MACHBARKEITSSTUDIE

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Anlage 2 zur GRDrs 737/2011
MACHBARKEITSSTUDIE
Sanierung und Modernisierung
des Kinder- und Jugendhauses JimPazzo und
Erweiterung zum Bürgerhaus in Stuttgart-Neugereut
Klotz und Partner GmbH
schlude ströhle richter architekten bda
Stuttgart, den 31.07.2011
Machbarkeitsstudie - Sanierung und Modernisierung des Kinder- und Jugendhauses und Erweiterung zum Bürgerhaus in Stuttgart Neugereut
Impressum
Büro Klotz und Partner in Zusammenarbeit
mit dem Architekturbüro Schlude-Ströhle-Richter
Dipl.-Ing. Siegfried Klotz
Klotz und Partner GmbH
Leuschnerstraße 3
70174 Stuttgart
Tel. 0711/187 44 -0
Fax 0711/187 44 -33
www.klotzundpartner.de
[email protected]
Dipl.-Ing. Martina und Hans Schlude
schlude ströhle richter architekten bda
Silberburgstraße 70 A
70176 stuttgart
Tel.: 0711/620165-0
Fax: 0711/627859
www.ssr-architekten.de
[email protected]
Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Stand 31.07.2011
Klotz und Partner GmbH in Zusammenarbeit mit Architekten Schlude – Ströhle - Richter
Stuttgart-Freiburg
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Machbarkeitsstudie - Sanierung und Modernisierung des Kinder- und Jugendhauses und Erweiterung zum Bürgerhaus in Stuttgart Neugereut
Inhalt
1.
VORBEMERKUNGEN UND AUFGABENSTELLUNG ..................................................... 4
2.
OBJEKTBESCHREIBUNG - BESTAND........................................................................... 5
3.
MACHBARKEITSSTUDIE................................................................................................. 6
3.1
Neues Raumprogramm...................................................................................................6
3.2
Varianten der Machbarkeitsstudie..................................................................................7
3.2.1
Variante 2G ..............................................................................................................7
3.2.2
Variante 3G ..............................................................................................................9
3.2.3
Variante 2G + 2. Saal ............................................................................................12
3.3
Baubeschreibung für die neue Konzeption..................................................................14
3.4
Kostenschätzungen nach DIN 276...............................................................................15
4.
WEITERES VORGEHEN................................................................................................. 16
5.
ZUSAMMENFASSUNG................................................................................................... 17
Anhang
Kennzahlen Flamingoweg 24
18
Dokumentation Ortsbesichtigungen
19
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Machbarkeitsstudie - Sanierung und Modernisierung des Kinder- und Jugendhauses und Erweiterung zum Bürgerhaus in Stuttgart Neugereut
MACHBARKEITSSTUDIE
Sanierung und Modernisierung des Kinder- und Jugendhauses
JimPazzo und Erweiterung zum Bürgerhaus in Stuttgart – Neugereut
1.
Vorbemerkungen und Aufgabenstellung
Seit 2008 wird das Sanierungsgebiet Mühlhausen 3 –Neugereut- aus den Mitteln des BundLänder-Programms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ gefördert. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung „Soziale Stadt“ werden vielfältige Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil erarbeitet, die aus den Mitteln des Förderprogramms realisiert werden sollen.
In den vergangenen Monaten wurde in Neugereut im Arbeitskreis „Soziales und kulturelles
Miteinander“ das Projekt eines Bürgerhauses aufgegriffen.
In zentraler Lage am Marktplatz soll das Gebäude Flamingoweg 24, in dem sich heute das
Kinder- und Jugendhaus „JimPazzo“ und der der Vereinsarbeit im Stadtteil zur Verfügung
stehende „Treffpunkt“ befinden, modernisiert und ein Teilbereich des Gebäudes zum Bürgerhaus erweitert bzw. umgebaut werden.
Nach ca. 30 Jahren Betriebszeit ist das Kinder- und Jugendhaus in Neugereut in wesentlichen Teilen der technischen Ausrüstung und der Baukonstruktion sanierungsbedürftig. Auch
das Raumprogramm bedarf aufgrund geänderter Anforderungen der Betreiber und der Nutzer
einer „Erneuerung“.
