Privater Gestaltungsplan "ETH Gloriastrasse" Planungsbericht nach Art. 47 RPV ETH Zürich 7. August 2014 Bearbeitung Ruedi Stauffer Saša Boban Subak Bettina Weber Metron Raumentwicklung AG Postfach 480 Stahlrain 2 5201 Brugg dipl. Architekt FH, MAS HSLU in Gemeinde -, Stadt- und Regionalentwicklung dipl. Kulturingenieur ETH/SIA, MAS ETH in Raumplanung dipl. Geografin, MAS ETH in Raumplanung FSU T 056 460 91 11 F 056 460 91 00 [email protected] www.metron.ch Titelbild: Modellfoto Neubau ETH Forschungsgebäude GLC F:\DATEN\M4\11-056-00\04_BER\PLANUNGSBERICHT\BER_PLANUNGSBERICHT_140807_V21.DOCX Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage 1.2 Ziele für den Forschungsgebäude GLC 2 Rahmenbedingungen 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 Perimeter und Eigentumsverhältnisse Übergeordnete und kommunale Gesetze Gestaltungsplan gemäss PBG Städtebauliche Entwicklung Denkmalpflege Grunddienstbarkeiten Verkehrserschliessung 3 Projektwettbewerb 3.1 Machbarkeitsstudie 3.2 Projekt "Ammonit" 4 Erläuterungen zum Gestaltungsplan 4.1 Situationsplan 4.2 Höhenkotenplan des gewachsenen Terrains 4.3 Gestaltungsplanvorschriften 5 Nachhaltigkeit 5.1 Soziale Nachhaltigkeit 5.2 Wirtschaftliche Nachhaltigkeit 5.3 Ökologische Nachhaltigkeit 6 Organisation und Verfahren 6.1 Beteiligte Parteien 6.2 Verfahren 3 3 4 6 6 6 9 10 11 12 13 15 15 16 18 18 19 19 34 34 37 37 41 41 41 Anhang 1 - Volumen Bestand 42 Anhang 2 - Höhenkotenplan 45 Anhang 3 - Mantelvolumen Baufelder 47 5 Anhang 4 - Betrachtungen zum Energiestandard 50 Anhang 5 - Kriterien des Nachhaltigkeitszertifizierungssystems nach SGNI 53 Anhang 6 - Lärmgutachten Mühlebach Partner AG 55 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Spätestens ab September 2013 sollen auf dem Areal ETH Zürich-Zentrum (vgl. Abbildung 1) keine wassertechnischen Versuche mehr durchgeführt werden. Die Versuchsanstalt für Wasserbau, Hydrologie und Glaziologie (VAW) wird auf den Hönggerberg verlegt. Für das neue Departement Health Science and Technology soll am heutigen Standort VAW das Forschungsgebäude GLC mit Büro- und Laborräumlichkeiten gebaut werden. Abbildung 1: Situation ETH Zentrum 3 Eine zwischen 2004 und 2005 durchgeführte Grundlagen- und Machbarkeitsstudie1 der Metron Raumentwicklung AG kommt zum Schluss, dass das bestehende Gebäude VAW für die Umnutzung ungeeignet ist. Aufgrund städtebaulicher, denkmalpflegerischer, funktioneller und wirtschaftlicher Überlegungen hat sich die ETH für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und die Erstellung eines Neubaus entschieden. Im Jahr 2010 schrieb die ETH einen Architekturwettbewerb aus, den das Büro Boltshauser Architekten, Zürich, mit dem Projekt "Ammonit" gewann. Auf der Basis des weiterberarbeiteten Siegerprojekts wurde der vorliegende private Gestaltungsplan "Gloriastrasse" ausgearbeitet. Abbildung 2: Luftbild Areal mit Bereich Forschung sgebäude GLC 1.2 Ziele für den Forschungsgebäude GLC Die ETH Zürich möchte zusammen mit Partnern ihre medizintechnische Forschung und Lehre am Standort Zentrum verstärken. Dazu sollen die bestehenden Aktivitäten mit zusätzlichen Professuren und einer fächerübergreifenden Infrastruktur ausgebaut werden. Forschungsgruppen sollen im neuen Gebäude GLC zusammentreffen und in gemeinsamen Projekten verstärkt mit der Industrie, der Universität und den Spitälern zusammenarbeiten. 1 Grundlagen / Machbarkeitsstudie, Metron Raumentwicklung AG, vom 20. Juni 2005 4 Städtebau, Architektur, Umgebung Der Standort für den Neubau befindet sich am Rande des Hochschulquartiers und grenzt im Osten an das Villenquartier des Zürichbergs. Die Schnittstellen zwischen dem Neubau und den bestehenden Gebäuden sowie zwischen dem Hochschulstandort und dem angrenzenden Wohnquartier sind besonders sorgfältig ausgebildet. Die städtebauliche Präsenz des Neubaus ist auf die Gloriastrasse ausgerichtet. Nutzung Es werden moderne und neu konzipierte Büro- und Laborräume angeboten, welche die interdisziplinäre Forschung und die Zusammenarbeit mit Dritten ermöglichen sowie eine interaktive Umgebung für die Lehre schaffen. Nachhaltigkeit Die ETH Zürich trägt mit ihrer Forschungs- und Lehrtätigkeit zur nachhaltigen Entwicklung der heutigen und künftigen Gesellschaftsformen bei. Sie schafft mit ihren Immobilien ein Umfeld, welches Forschungs- und Lehrtätigkeit in diesem Sinne unterstützt. Im Besonderen • erstellt die ETH Gebäude, die sich an höchsten Standards orientieren und soziale Krite- rien erfüllen. Der Qualitätsanspruch misst sich an der Beschaffenheit des Innenraums sowie an hochstehenden architektonischen und städtebaulichen Leistungen im Aussenraum. • berücksichtigt die ETH bei Investitionsentscheiden konsequent den Lebenszyklus von Immobilien (Bau, Betrieb, Rückbau). • stehen bei Entscheidungen der ETH Zürich umweltbezogene und soziale Kriterien gleichberechtigt neben wirtschaftlichen. • erbringt die ETH Leistungen ressourcenschonend und gestaltet ihre Energieversorgung umweltgerecht. Sie erreicht dies auch durch Innovationen mit Vorbildcharakter. 5 2 Rahmenbedingungen 2.1 Perimeter und Eigentumsverhältnisse Das Gestaltungsplangebiet liegt zwischen dem Areal des Universitätsspitals und den Wohnquartieren des Zürichbergs (vgl. Abbildung 3) auf einem Teil von Kat.-Nr. FL3354. Die Gloriastrasse begrenzt es im Südosten. Das Gebäude ETF bildet die Grenze im Süden. Abbildung 3: Gestaltungsplanperimeter rot, (Parzelle gelb ) Der Perimeter umfasst das Gebäude VAW und die Gebäude des Departements für Informationstechnologie und Elektrotechnik (ETZ, ETL und ETA). Die Parzelle befindet sich im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft, welche durch die ETH Zürich vertreten wird. 2.2 Übergeordnete und kommunale Gesetze Kantonaler Richtplan Im kantonalen Richtplan wird das Gebiet als Siedlungsgebiet, als Zentrumsgebiet von kantonaler Bedeutung (Zentrumsgebiet Zürich-City) und als Hochschulgebiet (ZürichZentrum) bezeichnet. Im regionalen Richtplan ist das Areal für öffentliche Bauten und Anlagen vorgesehen. Die zukünftige Entwicklung des Hochschulgebiets Zürich-Zentrum wurde mit Beschluss des Kantonsrates vom 17. Dezember 2007 festgelegt (vgl. Abbildung 4). Der Richtplaneintrag basiert auf einer Masterplanung, die von Vertretern der ETH Zürich, der Uni- 6 versität, des städtischen Amtes für Städtebau und des kantonalen Hochbauamtes 2001 initiiert wurde. Der heute rechtskräftige kantonale Richtplan enthält keine Planungsanweisungen für das Gebäude VAW bzw. für den Gestaltungsplanperimeter. VAW Abbildung 4: Situation Hochschulgebiet Zürich -Zentrum und Planungsgebiet, Auszug kantonaler Richtplan Aufgrund neuer Erkenntnisse zur Entwicklung der Hochschulen werden der Masterplan 2005 und der Richtplan gegenwärtig überarbeitet. Im Entwurf für den Masterplan 2014 ist das Projekt Neubau ETH Gloriastrasse enthalten. Die Gestaltungsplanung steht im Einklang mit der laufenden übergeordneten Planung. 7 Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich Abbildung 5: Ausschnitt Bauzonenplan mit Planungsgebiet Für das Gestaltungsplangebiet gelten immer noch die Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung aus dem Jahr 1963, welche einen Wohnanteil von 0% vorschreibt. Das Hochschulgebiet soll zukünftig der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen werden. Für die Zuweisung ist die Stadt Zürich zuständig. Die Stadt Zürich hat in der BZO Hochhausgebiete festgelegt. Der Gestaltungsplanperimeter befindet sich im Hochhausgebiet III. Der Bestand im Baufeld ETZ entspricht einem Hochhaus. Die Bauvorschriften gemäss Gestaltungsplan lassen für diesen Bereich nach wie vor ein Hochhaus der bisherigen Höhe zu. Volumetrische Veränderungen haben im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens die Anforderungen gemäss § 284 PBG zu erfüllen. 