Bericht zur Wirtschaftlichkeit MFH

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Sanierungsvorhaben Erikaweg 1 und 3
1. Wirtschaftliche Bewertung der geplanten Maßnahmen (S.2)
2. Solarthermie-Anlage (S.7)
3. Förderungen (S.8)
4. Sanierungsszenarien / Langfassung (S.12)
5. Allgemeine Informationen (S.28)
G
e
b
ä
u
d
e
:
freistehendes Mehrfamilienhaus
Erikaweg 1 und 3
78048 Villingen
Auftraggeber: Herr und Frau Dr. Sylke Holtz
Waldhauserstraße 6
78050 Villingen
Erstellt von:
Atum Immobilienmanagement UG
Benjamin Holtz
Torgauer Straße 12-15
10829 Berlin
Tel.: 030 91 901 696
E-Mail: [email protected]
BAFA Beraternummer: 177165
Vorgestellt und
ausgehändigt am:
20. Oktober 2013
Unterschrift/Stempel
2
1. Wirtschaftliche Bewertung
Bewertung nach Mietspiegel (2011)
Wohnwertkriterien
Zone 1:
Die Wohnungen liegen im Stadtteil Villingen
(westlich der B33)
Die Wohnungen ist nach Straßenverzeichnis
in einer guten Wohnlage
0 % Abschlag zum Mietspiegel
+ 4%
Monatliche Basis-Nettomiete in € / m² nach Wohnungsgröße bei einem
Baualter von 1919 – 1977:
Erikaweg 1:
Einheit /
Nettowohnfläche
EGL: 70,36 m²
EGR: 54,08 m²
EGM: 59,87 m²
1.OGL: 68,39 m²
(+ ca. 21,80 m² mit
OGM = 90,19 m²)
1.OGR: 70,52 m²
1.OGM: 21,80 m²
DGR: 39,30 m²
(+ ca. 15 m²)
DGL: ca. 75 m²
(Neubau)
Jahresbetrachtung:
€ / m² Wohnfläche
5,24
5,50
5,40
5,28
(5,24)
5,28
8,25
6,26
(7,00)
7,50
Nettoertrag (gesamt)
mit Anhebung…
…mit Anhebung und
Erweiterung
…mit Neubau
Aufschlag in € (4 % /
m² Wohnfläche)
0,21
0,21
0,21
0,21
Nettoertrag in €
Ist / Soll
363,111 / 383,64
353,00 / 308,79
303,31 / 335,87
380,002 / 375,46
(472,59)
0,21
0,21
0,21
0,21
395,003 / 387,15
175,00 / 184,42
240,00 / 254,27
(380,10 €)
562,50 €
Monat
2.209,42
Jahr
26.513,04
2.229,60
2.277,56
26.755,20 € / Jahr
27.330,72 € / Jahr
2.840,06
34.080,72 € / Jahr
1
Exkl. eines Stellplatzes für 40 €
Exkl. eines Stellplatzes für 40 €
3
Exkl. eines Stellplatzes für 40 €
2
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
3
Erikaweg 3:
Einheit /
Nettowohnfläche
EGL: 57,28 m²
EGR: 57,28 m²
1.OGL: 57,28 m²
1.OGR: 57,28 m²
DGR: 51,46 m²
DGR: 51,46 m²
(+ ca. 40 m²
Erweiterung)
Jahresbetrachtung:
€ / m² Wohnfläche
5,44
5,44
5,44
5,44
5,59
5,28
(5,20)
Nettoertrag (gesamt)
mit Anhebung…
…mit Anhebung und
Erweiterung
Aufschlag in € (4 % /
m² Wohnfläche)
0,21
0,21
0,21
0,21
0,21
0,21
Nettoertrag in €
Ist / Soll
286,344 / 323,63
321,82 / 323,63
330,00 / 323,63
350,00 / 323,63
Monat
1.948,02
1.957,85
2.068,58
Jahr
23.376,24
23.494,20 € / Jahr
24.822,96 € / Jahr
295,00 / 298,47
364,86
(475,59)
Ertragswert
Ertrag
Monatsrohertrag
Jahresrohertrag
Bewirtschaftungskosten
Verwaltungskosten
Betriebskosten
Instandhaltungskosten
Mietausfallrisiko
(Wohnfläche: 664,90 m² bei
rd. 5,50 €/m²)
Summen (Ist)
über Nettokaltmiete
Monatsrohertrag x 12
Monate
3.792,58 €
45.510,96 €
2 % des Jahresrohertrages
Jahresreinertrag
3.427,20 €
3.004,80 €
10.072,88 €
879,02 €
28.127,06 €
… mit Anhebung und
Erweiterungen
2.264,40
30.391,46 €
… mit Neubau
9.006,70
39.398,16
4
Exkl. eines Stellplatzes für 40 €
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
4
Kosten der Maßnahmen und Möglichkeiten der Kosten-Deckung
Maßnahme KfW Effizienzhaus 85
Sowieso-Kosten
Grüne Kosten
Summe
243.149,00
158.665,00
Gesamt-Investitionskosten
401.816,00
Deckung
Instandhaltungskosten
Umlagen (BGB § 558 und §
559)
Grüne Kosten (Mit Wohnflächenerweiterung)
Bei einem Ansatz von 30 Jahren für den Sanierungszyklus ergibt sich eine Erhöhung
der Kaltmiete um 0,61 € / m²5, wenn man nur die Grünen Kosten betrachtet.
Eine Deckung der Grünen Kosten ist nach § 558 unwahrscheinlich, da kein
Kaltmietenpuffer zur ortsüblichen Vergleichsmiete besteht.
Eine Umlage nach § 559 würde bedeuten, dass es zu einer Mieterhöhung von 2,03 €
/ m²6 kommt. Die Energie-Einsparungen liegen jedoch (nach
Energiebedarfsberechnung) bei 1,22 € / m². Ob diese Mehrkosten nur über
zusätzlichen Komfortgewinn in den Wohnungen von den Mietern getragen werden
würde ist unwahrscheinlich.
Sowieso-Kosten
Erschwerend kommt hinzu, dass bisher keine Rücklagen für die Instandhaltung der
Gebäude-Bauteile gebildet wurden. Folglich würden die Kosten den Ertrag erheblich
belasten und ausschließlich über das Darlehen getragen werden.
Entlastend wirken nur die öffentlichen Fördergelder von 38.560 €
Es wird deshalb empfohlen, keine Komplettsanierung durchzuführen, sondern über
die bestehenden Bauteile der Fassade und Fenster über die nächsten Jahre zu
ernten und so die Instandhaltungsrücklagen zu erhöhen. (Siehe Maßnahme unten:
Kessel & Solar, Dach, Keller, Treppenhaus)
Merke: Umlage nach BGB § 558 und 559
§ 558 :
• Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
• Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten
Mieterhöhung geltend gemacht werden
• Bei Erhöhungen: nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze)
§ 559:
• (energ.) Modernisierungsmaßnahme: jährliche Miete kann dann um 11 Prozent der
Kosten erhöht werden
• Erhaltungsmaßnahmen (Sowieso-Kosten) werden nicht angerechnet
• Werden Modernisierungsmaßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt, so sind
die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen
5
6
158.665,00 € : 30 Jahre : 12 Monate : 714,90 m² Wohnfläche = 0,61 € / m² Wohnfläche
158.665,00 € x 11 % : 12 Monate : 714,90 m² Wohnfläche = 2,03
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
5
Maßnahme KfW Effizienzhaus 70
Sowieso-Kosten
Grüne Kosten
Summe
253.149,00
171.665,00
Gesamt-Investitionskosten
424,814,00
Deckung
Instandhaltungskosten
Umlagen (BGB § 558 und §
559)
Die Frage nach der Amortisation der Grünen- und Sowieso-Kosten verschärft sich im
Vergleich zu oben noch.
Entlastend wirken nur die öffentlichen Fördergelder von 62.499.20 €
Maßnahme Kessel & Solar, Dach, Keller, Treppenhaus
Sowieso-Kosten
Grüne Kosten
Summe
193.646,00
78.647,00
Gesamt-Investitionskosten
272.293,00
Deckung
Instandhaltungskosten
Umlagen (BGB § 558 und §
559)
Grüne Kosten (Mit Wohnflächenerweiterung)
Bei einem Ansatz von 30 Jahren für den Sanierungszyklus ergibt sich eine Erhöhung
der Kaltmiete um 0,30 € / m²7, wenn man nur die Grünen Kosten betrachtet.