Die geplante Konzeption „zwei Nutzungen unter einem Dach“ sieht dabei sowohl für die verschiedenen Nutzergruppen getrennte als auch gemeinsam genutzte Bereiche vor.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie soll u. a. geprüft werden, wie sich dies auf die Umstrukturierung der derzeitigen Raumnutzung des Kinder- und Jugendhauses räumlich auswirkt.
Weiter war zu prüfen, ob das bestehende Gebäude technisch und baukonstruktiv geeignet ist,
den geänderten und erweiterten Anforderungen gerecht zu werden.
Mit der Untersuchung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde das Büro Klotz und Partner in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Schlude-Ströhle-Richter in Stuttgart beauftragt.
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2.
Objektbeschreibung - Bestand
Aufgrund der Besichtigungen vor Ort und der Fotodokumentation konnte die nachfolgende Beschreibung des Bestandsgebäudes erstellt werden:
Es handelt sich um einen 2-geschossigen nicht unterkellerten Massivbau in Beton und
Mauerwerk. Der Hauptzugang befindet sich auf dem Marktplatzniveau – Ebene 0. Die
darunter befindliche Ebene verfügt über mehrere zusätzliche Ein- und Ausgänge.
Die beiden Ebenen sind mittels Treppen und einem Aufzug miteinander verbunden.
Eine Treppe ist als gewendelte Treppe im Luftraum zwischen Galerie in Ebene 0 und
der unteren Ebene -1 angeordnet.
In Ebene -1 befindet sich der Veranstaltungssaal des Kinder- und Jugendhauses mit
ca. 120 qm Nutzfläche, einer kleinen Bühne und entsprechenden Nebenräumen.
Anmerkungen zum bestehenden Tragwerk und zur Sanierung und Modernisierung mit Erweiterungsmöglichkeiten (Ing.-Büro Boll und Partner, Herr Dipl.-Ing.
Achim Eutebach):
Nach Sichtung der Bestandsunterlagen mit Blick auf die damals berechnete Ausnutzung der Bauteile, ist festzustellen, dass das zweigeschossige Bauwerk mit einem zusätzlichen Geschoss zu versehen (Variante 3G) nicht empfohlen wird, da diese Variante baukonstruktiv recht aufwändig wäre.
Von Vorteil ist, dass nach einem Prüfeintrag die Steinfestigkeitsklassen durchgehend
hoch KHLZ 1,8/350 II gewählt wurden. Dies reduziert eventuelle Verstärkungsmaßnahmen etwas.
Eine Erweiterung nach Nordwesten auf zwei Ebenen wäre aus Sicht der Statik des
Altgebäudes (Variante 2G) mit den wenigsten Eingriffen verbunden. Die Terrasse bietet die höchste Lastreserve im Vergleich zu den OG’s am Platz. Die Überschiebung in
das Grundstück ist als Neubau ohnehin unkritisch.
Eine Holzständerkonstruktion wäre auch gut vorstellbar und der lastminimierten Aufstockung/Erweiterung dienlich.
Die Brandschutzproblematik ist bei einer 2-geschossigen Lösung nicht als kritisch anzusehen, da das Gebäude nicht höher würde, sondern nur erweitert würde. Eine 3geschossige Lösung wäre eher als kritisch einzuordnen, auch wenn das Gebäude
nicht höher als >8m wäre. Die Konstruktion ist zur damaligen Zeit auf F30 ausgelegt
worden. Das sollte auch nach gültiger Bauordnung noch ausreichend sein, ist jedoch
in Bezug auf den „Versammlungsraum“ (>200 Personen) und eine damit einhergehende Einordnung als Versammlungsstätte nochmals durch einen Spezialisten zu
bestätigen.
Die Aufstockung des Saale um einen weiteren Saal ist aus statischer Sicht nicht sinnvoll möglich, da die Saaldecke die höheren Belastungen aus der Saalnutzung nicht
ohne erhebliche Ertüchtigungen (Biegebewehrung und Auflagerbereiche) abtragen
kann. In diesem Falle wäre eine komplette Neukonstruktion ab UK Fundamente erforderlich.
Die Fassade des Gebäudes besteht aus einer Stahl-Glaskonstruktion, die nicht den
einschlägigen Wärmeschutzvorschriften gerecht wird. Die geschlossenen Fassadenteile sind teilweise mit Holzverschalung auf ebenfalls unzulänglicher Wärmedämmung
verkleidet. Die Schrägverglasung über dem Luftraum an der Galerie wurde zwar mehrfach repariert, ist aber immer wieder undicht und hat zu erkennbaren Wasserschäden
an den Konstruktionsanschlüssen geführt.
