FUNKTIONSBESCHREIBUNG KLASSENNEUBAU Bauvorhaben: Erweiterung der beruflichen Schule des Kreises Segeberg in Norderstedt Moorbekstraße 17-21 22846 Norderstedt Bauherr: Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg Der Landrat Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg Planung: Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg 1. HOCHBAU 1.1. AUFGABENSTELLUNG Das Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg in Norderstedt (BBZNorderstedt) soll um einen 2-geschossigen Klassenanbau mit insgesamt 12 Klassenräumen erweitert werden. Das vorgesehene Areal wird im Westen durch das Schulhauptgebäude, errichtet nach dem Kasseler Modell, und im Süd-/Osten durch einen im rechten Winkel zum Hauptgebäude erbauten Neubauriegel begrenzt. Zwischen der im Osten liegenden Moorbekstraße und dem Hauptgebäude befindet sich zudem ein 1-geschossiges Klassengebäude “Wabe“ sowie das Hausmeisterhaus. Der Klassenneubau soll wie der Neubauriegel im Bestand, in östlicher Richtung, zur Moorbekstraße ausgerichtet werden. Die Anordnung des Klassenneubaus ist zwischen dem 1-geschossigen Klassengebäude und dem Hausmeisterhaus vorgesehen. Ein Rückbau der “Wabe“ ist nach der Baufertigstellung vorgesehen. 1.2. NOTWENDIGKEIT DER MASSNAHME Die seit Jahren steigenden Schülerzahlen sind ursächlich für den erhöhten Raumbedarf des BBZ-Norderstedt. Um diesen Bedarf zu kompensieren wurden insgesamt 6 zusätzliche Klassenräume sowie 4 Klassencontainer erforderlich. Von den 6 Klassenräumen wurden 2 Klassen errichtet, 2 Klassen befinden sich in der Baugenehmigungsphase und 2 Klassen wurden u.a. aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Seite 1 von 9 Um den erhöhten Raumbedarf dennoch gerecht zu werden beschließt der Werkausschuss am 01.03.2016 eine Interimslösung für die Erstellung von 4 Klassencontainern. Fertigstellungstermin ist der 02.09.2016 (Sommerferien 2016). Diese Klassencontainer sind wie 4 weitere Container nur als Übergangslösung mit befristeten Baugenehmigungen erstellt worden. Nach Fertigstellung des Klassenneubaus werden die 8 Klassencontainer komplett zurückgebaut. 1.3. BAURECHTLICHE KLASSIFIZIERUNG Es handelt sich hier um einen Sonderbau Schule gemäß §2(5) LBO und der Gebäudeklasse 4 (Höhe über OKFF ca. 8,90 m) nach §2(4) LBO. 1.4. BAURECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN Im Rahmen des Antrages auf Erteilung einer Baugenehmigung für die befristete Aufstellung einer Klassencontaineranlage wurden die Eigentumsverhältnisse u.a. der Flurstücke 32/4, 34/3, 170/6, 111/2 im Sinne des Kreises Segeberg geklärt. Es erfolgte eine Baulasteintragung zur Vereinigung (Verschmelzung) diverser Flurstücke beim Kataster als auch beim Grundbuchamt. Das Flurstück 170/6 ist somit für künftige Anträge baugenehmigungsreif. 1.5. PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN Nach Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde Norderstedt liegt planungsrechtlich kein B-Plan für das Schulgrundstück Flur 170/6 vor. Bei Einhaltung der Grenzabstände zur Nachbarbebauung (6,0 m) bzw. zu den öffentlichen Bereichen (5,0 m) kann ein 2-geschossiger Schulbau ohne Bedenken realisiert werden. 1.6. STANDORT Eine im Vorfeld erstellte Standortanalyse hatte ergeben, dass sich eine Erweiterung auf dem Flurstück 170/6 als organisatorisch und städtebaulich am sinnvollsten erweist. Das für den Schulerweiterungsbau infrage kommende Flurstück ist jedoch für eine Bebauung weitestgehend ausgenutzt, sodass eine Bebauung nur zwischen dem Hausmeisterhaus und dem 1-geschossigen Schulbau “Wabe“ möglich ist. Die Ausrichtung soll in Anlehnung an das Bestandsgebäude Klassenneubau, jedoch längs zu den Achsen 16 bis 20 des Hauptgebäudes erfolgen. Die Bebauung wird durch die Moorbekstr. auf der einen und dem Schulgebäude auf der anderen Seite begrenzt. 