Eine Deckung der Grünen Kosten ist nach § 558 unwahrscheinlich, da kein
Kaltmietenpuffer zur ortsüblichen Vergleichsmiete besteht.
Eine Umlage nach § 559 würde bedeuten, dass es zu einer Mieterhöhung von 1,00 €
/ m²8 kommen wird. Die Energie-Einsparungen liegen jedoch (nach Energiebedarfsberechnung) bei 1,22 € / m². Das dies neben den Energieeinsparungen über
zusätzlichen Komfortgewinn von den Mietern getragen wird, ist wahrscheinlich. Hier
kann man sich vorstellen, dass sich die Mieter bei einer gewährleisteten Warmmietenneutralität über eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter einigen.
Sowieso-Kosten
Siehe oben
Entlastend wirken nur die öffentlichen Fördergelder von 8.565,00 €
7
8
78.647,00€ : 30 Jahre : 12 Monate : 714,90 m² Wohnfläche = 0,61 € / m² Wohnfläche
78.647,00 € x 11 % : 12 Monate : 714,90 m² Wohnfläche = 2,03
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
6
Maßnahme Kessel, Keller, Treppenhaus
Sowieso-Kosten
Grüne Kosten
Summe
42.424,00
22.442,00
Gesamt-Investitionskosten
64.866,00
Deckung
Instandhaltungskosten
Umlagen (BGB § 558 und §
559)
Grüne Kosten (Ohne Wohnflächenerweiterung)
Bei einem Ansatz von 30 Jahren für den Sanierungszyklus ergibt sich eine Erhöhung
der Kaltmiete um 0,09 € / m²9, wenn man nur die Grünen Kosten betrachtet.
Eine Deckung der Grünen Kosten ist nach § 558 gegeben.
Eine Umlage nach § 559 würde bedeuten, dass es zu einer Mieterhöhung von 0,30 €
/ m²10 kommt. Die Energie-Einsparung liegt (nach Energiebedarfsberechnung) bei
0,71 € / m². Es ist anzunehmen, dass dies von den Mietern getragen wird.
Sowieso-Kosten
Siehe oben
Kosten/Nutzenvergleich der Maßnahmen
In der Tabelle unten sind die Prognose der Heizkosten bzw. Heizkosteneinsparung nach
Sanierung den energetisch bedingten Sanierungskosten (s.o.) gegenübergestellt. Aus
dem Verhältnis zwischen energetisch bedingten Investitionskosten abzüglich
Förderzuschüssen und Energiekosteneinsparung ergibt sich das Kosten/ NutzenVerhältnis.
Die Angaben aus der Tabelle dienen dem Vergleich der Wirtschaftlichkeit von
Energiesparmaßnahmen untereinander. Je kleiner das Kosten/Nutzen-Verhältnis, desto
wirtschaftlicher ist die Maßnahme.
9
22.442,00 € : 30 Jahre : 12 Monate : 664,90 m² Wohnfläche = 0,09 € / m² Wohnfläche
22.442,00 € x 11 % : 12 Monate : 664,90 m² Wohnfläche = 0,3
10
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
7
Tabelle zu Kosten / Nutzen-Verhältnis der Maßnahmen
Ist-Zustand vor
Sanierung
Maßnahmenkombination
KfWEffizienzhaus
85
KfWEffizienzhaus
70
Kessel &
Solar, Dach,
Keller, Treppenhaus
Kessel,
Keller,
Treppenhaus
13.600
205.600
€/a Energiekosten (nach Energiebedarf)
kWh/a Endenergiebedarf
Energie- Energetisch
kosten
bedingte
nach
InvestiSanierung
tionskosten
Öffentliche
Fördermittel
Prognostizierte
Einsparungen
Kosten
/
Nutzen
Endenergiebedarf
Energiekosten
[€/a]
[€]
[€]
[kWh/a]
[€/a]
[%]
3.165
163.300
38.560
164.400
10.500
77
11 : 1
2.563
176.300
62.499.20
173.000
11.067
81
10:1
6.242
78.647
8.215,20
91.800
7.388
54
9:1
7.932
22.442
-
84.400
5.698
42
4:1
2. Solarthermie
Solvis Fera 552-1
Speicher
Deckungsrate: Heizung
Deckungsrate: Warmwasser
Gesamtdeckungsrate
Wirkungsgrad
Spezifischer Kollektor / Jahresertrag
Investition
Förderung (BAFA)
Energieeinsparung
Atum Immobilienmanagement
20,64 m²
(4 Module Ost; -10° Azimuth
Südabweichung)
1000 l
6 % (bei Szenario KfW 70)
2 % (bei Szenario Kessel & Solarthermie)
52 % (bei Szenario KfW 70)
53 % (bei Szenario Kessel & Solarthermie)
17,6 % (bei Szenario KfW 70)
8,7 % (bei Szenario Kessel & Solarthermie)
36 % (bei Szenario KfW 70)
37 % (bei Szenario Kessel & Solarthermie)
471 kWh/m² (bei Szenario KfW 70)
484 kWh/m² (bei Szenario Kessel &
Solarthermie)
13.416 €
3.715,20 €
11.617 kWh (bei Szenario KfW 70)
12.002 kWh (bei Szenario Kessel &
Solarthermie)
Strategie Sanierung
20.10.2013
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Es sollte mit dem Immobilienverwalter gesprochen werden, ob und zu welchem Preis
die thermische Energie der Anlage an die Mieter verkauft werden kann. Nur so sind
die Gestehungskosten zu amortisieren.
3. Förderung
Für die empfohlenen Maßnahmen können nach heutigem Stand verschiedene
Förderprogramme in Anspruch genommen werden.
Öffentliche Fördermittel in €
Förderprogramm
KfW 151 / 152:
Energieeffizient
Sanieren11
KfW 431:
Professionelle
Baubegleitung
Marktanreizprogram
m MAP
(Innovationsförderung)
Summe (in €)
Maßnahmenkombination
KfWKfWEffizienzhaus 85
Effizienzhaus 70
Kessel & Solar,
Dach, Keller,
Treppenhaus
keine
30.845 €
54.284 €
4.000,00 €
4.000,00 €
4.0000,00 €
3.715,20 € (Solar /
Innovationsbonus)
500,00 €
(Kesseltausch)
3.715,20 €
(Solar /
Innovationsbonu
s)
500,00 €
(Kesseltausch)
3.715,20 € (Solar /
Innovationsbonus)
500,00 €
(Kesseltausch)
38.560 €
62.499.20 €
8.215,20 €
Alle aufgeführten Programme sind wie oben gezeigt grundsätzlich kumulierbar.
Die Beschreibung der Förderprogramme und Berechnung der Fördermittel sind im
Folgenden genauer dargestellt.
KFW-Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ mit Ergänzungskredit
Im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ können Energiesparmaßnahmen entweder
über ein
1. Zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss von 7,5 % für ein KfWEffizienzhaus 85 und 12,5 % für ein KfW-Effizienzhaus 7012
11
12
Der effektive Jahreszins in diesem Programm 1 %
Hier werden die neuen Finanzierungsbedingungen der KfW ab dem 01.03.2013 berücksichtigt
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
9
Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen für Einzelmaßnahmen bei 50.000 € je
Wohneinheit – im gegebenen Fall also bei 12 Wohneinheiten x 50.000 € – und für ein
Effizienzhaus bei 75.000 € je Wohneinheit – im gegebenen Fall also bei 12 Wohneinheiten x
75.000 €. Damit dürfte eine Vollfinanzierung aller förderfähigen Investitionskosten möglich
sein. Das Programm kann bei einer Sanierung in Schritten auch mehrmals in Anspruch
genommen werden. Der objektbezogene Förderhöchstbetrag darf jedoch insgesamt nicht
überschritten werden.
Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach den nachgewiesenen Kosten für die
energetische Sanierung. Förderfähige Investitionen sind dabei nicht nur die durch die
energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten „energetisch bedingten, Grünen
Investitionskosten“, sondern auch Beratungs, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
sowie Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und
Funktion des Gebäudes erforderlich sind. So werden bei einer förderfähigen energetischen
Sanierung auch eventuell ohnehin fällige Instandhaltungskosten (Sowieso-Kosten) oder
Nebenkosten, die auch bei nicht förderfähiger Sanierung anfallen würden, mitgefördert. Die
Förderung dieser Kosten wird daher bei der energetischen Sanierung grundsätzlich
hinzugerechnet und nur für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von den Gesamtkosten
abgezogen.