8 Die bebaubare Fläche wird durch die gesetzlichen Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Grunddienstbarkeiten definiert. Gegenüber den Nachbarparzellen gilt ein Grenzabstand von 11.0 m. Der Gebäudeabstand beträgt 7.0 m. Dieser kann unterschritten werden, sofern feuerpolizeiliche und wohnhygienische Voraussetzungen erfüllt sind. Entlang der Sternwartstrasse, der Gloriastrasse und der Physikstrasse sind Verkehrsbaulinien ausgeschieden (vgl. § 279 PBG, Abs. 2). Parkplatzverordnung Das Planungsgebiet liegt im Parkplatzreduktionsgebiet C (Verordnung über Fahrzeugabstellplätze, Parkplatzverordnung vom 11. Dezember 1996). Diese Zuordnung ist auch in der revidierten Fassung vom 7. Juli 2010, welche noch nicht in Kraft ist, vorgesehen. Die ETH Zürich verfügt im Zentrum aktuell über total 807 Parkplätze (PP), davon werden 734 intern genutzt. Im Planungsgebiet befinden sich 126 PP. Im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens führte die roland müller küsnacht ag im Auftrag der ETH im Sommer/Herbst 2012 eine neue Parkplatzerhebung durch2. Die erwähnten Zahlen stammen aus dieser Erhebung. 2.3 Gestaltungsplan gemäss PBG Ein Gestaltungsplan (§§ 83-87 Planungs- und Baugesetz [PBG] des Kantons Zürich) ersetzt für bestimmte Parzellen die Bau- und Zonenordnung und wird zur verbindlichen Rechtsgrundlage für die spätere Beurteilung und Bewilligung von Bauvorhaben. Mit dem Gestaltungsplan können für ein bestimmt umgrenztes Gebiet Zahl, Lage, äussere Abmessung sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten bindend festgelegt werden. Mit dem Gestaltungsplan "ETH Gloriastrasse" wird ein privater Gestaltungsplan nach § 85 PBG aufgestellt. Dieser wird auf Antrag des Stadtrates durch den Gemeinderat festgesetzt. Das weiterbearbeitete Siegerprojekt "Ammonit" (vgl. Kapitel 3.2) bildet die Grundlage für den privaten Gestaltungsplan. Um die bestehende Verbindung zwischen den Gebäuden ETZ und ETL zu sichern, umfasst der Perimeter die ganze Parzelle Kat.-Nr. FL3354. Die bestehenden Grunddienstbarkeiten (Höhenbeschränkungen, Näherbaurechte, Wegrechte) werden durch den Gestaltungsplan in ihrer Wirkung nicht tangiert. 2 Parkplatzerhebung ETH Zentrum, roland müller küsnacht ag, vom 10. Januar 2013 9 2.4 Städtebauliche Entwicklung Abbildung 6: Bauliche Entwicklung des Gestaltun gsplangebiets 10 Um das ursprünglich freistehende Physikgebäude entwickelte sich während Jahrzehnten ein Forschungs- und Lehrkomplex, der heute von den Anlagen des Universitätsspitals, den Wohnquartieren des Zürichbergs und der Gloriastrasse eingerahmt wird. Der Hauptbau des heutigen VAW-Gebäudes entstand zwischen 1927 und 1930 und wurde zweimal erweitert. Mit dem Abbruch des Physikgebäudes und dem Neubau ETZ (1977-1980) wurde ein einschneidender städtebaulicher Eingriff in das Areal vorgenommen. Das Konzept der solitären Versuchshalle mit ihrem symmetrischen Bezug auf das Physikgebäude wurde endgültig aufgehoben. Heute dominiert der ETZ-Bau die Umgebung, während das Gebäude VAW eine untergeordnete Rolle einnimmt. 2.5 Denkmalpflege Das Gebäude VAW war als kommunales Schutzobjekt eingestuft und im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung der Stadt Zürich enthalten. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgte eine statische Zustandsbeurteilung. Dabei zeigte sich, dass die Bausubstanz vor allem im Bereich der alten Versuchshalle (1930) und in den Untergeschossen in einem sehr schlechten Zustand ist. Die Studie kam zum Schluss, dass der Erhalt der Versuchsanstalt in keinem vernünftigen Verhältnis zum Schutzzweck und zum erzielbaren Nutzen stünde. Das Bundesamt für Kultur hielt zudem fest, dass ein materieller Erhalt des Gebäudes VAW nicht zwingend notwendig sei, da das Gebäude u.a. kein ausserordentlicher Zeuge der Architekturgeschichte darstelle. Die ETH Zürich reichte gestützt auf diese Abklärungen bei der Stadt Zürich ein Begehren um Entlassung aus dem kommunalen Denkmalschutzinventar ein. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 8. Februar 2006 beschlossen, auf eine Unterschutzstellung des Gebäudes VAW zu verzichten und es aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung zu entlassen. 11 Abbildung 7: Übersicht der Grunddienstbarkeiten 2.6 Grunddienstbarkeiten Auf der Parzelle FL3354 befinden sich diverse Dienstbarkeiten zu Gunsten der Nachbargrundstücke (vgl. Abbildung 7). Dabei handelt es sich um Bau- und Höhenbeschränkungen respektive Fuss- und Fahrwegrechte. Während Letztere die Nutzung der Parzelle FL3354 nicht gross beeinflussen, wirken sich die Bau- und Höhenbeschränkungen zusammen mit den Grenzabständen direkt auf das maximal realisierbare Bauvolumen in Teilen des Gestaltungsplanperimeters aus. Die mit dem Gestaltungsplan definierten Mantellinien und Höchstkoten für die Neubauten nehmen auf die Grunddienstbarkeiten Rücksicht. Mit der Festlegung von öffentlichen Fusswegverbindungen erhalten die privat-rechtlichen Fuss- und Fahrwegrechte nun auch eine öffentlich-rechtliche Grundlage. 12 Abbildung 8: Zusammenstellung Grundbucheinträge 2.7 Verkehrserschliessung Öffentlicher Verkehr Das Planungsgebiet ist aufgrund seiner innenstädtischen Lage hervorragend an den öffentlichen Verkehr angeschlossen. Im Südosten des Gestaltungsplangebiets befindet sich die Tram- und Bushaltestelle Voltastrasse, die von den Tramlinien 5 und 6 bzw. dem Nachtbus N17 bedient wird. Motorisierter Verkehr Das Areal wird über die bestehende, voll ausgebaute Gloriastrasse erschlossen. Diese ist im Besitz des Kantons (Staatsstrasse). Neue Anschlüsse an die Gloriastrasse bzw. Sternwartstrasse sind nicht vorgesehen. 13 Fuss- und Veloverkehr Die Sternwartstrasse und die Gloriastrasse verfügen über beidseitige Trottoirs. Am östlichen Rand des Gestaltungsplanperimeters besteht eine Fussgängerquerung über die Gloriastrasse. Mit Grunddienstbarkeiten gesicherte Fusswege führen entlang der Gebäude von der Sternwart- und Gloriastrasse zu den nördlich gelegenen Wohngebäuden (vgl. Abbildung 7). Von der Gloriastrasse führt eine Fusswegverbindung unter dem Paul Scherrer-Hörsaal zur Physikstrasse. Südlich des Gestaltungsplanperimeters verlaufen zwei Velorouten (Sternwart- und Gloriastrasse). 14 3 Projektwettbewerb 3.1 Machbarkeitsstudie Zwischen 2004 und 2005 verfasste die Metron Raumentwicklung AG im Auftrag der ETH Immobilien eine Grundlagen- und Machbarkeitsstudie als Basis für die Weiterentwicklung des Standorts VAW nach Ablauf der wassertechnischen Versuche. Die Studie empfahl den Abbruch des Gebäudes VAW und die Erstellung eines Neubaus. Als Gründe wurden der bauliche Zustand des Gebäudes, die geplante neue Nutzung und die veränderte städtebauliche Situation aufgeführt. Aus baulicher Sicht hätte ein Umbau massive Investitionen für die Erdbebensicherheit und des Brandschutzes bedingt - dies verbunden mit einer geringeren Hauptnutzfläche als bei einem Neubau. Abbildung 9: Zustandsbilder alte Versuchshalle; Eichraum (links) und Rücklauf Geschoss C (rechts) Die besondere Stellung des Gebäudes VAW ergibt sich aus dessen Positionierung auf dem Gelände und der Rolle als Versuchsanstalt. Die zahlreichen Neubauten in der unmittelbaren Umgebung verdecken heute die ursprüngliche städtebauliche Idee (vgl. Abbildung 10), und die Umbauten am Gebäude selbst haben dessen gestalterischen Ausdruck geschmälert. Mit der Aufgabe der wassertechnischen Versuche im VAW fällt der ursprüngliche Nutzungszweck dahin. 