereignis wäre normalerweise so selten wie oder seltener als das 10- oder 90%-Perzentil der beobachteten Wahrscheinlichkeitsverteilung. Per Definition kann die Charakteristik von so genanntem “Extremwetter” absolut gesehen von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Einzelne Extremereignisse können nicht einfach und direkt der anthropogenen Klimaänderung zugeordnet werden, da immer eine begrenzte Chance besteht, dass das betreffende Ereignis natürlicherweise hätte auftreten können. Wenn ein Muster von extremem Wetter über eine bestimmte Zeitspanne, z.B. eine Saison, bestehen bleibt, kann es als “extremes Klimaereignis” klassiert werden, vor allem wenn es ein Mittel bzw. eine Summe aufweist, die seinerseits bzw. ihrerseits extrem ist (z.B. eine Dürre oder Starkniederschlag während einer ganzen Saison). 5. Anhang Seite 44 / 48 IPCC Intergovernmental Panel on Climate Change: Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimafragen. Wurde 1988 von der WMO eingerichtet, um über den aktuellen Forschungsstand auf dem Gebiet der Klimaforschung und der Klimafolgenforschung zu berichten. Untergliedert sich in drei Arbeitsgruppen. Arbeitsgruppe I befasst sich mit den naturwissenschaftlichen Aspekten des Klimasystems, Arbeitsgruppe II bewertet die Auswirkungen des Klimawandels für Natur und Gesellschaft und Arbeitsgruppe III konzentriert sich auf mögliche Strategien, die resultierenden Probleme zu lösen. Im Jahr 2001 wurde der dritte Bericht vorgelegt. Er skizziert die in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden Klimaänderungen und deren voraussichtlichen Folgen und bestätigt den inzwischen dominierenden Einfluss des Menschen auf das Klima (Küchler 2005, S. 98). Der vierte Bericht ist 2007 erschienen. Klima Klima im engen Sinn ist normalerweise definiert als das “Durchschnittswetter”, oder genauer als die statistische Beschreibung des Wetters in Form von Durchschnittswerten und der Variabilität relevanter Größen über eine Zeitspanne im Bereich von Monaten bis Tausenden von Jahren. Der klassische, von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) definierte Zeitraum sind 30 Jahre. Diese Größen sind meistens Oberflächenvariablen, wie Temperatur, Niederschlag und Wind. Klima im weiteren Sinn ist der Zustand des Klimasystems, einschließlich einer statistischen Beschreibung. Klimaänderung Klimaänderung bezieht sich auf jede Änderung des Klimas im Verlauf der Zeit, die aufgrund einer Änderung im Mittelwert oder im Schwankungsbereich seiner Eigenschaften identifiziert werden kann (z.B. mit Hilfe von statistischen Tests), und die über eine längere Periode von typischerweise Jahrzehnten oder noch länger andauert. Klimaänderung kann durch interne natürliche Schwankungen oder durch äußeren Antrieb oder durch andauernde anthropogene Veränderungen in der Zusammensetzung der Atmosphäre oder der Landnutzung zustande kommen. Es ist zu beachten, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) im Artikel 1 Klimaänderung definiert als “Änderungen des Klimas, die unmittelbar oder mittelbar auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen sind, welche die Zusammensetzung der Erdatmosphäre verändern, und die zu den über vergleichbare Zeiträume beobachteten natürlichen Klimaschwankungen hinzukommen.” Das UNFCCC unterscheidet also zwischen Klimaänderung verursacht durch die Veränderung der Zusammensetzung der Atmosphäre aufgrund menschlicher Aktivitäten und Klimavariabilität aufgrund natürlicher Ursachen. Klimamodell Eine numerische Darstellung des Klimasystems, die auf den physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften seiner Bestandteile, seinen Wechselwirkungen und Rückkopplungsprozessen basiert und alle oder einige seiner bekannten