Im gegeben Fall des Erikawegs:
Maßnahmen
KfW-Effizienzhaus 85
KfW-Effizienzhaus 70
geschätzte,
förderfähige
Investitionen
[€]
411.274,00
434.274,00
Tilgungszuschuß
KfW
[%]
[€]
Zinsvorteil13
Summe
[€]
[€]
7,5 % / 30.84514
62.889,00
93.734,00
68.239,00
122.523,00
15
12,5 % / 54.284
Der Zinsvorteil ergibt sich aus der Zinsvergünstigung der KfW-Darlehen gegenüber
marktüblichen Konditionen (derzeit: 3,5 % Sollzins und 10 jähriger Laufzeit bei 1 Anlaufjahr)
und wurde durch den Vergleich von Tilgungsplänen einer KfW-geförderten Finanzierung mit
marktüblichen Konditionen ermittelt. Die KfW bietet dazu unter www.kfw-foerderbank.de
einen Tilgungsrechner an, mit dem Sie die Zinsbelastung jederzeit nach aktuellen
Konditionen selbst ermitteln und vergleichen können. Einen Tilgungsplan zu aktuellen
marktüblichen Konditionen kann Ihnen die finanzierende Bank erstellen.
Die Zinseinsparung kann für die verschiedenen Maßnahmenkombinationen über den
Kreditbetrag linear skaliert werden. Der Kreditbetrag entspricht den angenommenen
förderfähigen Investitionskosten.
Weitere Informationen und aktuelle Konditionen unter: www.kfw-foerderbank.de
13
14
15
Zinsvorteil bei einem Vergleichs-Sollzinssatz von 3,5 % und 10 jähriger Laufzeit bei 1 Anlaufjahr.
Hier ist die Förderung durch das BAFA (siehe Tabelle darüber) nicht mit integriert.
Hier ist die Förderung durch das BAFA (siehe Tabelle darüber) nicht mit integriert.
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
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Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien MAP
Allgemeine Informationen
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011. Sie betrifft die Errichtung von
thermischen Solaranlagen, Biomasseanlagen, Scheitholzvergaser-Kesseln oder
Wärmepumpen. Ab dem 15. August 2012 sind die Zuschüsse für Solaranlagen (thermisch),
Biomasseanlagen und Wärmepumpen in 1- und 2-Familienhäusern, in Mehrfamilienhäusern
sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden deutlich erhöht worden. Hier die
Übersicht:
Ausgewählte Maßnahmen, die über das BAFA gefördert werden16
I. Solarkollektoranlagen (thermisch)
a)
Förderbetrag
Warmwasservorbereitung:
Basisförderung…
… bei Kollektorfläche von 20 – 100 m²
b)
90 € / m²
Kombisysteme (Warmwasservorbereitung und
Heizungsunterstützung)
Basisförderung…
… bei Kollektorfläche von 0 – 20 m²
90 € / m²
Innovationsförderung…
… bei Kollektorfläche von 20-40 m²
180 € / m² Kollektorfläche / min. 3.600 €
… bei Kollektorfläche von 40-100 m²
180 € / m² Kollektorfläche / max. 18.000 €
II. Biomasseanlagen
Förderbetrag
Pelletöfen mit Wassertasche
1.400 Euro bis 3.600 Euro
Pelletkessel
2.400 Euro bis 3.600 Euro
Pelletkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l / kW)
2.900 Euro bis 3.600 Euro
Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher
1.400 Euro
Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher
1.400 Euro
III. Wärmepumpen
Förderbetrag
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen
2.800 Euro bis 11.800 Euro
Sole/WasserPufferspeicher
und
Wasser/Wasser-Wärmepumpen
mit
3.300 Euro bis 12.300 Euro
Luft/Wasser-Wärmepumpen
1.300 Euro bzw. 1.600 Euro
Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher
1.800 Euro bzw. 2.100 Euro
Zudem können verschiedene Bonusförderbeträge (Kesseltauschbonus, Effizienzbonus,
Regenerativer Kombinationsbonus, Wärmenetzbonus etc.) beantragt werden, wenn die
Heizungsanlage zusätzliche Anforderungen erfüllt. Hier das Beispiel für
überdurchschnittliche Anlagen zur Herstellung von Wärme über regenerative Energien:
16
www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
11
„Die Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage zur kombinierten
Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, einer förderfähigen Biomasseanlage
oder einer förderfähigen Wärmepumpe in einem besonders effizient gedämmten Gebäude
kann zusätzlich mit dem Effizienzbonus gefördert werden.“17
Zur Innovationsförderung:
Anlagen in neu errichteten Gebäuden (Neubauten) sind nur im Rahmen der sogenannten
Innovationsförderung förderfähig (z. B. in Mehrfamilienhäusern oder größeren
Nichtwohngebäuden). Die Innovationsförderung ist im Bestand immer möglich.
Zur Basisförderung:
Basisförderungen gibt es grundsätzlich nur im Gebäudebestand. Zum Gebäudebestand
zählen Gebäude, für die vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine
Bauanzeige erstattet wurde und die bereits vor dem 1. Januar 2009 über ein
Heizungssystem verfügten.
17
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/bonusfoerderung/index.html
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
12
4. Sanierungsszenarien / Langfassung
KfW-Effizienzhaus 85
In dieser Variante werden die folgenden Modernisierungsmaßnahmen betrachtet.
Modernisierung der Gebäudehülle
Außenwände Dämmung mit Gutex Ultratherm
Dämmung mit Thermowall / Gutex
Holz-Eingangstür
Kellertüren
Dach
oberste
Decke:
Keller:
/ Dämmung mit Gutex Ultratherm
Dämmung mit Thermowall / Gutex
8 cm Dämmung mit Gutex Ultratherm
Dämmung der Gebäudesohle
3-Scheiben Wärmschutz
Doppelverglasung mit Wärmeschutz (am Treppenhaus)
U-Wert-Übersicht der einzelnen Bauteile im modernisierten Zustand
Fenster:
Typ
Bauteil
DA
Dach (Bestand) - Dämmung mit Gutex Ultratherm
Dach (Ost Bestand) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (Ost Erweiterung) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (Ost Unbeheizter Teil) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (Unbeheizter Teil) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (West Bestand) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (West Erweiterung) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Fassade Nord - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Fassade Süd - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Wand Treppenhaus / Dach - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Wand Treppenhaus / Dach - Dämmung mit
Thermowall / Gutex
Eingangstür - Holz-Eingangstür
Kellertüren - Kellertüren
Fassade Nord - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Fassade Ost - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Fassade Süd - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Fassade West - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Treppenhaus - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Kellerwand - Dämmung mit Gutex Ultratherm
Kellerwand - Dämmung mit Thermowall / Gutex
ISO-Fenster - 3-Scheiben Wärmschutz
Oberlicht - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Treppenhausfenster
Doppelverglasung
mit
Wärmeschutz
Treppenhausfenster
Doppelverglasung
mit
Wärmeschutz
Erkerdach - Dämmung der Gebäudesohle
Kellerboden - Dämmung der Gebäudesohle
Kellerdecke - 8 cm Dämmung
DA
DA
DA
DA
DA
DA
OG
OG
OG
OG
TA
TA
WA
WA
WA
WA
WA
WK
WK
FA
FA
FA
FA
BA
BE
BK
Atum Immobilienmanagement
Fläche
in m²
55,00
U-Wert
in W/m²K
0,19
UmaxEnEV*
in W/m²K
0,24
Umax KfW**
in W/m²K
0,14
89,22
0,19
0,24
0,14
68,00
0,19
0,24
0,14
37,09
0,19
0,24
0,14
54,00
0,19
0,24
0,14
47,00
0,19
0,24
0,14
29,85
0,19
0,24
0,14
6,80
6,80
0,21
0,21
0,24
0,24
0,14
0,14
21,19
0,25
0,24
0,14
8,50
0,25
0,24
0,14
4,20
14,70
76,42
169,17
52,84
166,09
8,60
23,68
27,50
124,35
8,80
1,38
1,38
0,23
0,23
0,23
0,23
0,21
0,28
0,28
0,90
0,23
2,00
2,00
0,24
0,24
0,24
0,24
0,24
0,30
0,30
1,30
1,30
1,3
1,3
0,20
0,20
0,20
0,20
0,20
0,25
0,25
0,95
0,95
4,45
1,10
1,30
0,95
10,28
1,10
1,30
0,95
4,18
33,20
276,20
0,30
0,26
0,30
0,24
0,30
0,30
0,20
0,25
0,25
Strategie Sanierung
20.10.2013
13
*)
Als U-Wert (früher k-Wert) wird der Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils bezeichnet. Bei Änderungen von Bauteilen
an bestehenden Gebäuden muss der von der EnEV vorgegebene maximale U-Wert eingehalten werden. Die
angegebenen Maximalwerte gelten für Dämmungen auf der kalten Außenseite. Bei Innendämmung darf ein
Wärmedurchgangskoeffizient von 0,35 W/m²K nicht überschritten werden. Ist die Dämmschichtdicke aus technischen
Gründen begrenzt, so ist die höchstmögliche Dämmschichtdicke einzubauen. Wird bei vorhandenen Fenstern nur die
Verglasung ersetzt, so gilt für die Verglasung der Maximalwert 1,30 W/m²K.