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Die Dächer sind als gefällelose Warmdächer hergestellt worden. Auch sie sind wärmetechnisch zwingend zu überarbeiten.
Abgesehen von den beschriebenen Undichtigkeiten des Glasdaches sind keine konkreten Bauschäden bekannt. Der Boden in Ebene -1 weist keine Feuchtigkeitsschäden auf. Aufsteigende Feuchtigkeit in Wänden auf erdberührten Stahlbetonkonstruktionen ist ebenfalls nicht erkennbar.
Die technischen Ausrüstungen Heizung, Lüftung, Sanitär sind mit Ausnahme der Wärmeübergabestation der Heizung vollständig zu erneuern – Leitungen sind korrodiert
(es kommt immer wieder zu Rohrbrüchen), die Elektrotechnik entspricht nicht mehr
den aktuellen Richtlinien.
Ebenso sind alle Oberflächen – Böden, abgehängte Decken und Wände – zu erneuern. Einige Flächen sind mit Industrieparkett ausgestattet. Es wird vorgeschlagen, genau dieses Parkett zu erhalten, da es aufgrund der vorhandenen Materialstärke einige
weitere Sanierungen (schleifen) aushalten wird.
3.
Machbarkeitsstudie
3.1
Neues Raumprogramm
Im Rahmen von verschiedenen Varianten der nachfolgenden Liste ist das neue Raumprogramm dem Raumprogramm des Bestandes gegenübergestellt.
Im Rahmen der Untersuchung von 3 verschiedenen Varianten
-
Variante 2G: 2-geschossig,
-
Variante 3G: 3-geschossig,
-
Variante 2G + 2. Saal
wird in der Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass die geforderten Flächen unter Verwendung der vorhandenen Bausubstanz und mit baulichen Erweiterungen auf dem Grundstück
unterzubringen sind. Die ausgearbeiteten Planungsvarianten stellen mögliche Lösungen dieser Aufgabe dar. Veränderungen in Anordnung der Räume und der Funktionen sind ohne
wesentliche Einflüsse auf die Machbarkeit, solange die Gesamtfläche von ca. 1.600 qm Nettogrundrissfläche (ohne Konstruktionsflächen) und das Verhältnis von Neubau zu Umbau
nicht verändert werden.
Flächenbilanz (Stand 10.05.2011)
Hauptnutzfläche
Hauptnutzfläche
Hauptnutzfläche
Hauptnutzfläche
Nebennutzfläche
Verkehrsfläche
Funktionfläche
Gesamtsumme
Kinder- und Jugendhaus (KJH)
Bürgerhaus + Treffpunkt (B)
KJH + B
Festsaal (KJH+B)
Sanitär
Treppenhaus, Aufzug etc.
Technik etc.
Variante 2G
Variante 3G
Programm
Bestand
456,00 m2
268,00 m2
310,00 m2
200,00 m2
56,00 m2
255,00 m2
45,00 m2
426,00 m2
268,00 m2
313,00 m2
200,00 m2
68,00 m2
300,00 m2
45,00 m2
400,00 m2
245,00 m2
370,00 m2
325,00 m2
52,00 m2
138,00 m2
25,00 m2
630,00 m2
85,00 m2
126,00 m2
52,00 m2
167,00 m2
30,00 m2
1.590,00 m2
1.620,00 m2
1.555,00 m2
1.090,00 m2
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3.2
3.2.1
Varianten der Machbarkeitsstudie
Variante 2G
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3.2.2
Variante 3G
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3.2.3
Variante 2G + 2. Saal
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Anmerkungen zum Veranstaltungsraum
Der Veranstaltungsraum soll gemäß Raumprogramm ca. 200 qm umfassen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde in der Machbarkeitsstudie der vorhandene Veranstaltungsraum des Kinder- und Jugendhauses unter Ausnutzung bzw. Miteinbeziehen eines Teilbereichs der Außenfläche im nördlichen Eingangsbereich (E -1) des Kinderund Jugendhauses vergrößert.
Die Tragwerkskonstruktion über sechs Stützen kann weiterhin genutzt werden, da die Lasten
auf dem Baugrund nicht wesentlich verändert werden. Die in der Mitte des hinteren Bereiches
des Saales befindliche Stütze ist zwar störend, müsste in diesem Fall aber in Kauf genommen werden.