1.7 STÄDTEBAU Der Klassenneubau soll sich aus städtebaulichen Gründen in seiner Maßstäblichkeit und Ausrichtung an den bestehenden Neubauriegel orientieren. Die Planungen sehen einen ca. 41,50 m langen, 20 m breiten, 2geschossigen Erweiterungsbau mit einem flach geneigten Gefälledach und einer klar gegliederten Grundstruktur in Anlehnung an den Gebäudebestand vor. Seite 2 von 9 Die Anbindung an das Hauptgebäude soll über einen teilverglasten Verbindungsbau, bei vollständigem Erhalt der Erschließungsachse Haupteingang / Stellplatzanlage, realisiert werden. Der zwischen Wabe und Hausmeisterhaus positionierte Neubauriegel und der anschließende Rückbau der “Wabe“ lassen zudem genügend Spieltraum für eine zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls weitere Schulerweiterung. Durch die geplante Gebäudeanordnung und die klare Strukturierung sollen zudem städtebauliche Akzente gesetzt werden. 1.8 GEBÄUDEKONZEPT / GEBÄUDESTRUKTUR In Anlehnung an die klare städtebauliche Struktur soll das Gebäude als Zweispanner mit einer zentralen Erschließung realisiert werden. Im Erdgeschoss des Neubaus sollen neben 6 Klassenräumen, die WCAnlagen incl. Behinderten WC sowie die Haustechnik entstehen. Im Obergeschoss sind 6 Klassen, Gruppenräume, Lehrmittel- u. Lagerräume geplant. Das Gebäude soll stirnseitig, über die dem Hauptgebäude zugewandten Seite, erschlossen werden. Der Eingangsbereich soll transparent mit Treppenhausanbindung und Personenaufzug zur Ausführung kommen. Über einen Mittelflur sind die Klassen-, Gruppen- u. Nebenräume zu erreichen. Auf der Straßenseite soll ein Nottreppenhaus und alternativ zum Eingangsbereich ein Aufzug angeordnet werden. In den Fluren sollen/können Lichtbänder für das nötige Tageslicht sorgen. Die Anbindung an das Hauptgebäude soll im Bereich der Achsen 15-18 erfolgen. Dieses kann, wie bereits erwähnt, mittels eines Wetterschutzdaches mit offenen Flanken umgesetzt werden. 1.9 BAUGRUBE / GRÜNDUNG Aufgrund der Bodenbeschaffenheit ist voraussichtlich eine Bohrpfahlgründung mit einem Plattenfundament erforderlich. Für eine abschließende Aussage ist die erforderliche Baugrunduntersuchung und deren Auswertung abzuwarten. Die Technikräume sollten grundsätzlich im Erdgeschoss realisiert werden, womit eine Unterkellerung des Gebäudes nicht erforderlich wäre. 1.10 MATERIAL FASSADE FENSTER DACH Der Baukörper soll einen mehrschaligen Fassadenaufbau erhalten. Das Hintermauerwerk kann in Kalksandstein- bzw. in gedämmter Hochlochziegelqualität mit Verblendsteinaußenschale und Kerndämmung erstellt werden. Die Innenseiten sind mit einem atmungsaktiven, mineralischen Putz zu belegen. Die Gliederung der Fassade / Fensterflächen soll so einhergehen, dass eine flexible Räumnutzung ermöglicht wird. Für die Fenster ist eine Holz-Alu-Konstruktion zu wählen. Für den sommerlichen Wärmeschutz als auch für die Verdunkelung der Räume ist eine Jalousieanlage im SZR (Isolierglasjalousie) zu realisieren. Das Dach ist als Gefälledach zu planen. Aus wirtschaftlichen und energetischen Gründen kann auch eine Gefälledämmung zur Ausführung kommen. Seite 3 von 9 Die Dacheindeckung hat mit einer geschlossenen Metallkonstruktion als Stehfalz-Konstruktion zu erfolgen. 