J a nua r2 01 0 I mmobi l i edesMona t s L ebeni ms a ni er t enBa udenkma l -bel i ebt eWohnl a geKa r l s hor s tmi tDenk ma l Af A( § 7 i / § 1 0fEs t G) -s a ni er t esGebä udeens embl ei m Er s t bez ug, F er t i gs t el l ungAnf a ng2 01 1 -2 4Zi mmer Ei gent ums wohnungen43 1 06m² , Ka uf pr ei sa b€89. 000, -hoheRä ume, Ba l k one, F ußbodenhei z ung, Neuer s t el l ungAußena nl a gen -I nf os : i nf o@mei nema k l er . deoderT el . ( 03 0)5 65 55 55 0 6 Lage, Lage, Lage I st erst einmal der Entschluss gefasst, Immobilieneigentum zu erwerben, sind viele Entscheidungen zu treffen. Heute: Energieeffizienz Die alte Weisheit der Immobilienwirtschaft, dass den Preis einer Immobilie vorrangig drei Kriterien ausmachen, nämlich die Lage, die Lage und die Lage, gilt natürlich auch heute noch. Diese „drei“ Faktoren sind für Kapitalanleger nach wie vor die Entscheidungsgrundlage ihrer Investition, geht es doch darum, das Immobilienengagement zumindest langfristig wieder gut verkaufen zu können. Natürlich spielen viele weitere Kriterien, wie beispielsweise der Ertrag der Immobilie, die Bausubstanz und die voraussichtlichen Instandsetzungskosten bei der Kaufentscheidung eine Rolle. Aber eben erst nach der Standortentscheidung. Seit der gesetzlichen Regelung über die Transparenz des Energieverbrauchs eines Gebäudes („Energiepass“) spielt die Energieeffizienz eine weiter wachsende – und somit preisbestimmende – Rolle. Ein Kriterium also, das insbesondere für den Kapitalanleger über kurz oder lang die Wirtschaftlichkeit maßgeblich beeinflusst. Der Vermieter kann zwar „nur“ mit der sogenannten Netto-Kaltmiete zur Deckung seiner Kosten für die Finanzierung und Instandhaltung der Immobilie und schlus- sendlich für seinen Gewinn rechnen, aber die Nebenkosten für Heizung und Betrieb des Gebäudes (die vom Mieter zu bezahlen sind), können dem Vermieter nicht egal sein. Die Mehrheit der Mieter ist zu einem Auszug bereit, wenn die Gesamtmiete unverhältnismäßig oder schlicht zu hoch erscheint. Was nützt eine relativ günstige Grundmiete von beispielsweise EUR 6,- je Quadratmeter, wenn die Energieeffizienz des Gebäudes deren Bewohner zu einem hohen Energieeinsatz zwingen, um in der Heizperiode zu angenehmen Raumtemperaturen zu kommen? Aus EUR 600,Grundmiete für eine 100-m2-Wohnung wird schnell eine EUR 1.000,- Warmmiete. Nicht jeder Mieter ist bereit oder in der Lage die hohen Nebenkosten zu tragen. Eine Situation, die sich bei steigenden Energiekosten noch weiter verschärfen wird. Um seine Mieter zu halten – oder eine Neuvermietung zu ermöglichen, bleiben nur zwei Alternativen: Die Grundmiete so zu senken, dass die Gesamtmiete nur moderat steigt, oder die Energieeffizienz des Gebäudes so zu verbessern, dass ein geringerer Einsatz von Heizenergie vonnöten wird. Klar – beide Varianten kosten Geld. Hier ist aber ganz deutlich die Investition zu bevorzugen, da bei steigendem Umweltbewusstsein und höherer Transparenz durch den Energieausweis die Vermietbarkeit der Immobilie nachhaltig gesichert wird. Es ist ratsam, die energetische Sanierung des Gebäudes aus einem Guss zu planen. So sollte stets die gesamte Gebäudeaußenhülle, also Fassade, Dach und Fenster gemeinsam saniert werden, um nicht durch Wärmebrücken Feuchtigkeitseintrag durch Kondenswasser zu