Anlässlich der Sitzung des Arbeitskreises 2 „Soziales und kulturelles Miteinander“ am
10.05.2011 wurde der Wunsch nach einem zusätzlichen, zweiten Saal ähnlicher Dimensionen
geäußert. Dieser sollte „einfach auf den unteren Saal aufgebaut werden“.
Auf Grund der baukonstruktiven Bedingungen des Discosaales ist eine Aufstockung jedoch
nicht möglich (siehe auch unter 2.3 Bestandsbeschreibung). Eine Prüfung der Statik hat ergeben, dass das Tragwerk des Diskosaales im Bestand nicht ertüchtigt werden kann. Eine
Aufstockung ist nur als kompletter Neubau möglich. Der Diskosaal wird im Zuge dieses Neubaues komplett entfernt.
Zwei neue Veranstaltungsräume werden mit neuen Fundamenten, neuem Tragwerk – ohne
störende Stütze – hergestellt. Im Zuge dieser Maßnahme müssen darüber hinaus zusätzliche
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Verkehrsflächen und Nebenräume für den zweiten Saal vorgehalten werden. Beide Veranstaltungssäale müssen mit technisch einwandfreien Schallschutzmaßnahmen ausgestattet
werden. Die Zusatzkosten des zweiten Saales summieren sich so auf ca. 1 Mio. €.
Um festzustellen, ob die Ergänzung um einen zweiten Versammlungssaal im Rahmen des
Nutzungskonzeptes erforderlich ist, empfehlen die Verfasser eine genaue Analyse des Bedarfes. Die Bedarfsanalyse sollte die komplette Betriebskonzeption beinhalten. Zu prüfen wäre:
-
Welche Nutzer gibt es?
o
Theater
o
Musik
o
Vorträge
o
Familienfeste
-
Wie groß sind die Besuchergruppen?
-
An welchen Wochentagen besteht Bedarf?
-
Gibt es Veränderungsbedarf gegenüber der bisherigen Nutzung durch neue Gruppen?
-
Wer managt den Stundenplan?
Diese Angaben sind in einem Jahresstundenplan zusammenzustellen, wobei die vorhergehende Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
3.3
Baubeschreibung für die neue Konzeption
Es wurden drei verschiedene Varianten (2G, 3G, 2G +) untersucht, wobei zwei Varianten (2G, 3G) nur einen Versammlungssaal vorsehen, der sowohl dem Kinder- und Jugendhaus (KJH) als auch dem Bürgerhaus zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung
stehen soll.
Die dritte Variante (2G + 2. Saal) beinhaltet die Aufstockung des Discosaales und die
Einrichtung eines weiteren Versammlungsraumes nur für das Bürgerhaus auf der Ebene des Marktplatzes.
Zusammenfassung:
Die Varianten 2G und 3G beinhalten das gesamte Raumkonzept des KJH und des
Bürgerhauses.
Sie unterscheiden sich in der baulichen Erweiterung, die bei Variante 2G in Richtung
Nordosten in den Ebenen -1 und 0 stattfindet. Diese Erweiterung bezieht sich vorrangig auf Räume des Kinder- und Jugendhauses. Bei Variante 3G findet die bauliche
Erweiterung in der Ebene +1 (Aufstockung/Neubau) statt. Hier sind sowohl Räume für
das Bürgerhaus als auch für das KJH vorgesehen.
Die Aufteilung der Nutzflächen auf zwei Ebenen ist einer Aufteilung auf drei Ebenen
funktional vorzuziehen.
In beiden Varianten werden die Fußbodenhöhen in Ebene -1 egalisiert, sodass die
Höhendifferenzen beseitigt sind. Die Flächen zwischen dem Discosaal und den Räumen auf der Süd- und Ostseite sind dadurch besser nutzbar.
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Der vorhandene Veranstaltungsraum des KJH (Discosaal) wird um die Außenfläche
zwischen Saal und Ostflügel erweitert. Die komplette Saalfläche wird dadurch auf ca.
200 qm erweitert - bei beiden Varianten identisch.
Die Stützenstellung im vorhandenen Saal ist sicher nicht optimal, zumal eine Stütze im
hinteren Saalbereich in der Mitte angeordnet ist. Die Beseitigung dieses Mangels ist
möglich allerdings mit nicht unbeachtlichen Mehrkosten in der Größenordnung von ca.
