09.06.2015 Jeder vierten begutachtete Fall war 2014 ein Behandlungsfehler. Bochum: Eine nicht heilende Operationswunde oder anhaltende Schmerzen nach einer Krankengymnastik können ebenso Folge eines Behandlungsfehlers sein wie Gesundheitsschäden aufgrund einer zu späten oder gar nicht durchgeführten Therapie. In rund 350 Fällen ging die BKK vor Ort 2014 den Hinweisen ihrer Versicherten nach und beauftragte den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einem Gutachten. In jedem vierten Fall bestätigte sich die Vermutung - Behandlungsfehler. Für die BKK vor Ort, eine der größten Betriebskrankenkassen in Deutschland, führte der MDK 2014 ca. 700 Begutachtungen und gegebenenfalls Nachbegutachtungen zu den rund 350 vermuteten Behandlungsfehlern durch. Die meisten Überprüfungen gab es in den Bereichen der Orthopädie und Unfallchirurgie, der Chirurgie, der Zahnmedizin und der Pflege. Die Folgen von Behandlungsfehlern waren dabei vielfältig - Stich- und Rissverletzungen, mechanische Komplikationen bei TEPs (Totalendoprothese zum Beispiel bei Hüft- oder Kniegelenk), neurologische Verletzungen, Pflegefehler und Geburtsschäden. "Aktuell bitten Versicherte zunehmend um die Überprüfung einer Infektion mit Multiresistenten Keimen (MRSA)" berichtet Anja Dyk, Teamleiterin bei der BKK vor Ort. "Allerdings wird eine MRSA-Infektion erst dann zu einem möglichen Behandlungsfehler, wenn bei einem Patienten eine Besiedelung mit derartigen Keimen festgestellt wird, im Anschluss hieran aber die zur Vermeidung von Neuinfektionen weiterer Patienten erforderlichen Isolierungsmaßnahmen durch das Krankenhaus nachweislich unterlassen werden. Die Rechtsprechung sieht sogenannte Krankenhausinfekte immer mehr als ´zum allgemeinen Lebensrisiko gehörend´ an." Bei einem vermuteten Behandlungsfehler sollten Versicherte sich zunächst an ihre Krankenkasse wenden, rät die BKK vor Ort. Die Krankenkasse beauftragt dann den MDK mit einem Gutachten. Kosten entstehen den Versicherten hierfür nicht. "Wir unterstützen die Versicherten bei der Aufklärung eines Behandlungsfehlerverdachts", ergänzt Anja Dyk. "Dies kann den Versicherten bei der Durchsetzung eventuell daraus entstehender Schadenersatzansprüche hilfreich sein." Im Jahr 2014 sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung bundesweit 14.663 Mal einem vermuteten Behandlungsfehler nachgegangen. Das entspricht weitgehend den Zahlen des Vorjahres. In jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht. Also kein Grund zur Entwarnung, sagt der MDK in seiner Jahresstatistik. Die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler sage jedoch nichts aus über die Qualität der medizinischen Versorgung von Millionen Patienten in Deutschland. Allerdings müsse weiter dafür gesorgt werden, systematische Fehlerquellen durch mehr Qualitätssicherung auszumerzen. Behandlungsfehler Jahresstatistik 2014 unter www.mdk.de Über die BKK vor Ort: Die BKK vor Ort betreut mit etwa 1.500 Mitarbeitern bundesweit an über 70 Standorten rund 780.000 Versicherte und ca. 110.000 Firmenkunden, Vertragspartner und Leistungserbringer. Damit ist sie eine der größten Krankenkassen in Deutschland. Sitz der BKK vor Ort ist Bochum in Nordrhein-Westfalen. Für Pressekontakte: BKK vor Ort Dietrich Hilje Universitätsstr. 43, 44789 Bochum Telefon 0234 479-2717, Mobil 0172 3864318 [email protected] www.bkkvorort.de/presse/ Downloads Behandlungsfehler_01.pdf Größe:80 kB Zurück