provozieren. Werden beispielsweise nur die Fenster gegen moderne Isolierverglasung ausgetauscht ohne den Dämmwert des umliegenden Mauerwerks zu verbessern, wird die Luftfeuchtigkeit der Raumluft sich an der Außenwand niederschlagen. Wird dann nicht „nach Gebrauchsanweisung“ gelüftet (und welcher Mieter macht das schon?), droht Schimmelgefahr – und Auszug des Mieters. Die Gesamtbetrachtung macht auch schon deshalb Sinn, weil hierdurch die Bausubstanz nachhaltig verbessert wird. Die Anteile der Maßnahmen, die als Modernisie- www.immobilien-journal.de Ausgabe 01 / 10 7 rung, also Verbesserung des Wohnraums gelten, erhöhen den Wohnwert und damit die Grundmiete. Die Betrachtungsweise, die für Mietwohnimmobilien gilt, lässt sich nicht ganz 1:1 für den Eigennutzer übertragen, da die wirtschaftlichen Aspekte des Immobilienerwerbs sich unterscheiden. Statt Renditegesichtspunkten werden der Gesamtpreis und die Bewirtschaftungskosten des Eigenheims oder der Eigentumswohnung vorrangig von Bedeutung sein. Was beim Autokauf heute schon selbstverständlich ist, nämlich die Verbrauchswerte und Unterhaltskosten in die Kaufentscheidung einfließen zu lassen, rückt auch bei Immobilien weiter in den Fokus. Nun lautet die Frage des Öfteren „ ... und wie viel verbraucht dieses Haus pro Quadratmeter?“, denn schließlich möchte der neue Eigentümer nicht „das Fass ohne Boden“ sein Eigen nennen. Um eine Immobilie tatsächlich auf seine Energieeffizienz beurteilen zu können, sind die Qualität der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Außenwände etc. ) und der primäre Energiebedarf, also der Wirkungsgrad des Energieträgers (z.B. Öl, Gas) bzw. dessen Kosten für die Gewinnung und den Transport bis „vor die eigene Haustür“ die entscheidenden Faktoren. Die im Energieausweis genannte Größe von kWh/m2a (Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr) gibt auf einer Skala einen ersten Überblick. Je „grüner“, desto besser, umweltfreundlicher und billiger. Aber was kostet mich nun ein Haus, das mit einem Energiebedarf von z.B. 230 kWh/m2a ausgewiesen wird? Der erste Blick gilt immer der Aussage, ob der Warmwasserverbrauch in die Berechnung einbezogen wurde, damit nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden. Nehmen wir an, ein Haus hat 120 m2 beheizte Wohnfläche. Dann würde dieses Haus einen Heizungsbedarf von 27.600 kWh pro Jahr haben. Dafür braucht man rd. 2.800 Liter Öl, 2.500 m3 Gas oder 5.600 kg Holzpellets. Und das kostet rd. € 1.850,Heizöl, € 2.070,- Erdgas bzw. € 1.350,- Pellets (Durchschnittspreise für Berlin, Stand 09.12.2009). Würde dasselbe Haus energetisch so optimiert sein, dass der Bedarf auf 110 kWh/m2a sinkt, sieht die Rechnung mit € 890,-/€ 990,- und € 650,- deutlich freundlicher aus. Natürlich ist der Bedarfsausweis ein rechnerischer Wert, der nicht auf das tatsächliche Nutzungsverhalten eingeht. Wer es gern mollig hat, bei offenem oder gekipptem Fenster schläft, wird zwangsläufig mehr verbrauchen als der, der nach der SarrazinMethode mit Pullover, Puschen und Wolldecke die Heizung auch einmal drosselt. Ganz ähnlich sieht es mit dem Warmwasserverbrauch aus. Bei Immobilien aus zweiter Hand ist das offene Gespräch mit dem Vorbesitzer über dessen Heizgewohnheiten hilfreich, um die tatsächlichen Heizkosten mit den rechnerischen Werten