2 bis 300.000 € (komplett neue Baukonstruktion).
Die Variante 2G + 2. Saal über dem bestehenden Discosaal ist zwar denkbar - wie
dargestellt - allerdings erkennt man in der Schnittzeichnung, dass die Belichtungsverhältnisse auf Ebene -1 und Ebene 0 infolge der Aufstockung auf dem Discosaal und
dem damit verbundenen geringen Abstandes zwischen „Bürgerhaus“ und aufgestocktem Saal sehr unbefriedigend sind.
In der Flächenbilanz weist die Variante 3G nur einen Flächenzuwachs von ca. 30 qm
auf.
Danach unterscheiden sich die Kosten der beiden Varianten 2G und 3G durch die bei
3G aufwendigeren Maßnahmen zur Ertüchtigung des Tragwerkes.
Der 2. Saal verursacht Mehrkosten in Höhe von ca. 1 Mio. €, wobei die Aufwendungen
für die Infrastruktur des Saales - WC's, Garderoben, Aufenthaltsflächen in Pausen
(Winter) – wohl berücksichtigt sind, aber noch nicht im Detail besprochen sind.
3.4
Kostenschätzungen nach DIN 276
Die Kosten der Varianten wurden nach Grobelementen und spezifischen Werten (cbm BRI
und qm BGF) nach DIN 276 „Kosten im Hochbau“ ermittelt. Es handelt sich um Kostenschätzungen.
Im Kostenansatz für die Freianlagen – Kostengruppe 500 – ist ein Betrag für ein Kleinspielfeld
mit 44*22 m in Höhe von ca. 50.000 € enthalten. Es handelt sich dabei um eine einfache Ausführung mit Asphaltbelag und einer Spielfeldabgrenzung. Je nach Ausstattung und Qualität
des Spielfeldbelages können sich die Kosten um bis zu 150.000 € erhöhen. Im Übrigen beinhalten die Freianlagen nur die Kosten der Wiederherstellung der Beläge um das Gebäude
herum, die durch die Baumaßnahme beschädigt wurden.
Im Falle einer weiterführenden Planung sind
-
Brandschutzmaßnahmen
-
Schadstoffentsorgung
an Hand der dann aktuellen Planung mit den Sachverständigen abzustimmen.
Der Aufwand für Brandschutzmaßnahmen wird von den Verfassern als nicht außergewöhnlich eingeschätzt, da im Falle der weiterhin 2-geschossigen Lösung alle Ebenen Ausgänge
ins Freie aufweisen.
Der Luftraum zwischen den beiden Ebenen E -1 und E 0 dürfte angesichts des vorhandenen
separaten und damit brandschutztechnisch abgeschotteten Treppenraumes unproblematisch
sein, somit keine besonderen Kosten verursachen.
Die Belastung mit Schadstoffen wird ebenfalls als unkritisch eingeschätzt. Einige Installationen sind mit Asbestzementrohren hergestellt worden – das war seinerzeit üblich. Diese müssen fachgerecht entsorgt werden.
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Gleiches gilt für die vorhandenen elastischen Verfugungen. Hier sind PCB-haltige Materialien
zu erwarten, die fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden müssen.
Kostenschätzung nach DIN 276 incl. Mehrwertsteuer
Kinder- und Jugendhaus Neugereut
Kostenschätzung nach DIN 276
Machbarkeitsstudie Stand Mai 2011
Varianten
2G
100
Baugrundstück
200
Erschließung
300
Baukonstruktion
400
3G
Saal (Zulagekosten)
0€
0€
0€
109.000 €
109.000 €
0€
1.455.000 €
1.441.000 €
680.000 €
technische Anlagen
689.000 €
737.000 €
500.000 €
500
Freianlagen
174.000 €
182.000 €
0€
600
Ausstattungen
95.000 €
95.000 €
50.000 €
700
Baunebenkosten
578.000 €
588.000 €
271.000 €
3.100.000 €
3.152.000 €
1.501.000 €
Gesamtsumme
incl. Mehrwertsteuer
abzüglich in 2 G und 3 G
enthaltener Saalanteil
-494.000 €
1.007.000 €
Mehrkosten 2 Säle
qm BGF
€/qm BGF
4.
