08 | 2015 Richtlinie Gebäudetechnik Ergänzungen zur KBOBEmpfehlung Gebäudetechnik Fachstelle Energie- und Gebäudetechnik Impressum Herausgeberin: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Fachstelle Energie- und Gebäudetechnik, Amtshaus III, Lindenhofstrasse 21, 8021 Zürich Bearbeitung: Thomas Kessler In Kraft gesetzt: AHB-GL, 26. August 2015 Änderungsgeschichte Datum Änderungen 26.08.2015 Zusammenzug der vormals gewerkespezifischen Richtlinien und Reduktion auf Ergänzungen zur KBOB-Empfehlung Gebäudetechnik (Ausgabe April 2014) Richtlinien = allgemeingültige, fachspezifische Anforderungen Richtlinie Gebäudetechnik (Ergänzungen zur KBOB-Empfehlung Gebäudetechnik) Kennzeichnungssystem und Beschriftungskonzept Richtlinien für Kommunikationsverkabelung (IMMO) Richtlinien für Kommunikationsräume (IMMO) Planungsrichtlinie Nichtionisierende Strahlung PR-NIS Handbuch Sicherheitsanlagen (IMMO) Raumtemperatur-Richtlinie 2006 (Stadtratsbeschluss Nr. 1194) Pflichtenheft Gebäudeautomation (IMMO) Richtlinie (Checkliste) für die Anlagedokumentation Elektro Richtlinie (Checkliste) für die Anlagedokumentation Heizung / Lüftung / Sanitär Standards = nutzungsspezifische Vorgaben Raummodul Büro - Standard Gebäudetechnik Raummodul Klassenzimmer - Standard Gebäudetechnik Pflegezentren der Stadt Zürich - Standard Gebäudeautomation Richtlinien Kommunikationsverkabelung für Schulgebäude Anforderungen Beleuchtungen in Pflegezentren Architektur Bauphysik Sanitär Lüftung Sicherheit Beleuchtung Elektro Richtlinien und Standards Heizung/Kälte Betroffene Fachgebiete 1. Priorität 2. Priorität Gebäudeautomation Übersicht Die jeweils aktuellen Richtlinien und Standards sowie weitere Unterlagen sind unter www.stadt-zuerich.ch/egt abrufbar. Die KBOB-Empfehlung Gebäudetechnik ist verfügbar unter www.kbob.ch > Publikationen / Empfehlungen / Musterverträge > Gebäudetechnik 2 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Grundsätze ....................................................................................................................................................... 3 Teil 1 – Konzeptionelles und fachübergreifende Vorgaben ................................................................................................. 4 Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen........................................................................................................... 4 Vorgaben Bauherrschaft..................................................................................................................................... 4 Energiekonzept .................................................................................................................................................. 4 Planungsgrundsätze ........................................................................................................................................... 5 Planung und Ausführung .................................................................................................................................... 5 Teil 2 – Elektroanlagen ........................................................................................................................................................ 5 Planung und Ausführung .................................................................................................................................... 5 Teil 3 – Beleuchtung............................................................................................................................................................ 5 Planung und Ausführung .................................................................................................................................... 5 Teil 4 – Sicherheit................................................................................................................................................................ 5 Konzeptionelles .................................................................................................................................................. 5 Planung und Ausführung .................................................................................................................................... 5 Teil 5 – Gebäudeautomation ............................................................................................................................................... 