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Inhaltsverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis
0 Vorbemerkung ................................................................................................................. 3 1 Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien ..................... 4 1.1 1.2 1.3 1.4 2 Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland ........................................................ 5 Empfindliche (vulnerable) Bereiche in Bayern ............................................................ 10 Deutsche Anpassungsstrategie .................................................................................. 14 Anpassungsstrategie in Bayern .................................................................................. 14 Übergeordnete Strategien für den Bereich Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz,
Tourismus ...................................................................................................................... 16 2.1 Land- und Forstwirtschaft ........................................................................................... 16 Landwirtschaft ............................................................................................................................... 16 Wald‐ und Forstwirtschaft ............................................................................................................ 17 2.2 Naturschutz ................................................................................................................ 18 2.2.1 Arten‐ und Biotopschutz ............................................................................................................... 18 2.2.2 Boden‐ und Gewässerschutz / Georisiken .................................................................................... 19 2.3 Tourismus ................................................................................................................... 21 2.1.1 2.1.2 3 Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Land- und Forstwirtschaft,
Naturschutz, Tourismus ............................................................................................... 22 3.1 Formelle Instrumente der Raumplanung .................................................................... 23 Bundesraumordnung .................................................................................................................... 23 Landesplanung .............................................................................................................................. 24 Regionalplanung ............................................................................................................................ 26 Kommunale Bauleitplanung .......................................................................................................... 28 Fachplanungen .............................................................................................................................. 29 3.2 Informelle Instrumente der Raumplanung .................................................................. 33 3.2.1 Regionale Ebene / Landkreisebene ............................................................................................... 33 3.2.2 Gemeindliche Ebene ..................................................................................................................... 34 3.2.3 Weitere Planungen ........................................................................................................................ 35 3.3 Zusammenfassung ..................................................................................................... 35 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.1.5 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 Regionale Anpassungsstrategien im Bereich Land- und Forstwirtschaft,
Naturschutz und Tourismus für die Modellregion Landkreis Neumarkt .................. 36 Erkenntnisse aus der regionalen Befragung .............................................................. 36 Regionale Anpassungsmöglichkeiten ......................................................................... 36 Empfehlungen für den regionalen Planungsverband ................................................. 36 Empfehlungen für den Landkreis Neumarkt ............................................................... 36 Empfehlungen für die Kommunen .............................................................................. 36 Anhang ........................................................................................................................... 37 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................ 37 Tabellenverzeichnis .................................................................................................... 38 Literaturverzeichnis .................................................................................................... 39 Internetseiten .............................................................................................................. 42 Glossar ....................................................................................................................... 43 1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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0 Vorbemerkung
Im Rahmen des Modellvorhabens der Raumordnung (MORO) „Raumentwicklungsstrategien
zum Klimawandel“ (KLIMA MORO) werden in der Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.Opf.
raumplanerische Strategien und Maßnahmen zum Klimaschutz und insbesondere zur Anpassung an den Klimawandel für drei Themen- bzw. Handlungsbereiche entwickelt:
•
Siedlungs- und Infrastruktur, Bauwesen, Gesundheit
•
Energien
•
Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus
Hinzu kommt als vierter Handlungsbereich die Bewusstseinsbildung durch eine begleitende
Öffentlichkeitsarbeit.
Für die kreisangehörigen Kommunen und den Landkreis wird ein Handlungskonzept zur Anpassung an den Klimawandel erarbeitet. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben sollen in die weiteren Planungsprozesse auf Gemeinde- und Landkreisebene sowie bei der Fortschreibung des Regionalplans einfließen. Die Resilienz (Widerstandsfähigkeit/Robustheit) der regionalen Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur im Bezug
auf den Klimawandel soll durch eine erfolgreiche Planung und Umsetzung von Maßnahmen
mittelfristig deutlich verbessert werden. Weitergehende Informationen zu dem Forschungsvorhaben finden sich unter http://valentum.serveftp.net/neumarkt/.
Die Entwicklung der Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel findet in der Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.OPf. unter intensiver Beteiligung der in der Region verantwortlichen Akteure wie auch der interessierten Bürgerinnen und Bürger statt. Zu diesem kooperativen Ansatz gehört neben der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung
insbesondere die Durchführung von insgesamt neun Workshops während der Laufzeit des
Modellvorhabens. Zu jedem der drei oben genannten Themen- bzw. Handlungsbereiche
werden drei Workshops mit den interessierten Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft
und Bürgerschaft durchgeführt:
Der jeweils erste Workshop in den drei Bereichen dient der Erörterung der Aufgaben- und
Problemstellung und hat zum Ziel, den Untersuchungsrahmen für den weiteren Ablauf des
Forschungsvorhabens abzustecken und dabei insbesondere Schwerpunkte / Prioritäten für
die weiteren Forschungsarbeiten zu bestimmen.
Mit dieser Studie wird für diesen Zweck eine Diskussionsgrundlage vorlegt. Wesentliche
Aussagen dieser Studie werden zu Beginn des ersten Workshops von den Autoren vorgestellt.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Workshops wie auch der vorgesehenen Befragungen
ausgewählter Personen aus den interessierten bzw. betroffenen Kreisen (sog. „Stakeholder“)
wird diese Studie im Laufe des Forschungsvorhabens weiterentwickelt und insbesondere um
das Kapitel „Regionale Anpassungsstrategien“ ergänzt.
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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1 Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seit der Entstehung der Erde verändert sich das Klima ständig (Kropp 2009). Klimaveränderungen1 können jedoch unterschiedliche Ursachen haben. Neben natürlichen Faktoren kann
auch der Mensch das Klima beeinflussen. So kam die „Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe für Klimaveränderungen“ (Intergovernmental Panel on Climate Change, kurz:
IPCC), die den Stand der Wissenschaft im Auftrag der Vereinten Nationen zusammenfasst,
zu dem Schluss, dass die Erwärmung der Erdatmosphäre seit Beginn der Industrialisierung
(vgl. Abb. 1) hauptsächlich durch die Anreicherung von Treibhausgasen durch den Menschen hervorgerufen wird (IPCC 2007).
Dies rückgängig zu machen ist nicht mehr möglich, jedoch können Maßnahmen getroffen
werden, die einer anthropogen verursachten globalen Erwärmung entgegen wirken und mögliche Folgen abmindern oder ganz verhindern (Mitigation). Da diese Maßnahmen wahrscheinlich nicht ausreichen werden, sind Anpassungsmaßnahmen an die Folgen der Klimaveränderung zwingend notwendig geworden (Adaptation).
Abb. 1 Lufttemperatur (Jahresmittelwerte) in Deutschland 1891 bis 2008, (DWD 2008,
http://www.anpassung.net/nn_701050/DE/Fachinformationen/Klimaaenderung/beobachtet/beob
achtet__node.html?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010)
1
Der Begriff Klimaveränderung bezeichnet eine Veränderung des Klimas auf der Erde über einen
längeren Zeitraum.
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1.1 Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland
Seit Beginn des Jahres 2007 entwickelt der Deutsche Wetterdienst ein Verfahren zur langfristigen Vorhersage der Klimaentwicklung und ihrer Auswirkungen auf der regionalen bis
lokalen Skala. Im Rahmen des Projektes ZWEK (Zusammenstellung von WirkmodellEingangsdatensätzen für die Klimafolgenabschätzung) werden auf Basis eines globalen Klimamodells (ECHAM5-T63L31/MPI-OM) und vier Regionalmodellen die zukünftigen klimatischen Verhältnisse in Deutschland untersucht. Bei den vier Regionalmodellen handelt es
sich um zwei sog. dynamische Modelle (CLM vom DWD u.a. sowie REMO vom Max-PlanckInstitut für Meteorologie – MPI-M) und zwei sog. statistische Modelle (WETTREG von der
Firma MeteoResearch – MR sowie STAR vom Potsdamer Institut für Klimaforschung – PIK).
Verwendet wurde das Klimaszenario A1B, das geprägt ist von einer global orientierten Entwicklung mit starkem Wirtschaftswachstum und auf einer schnellen Einführung neuer und
effizienter Techniken (vgl. Abb. 2). Fossile und erneuerbare Energien werden gleichermaßen
genutzt. Der Bevölkerungszuwachs wird bis Mitte des 21. Jahrhunderts ansteigen, gefolgt
von einer Abnahme der Weltbevölkerung. Die CO2-Emissionen erfahren bis Mitte des 21.
Jahrhunderts noch einen leichten Anstieg, anschließend gehen diese bis zum Jahr 2100 bis
auf ca. 720 ppm leicht zurück (IPCC 2000).
Abb. 2 SRES-Szenarien (SRES - Special Report on Emissions Scenarios) der globalen Treibhausgasemissionen bis 2100 (links) sowie Beobachtungsdaten 1900-2000 und SRES-basierte
Szenarien der globalen Erwärmung 2000-2100 (rechts). Die farbigen Balken rechts außen geben
für jedes illustrative SRES-Emissionsszenario die Bandbreite der Unsicherheit aufgrund der
Verwendung verschiedener Klimamodelle an (Walkenhorst; Stock 2009, nach IPCC 2007b, Abb.
SPM.5, nach).
Die folgenden Karten zur Lufttemperatur- und Niederschlagsänderung (Abb. 1.3 bis Abb. 1.5)
fassen die getroffenen Aussagen zur klimatischen Belastung zusammen und geben einen
deutschlandweiten Überblick über die Ergebnisse der regionalen Klimamodelle REMO, CLM,
WETTREG und STAR (DWD 2009). Für das Modell STAR liegen allerdings nur Ergebnisse
bis zum Jahr 2055 vor. Ansonsten sind jeweils die Vergleichsperioden 2021-2050 zu 19712000 (oben) und 2071-2100 zu 1971-2000 (unten) angegeben.
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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In Abbildung 3 zeigen die Modelle bis zum Jahr 2050 eine um etwa 1 °C höhere mittlere jährliche Lufttemperatur, wobei das Ergebnis des Modells WETTREG insgesamt etwas unter,
dasjenige des Modells STAR insgesamt über diesem Wert liegt. Nach 100 Jahren hat sich
die Erwärmung deutlich verstärkt: im Norden steigt die mittlere jährliche Lufttemperatur um
etwa 2,5 °C (WETTREG) bis knapp 3 °C (REMO, CLM) an, im Süden um etwa 2,5 °C
(WETTREG) bis 3,5 °C (REMO, CLM). Während die regionalen Temperaturänderungen in
den Ergebnissen des Modells WETTREG keine allzu großen Unterschiede aufweisen, ist in
den entsprechenden Ergebnissen der Modelle REMO und CLM zu erkennen, dass die Temperaturänderungen insbesondere zum Ende des Jahrhunderts von Norden nach Süden hin
deutlich zunehmen.
Veränderung der
Jahresmitteltemperatur 2021-2050 zu
1971-2000
Veränderung der
Jahresmitteltemperatur 2071-2100 zu
1971-2000
Abb. 3
Änderung der Jahresmitteltemperatur (DWD 2009)
In Abbildung 4 ist zu erkennen, dass es im Sommer eine klare Tendenz zu geringeren mittleren Niederschlagshöhen gibt. Nur das Modell REMO zeigt vereinzelt eine geringe Zunahme.
Die Sommer werden bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts mehr oder weniger verbreitet um bis
zu 15 % - nach dem Modell STAR allerdings bereits um bis zu 25 % - trockener. Diese Tendenz setzt sich fort, so dass bis zum Ende dieses Jahrhunderts verbreitet ein Viertel weniger,
in einzelnen Regionen sogar bis zu 40 % weniger Niederschlag erwartet wird. Die Auswirkungen abnehmender Sommerniederschläge werden verstärkt durch ansteigende Sommertemperaturen, die wiederum zu einem erhöhten Wasserbedarf führen. Außerdem gibt es
Hinweise darauf, dass Starkniederschläge zunehmen werden, also ein zunehmender Teil der
Niederschlagshöhen innerhalb kurzer Zeit fallen wird. Als Folge daraus könnten zunehmend
häufigere und längere Dürreperioden auftreten (DWD 2009).
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Veränderung des
Sommerniederschlags 2021-2050
zu 1971-2000
Veränderung des
Sommerniederschlags 2071-2100
zu 1971-2000
Abb. 4
Änderung des mittleren Sommerniederschlags (DWD 2009)
In Abbildung 5 ist zu erkennen, dass im Winter eine Tendenz zu höheren mittleren Niederschlagshöhen vorherrscht, die insbesondere zum Ende dieses Jahrhunderts sehr deutlich
wird. Bis zur Mitte des Jahrhunderts ist dieser Trend nur im Modell WETTREG in dieser
Deutlichkeit zu erkennen; die anderen Modelle zeigen sogar einzelne Bereiche mit etwas
geringeren Niederschlägen. Für den Zeitraum 2071 bis 2100 werden dagegen nahezu überall deutlich höhere Niederschläge errechnet: nach REMO und CLM verbreitet bis zu 25 %,
nach WETTREG sogar bis zu 70 % mehr als im jüngst vergangenen Zeitraum 1971 bis
2000.
Veränderung des
Winterniederschlags
2021-2050 zu
1971-2000
Veränderung des
Winterniederschlags
2071-2100 zu
1971-2000
Abb. 5
Änderung des mittleren Winterniederschlags (DWD 2009)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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Der Klimawandel wirkt sich auf unterschiedlichste Bereiche aus, die in einem Gesamtkontext
betrachtet werden müssen. So wurden in einer Studie des Umweltbundesamtes bereits im
Jahr 2005 vulnerable2 (empfindliche) Bereiche getrennt nach unterschiedlichen Naturräumen
in Deutschland identifiziert Abbildung 6, die besonders anfällig gegenüber des Klimawandels
sind (Zebisch et al. 2005). In der folgenden Tabelle 1 sind die verschiedenen Bereiche hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit (Vulnerabilität) abgebildet. Dies sind neben der Wasserwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, die biologische Vielfalt (Biodiversität) und der Naturschutz, die Gesundheit, der Tourismus und der Verkehr.