1.751
1.781
1.770 €
1.770 €
600
2.502 €
Weiteres Vorgehen
Die Verfasser empfehlen die Durchführung eines Planerwettbewerbes, für den diese Machbarkeitsstudie als technische Grundlage dienen kann.
Die in der Machbarkeitsstudie geschätzten Investitionskosten führen zu Honoraren und Baukosten, die mit Sicherheit unterhalb der Schwellenwerte der Europarichtlinie liegen.
Diese Machbarkeitsstudie wäre eine wesentliche Grundlage einer entsprechenden Aufgabenbeschreibung/Auslobungsunterlage.
In Vorbereitung des Wettbewerbes ist es notwendig, das Raumprogramm zu präzisieren. Die
Entscheidungen über einen 2. Saal und die Zuordnung der Küche (Saal/Bistro – Jugendhaus/Bürgerhaus - E -1 /E0) und die Art und Größe (Lehr- /Ausbildungsküche) sind vor der
Durchführung des Wettbewerbes zu treffen.
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5.
Zusammenfassung
Das Gebäude kann mit den entsprechenden Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen für
„zwei Nutzungen unter einem Dach“ - als Kinder- und Jugendhaus und Bürgerhaus - mit dem
dargestellten Raumprogramm ertüchtigt werden.
Das Tragwerk kann dafür ohne wesentliche Eingriffe genutzt werden.
Die technische Gebäudeausrüstung ist mit Ausnahme der Heizungsübergabestation abgängig.
Der Ausbau ist komplett zu erneuern.
Die Gesamtinvestitionskosten betragen je nach Entscheidung über den zweiten. Saal 3,1 Mio.
€ bis 4,1 Mio. €.
Aufgestellt: Stuttgart, den 31.07.2011, kl
Klotz und Partner GmbH
Siegfried Klotz
Grundlagen
- Kennzahlen, Bebauungsplan
- Bestandspläne Ebene Saal E -1, Ebene Marktplatz E 0
M = 1: 50
- Ortsbesichtigungen am 04. und 27.04.2011
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Anhang
Kennzahlen Flamingoweg 24
Eigentümer
LHS, Verwaltung 23
Mieter Stuttgarter Jugendhaus gGmbH
Baujahr
1981
Bestand
Grundstücksgröße Flurstück. 3333/20
2787 m²
Flächen
heutige Überbauung
782 m²
zulässige Überbauung GRZ 0,8 = 80 %
2230 m²
Zulässige Geschossfläche 1.5
4180 m²
Nutzung
Kinder- und Jugendhaus
ca. 1.000 m²
„Treffpunkt“
ca. 90 m²
Planungsrechtliche Situation
Art der Nutzung
MK
Zahl der Vollgeschosse
Z= III
Grundflächenzahl
GRZ 0,8
Geschossflächenzahl
GFZ 1,5 (4180 m²)
Baufenstergröße
ca. 2658 m²
Bauweise
-------
Dachform
--------
Das Flurstück 3333/ 20, Flamingoweg 24 liegt im Geltungsbereich des BebauungsplanesNeugereut –
West, der hier ein Baufenster festsetzt. Das 2.787 m² große Flurstück ist mit dem Gebäude des Kinderund Jugendhauses mit ca. 800 m² überbaut. Eine Überschreitung der Baugrenze ist nach Auskunft
des Baurechtsamtes mit max. 1.50 m Tiefe und 5.00 m Länge möglich.
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Dokumentation Ortsbesichtigungen 04.04.2011,27.04.2011
Ansicht „Treffpunkt“ Ebene Marktplatz
Kinder- und Jugendhaus, Ebene Marktplatz
Hauptzugang „Treffpunkt“ Ebene Marktplatz
Kinder- und Jugendhaus, Ebene Marktplatz
Kinder- und Jugendhaus, Luftraum zum UG (E -1)
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Kinder- und Jugendhaus, Terrasse, rechts Flachdach über dem Disco-Saal
Kinder- und Jugendhaus, Innenbereich Kunst am Bau
Kinder- und Jugendhaus, Ebene -1 mit Cafeteria
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Disco-Saal mit Kunst und …
Licht- und Tontechnik
Kinder- und Jugendhaus, Ebene -1, Außenbereich Graffiti - Kunst
Außenbereich Ebene -1: westlicher Vorplatz, Bereich vor dem Disco-Saal
Erweiterungsfläche für den Versammlungssaal
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