Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 33/2017 ausgegeben am: 02. Juni 2017 Sitzung des Ortsbeirates Oggersheim Die Mitglieder des Ortsbeirates Oggersheim treten am Donnerstag, 8. Juni 2017, 15 Uhr, Sitzungszimmer des Oggersheimer Rathauses, Schillerplatz, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. T a g e s o r d n u n g: Öffentliche Sitzung 1. 2. 2.1 2.2 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 9.1 10. 11. Einwohnerfragestunde Vorstellung der Kriminalitätsstatistik für den Ortsbezirk Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion Entwicklung der Zahl der Straftaten in Oggersheim Anfrage des Mitgliedes der FDP im Ortsbeirat Polizeiwache Oggersheim Bericht Ortsvorsteherin Flächennutzungsplan Teiländerung 28 "Nördlich der Dürkheimer Straße/ West" Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 542 a "Nördlich der Dürkheimer Straße/West" Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan 27. Teiländerung " Adolf-Diesterweg-Straße Nord" Feststellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 645 a "Adolf-Diesterweg-Straße Nord" Satzungsbeschluss Bebauungsplanverfahren Nr. 663 "Zwischen Wormser Straße und Alter Frankenthaler Weg" Aufstellungsbeschluss Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion Schulbussituation in Oggersheim Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion Schülerbeförderung in Oggersheim Antrag der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion Vorgärten Melm Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion Barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen Friedhof Oggersheim Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus wird das Amtsblatt im Internet auf www.ludwigshafen.de veröffentlicht. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion Anlage eines Friedwaldes auf dem Oggersheimer Friedhof Antrag der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion Umleitung Buschwegbrücke Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion Austausch der Holzspielgeräte auf dem Spielplatz in der Orangeriestraße (Schlossplätzchen) Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion mit Unterstützung des Mitgliedes der FDP im Ortsbeirat Entfernung Vogelkot am Rathausgebäude Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion Festsetzung von eingeschränktem Parken auf den Stellflächen in der Weimarer Straße zwischen der Stadtgartenstraße und Mannheimer Straße Anfrage der SPD-Ortsbeiratsfraktion, Informationen zur Stadtentwicklung Statistischer Jahresbericht 2015 Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion Wirkung der Spender für Hundekotbeutel Anfrage der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion Sachstandsbericht Abschlussarbeiten nach Bauarbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen im Ortsbezirk Anfrage des Mitgliedes der FDP im Ortsbeirat Bauarbeiten Schillerstraße/ Schillerplatz Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion Beseitigung des Grünabfalls vor dem FSV-Sportplatz Anfrage der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion Sachstandsbericht Radweginstandsetzung über die B9 in Richtung Osten Anfrage des Mitgliedes der FDP im Ortsbeirat Einzeichnung Fahrradweg Hans-Warsch-Platz/ Schillerplatz Anfrage der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion Doppelgarage auf dem Gelände Pumpwerk im Neubaugebiet Melm Ludwigshafen am Rhein, 01.06.2017 gez. Barbara Baur Ortsvorsteherin Sitzung des Ortsbeirates Gartenstadt Die Mitglieder des Ortsbeirates Gartenstadt treten am Freitag, 9. Juni 2017, 15 Uhr, im Gartenstadt-Cafe, Königsbacher Straße 14, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. T a g e s o r d n u n g: Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Verpflichtung eines neuen Ortsbeiratsmitgliedes Einwohnerfragestunde Bericht Ortsvorsteher Vorstellung des Bebauungsplanes Ligustergang durch BASF Wohnen und Bauen Sachstandsbericht Metro-Gelände Vorstellung der Statistik "Straßenkriminalität in Ludwigshafen" 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion Ausbesserung des Straßenbelages Bushaltestelle "Kärntner Straße" Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion Anleinpflicht im Maudacher Bruch Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion Zusätzliche Hundekotbeutel-Spender Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion Weitere Mülleimer vor der Ladenzeile in der Niederfeldsiedlung Anfrage der GRÜNEN/FWG-Ortsbeiratsfraktion Altreifen im Sandloch Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion Asphaltierung des Gehweges parallel zur Niederfeldstraße Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion Ladestation für Elektroautos am Parkplatz des Ärztehauses "Haus der Gesundheit" Anfrage der GRÜNEN/FWG-Ortsbeiratsfraktion Parkplatz Bäckerei Otto Schall am ehemaligen Metro-Gelände Ludwigshafen am Rhein, 01.06.2017 gez. Klaus Schneider Ortsvorsteher Öffentliche Bekanntmachung bzgl. der Vergabe über Anstellungsträger von Fachkräften der Beratung