Dabei zeigte sich, dass der Bereich „Hochwasser“ in allen Naturräumen in Deutschland als
hoch empfindlich (vulnerabel) einzustufen ist. Ähnlich ist im Bereich „Gesundheit“, von einer
hohen Empfindlichkeit (Vulnerabilität) gegenüber vektorübertragenen Krankheiten
(Krankenheiten, die durch wärmeliebende Fliegen, Mücken, Zecken etc. übertragen werden)
in fast allen Naturräumen auszugehen. Der Wintersporttourismus im Mittelgebirge und im
Alpenraum ist ebenfalls als hoch vulnerabel einzustufen.
Abb. 6
Gliederung Deutschlands in Naturräume (Zebisch et al. 2005, BFN 2005)
Diese Angaben beruhen auf Ergebnissen des vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
(PIK) koordinierten europäischen Verbundprojektes ATEM3 und basieren auf einem Satz
konsistenter, räumlich expliziter Szenarien des Globalen Wandels, einer Reihe von Ökosystemmodellen, Indikatoren für Ökosystemfunktionen sowie einem kontinuierlichen Dialog mit
Stakeholdern (Zebisch et al. 2005). Neuere Untersuchungen für ausgewählte Nutzungsarten
2
3
Unter Vulnerabilität gegenüber dem Klimawandel wird die Emfindlichkeit (gleichbedeutend mit
Verwundbarkeit bzw. Anfälligkeit) eines klimasensitiven Systems gegenüber klimatischen Veränderungen verstanden.
ATEAM – Advanced Terrestrial Ecosystem Analysis and Modelling (EU Project No. EVK2-200000075), www.pik-potsdam.de/ATEAM
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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konkretisieren diese Aussagen beispielsweise für unterschiedliche Wassernutzungen wie die
Wasserversorgung, Wasserkraft, Binnenschifffahrt und den ökologischen Gewässerzustand
(Scherzer et al. 2010).
Tab. 1 Zusammenfassende Darstellung der Empfindlichkeit (Vulnerabilität) gegenüber dem
Globalen Wandel (insb. Klimawandel) in Deutschland (ohne Maßnahmen)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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1.2 Empfindliche (vulnerable) Bereiche in Bayern
Seit dem Jahr 1998 betreiben die Länder Baden-Württemberg und Bayern sowie der Deutsche Wetterdienst und seit 2007 auch das Land Rheinland-Pfalz das gemeinsame Forschungsprojekt KLIWA (Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft).
Ziel des Projektes ist es, die künftige Entwicklung des Wasserhaushaltes zu bewerten, sich
daraus ergebene mögliche Gefahren und Risiken zu erkennen und zukunftsorientierte,
nachhaltige wasserwirtschaftliche Handlungsstrategien und –konzepte festzulegen. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes entstanden u.a. bis heute 14 KLIWA Berichte, die den aktuellen Stand zur Klimaveränderung in Süddeutschland beschreiben (KLIWA 2010). Folgende Karten (vgl. Abb. 7) stammen daraus. Für das Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) gehen
im Landkreis Neumarkt demnach die Niederschläge leicht zurück und im Winterhalbjahr (November bis April) erhöhen sie sich leicht.
Abb. 7 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 5, WETTREG_2006)
Nach Abbildung 8 steigen die Sommertemperaturen im Landkreis Neumarkt bis zum Jahr
2050 um ca. 1 bis 1,5 °C. Die Wintertemperaturen erhöhen sich etwas stärker um bis zu ca.
1,5 bis 2,0 °C.
Abb. 8 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperaturen (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, WETTREG_2003)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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Exkurs:
Derzeit liegen detaillierte Ergebnisse für Bayern im Rahmen des KLIWA Vorhabens, basierend auf der derzeit aktuellen Version 5 des Globalmodells ECHAM, lediglich für das Regionalmodell WETTREG vor (vgl. Abb. 7). Allerdings wurden bereits im Jahr 2006 verschiedene
Klimaberechnungen basierend auf dem damals noch aktuellen Globalmodell ECHAM 4 veröffentlicht. Folgende Ergebnisse beziehen sich daher auf das Globalmodell ECHAM 4. Eine
Unterscheidung erfolgte anhand dreier Regionalmodelle, das dynamische Modell REMO
vom MPI, das statistische Modelle WETTREG vom MR und das ebenfalls statistische Modell
STAR vom PIK (vgl. Abb. 9 bis 14).
Abb. 9 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo) (KLIWA 2006)
Abb. 10 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050
gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo) (KLIWA 2006)
Abb. 11 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MR=WETTREG) (KLIWA 2006)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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Abb. 12 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050
gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MR=WETTREG) (KLIWA 2006)
Abb. 13 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im Zeitraum 20212050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR) (KLIWA 2006)
Abb. 14 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im Zeitraum 2021-2050
gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR) (KLIWA 2006)
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
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Der Landkreis Neumarkt liegt in drei KLIWA Regionen, im Oberen Main Gebiet, im Bayerischen Mittelgebirge und im Gebiet der Mittleren Donau. Zusammengefasst ergeben sich folgende Klimatische Änderungen für den Landkreis Neustadt (vgl. Tab. 2):
Tab. 2 Übersicht über Ergebnisse von Klimaszenarien für den Landkreis Neumarkt i.d.OPf.,
basierend auf dem globalem Modell ECHAM 4 und drei verschiedenen regionalen Modellen:
Modell REMO vom Max-Planck-Institut für Meteorologie (MPI), Modell WETTREG von
MeteoResearch (MR) und Modell STAR vom Potsdamer Institut für Klimaforschung (PIK);
Zeitreihen 2021-2050 im Vergleich zu 1971-2000
Teilräume des Landkreises Neumarkt i.d.OPf.
Klimatische Parameter / Regionale Modelle
Mittlere
Donau
Bayer.
Mittelgebirge
Oberer
Main
• Temperaturänderung
im Sommer
REMO (MPI)
+ 1,6 °C
+ 1,6 °C
+ 1,7 °C
WETTREG (MR)
+ 1,4 °C
+ 1,3 °C
+ 1,5 °C
STAR (PIK)
+ 1,2 °C
+ 1,2 °C
+ 1,3 °C
REMO (MPI)
+ 1,9 °C
+ 2,1 °C
+ 2,0 °C
WETTREG (MR)
+ 1,8 °C
+ 1,9 °C
+ 2,0 °C
STAR (PIK)
+ 1,0 °C
+ 1,0 °C
+ 1,1 °C
REMO (MPI)
+ 5,4 %
+ 8,6 %
+ 7,2 %
WETTREG (MR)
- 5,1 %
- 0,3 %
+ 1,8 %
STAR (PIK)
+ 3,1 %
+ 4,6 %
+ 9,4 %
REMO (MPI)
+ 0,2 %
+ 4,9 %
+ 5,3 %
+ 30,0 %
+ 21,8 %
+ 29,5 %
- 0,9 %
+ 3,3 %
+ 1,6 %
• Temperaturänderung
im Winter
• Niederschlagsänderung
im Sommer
• Niederschlagsänderung
im Winter
WETTREG (MR)
STAR (PIK)
Der Arbeitskreis KLIWA beurteilte die o.g. Ergebnisse folgendermaßen:
•
•
•
•
•
•
Für die Analyse von mittleren und saisonalen Bedingungen sind alle Modelle geeignet.
Für Fragestellungen, für die die zeitliche und die räumliche Variabilität der Niederschläge
bedeutsam sind, ist die Eignung der Modelle weniger gut.
Kleinere bis mittlere Hochwasser werden von den Modellen besser als seltene Ereignisse dargestellt.
Beim PIK-Modell (STAR) kann aufgrund der fehlenden Simulation des Ist-Klimas keine
Beurteilung der Modellgüte durchgeführt werden. Nach Auskunft der Modellentwickler
soll die Abweichung vom Ist-Klima jedoch nur wenige Prozent betragen.
Niederschläge an mehreren aufeinander folgenden Tagen werden vom PIK-Modell
(STAR) nur unzureichend modelliert. Daher ist das PIK-Modell für die Beurteilung zukünftiger Hochwasserereignisse nicht geeignet.
Das PIK-Modell (STAR) zeigt Schwächen bei der Simulation von Hoch- und Niedrigwasserereignissen, weil es die Persistenz (Dauerhaftigkeit) hydrologischer Prozesse nicht
wiedergibt. Hier ist das MR-Modell (WETTREG) besser geeignet, da es die Klimavariabilität besser wiedergibt und eine höhere Persistenz aufweist.
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
•
•
•
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Beim PIK-Modell (STAR) können Temperatur- und Niederschlagsmaxima in der Zukunft
verfahrensbedingt nur die höchsten Werte der Ist-Zeit erreichen. Daher werden in diesem Punkt das MR- und das MPI-Modell besser bewertet.
Das MPI-Modell (REMO) weist deutliche Abweichungen zum Kontrolllauf (Abbildung des
Mess-Zustandes) auf. Zudem bestehen erhebliche Probleme bei der Lagegenauigkeit
von Luv-Lee-Effekte der Niederschläge.
Die Lufttemperatur und die Niederschläge werden vom MR-Modell (WETTREG) für den
Ist-Zustand vergleichsweise gut wiedergegeben.
Fazit:
• Derzeit erscheinen die Ergebnisse des MR-Modells (WETTREG) für das Zukunftsszenario am wahrscheinlichsten.
• Beim MR-Modell treten nur geringe Abweichungen zwischen simuliertem Ist-Zustand
und den Messdaten der mittleren Lufttemperatur und Niederschlagshöhe auf. Daher ist
das Modell für Wasserhaushaltsberechnungen derzeit am besten geeignet.
• Im Rahmen von KLIWA wird momentan das MR-Modell (WETTREG) für weitere Untersuchungen verwendet.
1.3 Deutsche Anpassungsstrategie
Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2008 die „Deutsche Anpassungsstrategie an den
Klimawandel (DAS)“ beschlossen (Bundesregierung 2008). Ein wesentliches Ziel der DAS ist
es, die Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen zu stärken, damit sie für die Zukunft vorbereitet sind. Die DAS schafft einen Rahmen zur nationalen Anpassung an die Auswirkungen des
Klimawandels. So soll schrittweise der Handlungsbedarf benannt, entsprechende Ziele definiert, Zielkonflikte erkannt und ausgeräumt sowie mögliche Anpassungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden (KomPass 2009). Hierzu strebt die Bundesregierung bis Ende
März 2011 die Vorlage eines gemeinsam mit den Ländern erarbeiteten „Aktionsplan Anpassung“ an, der folgende Aspekte beinhalten soll:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Grundsätze und Kriterien für eine Priorisierung von Handlungserfordernissen,
die Priorisierung der Maßnahmen des Bundes,
einen Überblick über konkrete Maßnahmen anderer Akteure,
Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten,
Konzeptvorschläge zur Erfolgskontrolle,
die Weiterentwicklung der Strategie und Nennung der nächsten Schritte.
In der DAS werden die Bereiche von Zebisch (2005), die vom Klimawandel betroffen sind,
noch ergänzt durch das Bauwesen, den Küsten- und Bodenschutz, die Energie- und Finanzwirtschaft, den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie durch die Raum- und
Siedlungsentwicklung (Bundesregierung 2008).
1.4 Anpassungsstrategie in Bayern
In Deutschland hat sich die Bayerische Staatsregierung als erste Landesregierung mit dem
Klimaprogramm Bayern 2020 (StMUG 2009a) das Ziel gesetzt, die empfindlichen (klimasensitiven und vulnerablen) Bereiche bis zum Jahr 2020 bestmöglich an die unvermeidbaren
Folgen des Klimawandels anzupassen. Hierzu wurden im Rahmen der Bayerischen Klimaanpassungsstrategie für verschiedenen Bereiche, die vom Klimawandel betroffen sind, mögliche Folgen und Empfindlichkeiten (Vulnerabilitäten) aufgezeigt, Handlungsziele festgelegt,
1. Folgen des Klimawandels und übergeordnete Anpassungsstrategien
Seite 15 / 48
bestehende Anpassungsmaßnahmen dargestellt und weitergehende staatliche sowie nicht
staatliche Handlungsoptionen diskutiert (StMUG 2009b). Für die Wahl einer Anpassungsmaßnahme sollen folgende Punkte bedacht werden:
•
•
•
•
•
Nachhaltigkeit
Umweltverträglichkeit
Wechselwirkung zwischen Klimaschutz und Anpassung (Synergien/Konflikte)
Integrative Ansätze (Zielkonflikte vermeiden)
Unsicherheiten (No-Regret-Policy)
Eine besondere Rolle nimmt dabei die Wasserwirtschaft ein, da sie auf andere Sektoren, wie
Energieerzeugung, Landwirtschaft, Fischerei oder Tourismus großen Einfluss nimmt. Die
Veränderungen des Wasserhaushaltes sind deshalb eine wichtige Grundlage für die Wahl
der Anpassungsstrategie (StMUG 2009b, 14 f).
2. Übergeordnete Strategien
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2 Übergeordnete Strategien für den Bereich Land- und
Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus
Die bayerische Anpassungsstrategie an den Klimawandel wurde in Konkretisierung und Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) von 2008 im September 2009
veröffentlicht und befasst sich mit der Empfindlichkeit (Vulnerabilität) und den Folgen des
Klimawandels auf verschiedene Auswirkungsbereiche. Ebenso werden Handlungsziele dargestellt, bereits bestehende Anpassungsmaßnahmen erörtert und weitergehende staatliche
und kommunale Handlungsoptionen aufgezeigt (BayKLAS 2009). Im Folgenden werden die
Ergebnisse getrennt nach verschiedenen Auswirkungsbereichen dargestellt.