1.11 MATERIAL INNENWÄNDE Die tragenden Innenwände sollen als Mauerwerksbau in KS erstellt werden. Im Erschließungsbereich und in den Fluren sind Vormauerziegel wie im Fassadenbereich zu verwenden. Die nicht tragenden Innenwände sind je nach Einbausituation in KS bzw. als doppelt beplankte Gipskartonwände auszuführen. Die KS-Wände sind wie im Außenwandbereich mit mineralischem Putz auszuführen. 1.12 Geschossdecken Die Erdgeschossdecke ist als Stahlbetonmassivdecke, z.B mit vorgefertigten Filigranelementen, zu planen. Die Obergeschossdecke kann in Holzbauweise zur Ausführung kommen. 1.13 Energetische Maßnahmen Das Gebäude ist so zu planen, dass das Gebäude die Anforderungen der ENEV 2016 ohne den Einsatz von zusätzlichen erneuerbaren Energien erfüllt. Hier wären u.a. zu nennen bzw. einzubauen: Druckfeste Wärmedämmplatten (Perimeterdämmung) unter der Sohlplatte >= 60 mm WLG 035. Kerndämmung im Außenwandbereich, Dicke ca.150-200 mm, WLG 035, ausgeführt mit den erforderlichen Schwerlastankern, und Fenster mit einer Dreifachverglasung und einem UW-Wert von <=0,9 W/m²K. Die Dachdämmung sollte im Mittel eine Dicke von 350 mm, WLG 035, und einen U-Wert <= 0,24 W/m²K aufweisen. 1.14 Angaben zur Barrierefreiheit Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit nach DIN 18040 soll das Gebäude zum Erreichen der Klassenräume im OG über einen Aufzug verfügen. Das Erdgeschoss ist ebenerdig ohne Stufen anzuschließen. Ein BehindertenWC ist im Erdgeschoss vorzusehen. 1.15 Fahrradständer Es ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Neubaumaßnahme Fahrradstellplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. 1.16 Baumbestand Beim Baumbestand verfahren. ist nach der Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung zu 1.17 Baustelle Die Errichtung des Erweiterungsbaus muss während des laufenden Schulbetriebes erfolgen. Der Standort ermöglicht eine separate Anfahrt für die Anlieferung und Platz für eine Baustelleneinrichtung, so dass mit keiner Seite 4 von 9 direkten Einschränkung und Gefährdung des Schulbetriebes zu rechnen ist. Das Gelände ist zum Schutz mit einem Bauzaun / Sichtschutzzaun einzuzäunen. Die angrenzende Bebauung (jenseits der Moorbekstr.) ist mit der Baugebietsbezeichnung WA - Allgemeine Wohngebiete – ausgewiesen. Die Maßnahme ist deshalb als Tagesbaustelle zu betreiben. Nächtlicher Betrieb ist nicht vorgesehen. 1.18 Kampfmittelerkennung / Schadstoffe Die Gemeinde / Stadt Norderstedt ist beim Kampfmittelräumdienst seit September 2015 nicht mehr gelistet. Das bedeutet, dass für dieses Gebiet keine Kampfmittelbelastung mehr vorliegt. Weiterhin sind für die relevanten Böden keine schädlichen Verunreinigungen bekannt. 1.19 Ausführungszeit Die Fahrradabstellanlage ist mit dem Baubeginn Anfang Juni 2018 zurückzubauen. Ebenso sind die Aussenanlagen freizumachen. Für den im Anschluss zu errichtenden Neubau ist eine reine Ausführungszeit (Bauphase) von ca. 12 Monaten vorgesehen. Nach Fertigstellung des Klassenneubaus ist der 1-geschossige Schulbau (Wabe) zurückzubauen. Die Gesamtfertigstellung der Massnahme ist für den August 2019 vorzusehen. 1.20 Kunstwerke Die Kunst am Bau ist nach Möglichkeit in dem neu zu schaffenden Gebäudetrakt zu integrieren. 2. TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG 2.1 TGA-ALLGEMEIN Grundlage für die technisch einwandfreie Planung ist die Anwendung aller entsprechender Normen und Richtlinien und damit die anerkannten Regeln der Technik. Alle Anlagenteile sind so zu planen, dass das Gesamtsystem eine hohe Zuverlässigkeit aufweist und damit einen störungsfreien Dauerbetrieb gewährleistet. Das im Rahmen der Brandschutzsanierung aufgestellte Brandschutzkonzept ist zwingend zu beachten, alle getroffenen Festlegungen gelten auch für den Neubau. Lüftungs- und Leitungsanlagenrichtlinie in der neusten Fassung sind zu beachten und umzusetzen. 