Amtsblatt Nr. 33/2017 vom 02.06.2017

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Herausgabe
Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen
am Rhein (Bereich
Öffentlichkeitsarbeit)
Rathaus, Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
www.ludwigshafen.de
Verantwortlich: Sigrid Karck
Ausgabe - Nr.: 33/2017
ausgegeben am: 02. Juni 2017
Sitzung des Ortsbeirates Oggersheim
Die Mitglieder des Ortsbeirates Oggersheim treten am
Donnerstag, 8. Juni 2017, 15 Uhr,
Sitzungszimmer des Oggersheimer Rathauses, Schillerplatz,
zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.
T a g e s o r d n u n g:
Öffentliche Sitzung
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Einwohnerfragestunde
Vorstellung der Kriminalitätsstatistik für den Ortsbezirk
Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion
Entwicklung der Zahl der Straftaten in Oggersheim
Anfrage des Mitgliedes der FDP im Ortsbeirat
Polizeiwache Oggersheim
Bericht Ortsvorsteherin
Flächennutzungsplan Teiländerung 28 "Nördlich der Dürkheimer Straße/ West"
Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 542 a "Nördlich der Dürkheimer Straße/West"
Aufstellungsbeschluss
Flächennutzungsplan 27. Teiländerung " Adolf-Diesterweg-Straße Nord"
Feststellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 645 a "Adolf-Diesterweg-Straße Nord"
Satzungsbeschluss
Bebauungsplanverfahren Nr. 663 "Zwischen Wormser Straße und Alter Frankenthaler
Weg"
Aufstellungsbeschluss
Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion
Schulbussituation in Oggersheim
Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion
Schülerbeförderung in Oggersheim
Antrag der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion
Vorgärten Melm
Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion
Barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen Friedhof Oggersheim
Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit
den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus wird das Amtsblatt im Internet auf
www.ludwigshafen.de veröffentlicht.
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Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion
Anlage eines Friedwaldes auf dem Oggersheimer Friedhof
Antrag der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion
Umleitung Buschwegbrücke
Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion
Austausch der Holzspielgeräte auf dem Spielplatz in der Orangeriestraße
(Schlossplätzchen)
Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion mit Unterstützung des Mitgliedes der FDP im
Ortsbeirat
Entfernung Vogelkot am Rathausgebäude
Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion
Festsetzung von eingeschränktem Parken auf den Stellflächen in der Weimarer Straße
zwischen der Stadtgartenstraße und Mannheimer Straße
Anfrage der SPD-Ortsbeiratsfraktion,
Informationen zur Stadtentwicklung Statistischer Jahresbericht 2015
Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion
Wirkung der Spender für Hundekotbeutel
Anfrage der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion
Sachstandsbericht Abschlussarbeiten nach Bauarbeiten an Ver- und
Entsorgungsleitungen im Ortsbezirk
Anfrage des Mitgliedes der FDP im Ortsbeirat
Bauarbeiten Schillerstraße/ Schillerplatz
Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion
Beseitigung des Grünabfalls vor dem FSV-Sportplatz
Anfrage der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion
Sachstandsbericht Radweginstandsetzung über die B9 in Richtung Osten
Anfrage des Mitgliedes der FDP im Ortsbeirat
Einzeichnung Fahrradweg Hans-Warsch-Platz/ Schillerplatz
Anfrage der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion
Doppelgarage auf dem Gelände Pumpwerk im Neubaugebiet Melm
Ludwigshafen am Rhein, 01.06.2017
gez.
Barbara Baur
Ortsvorsteherin
Sitzung des Ortsbeirates Gartenstadt
Die Mitglieder des Ortsbeirates Gartenstadt treten am
Freitag, 9. Juni 2017, 15 Uhr,
im Gartenstadt-Cafe, Königsbacher Straße 14,
zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.
T a g e s o r d n u n g:
Öffentliche Sitzung
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6.
Verpflichtung eines neuen Ortsbeiratsmitgliedes
Einwohnerfragestunde
Bericht Ortsvorsteher
Vorstellung des Bebauungsplanes Ligustergang durch BASF Wohnen und Bauen
Sachstandsbericht Metro-Gelände
Vorstellung der Statistik "Straßenkriminalität in Ludwigshafen"
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Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion
Ausbesserung des Straßenbelages Bushaltestelle "Kärntner Straße"
Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion
Anleinpflicht im Maudacher Bruch
Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion
Zusätzliche Hundekotbeutel-Spender
Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion
Weitere Mülleimer vor der Ladenzeile in der Niederfeldsiedlung
Anfrage der GRÜNEN/FWG-Ortsbeiratsfraktion
Altreifen im Sandloch
Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion
Asphaltierung des Gehweges parallel zur Niederfeldstraße
Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion
Ladestation für Elektroautos am Parkplatz des Ärztehauses "Haus der Gesundheit"
Anfrage der GRÜNEN/FWG-Ortsbeiratsfraktion
Parkplatz Bäckerei Otto Schall am ehemaligen Metro-Gelände
Ludwigshafen am Rhein, 01.06.2017
gez.