15 Abbildung 10: VAW Gebäude einst (1940 ) und heute (Bildmitte) 3.2 Projekt "Ammonit" Um die in der Schutzentlassung (vgl. Kapitel 2.5) geforderte städtebauliche Qualität für einen Neubau zu erreichen, führte die ETH Zürich 2010 einen einstufigen, selektiven Architekturwettbewerb durch. Im Rahmen der Präqualifikation bewarben sich 69 Teams bestehend aus Architekten und Gesamtplanern für die Aufgabe. Aus diesen wählte die Jury 15 Teams (davon drei Nachwuchsbüros) für die Teilnahme am Projektwettbewerb aus. Das Preisgericht setzte sich zwischen Januar und März 2011 mit den 14 abgegebenen Beiträgen auseinander. Zwei Projekte wurden einer vertieften Vorprüfung unterzogen und in einer zweiten Jurierung erneut diskutiert. Als Siegerprojekt wurde das Projekt "Ammonit" von Boltshauser Architekten, Zürich, einstimmig gewählt 3. 3 Jurybericht, ETH Zürich, Immobilien, 2011 16 Abbildung 11: Siegerprojekt "Ammonit" Perspektive Gloriastrasse und Situation splan Gegenüber den anderen Beiträgen überzeugte der Beitrag "Ammonit" die Jury durch die Anbindung an den Bestand, das Schaffen eines öffentlichen Lernbereichs und die klare Lösung des Eingangsgeschosses. Der ETH wurde empfohlen, das Projekt mit gewissen Überarbeitungen (u.a. bessere Versorgung mit Tageslicht) als Grundlage für den privaten Gestaltungsplan zu verwenden. 17 4 Erläuterungen zum Gestaltungsplan In Kapitel 4 werden die Festlegungen des Gestaltungsplans und Details zur Überbauung erläutert. 4.1 Situationsplan Geltungsbereich Der Geltungsbereich (Perimeter) gibt jene Flächen an, für die die Gestaltungsplanvorschriften gelten. Mantellinien, Höchstkoten und Schnitte Im Situationsplan sind insgesamt vier Baufelder mit Mantellinien im Grundriss und mit zwei Schnitten (Schnitt A-A durch ETL, Schnitt B-B durch ETZ, ETA und GLC) definiert. Innerhalb dieser Mantellinien dürfen Hochbauten erstellt werden. In diesem Fall ist ein Schattendiagramm im Baubewilligungsverfahren nachzureichen. Die Höchstkote im Baufeld "GLC" von 495.00 Meter über Meer hält die Höhenbeschränkungen gegenüber den Nachbarparzellen ein (vgl. Kapitel 2.6). Für das geplante Oberlicht beträgt die Höchstkote 496.00 Meter über Meer. Erschliessung Die Arealerschliessung erfolgt wie bisher von der Gloriastrasse über die bestehende Garageneinfahrt ETZ. Im Plan sind weiter die Bereiche angegeben, in denen die Anlieferung erfolgen darf. Im Vergleich zu heute werden mit dem Gestaltungsplan keine zusätzlichen Verkehrsverbindungen geschaffen. Im Situationsplan sind die Bereiche für die öffentlich zugänglichen Fusswege dargestellt. Sie verbinden die Sternwartstrasse mit der Physikstrasse und die nördlichen Wohngebäude mit der Gloriastrasse. Orientierungsinhalt Diese Einträge dienen der Orientierung und sind - mit Ausnahme der Verkehrsbaulinien nicht rechtsverbindlich. Die leichte Überschreitung der Verkehrsbaulinie beim Baufeld "GLC" dient der städtebaulichen Positionierung des Neubaus gegenüber dem bestehenden Gebäude ETZ und wurde mit dem Amt für Städtebau (AfS) und dem Tiefbauamt (TAZ) abgesprochen. Der Bau im Baufeld "ETZ" besitzt Bestandesgarantie und kann im Rahmen dieser umgebaut und erweitert werden. 18 4.2 Höhenkotenplan des gewachsenen Terrains Die Steuerung der Nutzungsdichte im Gestaltungsplanperimeter erfolgt über die Festlegung einer maximal zulässigen Baumasse für das Gestaltungsplangebiet und jedes einzelne Baufeld. Ausschlaggebend für die Definition der Baumasse ist das gewachsene Terrain bzw. der gewachsene Boden, denn nur der oberirdisch umbaute Raum wird zur Baumasse hinzugezählt4; unterirdische Bauvolumen werden nicht erfasst. Auf dem Areal Gloriastrasse wurde das gewachsene Terrain mehrfach umgestaltet, wodurch sich der ursprünglich gewachsene Boden nicht mehr bestimmen lässt. Um Unklarheiten bezüglich des gewachsenen Terrains zu vermeiden, wird es mit dem vorliegenden Gestaltungsplan verbindlich festgelegt (vgl Anhang 2 - Höhenkotenplan). Der Höhenkotenplan stützt sich auf Höhenaufnahmen des Büros Schenkel Vermessungen AG, Zürich, vom Frühjahr 2012. Mit Hilfe des Plans lässt sich für jedes Gebäude eine durchschnittliche Höhe für das gewachsene Terrain berechnen, welche die bestehenden und geplanten Bauten in einen ober- und unterirdischen Gebäudeteil trennt. In den Gestaltungsplanvorschriften werden für jedes Baufeld das maximale oberirdische Volumen (Art. 7) und die Durchschnittshöhe (Art. 10) festgelegt. 4.3 Gestaltungsplanvorschriften Zweck (Art. 1) Mit dem Gestaltungsplan werden die städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten des Siegerprojekts "Ammonit" in eine rechtsverbindliche Form überführt und die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der übrigen Bauten im Perimeter festgelegt. Bestandteile (Art. 2 und 4) Der Gestaltungsplan setzt sich aus den verbindlichen Elementen Situationsplan, Höhenkotenplan und Gestaltungsplanvorschriften zusammen. Er umfasst den grössten Teil der Parzelle Kat.-Nr. FL3354 mit den darauf stehenden Gebäuden. Der Planungsbericht dient der Erläuterung der Planungsabsichten und ist nicht verbindlich. Geltendes Recht (Art. 3) Neben den Gestaltungsplanvorschriften gelten jederzeit die übergeordneten Bestimmungen des Kantons und des Bundes. Während der Geltungsdauer des Gestaltungsplans "Gloriastrasse" gilt die Verkehrsbaulinie im Bereich des Baufelds "GLC" als aufgehoben. 4 vgl. § 5 Allgemeine Bauverordnung vom 22. Juni 1977 19 Empfindlichkeitsstufen und Lärmschutz (Art. 5) Das Gestaltungsplangebiet ist Teil des Hochschulgebiets, das gemäss geltender BZO einer Planungszone zugewiesen ist. Unabhängig von der Zonenzuweisung legt Art. 3 Abs. 1 BZO fest, dass Spital-, Krankenheim- und Schulareale der Empfindlichkeitsstufe II (ES II) zuzuordnen sind. Bei der im Rahmen der Gestaltungsplanvorschriften zulässigen Nutzung handelt es sich um eine (Hoch-)Schulnutzung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 BZO. Entsprechend gilt für das Planungsgebiet der Immissionsgrenzwert der ES II. Schulzimmer und Bibliotheksräume bzw. Leseräume in Bibliotheken sind gleich zu beurteilen wie lärmempfindliche Räume in Wohnungen. Das Sekretariat und weitere Büroräume in Schulen gelten als lärmempfindliche Betriebsräume. Gemäss Art. 42 der Lärmschutzverordnung (LSV) gelten bei Betriebsräumen um 5 dB(A) höhere Grenzwerte. Alle Räume mit einer kurzen Aufenthaltsdauer (Archiv, Kopierraum) werden als nicht lärmempfindlich beurteilt. Das Lärmgutachten der Mühlebach Partner AG vom 5. August 2014 (Anhang 6) zeigt auf, dass mit der entsprechenden Nutzungsanordnung von Schulräumen und Betriebsräumen die Anforderungen gemäss Lärmschutzverordnung eingehalten werden können. Als zulässige Lärmschutzmassnahme schreibt Abs. 2 eine kontrollierte Lüftung für jene Räume vor, bei denen am Tag die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Nutzweise und Ausnützung (Art. 6 und 7) Das Gestaltungsplangebiet dient auch in Zukunft Forschungs- und Lehrzwecken. Eine Öffnung für andere Nutzungen ist nicht vorgesehen. Auf dem Areal sind nur Bauten für Hochschulzwecke und damit verbundenen Nutzungen erlaubt. Dazu zählen Bauten, die direkt der Lehre und Forschung