FUNKTIONSBESCHREIBUNG KLASSENNEUBAU

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FUNKTIONSBESCHREIBUNG
KLASSENNEUBAU
Bauvorhaben:
Erweiterung der beruflichen Schule
des Kreises Segeberg in Norderstedt
Moorbekstraße 17-21
22846 Norderstedt
Bauherr:
Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg
Der Landrat
Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg
Planung:
Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg
Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg
1.
HOCHBAU
1.1. AUFGABENSTELLUNG
Das Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg in Norderstedt (BBZNorderstedt) soll um einen 2-geschossigen Klassenanbau mit insgesamt 12
Klassenräumen erweitert werden.
Das vorgesehene Areal wird im Westen durch das Schulhauptgebäude,
errichtet nach dem Kasseler Modell, und im Süd-/Osten durch einen im
rechten Winkel zum Hauptgebäude erbauten Neubauriegel begrenzt.
Zwischen der im Osten liegenden Moorbekstraße und dem Hauptgebäude
befindet sich zudem ein 1-geschossiges Klassengebäude “Wabe“ sowie das
Hausmeisterhaus.
Der Klassenneubau soll wie der Neubauriegel im Bestand, in östlicher
Richtung, zur Moorbekstraße ausgerichtet werden.
Die Anordnung des Klassenneubaus ist zwischen dem 1-geschossigen
Klassengebäude und dem Hausmeisterhaus vorgesehen. Ein Rückbau der
“Wabe“ ist nach der Baufertigstellung vorgesehen.
1.2. NOTWENDIGKEIT DER MASSNAHME
Die seit Jahren steigenden Schülerzahlen sind ursächlich für den erhöhten
Raumbedarf des BBZ-Norderstedt. Um diesen Bedarf zu kompensieren
wurden insgesamt 6 zusätzliche Klassenräume sowie 4 Klassencontainer
erforderlich.
Von den 6 Klassenräumen wurden 2 Klassen errichtet, 2 Klassen befinden
sich in der Baugenehmigungsphase und 2 Klassen wurden u.a. aus
wirtschaftlichen Gründen verworfen.
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Um den erhöhten Raumbedarf dennoch gerecht zu werden beschließt der
Werkausschuss am 01.03.2016 eine Interimslösung für die Erstellung von 4
Klassencontainern. Fertigstellungstermin ist der 02.09.2016 (Sommerferien
2016). Diese Klassencontainer sind wie 4 weitere Container nur als
Übergangslösung mit befristeten Baugenehmigungen erstellt worden. Nach
Fertigstellung des Klassenneubaus werden die 8 Klassencontainer komplett
zurückgebaut.
1.3. BAURECHTLICHE KLASSIFIZIERUNG
Es handelt sich hier um einen Sonderbau Schule gemäß §2(5) LBO und der
Gebäudeklasse 4 (Höhe über OKFF ca. 8,90 m) nach §2(4) LBO.
1.4. BAURECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN
Im Rahmen des Antrages auf Erteilung einer Baugenehmigung für die
befristete Aufstellung einer Klassencontaineranlage wurden die Eigentumsverhältnisse u.a. der Flurstücke 32/4, 34/3, 170/6, 111/2 im Sinne des Kreises
Segeberg geklärt. Es erfolgte eine Baulasteintragung zur Vereinigung
(Verschmelzung) diverser Flurstücke beim Kataster als auch beim
Grundbuchamt.
Das Flurstück 170/6 ist somit für künftige Anträge baugenehmigungsreif.
1.5. PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN
Nach Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde Norderstedt liegt
planungsrechtlich kein B-Plan für das Schulgrundstück Flur 170/6 vor. Bei
Einhaltung der Grenzabstände zur Nachbarbebauung (6,0 m) bzw. zu den
öffentlichen Bereichen (5,0 m) kann ein 2-geschossiger Schulbau ohne
Bedenken realisiert werden.
1.6. STANDORT
Eine im Vorfeld erstellte Standortanalyse hatte ergeben, dass sich eine
Erweiterung auf dem Flurstück 170/6 als organisatorisch und städtebaulich
am sinnvollsten erweist.
Das für den Schulerweiterungsbau infrage kommende Flurstück ist jedoch
für eine Bebauung weitestgehend ausgenutzt, sodass eine Bebauung nur
zwischen dem Hausmeisterhaus und dem 1-geschossigen Schulbau “Wabe“
möglich ist.