Eigenschaften berücksichtigt. Das Klimasystem kann von Modellen unterschiedlicher Komplexität dargestellt werden, d.h. für jeden Bestandteil oder eine Kombination von Bestandteilen kann ein Modellspektrum oder eine Modellhierarchie bestimmt werden, die sich in Aspekten unterscheidet wie der Anzahl der räumlichen Dimensionen, dem Ausmaß, in welchem physikalische, chemische oder biologische Prozesse explizit dargestellt werden, oder bis zu welchem Grad empirische Parametrisierungen verwendet werden. Gekoppelte allgemeine AtmosphärenOzean-Meereis-Zirkulationsmodelle (AOGCM) bieten eine Darstellung des Klimasystems, die sich nahe am umfassendsten Ende des derzeit vorhandenen Spektrums befindet. Es gibt eine Entwicklung in Richtung noch komplexerer Modelle mit interaktiver Chemie und Biologie. Klimamodelle werden als Forschungsinstrument verwendet, um das Klima zu untersuchen und zu simulieren, aber auch für operationelle Zwecke, einschließlich monatlicher, saisonaler und jahresübergreifender Klimaprognosen. 5. Anhang Seite 45 / 48 Klimaprognose Eine Klimaprognose oder Klimavorhersage ist das Resultat eines Versuchs, eine Schätzung der effektiven Entwicklung des Klimas in der Zukunft vorzunehmen, z.B. auf saisonaler, jahresübergreifender oder längerfristiger Zeitskala. Weil die zukünftige Entwicklung des Klimasystems stark von den Ausgangsbedingungen abhängen kann, bestehen solche Prognosen in der Regel aus Wahrscheinlichkeitsangaben. Siehe auch Klimaprojektion und Szenario. Klimaprojektion Eine Projektion der Reaktion des Klimasystems auf Emissions- oder Konzentrationsszenarien von Treibhausgasen, Aerosolen oder Strahlungsantriebs-Szenarien, häufig auf Klimamodellsimulationen basierend. Klimaprojektionen werden von Klimaprognosen unterschieden, um zu betonen, dass Klimaprojektionen von den verwendeten Emissions-/Konzentrationsbzw., Strahlungsantriebs-Szenarien abhängen, die auf Annahmen z.B. über zukünftige gesellschaftliche und technologische Entwicklungen beruhen, die nur eventuell verwirklicht werden und deshalb mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind. Klimasensitivität In den Berichten des IPCC bezieht sich die (Gleichgewichts-)Klimasensitivität auf die (Gleichgewichts-) Änderung der globalen mittleren Erdoberflächentemperatur als Folge einer Verdoppelung der atmosphärischen CO2-Äquivalent-Konzentration. Aufgrund von rechenbedingten Einschränkungen wird die Gleichgewichts-Klimasensitivität in einem Klimamodell gewöhnlich abgeschätzt, indem ein atmosphärisches allgemeines Zirkulationsmodell mit einem Mischungsschicht-Ozeanmodell gekoppelt wird, da die Gleichgewichts-Klimasensitivität hauptsächlich durch atmosphärische Prozesse bestimmt wird. Effiziente Modelle können mit einem dynamischen Ozean bis zum Gleichgewicht betrieben werden. Die effektive Klimasensitivität ist eine damit verbundene Größe, welche die Bedingung des Gleichgewichts umgeht. Sie wird mit Modellberechnungen evaluiert, die nicht-Gleichgewichts-Bedingungen entwickeln. Sie ist ein Maß für die Stärke der Rückkopplungen zu einer bestimmten Zeit und kann aufgrund der Veränderungen der Einflussfaktoren und des Klimazustandes variieren. Der Klimasensitivitätsparameter (Einheit: ºC (Wm-2)-1) bezieht sich auf die Gleichgewichtsänderung des Jahresmittels der Erdoberflächentemperatur aufgrund einer Änderung des Strahlungsantriebs um eine Einheit. Die Übergangs-Klimareaktion ist die Änderung der globalen Erdoberflächentemperatur, gemittelt über eine 20-Jahr-Periode, zentriert auf den Zeitpunkt der Verdopplung des atmosphärischen Kohlendioxids, d.h. im Jahr 70 in einem Experiment mit einem 1%-pro-Jahr-Anstieg des Kohlendioxid-Äquivalents mit einem globalen gekoppelten Klimamodell. Sie ist ein Maß für die