**)
Die Mindestanforderungen an U-Werte für KfW-Förderungen gelten nicht für KfW-Effizienzhäuser, sondern für die KfWFörderung von Einzelmaßnahmen. Die Anforderungen Stand 03/2013 können jederzeit aktualisiert werden.
Modernisierung der Anlagentechnik
Heizung:
Erzeugung
Verteilung
Übergabe
Lüftungsanlage
Warmwasser:
Erzeugung
Speicherung
Verteilung
Zentrale Wärmeerzeugung
Brennwert-Kessel - 35 kW, Erdgas E
Kessel-Wirkungsgrad bei Volllast: 97,3 %
SOLVIS
Auslegungstemperaturen 55/45°C
Dämmung der Leitungen: doppelte EnEV
optimierter Betrieb (optimale Heizkurve, hydraul. Abgleich)
Umwälzpumpe leistungsgeregelt
freie Heizfläche, Anordnung im Außenwandbereich
Thermostatventil mit Auslegungsproportionalbereich 2 K
zentrale Lüftungsanlage
mit Abluft/Zuluft-Wärmeübertrager (Wärmerückgewinnung)
Wärmebereitstellungsgrad 80 %
Zentrale Warmwasserbereitung
Warmwassererzeugung über die Heizungsanlage
Indirekt beheizter Speicher - 710 Liter, Dämmung nach EnEV
Verteilung mit Zirkulation
Dämmung der Leitungen: doppelte EnEV
Maßnahmen zur Beseitigung und Minderung der Wärmebrücken und unkontrollierter
Lüftungswärmeverluste
Wärmebrücken:
keine Maßnahmen
Lüftungswärmeverluste:
keine Maßnahmen
Maßnahmen zur Beseitigung und Minderung von Schwachstellen der vorhandenen
Heizungsanlage
(siehe Modernisierung der Anlagentechnik)
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
14
Energieeinsparung
Nach Umsetzung der in dieser Variante vorgeschlagenen Maßnahmen reduziert sich der
Endenergiebedarf Ihres Gebäudes um 80 %.
Den Einfluss auf die Wärmeverluste über die einzelnen Bauteile und die Heizungsanlage
zeigt das folgende Diagramm.
Der derzeitige Endenergiebedarf von 205.636 kWh/Jahr reduziert sich auf 41.216 kWh/Jahr.
Es ergibt sich somit eine Einsparung von 164.420 kWh/Jahr, bei gleichem Nutzverhalten und
gleichen Klimabedingungen.
Die CO2-Emissionen werden um 53.961 kg CO2/Jahr reduziert. Dies wirkt sich positiv auf den
Treibhauseffekt aus und hilft, unser Klima zu schützen.
Durch die Modernisierungsmaßnahmen dieser Variante sinkt der Primärenergiebedarf des
Gebäudes auf 59 kWh/m² pro Jahr.
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
15
Wirtschaftlichkeit der Sanierung
Kosten-Nutzen-Analyse
Die Wirtschaftlichkeitsbewertung erfolgt über eine Kosten-Nutzen-Analyse. Die tatsächlichen
Amortisationszeiten können je nach Finanzierungskonditionen, Förderung und tatsächlichen
zukünftigen Energiepreisentwicklungen auch deutlich kürzer ausfallen. Die Kosten-NutzenAnalyse dient vor allem als Vergleichsmaßstab der Energiesparmaßnahmen untereinander.
Sie beinhaltet keine Prognose der Kostenentwicklungen in der Zukunft. Die als heutige
Energiekosten angesetzten Brennstoffkosten können dem Anhang Brennstoffdaten
entnommen werden.
Variante 1: KfW-Effizienzhaus
Energie- kosten
Energetisch
nach
bedingte
Sanierung
Investitionskosten
[€/a]
3165
[€]
163265
Öffentliche
Fördermittel
[€]
-
prognostizierte Einsparungen
Endenergiebedarf
[kWh/a]
164.420
Kosten /
Nutzen
Energiekosten
[€/a]
10465
[%]
77
[-]
16 : 1
Lebensdauer der
Maßnahme (bei
regelmäßigem
Unterhalt)
[Jahre]
20 - 50
Alle Kosten verstehen sich brutto.
Aus dem Verhältnis zwischen energetisch bedingten Investitionskosten abzüglich
Förderzuschüssen und Energiekosteneinsparung ergibt sich das Kosten/Nutzen-Verhältnis.
Je kleiner das Kosten/Nutzen-Verhältnis, desto wirtschaftlicher ist die Maßnahme. Es dient
dem Vergleich der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen untereinander.
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
16
KfW-Effizienzhaus 70 (mit Solarthermie)
In dieser Variante werden die folgenden Modernisierungsmaßnahmen betrachtet.
Modernisierung der Gebäudehülle - Variante 2 Außenwände Dämmung mit Gutex Ultratherm
Dämmung mit Thermowall / Gutex
Holz-Eingangstür
Kellertüren
Dach
oberste
Decke:
Dämmung mit Gutex Ultratherm
Dämmung mit Thermowall / Gutex
Keller:
8 cm Dämmung
Dämmung der Gebäudesohle
Fenster:
3-Scheiben Wärmschutz
Doppelverglasung mit Wärmeschutz (im Treppenhaus)
U-Wert-Übersicht der einzelnen Bauteile im modernisierten Zustand
Typ
Bauteil
DA
Dach (Bestand) - Dämmung mit Gutex Ultratherm
Dach (Ost Bestand) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (Ost Erweiterung) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (Ost Unbeheizter Teil) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (Unbeheizter Teil) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (West Bestand) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (West Erweiterung) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Fassade Nord - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Fassade Süd - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Wand Treppenhaus / Dach - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Wand Treppenhaus / Dach - Dämmung mit
Thermowall / Gutex
Eingangstür - Holz-Eingangstür
Kellertüren - Kellertüren
Fassade Nord - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Fassade Ost - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Fassade Süd - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Fassade West - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Treppenhaus - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Kellerwand - Dämmung mit Gutex Ultratherm
Kellerwand - Dämmung mit Thermowall / Gutex
ISO-Fenster - 3-Scheiben Wärmschutz
Oberlicht - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Doppelverglasung
mit
Treppenhausfenster
Wärmeschutz
Treppenhausfenster
Doppelverglasung
mit
Wärmeschutz
Erkerdach - Dämmung der Gebäudesohle
Kellerboden - Dämmung der Gebäudesohle
Kellerdecke - 8 cm Dämmung
DA
DA
DA
DA
DA
DA
OG
OG
OG
OG
TA
TA
WA
WA
WA
WA
WA
WK
WK
FA
FA
FA
FA
BA
BE
BK
Atum Immobilienmanagement
Fläche
in m²
55,00
U-Wert
in W/m²K
0,19
UmaxEnEV*
in W/m²K
0,24
Umax KfW**
in W/m²K
0,14
89,22
0,19
0,24
0,14
68,00
0,19
0,24
0,14
37,09
0,19
0,24
0,14
54,00
0,19
0,24
0,14
47,00
0,19
0,24
0,14
29,85
0,19
0,24
0,14
6,80
6,80
0,21
0,21
0,24
0,24
0,14
0,14
21,19
0,25
0,24
0,14
8,50
0,25
0,24
0,14
4,20
14,70
76,42
169,17
52,84
166,09
8,60
23,68
27,50
124,35
8,80
1,38
1,38
0,23
0,23
0,23
0,23
0,21
0,28
0,28
0,90
0,23
2,00
2,00
0,24
0,24
0,24
0,24
0,24
0,30
0,30
1,30
1,30
1,3
1,3
0,20
0,20
0,20
0,20
0,20
0,25
0,25
0,95
0,95
4,45
1,10
1,30
0,95
10,28
1,10
1,30
0,95
4,18
33,20
276,20
0,30
0,26
0,30
0,24
0,30
0,30
0,20
0,25
0,25
Strategie Sanierung
20.10.2013
17
*)
Als U-Wert (früher k-Wert) wird der Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils bezeichnet. Bei Änderungen von Bauteilen
an bestehenden Gebäuden muss der von der EnEV vorgegebene maximale U-Wert eingehalten werden. Die
angegebenen Maximalwerte gelten für Dämmungen auf der kalten Außenseite. Bei Innendämmung darf ein
Wärmedurchgangskoeffizient von 0,35 W/m²K nicht überschritten werden. Ist die Dämmschichtdicke aus technischen
Gründen begrenzt, so ist die höchstmögliche Dämmschichtdicke einzubauen. Wird bei vorhandenen Fenstern nur die
Verglasung ersetzt, so gilt für die Verglasung der Maximalwert 1,30 W/m²K.