2.1 Land- und Forstwirtschaft
2.1.1 Landwirtschaft
Folgen und Empfindlichkeit (Vulnerabilität):
• Längere Vegetationszeit, höhere mittlere Temperaturen, veränderte Niederschlagsmengen im Winter- und Sommerhalbjahr sowie dadurch bedingte längere Hitze und Trockenphasen erfordern Anpassungen der Bewirtschaftungssysteme, der Sorten- und Artenwahl sowie der Fruchtfolge
• Erhöhte CO2-Konzentrationen verstärken bei ausreichender Wasserversorgung das
Pflanzenwachstum und führen gleichzeitig zu einer veränderten chemischen Zusammensetzung des pflanzlichen Gewebes
• Zunahme saisonaler Witterungsunterschiede und verstärktes Auftreten bzw. erhöhte
Intensität extremer Naturgefahren beeinträchtigen die landwirtschaftliche Planungs- und
Ertragssicherheit
• Ausbreitung von neuen Schädlingen (überwiegend aus dem Süden zuwandernd) und
neuen Krankheiten für Pflanzen und Tiere
• Gefährdung der Bodenfruchtbarkeit und anderer Bodenfunktionen, z. B. durch Zunahme
des Bodenabtrags, Abnahme des Humusgehaltes
• Veränderte Lebensbedingungen für Wildtiere
• Verstärkte Anforderungen an die Anpassung von Wildbeständen durch Jagdausübung
Handlungsziele:
• Vorsorge hinsichtlich Gefahren durch neue Schädlinge und Krankheiten
• Anpassen der Bewirtschaftungssysteme, um verstärkt auftretenden Trockenzeiten und
nachteiligen Veränderungen der Anbaubedingungen entgegen zu wirken
• Ausdehnen des ökologischen Landbaus als Bewirtschaftungssystem, das in besonderem Maß die Auswirkungen des Klimawandels mindert bzw. zur Reduzierung klimarelevanter Emissionen beiträgt
• Anpassen der Bewirtschaftungsmethoden für die Teichwirtschaft
Bestehende Anpassungsmaßnahmen:
• Strategische Ansätze zur Schadensbegrenzung in den verschiedenen Produktionsbereichen z. B.
Verbundprojekt „Agro-Klima Bayern“: Weiterentwicklung von Anbau-, Bodenbearbeitungs-, Düngungs- und Bewässerungssystemen im Hinblick auf den Klimawandel,
um Wassereffizienz, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit zu steigern
Forschungsprojekt „Pflanzenzucht 2020“: Züchtung von Trockenstress toleranten
Pflanzen
Entwicklung neuer Behandlungsstrategien im Pflanzenschutz als Reaktion auf verändertes Schaderregeraufkommen infolge des Klimawandels, unter besonderer Be-
2. Übergeordnete Strategien
•
•
•
•
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rücksichtigung des integrierten Pflanzenschutzes sowie des Pflanzenschutzes im
ökologischen Landbau
schonende Nutzung der Ressourcen Wasser und Boden durch Entwicklung entsprechender Bewässerungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen
Prioritäten und Anpassen der Sorten-/Artenauswahl an die Verfügbarkeit von Beregnungswasser
Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus im Hinblick auf den Klimawandel, um
Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Umweltleistungen zu steigern
Anbau- und Nutzungsempfehlungen für Energiepflanzen
Anpassen von Genehmigungs-, Kontroll- und Förderinstrumenten, um negative Auswirkungen von Bewässerungsmaßnahmen auf den Grundwasserspiegel und wasserabhängige Biotoptypen zu vermeiden
Vermeiden negativer Auswirkungen von Bewässerungsmaßnahmen auf den Grundwasserhaushalt und wasserabhängige Biotope
2.1.2 Wald- und Forstwirtschaft
Folgen und Vulnerabilität:
• Längere Vegetationsperiode, höhere mittlere Temperaturen und ein geändertes Wasserregime bedingen möglicherweise Ertragszuwächse, aber auch eine Zunahme von
Schädlingsbefall und Pflanzenkrankheiten sowie verstärkten Humusabbau
• Zunahme saisonaler Witterungsunterschiede und von Extremereignissen beeinträchtigen die forstwirtschaftliche Planungs- und Ertragssicherheit
• Erhöhung von Hitzestress, Waldbrandgefahr und Versauerungsgefährdung
• Zunehmende Verdrängung der an kühl-feuchte Bedingungen angepassten Arten durch
Wärme liebende und trockenheitsverträgliche Arten
• Die privaten Wälder und Waldbesitzer sind aufgrund überdurchschnittlich vieler Risikobestände und ungünstiger Strukturen besonders gefährdet
Handlungsziele:
• Anpassung der Baumarten- und Herkunftswahl
• Identifikation von potenziell besonders gefährdeten Waldflächen
• Aufbau zukunftsfähiger Mischwälder durch Waldumbau und –pflege
• Stabilisierung der Bergwälder und ihrer Funktionen durch Schutzwaldpflege und
Schutzwaldsanierung
• angepasste Schalenwildbestände nach dem gesetzlichen Grundsatz „Wald vor Wild“
• Entwicklung von Prognosesystemen (z. B. regionale Klima-Risiko-Karten für Baumarten)
• Entwicklung von Konzepten zur Minimierung der Folgeschäden von Großschadensereignissen
• Vermindern der Anfälligkeit von Betrieben im (Klein-)Privatwald
• Stärkung von Handlungs-und Entscheidungskompetenzen der heute und zukünftig verantwortlichen Akteure
• weiterhin aktive Vernetzung und Zusammenarbeit aller forstlichen Akteure und Entscheidungsträger
Bestehende Anpassungsmaßnahmen:
• Schulterschluss der Staatsregierung mit allen 21 forstlichen Verbänden und Vereinen in
Bayern
2. Übergeordnete Strategien
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Stärken der Fähigkeiten der Waldbesitzer zur präventiven Schadensminderung und Bewältigung akuter Schadensfälle durch Aufklärung, Beratung, Aus- und Fortbildung
Förderprogramme zum Waldumbau, v. a. von Fichten- und Fichten-Kiefern-Beständen in
artenreiche Mischbestände
Schutzmaßnahmen im Bergwald wie z. B. Intensivierung von Schutzwaldpflege und
-sanierung in Verbindung mit einer effektiven Schalenwildregulierung
Forschungspaket Forst in Bezug auf den Klimawandel
Aktionen zum Schutz der biologischen Vielfalt (z. B. Renaturierung von Mooren oder
Auwäldern, Naturwaldreservate)
Bereitstellung von Entscheidungshilfen für Anpassungsmaßnahmen
Abbau struktureller Nachteile durch bedarfsgerechte Walderschließung, Waldneuordnungen sowie Unterstützung effizienter forstlicher Zusammenschlüsse zur raschen und
effizienten Anpassung an den Klimawandel sowie zur Steigerung der nachhaltigen Holznutzung
gezielte waldpädagogische Konzepte und Angebote
Weitergehende staatliche Handlungsoptionen:
• Entwicklung und Förderung von Bewirtschaftungssystemen, die Synergien zwischen
Naturschutz, Wasserwirtschaft und Klimaanpassung ermöglichen
• Analyse und Bewältigung von Zielkonflikten zum Naturschutz
• Beobachten und Quantifizieren von biotischen und abiotischen Kalamitätsrisiken für
Wälder
• Ergänzen bestehender forstwirtschaftlicher Monitoringsysteme um Klimaindikatoren
Weitergehende nichtstaatliche Handlungsoptionen:
• Entwicklung von Versicherungs- oder Fonds-Lösungen zur Absicherung von Kalamitätsrisiken (ohne staatliche Beteiligung)
• Bildung/Erweiterung forstlicher Zusammenschlüsse von Waldbesitzern
2.2 Naturschutz
2.2.1 Arten- und Biotopschutz
Folgen und Vulnerabilität:
• zusätzliche Belastung sensibler Arten und Ökosysteme, insbesondere in den Naturräumen der Alpen, den höheren Lagen der Mittelgebirge sowie in Feuchtgebieten und
Talauen
• Verlagerung der Verbreitungsgebiete vieler Arten in vergleichsweise kurzen Zeiträumen
• Artenverluste für Flora und Fauna
• Beeinträchtigung von Ökosystemfunktionen
• Klimabedingte Veränderung der Zusammensetzung und Struktur von Lebensgemeinschaften mit verschiedenen Risiken
• Auftreten möglicher Zielkonflikte mit den Interessen des Naturschutzes aufgrund der
verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien
Handlungsziele:
• Erhalt der funktionellen und strukturellen Vielfalt ökologischer Systeme
• Erhalt bzw. Schaffen von Wandermöglichkeiten von Pflanzern und Tieren
2. Übergeordnete Strategien
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Erhalt ausreichend großer Populationen heimischer Arten
Erhalt klimatisch und lufthygienisch wirksamer Flächen
Erhalt der ökologischen Funktionen der Landschaft bei Maßnahmen zum Klimaschutz
Erhalt und Verbesserung des Zustands wasserabhängiger Landökosysteme und der
zugehörigen Lebensgemeinschaften
Bestehende Anpassungsmaßnahmen:
• Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie sowie weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen, um Rückzugs- und Anpassungsräume für betroffene Arten und deren Lebensräume zu bieten
• Aufnahme der Erfordernisse der Klimaanpassung in die Landschaftsplanung auf allen
Ebenen sowie in die Umweltfolgenprüfungen
• Vorkehrungen zur Verbesserung des Lokalklimas
Weitergehende staatliche Handlungsoptionen:
• Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Stabilisierung der biologischen Vielfalt und von
Ökosystemen
• Anpassen und Weiterentwickeln des Schutzgebietssystems einschließlich Anpassung
von Pflege- und Entwicklungsplänen/Managementplänen
• Weiterentwicklung der Landschaftsplanung auf allen Ebenen zu einem Planungs- und
Managementinstrument, das die Dynamik und Veränderung der Natur und Landschaft
einbezieht
• Verstärkte Nutzung bestehender Steuerungsinstrumente und Anreize, um Zielkonflikte,
die aufgrund der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien auftreten, zu minimieren
und insbesondere sensible Biotope und die Kerngebiete des Naturschutzes zu erhalten
• Einrichten von Monitoring- und Forschungsprogrammen zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Arten und Biotope in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet einschließlich
der Auswirkungen von Klimaschutz und Anpassung
Weitergehende nichtstaatliche Anpassungsmaßnahmen:
• Bereitstellen privater Flächen für die Etablierung von Biotopverbund, Ausweichhabitaten
und zur Abpufferung der Belastung durch den Klimawandel um die Anpassungsfähigkeit
natürlicher Systeme zu sichern
2.2.2 Boden- und Gewässerschutz / Georisiken
Folgen und Vulnerabilität:
• Erhöhung geologischer Risiken
• Zunahme der Intensität von Erosionsereignissen insbesondere infolge verstärkt auftretender Extremereignisse
• Veränderung der Filter- und Pufferfunktion von Böden, Sickerwasserraten/Grundwasserneubildung sowie des Wasserspeichervermögens
• Erhöhter Nährstoffaustrag im Winter
• Möglicherweise Veränderungen der Bodenfauna und dadurch bedingter Umsetzungsprozesse, ggf. verbunden mit Humusschwund in Böden
• Geänderte Verfügbarkeit des Grundwassers in einzelnen Landesteilen und zu bestimmten Jahreszeiten (Grundwasserneubildung, Grundwasservorräte bzw. Quellschüttungen)
• Änderung von Wasserstand und Abflussregime der Fließgewässer mit Konsequenzen
für die verschiedenen Nutzungen
2. Übergeordnete Strategien
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Veränderung des Temperaturregimes sowie des ökologischen Zustands von Oberflächengewässern und des Grundwassers mit negativen Folgen, z. B. für die Fischerei und
Landwirtschaft
Handlungsziele:
• Überwachen von Hangbewegungen und bayernweite Erarbeitung von digitalen Gefahrenkarten für geologische Risiken als Grundlage für Gefahrenprävention, -vorsorge und
–management
• Sichern der natürlichen Bodenfunktionen als Grundlage für deren ökologische Serviceleistungen
• Reduzieren des Flächenverbrauchs und der Flächenneuversiegelung, Intensivierung
des Flächenrecyclings und verstärkte Nutzung innerörtlicher Potenziale
• Berücksichtigung des Einflusses des Klimawandelsauf Wasserqualität und –menge im
Gewässergütemanagement
• Frühzeitiges Aufdecken nachteiliger Entwicklungen von Wasserqualität und –menge
insbesondere bei verstärktem Anbau nachwachsender Rohstoffe
Bestehende Anpassungsmaßnahmen:
• Erarbeitung von Gefahrenhinweiskarten für geologische Gefährdungen für den bayerischen Alpenraum als Grundlage für die flächenhafte Gefahrenvorsorge und
-einschätzung
• Dauerhafte Untersuchung der Permafrost-Entwicklung in den bayerischen Alpen an der
Messstation an der Zugspitze
• Fortschreiben der Wärmelastpläne und Aufstellen von Niedrigwassermanagementpläne
• Nutzen von Potenzialen zum Wasserrückhalt und zur Erhöhung der Grundwasserneubildung (dezentrale Niederschlagswasserversickerung, Minimierung der Versiegelung insbesondere im ländlichen Raum
Weitergehende staatliche Handlungsoptionen:
• Ausweiten des digitalen Georisk-Katasters und der Gefahrenhinweiskarten für geologische Gefährdungen des LfU auf ganz Bayern
• Kartierung des Vorkommens von Permafrost in den bayerischen Alpen
• Anpassen/Optimieren bestehender Boden-Monitoringsysteme
• Flächendeckende Bestimmung der Eigenschaften von Böden klimatischer Risikogebiete
• Verstetigung/Intensivierung der Bemühungen zu Flächensparen
• Entwicklung von Managementkonzepten für extreme Niedrigwasserereignisse zur Bewirtschaftung des verfügbaren Wasserdargebots unter Berücksichtigung aller Wassernutzungen
• Analyse der Wasserspeicherkapazität durch die Renaturierung von Mooren und Feuchtgebieten
• Beobachten der Auswirkungen möglicher Vegetation- und Landnutzungsänderungen auf
die Grundwasserqualität
• Abmildern der Auswirkungen extremer sommerlicher Wassertemperaturen, z. B. durch
Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur
2. Übergeordnete Strategien
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2.3 Tourismus
Folgen und Vulnerabilität:
• Chancen für den Sommertourismus
• Risiken für den Wintertourismus
• Höhere Luft- und Wassertemperaturen
Handlungsziele:
• Entwicklung und Vermarktung eines an die Folgen des Klimawandels und die zu erwartende Verschiebung der räumlichen Präferenz und Reisezeit von Touristenströmen angepassten touristischen Angebots
• Anpassung der touristischen Infrastruktur
Bestehende Anpassungsmaßnahmen:
• Ausbau von wetter-(insbesondere schnee-)unabhängigen Angeboten in den Bereichen
Natur, Kultur, Kulinarisches und Wellness zum Erschließen neuer Zielgruppen
• Aufstellen raumbezogener Entwicklungskonzepte zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des bayerischen Wintertourismus
• Erhalt bzw. Stabilisierung der Wälder mit Erholungsfunktion sowie zugehöriger Infrastruktur
Weitergehende staatliche Handlungsoptionen:
• Prüfen der Staatsregierung, ob eine staatliche Unterstützung notwendig und möglich
sein wird, um den Spitzenplatz der Tourismusdestination Bayern auch unter veränderten
Rahmenbedingungen zu behaupten
Weitergehende staatliche und nichtstaatliche Handlungsoptionen:
• Entwicklung/Weiterentwicklung nachhaltiger, regionaler Tourismuskonzepte vor dem
Hintergrund des Klimawandels
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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3 Pläne und Rechtsvorschriften für den Bereich Landund Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus
Das Erreichen einer umfassenden Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategie setzt Planungen auf verschiedenen räumlichen Ebenen voraus, die sich auf unterschiedliche Themenfelder ausrichten.