vergleichen zu können. Nicht zuletzt gibt der Aussteller des Energieausweises Empfehlungen und Ratschläge (zur technischen) Verbesserung der Energiebilanz wie beispielsweise die Feuerungstechnik oder Dämmmaßnahmen. Die Wahl der Energiequelle hingegen ist bei Eigentumswohnungen zumeist unmöglich, bei gebrauchten Eigenheimen sicher eine Überlegung wert. Die Zukunft zeigt hier eindeutig in Richtung regenerative Energien, denn diese sind praktisch grenzenlos verfügbar. Hier sind u.a. Erdwärmepumpen und solare Heiz- und Brauchwassererwärmung zu nennen. Anders sieht es im Fall der fossilen Brennstoffe aus, deren Vorkommen stetig abnehmen. Die Förderbedingungen werden immer schwerer und dies wird sich in kontinuierlich steigenden Preisen widerspiegeln. Im Neubau hat der Bauherr nicht nur die Qual der Wahl, sondern in gewissem Umfang auch die Verpflichtung zum Einsatz regenerativer Energiequellen. Insgesamt also sind Verbesserungen der Energieeffizienz Investitionen, die nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich sich langfristig auszahlen. Denn künftig entscheiden immer mehr Mieter und Käufer nach vier Kriterien: Lage, Energieeffizienz, Lage und Lage. ■ weitere Infos und Angebote in diesem Immobilienjournal oder unter Tel. (030) 56 55 55 50 www.meinemakler.de Berliner Volksbank Immobilien GmbH Ausgabe 01 / 10 Bitte beachten Sie unseren Leserservice auf den Seiten 92 - 94 8 Baudenkmäler – eine Investition in die Zukunft mit Vergangenheit Immobilien und Steuern hatten schon immer ein besonders ambivalentes Verhältnis. Über Steuersubventionen (Abschreibungen) steuert die Bundesregierung die Investitionsbereitschaft in Deutschland. Wann, für wen und welche steuerlichen Vergünstigungen angeboten werden, richtet sich nach dem politischen Willen. Beispielsweise die Ankurbelung der Bauwirtschaft, die Schaffung neuen Wohnraums oder die Erhöhung der Eigentumsquote können solche gewünschten Ziele sein. Ältere Eigenheimbesitzer erinnern sicher gerne die früheren Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, nach denen der Großteil der Herstellungskosten der Immobilie in der Steuererklärung geltend gemacht werden konnten oder zuletzt noch den Zuschuss nach dem Eigenheimzulagengesetz. Die Möglichkeiten, den Fiskus – sprich die Steuerzahler – an den Immobilienkosten des Eigenheims zu beteiligen, sind z.Zt. de facto nicht mehr vorhanden. Eine Ausnahme gibt es jedoch, doch dazu später mehr. Was der Eigennutzer als ungerecht empfinden mag, dass es für den Kapitalanleger, Investor bzw. Vermieter stets Abschreibungsmöglichkeiten gab und gibt, hat aber mit der grundsätzlichen Gestaltung unseres Steuersystems zu tun. Derjenige, der aus Immobilien (seine) Einkünfte erzielt, muss nicht die gesamten Einkünfte versteuern, sondern „nur“ den Überschuss, der die zur Erhaltung der Einkunftsquelle notwendigen Kosten übersteigt. Und da eine Immobilie mit der Zeit sich „abnutzt“, also Rücklagen für die Instandsetzung erforderlich werden, muss für die (steuerrechtlich festgesetzte) Abnutzung keine Steuer gezahlt werden. Diesen Grundbetrag nennt man NormalAfA (Abschreibung für Abnutzung) und beträgt derzeit im Normalfall 2% pro Jahr. Was in den letzten Jahren weggefallen ist, sind die Sonderabschreibungsmöglichkeiten, die es anstelle der Abschreibung (Normal-AfA) über 50 Jahre ermöglichten, sein Immobilieninvestment über z.B. nur 10 Jahre vollständig mit den Einkünften zu verrechnen. Im Zeichen der nach der Wende erhofften blühenden Landschaften in den neuen Ländern konnte praktisch jede Schaffung von Wohnraum von der steuerlichen SonderAbschreibung profitieren. So kam es, dass überall von Mecklenburg-Vorpommern bis Sachsen dringend benötigter Wohnraum geschaffen wurde. Neben klassischen Bauträgern und einzelnen Bauherren wurde das zum Bauen immer noch notwendige Kapital auch durch Beteiligungen in Form offener und geschlossener Immobilienfonds eingeworben. Ein Boom, der zum Bumerang wurde. Dass längst der notwendige Wohnraum geschaffen wurde und vielerorts www.immobilien-journal.de schon Wohnungen leer standen, wurde zum Ende der 1990er Jahre nicht ausreichend gewürdigt. Die Abschreibungsmöglichkeiten heizten dem Boom noch weiter an, was zu steigenden Baukosten, Grundstückspreisen und schlussendlich zu hohen Kaufund Einstandskosten führte, die nachhaltig kaum aus den erzielten Mieten zu decken sind. Der Markt regelt auch hier. Mit dem Überangebot fallen die Preise, so dass viele Investoren der Jahrtausendwende mit viel Glück und unter Berücksichtigung der AfA plus-minus Null aus dem Investment rausgekommen sind. Neben dem schalen Beigeschmack, der auch heute noch der Baubranche anhaftet sind erfreulicher Weise Lehren gezogen worden. Auf politischer Ebene wie auch bei Immobilienerwerbern. Nicht die bloße Aussicht auf Sonderabschreibung verleitet mehr zum Kauf, sondern deren Beachtung bei der Renditeüberlegung. Auch heute gibt es noch die so genannten erhöhten Abschreibungen bei Immobilien, vielen unter dem Schlagwort Denkmaloder Sanierungs-AfA bekannt. Hier wird auch schnell klar, worum es geht: Mit dem Anreiz der Sonder-AfA sollen Gebäude in Sanierungsgebieten wieder bewohnbar gemacht und Stadteile aufgewertet werden. Einzelne Baudenkmäler werden in ihrer Charakteristika wiederhergestellt. Beides Vorhaben, die sich ohne eine steuerliche Unterstützung kaum realisieren lassen, handelt es sich doch um alte – oft sehr alte - Gebäude die nur mit einem erheblichen (finanziellen) Aufwand sanieren bzw. restaurieren lassen. Aber besteht hier nicht dieselbe – zuvor beschriebene – Gefahr? So lange nicht nur wegen des Steuervorteils gekauft wird, nicht. Ausgabe 01 / 10 9 Die Menge des Angebotes ist begrenzt, da Denkmäler ja nicht automatisch nachwachsen und nach einer abgeschlossenen Sanierung das Sanierungsgebiet aufgehoben wird. Zum Zweiten ist die Vermietung solcher Objekte nachhaltiger, da viele Menschen gerne in einem sanierten Altbau oder gar einem Baudenkmal leben und bereit sind, hierfür auch einen höheren Mietpreis zu bezahlen. Entscheidend aber bleibt, dass der Erwerb einer so geförderten Immobilie bzw. einer Wohnung in einem sanierten Haus in das Gesamtportfolio passt und die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Drei ganz unterschiedliche Baudenkmäler haben die Immobilienberater der Berliner Volksbank Immobilien GmbH in den Verkauf genommen, die sich allesamt durch ein faires Preis-Leistungsverhältnis auszeichnen. Als Einzeldenkmal einer besonders guten Rekonstruktion der Wiederaufbauzeit nach dem Krieg wird das Haus Löwestraße 20 in Friedrichshain nahe dem Strausberger Platz wiederhergestellt und gleichzeitig den heute üblichen Wohnwünschen im Inneren bis hin zu Balkonen und Aufzug angepasst. Ein Objekt, dass sich vorrangig an den Eigennutzer wendet. Eine ganz andere Dimension erreicht das Gebäudeensemble an der Zwieseler Straße im beliebten Stadtteil Karlshorst. 