Klaus Schneider
Ortsvorsteher
Öffentliche Bekanntmachung bzgl. der Vergabe über Anstellungsträger von Fachkräften der
Beratung und Koordinierung in den Pflegestützpunkten nach § 5 LPflegeASG, in Verbindung mit § 4
LPflegeASGDVO, ab dem 1. Jan. 2018.
Seit dem 1. Januar 2017 ist die neue Landesverordnung zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der
pflegerischen Angebotsstruktur( LPflegeASGDVO RLP) in Kraft getreten.
Zukünftig entscheidet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, zentral, auf Antrag, nach
Befähigung, fachlicher Leistung und Würdigung der Gesamt-konzepte für die Durchführung der Aufgaben,
über die Trägerschaften und Förderungen einer Fachkraft der Beratung und Koordinierung in einem
Pflegestützpunkt (§ 4 LPflegeASGDVO). Die Entscheidung über die Auswahl eines Anstellungsträgers ist auf
längstens zehn Jahre befristet.
Bei der Stadt Ludwigshafen handelt es sich zurzeit um die Vergabe von fünf Vollzeitstellen für Fachkräfte
der Beratung und Koordinierung in fünf verschiedenen Pflegestützpunkten (PSP- Oppau, Edigheim,
Pfingstweide, PSP- Friesenheim, Nord/ Hemshof, West, PSP- Oggersheim, Ruchheim, PSP Mitte, Süd, PSP
Maudach, Mundenheim, Gartenstadt, Rheingönheim,) ab dem 1. Januar 2018.
Der Anstellungsträger hat eine Besetzung der Fachkraftstelle in Vollzeit durch eine geeignete Fachkraft oder
die entsprechende Anzahl teilzeitbeschäftigter Fachkräfte gem. § 3 LPflegeASGDVO, sicherzustellen.
Zudem haben die Anstellungsträger die zur Erfüllung der Aufgaben, nach § 2 LPflegeASGDVO,
erforderlichen Qualitätsstandards einzuhalten.
Die in § 5 Abs. 4 Satz 1 LPflegeASG genannten potenziellen Anstellungsträger von Fachkräften der
Beratung und Koordinierung, können beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee 97101, 55116 Mainz, Abteilung Soziales/ Integrationsamt ( LSJV), die Antragsformulare beantragen.
Die Bewerbungsunterlagen (Antragsunterlagen und Gesamtkonzept) sollen innerhalb von zwölf Wochen
nach der öffentlichen Bekanntmachung beim Landesamt (LSJV) in Mainz, eingegangen sein.
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen meldet den Zeitpunkt der Öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt
dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz.
Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Bewerbungsfrist von 12 Wochen gemäß
§ 4 LPflegeASGDVO.
Quellen:
Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur ( LPflegeASG)
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/g7m/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js
_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlrLPflegeASGRP2005rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0,
Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der
pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASGDVO)
http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=LPflegeASGDV+RP+%C2%A7+2&psml=bsrlpprod.psml
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
gez.
Bürgermeister Herr van Vliet
Stellenausschreiben
Bei der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein (ca. 170.000 Einwohner) ist wegen Ablaufs der Amtszeit
der Stelleninhaberin die Stelle der/des hauptamtlichen
Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters
zum 01.01.2018 neu zu besetzen. Die jetzige Amtsinhaberin steht für die Wiederwahl nicht mehr zur
Verfügung.
Die Oberbürgermeisterin/Der Oberbürgermeister wird am
24. September 2017
von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Ludwigshafen am Rhein für die Dauer von acht Jahren direkt
gewählt (Urwahl).
Erhält keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 15.
Oktober 2017 unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten
Stimmenzahlen erhalten haben, eine Stichwahl statt.
Die Oberbürgermeisterin/Der Oberbürgermeister wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die
Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung.
Wählbar ist, wer Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige
bzw. Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der
Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür
bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Neben einer beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf,
polizeiliches Führungszeugnis, Übersicht über den beruflichen Werdegang usw.) ist aufgrund der
Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung zur Teilnahme an der Wahl die
Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags als Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerbers oder durch eine
Partei bzw. Wählergruppe (Sonderregelung) erforderlich. Die Einzelheiten ergeben sich aus der
Wahlbekanntmachung. Diese kann bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20,
67059 Ludwigshafen am Rhein angefordert werden und ist im Internet unter www.ludwigshafen.de abrufbar.
Die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen endet gem. § 16 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz spätestens am
7. August 2017, 18 Uhr (Ausschlussfrist).
Mit der Abgabe der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass den politischen
Parteien und Gruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren
Unterlagen gewährt wird. Dieses Einverständnis kann auf eine oder mehrere politische Parteien oder
Gruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die
Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen zu richten an die
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Kennwort: „Wahl Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister“
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen
Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter
www.auftragsboerse.de.
Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!
Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.
Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu
gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der
Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.
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