Die Land- und Forstwirtschaft, der Naturschutz und der Tourismus spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. Aufgrund der Komplexität der genannten Bereiche ist
es für die weiteren Untersuchungen zunächst von Bedeutung, ein einheitliches Begriffsverständnis zu schaffen und darauf aufbauend kurz die jeweilige Bedeutung für den Klimaschutz bzw. für Klimaanpassungsstrategien darzustellen.
Die Landwirtschaft beinhaltet die Herstellung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse auf
einer zu diesem Zweck bewirtschafteten Fläche. Grundsätzlich kann die Landwirtschaft in
zwei Produktionsrichtungen eingeteilt werden: Tierproduktion mit den unterschiedlichen Ausrichtungen je nach Tierarten z. B. Schweine, Rinder, Geflügel, Schafe, Fischzucht usw. und
Pflanzenproduktion mit Schwerpunkt Ackerbau und den weiteren Produktionsrichtungen Gartenbau (inkl. Obstbau und Zierpflanzenbau) und Weinbau.
Für den Klimaschutz bzw. Klimaanpassungsstrategien ist die Landwirtschaft von Bedeutung,
da sie einerseits aufgrund ihrer Witterungsabhängigkeit besonders dem Klimawandel ausgesetzt ist und auf der anderen Seite die Landwirtschaft selbst zur Emission von Treibhausgasen in die Atmosphäre beiträgt.
Die Forstwirtschaft (oder auch Waldwirtschaft) bezieht sich auf das planmäßige Handeln
des wirtschaftenden Menschen im Walde. Ziel dieser Handlungen sind neben der Rohstofferzeugung auch das Erbringen immaterieller Leistungen wie die Erhaltung der Wälder, insbesondere als Schutz- und Erholungsraum.
In Deutschland sind die Waldbesitzer nach den Bundes- und Landeswaldgesetzen dazu verpflichtet, ihre Wälder „ordnungsgemäß und nachhaltig“ (§ 11 Bundeswaldgesetz) zu bewirtschaften. Hierbei kommt es darauf an, dass die Funktionen des Waldes nicht nur als Rohstoffquelle, sondern auch als Grundlage für den Arten-, Boden-, Wasser- und Klimaschutz
sowie für Freizeit und Erholung der Bevölkerung berücksichtigt werden.
Für die Forstwirtschaft bedeutet der Klimawandel unter anderem, dass es zu Auswirkungen
auf das Waldwachstum kommt, die Boden- und Hangstabilität beeinträchtigt wird oder sich
die Baumartenzusammensetzung ändert.
Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und
Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Der Naturhaushalt soll als
Lebensgrundlage des Menschen und aufgrund des eigenen Wertes der Natur geschützt
werden. Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres
eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Zum Naturhaushalt gehören Böden, Gewässer, Klima, Luft, Biotope, das
Landschaftsbild sowie die Fauna und Vegetation. Der Naturhaushalt dient den Menschen als
Erholungs-, Siedlung- und Wirtschaftsraum.
Die praktische Naturschutzarbeit wird vor allem auf regionaler und lokaler Ebene geleistet.
Innerhalb der Europäischen Union gewinnen auch europaweite Programme und Regelungen
an Bedeutung (z. B. Natura 2000).
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für den Naturschutz zwischen Bund und
Ländern aufgeteilt. Naturschutzgesetze in Deutschland sind das Bundesnaturschutzgesetz
und die Naturschutzgesetze der Länder.
Zu den wesentlichen Begriffen des Naturschutzes zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz:
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Naturschutzgebiete, die die Kernflächen des Naturschutzes darstellen,
Nationalparks, die großflächig die natürliche Landschaftsentwicklung ermöglichen,
Biosphärenreservate,
Landschaftsschutzgebiete, die dem Schutz des gesamten Naturhaushaltes dienen,
Naturparke, die einen naturverträglichen Tourismus ermöglichen,
Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile, die den Schutz einzelner Landschaftselemente umfassen,
gesetzlich geschützte Biotope und
Wasserschutzgebiet, die der quantitativen und qualitativen Aufrechterhaltung der Wasserversorgung der Bevölkerung dienen.
Zum Europäischen Naturschutzrecht zählen:
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die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sowie
die Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten sowie
Folgen des Klimawandels für den Naturschutz sind neben der Begünstigung neuer Arten und
auch veränderte Verbreitungs- und Entwicklungsgebiete. Daneben können die neuen Witterungsbedingungen auch zum Aussterben bestimmter Arten führen und damit die
Biodiversität beeinträchtigen.
Tourismus ist ein Überbegriff für Reisen, die Reisebranche und das Gastgewerbe. Die Entwicklung des Der Tourismus schafft nicht nur Einkommen und Beschäftigung, sondern trägt
auch zur Entwicklung einer lokalen und regionalen Identität bei.
Klimatische Bedingungen spielen für den Tourismus eine wichtige Rolle. Entsprechend müssen touristische Infrastrukturen sowie die Entwicklung und Vermarktung des touristischen
Angebots an sich verändernde klimatische Gegebenheiten angepasst werden.
3.1 Formelle Instrumente der Raumplanung
Im Folgenden werden vor dem Hintergrund der zuvor genannten Prinzipien der Klimaanpassung - Mehrfachversorgung/-sicherung (Redundanz), Widerstandsfähigkeit/Robustheit
(Resilienz) und Berücksichtigung der Exposition - zunächst die im Raumordnungsgesetz
(ROG) geregelten Gestaltungsmöglichkeiten für die Themenbereiche Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus dargestellt und danach auf die Regelungen im Bereich
der Landes- und Kommunalplanung sowie der Fachplanungen eingegangen. Formelle Instrumente der Raumplanung
3.1.1 Bundesraumordnung
Der Bund erlässt Rahmenvorschriften über die Raumordnung, die im Raumordnungsgesetz
(ROG) formuliert sind. Hier sind die Ziele der Raumordnung sowie Grundsätze über die anzustrebende Raumstruktur und Raumnutzung niedergelegt. Weiterhin obliegt dem Bund, im
Rahmen der Bundesraumordnung seine eigenen raumwirksamen Planungen und Maßnah-
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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men entsprechend der gesamträumlichen Entwicklungsvorstellungen zusammenzufassen
und aufeinander abzustimmen.
Das ROG, das in § 1 Abs. 2 für sämtliche raumordnerischen Maßnahmen das übergeordnete
Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung vorgibt, fordert als zu berücksichtigende Grundsätze der Raumordnung in § 2 Abs. 2 Nr. 6 „Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas
einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen des Raums sind unter Berücksichtigung seiner ökologischen Funktionen zu gestalten;
dabei sind Naturgüter sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen, Grundwasservorkommen sind zu schützen. Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungsund Verkehrszwecke ist zu vermindern, insbesondere durch die vorrangige Ausschöpfung
der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für
andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwicklung
vorhandener Verkehrsflächen. Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen,
den Erfordernissen des Biotopverbundes ist Rechnung zu tragen. Für den vorbeugenden
Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem
durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen.
Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen.
Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch
Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“
3.1.2 Landesplanung
Die Landesplanung umfasst die Raumordnung auf der Ebene der Bundesländer. Die Bundesländer erlassen in Ergänzung zum ROG Landesplanungsgesetze, in denen zumeist Aufgaben, Instrumente, Verfahren und Organisation der Landesplanung (und auch der Regionalplanung) sowie der Inhalt der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm/Landesentwicklungsplan und Regionalpläne) geregelt sind. Die Programme und/oder
Pläne beinhalten im Wesentlichen die verbindlichen Ziele und abzuwägenden Grundsätze
der Raumordnung zur Steuerung der Raumentwicklung des Landes und seiner Teilräume.
Für die vorliegende Untersuchung wird auf Grundlage des Landesentwicklungsprogramms
Bayern geprüft, welche klimaschutz- bzw. klimaanpassungsorientierten Aussagen in Bezug
auf die Themen Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus gemacht werden.
Grundsätzlich fordert das Landesentwicklungsprogramm Bayern zum Themenbereich Klimaschutz: „Luft und Klima sind möglichst so zu erhalten und zu verbessern, dass Menschen,
Pflanzen und Tiere in ihren Ökosystemen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter nicht beeinträchtigt werden“ (StWIVT 2006: 53 f).
Æ Land- und Forstwirtschaft
Unter der Kapitelüberschrift „Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft“ heißt es: „Durch eine
nachhaltige Land- und Forstwirtschaft soll die effiziente, verbrauchernahe Versorgung von
Bevölkerung und Wirtschaft mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen von hoher Qualität gesichert werden.“ Angestrebt wird im Allgemeinen eine multifunktionale Land- und Forstwirtschaft, die unter anderem zur Rohstoff- und Energieversorgung auf natürlicher Basis beitragen sowie die Kulturlandschaft unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes erhalten, pflegen und gestalten soll. Darüber hinaus sollen die für land- und forstwirtschaftliche Nutzung geeigneten Böden nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für
andere Nutzungen vorgesehen werden (StWIVT 2006: 45).
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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Grundsätzlich wird einer leistungsfähigen, dem Grundsatz der Nachhaltigkeit verpflichteten
Landwirtschaft eine besondere Bedeutung beigemessen, ebenso wie der Sicherung einer
flächengebundenen, auf Ressourcenschonung ausgerichteten und tierschutzgerechten bäuerlichen Tierhaltung sowie dem weiteren Ausbau der stofflichen und energetischen Nutzung
von nachwachsenden Rohstoffen. Als Ziel wird festgelegt: „Eine flächendeckende, vielfältige,
nachhaltige Landwirtschaft soll erhalten werden, die die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens, den Schutz der natürlichen Ressourcen und die Erzeugung hochwertiger, gesundheitlich einwandfreier landwirtschaftlicher Produkte dauerhaft gewährleistet“ (StWIVT 2006: 45
f).
Für die Forstwirtschaft kommt dem Erhalt der Flächensubstanz des Waldes besondere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere in den Verdichtungsräumen und siedlungsnahen Bereichen. Ebenso wichtig ist die dauerhafte Erhaltung bzw. Stärkung der Nutz-, Schutz-, Sozialund Lebensraumfunktionen des Waldes in ihrer Gesamtheit und ihrer jeweiligen Gewichtung.
Ziel ist es unter anderem, durch eine standortgemäße, naturnahe Bewirtschaftung sowie
natürliche Weiterentwicklung des Waldes den Zustand und die Stabilität der Wälder zu erhalten oder zu verbessern, die Anpassungsfähigkeit an veränderte Umweltbedingungen und
gesellschaftliche Anforderungen zu gewährleisten sowie den Wald bedarfsgerecht und naturschonend unter Berücksichtigung der Belange der Erholung mit Forstwirtschaftswegen zu
erschließen (StWIVT 2006: 46 f).
Begründet werden die zuvor genannten Grundsätze und Ziele zum Themenbereich Landund Forstwirtschaft neben der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung auch mit dem gesamtgesellschaftlichen Nutzen. So kann beispielsweise mit Holz und anderen nachwachsenden
Rohstoffen die Land- und Forstwirtschaft einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur
Sicherung der Energieversorgung leisten. Durch die Erweiterung der Artenvielfalt der zum
Anbau bestimmten Feldfrüchte und die Entwicklung von Produktionsalternativen zur Verwendung als nachwachsende Rohstoffe werden darüber hinaus nicht nur marktentlastende
Wirkungen und Einkommensalternativen für die Landwirtschaft erzielt, sondern auch das
Landschaftsbild und die Fruchtfolgen bereichert. Damit wird auch zur Schonung fossiler
Rohstoffe beigetragen. Der Wald spielt insofern eine wichtige Rolle, da er durch die Speicherung großer Kohlenstoffmengen in Bestand und Boden wesentlich zum globalen Klimaschutz
beiträgt: „Die Leistungen des Waldes zum Schutz des lokalen und regionalen Klimas, zur
Reinhaltung der Luft und des Wassers, zum Schutz des Bodens vor Erosion, Lawinen und
Steinschlag und zum Schutz vor Hochwasser sind von unschätzbarer Bedeutung für Mensch
und Umwelt. (…) In erheblichen Teilen des Landes sichern die Wälder gesunde und attraktive Lebensverhältnisse, v.a. auch im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels.“ Auch vor
dem Hintergrund der Verknappung nicht-erneuerbarer Rohstoffe und Energieträger ist die
Sicherung und Förderung von erneuerbaren Rohstoffquellen erforderlich, wobei dem Wald
hierbei eine große und steigende Bedeutung beigemessen wird. „Von zunehmender Bedeutung ist der Beitrag von Wald und Holz für den globalen Klimaschutz, insbesondere zur Vermeidung von CO2-Emissionen und als Kohlenstoffsenke“ (StWIVT 2006: 163 ff).