Die Ausrichtung soll in Anlehnung an das Bestandsgebäude Klassenneubau,
jedoch längs zu den Achsen 16 bis 20 des Hauptgebäudes erfolgen.
Die Bebauung wird durch die Moorbekstr. auf der einen und dem
Schulgebäude auf der anderen Seite begrenzt.
1.7 STÄDTEBAU
Der Klassenneubau soll sich aus städtebaulichen Gründen in seiner
Maßstäblichkeit und Ausrichtung
an den bestehenden Neubauriegel
orientieren.
Die Planungen sehen einen
ca. 41,50 m langen, 20 m breiten, 2geschossigen Erweiterungsbau mit einem flach geneigten Gefälledach und
einer klar gegliederten Grundstruktur in Anlehnung an den Gebäudebestand
vor.
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Die Anbindung an das Hauptgebäude soll über einen teilverglasten
Verbindungsbau, bei vollständigem Erhalt der Erschließungsachse
Haupteingang / Stellplatzanlage, realisiert werden.
Der zwischen Wabe und Hausmeisterhaus positionierte Neubauriegel und
der anschließende Rückbau der “Wabe“ lassen zudem genügend Spieltraum
für
eine
zu
einem
späteren
Zeitpunkt
gegebenenfalls
weitere
Schulerweiterung.
Durch die geplante Gebäudeanordnung und die klare Strukturierung sollen
zudem städtebauliche Akzente gesetzt werden.
1.8 GEBÄUDEKONZEPT / GEBÄUDESTRUKTUR
In Anlehnung an die klare städtebauliche Struktur soll das Gebäude als
Zweispanner mit einer zentralen Erschließung realisiert werden.
Im Erdgeschoss des Neubaus sollen neben 6 Klassenräumen, die WCAnlagen incl. Behinderten WC sowie die Haustechnik entstehen.
Im Obergeschoss sind 6 Klassen, Gruppenräume, Lehrmittel- u. Lagerräume
geplant.
Das Gebäude soll stirnseitig, über die dem Hauptgebäude zugewandten Seite,
erschlossen
werden.
Der
Eingangsbereich
soll
transparent
mit
Treppenhausanbindung und Personenaufzug zur Ausführung kommen.
Über einen
Mittelflur sind die Klassen-, Gruppen- u. Nebenräume zu
erreichen.
Auf der Straßenseite soll ein Nottreppenhaus und alternativ zum
Eingangsbereich ein Aufzug angeordnet werden.
In den Fluren sollen/können Lichtbänder für das nötige Tageslicht sorgen.
Die Anbindung an das Hauptgebäude soll im Bereich der Achsen 15-18
erfolgen.
Dieses kann, wie bereits erwähnt, mittels eines Wetterschutzdaches mit
offenen Flanken umgesetzt werden.
1.9 BAUGRUBE / GRÜNDUNG
Aufgrund der Bodenbeschaffenheit ist voraussichtlich eine Bohrpfahlgründung
mit einem Plattenfundament erforderlich. Für eine abschließende Aussage ist
die erforderliche Baugrunduntersuchung und deren Auswertung abzuwarten.
Die Technikräume sollten grundsätzlich im Erdgeschoss realisiert werden,
womit eine Unterkellerung des Gebäudes nicht erforderlich wäre.
1.10 MATERIAL FASSADE FENSTER DACH
Der Baukörper soll einen mehrschaligen Fassadenaufbau erhalten.
Das Hintermauerwerk kann in Kalksandstein- bzw. in gedämmter
Hochlochziegelqualität mit Verblendsteinaußenschale und Kerndämmung
erstellt werden. Die Innenseiten sind mit einem atmungsaktiven,
mineralischen Putz zu belegen.
Die Gliederung der Fassade / Fensterflächen soll so einhergehen, dass eine
flexible Räumnutzung ermöglicht wird.
Für die Fenster ist eine Holz-Alu-Konstruktion zu wählen. Für den
sommerlichen Wärmeschutz als auch für die Verdunkelung der Räume ist eine
Jalousieanlage im SZR (Isolierglasjalousie) zu realisieren.
Das Dach ist als Gefälledach zu planen. Aus wirtschaftlichen und
energetischen Gründen kann auch eine Gefälledämmung zur Ausführung
kommen.
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Die Dacheindeckung hat mit einer geschlossenen Metallkonstruktion als
Stehfalz-Konstruktion zu erfolgen.