**)
Die Mindestanforderungen an U-Werte für KfW-Förderungen gelten nicht für KfW-Effizienzhäuser, sondern für die KfWFörderung von Einzelmaßnahmen. Die Anforderungen Stand 03/2013 können jederzeit aktualisiert werden.
Modernisierung der Anlagentechnik
Heizung:
Erzeugung
Speicherung
Verteilung
Übergabe
Lüftungsanlage
Warmwasser:
Erzeugung
Speicherung
Verteilung
Zentrale Wärmeerzeugung, 2 Wärmeerzeuger
Wärmeerzeuger 1: 97% Deckungsanteil
Brennwert-Kessel - 30 kW, Erdgas E
Kessel-Wirkungsgrad bei Volllast: 97,3 %
Wärmeerzeuger 2: 3% Deckungsanteil
Solare Heizungsunterstützung - Sonnen-Energie
Pufferspeicher - 1000 Liter, Dämmung nach EnEV
Auslegungstemperaturen 55/45°C
Dämmung der Leitungen: doppelte EnEV
optimierter Betrieb (optimale Heizkurve, hydraul. Abgleich)
Umwälzpumpe leistungsgeregelt
freie Heizfläche, Anordnung im Außenwandbereich
Thermostatventil mit Auslegungsproportionalbereich 2 K
zentrale Lüftungsanlage
mit Abluft/Zuluft-Wärmeübertrager (Wärmerückgewinnung)
Wärmebereitstellungsgrad 80 %
Zentrale Warmwasserbereitung, 2 Wärmeerzeuger
Wärmeerzeuger 1: 53% Deckungsanteil
Solaranlage - Sonnen-Energie
SOLVIS - SolvisFera F-552-I – 20,64 m²
Wärmeerzeuger 2: 47% Deckungsanteil
Warmwassererzeugung über die Heizungsanlage
bivalenter Solarspeicher - 2 x 770 Liter, Dämmung nach EnEV
Verteilung mit Zirkulation
Dämmung der Leitungen: doppelte EnEV
Maßnahmen zur Beseitigung und Minderung der Wärmebrücken und unkontrollierter
Lüftungswärmeverluste
Wärmebrücken:
keine Maßnahmen
Lüftungswärmeverluste:
Atum Immobilienmanagement
keine Maßnahmen
Strategie Sanierung
20.10.2013
18
Energieeinsparung
Nach Umsetzung der in dieser Variante vorgeschlagenen Maßnahmen reduziert sich der
Endenergiebedarf Ihres Gebäudes um 84 %.
Den Einfluss auf die Wärmeverluste über die einzelnen Bauteile und die Heizungsanlage
zeigt das folgende Diagramm.
Der derzeitige Endenergiebedarf von 205.636 kWh/Jahr reduziert sich auf 31.951 kWh/Jahr.
Es ergibt sich somit eine Einsparung von 173.685 kWh/Jahr, bei gleichem Nutzverhalten und
gleichen Klimabedingungen.
Die CO2-Emissionen werden um 56.288 kg CO2/Jahr reduziert. Dies wirkt sich positiv auf den
Treibhauseffekt aus und hilft, unser Klima zu schützen.
Durch die Modernisierungsmaßnahmen dieser Variante sinkt der Primärenergiebedarf des
Gebäudes auf 47 kWh/m² pro Jahr.
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
19
Wirtschaftlichkeit der Sanierung
Kosten-Nutzen-Analyse
Die Wirtschaftlichkeitsbewertung erfolgt über eine Kosten-Nutzen-Analyse. Die tatsächlichen
Amortisationszeiten können je nach Finanzierungskonditionen, Förderung und tatsächlichen
zukünftigen Energiepreisentwicklungen auch deutlich kürzer ausfallen. Die Kosten-NutzenAnalyse dient vor allem als Vergleichsmaßstab der Energiesparmaßnahmen untereinander.
Sie beinhaltet keine Prognose der Kostenentwicklungen in der Zukunft. Die als heutige
Energiekosten angesetzten Brennstoffkosten können dem Anhang Brennstoffdaten
entnommen werden.
Variante 2: KfW-Effizienzhaus mit solar
Energie- kosten
Energetisch
Öffentliche
nach
bedingte
Fördermittel
Sanierung
Investitions(siehe Kap.
kosten
Förderung)
[€/a]
[€]
2563
176265
Alle Kosten verstehen sich brutto.
[€]
8200
prognostizierte Einsparungen
Endenergiebedarf
[kWh/a]
173.685
Kosten /
Nutzen
Energiekosten
[€/a]
11.067
[%]
81
[-]
15 : 1
Lebensdauer der
Maßnahme (bei
regelmäßigem
Unterhalt)
[Jahre]
20 - 50
Aus dem Verhältnis zwischen energetisch bedingten Investitionskosten abzüglich
Förderzuschüssen und Energiekosteneinsparung ergibt sich das Kosten/Nutzen-Verhältnis.
Je kleiner das Kosten/Nutzen-Verhältnis, desto wirtschaftlicher ist die Maßnahme. Es dient
dem Vergleich der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen untereinander.
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
20
Kessel & Solar, Dach, Keller, Treppenhaus
In dieser Variante werden die folgenden Modernisierungsmaßnahmen betrachtet.
Modernisierung der Gebäudehülle
Außenwände Dämmung mit Thermowall / Gutex
Holz-Eingangstür
Dach:
Dämmung mit Gutex Ultratherm
Dämmung mit Thermowall / Gutex
Keller:
8 cm Dämmung mit Thermowall / Gutex
Fenster:
Doppelverglasung mit Wärmeschutz
U-Wert-Übersicht der einzelnen Bauteile im modernisierten Zustand
Typ
Bauteil
DA
Dach (Bestand) - Dämmung mit Gutex Ultratherm
Dach (Ost Bestand) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (Ost Erweiterung) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (Ost Unbeheizter Teil) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (Unbeheizter Teil) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (West Bestand) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Dach (West Erweiterung) - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Fassade Nord - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Fassade Süd - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Wand Treppenhaus / Dach - Dämmung mit Gutex
Ultratherm
Wand Treppenhaus / Dach - Dämmung mit
Thermowall / Gutex
Eingangstür - Holz-Eingangstür
Kellertüren
Fassade Nord
Fassade Ost
Fassade Süd
Fassade West
Treppenhaus - Dämmung mit Thermowall / Gutex
Kellerwand
ISO-Fenster
Oberlicht
Treppenhausfenster
Treppenhausfenster
Doppelverglasung
mit
Wärmeschutz
Erkerdach
Kellerboden
Kellerdecke - 8 cm Dämmung
DA
DA
DA
DA
DA
DA
OG
OG
OG
OG
TA
TA
WA
WA
WA
WA
WA
WK
FA
FA
FA
FA
BA
BE
BK
Atum Immobilienmanagement
Fläche
in m²
55,00
U-Wert
in W/m²K
0,19
UmaxEnEV*
in W/m²K
0,24
Umax KfW**
in W/m²K
0,14
89,22
0,19
0,24
0,14
68,00
0,19
0,24
0,14
37,09
0,19
0,24
0,14
54,00
0,19
0,24
0,14
47,00
0,19
0,24
0,14
29,85
0,19
0,24
0,14
6,80
6,80
0,21
0,21
0,24
0,24
0,14
0,14
21,19
0,25
0,24
0,14
8,50
0,25
0,24
0,14
4,20
14,70
76,42
169,17
52,84
166,09
8,60
51,18
124,35
8,80
4,45
1,38
3,50
0,96
0,96
0,96
0,96
0,21
0,88
3,00
2,50
2,96
2,00
2,00
0,24
0,24
0,24
0,24
0,24
0,30
1,30
1,30
1,30
1,3
1,3
0,20
0,20
0,20
0,20
0,20
0,25
0,95
0,95
0,95
10,28
1,10
1,30
0,95
4,18
33,20
276,20
2,10
1,00
0,30
0,24
0,30
0,30
0,20
0,25
0,25
Strategie Sanierung
20.10.2013
21
*)
Als U-Wert (früher k-Wert) wird der Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils bezeichnet. Bei Änderungen von Bauteilen
an bestehenden Gebäuden muss der von der EnEV vorgegebene maximale U-Wert eingehalten werden. Die
angegebenen Maximalwerte gelten für Dämmungen auf der kalten Außenseite. Bei Innendämmung darf ein
Wärmedurchgangskoeffizient von 0,35 W/m²K nicht überschritten werden. Ist die Dämmschichtdicke aus technischen
Gründen begrenzt, so ist die höchstmögliche Dämmschichtdicke einzubauen. Wird bei vorhandenen Fenstern nur die
Verglasung ersetzt, so gilt für die Verglasung der Maximalwert 1,30 W/m²K.