Æ Naturschutz
Zum Naturschutz heißt es: „Die zentrale Aufgabe des Naturschutzes und der Landschaftspflege besteht in der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Lebensgrundlagen und eines
funktionsfähigen Naturhaushaltes. Hierzu sind insbesondere die Naturgüter Boden, Wasser,
Luft, Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktion, ihrem Zusammenwirken und ihrer Vielfalt
nachhaltig zu sichern, zu pflegen und zu entwickeln.“ „Naturhaushalt und Klima sollen daher
vor Veränderungen im Zuge von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen bewahrt
werden, die ungünstige und mittelfristig nicht umkehrbare Auswirkungen auf Menschen,
Pflanzen und Tiere haben.“ „Flächen, in denen den Belangen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt, sollen als landschaftliche Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen ausgewiesen werden, soweit diese Flächen nicht bereits anderweitig naturschutzrechtlich gesichert sind.“ Die Ausweisung landschaftlicher Vorbehaltsgebiete soll unter anderem ihre ökologische Ausgleichsfunktion unterstreichen und durch
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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Waldgebiete, Talzüge oder großflächig einheitlich genutzte landwirtschaftliche Gebiete (z. B.
als Frischlufttransportbahnen oder Kaltluftentstehungsgebiete) genutzt werden (StWIVT
2006: 26 f, 100 ff).
Æ Tourismus
Ziel ist es, die langfristige Sicherstellung und den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. „In den Tourismusgebieten soll auf die Belange des Tourismus bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen besonders Rücksicht genommen werden.“ Weiterhin ist es anzustreben,
„dass der weitere Ausbau des Urlaubstourismus in den Tourismusgebieten unter besonderer
Berücksichtigung des Landschaftscharakters und der ländlichen Siedlungsstruktur sowie des
Naturhaushalts erfolgt“ (StWIVT 2006: 34 f). Zur Ordnung der Verkehrserschließung in Tourismusgebieten heißt es: „Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Erschließung von Tourismusgebieten mit überwiegend touristisch genutzten Verkehrseinrichtungen (…) so geordnet und gelenkt wird, dass den Belangen des Tourismus, von Naturschutz und Landschaftspflege sowie der Verkehrserschließung Rechnung getragen wird“ (StWIVT 2006: 51).
Die Weiterentwicklung des Tourismus setzt voraus, dass „die Attraktivität der Tourismusgebiete nicht durch Lärmbelästigungen, Wasserverschmutzungen, Luftverunreinigungen oder
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, wie sie vor allem bei der Entwicklung des produzierenden Gewerbes und beim Ausbau der Verkehrswege entstehen können, gemindert
wird. Auf den Erhalt der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und die Schönheit und Vielfalt
der Landschaft in Bayern muss deshalb bei raumbedeutsamen Maßnahmen in Tourismusgebieten in besonderem Maße Rücksicht genommen werden“ (StWIVT 2006: 136).
3.1.3 Regionalplanung
Die Regionalplanung dient der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung
landesplanerischer Ziele. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen staatlicher
und kommunaler Planung ein. Die Regionalplanung, bei welcher in Ergänzung und Konkretisierung der Landesplanung Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung
aufgestellt werden, erzeugt damit Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger. Die Regionalplanung hat unter anderem die Aufgabe, Regionalpläne aufzustellen und
fortzuschreiben. Für die vorliegende Studie ist vor allem der Regionale Raumordnungsplan
Regensburg des Regionalen Planungsverbandes Regensburg (RPR) von Bedeutung.
Als allgemeines Ziel wird formuliert: Bei der Entwicklung der Region und ihrer Teilräume ist
„das reiche kulturelle Erbe, die Unverwechselbarkeit und Eigenart der Landschaft und Siedlungen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in Form der Schutzgüter Wasser, Boden,
Luft, Klima sowie der darauf aufbauenden natürlichen und naturnahen Lebensgemeinschaften langfristig zu sichern.“ „Gesunde Umweltbedingungen sollen erhalten und erforderlichenfalls wieder hergestellt werden. Bei Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit ist den ökologischen Belangen Vorrang einzuräumen, wenn eine wesentliche und langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht“ (RPR
2003: 4). Unter anderem sollen reine Luft und sauberes Wasser in allen Teilräumen der Region erhalten und im Bedarfsfall wiederhergestellt werden, vor allem im Bereich größerer
Siedlungen. Dies ist nach Aussagen des RPR für die Selbstregulation des Ökosystems wichtig und vermindert eine Fremdregulierung durch den Menschen (RPR 2003: 6, 89).
Æ Land- und Forstwirtschaft
Zur Landwirtschaft heißt es: „In landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten soll darauf
hingewirkt werden, dass Waldflächen, Gehölzstreifen und andere naturnahe Biotope ver-
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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mehrt werden (…).“ Zu diesen Gebieten zählen auch die Bereiche Neumarkt i.d.OPf. und
Parsberg, Berching und Seubersdorf i.d.OPf. (RPR 2003: 31 f).
Im Bereich der Forstwirtschaft gilt es den Wald so zu erhalten, zu pflegen und zu mehren,
„dass er vor allem seine Aufgaben als Grundlage der Rohstoffversorgung, des ökologischen
Ausgleichs sowie der Erholung erfüllen kann“ (RPR 2003: 37, 153). Bannwälder sind darüber
hinaus unersetzlich für die Reinigung der Luft und zum Klimaausgleich. In den waldarmen
Auenlandschaften können sie darüber hinaus langanhaltende Bodennebel und Klimaextreme
sowie Spätfröste mildern (Regionaler Planungsverband Regensburg 2003: 154).
Æ Naturschutz
Im Regionalplan werden Gebiete, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt, als landschaftliche Vorbehaltsgebiete ausgewiesen (RPR 2003: 26). In Vorranggebieten für Natur- und Landschaft soll darüber hinaus
den Belangen des Naturschutzes Vorrang vor konkurrierenden Nutzungen eingeräumt werden. Sie sollen als naturnahe Bereiche gesichert, entwickelt und gepflegt werden (RPR
2003: 32). Weitere naturschutzrelevante Aspekte, die im Regionalplan angesprochen werden, sind vorgeschlagene Naturparke, die nach Art 11 und 45 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) durch Rechtsverordnungen der obersten Naturschutzbehörden
festgesetzt werden (RGR 2003: 136). Regionale Grünzüge sind insbesondere zur Verbesserung der Frischluftzufuhr und der ökologischen Ausgleichsfähigkeit von Bedeutung (RGR
2003: 137). Abbildung 15 stellt darüber hinaus die Landschaftsschutzgebiete sowie bestehende und geplante Naturschutzgebiete dar. Diese werden im Regionalplan nachrichtlich
dargestellt.
Abb. 15 Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete in der Region Regensburg
(http://www.region-regensburg.de/reg_plan/regpl11/r11_lsg.htm - Zugriff 08.02.2010)
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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Æ Tourismus
Zum Tourismus heißt es: „Die Fremdenverkehrswirtschaft soll in ihrer Wettbewerbsfähigkeit
weiter verbessert und insbesondere im Hinblick auf eine Saisonverlängerung (…) unter Berücksichtigung der ökologischen Erfordernisse ausgebaut werden“ (RGR 2003: 48).
3.1.4 Kommunale Bauleitplanung
Die unterste Planungsstufe der Raumplanung ist die Kommunalplanung. Die Gemeinden
haben nach Artikel 28 des Grundgesetzes das Recht, im Rahmen der Gesetze alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Der wichtigste Teil
der städtebaulichen Planung einer Gemeinde ist die Bauleitplanung. Sie soll die bauliche und
sonstige Nutzung aller Grundstücke im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung vorbereiten und leiten. Die Bauleitplanung gliedert sich in einen vorbereitenden Bauleitplan, den Flächennutzungsplan (FNP) und einen verbindlichen Bauleitplan, den Bebauungsplan (BPlan). Gesetzliche Grundlage für die kommunale Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch (BauGB).
Im Flächennutzungsplan können verschieden Arten der Nutzung festgelegt werden, unter
anderem Bauflächen, Flächen für den überörtlichen und örtlichen Verkehr sowie Flächen für
Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Hauptversorgungs- und
Hauptabwasserleitungen und Wasserflächen (u.a. Flächen im Interesse des Hochwasserschutzes). Der Flächennutzungsplan der Stadt Neumarkt i.d.OPf. soll beispielsweise zu
„einer nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung beitragen“. Er legt die künftigen Bauflächen fest und zeigt, wo notwendige Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und andere
Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind oder noch gebaut werden müssen. Neue Wohngebiete orientieren sich unter Berücksichtigung ökologischer und klimatischer Belange am
landschafts- und siedlungsstrukturellen Bestand, um so auch die Qualitäten der Stadt zu
sichern und zu fördern (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010a).
Im Bebauungsplan kann durch die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung
sowie die Bauweise, überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die
Stellung der bauliche Anlagen dem Grundsatz einer dichten Bebauung, die auch klimabezogene Aspekte berücksichtigt, Rechnung getragen werden. Der Bebauungsplan der Gemeinde Seubersdorf „Freihausen I“ (vgl. Abb. 16) mit integrierter Grünordnung (Gemeinde
Seubersdorf 2006) listet beispielsweise die verschiedenen Schutzgüter auf (z. B. Natur- und
Landschaftsschutz) und formuliert Ziele, die es im Rahmen der Bebauungsplanung zu berücksichtigen gilt. Ein wichtiges Ziel ist unter anderem, das typische Landschaftsbild und die
Vielfalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen unterschiedlicher Größe und Nutzungsintensität
zu erhalten; dies soll durch „angemessene Festsetzungen zur baulichen Nutzung und Gestaltung, Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche zur Ortsrandgestaltung“ erfolgen. Konkrete Festsetzungen sind unter anderem die Festsetzung versickerungsfähiger Befestigungen für Teilflächen der öffentlichen und privaten Erschließung, Festsetzung einer Mindestbegrünung der privaten Flächen oder Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche zur Ortsrandgestaltung.
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Bauleitplanung werden beispielsweise auch in Form von Ökokonten ausgeglichen. So wurde beispielsweise in der Stadt
Neumarkt im Rahmen der Einrichtung eines Ökokontos der gesamtstädtische Flächenbedarf zum Ausgleich anhand des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft"
ermittelt. Um den erforderlichen Ausgleichsflächenbedarf genauer abschätzen zu können,
wurden ortsübliche Festsetzungen zur Gestaltung der Baugebiete und zur Vermeidung von
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft berücksichtigt. „Durch den Aufbau eines Ökokontos hat die Stadt Neumarkt i.d.OPf., basierend auf städtischen Flächen, den Nachweis
als erste Kommune in Bayern erbracht, für die potenziellen Bauflächen der kommenden 15
3. Pläne und Rechtsvorschriften
Seite 29 / 48
Jahre notwendig werdende Ausgleichsflächen bereitstellen zu können, die in ein
grünordnerisches Gesamtkonzept eingebunden sind“ (Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2009f).
Abb. 16 Bebauungsplan
„Freihausen
I“
der
Gemeinde
(http://www.seubersdorf.de/Beb-pl-frei-plan.pdf - Zugriff 08.02.2010)
Seubersdorf
3.1.5 Fachplanungen
Als Fachplanungen werden alle Planungsbereiche bezeichnet, die sich auf einzelne Fachaufgaben konzentrieren und – anders als die auch als Querschnittsplanung oder Gesamtplanung bezeichneten Planungsbereiche Landesplanung, Regionalplanung und Bauleitplanung
– nicht alle räumlichen Nutzungsansprüche gleichermaßen behandeln.
Æ Landwirtschaft
Vorbereitende Fachplanungen in der Landwirtschaft sind beispielsweise Integrierte ländliche/regionale Entwicklungskonzepte auf gemeindlicher Ebene, verbindliche Fachplanungen
auf Ebene des Landes sind so genannte Flurbereinigungspläne.
So wurde für acht Gemeinden im Landkreis Neumarkt (Berg bei Neumarkt, Hohenfels,
Lauterhofen, Lupburg, Parsberg, Pilsach, Seubersdorf und Velburg) (NM-ARGE 8) unter en-
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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ger Mitwirkung der Gemeinden und von Schlüsselpersonen ein Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK Neumarkt ArGe 8) erarbeitet. Ein wichtiges Handlungsfeld deckt
den Themenbereich Landwirtschaft mit ab. Ein weiterer Zusammenschluss bildet das Aktionsbündnis Oberpfalz – Mittelfranken (AOM), dem Allersberg, Berngau, Burgthann, Deining, Freystadt, Mühlhausen, Postbauer-Heng, Pyrbaum und Sengenthal angehören. Diesen
Gemeinden geht es z. B. darum, vom Nahtourismus aus der benachbarten Stadt Nürnberg
zu profitieren. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz unterstützt dieses Aktionsbündnis bei der Erarbeitung eines mittelfristigen Konzeptes sowie bei der Umsetzung der Ziele
durch Dorferneuerungen und Flurneuordnungen.
Abbildung 17 gibt einen Überblick über die Vorhaben der Ländlichen Entwicklung im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. Hierzu zählen auch Maßnahmen der Flurbereinigung. Als Beispiel
sei an dieser Stelle der Flurbereinigungsplan der Stadt Parsberg im Landkreis Neumarkt
i.d.OPf., Teilnehmergemeinschaft Herrnried II, aufgeführt (vgl. Abb. 18).
Abb. 17 Vorhaben der Ländlichen Entwicklung im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. (http://www.aleoberpfalz.bayern.de/projekte/levis/INDEX.HTML - Zugriff 08.02.2010)
Æ Forstwirtschaft
Die Waldfunktionsplanung spielt in Bayern für die Forstwirtschaft eine wichtige Rolle. Sie
stellt für alle Wälder Bayerns die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen sowie ihre Bedeutung für die biologische Vielfalt dar, bewertet sie und zeigt Ziele und Maßnahmen auf, die zur
Erfüllung der Funktionen und zum Erhalt der Biodiversität erforderlich sind. In einer Waldfunktionskarte werden neben den Waldflächen mit besonderer Bedeutung für einzelne Waldfunktionen auch die Topographie und amtlich geschützte Gebiete wie Bannwälder, Naturwaldreservate, Wasserschutzgebiete oder Naturschutzgebiete dargestellt. Waldfunktionspläne werden gemäß Art. 5 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) unter Beachtung der
Ziele der Raumordnung als forstliche Fachplanung aufgestellt.