2.2 ABWASSER-, WASSER UND GASANLAGEN Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem. Öffentliche Sielleitungen liegen in der Moorbekstraße. Grundsätzlich ist keine Neuanbindung an die öffentliche Kanalisation vorgesehen. Da die genaue Lage der Schmutzwasserleitungen nur teilweise und lückenhaft dokumentiert ist und der Zustand der Leitungen nicht bekannt ist, kann jedoch ein Neuanschluss des Neubaus notwendig werden. Empfehlenswert ist in jedem Fall eine Kamerabefahrung mit Ortung der einzelnen Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme. Seite 5 von 9 Die Regenwasserentsorgung erfolgt über die Moorbek auf der Nordwestseite der Liegenschaft. Dachfläche sowie versiegelte Hofflächen sind über ein entsprechendes Leitungsnetz an den Bestand anzubinden. Eine Versickerung und/oder Regenrückhaltung ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht notwendig. Das Berufsbildungszentrum wird über eine PVC-Leitung DN 150 (aus 1975) versorgt. Die Leitung wird von der Moorbekstr. aus zwischen den beiden Schulen (BBZ / Schulzentrum Nord) auf der Südwestseite des Gebäudes zur Technikzentrale geführt. Über diese Leitungen werden beide Schulen mit Trinkwasser beliefert. Zusätzlich gibt es im Außenbereich eine Ringleitung die diverse Unterflurhydranten aus Gründen des Brandschutzes versorgt. Die Trinkwasserversorgung im BBZ ist durch zahlreiche An- und Umbauten stark verzweigt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zahlreiche Leitungsstiche in nicht ausreichender Form durchspült werden (Totleitungen). Es ist daher geplant, insbesondere aus Gründen der Trinkwasserhygiene (siehe Trinkwasserverordnung 2011) einen neuen Anschluss für den Erweiterungsbau vorzusehen. Die Leitungsführung hierfür ist mit den Stadtwerken Norderstedt abzustimmen. Ggf. kann ein entsprechender Abzweig in der jetzigen Zuleitung eingebaut werden und den neuen Klassentrakt versorgen. Eine getrennte Zählung ist vorzusehen. Eine Anbindung an das Gasnetz ist nicht geplant. Nach jetzigem Planungsstand sind nur im Erdgeschoss Toiletten bzw. Nassräume geplant. Die Anzahl der erforderlichen Objekte kann nach VDI 6000 Blatt 6 ermittelt werden. Ob die einzelnen Klassenräume ein Waschbecken erhalten sollen ist mit dem Nutzer abzustimmen. Zum Einsatz kommt handelsübliches Sanitärporzellan und Armaturen, Objekte und Apparate der Güteklasse I. Die Installation der Sanitärobjekte erfolgt im Trockenbau. Eine Installation gem. Trinkwasserverordnung und aktueller DIN 1988 ist zwingend, d.h. ggf. sind entsprechende Spüleinrichtungen vorzusehen. Das Warmwasserversorgung erfolgt dezentral über Durchlauferhitzer und/oder Elektrospeicher (UT-Geräte). 2.3 WÄRMEVERSORGUNGSANLAGEN Das Berufsbildungszentrum wird zusammen mit dem Schulzentrum Nord über eine Heizzentrale im Gebäude des BBZ mit (Fern-) Nahwärme versorgt. Die Räume wurden seinerzeit an die Stadtwerke Norderstedt vermietet, um hier eine Heizzentrale mit zurzeit vier Kesselanlagen aufzustellen und die erzeugte Wärme an die beiden Schulen abzugeben bzw. in das Fernwärmenetz der Stadtwerke einzuspeisen. Im Rahmen der Baumaßnahme „Brandschutzsanierung“ wurden etliche Lüftungsgeräte des BBZ außer Betrieb genommen und zum Teil demontiert. Die ehemaligen Zentralen sind im Dachbereich der Schule angeordnet. Seite 6 von 9 Sie wurden ersetzt durch dezentrale Geräte in den Unterrichtsräumen mit hohem Wärmerückgewinnungsgrad. Eine Erwärmung der