**)
Die Mindestanforderungen an U-Werte für KfW-Förderungen gelten nicht für KfW-Effizienzhäuser, sondern für die KfWFörderung von Einzelmaßnahmen. Die Anforderungen Stand 03/2013 können jederzeit aktualisiert werden.
Modernisierung der Anlagentechnik
Heizung:
Erzeugung
Zentrale Wärmeerzeugung, 2 Wärmeerzeuger
Wärmeerzeuger 1 (97% Deckungsanteil)
Brennwert-Kessel - 50 kW, Erdgas E
Kessel-Wirkungsgrad bei Volllast: 97,3 %
Wärmeerzeuger 2 (3% Deckungsanteil)
Solare Heizungsunterstützung - Sonnen-Energie
Speicherung
Verteilung
Übergabe
Warmwasser:
Erzeugung
Speicherung
Verteilung
Pufferspeicher - 1000 Liter, Dämmung nach EnEV
Auslegungstemperaturen 55/45°C
Dämmung der Leitungen: doppelte EnEV
optimierter Betrieb (optimale Heizkurve, hydraul. Abgleich)
Umwälzpumpe leistungsgeregelt
freie Heizfläche, Anordnung im Außenwandbereich
Thermostatventil mit Auslegungsproportionalbereich 2 K
Zentrale Warmwasserbereitung, 2 Wärmeerzeuger
Wärmeerzeuger 1 (53% Deckungsanteil)
Solaranlage - Sonnen-Energie
SOLVIS - SolvisFera F-552-I - 10,3 m²
Wärmeerzeuger 2 (47% Deckungsanteil)
Warmwassererzeugung über die Heizungsanlage
bivalenter Solarspeicher - 2 x 770 Liter, Dämmung nach EnEV
Verteilung mit Zirkulation
Dämmung der Leitungen: doppelte EnEV
Energieeinsparung
Nach Umsetzung der in dieser Variante vorgeschlagenen Maßnahmen reduziert sich der
Endenergiebedarf Ihres Gebäudes um 54 %.
Den Einfluss auf die Wärmeverluste über die einzelnen Bauteile und die Heizungsanlage
zeigt das folgende Diagramm.
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
22
Der derzeitige Endenergiebedarf von 205.636 kWh/Jahr reduziert sich auf 94.235 kWh/Jahr.
Es ergibt sich somit eine Einsparung von 111.400 kWh/Jahr, bei gleichem Nutzverhalten und
gleichen Klimabedingungen.
Die CO2-Emissionen werden um 40.366 kg CO2/Jahr reduziert. Dies wirkt sich positiv auf den
Treibhauseffekt aus und hilft, unser Klima zu schützen.
Durch die Modernisierungsmaßnahmen dieser Variante sinkt der Primärenergiebedarf des
Gebäudes auf 131 kWh/m² pro Jahr.
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
23
Wirtschaftlichkeit der Sanierung
Kosten-Nutzen-Analyse
Die Wirtschaftlichkeitsbewertung erfolgt über eine Kosten-Nutzen-Analyse. Die tatsächlichen
Amortisationszeiten können je nach Finanzierungskonditionen, Förderung und tatsächlichen
zukünftigen Energiepreisentwicklungen auch deutlich kürzer ausfallen. Die Kosten-NutzenAnalyse dient vor allem als Vergleichsmaßstab der Energiesparmaßnahmen untereinander.
Sie beinhaltet keine Prognose der Kostenentwicklungen in der Zukunft. Die als heutige
Energiekosten angesetzten Brennstoffkosten können dem Anhang Brennstoffdaten
entnommen werden.
Variante 3: Kess.Solar,Dach, Keller, Trepp.haus
Energie- kosten
Energetisch
Öffentliche
nach
bedingte
Fördermittel
Sanierung
Investitions(siehe Kap.
kosten
Förderung)
[€/a]
6.242
[€]
78.647
[€]
8.565,00
prognostizierte Einsparungen
Endenergiebedarf
[kWh/a]
91.800
Kosten /
Nutzen
Energiekosten
[€/a]
7.388
[%]
54
[-]
9:1
Lebensdauer der
Maßnahme (bei
regelmäßigem
Unterhalt)
[Jahre]
20 - 50
Alle Kosten verstehen sich brutto.
Aus dem Verhältnis zwischen energetisch bedingten Investitionskosten abzüglich
Förderzuschüssen und Energiekosteneinsparung ergibt sich das Kosten/Nutzen-Verhältnis.
Je kleiner das Kosten/Nutzen-Verhältnis, desto wirtschaftlicher ist die Maßnahme. Es dient
dem Vergleich der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen untereinander.
Atum Immobilienmanagement
Strategie Sanierung
20.10.2013
24
Kessel, Keller, Treppenhaus
In dieser Variante werden die folgenden Modernisierungsmaßnahmen betrachtet.
Modernisierung der Gebäudehülle
Außenwände Holz-Eingangstür
Keller:
8 cm Dämmung
Fenster:
Doppelverglasung mit Wärmeschutz
U-Wert-Übersicht der einzelnen Bauteile im modernisierten Zustand
Typ
Bauteil
DA
DA
DA
DA
DA
DA
DA
OG
OG
OG
TA
TA
WA
WA
WA
WA
WA
WK
FA
FA
FA
Dach (Bestand)
Dach (Ost Bestand)
Dach (Ost Erweiterung)
Dach (Ost Unbeheizter Teil)
Dach (Unbeheizter Teil)
Dach (West Bestand)
Dach (West Erweiterung)
Fassade Nord
Fassade Süd
Wand Treppenhaus / Dach
Eingangstür - Holz-Eingangstür
Kellertüren
Fassade Nord
Fassade Ost
Fassade Süd
Fassade West
Treppenhaus
Kellerwand
ISO-Fenster
Oberlicht
Treppenhausfenster
Treppenhausfenster
Doppelverglasung
Wärmeschutz
Erkerdach
Kellerboden
Kellerdecke - 8 cm Dämmung
FA
BA
BE
BK
Fläche
in m²
55,00
89,22
68,00
37,09
54,00
47,00
29,85
6,80
6,80
29,69
4,20
14,70
76,42
169,17
52,84
166,09
8,60
51,18
124,35
8,80
4,45
mit
U-Wert
in W/m²K
0,30
0,30
1,10
1,10
1,10
0,30
1,10
0,96
0,96
0,93
1,38
3,50
0,96
0,96
0,96
0,96
0,96
0,88
3,00
2,50
2,96
UmaxEnEV*
in W/m²K
0,24
0,24
0,24
0,24
0,24
0,24
0,24
0,24
0,24
0,24
2,00
2,00
0,24
0,24
0,24
0,24
0,24
0,30
1,30
1,30
1,30
Umax KfW**
in W/m²K
0,14
0,14
0,14
0,14
0,14
0,14
0,14
0,14
0,14
0,14
1,3
1,3
0,20
0,20
0,20
0,20
0,20
0,25
0,95
0,95
0,95
10,28
1,10
1,30
0,95
4,18
33,20
276,20
2,10
1,00
0,30
0,24
0,30
0,30
0,20
0,25
0,25
*)
Als U-Wert (früher k-Wert) wird der Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils bezeichnet. Bei Änderungen von Bauteilen
an bestehenden Gebäuden muss der von der EnEV vorgegebene maximale U-Wert eingehalten werden. Die
angegebenen Maximalwerte gelten für Dämmungen auf der kalten Außenseite. Bei Innendämmung darf ein
Wärmedurchgangskoeffizient von 0,35 W/m²K nicht überschritten werden. Ist die Dämmschichtdicke aus technischen
Gründen begrenzt, so ist die höchstmögliche Dämmschichtdicke einzubauen. Wird bei vorhandenen Fenstern nur die
Verglasung ersetzt, so gilt für die Verglasung der Maximalwert 1,30 W/m²K.