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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Abb. 18 Flurbereinigungsplan Teilnehmergemeinschaft Herrnried II, Stadt Parsberg, Landkreis
Neumarkt i.d.OPf. (http://www.geodaten.landentwicklung.bayern.de/viewer.aspx?v= 686896,
08.02.2010)
Æ Naturschutz
Für den Naturschutz ist auf gemeindlicher Ebene die Landschaftsplanung als vorbereitende
Fachplanung von Bedeutung. Daneben zählen Gewässerentwicklungspläne oder Pflegeund Entwicklungspläne (PEPL) zu den Fachplanungen auf Ebene des Naturschutzes.
Landschaftspläne sind nach § 16 des Bundesnaturschutzgesetzes rechtlich festgelegt. Ein
Landschaftsplan beinhaltet üblicherweise Zielsetzungen für Freiflächen in den Ortslagen
(z. B. Zweckbestimmungen für Brachflächen), Ausdehnung und Grenzen der Siedlungstätigkeit, Entwicklungsziele für Natur und Landschaft (z. B. Vorschläge für Ausgleichsflächen,
Wanderwege, Bepflanzungsmaßnahmen), besonders erhaltenswerte Teile von Natur und
Landschaft (z. B. Vorrangflächen für Naturschutz), besondere Festsetzungen für forstliche
Nutzungen (z. B. Wiederaufforstungsflächen). Ziele der Landschaftsplanung sind z. B. Biotopschutz und Biotopentwicklung, Freiraumschutz und Bodenschutz, Verbesserung des
Landschaftsbildes, Ausbau für die naturnahe Erholung, Klimaverbesserung und Immissionsschutz. Nach Art. 3 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz werden neben den örtlichen
Landschaftsplänen als Bestandteile der Flächennutzungspläne auch Grünordnungspläne als
Bestandteile der Bebauungspläne erstellt. Der Landschaftsplan der Stadt Neumarkt
i.d.OPf. trifft z. B. Aussagen zu den Flächen, die von Bebauung freigehalten werden sollen.
Damit wird dokumentiert, an welchen Stellen des Stadtgebietes und über welche Grenzen
hinaus eine Siedlungserweiterung durch Bebauung nicht fortgeführt werden sollte. Die wesentlichen Ziele von Bebauung freizuhaltender Flächen sind: Schutz von Biotopen, Klima
und Landschaft, Erhalt von Grünzäsuren, Erhalt der Talräume, Optimierung der Fließgewässer und deren Begleitstrukturen, Schaffung eines Grünzugsystems, Erhalt von Frischluftschneisen. „Mit dem Landschaftsplan konnte damit neben einer umweltgerechten Siedlungsentwicklung auch eine klare, zusammenhängende Freiflächenentwicklung gesichert werden“
(Stadt Neumarkt i.d.OPf. 2010b). Bezüglich des Naturschutzes sieht der Landschaftsplan
eine Zunahme der Naturschutzgebiete um 80 % von 63 ha auf 113 ha vor, bei den Landschaftsschutzgebieten eine Erhöhung um 40 % von 2.039 ha auf 2.877 ha (Stadt Neumarkt
i.d.OPf. 2010b). Der Landschaftsplan der Gemeinde Seubersdorf im Landkreis Neumarkt (vgl. Abb. 19) enthält Aussagen und Zielformulierungen, die vor allem den Naturschutz betreffen, z. B. vorgeschlagene Schutzgebiete, Biotopverbundsystem, Grün- und Freiflächenkonzept und Landschaftsbild. Daneben wird auch die Land- und Forstwirtschaft an-
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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gesprochen (z. B. standortgerechte Feuchtwaldbestockung, Erstaufforstung, Erhalt von
Waldflächen usw.). Im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan heißt es, dass durch die
Planung unter anderem eine Verbesserung der Lebensbedingungen für seltene Arten bei
Umsetzung der Ziele sowie Verbesserungen des naturraumtypischen Landschaftsbildes bei
Umsetzung der Ziele zu erwarten sind (Bartsch 2006a, 2006b).
Abb. 19 Flächennutzungsplan
mit
Landschaftsplan
der
(http://www.seubersdorf.de/Planteil_West.pdf - Zugriff 08.02.2010)
Gemeinde
Seubersdorf
Pflege- und Entwicklungspläne (PEPL) als weitere Fachplanung im Bereich des Naturschutzes umfassen Festlegungen zur Pflege und Entwicklung (Biotopmanagement) von
Schutzgebieten oder schützenswerten Landschaftsteilen nach dem Naturschutzgesetz. Ein
PEPL ist als nicht rechtsverbindlicher Plan ein Umsetzungsvorschlag. Ziel ist zum einen die
Erhaltung der im Gebiet typischen Pflanzen- und Tierbestände, besonders gefährdeter Arten
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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sowie zum anderen der Schutz, die Verbesserung und Sanierung ihrer Lebensräume und die
Wiederherstellung der Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft.
Æ Tourismus
Im Bereich Tourismus existieren keine expliziten Fachplanungen, vereinzelt werden Tourismuskonzepte als informelle Planungen erstellt.
3.2 Informelle Instrumente der Raumplanung
Auf regionaler und kommunaler Ebene wurden im Rahmen informeller Planungen in den
vergangenen Jahren verschiedene Konzepte und Gutachten erarbeitet, die im Folgenden
aufgelistet werden.
3.2.1 Regionale Ebene / Landkreisebene
Das Regionale Entwicklungskonzept des Landkreises Neumarkt aus dem Jahre 2007 ist
eine Strategie, das aufbauend auf Leitbildformulierungen Entwicklungsziele und konkrete
Handlungsfelder definiert (Lokale Aktionsgruppe REGINA-Neumarkt 2007a). Für den Themenschwerpunkt Land- und Forstwirtschaft ist vor allem das Entwicklungsziel „Eine „regionale Agrarverantwortung“ sorgt für eine integrierte ländliche Entwicklung“ relevant. Hier
sollen regionale Kräfte gebündelt und auf lokaler sowie regionaler Ebene versucht werden,
neue und innovative Einkommensmöglichkeiten für Land- und Forstbetriebe zu finden und
damit auch zur Absicherung der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen. Themen
sind vor allem Regionalvermarktung und Diversifizierungsmaßnahmen, aber auch neue Aspekte wie regionale Selbstorganisation der Milcherzeuger oder die Inwertsetzung der nichtagrarischen Leistungen der bäuerlichen Landwirtschaft sind von Bedeutung. Ein weiteres
Entwicklungsziel lautet: „Regionale Wirtschaftskreisläufe: Wir wollen unsere Wertschöpfung
selbst behalten.“ In diesem Zusammenhang sollen beispielsweise lokale und regionale Potenziale besser genutzt oder der Ausbau von Kooperationen und damit Synergieeffekte besser ausgeschöpft werden. Zu nennen ist das Kundenbindungssystem „Regionaldo“, allerdings „stellt die Einbindung der Land- und Forstwirtschaft und ihre Beteiligung an regionalen
Wertschöpfungsketten weiterhin eine große Herausforderung dar“ (Lokale Aktionsgruppe
REGINA-Neumarkt 2007a: 24). Der Themenbereich Naturschutz wird im Wesentlichen
durch folgendes Entwicklungsziel dargestellt: „Die Kulturlandschaft als Trägerin von Eigenart,
Vielfalt und Schönheit soll erhalten und die natürlichen Ressourcen zur Erhaltung der Lebensgrundlagen sollen gesichert werden.“ Dabei soll vor allem die noch vorhandene Vielfalt
erhalten werden, auch vor dem Hintergrund des fragilen Naturraums mit seinen begrenzten
Bodenqualitäten und einem sensiblen Wasserhaushalt. Hierzu existieren bereits auf praktischer Ebene verschiedene Initiativen und Projekte, wie das Kooperationsvorhaben Grundwasserschutz, das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Labertäler oder das Projekt Nepomuk. Weitere Vereine und Verbände, die sich mit dem Thema auseinandersetzten,
sind die Obst- und Gartenbauvereine, Landschaftspflegeverband Neumarkt oder der Bund
Naturschutz. Auch der Bereich Tourismus findet sich in dem Entwicklungsziel „Die Kulturlandschaft als Trägerin von Eigenart, Vielfalt und Schönheit soll erhalten und die natürlichen
Ressourcen zur Erhaltung der Lebensgrundlagen sollen gesichert werden“ wieder. Zum Erhalt der Identität im ländlichen Raum gilt es nach Aussagen des Regionalen Entwicklungskonzeptes, die vorhandenen Organisationen und Initiativen zu unterstützen und mit Kooperationsprojekten die touristischen Attraktionen und regionalen Akteure zu stärken (Lokale Aktionsgruppe REGINA-Neumarkt 2007a: 30).
Die Bayern Arche des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit unterstützt Projekte zum Erhalt der Artenvielfalt und Lebensräume. Der Landkreis Neumarkt
zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich hohe Biotopdichte aus. In der Fränkischen Alb
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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– vor allem auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels, im Tal der Weißen und Schwarzen
Laaber und entlang des Altmühltals – sind in erster Linie Kalkmagerrasen wertbestimmend,
in den Flugsandgebieten südlich Neumarkt vor allem Magerrasen auf Sand. Aber auch die
Fließgewässer und Talauen mit Feucht- und Nasswiesen sind Lebensraum vieler seltener
Pflanzen und Tiere. Abbildung 20 gibt einen Überblick über die Schutzgebiete im Landkreis
Neumarkt.
Abb. 20 Schutzgebiete im Landkreis Neumarkt (http://www.arche.bayern.de/regional/neumarkt/
pic/neumarkt_id_opf.jpg - Zugriff 08.02.2010)
3.2.2 Gemeindliche Ebene
Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Neumarkt aus dem Jahr 2008 formuliert Leitbilder für
die zukünftige Stadtentwicklung Neumarkts und gibt eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des
Stadtleitbildes. Konkret bezogen auf den Themenbereich Klimaschutz und Klimaanpassung
kommt das Leitbild „Global denken – lokal handeln“ zum Tragen: Die Stadt Neumarkt hatte
dazu bereits im Jahr 2007 wichtige Grundlagen für einen Klimaschutz geschaffen, indem sie
den Beitritt zum Klimabündnis beschlossen und darüber hinaus ein eigenes Referat für den
Klimaschutz geschaffen hatte. Insgesamt wird in dem Bericht unterstrichen, dass Klimaschutz ein ganzheitliches Thema ist, das verschiedene Akteure involvieren muss und Einzelprojekte wie Energiemanagement für städtische Gebäude, Errichtung von Fotovoltaikanlagen
oder Beratungsangebote zum Energiesparen in ein Gesamtkonzept eingebunden werden
müssen. Eine Bürgerbefragung zur Zufriedenheit mit dem kommunalen Klimaschutz zeigte
darüber hinaus, dass über die Hälfte der befragten Bürger weniger zufrieden bis unzufrieden
waren, was auf weiteren Handlungsbedarf aus Sicht der Bürger schließen lässt. Das Thema
Land- und Forstwirtschaft findet sich unter anderem unter dem Leitbild „Neumarkt – Stadt-
3. Pläne und Rechtsvorschriften
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struktur nachhaltig entwickeln.“ Neben dem städtischen Bereich wird auch der weitaus größere Teil angesprochen, der ländlich geprägt ist. Dabei geht es unter anderem darum, das
Bewusstsein für die ländlich und natürlich geprägten Bereiche zu schärfen und insgesamt für
einen strukturellen Ausgleich zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zu sorgen. Das
Leitbild „Mit der Natur im Einklang leben“ verbindet unterschiedliche Aspekte. Neben der
Sicherung und dem Schutz von Ressourcen ist die Stadt auch als Naherholungsraum weiter
auszubauen. Dabei spielen Naturschutzmaßnahmen eine wichtige Rolle, dessen Basis der
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan darstellt.
3.2.3 Weitere Planungen
Die Biotopkartierung auf Ebene des Freistaats Bayern liefert ebenfalls wichtige Grundlagen
für den Naturschutz und trägt dadurch wesentlich zur Erhaltung der ökologisch wertvollen
Landschaftsbestandteile bei. Daneben existiert eine Artenschutzkartierung Bayern, die
faunistische und floristische Daten für die Naturschutzpraxis enthält.
3.3 Zusammenfassung
Im formellen Bereich existieren verschiedene Programme und Pläne, die sich intensiv mit
dem Themenfeld Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus auseinandersetzen.
Im Regionalplan finden sich allerdings insgesamt weniger Hinweise als auf Ebene der Landesplanung.
Im informellen Bereich existieren insgesamt vor allem projektbezogene Planungen und Initiativen.
4. Regionale Anpassungsstrategien
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4 Regionale Anpassungsstrategien im Bereich Landund Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus für
die Modellregion Landkreis Neumarkt
Hinweis: Dieses Kapitel wird erst zum 2. Workshop im Sommer 2010 erarbeitet.
4.1 Erkenntnisse aus der regionalen Befragung
4.2 Regionale Anpassungsmöglichkeiten
4.3 Empfehlungen für den regionalen Planungsverband
4.4 Empfehlungen für den Landkreis Neumarkt
4.5 Empfehlungen für die Kommunen
5. Anhang
Seite 37 / 48
5 Anhang
5.1 Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3
Abb. 4 Abb. 5 Abb. 6 Abb. 7 Abb. 8 Abb. 9 Abb. 10 Abb. 11 Abb. 12 Abb. 13 Abb. 14 Abb. 15 Abb. 16 Lufttemperatur (Jahresmittelwerte) in Deutschland 1891 bis 2008,
(DWD 2008,
http://www.anpassung.net/nn_701050/DE/Fachinformationen/Klimaaen
derung/beobachtet/beobachtet__node.html?__nnn=true – Zugriff:
20.01.2010) ..................................................................................................... 4 SRES-Szenarien (SRES - Special Report on Emissions Scenarios) der
globalen Treibhausgasemissionen bis 2100 (links) sowie
Beobachtungsdaten 1900-2000 und SRES-basierte Szenarien der
globalen Erwärmung 2000-2100 (rechts). Die farbigen Balken rechts
außen geben für jedes illustrative SRES-Emissionsszenario die
Bandbreite der Unsicherheit aufgrund der Verwendung verschiedener
Klimamodelle an (Walkenhorst; Stock 2009, nach IPCC 2007b, Abb.