6 Konzeptionelles .................................................................................................................................................. 6 Planung und Ausführung .................................................................................................................................... 6 Teil 6 – Heizungs- und Kälteanlagen................................................................................................................................... 6 Energieträger ...................................................................................................................................................... 6 Planung und Ausführung .................................................................................................................................... 7 Teil 7 – Lüftungsanlagen ..................................................................................................................................................... 7 Planung und Ausführung .................................................................................................................................... 7 Teil 8 – Sanitäranlagen ....................................................................................................................................................... 7 Planung und Ausführung .................................................................................................................................... 7 Allgemeine Grundsätze Für die Bauvorhaben des Amtes für Hochbauten (AHB) der Stadt Zürich ist die Empfehlung Gebäudetechnik der KBOB (Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren) in vollem Umfang anzuwenden. Diese Richtlinie beschränkt sich auf wenige Ergänzungen und Präzisierungen dazu. Bei Widersprüchen geht die Richtlinie des AHB der KBOB-Empfehlung vor. Die Richtlinien und Standards der AHB-Fachstelle Energie- und Gebäudetechnik (FS EGT) dienen als Leitplanken für die Planung im Bereich Energie- und Gebäudetechnik. In Ergänzung zu den bestehenden Normen und Vorschriften sollen die Richtlinien und Standards zu ökologisch vorbildlichen, auf die Bedürfnisse abgestimmten und wirtschaftlichen Lösungen führen. Diese Richtlinie wurde von der FS EGT in Zusammenarbeit mit Immobilien Stadt Zürich erarbeitet und sie ist gültig für städtische Objekte, welche durch das Hochbaudepartement der Stadt Zürich neu-, umgebaut oder instandgesetzt werden. Sinnvolle, projektspezifische Abweichungen oder allfällige Widersprüche zu geltenden Normen und Vorschriften sind mit der AHB-Projektleitung zu klären und an die FS EGT zu melden. 3 Teil 1 – Konzeptionelles und fachübergreifende Vorgaben Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen 2000-WattGesellschaft Die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft sind in der Stadtverfassung (Gemeindeordnung) verankert. Dies hat die Stimmbevölkerung Ende 2008 mit eindrücklichem Mehr beschlossen. Masterplan Energie Der Masterplan Energie hält die Grundsätze und Ziele der städtischen Energiepolitik fest (www.stadt-zuerich.ch/energie). Bei der Umsetzung ihrer energiepolitischen Ziele verfolgt die Stadt Zürich folgende Grundsätze: Energiebedarf senken und Energieeffizienz steigern Abwärme und erneuerbare Energien nutzen Verbleibenden Energiebedarf mit möglichst umweltschonenden Energieträgern decken Für den Zeithorizont 2005 - 2020 gelten in Bezug auf die städtischen Gebäude folgende Ziele: Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe um mindestens 15 % Erhöhung des erneuerbaren Anteils am Energieverbrauch (Wärme und Strom) auf 35 % Stabilisierung des Stromverbrauchs auf dem Niveau des Jahres 2000 Städtische Betriebe und Liegenschaften, die eine Zielvereinbarung für Energie-Grossverbraucher abgeschlossen haben: Senkung des Energieverbrauchs (Wärme und Strom) um 15 % Nachhaltiges Bauen Die Vorgaben für nachhaltiges Bauen (www.stadt-zuerich.ch/nachhaltiges-bauen) legen unter anderem die konkrete Umsetzung der energiepolitischen Ziele für die städtischen Bauvorhaben fest. Der zu erreichende Standard (MINERGIE[-P][-ECO], SIA-Effizienzpfad Energie) wird jeweils projektspezifisch festgelegt. 