Stärke und Geschwindigkeit der Reaktion der Erdoberflächentemperatur auf den Antrieb durch Treibhausgase. Klimasystem Das Klimasystem ist ein höchst komplexes System, das aus fünf Hauptbestandteilen besteht: der Atmosphäre, der Hydrosphäre, der Kryosphäre, der Landoberfläche und der Biosphäre sowie den Wechselbeziehungen zwischen diesen Bestandteilen. Das Klimasystem verändert sich über die Zeit unter dem Einfluss seiner eigenen inneren Dynamik und durch externe Kräfte wie Vulkanausbrüche, solare Schwankungen und anthropogene Einflüsse wie die Änderung der Zusammensetzung der Atmosphäre und der Landnutzung. Klimavariabilität Klimavariabilität bezieht sich auf Schwankungen des mittleren Zustandes und anderer statistischer Größen (wie Standardabweichungen, Vorkommen von Extremerscheinungen, etc.) des Klimas auf allen zeitlichen und räumlichen Skalen, die über einzelne Wetterereignisse hinausgehen. Die Variabilität kann durch natürliche interne Prozesse innerhalb des Klimasystems (interne Variabilität) oder durch natürliche oder anthropogene äußere Einflüsse (externe Variabilität) begründet sein. Siehe auch Klimaänderung. 5. Anhang Seite 46 / 48 Klimavariable Klimavariable sind Tageswerte von Maximumtemperatur [°C], Mitteltemperatur [°C], Minimumtemperatur [°C] sowie Tagessummen des Niederschlages [mm], relative Feuchte im Tagesmittel [%], Luftdruck im Tagesmittel [hPa], Taupunkt im Tagesmittel [°C], tägliche Sonnenscheindauer [Std], Tagesmittel des Bedeckungsgrades [/8], Globalstrahlung und Tagesmittel der Windstärke [Bfd]. Klimawirkung Klimawirkung: das Resultat einer kausalen Wirkungskette, an deren Anfang die Veränderungen bestimmter Klimavariablen als Ursache stehen, deren Folge ökonomische, ökologische und soziale Auswirkungen in den betroffenen Bereichen sind. Eine spezifische Klimawirkung wird durch einen oder mehrere Indikatoren beschrieben, bei denen die Klimavariablen mit weiteren, nichtklimatischen Wirkfaktoren in der Wirkungskette zur Ermittlung der Auswirkungen verknüpft werden. Bei diesen Wirkfaktoren handelt es sich um raumbezogene Geobasisund Geofachdaten. No-regret-Strategie No-regret-Strategien bzw. -Ansätze beschreiben effektive und kostengünstige Maßnahmen, die langfristig wirken und an sich verändernde Bedingungen anpassbar sind, so dass ihre Durchführung bei unvorhergesehenen Bedingungen in der Zukunft nicht bedauert werden muss (verändert nach Stemplewski 2008 und Roth 2008). Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) Das Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) wurde 1997 an der dritten Vertragsstaatenkonferenz (COP) zum UNFCCC in Kyoto, Japan, angenommen. Es enthält rechtlich bindende Verpflichtungen in Ergänzung zu denjenigen im UNFCCC. Länder, die in Anhang B des Protokolls aufgeführt sind (die meisten OECD-Staaten und Schwellenländer), vereinbarten eine Reduktion ihrer anthropogenen Treibhausgas-Emissionen (Kohlendioxid, Methan, Lachgas, Schwefelhexafluorid, Fluorkohlenwasserstoffe und Perfluorkohlenstoffe) um mindestens 5% unter den Stand von 1990 innerhalb des Verpflichtungszeitraums von 2008 bis 2012. Das Kyoto-Protokoll ist am 16. Februar 2005 in Kraft getreten. Räumliche und zeitliche Skalen Räumliche und zeitliche Skalen Das Klima kann in einem weiten Spektrum von räumlichen und zeitlichen Skalen schwanken. Räumliche Skalen variieren von lokal (weniger als 100.000 km2) über regional (100.000 bis 10 Mio. km2) bis zu kontinental (10 bis 100 Mio. km2). Zeiträume variieren von saisonal bis zu geologisch (Hunderte von Millionen Jahren). Redundanz (Mehrfachversorgung/-sicherung) Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, nach der besonders wichtige Bausteine der Infrastruktur (sog. kritische Infrastrukturen) mehrfach