SPM.5, nach)................................................................................................... 5 Änderung der Jahresmitteltemperatur (DWD 2009) ....................................... 6 Änderung des mittleren Sommerniederschlags (DWD 2009) ......................... 7 Änderung des mittleren Winterniederschlags (DWD 2009) ............................. 7 Gliederung Deutschlands in Naturräume (Zebisch et al. 2005, BFN
2005) ............................................................................................................... 8 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 5,
WETTREG_2006) ......................................................................................... 10 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperaturen (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4,
WETTREG_2003) ......................................................................................... 10 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo)
(KLIWA 2006) ................................................................................................ 11 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, MPI=Remo)
(KLIWA 2006) ................................................................................................ 11 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4,
MR=WETTREG) (KLIWA 2006) .................................................................... 11 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4,
MR=WETTREG) (KLIWA 2006) .................................................................... 12 Änderung der Sommer- (links) und Winterniederschläge (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR)
(KLIWA 2006) ................................................................................................ 12 Änderung der Sommer- (links) und Wintertemperatur (rechts) im
Zeitraum 2021-2050 gegenüber 1971-2000 (ECHAM 4, PIK=STAR)
(KLIWA 2006) ................................................................................................ 12 Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete in der Region
Regensburg ................................................................................................... 27 Bebauungsplan „Freihausen I“ der Gemeinde Seubersdorf.......................... 29 5. Anhang
Abb. 17 Abb. 18 Abb. 19 Abb. 20 Seite 38 / 48
Vorhaben der Ländlichen Entwicklung im Landkreis Neumarkt
i.d.OPf. (vgl. http://www.aleoberpfalz.bayern.de/projekte/levis/INDEX.HTML, 08.02.2010) ................ 30 Flurbereinigungsplan Teilnehmergemeinschaft Herrnried II, Stadt
Parsberg, Landkreis Neumarkt i.d.OPf. (vgl.
http://www.geodaten.landentwicklung.bayern.de/viewer.aspx?v=
686896, 08.02.2010) ..................................................................................... 31 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Gemeinde Seubersdorf ....... 32 Schutzgebiete im Landkreis Neumarkt.......................................................... 34 5.2 Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Tab. 2 Zusammenfassende Darstellung der Empfindlichkeit (Vulnerabilität)
gegenüber dem Globalen Wandel (insb. Klimawandel) in Deutschland
(ohne Maßnahmen) ......................................................................................... 9 Übersicht über Ergebnisse von Klimaszenarien für den Landkreis
Neumarkt i.d.OPf., basierend auf dem globalem Modell ECHAM 4 und
drei verschiedenen regionalen Modellen: Modell REMO vom MaxPlanck-Institut für Meteorologie (MPI), Modell WETTREG von
MeteoResearch (MR) und Modell STAR vom Potsdamer Institut für
Klimaforschung (PIK); Zeitreihen 2021-2050 im Vergleich zu 19712000 .............................................................................................................. 13 5. Anhang
Seite 39 / 48
5.3 Literaturverzeichnis
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StWIVT Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
(2006): Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006. München.
StMWVT Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (Hrsg.)
(1997): Bayerischer Solar- und Windatlas, München (zurzeit in Fortschreibung).
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Obere Landesplanungsbehörde Neustadt an der
Weinstraße (Hrsg.) (2007): Großflächige Solar- und Photovoltaikanlagen im Freiraum.
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5. Anhang
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Walkenhorst, O., Stock, M. (2009): Regionale Klimaszenarien für Deutschland. Eine Leseanleitung, E-Paper der ARL Nr. 6, Hannover.
Wickel, Martin (2009): Potenziale der Raumordnung zur Steuerung regenerativer Energien,
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Zebisch, M.; Grothmann, T.; et. al. (2005): Klimawandel in Deutschland – Vulnerabilität und
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Regionaler Planungsverband Regensburg, [http://www.regionregensburg.de/reg_plan/regpl11/r11_lsg.htm - Zugriff 08.02.2010]
UBA – Umweltbundesamt,
[http://www.anpassung.net/cln_117/nn_700470/DE/Service/Glossar/glossar__node.htm
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5.5 Glossar
Die folgenden Erläuterungen zu wichtigen technischen und fachlichen Begriffen und Abkürzungen rund um das Thema Klimafolgen und Anpassung basieren weitgehend auf dem
deutschsprachigen Glossar des Kompetenzzentrums Klimafolgen und Anpassung (KomPass) des Umweltbundesamtes (http://www.anpassung.net/cln_117/nn_700474/DE/ Service/Glossar/glossar__node.html?__nnn=true – Zugriff: 20.01.2010). Diesem Glossar liegt
wiederum der Synthesebericht des IPCC von 2007 „Klimaänderung 2007“ zugrunde. Für
Begriffe, die nicht aus dem Glossar vom KomPass entnommen sind, werden die Quellen
gesondert angegeben.
Anpassung (Adaption)
Anpassung (Adaption) in natürlichen oder anthropogenen (menschlichen) Systemen, die als
Reaktion auf gegenwärtige oder zu erwartende Klimaänderungen oder deren Effekte Schaden bzw. Risiken mindern oder günstige Gelegenheiten bzw. Chancen nutzen. Es können
verschiedene Arten von Anpassungen unterschieden werden, darunter vorausschauende
und reaktive, private und öffentliche, autonome und geplante Anpassung (in Anlehnung an
IPCC Glossar 2001).
Anpassungsfähigkeit
Die Gesamtheit der Fähigkeiten, Ressourcen und Institutionen eines Landes oder einer Region, um wirksame Anpassungsmaßnahmen umzusetzen.
Oder:
Die Fähigkeit eines Systems, sich an Klimaänderungen (inklusive Klimavariabilität und Extreme) anzupassen, um potenzielle Schäden zu mildern, von Nutzen zu profitieren oder die
Folgen zu bewältigen (Glossar IPCC 2001).
Emissionsszenario
Eine plausible Darstellung der zukünftigen Entwicklung der Emissionen von Substanzen, die
möglicherweise strahlungswirksam sind (z.B. Treibhausgase, Aerosole), basierend auf einer
kohärenten und in sich konsistenten Reihe von Annahmen über die zugrundeliegenden Kräfte (wie demographische und sozioökonomische Entwicklung oder Technologiewandel) und
deren Schlüsselbeziehungen. Von Emissionsszenarien abgeleitete Konzentrationsszenarien
werden als Vorgabe für die Berechnung von Klimaprojektionen mit Klimamodellen eingesetzt. IPCC (1992) präsentierte eine Reihe von Emissionsszenarien, die als Basis für die
Klimaprojektionen in IPCC (1996) dienten. Diese Emissionsszenarien werden als die IS92Szenarien bezeichnet. Im IPCC-Sonderbericht zu Emissionsszenarien (Nakicenovic et al.,
2000) wurden neue Emissionsszenarien — die sogenannten SRES-Szenarien — veröffentlicht. Einige dieser Szenarien wurden unter anderen als Basis für die Klimaprojektionen in
IPCC (2001) und in diesem Bericht verwendet. Für die Bedeutung einiger mit diesen Szenarien verbundener Begriffe, siehe SRES-Szenarien.
Extremes Wetterereignis
Ein extremes Wetterereignis ist ein Ereignis, das an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Jahreszeit selten ist. Die Definitionen für “selten” variieren, aber ein extremes Wetterereignis wäre normalerweise so selten wie oder seltener als das 10- oder 90%-Perzentil
der beobachteten Wahrscheinlichkeitsverteilung. Per Definition kann die Charakteristik von
so genanntem “Extremwetter” absolut gesehen von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Einzelne
Extremereignisse können nicht einfach und direkt der anthropogenen Klimaänderung zugeordnet werden, da immer eine begrenzte Chance besteht, dass das betreffende Ereignis
natürlicherweise hätte auftreten können. Wenn ein Muster von extremem Wetter über eine
bestimmte Zeitspanne, z.B. eine Saison, bestehen bleibt, kann es als “extremes Klimaereignis” klassiert werden, vor allem wenn es ein Mittel bzw. eine Summe aufweist, die seinerseits
bzw. ihrerseits extrem ist (z.B. eine Dürre oder Starkniederschlag während einer ganzen
Saison).
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IPCC
Intergovernmental Panel on Climate Change: Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimafragen. Wurde 1988 von der WMO eingerichtet, um über den aktuellen Forschungsstand auf
dem Gebiet der Klimaforschung und der Klimafolgenforschung zu berichten. Untergliedert
sich in drei Arbeitsgruppen. Arbeitsgruppe I befasst sich mit den naturwissenschaftlichen
Aspekten des Klimasystems, Arbeitsgruppe II bewertet die Auswirkungen des Klimawandels
für Natur und Gesellschaft und Arbeitsgruppe III konzentriert sich auf mögliche Strategien,
die resultierenden Probleme zu lösen. Im Jahr 2001 wurde der dritte Bericht vorgelegt. Er
skizziert die in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden Klimaänderungen und deren voraussichtlichen Folgen und bestätigt den inzwischen dominierenden Einfluss des Menschen
auf das Klima (Küchler 2005, S. 98). Der vierte Bericht ist 2007 erschienen.
Klima
Klima im engen Sinn ist normalerweise definiert als das “Durchschnittswetter”, oder genauer
als die statistische Beschreibung des Wetters in Form von Durchschnittswerten und der Variabilität relevanter Größen über eine Zeitspanne im Bereich von Monaten bis Tausenden
von Jahren. Der klassische, von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) definierte
Zeitraum sind 30 Jahre. Diese Größen sind meistens Oberflächenvariablen, wie Temperatur,
Niederschlag und Wind. Klima im weiteren Sinn ist der Zustand des Klimasystems, einschließlich einer statistischen Beschreibung.
Klimaänderung
Klimaänderung bezieht sich auf jede Änderung des Klimas im Verlauf der Zeit, die aufgrund
einer Änderung im Mittelwert oder im Schwankungsbereich seiner Eigenschaften identifiziert
werden kann (z.B. mit Hilfe von statistischen Tests), und die über eine längere Periode von
typischerweise Jahrzehnten oder noch länger andauert. Klimaänderung kann durch interne
natürliche Schwankungen oder durch äußeren Antrieb oder durch andauernde anthropogene
Veränderungen in der Zusammensetzung der Atmosphäre oder der Landnutzung zustande
kommen. Es ist zu beachten, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen (UNFCCC) im Artikel 1 Klimaänderung definiert als “Änderungen des Klimas, die unmittelbar oder mittelbar auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen sind, welche
die Zusammensetzung der Erdatmosphäre verändern, und die zu den über vergleichbare
Zeiträume beobachteten natürlichen Klimaschwankungen hinzukommen.” Das UNFCCC
unterscheidet also zwischen Klimaänderung verursacht durch die Veränderung der Zusammensetzung der Atmosphäre aufgrund menschlicher Aktivitäten und Klimavariabilität aufgrund natürlicher Ursachen.
Klimamodell
Eine numerische Darstellung des Klimasystems, die auf den physikalischen, chemischen
und biologischen Eigenschaften seiner Bestandteile, seinen Wechselwirkungen und Rückkopplungsprozessen basiert und alle oder einige seiner bekannten Eigenschaften berücksichtigt. Das Klimasystem kann von Modellen unterschiedlicher Komplexität dargestellt werden, d.h. für jeden Bestandteil oder eine Kombination von Bestandteilen kann ein Modellspektrum oder eine Modellhierarchie bestimmt werden, die sich in Aspekten unterscheidet
wie der Anzahl der räumlichen Dimensionen, dem Ausmaß, in welchem physikalische, chemische oder biologische Prozesse explizit dargestellt werden, oder bis zu welchem Grad
empirische Parametrisierungen verwendet werden. Gekoppelte allgemeine AtmosphärenOzean-Meereis-Zirkulationsmodelle (AOGCM) bieten eine Darstellung des Klimasystems,
die sich nahe am umfassendsten Ende des derzeit vorhandenen Spektrums befindet. Es gibt
eine Entwicklung in Richtung noch komplexerer Modelle mit interaktiver Chemie und Biologie. Klimamodelle werden als Forschungsinstrument verwendet, um das Klima zu untersuchen und zu simulieren, aber auch für operationelle Zwecke, einschließlich monatlicher, saisonaler und jahresübergreifender Klimaprognosen.
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Klimaprognose
Eine Klimaprognose oder Klimavorhersage ist das Resultat eines Versuchs, eine Schätzung
der effektiven Entwicklung des Klimas in der Zukunft vorzunehmen, z.B. auf saisonaler, jahresübergreifender oder längerfristiger Zeitskala. Weil die zukünftige Entwicklung des Klimasystems stark von den Ausgangsbedingungen abhängen kann, bestehen solche Prognosen
in der Regel aus Wahrscheinlichkeitsangaben. Siehe auch Klimaprojektion und Szenario.
Klimaprojektion
Eine Projektion der Reaktion des Klimasystems auf Emissions- oder Konzentrationsszenarien von Treibhausgasen, Aerosolen oder Strahlungsantriebs-Szenarien, häufig auf Klimamodellsimulationen basierend. Klimaprojektionen werden von Klimaprognosen unterschieden,
um zu betonen, dass Klimaprojektionen von den verwendeten Emissions-/Konzentrationsbzw., Strahlungsantriebs-Szenarien abhängen, die auf Annahmen z.B. über zukünftige gesellschaftliche und technologische Entwicklungen beruhen, die nur eventuell verwirklicht
werden und deshalb mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind.