dienen (u.a. Seminar- und Schulungsräume, Aufenthaltsund Arbeitszonen, Büro-, und Laborräume), aber auch angegliederte Nutzungen (z. B. Cafeteria/Mensa, Erschliessungszonen, Infrastrukturräume, Parkierungsanlagen etc.). Die Ausnützung wird über die maximal zulässigen Baumassen festgelegt. In Art. 7 wird die Baumasse für das Planungsgebiet insgesamt (Abs. 1) und für jedes einzelne Baufeld (Abs. 2) festgelegt. Mit der Definition von maximalen Baumassen soll der Nachweis der Nutzungsberechnungen im Gestaltungs- und späteren Baubewilligungsverfahren für die ETH und die Stadt Zürich vereinfacht werden. Zudem lässt sich die städtebauliche Ein3 2 gliederung von Neubauten besser mit Volumen- (m ) als mit Flächenangaben (m ) steuern. Die Baumasse ist nach § 258 Abs. 1 PBG der oberirdisch umbaute Raum. Sie lässt sich als Volumen einfach darstellen. Demgegenüber bezeichnet die anrechenbare Bruttogeschossfläche (§ 255 PBG) genau definierte Flächen innerhalb eines Gebäudes, ohne jedoch Angaben über deren konkrete Anordnung zu machen. Für die bestehenden Gebäude ETA, ETL und ETZ ist die Festlegung der Nutzungsdichte via Baumasse statt Bruttogeschossfläche bedeutungslos. Relevant wird sie jedoch für den Forschungsgebäude GLC: Anhand der festgelegten Baumasse, die sich auf das Siegerprojekt der Ar- 20 chitekten abstützt, kann beurteilt werden, ob der Gestaltungsplan die Anforderung der angemessenen Einordnung der neuen Baute in das Stadtbild erfüllt. Die Festlegung der zulässigen Baumasse erfolgte mit Hilfe der bestehenden Gebäude ETA, ETL, ETZ und VAW, die als 3D-Modelle digital aufbereitet wurden, und der zugehörigen Durchschnittshöhe des gewachsenen Terrains pro Gebäude (vgl. Anhang 1). Dies ergibt folgende Gebäudevolumen: Gebäude Gebäudevolumen in m 3 ETA 6'400 ETL 21'700 ETZ 63'000 VAW 31'000 Total 122'100 Tabelle 1: Gebäudevolumen Bestand 2014 Die bestehende Gebäudekubatur im Gestaltungsplangebiet beträgt gesamthaft 3 122'100 m . Für den Gestaltungsplan wurden die einzelnen Werte mit dem Faktor 1.1 multipliziert. Davon ausgenommen sind die Baufelder ETZ und GLC. Bei den ersten beiden Baufeldern wurden neben dem Faktor auch die Volumen von geplanten Dachaufbauten berücksichtigt. Beim Baufeld GLC ergibt sich die Baumasse aus dem Siegerprojekt der Architekten. Pro Baufeld beträgt die neue, zulässige Baumasse: Gebäude Baumasse nach GP in m 3 Mantelvolumen5 in m 3 ETA 7'000 12'700 ETL 20'700 20'700 ETZ 69'300 78'000 GLC 39'100 39'100 Total 136'100 150'500 Tabelle 2: Zulässige Baumassen gemäss gestaltungsplan Die zulässige Baumasse pro Baufeld füllt nicht das ganze Mantelvolumen aus. Bezogen auf das ganze Gestaltungsplangebiet dürfen 90% des mit Mantellinien und Höhenkoten definierten Raums ausgefüllt werden. Pro Baufeld variieren die Werte zwischen 52% (ETA) und 100% (GLC). Die oberirdische Baumasse des GLC beträgt gemäss aktuellem 3 Projektstand 34'600 m . 5 Das Mantelvolumen ergibt sich aus den Mantellinien der Baufelder und der jeweiligen maximalen Höhenkoten 21 2 Mit Hilfe der Fläche des Perimeters von ca. 15'330 m und einer angenommenen Durchschnittshöhe von 4 m pro Geschoss lassen sich weitere Kennzahlen für das Gestaltungsplangebiet berechnen: Kennzahlen Baumassenziffer (BMZ) 8.9 m /m 3 2 Geschossfläche (GF) 34'000 m 2 Tabelle 3: Baumassenziffer und Geschossfläche In Tabelle 4 sind die Änderungen im Bestand für jedes Baufeld einzeln aufgeführt: Baufeld Bestand BM in m 3 Gestaltungsplan GF in m 2 BM in m 3 GF in m Differenz 2 BM in m3 GF in m2 ETA 6'400 1'600 7'000 1'800 600 200 ETL 21'700 5'400 20'700 5'200 -1'000 -200 ETZ 63'000 15'800 69'300 17'300 6'300 1'500 VAW/GLC 31'000 7'800 39'100 9'800 8'100 2'000 122'100 30'600 136'100 34'000 14'000 3'400 Total Tabelle 4: Baumasse und Geschossfläche je Ba ufeld (Geschossflächen gerundet) Im Vergleich zum Bestand erlaubt der Gestaltungsplan eine Erhöhung der Baumasse bzw. der oberirdischen Geschossfläche um 11%. Abbildung 12: Visualisierung Bestand (grau) und Mantelvolumen Gesta ltungsplan (blau) 22 Gebäudemantel (Art. 8) Mit dem Gebäudemantel wird die oberirdische Ausdehnung der Gebäude verbindlich festgelegt. Abgesehen von einzelnen, auskragenden Gebäudeteilen bzw. technischen Aufbauten dürfen die Gebäude die Mantellinien nicht durchstossen. Gegenüber den Nachbarparzellen ausserhalb des Gestaltungsplanperimeters gilt entlang der Baulinien bezüglich der Gebäudehöhe der "Baulinien-Mechanismus" aus §§ 278 und 279 PBG. Der Verlauf der Mantellinien folgt in erster Linie den gesetzlichen Grenzabständen bzw. den Verkehrsbaulinien. Sie wurden - wo möglich - etwas grosszügiger angelegt, um einen gewissen Handlungsspielraum für allfällige Ersatzbauten zu sichern. Das Baufeld "ETA" ist so gewählt, dass die Hofsituation nördlich und südlich des Paul Scherrer-Hörsaals gewahrt bleibt. Diese Freiräume dienen in Zukunft einerseits als Erschliessungs-, Pausen- und Aufenthaltsräume für das Gebäude GLC. Andererseits stellen sie sicher, dass der denkmalgeschützte Paul Scherrer-Hörsaal entsprechend zur Geltung kommt. Beim Baufeld "GLC" übernehmen die Mantellinien den Grundriss des Neubauprojekts. Die geringfügige Überschreitung der Verkehrsbaulinie entlang der Gloriastrasse wurde mit dem Amt für Städtebau und dem Tiefbauamt besprochen. Sie dient der städtebaulichen Positionierung des Neubaus GLC gegenüber dem Gebäude ETZ. Die Baufelder "ETL" und "GLC" stossen direkt aneinander. Damit soll die Verbindung zwischen dem bestehenden Gebäude ETL und ETZ sichergestellt werden. Ein allfälliger Zusammenschluss der Gebäude ETL und GLC wird mit dem Gestaltungsplan nicht ausgeschlossen. Auch für diesen Fall müssen die Durchfahrt ab der Physikstrasse und die öffentliche Fusswegverbindung gewährleistet sein. Höhenkoten, Terrain und Geschosszahl (Art. 9, 10 und 11) Mit der Festlegung von differenzierten, maximalen Höhenkoten je Baufeld (Art. 9) wird auf die bestehende Höhensituation und die Höhenbeschränkungen der Grunddienstbarkeiten Rücksicht genommen. Mit den Höhenkoten in Art. 10 werden jene Niveaus angegeben, ab denen die oberirdischen Bauvolumen gemäss Art. 7 realisiert werden können. Laut Gestaltungsplan entspricht somit jedes neue Gebäude bzw. jeder neue Gebäudeteil, der unterhalb der Höhenkoten gemäss Art. 10 zu liegen kommt, einer unterirdischen Baute. Deren Volumen muss nicht an die Baumassenziffer gemäss Art. 7 angerechnet werden. Innerhalb der maximalen Höhenkoten ist die Geschosszahl im Rahmen des Planungsund Baugesetzes (PBG) frei wählbar. 23 Gestaltung (Art. 12) Im gesamten Gestaltungsplangebiet sind Bauten und Anlagen für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen Umgebung und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine besonders gute Gesamtwirkung entsteht. Der Forschungsgebäude GLC fügt sich an das bestehende ETZ Gebäude, so dass eine neue Gesamtanlage um einen zentralen Hof entsteht (vgl. Abbildung 13). Im Zentrum der neuen Situation befindet sich der geschützte Paul Scherrer-Hörsaal. Das Zusammenführen von GLC und ETZ Gebäude zentriert die Gesamtanlage und schreibt gleichzeitig bestehende Bebauungsmuster weiter. Als weiteres wichtiges räumliches Element wird von der Gloriastrasse her eine grosszügige Aussentreppe erstellt (vgl. Abbildung 14). Diese übernimmt die Adressfunktion für den Neubau, indem sie durch ihre Grösse und Dimension auf das zu erschliessende Gebäude und den Innenhof verweist. Abbildung 13: Modellfoto Neubau mit neuer Hofsituation Mit der Verwendung von Glasbausteinen als Fassadenprinzip wird auf eine bei Forschungs- und Laborgebäuden bestehende Tradition zurückgegriffen. Die unterschiedlich grossen Glasbausteine rhythmisieren das Fassadenbild und löst eine gewünschte Spannung aus. Insgesamt soll das neue Forschungsgebäude nicht zu aufdringlich in Erscheinung treten. Vielmehr soll es die bestehenden Gebäude ergänzen. Die unaufdringliche Haltung des Neubaus setzt sich auf dem Dach fort. Angestrebt wird eine ruhige, begrünte Dachlandschaft, die die nördlich angrenzenden privaten Freiräume fortführt und deshalb möglichst frei ist von technischen Aufbauten. 