09.06.2015 Jeder vierten begutachtete Fall war 2014 ein

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09.06.2015
Jeder vierten begutachtete Fall war
2014 ein Behandlungsfehler.
Bochum: Eine nicht heilende Operationswunde oder anhaltende Schmerzen nach einer
Krankengymnastik können ebenso Folge eines Behandlungsfehlers sein wie
Gesundheitsschäden aufgrund einer zu späten oder gar nicht durchgeführten Therapie. In rund
350 Fällen ging die BKK vor Ort 2014 den Hinweisen ihrer Versicherten nach und beauftragte
den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einem Gutachten. In jedem
vierten Fall bestätigte sich die Vermutung - Behandlungsfehler.
Für die BKK vor Ort, eine der größten Betriebskrankenkassen in Deutschland, führte der MDK
2014 ca. 700 Begutachtungen und gegebenenfalls Nachbegutachtungen zu den rund 350
vermuteten Behandlungsfehlern durch. Die meisten Überprüfungen gab es in den Bereichen
der Orthopädie und Unfallchirurgie, der Chirurgie, der Zahnmedizin und der Pflege. Die Folgen
von Behandlungsfehlern waren dabei vielfältig - Stich- und Rissverletzungen, mechanische
Komplikationen bei TEPs (Totalendoprothese zum Beispiel bei Hüft- oder Kniegelenk),
neurologische Verletzungen, Pflegefehler und Geburtsschäden.
"Aktuell bitten Versicherte zunehmend um die Überprüfung einer Infektion mit Multiresistenten
Keimen (MRSA)" berichtet Anja Dyk, Teamleiterin bei der BKK vor Ort. "Allerdings wird eine
MRSA-Infektion erst dann zu einem möglichen Behandlungsfehler, wenn bei einem Patienten
eine Besiedelung mit derartigen Keimen festgestellt wird, im Anschluss hieran aber die zur
Vermeidung von Neuinfektionen weiterer Patienten erforderlichen Isolierungsmaßnahmen durch
das Krankenhaus nachweislich unterlassen werden. Die Rechtsprechung sieht sogenannte
Krankenhausinfekte immer mehr als ´zum allgemeinen Lebensrisiko gehörend´ an."
Bei einem vermuteten Behandlungsfehler sollten Versicherte sich zunächst an ihre
Krankenkasse wenden, rät die BKK vor Ort. Die Krankenkasse beauftragt dann den MDK mit
einem Gutachten. Kosten entstehen den Versicherten hierfür nicht. "Wir unterstützen die
Versicherten bei der Aufklärung eines Behandlungsfehlerverdachts", ergänzt Anja Dyk. "Dies
kann den Versicherten bei der Durchsetzung eventuell daraus entstehender
Schadenersatzansprüche hilfreich sein."
Im Jahr 2014 sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung bundesweit 14.663 Mal
einem vermuteten Behandlungsfehler nachgegangen. Das entspricht weitgehend den Zahlen
des Vorjahres. In jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht. Also kein Grund
zur Entwarnung, sagt der MDK in seiner Jahresstatistik. Die Zahl der festgestellten
Behandlungsfehler sage jedoch nichts aus über die Qualität der medizinischen Versorgung von
Millionen Patienten in Deutschland. Allerdings müsse weiter dafür gesorgt werden, systematische
Fehlerquellen durch mehr Qualitätssicherung auszumerzen.
Behandlungsfehler Jahresstatistik 2014 unter www.mdk.de
Über die BKK vor Ort:
Die BKK vor Ort betreut mit etwa 1.500 Mitarbeitern bundesweit an über 70 Standorten rund
780.000 Versicherte und ca. 110.000 Firmenkunden, Vertragspartner und Leistungserbringer.
Damit ist sie eine der größten Krankenkassen in Deutschland.
Sitz der BKK vor Ort ist Bochum in Nordrhein-Westfalen.
Für Pressekontakte:
BKK vor Ort
Dietrich Hilje
Universitätsstr. 43, 44789 Bochum
Telefon 0234 479-2717, Mobil 0172 3864318
[email protected]
www.bkkvorort.de/presse/
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