**)
Die Mindestanforderungen an U-Werte für KfW-Förderungen gelten nicht für KfW-Effizienzhäuser, sondern für die KfWFörderung von Einzelmaßnahmen. Die Anforderungen Stand 03/2013 können jederzeit aktualisiert werden.
Modernisierung der Anlagentechnik
Heizung:
Erzeugung
Zentrale Wärmeerzeugung
Brennwert-Kessel - 71 kW, Erdgas E
Kessel-Wirkungsgrad bei Volllast: 97,1 %
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Verteilung
Übergabe
VIESSMANN - Vitocrossal 300 25-71kW
Auslegungstemperaturen 70/55°C
Dämmung der Leitungen: doppelte EnEV
optimierter Betrieb (optimale Heizkurve, hydraul. Abgleich)
Umwälzpumpe leistungsgeregelt
freie Heizfläche, Anordnung im Außenwandbereich
Thermostatventil mit Auslegungsproportionalbereich 2 K
Warmwasser:
Erzeugung
Speicherung
Verteilung
Zentrale Warmwasserbereitung
Warmwassererzeugung über die Heizungsanlage
Indirekt beheizter Speicher - 710 Liter, Dämmung nach EnEV
Verteilung mit Zirkulation
Dämmung der Leitungen: doppelte EnEV
Energieeinsparung
Nach Umsetzung der in dieser Variante vorgeschlagenen Maßnahmen reduziert sich der
Endenergiebedarf Ihres Gebäudes um 41 %.
Den Einfluss auf die Wärmeverluste über die einzelnen Bauteile und die Heizungsanlage
zeigt das folgende Diagramm.
Der derzeitige Endenergiebedarf von 205.636 kWh/Jahr reduziert sich auf 121.180
kWh/Jahr. Es ergibt sich somit eine Einsparung von 84.456 kWh/Jahr, bei gleichem
Nutzverhalten und gleichen Klimabedingungen.
Die CO2-Emissionen werden um 35.165 kg CO2/Jahr reduziert. Dies wirkt sich positiv auf den
Treibhauseffekt aus und hilft, unser Klima zu schützen.
Durch die Modernisierungsmaßnahmen dieser Variante sinkt der Primärenergiebedarf des
Gebäudes auf 160 kWh/m² pro Jahr.
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Wirtschaftlichkeit der Sanierung
Kosten-Nutzen-Analyse
Die Wirtschaftlichkeitsbewertung erfolgt über eine Kosten-Nutzen-Analyse. Die tatsächlichen
Amortisationszeiten können je nach Finanzierungskonditionen, Förderung und tatsächlichen
zukünftigen Energiepreisentwicklungen auch deutlich kürzer ausfallen. Die Kosten-NutzenAnalyse dient vor allem als Vergleichsmaßstab der Energiesparmaßnahmen untereinander.
Sie beinhaltet keine Prognose der Kostenentwicklungen in der Zukunft. Die als heutige
Energiekosten angesetzten Brennstoffkosten können dem Anhang Brennstoffdaten
entnommen werden.
Variante 4: Kessel, Keller, Trepenhaus
Energie- kosten
Energetisch
Öffentliche
nach
bedingte
Fördermittel
Sanierung
Investitions(siehe Kap.
kosten
Förderung)
[€/a]
[€]
7932
22.442
Alle Kosten verstehen sich brutto.
[€]
-
prognostizierte Einsparungen
Endenergiebedarf
[kWh/a]
84456
Kosten /
Nutzen
Energiekosten
[€/a]
5698
[%]
42
[-]
4:1
Lebensdauer der
Maßnahme (bei
regelmäßigem
Unterhalt)
[Jahre]
20 - 50
Aus dem Verhältnis zwischen energetisch bedingten Investitionskosten abzüglich
Förderzuschüssen und Energiekosteneinsparung ergibt sich das Kosten/Nutzen-Verhältnis.
Je kleiner das Kosten/Nutzen-Verhältnis, desto wirtschaftlicher ist die Maßnahme. Es dient
dem Vergleich der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen untereinander.
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5. Allgemeine Informationen
Vorteile der energetischen Sanierung
•
Energiekosteneinsparungen um bis zu 90 %.
•
Langfristige Absicherung des Lebensstandards durch überschaubare Heizkosten.
Kostensicherheit durch geringere Abhängigkeit von Energiepreisschwankungen.
(Energieautarkie)
•
Steigerung des Wohnkomforts und höhere Behaglichkeit (s.u.) durch Vermeidung von
Zugerscheinungen, höhere Oberflächentemperaturen, bessere Temperaturverteilung
im Raum, Vermeidung von Fußkälte und verbesserten sommerlichen Wärmeschutz.
•
Verbesserter Schallschutz durch neue Fenster und Wärmedämmung.
•
Langfristige Sicherung einer möglichen Vermietbarkeit durch höheren Wohnstandard.
•
Nutzung von Sowieso-Sanierungs-Kosten zur Realisierung von EnEVNachrüstpflichten und baulich notwendigen Erhaltungsmaßnahmen
•
Geringere Gefahr von Schimmelpilzbildung durch höhere Oberflächentemperaturen.
•
Wertsicherung des Gebäudes durch Umwandlung von Energiekosten in Investitionen.
•
Ästhetische Aufwertung des Gebäudes.
•
Imageaufwertung und Beitrag zur Verbesserung des sozialen Umfeldes. (Corporate
Social Responsibility)
•
•
Gutes ökologisches Verhalten durch umweltfreundliche Gebäude.
Nutzung attraktiver Fördermittel
Erklärung zur steigenden Behaglichkeit der Immobilie durch energetische Sanierung
Die thermische Behaglichkeit eines Raumes hängt von seiner Temperatur, Luftfeuchte und
Luftgeschwindigkeit (Luftzug) ab. Dabei bedingt die unterschiedliche Raumnutzung
individuelle Temperaturwünsche der Nutzer. Erfahrungsgemäß gelten als behaglich:
•
Wohnraum: 20 bis 22 °C; Schlafraum: 16 bis 18 °C; Bad: 24 bis 26 °C
Das Temperaturempfinden hängt nicht nur von der Raumtemperatur, sondern auch von der
Temperatur der Wände, Decken und Fußböden ab. Ein Raum wird im Allgemeinen als
behaglich empfunden, wenn die Temperaturdifferenz zwischen Wandinnenoberfläche und
Raumluft weniger als 4 °C, bei Fuß- bis Kopfhöhe weniger als 3 °C und bei dispersen
Wandoberflächen weniger als 5 °C betragen. Dies wird bei der Energetischen Sanierung
dadurch erreicht, dass Oberflächentemperaturen an den Flächen der Innenwände erheblich
steigen. Zudem werden die Luftgeschwindigkeit und ihre Turbulenz im Raum durch eine
angestrebte Luftdichtheit der Gebäudehülle minimiert. Dadurch sind keine Zugerscheinungen
zu spüren.
Zusammenfassend kann man sagen, dass der verbesserte Wärmeschutz der Gebäudehülle
bei Wänden, Fenstern, Böden, Decken und Dachflächen zu einer Erhöhung der inneren
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Oberflächentemperaturen der Wände führt. Die energetische Sanierung erhöht dadurch die
thermische Behaglichkeit der Bewohner deutlich.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Wenn Kapital investiert wird, sollte daran gedacht werden, dass zurzeit die Renditen für
sichere Geldanlagen auf verschiedenen Märkten gering und oft unsicher sind. Bei
Investitionen in die Energetische Sanierung sieht das anders aus. Laut statistischem
Bundesamt steigen die Energiepreise in den letzten 10 Jahren um durchschnittlich 7 % und
Jahr. Schon bei einer Energiepreissteigerung von jährlich 5 % verdoppeln sich die
Energiekosten alle 14 Jahre.