24 Abbildung 14: Visualisierung Ansicht Gloriastrasse Abbildung 15: Visualisierung Innenho f mit Hauptzugang Der neu gestaltete Freiraum um das Forschungsgebäude GLC stellt eine wichtige Verknüpfung innerhalb der Gebäudeteile der ETH Zürich dar. Er ist in drei Teilbereiche gegliedert: Ein urbaner Vorplatz an der Gloriastrasse, der aus Terrasse und Treppenanlage besteht, vermittelt zwischen Haupteingang und Strasse. Die imposante Betontreppe überwindet den grossen Höhenunterschied und bietet mit ihren Sitzstufen Aufenthaltsflächen. Sie steht im starken Kontrast zu dem gläsernen Baukörper und fungiert als Fortführung des Gebäudesockels und als Verbindungselement zwischen Bestand und Neubau. Einzelpflanzungen aus lichten Schnurbäumen (Sophora japonica) strukturieren den Raum und spenden Schatten. 25 Der Innenhof wirkt wie eine Inseln zwischen den Gebäudekörpern (vgl. Abbildung 15). Baumgruppen aus mehrstämmigen Schnurbäumen gliedern den mineralisch ausgelegten Hofbereich und beleben den Raum mit dem Licht- und Schattenspiel ihrer lichten Kronen. Das tonig-erdige Material (Trasston) des Hofes hebt sich wohltuend von den Glasfassaden ab. Im Innenhof finden sich angenehme Rückzugsmöglichkeiten. Der Hof fungiert als öffentlicher Pausen- und Aufenthaltsraum und leitet durch die Räume des GLC weiter zum dritten Teilbereich östlich des Gebäudes. Dort fängt eine Terrassierung das Gelände auf und bietet Aussenflächen für die Cafeteria und ruhige Orte für Studenten. Die Formensprache der Architektur spiegelt sich in den orthogonal an das Gebäude anschliessenden Terrassen wieder. Die abwechselnd chaussierten und begrünten Flächen werden getragen von Betonmauern, die sich in das Terrain einschneiden. Abbildung 16: Materialmuster Freiraum 26 Abbildung 17: Referenzbild Treppenaufgang 27 Abbildung 18: Situation geplante Umgebung 28 Die Dachfläche wird durch eine Dachbegrünung aufgewertet und bietet den Anwohnern oberhalb des Forschungsgebäudes einen attraktiven Anblick (flächige Bepflanzung mit unterschiedlich blühenden Kräutern und Gräsern). Der Verzicht auf Solarstromanlagen unterstützt den ruhigen Ausdruck der Dachlandschaft. Die gewählten Elemente, Pflanzen und Materialien sind trotz ihrer Attraktivität pflegeleicht und robust (vgl. Seite 32). Mit der Neugestaltung des Freiraumes wird für die verschiedenen Nutzerinnen und Nutzer eine Vielzahl von unterschiedlichen Aufenthalts- und Erlebnisbereichen geschaffen. Erschliessung (Art. 13, 14 und 15) Die Hauptzufahrt, d.h. die Zufahrt in die Einstellhalle für die Gebäude ETA, ETL, ETZ und VAW/GLC, erfolgt von der Gloriastrasse her (vgl. Abbildung 19). Abbildung 19: Bestehende Zu - und Wegfahrt Tiefgarage Neben der Hauptzufahrt sind im Situationsplan drei weitere Bereiche für den Güterumschlag bzw. die Anlieferungen vorgesehen, zwei davon sind bestehende: Der Güterumschlag, die Feuerwehrzufahrt und die Entsorgung für das Gebäude ETL erfolgt via Physikstrasse. Das Gebäude ETZ wird von der Gloriastrasse her bedient. Für den Forschungsgebäude GLC wird eine neue Anlieferung ab der Gloriastrasse geschaffen. Die Platzverhältnisse vor dem Neubau erlauben ein Manövrieren innerhalb des Gestaltungsplangebiets (vgl. Abbildung 20). Mit weiteren Massnahmen (z. B. klare Kennzeichnung der Anlieferungszone, geöffnetes Tor tagsüber, Gegensprechanlage usw.) wird eine Behinderung des Verkehrs auf der Gloriastrasse auf das absolut notwendige Minimum beschränkt. Mit dem Baugesuch ist ein Anlieferungskonzept einzureichen (Art. 12. Abs. 2). 29 Die Anlieferung im Bereich Gloriarank wird mit dem Forschungsgebäude GLC verbessert, da die Gebäude ETZ und GLC auf den meisten Geschossen miteinander verbunden sind und die neue Anlieferung die bestehende entlasten wird. Zudem wird mit dem Gestaltungsplan die Zahl der Abstellplätze nicht erhöht, sondern um drei oberirdische PP reduziert. Die Anpassungen wurden mit den Verkehrsbetrieben Zürich (VBZ) vor Ort angeschaut. Aufgrund der Tatsache, dass bei einzelnen Punkten Verbesserungen gegenüber der heutigen Situation erzielt werden können, sind die VBZ mit den Festlegungen des Gestaltungsplans einverstanden6. Abbildung 20: Schleppkurvennachweis Zu - und Wegfahrt Anlieferung Gebäude GLC 6 Augenschein vom 28. März 2014, Schreiben VBZ an Amt für Städtebau (AfS) vom 19. April 2014. 30 Im Planungsgebiet sollen gute Fusswegverbindungen die Durchlässigkeit und damit den öffentlichen Charakter des Areals unterstützen. Sämtliche Gebäude sind während der regulären Öffnungszeiten öffentlich zugänglich, vor allem auch die Innenhöfe. Die bestehenden Fusswegverbindungen werden aufgewertet. Eine repräsentative Treppenanlage führt zu den neu gestalteten Innenhöfen und verbindet die Gloriastrasse mit der Physikstrasse. Parkierung (Art. 16) Auf dem Areal Gloriastrasse befinden sich zurzeit 126 unterirdische Parkplätze. Alle Parkplätze werden von der ETH genutzt. Im Gestaltungsplangebiet ist für die Parkierung die Regelung zwischen der ETH Zürich und der Stadt Zürich massgebend. Gemäss dieser Regelung hat die ETH im Zentrum (Hochschulperimeter) 698 Pflichtparkplätze im Minimum und 1'202 PP im Maximum anzubieten. Diese Zahl darf durch Neu- und Umbauten nicht unterschritten werden. Gemäss aktueller Verkehrserhebung vom Sommer/Herbst 2012 stehen den 5'184 Beschäftigten der ETH im Zentrum 734 Abstellplätze zur Verfügung7. Durch den Forschungsgebäude GLC bleibt der PP-Bestand im Zentrum unverändert. Dieser liegt weiterhin über dem von der Stadt Zürich geforderten Pflichtbedarf. Die ETH möchte die Gesamtzahl der PP nicht erhöhen. Im Gestaltungsplan wird die maximal mögliche Anzahl PP mit 126 fixiert. Das Angebot für leichte Zweiräder richtet sich nach der Revisionsfassung der PPV 2010 vom 7. Juli 2010. Momentan existieren unter der Gloriabar 78 gedeckte Veloabstellplätze und 24 Motorradplätze. Diese müssen dem Neubau weichen. Als Ersatz ist auf Strassenniveau im Gebäude GLC eine Veloeinstellhalle mit 74 Velo- und 10 Motorradabstellplätzen vorgesehen. Zusätzlich sind 50 bis 80 Veloabstellplätze neben dem Neubau geplant. Die heute vorhandenen Abstellplätze beim Gebäude ETL bleiben bestehen. Aufgrund der Anzahl Mitarbeiter besteht im Planungsgebiet ein Normalbedarf von 139 Velo- und 13 Motorradabstellplätzen (10% der Anzahl Velo-PP). Insgesamt sind 152 Abstellplätze bereitzustellen. Diese Anzahl wird in Absatz 3 verbindlich festgelegt. Entsorgung (Art. 17 und 20) Im Gestaltungsplangebiet sind an geeigneten Stellen Einrichtungen zur Abfallentsorgung vorzusehen. Dabei sind vor allem die schutzwürdigen Interessen der Nachbarn und die Qualität der Freiräume zu berücksichtigen. 