7 Meilenschritte Die Energieversorgung muss grundsätzlich den Kriterien der 7 Meilenschritte zum umwelt- und energiegerechten Bauen der Stadt Zürich genügen (www.stadt-zuerich.ch/nachhaltiges-bauen) Vorgaben Bauherrschaft Kennzeichnung und Beschriftung Die Kennzeichnung und Beschriftung aller gebäudetechnischen Anlagen, Komponenten und Installationen hat gemäss der Richtlinie Kennzeichnungssystem und Beschriftungskonzept zu erfolgen (www.stadt-zuerich.ch/egt > Richtlinien, Standards, Merkblätter) Anlagendokumentation Aufbau und Inhalt der Anlagendokumentation sind durch die einschlägigen Richtlinien des AHB festgelegt (www.stadt-zuerich.ch/egt > Richtlinien, Standards, Merkblätter) Kostenaufstellung Für die Grobkostenschätzung, den Kostenvoranschlag und die Bauabrechnung ist eine Zusammenstellung der Kosten nach eBKP-H-Positionen zu erstellen. Energiekonzept Zukünftige Entwicklungen Die zukünftigen Entwicklungen (soweit vorherseh- oder abschätzbar), die das Energiekonzept beeinflussen könnten, sind bei dessen Erarbeitung ebenfalls zu berücksichtigen: Verfügbarkeit Energieträger Veränderung Leistungsbedarf (z.B. durch zukünftige Baumassnahmen) Veränderung Systemtemperaturen (z.B. durch zukünftige Erneuerungsmassnahmen) Änderungen der Gesetzgebung Wärmepumpen Bei Energiesystemen mit Wärmepumpen ist deren energetische Qualität, ausgedrückt durch die Jahresarbeitszahl (JAZ), die entscheidende Grösse. Deshalb hat im Rahmen der Konzepterstellung eine Abschätzung mit dem Tool WPesti zu erfolgen (www.endk.ch > Fachleute > Hilfsmittel). Sollte die Abschätzung eine JAZ < 2.5 ergeben, ist das Energiekonzept zu überprüfen, indem z.B. ein bivalentes System eingesetzt wird. Variantenvergleich Für die Dokumentation von Variantenvergleichen ist das Tool "Variantenvergleich Energiesysteme" des AHB zu verwenden (www.stadt-zuerich.ch/egt > Werkzeuge). Wirtschaftlichkeit und Ökologie werden getrennt beurteilt. Deshalb sind keine kalkulatorischen Energiepreiszuschläge (KEPZ) einzusetzen. Entscheid 4 Das Energiekonzept ist, mit allfälligen Varianten, zu dokumentieren und der AHB-Projektleitung zur Genehmigung bzw. zum Variantenentscheid einzureichen. Planungsgrundsätze Sonnenschutz Die Projektierung von (beweglichen und motorisierten) Sonnenschutzanlagen erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen (Architektur, Bauphysik, Fassaden-, Elektro-, Gebäudeautomations-, Sicherheitsplanung). Die entsprechenden Verantwortlichkeiten und Abgrenzungen sind frühzeitig festzulegen. Planung und Ausführung Reservematerial Die Lieferung von Reservematerial ist mit den Verantwortlichen für die Bewirtschaftung abzusprechen. Wartungsverträge Die Wartungsverträge für die Zeit während der 2-Jahres-Garantie sind als Option auszuschreiben. Musterverträge sind bei der FS EGT erhältlich. Teil 2 – Elektroanlagen Planung und Ausführung Strahlenschutz Zusätzlich zur NISV ist die Planungsrichtlinie Nichtionisierende Strahlung (PR-NIS) anzuwenden (www.stadt-zuerich.ch/egt > Richtlinien, Standards, Merkblätter). Kommunikationsverkabelung Für durch Immobilien Stadt Zürich (IMMO) bewirtschaftete Gebäude gelten die Richtlinien für Kommunikationsräume und für Kommunikationsverkabelung (www.stadt-zuerich.ch/egt > Richtlinien, Standards, Merkblätter) Teil 3 – Beleuchtung Planung und Ausführung Beleuchtungsstärken Die wichtigsten Beleuchtungsstärken für die Bauten der Stadt Zürich sind in den nachstehenden Tabellen zusammengestellt und müssen eingehalten werden: Übersichtstabelle der gebräuchlichsten Raumnutzungen mit Beleuchtungsanforderungen (www.stadt-zuerich.ch/egt > Richtlinien, Standards, Merkblätter) Anforderungen für Beleuchtungen in Pflegezentren (www.stadt-zuerich.ch/egt > Richtlinien, Standards, Merkblätter) Teil 4 – Sicherheit Konzeptionelles Risikoanalyse Für Wohn- und Gewerbebauten wird in der Regel keine Risikoanalyse durchgeführt. Securitykonzept Für durch Immobilien Stadt Zürich (IMMO) bewirtschaftete Gebäude wird das Securitykonzept durch die Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik der IMMO erstellt. Planung und Ausführung Anlageplanung Für durch Immobilien Stadt Zürich (IMMO) bewirtschaftete Gebäude sind die Schliess- und Sicherheitsanlagen gemäss dem IMMO-Handbuch Sicherheitsanlagen zu planen (www.stadtzuerich.ch/egt > Richtlinien, Standards, Merkblätter). 