Klimasensitivität
In den Berichten des IPCC bezieht sich die (Gleichgewichts-)Klimasensitivität auf die
(Gleichgewichts-) Änderung der globalen mittleren Erdoberflächentemperatur als Folge einer
Verdoppelung der atmosphärischen CO2-Äquivalent-Konzentration. Aufgrund von rechenbedingten Einschränkungen wird die Gleichgewichts-Klimasensitivität in einem Klimamodell
gewöhnlich abgeschätzt, indem ein atmosphärisches allgemeines Zirkulationsmodell mit einem Mischungsschicht-Ozeanmodell gekoppelt wird, da die Gleichgewichts-Klimasensitivität
hauptsächlich durch atmosphärische Prozesse bestimmt wird. Effiziente Modelle können mit
einem dynamischen Ozean bis zum Gleichgewicht betrieben werden. Die effektive Klimasensitivität ist eine damit verbundene Größe, welche die Bedingung des Gleichgewichts umgeht. Sie wird mit Modellberechnungen evaluiert, die nicht-Gleichgewichts-Bedingungen
entwickeln. Sie ist ein Maß für die Stärke der Rückkopplungen zu einer bestimmten Zeit und
kann aufgrund der Veränderungen der Einflussfaktoren und des Klimazustandes variieren.
Der Klimasensitivitätsparameter (Einheit: ºC (Wm-2)-1) bezieht sich auf die Gleichgewichtsänderung des Jahresmittels der Erdoberflächentemperatur aufgrund einer Änderung des
Strahlungsantriebs um eine Einheit. Die Übergangs-Klimareaktion ist die Änderung der globalen Erdoberflächentemperatur, gemittelt über eine 20-Jahr-Periode, zentriert auf den Zeitpunkt der Verdopplung des atmosphärischen Kohlendioxids, d.h. im Jahr 70 in einem Experiment mit einem 1%-pro-Jahr-Anstieg des Kohlendioxid-Äquivalents mit einem globalen gekoppelten Klimamodell. Sie ist ein Maß für die Stärke und Geschwindigkeit der Reaktion der
Erdoberflächentemperatur auf den Antrieb durch Treibhausgase.
Klimasystem
Das Klimasystem ist ein höchst komplexes System, das aus fünf Hauptbestandteilen besteht: der Atmosphäre, der Hydrosphäre, der Kryosphäre, der Landoberfläche und der Biosphäre sowie den Wechselbeziehungen zwischen diesen Bestandteilen. Das Klimasystem
verändert sich über die Zeit unter dem Einfluss seiner eigenen inneren Dynamik und durch
externe Kräfte wie Vulkanausbrüche, solare Schwankungen und anthropogene Einflüsse wie
die Änderung der Zusammensetzung der Atmosphäre und der Landnutzung.
Klimavariabilität
Klimavariabilität bezieht sich auf Schwankungen des mittleren Zustandes und anderer statistischer Größen (wie Standardabweichungen, Vorkommen von Extremerscheinungen, etc.)
des Klimas auf allen zeitlichen und räumlichen Skalen, die über einzelne Wetterereignisse
hinausgehen. Die Variabilität kann durch natürliche interne Prozesse innerhalb des Klimasystems (interne Variabilität) oder durch natürliche oder anthropogene äußere Einflüsse (externe Variabilität) begründet sein. Siehe auch Klimaänderung.
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Klimavariable
Klimavariable sind Tageswerte von Maximumtemperatur [°C], Mitteltemperatur [°C], Minimumtemperatur [°C] sowie Tagessummen des Niederschlages [mm], relative Feuchte im
Tagesmittel [%], Luftdruck im Tagesmittel [hPa], Taupunkt im Tagesmittel [°C], tägliche Sonnenscheindauer [Std], Tagesmittel des Bedeckungsgrades [/8], Globalstrahlung und Tagesmittel der Windstärke [Bfd].
Klimawirkung
Klimawirkung: das Resultat einer kausalen Wirkungskette, an deren Anfang die Veränderungen bestimmter Klimavariablen als Ursache stehen, deren Folge ökonomische, ökologische
und soziale Auswirkungen in den betroffenen Bereichen sind. Eine spezifische Klimawirkung
wird durch einen oder mehrere Indikatoren beschrieben, bei denen die Klimavariablen mit
weiteren, nichtklimatischen Wirkfaktoren in der Wirkungskette zur Ermittlung der Auswirkungen verknüpft werden. Bei diesen Wirkfaktoren handelt es sich um raumbezogene Geobasisund Geofachdaten.
No-regret-Strategie
No-regret-Strategien bzw. -Ansätze beschreiben effektive und kostengünstige Maßnahmen,
die langfristig wirken und an sich verändernde Bedingungen anpassbar sind, so dass ihre
Durchführung bei unvorhergesehenen Bedingungen in der Zukunft nicht bedauert werden
muss (verändert nach Stemplewski 2008 und Roth 2008).
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC)
Das Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) wurde 1997 an der dritten Vertragsstaatenkonferenz (COP) zum
UNFCCC in Kyoto, Japan, angenommen. Es enthält rechtlich bindende Verpflichtungen in
Ergänzung zu denjenigen im UNFCCC. Länder, die in Anhang B des Protokolls aufgeführt
sind (die meisten OECD-Staaten und Schwellenländer), vereinbarten eine Reduktion ihrer
anthropogenen
Treibhausgas-Emissionen
(Kohlendioxid,
Methan,
Lachgas,
Schwefelhexafluorid, Fluorkohlenwasserstoffe und Perfluorkohlenstoffe) um mindestens 5%
unter den Stand von 1990 innerhalb des Verpflichtungszeitraums von 2008 bis 2012. Das
Kyoto-Protokoll ist am 16. Februar 2005 in Kraft getreten. Räumliche und zeitliche Skalen
Räumliche und zeitliche Skalen
Das Klima kann in einem weiten Spektrum von räumlichen und zeitlichen Skalen schwanken.
Räumliche Skalen variieren von lokal (weniger als 100.000 km2) über regional (100.000 bis
10 Mio. km2) bis zu kontinental (10 bis 100 Mio. km2). Zeiträume variieren von saisonal bis zu
geologisch (Hunderte von Millionen Jahren).
Redundanz (Mehrfachversorgung/-sicherung)
Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, nach der besonders wichtige Bausteine der
Infrastruktur (sog. kritische Infrastrukturen) mehrfach bereitgestellt werden, um im Falle von
Störungen oder Ausfällen einer Versorgungskette die erforderlichen Funktionen über einen
zweiten funktionsgleichen Versorgungsstrang sicherzustellen (z.B. Stromversorgung eines
Ortes über zwei getrennt verlaufende Leitungen oder Erschließung von kritischen Infrastrukturen über zwei getrennte Wege) (eigene Definition).
Referenzwert oder –szenario
Bezugsgröße für messbare Größen, an der ein alternatives Ergebnis gemessen werden
kann, z.B. die Verwendung eines Szenarios ohne Intervention als Referenz für die Analyse
von Interventionsszenarien.
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Region
Eine Region ist ein durch spezifische geographische und klimatologische Strukturen charakterisiertes Gebiet. Das Klima einer Region wird durch regionale und lokale Antriebskräfte
beeinflusst, wie Topographie, Landnutzungseigenschaften, Seen, etc. sowie Einflüsse anderer weiter entfernter Regionen.
Resilienz (Widerstandsfähigkeit/Robustheit)
Gegenüber Klimaänderungen resiliente, also widerstandsfähige bzw. robuste Strukturen
(z.B. Siedlungsstruktur, Infrastruktur, Landnutzungsstruktur) werden durch die Auswirkungen
der Klimaänderungen nicht nachhaltig gestört (eigene Definition).
SRES-Szenarien
SRES-Szenarien sind Emissionsszenarien, die von Nakicenovic und Swart (2000) entwickelt
wurden und die unter anderem als Basis für die Klimaprojektionen in diesem Bericht verwendet wurden. Folgende Begriffe sind für ein besseres Verständnis der Struktur und des Gebrauchs der SRES-Szenarien wichtig:
- Szenarienfamilie: Szenarien, die von einer ähnlichen demographischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und den technologischen Wandel betreffenden Modellgeschichte
ausgehen. Das SRES-Szenarienset umfasst vier Szenarienfamilien: A1, A2, B1 und B2.
- Illustratives Szenario: Ein Szenario, das eine der sechs Szenariengruppen, die in der
Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger von Nakicenovic und Swart (2000)
aufgeführt sind, veranschaulicht. Sie schliessen vier revidierte Musterszenarien für die
Szenariengruppen A1B, A2, B1, B2 und zwei zusätzliche Szenarien für die Gruppen A1FI
und A1T ein. Alle Szenariengruppen sind gleich stichhaltig.
- Musterszenarien: Ein Szenario, das ursprünglich als Entwurf auf der SRES-Website
veröffentlicht war, um eine gegebene Szenarienfamilie zu repräsentieren. Die Auswahl
der Musterszenarien basierte auf Eigenschaften von spezifischen Modellen und auf der
Entscheidung, welche der ursprünglichen Quantifizierungen die Modellgeschichte am
besten widerspiegelte. Musterszenarien sind nicht wahrscheinlicher als andere Szenarien, aber das SRES-Autorenteam erachtet sie als geeignet, um eine bestimmte Modellgeschichte zu veranschaulichen. Sie sind in revidierter Form in Nakicenovic et al. (2000)
eingefügt. Diese Szenarien wurden den strengsten Prüfungen unterzogen, sowohl vom
Autorenteam wie auch durch den offenen SRES-Prozess. Auch für die anderen zwei
Szenariengruppen wurden zur Veranschaulichung Szenarien ausgewählt.
- Modellgeschichte: Eine erzählende Beschreibung eines Szenarios (oder einer
Szenarienfamilie), die dessen Haupteigenschaften und die Zusammenhänge zwischen
den Haupteinflussfaktoren und deren Entwicklungsdynamik hervorhebt.
Städtische Wärmeinsel
Die relative Wärme einer Stadt im Vergleich mit dem umliegenden ländlichen Gebiet, verbunden mit Änderungen im Abfluss, Auswirkungen der Betonwüste auf die Wärmespeicherung, Veränderungen der Oberflächen-Albedo, Änderungen der Verschmutzung und der Aerosole, usw.
Szenario
Eine plausible und häufig vereinfachte Beschreibung, wie die Zukunft sich gestalten könnte,
basierend auf einer kohärenten und in sich konsistenten Reihe von Annahmen betreffend der
treibenden Kräfte und wichtigsten Zusammenhänge. Szenarien können von Projektionen
abgeleitet sein, beruhen aber oft auf zusätzlichen Informationen aus anderen Quellen,
manchmal kombiniert mit einer Modellgeschichte. Siehe auch Emissionsszenario, SRESSzenarien.
Treibhauseffekt
Treibhausgase absorbieren thermische Infrarotstrahlung, die von der Erdoberfläche, von der
Atmosphäre selber durch die gleichen Gase und durch Wolken ausgestrahlt wird. Atmosphärische Strahlung wird auf alle Seiten emittiert, einschließlich gegen unten zur Erdoberfläche.
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Auf diese Weise fangen die Treibhausgase Wärme im Oberflächen-Troposphären-System
ein. Dies wird der “natürliche Treibhauseffekt” genannt. Die thermische Infrarotstrahlung in
der Troposphäre hängt stark von der Temperatur der Atmosphäre in der Höhe ab, in der sie
ausgestrahlt wird. In der Troposphäre nimmt die Temperatur allgemein mit der Höhe ab. Tatsächlich stammt die in den Weltraum ausgestrahlte Infrarotstrahlung aus einer Höhe mit einer Temperatur von durchschnittlich -19°C, im Gleichgewicht mit der einfallenden NettoSonnenstrahlung, während die Erdoberfläche auf einer viel höheren Temperatur von durchschnittlich 14°C gehalten wird. Eine Zunahme der Treibhausgaskonzentration führt zu einer
zunehmenden Undurchlässigkeit der Atmosphäre für Infrarot und somit zu einer Abstrahlung
in den Weltraum aus größerer Höhe bei tieferer Temperatur. Dies verursacht einen Strahlungsantrieb, der zu einer Verstärkung des Treibhauseffektes führt, dem so genannten “erhöhten Treibhauseffekt”.
Treibhausgas
Treibhausgase sind diejenigen gasförmigen Bestandteile in der Atmosphäre, sowohl natürlichen wie anthropogenen Ursprungs, welche die Strahlung in denjenigen spezifischen Wellenlängen innerhalb des Spektrums der thermischen Infrarotstrahlung absorbieren und wieder ausstrahlen, die von der Erdoberfläche, der Atmosphäre selber und den Wolken abgestrahlt wird. Diese Eigenschaft verursacht den Treibhauseffekt. Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und Ozon (O3) sind die Haupttreibhausgase
in der Erdatmosphäre. Außerdem gibt es eine Anzahl von ausschließlich vom Menschen
produzierten Treibhausgasen in der Atmosphäre, wie die Halogenkohlenwasserstoffe und
andere chlor- und bromhaltige Substanzen, die im Montreal-Protokoll behandelt werden. Neben CO2, N2O, und CH4 befasst sich das Kyoto-Protokoll mit den Treibhausgasen
Schwefelhexafluorid (SF6), Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs) und Perfluorkohlenstoffe
(PFCs).
Unsicherheit
Ein Ausdruck für das Ausmaß, in dem ein Wert ungewiss ist (z.B. der zukünftige Zustand des
Klimasystems). Unsicherheit entsteht durch einen Mangel an Information oder durch Meinungsverschiedenheiten darüber, was bekannt ist oder überhaupt bekannt sein kann. Unsicherheit kann viele Quellen haben, von bezifferbaren Fehlern in Daten bis hin zu mehrdeutig
formulierten Konzepten und Terminologien oder unsicheren Projektionen über menschliches
Verhalten. Unsicherheit kann deshalb entweder quantitativ angegeben werden, z.B. durch
eine Auswahl von berechneten Werten aus verschiedenen Modellen, oder durch qualitative
Aussagen, die das Urteil eines Expertenteams wiedergeben (siehe Moss und Schneider,
2000; Manning et al., 2004). Siehe auch Wahrscheinlichkeit.
Vulnerabilität (Empfindlichkeit/Verletzlichkeit)
Besondere Empfindlichkeit bzw. Verletzlichkeit von zivilisatorischen Strukturen, Systemen
und Institutionen gegenüber Auswirkungen des Klimawandels. Die Vulnerabilität wird durch
die Gesamtheit der Indikatoren der Klimawirkungen bestimmt, mit denen spezifische klimatische Belastungen, damit verbundene potenzielle Auswirkungen sowie deren Verminderung
durch das nutzbare Anpassungspotenzial beschrieben werden.
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