7 Überprüfung Angebot / Bedarf Velo- und Motorfahrzeugabstellplätze ETH Zürich Zentrum, roland müller küsnacht ag, Bericht vom 10. Januar 2013 31 Das Planungsgebiet eignet sich nicht für eine Versickerung des Regenwassers. Dieses wird gefasst und der öffentlichen Kanalisation zugeführt. Das Dach wird mit einer extensiven Begrünung ausgeführt (ca. 20 cm). Dieser Aufbau entspricht einer Retention von 0.5. Als weitere Rückhaltemassnahmen sind eine Ablaufdrosselung und Retentionsbecken vorgesehen. Eine Verwendung des Regenwassers für das Labor-/ Bürogebäude ist nicht vorgesehen, da zu wenig Verbraucher vorhanden sind. Der Wasserbedarf wird tief gehalten. Es werden ausschliesslich wasserlose Urinale eingesetzt. Umwelt (Art. 18 und 19) Mit dem Forschungsgebäude GLC werden ökologische Ausgleichsmassnahmen realisiert. Vorgesehen sind die Aufwertung der Randbepflanzung, Baumgruppen in den Innenhöfen und eine Dachbegrünung mit unterschiedlich blühenden Kräutern und Gräsern. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens soll geprüft werden, ob am Gebäude Nistplätze für geschützte Gebäudebrüter (z. B. Mauer- und Alpensegler, Mehl- und Rauchschwalben, Turm- und Wanderfalken) und andere Vogelarten angebracht werden können. Bei der Überbauung des Gestaltungsplanperimeters wird eine ökologische und energieeffiziente Bauweise angestrebt, die entweder den Vorgaben des MINERGIE-ECOStandards entspricht, oder bei der der Heizenergiebedarf die jeweils gültigen Vorschriften des Kantons Zürich um mindestens 20% unterschreitet. Diese Vorgaben gelten im Prinzip auch für Umbauten, wobei Ausnahmen möglich sind. Gemäss revidierter Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO vom 12. Mai 2012) müssen Bauten, die den Ausnützungsbonus gemäss Art. 8 Abs. 5 BZO beanspruchen, mindestens den Energiewerten des MINERGIE-P-ECO-Standards entsprechen. Diese Anforderungen gelten auch bei bereits überbauten Grundstücken, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Forschungsgebäude beinhalten neben Büros, Sozial- und Lehrflächen hauptsächlich Laboratorien und Technologieplattformen. Auch das Forschungsgebäude GLC muss aufgrund der Labornutzung einerseits hohe Anforderungen an die Luftaufbereitung erfüllen und andererseits entstehen durch die spezifische Nutzung hohe interne Wärmelasten. Ein übermässiger Wärmeschutz bei der Gebäudehülle führt demzufolge auch zu einem erhöhten Kühlbedarf, was für das energetische Gesamtsystem kontraproduktiv ist. Für Forschungsgebäude sind für die Minimierung des Energiebedarfs daher gesamtheitliche Betrachtungen unter Einbezug der Auswirkungen auf Wärme-, Kälte- und Strombedarf und damit verbunden auf die Gebäudetechnik, Gebäudehülle sowie Gebäudesituation vorzunehmen. 32 Der Neubau GLC wird im MINERGIE-ECO-Standard geplant. Die erschwerten Grundvoraussetzungen (energieintensive Nutzung, Hanglage mit viel unterirdischem Bauvolumen und somit wenig solaren Gewinnen) werden durch die thermisch aktivierte Gebäudehülle und eine optimierte, möglichst energieeffiziente Gebäudetechnik kompensiert. Die Einhaltung der Primäranforderungen nach MINERGIE-P für grosse Wirtschaftsbauten mit hohen internen Lasten ist grundsätzlich gegeben. Das Forschungsgebäude GLC wie auch die bestehenden Gebäude im Gestaltungsplanperimeter werden längerfristig an ein Wärme- und Kälteverbundsystem angeschlossen (neues Energiekonzept der ETH Zürich für das Areal Zentrum). Der Exergiebedarf und die CO2-Emissionen für Wärme- und Kälteerzeugung können durch diese energetische Vernetzung zukünftig im Sinne der 2000-Watt-Gesellschaft nachhaltig gesenkt werden. Die energetischen Werte (graue Energie) und die Ausschlusskriterien des Standards MINERGIE-ECO werden eingehalten. Weitere Betrachtungen zum Energiestandard des Forschungsgebäudes GLC finden sich im Anhang 4. Hochwasserschutz (Art. 21) Gemäss Gefahrenkarte (BDV Nr. 238 vom 13. Februar 2009) ist innerhalb des Plangebiets eine Hinweisfläche Oberflächenabfluss vorhanden. Mit dem Gestaltungsplan werden keine konkreten Schutzmassnahmen definiert. Die Eigentümer sind verpflichtet, eigenverantwortlich zu handeln. Schlussbestimmungen (Art. 22) Der Gestaltungsplan tritt nach der kantonalen Genehmigung in Kraft. 33 5 Nachhaltigkeit Der Einhalt nachhaltiger Kriterien für Bauprojekte verfolgt das Ziel, Gebäude zu schaffen, die eine langfristige Nutzbarkeit und einen langfristigen Werterhalt garantieren und gleichzeitig die Umwelt durch einen massvollen Ressourcenverbrauch und massgebliche Reduktion von Emissionen schonen. Gleichzeitig soll eine allgemeine und gerechte Nutzbarkeit für alle heutigen und zukünftigen Generationen gewährleistet werden und Räume geschaffen werden, die dem erhöhten Bedarf nach Wohlbefinden und Gesundheit Rechnung tragen. Für ein allgemeinverständliches Vorgehen zum Erreichen dieser Anforderungen sind vom Bund die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit erstmals von der Brundtland-Kommission im Jahre 1987 formuliert, übernommen worden. Diese sind durch Massnahmen, Kennzahlen, Normen und Standards für die Planung und Bewirtschaftung von Gebäuden umgesetzt. Nach diesen richtet sich die Planung des Projekt Forschungsgebäude GLC, soweit diese anwendbar und sinnvoll sind. 5.1 Soziale Nachhaltigkeit Gemeinschaft Das Labor-/ Bürogebäude GLC schafft mit dem räumlichen Angebot und seiner attraktiven Lage im Zentrum von Zürich ein breites Angebot zur Knüpfung wissenschaftlicher, kultureller und zwischenmenschlicher Kontakte (Café, Kommunikationszonen, Seminarund Schulungsräume etc.) Gestaltung Aufgrund des internationalen Architekturwettbewerbs besitzt das Projekt eine hochstehende gestalterische Qualität. Es fügt sich ein in den Rahmen der ETH- und Universitätsprojekte im Zentrum von Zürich. Die wertkonservative und zeitlose Fassade erzeugt eine hohe räumliche Identität mit einem hohen Wiedererkennungswert. Nutzung, Erschliessung Eine hervorragende Grundversorgung im Gebäude und in der näheren Umgebung ist gegeben. Im Gebäude selbst gibt es Versorgungseinrichtungen wie Café etc. Die ETH- / Unimensa ist fussläufig in 5 min. erreichbar. Versorgungseinrichtungen des alltäglichen Bedarfs befinden sich in der Zürcher Innenstadt, die per Tram in 10 min. bzw. zu Fuss in ca. 20 min. erreichbar ist. Hier befinden sich auch alle Versorgungseinrichtungen des gehobenen Bedarfs und kulturelle Einrichtungen (Kino, Theater, Oper, Restaurants, Bars etc.). 34 Als öffentliche Einrichtung ist das Forschungsgebäude GLC ein für alle zugänglicher Ort. Diese Offenheit schafft einen wesentlichen Beitrag für die nähere Umgebung. Das Gebäude ist grundsätzlich barrierefrei und für behinderte Menschen ohne Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich. Es werden die Anforderungen für behindertengerechtes Bauen des Behindertengleichstellungsgesetzes und der entsprechenden Bauvorschriften des Kantons Zürich erfüllt. Wohlbefinden, Gesundheit Durch die Erfüllung der Anforderungen MINERGIE-ECO wird ein Höchstmass an Strukturen zur Unterstützung von Wohlbefinden und Gesundheit aller das Gebäude Nutzenden sichergestellt. Einen zusätzlichen wesentlichen Beitrag leistet das anvisierte Zertifikat für ® GI Gutes Innenraumklima sowie die Anwendung des Zertifizierungssystems gemäss SGNI8- bzw. DGNB9-System für nachhaltige Immobilienwirtschaft. Alle Räume mit erhöhten Anforderungen an das Tageslicht befinden sich in Zonen bzw. Geschossen, die den Tageslichteinfall in hohem Masse zulassen. Das Projekt ist bedingt durch Hanglage und Raumprogramm (Ausschöpfung des Arealbonus) auf einen grossen unterirdischen Flächenanteil angewiesen. Als Massnahme zur Tageslichtoptimierung dient ein grossmassstäblicher