Da die Energiekostensteigerungen aufgrund der globalen CO2 Problematik und einer
zunehmenden Ressourcenknappheit nicht abnehmen, führen Investitionen in
Energiesparmaßnahmen durch einen Zugewinn an Energiepreis-Unabhängigkeit zu einer
deutlich höherer Planungs- und Kostensicherheit. Das gilt für Mieter genauso wie für
Eigentümer und Immobilien-Verwaltungen. Dadurch steigen ‚Grüne Immobilien‘ in der
Zukunft erheblich im Wert.
Die Folgen hingegen bei nicht getätigten Investitionen in Energiesparmaßnahmen bergen
aus heutiger Sicht unkalkulierbare Risiken für den Wertbestand der Immobilie. Verschärft
wird dies durch die zunehmend ambitionierten Gebäude-Energieeffizienz-Richtlinien der EU.
Im Jahre 2020 sollen zumindest im Neubau nur noch Niedrigenergiehäuser gebaut werden
dürfen. Der Bestand wird sicher sukzessive nachziehen müssen…
Durch Energieeffizienz wird durch nachhaltige Energie-Kostensenkung Geld verdient. Denn
durch Energieeinspar-Maßnahmen an einem unsanierten Gebäude können 90 % der
‚Energieausgaben‘ gekürzt werden. Bei einer unsanierten Wohnung von 80 m² sind das ca.
1500 € pro Jahr! In 10 Jahren hat sich diese Einsparung bei einer Energiepreissteigerung
von 7% bereits verdoppelt. Diese Einsparung ist sehr attraktiv, da sie langfristig und zudem
steuerfrei ist.
Erhöht wird der Anreiz derzeit durch attraktive Fördermaßnahmen des Bundes. Neben
Investitions- und Tilgungszuschüssen von bis zu 12,5 % gibt es z.B. durch die KfW
zinsvergünstigte Darlehen. Dadurch, dass die marktüblichen Zinsen der Darlehen - wie
derzeit der Fall - erheblich geringer sind als die Energiepreissteigerungen, verbessert sich
die Wirtschaftlichkeit der Energieeffizienz-Maßnahme mit jedem Jahr nach der Maßnahme.
Wenn keine Fördermittel für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in
Anspruch genommen werden, kann jede Privatperson trotzdem in der
Einkommensteuererklärung den Arbeitslohn von Handwerkerleistungen für die
entsprechende Maßnahme bis zu einer Höhe von derzeit 6.000,00 € / Jahr mit 20%
(1.200,00 €) steuermindernd geltend machen. Fragen Sie zu diesem Thema unseren AtumNetzwerk-Steuer-Spezialisten. Diese steuerlichen Vorteile sind in den folgenden
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen noch nicht berücksichtigt.
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Differenzierte Kostenbetrachtung
Die Voraussetzung für eine zuverlässige Aussage über die Rentabilität von Energetischen
Sanierungsmaßnahmen ist die Unterscheidung von Modernisierungskosten,
Instandhaltungskosten und energiebedingten Mehrkosten der Sanierung.
Modernisierungskosten werden auch als ‚wohnwertverbessernde Maßnahmen‘ bezeichnet.
Darunter fallen u.a. auch ein Dachausbau oder ein Balkonanbau. Diese Kosten können nicht
als Sanierungskosten verbucht werden. Um sie teilweise zu amortisieren, können
Mieterhöhungsspielräume gemäß § 558 oder § 559 BGB genutzt werden.
Die Sanierungskosten teilen sich in Instandhaltungskosten und energiebedingte
Mehrkosten. Die Instandhaltungskosten dienen dazu, Schäden zu beheben bzw. deren
Zunahme über die Zeit zu verhindern. Finanziert werden sie über die Rücklagen. Die
energiebedingten Mehrkosten dagegen sind „anteilige Kosten für energetisch wirksame
Bestandteile und Mehraufwendungen an einem Bauteil.“18 Diese Mehraufwendungen werden
bei den hier errechneten Sanierungskosten einzeln erfasst und zur Beurteilung der
Wirtschaftlichkeit zugrunde gelegt. Nach Einschätzung der dena sind „etwa die Hälfte bis
zwei Drittel der Vollkosten einer Sanierung Instandhaltungs- oder Instandsetzungkosten“19
und sollten zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit der energetischen Sanierung deshalb nicht
mitgerechnet werden.
Energiebedingte Mehrkosten können ebenfalls über Mieterhöhungsspielräume gemäß § 558
oder § 559 BGB amortisiert werden. Bedingung dafür ist, dass das Gebäude unter dem
Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Im Idealfall wird die Kaltmiete nach der
energetischen Sanierung auf das ortsübliche Niveau gehoben, ohne dass die Mieter am
Ende mehr für Ihre Gesamtmiete bezahlen müssen. Denn die in der Warmmiete
eingesparten Energiekosten gleichen die Erhöhung in der Kaltmiete dann wieder aus. Man
spricht hier deshalb auch von einer Warmmietenneutralität. Zum Thema
Warmmietenneutralität sagt die dena:
„Die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern rechnet sich – sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Bis
zu dem energetischen Standard Effizienzhaus 70 können sanierungsbedürftige Mehrfamilienhäuser warmmietenneutral saniert
werden. Das heißt: Der Vermieter kann die Investitionskosten rentabel auf die Kaltmiete umlegen. Der Mieter profitiert
gleichzeitig von geringeren Heizkosten, so dass die Warmmiete […] nicht steigt. Voraussetzung hierfür sind die Kopplung der
energetischen Maßnahmen mit sowieso anstehenden Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie eine gute Planung,
20
Ausführung und strategische Bewertung des Gebäudes.“
Grundsätzlich kann man sagen, dass eine energetische Sanierung umso wirtschaftlicher ist,
je mehr Mieterhöhungspotential erreicht werden kann und je mehr Bedarf an akuter Instandhaltung von Bauteilen am Gebäude besteht. Denn wenn z.B. der Putz einer Fassade
ohnehin erneuert wird um Schäden am Bauteil zu vermeiden, dann ist der zusätzliche
Aufwand zum Anbringen eines WDVS vor dem Verputzen relativ gering. Denn das Stellen
18
dena-Sanierungsstudie (2010): Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierung im Mietwohnungsbestand, S.12
dena-Sanierungsstudie (2010): Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierung im Mietwohnungsbestand, S.13
20
dena-Sanierungsstudie (2010): Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierung im Mietwohnungsbestand, S.14
19
Atum Immobilienmanagement
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20.10.2013
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eines Gerüstes und die gesamte Absperrung der Baustelle müssen ohnehin erfolgen. Man
spricht bei den Instandhaltungskosten deshalb auch von Ohnehin- oder Sowieso-Kosten.
Im Vorliegenden Fall des Gebäudes wären die Ohnehin Kosten im Falle einer energetischen
Sanierung nicht hoch, da die Grenze der technischen Lebensdauer an den meisten Fenstern
und speziell an der Giebelwand nicht erreicht wurde. Deshalb empfiehlt Atum aus
wirtschaftlicher Sicht, die energetische Sanierung der Fassaden und Fenster in die Zukunft
zu verlegen. Die Dämmung der Kellerdecke ist aus wirtschaftlicher Sicht immer sinnvoll, da
hier auch später keine Ohnehin-Kosten zu erwarten sind.
CO2-Bilanz (nach Atum)
Unser Ziel ist es, diese nach Abschluss der Massnahmen möglichst positiv zu gestalten.
Dabei sollte genau die Menge an Treibhausgas durch natürliche Prozesse wieder gewonnen
werden, wie durch die Massnahme freigesetzt wurde. Damit das gelingt, kommen bevorzugt
Energieträger zur Wärmeerzeugung und Baumaterialien zum Einsatz, die einen hohen
erneuerbaren Energieanteil besitzen. Dabei ist die Bemessungsgrundlage bei Energieträgern
und Baumaterialien die gleiche: Nach Verbrauch der Energie, bzw. Herstellung des Materials
muss möglichst genauso viel wieder durch natürliche Prozesse (z.B. durch Nachwachsen)
erneuert werden. Holz als Brennstoff oder Baumaterial hat eine Bilanz nahe 0. Das was
verbrannt bzw. verbraucht und an CO2 in die Atmosphäre entwichen ist, wächst in fast
gleicher Menge wieder nach und bindet so auch die freigesetzte CO2 Menge wieder.
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