5 Teil 5 – Gebäudeautomation Konzeptionelles Vorgaben Immobilien Stadt Zürich Für durch Immobilien Stadt Zürich (IMMO) bewirtschaftete Gebäude gilt das Pflichtenheft Gebäudeautomation (www.stadt-zuerich.ch/egt > Richtlinien, Standards, Merkblätter). Art und Umfang der Einbindung in das zentrale Leitsystem (EDL-Portal) sind frühzeitig mit der Fachstelle Gebäudetechnik der IMMO abzusprechen und festzulegen. Der Einsatz einer IMMO-Box zur Messdatenerfassung und das objektspezifische Messkonzept sind mit der Fachstelle Betriebsoptimierung der IMMO abzusprechen und festzulegen. Planung und Ausführung IMMO-Box Für die Planung und Installation einer IMMO-Box sind die einschlägigen Vorgaben zu berücksichtigen (www.stadt-zuerich.ch/egt > Richtlinien, Standards, Merkblätter) Teil 6 – Heizungs- und Kälteanlagen Energieträger ERZ-Fernwärme Fernwärme in der Stadt Zürich besteht mehrheitlich aus Abfall-Energie und Holz und ist CO2-arm. Deshalb ist bei Anschlussmöglichkeit an die Fernwärme dieser Energieträger prioritär zu nutzen. Alternativen sind (unter Einbezug von ERZ) jedoch insbesondere dann zu prüfen, wenn Kühlbedarf vorhanden oder abzusehen ist. Versorgungsgebiete und weitere Informationen sind zu finden unter www.erz.ch/zuerichwaerme. Abwärme Die Abwasserwärmenutzung aus der öffentlichen Kanalisation kommt aus Gründen der Bewilligungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit nicht in Frage. Hingegen ist die arealinterne Nutzung bei hohem Warmwasserbedarf (z.B. grössere Sportanlagen, Wohnsiedlungen, Heime) zu prüfen. Erdsonden In jedem Fall sind bei der Planung und Dimensionierung auch eventuell auf Nachbargrundstücken vorhandene Erdsonden zu berücksichtigen. Informationen über mögliche Standorte und zum Bewilligungsverfahren sind abrufbar unter www.erdsonden.zh.ch. Grundwasser, Oberflächengewässer Wird die Nutzung von Grund- oder Oberflächenwasser erwogen, ist so früh als möglich mit dem zuständigen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich Kontakt aufzunehmen (www.erdwaerme.zh.ch). Das AWEL schreibt in vielen Fällen eine minimale Anlagegrösse vor. Deshalb ist unter Umständen die Nutzung einer Anlage für mehrere Objekte zu prüfen. Aussenluft Aussenluft-Wärmepumpen können auch monovalent eingesetzt werden. Ihr Einsatz ist (unter Beachtung des Schallschutzes) unabhängig von der Anlagegrösse zu prüfen. Solarenergie thermisch Sonnenkollektoren in Kombination mit Fernwärme sind (aufgrund des Überschusses an Abfallwärme im Sommer) nicht erlaubt. Informationen zum Solarwärmepotenzial bestehender Bauten liefert das Solarkataster (www.solarkataster.stadt-zuerich.ch) Holz Für die Verwendung von Holz als Energieträger gelten die in der Holzenergieposition der Stadt Zürich (www.stadt-zuerich.ch/energie Erneuerbare Energien Holz) definierten Grundsätze. Holzbetriebene WKK-Anlagen bedürfen einer gewissen Mindestgrösse, um wirtschaftlich betrieben werden zu können. Ihr Einsatz ist ab einem Wärmeleistungsbedarf von 3 MW zu prüfen. Bei der Aufbereitung von Prozessenergie aus Holz ist grundsätzlich die Abwärme zu nutzen. Für die Bereitstellung von Raumwärme aus Holzenergie gelten folgende Bedingungen: 1. Eine Senkung des Temperaturniveaus (siehe Umbauten, Instandsetzungen) auf maximal 60°C bei Auslegungsbedingungen ist nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. 2. Dies wird sich während der Lebensdauer der Wärmeerzeugung (i.d.R. 20 Jahre) voraussichtlich nicht ändern. 6 3. Es steht kein anderer Energieträger zur Verfügung, mit dem die Wärmeversorgung unter vergleichbaren ökologischen und wirtschaftlichen Bedingungen realisiert werden könnte. Planung und Ausführung Raumtemperaturen Die massgebenden Raumtemperaturen für die Auslegung der Wärmeabgabesysteme sind in der Raumtemperaturrichtlinie definiert (www.stadt-zuerich.ch/egt > Richtlinien, Standards, Merkblätter). Wärmepumpen Wärmepumpenanlagen müssen über einen separaten Stromzähler direkt ab der Hauptverteilung angeschlossen werden. Wird die Anlage im Sommer als Kältemaschine betrieben, muss durch eine geeignete Schaltung sichergestellt werden, dass der Zähler den Energieverbrauch im Wärmepumpen- und Kältemaschinenbetrieb je separat erfasst. Das entsprechende Konzept ist frühzeitig mit ewz abzusprechen. Teil 7 – Lüftungsanlagen Planung und Ausführung Qualitätsstufe Ventilatorteile sind mit Schaugläsern auszurüsten, sofern keine Direktantriebe eingesetzt werden. Armaturen / Feldgeräte Bei Anlagen ab 3000 m3/h sind nach jeder Temperaturänderung Thermometer mit geeigneter Skala einzubauen. Teil 8 – Sanitäranlagen Planung und Ausführung Ausflussarmaturen Der Einsatz von effizienten Ausflussarmaturen ist zu prüfen und diese sind wo möglich einzusetzen (Mittelstellung Kaltwasser) 7