Lichthof entlang der nördlichen Gebäudeseite. Alle Räume mit geringen Tageslichtanforderungen (Laborzonen) sind zum Lichthof angeordnet. Die grossflächigen, jeweils bis an die Decke reichenden Verglasungen der inneren Fassadenschicht versorgen auch tiefe Raumschichten mit ausreichend Tageslicht. Die Glasbausteine der äusseren Fassadenschicht wirken als Sonnenschutz bei gleichzeitigem Tageslichteinfall. Zusätzlich sind alle Verglasungen mit einem beweglichen Sonnenschutz ausgestattet. Die Qualität einer optimalen Raumluft wird vor allem durch eine baubiologisch einwandfreie Materialwahl gewährleistet. Eine weitgehende Schadstofffreiheit der Raumluft wird gewährleistet durch den permanenten Luftwechsel mittels mechanischer Lüftungsanlage und die Vermeidung emittierender Baustoffe gemäss MINERGIE-ECO. Anforderungen an den Lärmschutz richten sich nach den Standards der ETH. Alle erforderlichen Bauteile erfüllen die Anforderungen SIA 181 Schallschutz im Hochbau. Gute Sichtverbindungen durch offene Grundrisszonierung in den allgemein nutzbaren Räumen, Anordnung der Erschliessungszonen zum Tageslicht und eine gute Übersichtlichkeit und Orientierung schaffen ein hohes objektives und subjektives Sicherheitsempfinden. Alle Richtlinien und Normen bezüglich Sicherheit (z.B. Absturzsicherungen, Rutschsicherheit) sind im Projekt eingehalten. 8 Schweizerische Gesellschaft für nachhaltige Immobilienwirtschaft (SGNI) 9 Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) 35 Alle Abklärungen bezüglich Radon werden im Verlauf der weiteren Planung vorgenommen. Gegebenenfalls notwendige Massnahmen werden getroffen. Rückführung Wohnraum ETH Zürich Die ETH Zürich hat 2010, im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für den Neubau LEE, mit der Stadt Zürich einen Vertrag10 zur Wohnraumrückführung bis zum Jahr 2025 abgeschlossen. Mit dem Vertrag verpflichten sich die Schweizerische Eidgenossenschaft und die ETH Zürich, Mietflächen in ehemaligen Wohnobjekten im Hochschulquartier aufzugeben und/oder bundeseigene Bauten, die ursprünglich für Wohnzwecke erstellt, jedoch später für die Bedürfnisse der ETH Zürich anderen Nutzungen zugeführt wurden, wieder einer Wohnnutzung zurückzuführen, oder durch Wohnbauten zu ersetzen. Vom Vertrag sind 2 7'630 m Geschossfläche (GF) betroffen. Der Anteil der anrechenbaren Mietfläche wurde 2 2 auf 3'000 m beschränkt. Durch bundeseigene Bauten sind demnach 4'630 m zurückzuführen. Rückführung Wohnraum bis Ende … 2010 gemäss Vertrag vom 7./12. Juli 2010 2'520 m - davon Mietobjekte - davon bundeseigene Liegenschaften 2 3'780 m 2 - 480 m2 - 1'330 m2 3'300 m2 2'520 m - davon Mietobjekte* 1'330 m 2025 2'520 m2 - davon bundeseigene Liegenschaften erfolgte Rückführung durch ETH Zürich 2 2014 2 1'645 m 2 3'465 m 2 2'520 m2 480 m2 - - 2 3'465 m2 1'165 m * seit 2005 wurden insgesamt 6'712 m2 GF in Mietobjekten zurückgeführt Tabelle 5: Übersicht Wohnraumrückführung Der aktuelle Stand der Rückführung ist in Tabelle 5 ersichtlich. Die ETH Zürich hat bis 2 heute insgesamt 4'165 m der vertraglich definierten GF zurückgeführt. Davon befanden 2 2 sich 3'000 m in Mietobjekten und 1'165 m in bundeseigenen Bauten. Insgesamt hat die 2 2 ETH 7'877 m GF im Hochschulquartier zurückgeführt (davon 6'712 m in Mietobjekten 2 und 1'165 m in bundeseigenen Bauten). Die ETH hat ihre vertraglichen Verpflichtungen betreffend den Mietobjekten zum heutigen Zeitpunkt bereits mehr als erfüllt. Der anhaltende Wachstumstrend der ETH Zürich erschwert eine schnellere Umsetzung der Wohnraumrückführung in den bundeseigenen 2 Liegenschaften. In diesem Bereich konnten bis zum heutigen Zeitpunkt 1'165 m GF zu2 rückgeführt werden. Somit verbleibt eine "Restschuld" von 3'465 m GF, welche bis 2025 zurückzuführen sind. Insgesamt wurden jedoch mehr GF zurückgeführt, als gemäss Ver2 2 trag per Ende 2014 gefordert sind (4'165 m gegenüber 3'850 m ). 10 Vertrag vom 7./12. Juli 2010 zwischen der Stadt Zürich einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Eidgenössisch Technischen Hochschule Zürich andererseits 36 Bis Ende 2014 wird es zudem möglich sein, das Gebäude HUT (Huttenstrasse 34) mit 2 480 m , heute genutzt mit Büros für emeritierte Professuren, zurückzuführen. Mit der Rückführung des Gebäudes HUT wären auch die Verpflichtungen betreffend bundesei2 2 2 genen Liegenschaften per Ende 2014 erfüllt (1'165 m + 480 m = 1'645 m gegenüber 2 1'330 m gemäss Vertrag). Weitere, zur Wohnraumrückführung in Frage kommende Objekte, sind derzeit voll belegt und erfordern zuerst die Bereitstellung von Ersatzflächen. 5.2 Wirtschaftliche Nachhaltigkeit Gebäudesubstanz Der Neubau wird an einer bevorzugten Lage erstellt. In unmittelbarer Nähe befinden sich kulturelle Institutionen, Geschäfte und Einrichtungen der ETH und der Universität Zürich. Der Standort ist frei von schädlichen Immissionen. Die Bausubstanz des Gebäudes ist auf eine lange Lebensdauer mit möglichst geringem Aufwand der Wartung ausgerichtet. Dem entspricht die Konstruktion wie die Materialwahl und Fügung der Bauteile. Die Fassade ist witterungsbeständig und besteht aus langlebigen Materialien. Die Gebäudestruktur des Ausbaus lässt eine flexible Anpassung der Nutzung über den ganzen Nutzungszyklus zu. Zwischenwände sind wo möglich in Leichtbauweise gehalten. Räume sind so dimensioniert und mit Technik ausgestattet, dass sie unterschiedliche Nutzungen aufnehmen können. Das gilt nicht für hochspezifische Laborräume oder Vorlesungsräume. Anlagekosten Das Projekt wird in der Planung fortlaufend bezüglich Lebenszykluskosten optimiert. Ziel ist, durch die Planung und Erstellung einer wertvollen Gebäudestruktur die Ausgaben für spätere Instandhaltung und -setzung reduzieren. Massnahmen dafür sind konsequente Bauteiltrennung, gute Zugänglichkeit der Medienverteilung und die Verwendung hochwertiger Bauteile. Dafür werden höhere Investitionskosten bewusst in Kauf genommen. Durch einen weitgehend emissionsfreien Betrieb des Gebäudes, durch die Reduktion des individuellen Personenverkehrs und ähnliche Massnahmen werden externe Kosten vermieden. 5.3 Ökologische Nachhaltigkeit Baustoffe Die Nutzung mineralischer Rohstoffe steht im Projekt im Vordergrund. Diese bieten neben langer Haltbarkeit die Möglichkeit der Nutzung von Rohstoffen und Sekundärrohstof- 37 fen von regionaler Herkunft (z.B. Nutzung von Recycling-Beton gemäss MINERGIE-ECO, Glasbausteinproduktion aus regionaler Herstellung). Der effiziente Umgang mit Rohstoffen wird durch die Einhaltung der Grenzwerte für Graue Energie gemäss MINERGIE-ECO gewährleistet. Infolge der Kompaktheit des Gebäudes kann der standort- und nutzungsbedingte hohe Anteil an unterirdischem Raumvolumen innerhalb der Vorgaben kompensiert werden. Die flexible Grundrissgestaltung minimiert zukünftige Rückbaumassnahmen von Bauteilen aufgrund von Umnutzungen massgeblich. Leicht demontierbare Fassadenbauteile, Innenwände und Bauteilsysteme des Ausbaus ermöglichen eine Rückbaubarkeit und Wiederverwendung ganzer Bauteile. Eine allfällig nötige Materialtrennung am Ende des Lebenszyklus berücksichtigt die Vermeidung schwer recyclebarer Baustoffe. Betriebsenergie Der Anschluss an das betriebseigene Fernwärmenetz gewährleistet einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Versorgung des Gebäudes. Die Kälteerzeugung für das Gebäude erfolgt über die bestehende Kältezentrale im Gebäude ETZ, welche mit neuen, hocheffizienten Kälteanlagen ausgerüstet wird. Die Abwärme