1.11 MATERIAL INNENWÄNDE
Die tragenden Innenwände sollen als Mauerwerksbau in KS erstellt werden.
Im Erschließungsbereich und in den Fluren sind Vormauerziegel wie im
Fassadenbereich zu verwenden. Die nicht tragenden Innenwände sind je nach
Einbausituation in KS bzw. als doppelt beplankte Gipskartonwände
auszuführen. Die KS-Wände sind wie im Außenwandbereich mit
mineralischem Putz auszuführen.
1.12 Geschossdecken
Die Erdgeschossdecke ist als Stahlbetonmassivdecke, z.B mit vorgefertigten
Filigranelementen, zu planen. Die Obergeschossdecke kann in Holzbauweise
zur Ausführung kommen.
1.13 Energetische Maßnahmen
Das Gebäude ist so zu planen, dass das Gebäude die Anforderungen der
ENEV 2016 ohne den Einsatz von zusätzlichen erneuerbaren Energien
erfüllt.
Hier wären u.a. zu nennen bzw. einzubauen:
Druckfeste Wärmedämmplatten (Perimeterdämmung) unter der Sohlplatte
>= 60 mm WLG 035.
Kerndämmung im Außenwandbereich, Dicke ca.150-200 mm, WLG 035,
ausgeführt mit den erforderlichen Schwerlastankern, und Fenster mit einer
Dreifachverglasung und einem UW-Wert von <=0,9 W/m²K.
Die Dachdämmung sollte im Mittel eine Dicke von 350 mm, WLG 035, und
einen U-Wert <= 0,24 W/m²K aufweisen.
1.14 Angaben zur Barrierefreiheit
Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit nach DIN 18040 soll das Gebäude
zum Erreichen der Klassenräume im OG über einen Aufzug verfügen.
Das Erdgeschoss ist ebenerdig ohne Stufen anzuschließen. Ein BehindertenWC ist im Erdgeschoss vorzusehen.
1.15 Fahrradständer
Es ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Neubaumaßnahme
Fahrradstellplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden.
1.16 Baumbestand
Beim Baumbestand
verfahren.
ist
nach
der
Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung
zu
1.17 Baustelle
Die Errichtung des Erweiterungsbaus muss während des laufenden
Schulbetriebes erfolgen. Der Standort ermöglicht eine separate Anfahrt für die
Anlieferung und Platz für eine Baustelleneinrichtung, so dass mit keiner
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direkten Einschränkung und Gefährdung des Schulbetriebes zu rechnen ist.
Das Gelände ist zum Schutz mit einem Bauzaun
/ Sichtschutzzaun
einzuzäunen.
Die angrenzende Bebauung (jenseits der Moorbekstr.) ist mit der
Baugebietsbezeichnung WA - Allgemeine Wohngebiete – ausgewiesen.
Die Maßnahme ist deshalb als Tagesbaustelle zu betreiben. Nächtlicher
Betrieb ist nicht vorgesehen.
1.18 Kampfmittelerkennung / Schadstoffe
Die Gemeinde / Stadt Norderstedt ist beim Kampfmittelräumdienst seit
September 2015 nicht mehr gelistet. Das bedeutet, dass für dieses Gebiet
keine Kampfmittelbelastung mehr vorliegt.
Weiterhin sind für die relevanten Böden keine schädlichen Verunreinigungen
bekannt.
1.19 Ausführungszeit
Die Fahrradabstellanlage ist mit dem Baubeginn
Anfang Juni 2018
zurückzubauen. Ebenso sind die Aussenanlagen freizumachen.
Für den im Anschluss zu errichtenden Neubau ist eine reine Ausführungszeit
(Bauphase) von ca. 12 Monaten vorgesehen. Nach Fertigstellung des
Klassenneubaus ist der 1-geschossige Schulbau (Wabe) zurückzubauen.
Die Gesamtfertigstellung der Massnahme ist für den August 2019 vorzusehen.
1.20 Kunstwerke
Die Kunst am Bau ist nach Möglichkeit in dem neu zu schaffenden
Gebäudetrakt zu integrieren.
2.
TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG
2.1 TGA-ALLGEMEIN
Grundlage für die technisch einwandfreie Planung ist die Anwendung aller
entsprechender Normen und Richtlinien und damit die anerkannten Regeln
der Technik. Alle Anlagenteile sind so zu planen, dass das Gesamtsystem
eine hohe Zuverlässigkeit aufweist und damit einen störungsfreien
Dauerbetrieb gewährleistet.