Außenluft kann somit entfallen bzw. ist über die in den Räumen montierten statischen Heizflächen möglich. Die dadurch freigewordenen Wärmekapazitäten können demnach für die Beheizung des Neubaus genutzt werden. Eine Vergrößerung des vorhandenen Nahwärmeanschlusses ist somit nicht notwendig. Der Heizkreis „Neubau“ kann dann über den Reservestutzen des Heizkreisverteilers BBZ versorgt werden. Hierzu ist es notwendig die entsprechenden Leitungen (Vorund Rücklauf) von der Heizzentrale an der Südwestecke des Gebäudes durch den Kriechkeller zum Anschlusspunkt des neuen Gebäudes im Nordosten der Schule und dann durch das Erdreich in den Technikraum zu führen. Alternativ könnte sich anbieten die Wärmeversorgung den Heizkreis der jetzigen Wabe zu nutzen. Diese Möglichkeit kommt allerdings nur bei einem vorzeitigen Rückbau der Wabe zum Tragen. Eine Anbindung an die zentrale Warmwasserversorgung ist nicht geplant. Die Klassenräumen und alle sonstigen Räume werden über profilierte Plattenheizkörper versorgt. Thermostatventile und ein hydraulischer Abgleich der Anlage sind heutiger Stand der Technik. Gem. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzt (EEWärmeG) ist der Wärmebedarf für neu zu errichtende Gebäude anteilig mit erneuerbaren Energie zu decken. Die Pflicht besteht ab einer Nutzfläche von mehr als 50 m². Ggf. bietet es sich an auf dem Flachdach des Gebäudes eine Photovoltaikanlage zu installieren. Die Herstellungskosten hierfür sind alternativ zu ermitteln. Die Möglichkeit so genannter Ersatzmaßnahmen wie z.B. Nutzung von Wärme aus KraftWärmekopplungsanlagen ist zu prüfen und mit den Stadtwerken abzustimmen. Ein Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen ist zu erbringen. 2.4 LUFTTECHNISCHE ANLAGEN Prinzipiell ist eine natürliche Lüftung der einzelnen Räume einer mechanischen Lüftung vorzuziehen. Sollte eine natürliche Lüftung nicht möglich und/oder ausreichend sein, ist eine maschinelle Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung einzuplanen. Innenliegende Räume sind generell zu entlüften (DIN 18017). Der Regelung erfolgt bedarfsabhängig über Bewegungsmelder und Intervallrelais, über Lichtsteuerung mit Nachlaufzeit und Zeitschaltuhr oder auf die Nutzerpräsens ausgerichtet. Die ständigen Verschärfungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sehen nach heutigem Stand extrem dichte Gebäudehüllen vor. Dies hat zur Folge, dass eine natürliche Infiltration (Nachtströmen von Luft über Undichtigkeiten im Gebäude wie z.B. Fensterfugen) ausgeschlossen ist. Seite 7 von 9 Demzufolge muss eine ausreichende Frischluftzufuhr maschinell gewährleistet werden (Stichwort „Kontrollierte Wohnraumlüftung). Weiterhin sind die Anforderungen der Arbeitsschutzrichtlinie zu beachten. Bei mittlerer Raumluftqualität (RAL 2) ist von rund 50m³/h pro Person auszugehen. Geplant sind dezentrale Lüftungsmodule in jedem Klassenraum mit hohem Wärmerückgewinnungsgrad. Alternativ ist über eine zentrale Anlage nachzudenken. Die Luftverteilung erfolgt über ein verzinktes Rohrbzw. Kanalsystem im Zwischendeckenbereich mit Luftauslässen. In jedem Fall ist eine Bypasssteueurng im Lüftungsgerät zur Umfahrung der Wärmetauscher im Sommer vorzusehen. Ein Hauptproblem bei modernen dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Gebäuden ist nicht das Beheizen des Gebäudes sondern vielmehr das Abführen der anfallenden Wärme durch die Beleuchtung, Computer, die Personen im Raum (Wärmeabgabe 1 Person ruhig sitzend ca. 100 Watt ab) und diverse weitere Wärmequellen wie beispielsweise die Sonneneinstrahlung. Ggf. ist über eine Kühlung der Räume nachzudenken. Als Referenzobjekt ist hier das BBZ Segeberg Haus B zu nennen. Hier wird durch die Gebäudeleittechnik die Lüftung, die Außenjalousien und die Beleuchtung angesteuert. Durch das Schließen der Jalousien bei Sonneneinstrahlung wird der Wärmeeintrag deutlich verringert. Die Lüftungsanlagen werden bedarfsgerecht in Abhängigkeit von Raumtemperatur und Kohlendioxidgehalt in der Luft gesteuert. 