bereitgestellt werden, um im Falle von Störungen oder Ausfällen einer Versorgungskette die erforderlichen Funktionen über einen zweiten funktionsgleichen Versorgungsstrang sicherzustellen (z.B. Stromversorgung eines Ortes über zwei getrennt verlaufende Leitungen oder Erschließung von kritischen Infrastrukturen über zwei getrennte Wege) (eigene Definition). Referenzwert oder –szenario Bezugsgröße für messbare Größen, an der ein alternatives Ergebnis gemessen werden kann, z.B. die Verwendung eines Szenarios ohne Intervention als Referenz für die Analyse von Interventionsszenarien. 5. Anhang Seite 47 / 48 Region Eine Region ist ein durch spezifische geographische und klimatologische Strukturen charakterisiertes Gebiet. Das Klima einer Region wird durch regionale und lokale Antriebskräfte beeinflusst, wie Topographie, Landnutzungseigenschaften, Seen, etc. sowie Einflüsse anderer weiter entfernter Regionen. Resilienz (Widerstandsfähigkeit/Robustheit) Gegenüber Klimaänderungen resiliente, also widerstandsfähige bzw. robuste Strukturen (z.B. Siedlungsstruktur, Infrastruktur, Landnutzungsstruktur) werden durch die Auswirkungen der Klimaänderungen nicht nachhaltig gestört (eigene Definition). SRES-Szenarien SRES-Szenarien sind Emissionsszenarien, die von Nakicenovic und Swart (2000) entwickelt wurden und die unter anderem als Basis für die Klimaprojektionen in diesem Bericht verwendet wurden. Folgende Begriffe sind für ein besseres Verständnis der Struktur und des Gebrauchs der SRES-Szenarien wichtig: - Szenarienfamilie: Szenarien, die von einer ähnlichen demographischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und den technologischen Wandel betreffenden Modellgeschichte ausgehen. Das SRES-Szenarienset umfasst vier Szenarienfamilien: A1, A2, B1 und B2. - Illustratives Szenario: Ein Szenario, das eine der sechs Szenariengruppen, die in der Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger von Nakicenovic und Swart (2000) aufgeführt sind, veranschaulicht. Sie schliessen vier revidierte Musterszenarien für die Szenariengruppen A1B, A2, B1, B2 und zwei zusätzliche Szenarien für die Gruppen A1FI und A1T ein. Alle Szenariengruppen sind gleich stichhaltig. - Musterszenarien: Ein Szenario, das ursprünglich als Entwurf auf der SRES-Website veröffentlicht war, um eine gegebene Szenarienfamilie zu repräsentieren. Die Auswahl der Musterszenarien basierte auf Eigenschaften von spezifischen Modellen und auf der Entscheidung, welche der ursprünglichen Quantifizierungen die Modellgeschichte am besten widerspiegelte. Musterszenarien sind nicht wahrscheinlicher als andere Szenarien, aber das SRES-Autorenteam erachtet sie als geeignet, um eine bestimmte Modellgeschichte zu veranschaulichen. Sie sind in revidierter Form in Nakicenovic et al. (2000) eingefügt. Diese Szenarien wurden den strengsten Prüfungen unterzogen, sowohl vom Autorenteam wie auch durch den offenen SRES-Prozess. Auch für die anderen zwei Szenariengruppen wurden zur Veranschaulichung Szenarien ausgewählt. - Modellgeschichte: Eine erzählende Beschreibung eines Szenarios (oder einer Szenarienfamilie), die dessen Haupteigenschaften und die Zusammenhänge zwischen den Haupteinflussfaktoren und deren Entwicklungsdynamik hervorhebt. Städtische Wärmeinsel Die relative Wärme einer Stadt im Vergleich mit dem umliegenden ländlichen Gebiet, verbunden mit Änderungen im Abfluss, Auswirkungen der Betonwüste auf die Wärmespeicherung, Veränderungen der Oberflächen-Albedo, Änderungen der Verschmutzung und der Aerosole, usw. Szenario Eine plausible und häufig vereinfachte Beschreibung, wie die Zukunft sich gestalten könnte, basierend auf einer kohärenten und in sich konsistenten Reihe von Annahmen betreffend der treibenden Kräfte und wichtigsten Zusammenhänge. Szenarien können von Projektionen abgeleitet sein, beruhen aber oft auf zusätzlichen Informationen aus anderen Quellen, manchmal kombiniert mit einer Modellgeschichte. Siehe auch Emissionsszenario, SRESSzenarien. Treibhauseffekt Treibhausgase absorbieren thermische Infrarotstrahlung, die von der Erdoberfläche, von der Atmosphäre selber durch die gleichen Gase und durch Wolken ausgestrahlt wird. Atmosphärische Strahlung wird auf alle Seiten emittiert, einschließlich gegen unten zur Erdoberfläche. 