Das im Rahmen der Brandschutzsanierung aufgestellte Brandschutzkonzept
ist zwingend zu beachten, alle getroffenen Festlegungen gelten auch für den
Neubau. Lüftungs- und Leitungsanlagenrichtlinie in der neusten Fassung sind
zu beachten und umzusetzen.
2.2 ABWASSER-, WASSER UND GASANLAGEN
Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem. Öffentliche Sielleitungen
liegen in der Moorbekstraße. Grundsätzlich ist keine Neuanbindung an die
öffentliche Kanalisation vorgesehen.
Da die genaue Lage der Schmutzwasserleitungen nur teilweise und lückenhaft
dokumentiert ist und der Zustand der Leitungen nicht bekannt ist, kann jedoch
ein Neuanschluss des Neubaus notwendig werden. Empfehlenswert ist in
jedem Fall eine Kamerabefahrung mit Ortung der einzelnen Leitungen im
Vorfeld der Baumaßnahme.
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Die Regenwasserentsorgung erfolgt über die Moorbek auf der Nordwestseite
der Liegenschaft. Dachfläche sowie versiegelte Hofflächen sind über ein
entsprechendes Leitungsnetz an den Bestand anzubinden. Eine Versickerung
und/oder Regenrückhaltung ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht
notwendig.
Das Berufsbildungszentrum wird über eine PVC-Leitung DN 150 (aus 1975)
versorgt. Die Leitung wird von der Moorbekstr. aus zwischen den beiden
Schulen (BBZ / Schulzentrum Nord) auf der Südwestseite des Gebäudes zur
Technikzentrale geführt. Über diese Leitungen werden beide Schulen mit
Trinkwasser beliefert. Zusätzlich gibt es im Außenbereich eine Ringleitung die
diverse Unterflurhydranten aus Gründen des Brandschutzes versorgt.
Die Trinkwasserversorgung im BBZ ist durch zahlreiche An- und Umbauten
stark verzweigt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zahlreiche
Leitungsstiche in nicht ausreichender Form durchspült werden (Totleitungen).
Es ist daher geplant, insbesondere aus Gründen der Trinkwasserhygiene
(siehe Trinkwasserverordnung 2011) einen neuen Anschluss für den
Erweiterungsbau vorzusehen. Die Leitungsführung hierfür ist mit den
Stadtwerken Norderstedt abzustimmen. Ggf. kann ein entsprechender
Abzweig in der jetzigen Zuleitung eingebaut werden und den neuen
Klassentrakt versorgen. Eine getrennte Zählung ist vorzusehen. Eine
Anbindung an das Gasnetz ist nicht geplant.
Nach jetzigem Planungsstand sind nur im Erdgeschoss Toiletten bzw.
Nassräume geplant. Die Anzahl der erforderlichen Objekte kann nach VDI
6000 Blatt 6 ermittelt werden. Ob die einzelnen Klassenräume ein
Waschbecken erhalten sollen ist mit dem Nutzer abzustimmen.
Zum Einsatz kommt handelsübliches Sanitärporzellan und Armaturen, Objekte
und Apparate der Güteklasse I. Die Installation der Sanitärobjekte erfolgt im
Trockenbau.
Eine Installation gem. Trinkwasserverordnung und aktueller DIN 1988 ist
zwingend, d.h. ggf. sind entsprechende Spüleinrichtungen vorzusehen. Das
Warmwasserversorgung erfolgt dezentral über Durchlauferhitzer und/oder
Elektrospeicher (UT-Geräte).
2.3 WÄRMEVERSORGUNGSANLAGEN
Das Berufsbildungszentrum wird zusammen mit dem Schulzentrum Nord über
eine Heizzentrale im Gebäude des BBZ mit (Fern-) Nahwärme versorgt.
Die Räume wurden seinerzeit an die Stadtwerke Norderstedt vermietet, um
hier eine Heizzentrale mit zurzeit vier Kesselanlagen aufzustellen und die
erzeugte Wärme an die beiden Schulen abzugeben bzw. in das
Fernwärmenetz der Stadtwerke einzuspeisen.
Im Rahmen der Baumaßnahme „Brandschutzsanierung“ wurden etliche
Lüftungsgeräte des BBZ außer Betrieb genommen und zum Teil demontiert.
Die ehemaligen Zentralen sind im Dachbereich der Schule angeordnet.