340 Wohnungen entstehen in 13 Häusern mit Wiederherstellung der parkähnlichen Grundstücksgestaltung. Auch hier eine Selbstverständlichkeit: heutiger Wohnkomfort mit Fußbodenheizung und modernen Bädern hinter der historischen Fassade. Bei dem Wohnpark Karlshost lässt sich sogar der Bau eines energiesparenden Blockheizkraftwerkes umsetzen, so dass nicht nur die Umgebung grün ist. Nicht zuletzt macht das besonders günstige Preisniveau zusammen mit der guten Wohnlage in Berlin das Angebot sowohl für den Eigennutzer als auch für den Kapitalanleger interessant. In vergleichbarer Größenordnung – aber aufgrund seiner Lage in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden – ist das Kulturdenkmal „Garten-Ensemble Seidnitz“ von vornherein für den Kapitalanleger und die Vermietung konzipiert. Ein auf die Sanierung von Baudenkmälern spezialisierter Bauträger setzt auch hier auf die nachhaltige Sanierung im Rahmen einer Gesamtkonzeption mit bester Vermietbarkeit und modernen Innenleben aller Wohneinheiten. Die TÜV-zertifizierte Abnahme und Mietpoolgarantie geben zusätzliche Sicherheit eines Immobilieninvestments „aus der Ferne“, auch wenn Dresden mit knapp 90 Autominuten nicht weit von der Hauptstadt entfernt liegt. Allen Immobilienengagements mit der erhöhten Abschreibung nach § 7i (für Kapitalanleger) bzw. § 10f EStG (für Eigennut- zer) ist eins gemein: Der Baubeginn kann erst dann erfolgen, wenn die Wohnungen im Objekt ihre neuen Eigentümer gefunden haben. Ansonsten wäre der Steuervorteil dahin. Ein Baudenkmal ist eben keine „schnelle Nummer“, so dass Sie beim ersten Besuch schon ein wenig Vorstellungskraft mitbringen müssen, dass die oft stark vom Zahn der Zeit gezeichneten Gebäude wieder im alten Glanz erstrahlen werden. Die nachstehende vereinfachte Beispielrechnung verdeutlicht ein Immobilieninvestment, ersetzt aber nicht die steuerliche Beratung. Wird eine 60 m2-Wohnung zu € 150.000,- zur Vermietung erworben, sind ca. 70% des Kaufpreises nach den steuerrechtlichen Vorschriften abzugsfähig, so dass € 105.000,- über 10 Jahre vollständig abgeschrieben werden können. Bei einem Steuersatz von z.B. 35% liegt der tatsächlich Aufwand bei nur noch € 113.250,-. Wird eine Nettokaltmiete von € 6,50/m2 erzielt (Beispiel Mietpool Dresden) liegt die Rendite schon jetzt oberhalb 4%. Faktoren, die dem Eigennutzer nicht ganz so stark interessieren. Für den Eigennutzer ist eher ausschlaggebend, dass 90% der förderfähigen Kosten über 12 Jahre abgeschrieben werden, so dass die Wohnung aus dem Beispiel dann effektiv nur rd. € 117.000,- gekostet hat. Die Fotos und Grafiken auf diesen Seiten geben einen ersten Eindruck zu den vorgestellten Denkmälern. Nähere Informationen erhalten Sie über die Berliner Volksbank Immobilien GmbH Monika Kostomlatsky Tel. 56 55 55-517 (Löwestraße), Attila Schlender Tel. -520 (Dresden) und Ralf Kunert, Tel. -512 (Karlshorst) oder unter [email protected] Ausgabe 01 / 10 Bitte beachten Sie unseren Leserservice auf den Seiten 92 - 94