und Koordinierung in den Pflegestützpunkten nach § 5 LPflegeASG, in Verbindung mit § 4 LPflegeASGDVO, ab dem 1. Jan. 2018. Seit dem 1. Januar 2017 ist die neue Landesverordnung zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur( LPflegeASGDVO RLP) in Kraft getreten. Zukünftig entscheidet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, zentral, auf Antrag, nach Befähigung, fachlicher Leistung und Würdigung der Gesamt-konzepte für die Durchführung der Aufgaben, über die Trägerschaften und Förderungen einer Fachkraft der Beratung und Koordinierung in einem Pflegestützpunkt (§ 4 LPflegeASGDVO). Die Entscheidung über die Auswahl eines Anstellungsträgers ist auf längstens zehn Jahre befristet. Bei der Stadt Ludwigshafen handelt es sich zurzeit um die Vergabe von fünf Vollzeitstellen für Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in fünf verschiedenen Pflegestützpunkten (PSP- Oppau, Edigheim, Pfingstweide, PSP- Friesenheim, Nord/ Hemshof, West, PSP- Oggersheim, Ruchheim, PSP Mitte, Süd, PSP Maudach, Mundenheim, Gartenstadt, Rheingönheim,) ab dem 1. Januar 2018. Der Anstellungsträger hat eine Besetzung der Fachkraftstelle in Vollzeit durch eine geeignete Fachkraft oder die entsprechende Anzahl teilzeitbeschäftigter Fachkräfte gem. § 3 LPflegeASGDVO, sicherzustellen. Zudem haben die Anstellungsträger die zur Erfüllung der Aufgaben, nach § 2 LPflegeASGDVO, erforderlichen Qualitätsstandards einzuhalten. Die in § 5 Abs. 4 Satz 1 LPflegeASG genannten potenziellen Anstellungsträger von Fachkräften der Beratung und Koordinierung, können beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee 97101, 55116 Mainz, Abteilung Soziales/ Integrationsamt ( LSJV), die Antragsformulare beantragen. Die Bewerbungsunterlagen (Antragsunterlagen und Gesamtkonzept) sollen innerhalb von zwölf Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung beim Landesamt (LSJV) in Mainz, eingegangen sein. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen meldet den Zeitpunkt der Öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Bewerbungsfrist von 12 Wochen gemäß § 4 LPflegeASGDVO. Quellen: Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur ( LPflegeASG) http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/g7m/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js _peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlrLPflegeASGRP2005rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0, Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASGDVO) http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=LPflegeASGDV+RP+%C2%A7+2&psml=bsrlpprod.psml Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gez. Bürgermeister Herr van Vliet Stellenausschreiben Bei der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein (ca. 170.000 Einwohner) ist wegen Ablaufs der Amtszeit der Stelleninhaberin die Stelle der/des hauptamtlichen Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters zum 01.01.2018 neu zu besetzen. Die jetzige Amtsinhaberin steht für die Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Die Oberbürgermeisterin/Der Oberbürgermeister wird am 24. September 2017 von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Ludwigshafen am Rhein für die Dauer von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl). Erhält keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 15. Oktober 2017 unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Die Oberbürgermeisterin/Der Oberbürgermeister wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung. Wählbar ist, wer Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. Neben einer beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis, Übersicht über den beruflichen Werdegang usw.) ist aufgrund der Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags als Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerbers oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe (Sonderregelung) erforderlich. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Wahlbekanntmachung. Diese kann bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen am Rhein angefordert werden und ist im Internet unter www.ludwigshafen.de abrufbar. Die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen endet gem. § 16 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz spätestens am 7. August 2017, 18 Uhr (Ausschlussfrist). Mit der Abgabe der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass den politischen Parteien und Gruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Dieses Einverständnis kann auf eine oder mehrere politische Parteien oder Gruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen zu richten an die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Kennwort: „Wahl Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister“ Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de. Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen! Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken. Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.