der Kälteanlagen soll dabei für die Warmwassererzeugung und in der Heizperiode zusätzlich für die Beheizung genutzt werden. Durch den Anschluss des Neubaus GLC an den zukünftigen Wärme- und Kälteverbund im ETH Zentrum wird der Bedarf an hochwertiger Energie (Exergie) für die Erzeugung von Wärme und Kälte reduziert. Dies wird sich positiv auf den Primärenergiebedarf des Neubaus auswirken und auch die CO2-Emissionen nachhaltig senken. Die Zuluft wird hangseitig über Erdregister geführt, was hohe Einsparungen an Energie zur Konditionierung der Luft zur Folge hat. Mit der Aktivierung des Fassadenzwischenraums kann im Winter der Wärmebedarf reduziert und im Sommer die überschüssige Wärme abgeführt und einer Nutzung zugeführt werden (z. B. für Warmwasser). Im Laborbereich erfolgt die Beheizung/Kühlung durch statische Heiz-Kühlelemente, die, modular aufgebaut und bedarfsabhängig ausbaubar, auf unterschiedliche Wärmelasten in den einzelnen Labormodulen reagieren können. Die Heizung und Kühlung der Büroräume erfolgt durch massengekoppelte Heiz-Kühlelemente an der Decke, die modular aufgebaut und auf mögliche Einzelbüros abgestimmt sind. In den Elementen integriert sind sowohl Zuluftauslässe als auch Absorberplatten, die für die Akustik erforderlich sind. Der Primärenergieverbrauch für den Betrieb (Heizen, Lüften, Warmwasser, Hilfsbetriebe) erfüllt den Standard MINERGIE. Energieverbräuche für den Betrieb der Labore gelten als Prozessenergien. Die hohe Kompaktheit des Gebäudes und die Wärmerückgewinnung der Lüftungsanlage tragen zu einer effizienten Nutzung der Betriebsenergie bei. 38 Der Elektrizitätsbedarf für Betriebseinrichtungen, Lüftung / Klimatisierung und andere haustechnische Anlagen des Betriebs entsprechen der Norm SIA 380/4 Elektrische Energie im Hochbau. Da in diesem Gebiet eine Versickerung des Regenwassers aufgrund des felsigen Untergrundes nur bedingt möglich ist, wird es der öffentlichen Kanalisation zugeführt. Das Dach wird mit einer extensiven Begrünung ausgeführt. Eine Regenwassernutzung für das Labor-/ Bürogebäude ist nicht vorgesehen, da zu wenig Verbraucher vorhanden sind. Boden, Landschaft Durch den Neubau des Labor-/ Bürogebäudes GLC wird kein Kulturland verbraucht. Eine verdichtete Bauweise und das Angebot flexibel nutzbarer Strukturen leisten ebenfalls einen Beitrag zur allgemeinen Reduktion des Grundflächenbedarfs. Infrastruktur Die Liegenschaft liegt im Bereich der ÖV-Güteklasse A (sehr gute Erschliessung). Auch aus diesem Grund werden im Gebäude GLC keine zusätzlichen Parkplätze für Personenwagen angeboten. Eine Einstellhalle mit 10 Stellplätzen für Motorräder und 74 Stellplätzen für Velos und 50 - 80 Veloabstellplätze im Freien runden das bestehende Angebot ab. Der Anschluss an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs ist sehr gut. In unmittelbarer Nähe liegt die von zwei Linien bediente Tramstation Voltastrasse. Zwei weitere Tramlinien sind in 5 min. fussläufig erreichbar. Der Flughafen Zürich ist per Tram in 30 min. und der Hauptbahnhof in 10 min. erreichbar. Der Langsamverkehr (Velos, Fussgänger) wird unterstützt durch das Angebot an Velostellplätzen und einem Veloweg im Profil der Gloriastrasse sowie die öffentliche Fusswegverbindung zwischen Gloriastrasse und Physikstrasse. Engagement der ETH Zürich zur Zertifizierung von Laborgebäuden Die ETH Zürich plant unter den am Standort vorhandenen Randbedingungen ein energieeffizientes Forschungsgebäude. Dabei werden, vergleichbar mit den Zielen der 2000Watt-Gesellschaft, die Betriebsenergie, die Graue Energie bzw. Gesamtprimärenergie, der erneuerbare Anteil sowie die Treibhausgasemissionen optimiert (vgl. Anhang 4). Der in diesem Zusammenhang auch mit erheblichen finanziellen Mitteln geplante Katalog von Energieeffizienzmassnahmen umfasst unter anderem (vgl. Anhang 4): • 3-fach Verglasung mit geringem Rahmenanteil • thermisch aktivierte Fassadenelemente • hochwertige Wärmedämmung • Nutzung vorhandener Abwärme • Energiegewinnung aus hangseitigem Erdregister 39 • Optimierung der Anzahl Kälteanlagen • bedarfsgerechte Steuerung der Luftförderung Neben diesem umfassenden Massnahmenkatalog geht die ETH Zürich über die aktuellen Standards hinaus, indem sie nicht allein die Energieaspekte des reinen Gebäudes, sondern einen ganzheitlichen Ansatz in den Mittelpunkt stellt. Sie entwickelt dazu in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (SGNI) ein schweizerisches Nachhaltigkeits-Zertifizierungssystem, das auf der Grundlage des Zertifizierungssystems der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) beruht und als sogenanntes Zertifizierungssystem der zweiten Generation bezeichnet wird.11 Im Mittelpunkt steht dabei die Labornutzung, die beim GLC prägend ist und bislang durch kein anderes nationales System umfassend abgedeckt wird. Das Forschungsgebäude GLC wird neben einem anderen in Planung stehenden Laborgebäude auf dem Hönggerberg als Pilotprojekt eingesetzt. Zielsetzung ist, diese Neubauprojekte der ETH Zürich einer Gebäudezertifizierung „Nachhaltigkeit“ nach DGNB/SGNI in der Systemkategorie „Laborgebäude“ zu unterziehen. Dazu wurden bereits in der Wettbewerbsphase die Energie- und Nachhaltigkeitsaspekte einbezogen und zeigen sich auch in den weiteren Planungsschritten, wie beispielsweise in der organisatorischen Einbindung von SGNI-Nachhaltigkeitsbeauftragten auf Bauherren-, Planer- und Unternehmerseite. Die ETH Zürich berücksichtigt somit ohne jeden Abstrich die Energie-, Klima- und Umweltaspekte über den Lebenszyklus der gesamten baulichen Anlage. Sie stellt damit aktuelle Standards, wie MINERGIE oder 2000-Watt, nicht in Frage, sondern geht, verbunden mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen, über diese hinaus. Einerseits wird beispielsweise nicht allein das reine Bauwerk hinsichtlich seiner Energieeffizienz optimiert, wie bei MINERGIE üblich, es steht vielmehr das Bauwerk einschliesslich der energierelevanten Laboreinrichtungen im Mittelpunkt, die insbesondere beim Forschungsgebäude GLC von Bedeutung sind. Andererseits nimmt sich das verwendete Zertifizierungssystem ökonomischer und soziokultureller aber auch energetischer und ökologischer Nachhaltigkeitsaspekte an, wie anhand von Anhang 4 nachvollziehbar ist. 11 40 Gemäss Wallbaum und Hardziewski handelt es sich bei SGNI/DGNB um ein umfassendes Zertifizierungssystem der zweiten Generation. Hingegen ist MINERGIE ein Label der ersten Generation. Wallbaum, H.; Hardziewski, R. (2011) MINERGIE und die anderen – Vergleich von vier Labels. In tec 21, 47/2011, S. 32-39. 6 Organisation und Verfahren 6.1 Beteiligte Parteien Name Funktion Zuständigkeit ETH Zürich, IB Bauten Daniel Nötzli Vertreter Bauherrschaft Planungsträger Boltshauser Architekten Armin Baumann Projektverfasser Bauprojekt Metron Raumentwicklung AG Ruedi Stauffer, Saša Subak Fachplaner Machbarkeitsstudie Wettbewerbsbegleitung Gestaltungsplan Amt für Städtebau Hanspeter Leuppi, Martina Guhl Behördenvertreter Fachliche Beratung 6.2 Verfahren Phase Zeitraum Gesuchsprüfung durch Stadt Zürich Februar - September 2013 Auflage und öffentliche Mitwirkung (60 Tage) 04.12.2013 - 04.02.2014 Städtische Vernehmlassung, Vorprüfung Kantonale Baudirektion parallel Bereinigung Februar - Juli 2014 Einreichung der Unterlagen für Stadtratsbeschluss August 2014 Beratung Kommission Zustimmung Gemeinderat Referendumsfrist Gemeinderatsbeschluss (30 Tage) Rekursfrist (30 Tage) Genehmigung kantonale Baudirektion 41