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Sie wurden ersetzt durch dezentrale Geräte in den Unterrichtsräumen mit
hohem Wärmerückgewinnungsgrad. Eine Erwärmung der Außenluft kann
somit entfallen bzw. ist über die in den Räumen montierten statischen
Heizflächen möglich.
Die dadurch freigewordenen Wärmekapazitäten können demnach für die
Beheizung des Neubaus genutzt werden. Eine Vergrößerung des
vorhandenen Nahwärmeanschlusses ist somit nicht notwendig. Der Heizkreis
„Neubau“ kann dann über den Reservestutzen des Heizkreisverteilers BBZ
versorgt werden. Hierzu ist es notwendig die entsprechenden Leitungen (Vorund Rücklauf) von der Heizzentrale an der Südwestecke des Gebäudes durch
den Kriechkeller zum Anschlusspunkt des neuen Gebäudes im Nordosten der
Schule und dann durch das Erdreich in den Technikraum zu führen.
Alternativ könnte sich anbieten die Wärmeversorgung den Heizkreis der
jetzigen Wabe zu nutzen. Diese Möglichkeit kommt allerdings nur bei einem
vorzeitigen Rückbau der Wabe zum Tragen.
Eine Anbindung an die zentrale Warmwasserversorgung ist nicht geplant. Die
Klassenräumen und alle sonstigen Räume werden über profilierte
Plattenheizkörper versorgt. Thermostatventile und ein hydraulischer Abgleich
der Anlage sind heutiger Stand der Technik.
Gem. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzt (EEWärmeG) ist der Wärmebedarf
für neu zu errichtende Gebäude anteilig mit erneuerbaren Energie zu decken.
Die Pflicht besteht ab einer Nutzfläche von mehr als 50 m². Ggf. bietet es sich
an auf dem Flachdach des Gebäudes eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Die Herstellungskosten hierfür sind alternativ zu ermitteln. Die Möglichkeit so
genannter Ersatzmaßnahmen wie z.B. Nutzung von Wärme aus KraftWärmekopplungsanlagen ist zu prüfen und mit den Stadtwerken
abzustimmen. Ein Nachweis für die Einhaltung der
gesetzlichen Forderungen ist zu erbringen.
2.4 LUFTTECHNISCHE ANLAGEN
Prinzipiell ist eine natürliche Lüftung der einzelnen Räume einer
mechanischen Lüftung vorzuziehen. Sollte eine natürliche Lüftung nicht
möglich und/oder ausreichend sein, ist eine maschinelle Be- und Entlüftung
mit Wärmerückgewinnung einzuplanen.
Innenliegende Räume sind generell zu entlüften (DIN 18017). Der Regelung
erfolgt bedarfsabhängig über Bewegungsmelder und Intervallrelais, über
Lichtsteuerung mit Nachlaufzeit und Zeitschaltuhr oder auf die Nutzerpräsens
ausgerichtet.
Die ständigen Verschärfungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sehen
nach heutigem Stand extrem dichte Gebäudehüllen vor. Dies hat zur Folge,
dass eine natürliche Infiltration (Nachtströmen von Luft über Undichtigkeiten
im Gebäude wie z.B. Fensterfugen) ausgeschlossen ist.
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Demzufolge
muss
eine
ausreichende
Frischluftzufuhr
maschinell
gewährleistet werden (Stichwort „Kontrollierte Wohnraumlüftung). Weiterhin
sind die Anforderungen der Arbeitsschutzrichtlinie zu beachten.
Bei mittlerer Raumluftqualität (RAL 2) ist von rund 50m³/h pro Person
auszugehen. Geplant sind dezentrale Lüftungsmodule in jedem Klassenraum
mit hohem Wärmerückgewinnungsgrad. Alternativ ist über eine zentrale
Anlage nachzudenken. Die Luftverteilung erfolgt über ein verzinktes Rohrbzw. Kanalsystem im Zwischendeckenbereich mit Luftauslässen. In jedem Fall
ist
eine
Bypasssteueurng
im
Lüftungsgerät
zur
Umfahrung
der
Wärmetauscher im Sommer vorzusehen.
Ein Hauptproblem bei modernen dem heutigen Stand der Technik
entsprechenden Gebäuden ist nicht das Beheizen des Gebäudes sondern
vielmehr das Abführen der anfallenden Wärme durch die Beleuchtung,
Computer, die Personen im Raum (Wärmeabgabe 1 Person ruhig sitzend ca.