5. Anhang Seite 48 / 48 Auf diese Weise fangen die Treibhausgase Wärme im Oberflächen-Troposphären-System ein. Dies wird der “natürliche Treibhauseffekt” genannt. Die thermische Infrarotstrahlung in der Troposphäre hängt stark von der Temperatur der Atmosphäre in der Höhe ab, in der sie ausgestrahlt wird. In der Troposphäre nimmt die Temperatur allgemein mit der Höhe ab. Tatsächlich stammt die in den Weltraum ausgestrahlte Infrarotstrahlung aus einer Höhe mit einer Temperatur von durchschnittlich -19°C, im Gleichgewicht mit der einfallenden NettoSonnenstrahlung, während die Erdoberfläche auf einer viel höheren Temperatur von durchschnittlich 14°C gehalten wird. Eine Zunahme der Treibhausgaskonzentration führt zu einer zunehmenden Undurchlässigkeit der Atmosphäre für Infrarot und somit zu einer Abstrahlung in den Weltraum aus größerer Höhe bei tieferer Temperatur. Dies verursacht einen Strahlungsantrieb, der zu einer Verstärkung des Treibhauseffektes führt, dem so genannten “erhöhten Treibhauseffekt”. Treibhausgas Treibhausgase sind diejenigen gasförmigen Bestandteile in der Atmosphäre, sowohl natürlichen wie anthropogenen Ursprungs, welche die Strahlung in denjenigen spezifischen Wellenlängen innerhalb des Spektrums der thermischen Infrarotstrahlung absorbieren und wieder ausstrahlen, die von der Erdoberfläche, der Atmosphäre selber und den Wolken abgestrahlt wird. Diese Eigenschaft verursacht den Treibhauseffekt. Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und Ozon (O3) sind die Haupttreibhausgase in der Erdatmosphäre. Außerdem gibt es eine Anzahl von ausschließlich vom Menschen produzierten Treibhausgasen in der Atmosphäre, wie die Halogenkohlenwasserstoffe und andere chlor- und bromhaltige Substanzen, die im Montreal-Protokoll behandelt werden. Neben CO2, N2O, und CH4 befasst sich das Kyoto-Protokoll mit den Treibhausgasen Schwefelhexafluorid (SF6), Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs) und Perfluorkohlenstoffe (PFCs). Unsicherheit Ein Ausdruck für das Ausmaß, in dem ein Wert ungewiss ist (z.B. der zukünftige Zustand des Klimasystems). Unsicherheit entsteht durch einen Mangel an Information oder durch Meinungsverschiedenheiten darüber, was bekannt ist oder überhaupt bekannt sein kann. Unsicherheit kann viele Quellen haben, von bezifferbaren Fehlern in Daten bis hin zu mehrdeutig formulierten Konzepten und Terminologien oder unsicheren Projektionen über menschliches Verhalten. Unsicherheit kann deshalb entweder quantitativ angegeben werden, z.B. durch eine Auswahl von berechneten Werten aus verschiedenen Modellen, oder durch qualitative Aussagen, die das Urteil eines Expertenteams wiedergeben (siehe Moss und Schneider, 2000; Manning et al., 2004). Siehe auch Wahrscheinlichkeit. Vulnerabilität (Empfindlichkeit/Verletzlichkeit) Besondere Empfindlichkeit bzw. Verletzlichkeit von zivilisatorischen Strukturen, Systemen und Institutionen gegenüber Auswirkungen des Klimawandels. Die Vulnerabilität wird durch die Gesamtheit der Indikatoren der Klimawirkungen bestimmt, mit denen spezifische klimatische Belastungen, damit verbundene potenzielle Auswirkungen sowie deren Verminderung durch das nutzbare Anpassungspotenzial beschrieben werden.