2.5 STARKSTROMANLAGEN Das Berufsbildungszentrum ist zusammen mit dem Schulzentrum Nord an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Norderstedt angeschlossen. Über 2 Trafostationen im Südwestbereich der Schule wird dann die Spannung auf Niederspannungsniveau reduziert. Die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) befindet sich direkt neben den Trafostationen im Bereich der Heizungszentrale. Sie wurde im Zuge des 2. Bauabschnitts 1975 realisiert und in Betrieb genommen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist keine Reserve für einen weiteren Anbau vorhanden. Eine Leistungsbilanz ist aufzustellen, ggf. können Abgänge frei gemacht und über eine zusätzliche Unterverteilung genutzt werden. Der Bau einer neuen Trafostation soll, nach Möglichkeit, nicht in Betracht gezogen werden. Ein separater Hausanschluss des Neubaus entspricht nicht den Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke und ist demnach nicht realisierbar. Eine Erneuerung der Kompensationsanlage ist einzuplanen. Die allgemeine Beleuchtung ist DIN gerecht auszulegen. Die Vorgaben des Nutzers sind zwingend einzuhalten. Vorgesehen ist eine dem Stand der Technik entsprechende und energieeffiziente LED Beleuchtung. Eine bedarfsgerechte in Zonen aufgeteilte Steuerung der Beleuchtung über Präsensmelder wird eingeplant. Die zentrale Batterieanlage wurde im Rahmen der Baumaßnahme „Brandschutzsanierung“ erneuert. Um die Planungsreserven nicht voll Seite 8 von 9 auszuschöpfen ist in jedem Fall die Sicherheitsbeleuchtung in LED-Technik auszuführen. Blitzschutz –und Erdungsanlagen sind gem. DIN VDE 0185 auszulegen. Ausreichender Potentialausgleich, Auffangeinrichtungen, Ableiter und Erdungen sind berücksichtigt. 2.6 FERNMELDE- UND INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGEN Für die Telekommunikation und die Datenverarbeitung ist eine strukturierte Vernetzung vorgesehen. Ggf. sind die vorhandenen Server zu erweitern. WLAN ist Standard. Vorhanden ist eine elektroakustische Anlage (ELA) im Bereich Technik (Aula). Die ELA wurde bereits im Zuge der Brandschutzsanierung erweitert. Entsprechende Technikschränke sind vorhanden, die Verstärkerstufen für den Neubau sind nachzurüsten und mit E30-Verkabelung anzubinden. Die Brandmeldeanlage wurde im Zuge des Anbaus „10 Klassen“ erneuert und im Rahmen der Brandschutzsanierung entsprechend erweitert. Die Zentrale befindet sich ebenfalls im Bereich der Technik Aula. Ggf. sind 2 Melder Linien für den Neubau und die zugehörige Platine nachzurüsten. Die Alarmierung erfolgt entsprechend dem Bestand über die Lautsprecher der ELA-Anlagen (Pausensignalanlage). 2.7 FÖRDERANLAGEN Geplant ist eine behindertengerechte Aufzugsanlage. Es ist ein Aufzug ohne separatem Maschinenraum mit möglichst niedriger Ober- und Unterfahrt zu wählen Der Behinderte muss ohne fremde Hilfe das Obergeschoss erreichen. Bei der Wahl der Kabinengröße ist auf eine entsprechende Ausführung zu achten. Weiterhin ist die Nutzung durch das Reinigungspersonal, der Reinigungsmaschinen und Putzwagen und ihrer Gerätschaften vorgesehen. Aufgestellt: TGM Bö / TGM-Nö, 12.01.2017 Seite 9 von 9