100 Watt ab) und diverse weitere Wärmequellen wie beispielsweise die
Sonneneinstrahlung. Ggf. ist über eine Kühlung der Räume nachzudenken.
Als Referenzobjekt ist hier das BBZ Segeberg Haus B zu nennen. Hier wird
durch die Gebäudeleittechnik die Lüftung, die Außenjalousien und die
Beleuchtung angesteuert. Durch das Schließen der Jalousien bei
Sonneneinstrahlung wird der Wärmeeintrag deutlich verringert. Die
Lüftungsanlagen werden bedarfsgerecht in Abhängigkeit von Raumtemperatur
und Kohlendioxidgehalt in der Luft gesteuert.
2.5 STARKSTROMANLAGEN
Das Berufsbildungszentrum ist zusammen mit dem Schulzentrum Nord an das
Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Norderstedt angeschlossen. Über 2
Trafostationen im Südwestbereich der Schule wird dann die Spannung auf
Niederspannungsniveau reduziert. Die Niederspannungshauptverteilung
(NSHV) befindet sich direkt neben den Trafostationen im Bereich der
Heizungszentrale. Sie wurde im Zuge des 2. Bauabschnitts 1975 realisiert
und in Betrieb genommen.
Nach jetzigem Kenntnisstand ist keine Reserve für einen weiteren Anbau
vorhanden. Eine Leistungsbilanz ist aufzustellen, ggf. können Abgänge frei
gemacht und über eine zusätzliche Unterverteilung genutzt werden.
Der Bau einer neuen Trafostation soll, nach Möglichkeit, nicht in Betracht
gezogen werden.
Ein separater Hausanschluss des Neubaus entspricht nicht den Technischen
Anschlussbedingungen der Stadtwerke und ist demnach nicht realisierbar.
Eine Erneuerung der Kompensationsanlage ist einzuplanen.
Die allgemeine Beleuchtung ist DIN gerecht auszulegen. Die Vorgaben des
Nutzers sind zwingend einzuhalten. Vorgesehen ist eine dem Stand der
Technik entsprechende und energieeffiziente LED Beleuchtung. Eine
bedarfsgerechte in Zonen aufgeteilte Steuerung der Beleuchtung über
Präsensmelder wird eingeplant.
Die zentrale Batterieanlage wurde im Rahmen der Baumaßnahme
„Brandschutzsanierung“ erneuert. Um die Planungsreserven nicht voll
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auszuschöpfen ist in jedem Fall die Sicherheitsbeleuchtung in LED-Technik
auszuführen.
Blitzschutz –und Erdungsanlagen sind gem. DIN VDE 0185 auszulegen.
Ausreichender Potentialausgleich, Auffangeinrichtungen, Ableiter und
Erdungen sind berücksichtigt.
2.6 FERNMELDE- UND INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGEN
Für die Telekommunikation und die Datenverarbeitung ist eine strukturierte
Vernetzung vorgesehen. Ggf. sind die vorhandenen Server zu erweitern. WLAN ist Standard.
Vorhanden ist eine elektroakustische Anlage (ELA) im Bereich Technik (Aula).
Die ELA wurde bereits im Zuge der Brandschutzsanierung erweitert.
Entsprechende Technikschränke sind vorhanden, die Verstärkerstufen für den
Neubau sind nachzurüsten und mit E30-Verkabelung anzubinden.
Die Brandmeldeanlage wurde im Zuge des Anbaus „10 Klassen“ erneuert und
im Rahmen der Brandschutzsanierung entsprechend erweitert. Die Zentrale
befindet sich ebenfalls im Bereich der Technik Aula. Ggf. sind 2 Melder Linien
für den Neubau und die zugehörige Platine nachzurüsten. Die Alarmierung
erfolgt entsprechend dem Bestand über die Lautsprecher der ELA-Anlagen
(Pausensignalanlage).
2.7 FÖRDERANLAGEN
Geplant ist eine behindertengerechte Aufzugsanlage. Es ist ein Aufzug ohne
separatem Maschinenraum mit möglichst niedriger Ober- und Unterfahrt zu
wählen Der Behinderte muss ohne fremde Hilfe das Obergeschoss erreichen.
Bei der Wahl der Kabinengröße ist auf eine entsprechende Ausführung zu
achten.
Weiterhin ist die Nutzung durch das Reinigungspersonal, der
Reinigungsmaschinen und Putzwagen und ihrer Gerätschaften vorgesehen.
Aufgestellt: TGM Bö / TGM-Nö, 12.01.2017
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