Zeitplan Übersicht zu den Maßnahmen und Möglichkeiten

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Kurzübersicht mit entscheidenden Fakten und Erfahrungswerten
der Vorjahre
Zeitplan
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Antragstellung bei der Gemeinde zwingend bis 09. September 2010 (Danach
keine Antragstellung mehr möglich!!!)
Aus Erfahrungen der vergangen Jahre kann folgender Zeitplan dargestellt werden:
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Antragstellung bei Gemeinde bis 09.09.2010
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Überarbeitung bei Gemeinde und Erstellung der erforderlichen
Konzeption bis 01.10.2010
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Oktober 2010 bis März/April 2011: Prüfung der Unterlagen durch das
Landratsamt Lörrach, dem Regierungspräsidium Freiburg
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ca. April 2011: Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel durch
das Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem
Regierungspräsidium
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ca. April 2011: Mitteilung ob Ihr Vorhaben einen Zuschuss erhält.
(Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit Ihrem (Bau)-Vorhaben
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nicht beginnen!!!) Eine vorzeitige Baufreigabe ist nicht möglich!!!
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handelt es sich um ein privat-gewerbliches Projekt, benötigen Sie nun
noch den Bewilligungsbescheid der L-Bank. Die Abstimmungen mit
der L-Bank laufen nun ausschließlich direkt mit dem
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ca. April 2011: Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel durch
das Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem
Regierungspräsidium
Übersicht zu den Maßnahmen und Möglichkeiten
Generell für Maßnahmen aller Bereiche
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der Antragsteller muss Eigentümer des zu fördernden Objektes sein (oder
notarielle Erklärung erforderlich)
eine gleichzeitige Förderung durch das ELR-Programm und einem Programm
der städtebauchlichen Erneuerung (z.B. Stadtsanierung) ist nur im
Förderschwerpunkt "Arbeiten" und außerhalb des abgegrenzten
Sanierungsgebietes zulässig
Bauverträge sind förderschädlich
der Bauantrag kann bei der Gemeinde gestellt werden, auch dürfen weitere
notwendige Vorkehrungen getroffen werden
ist ein Grundstückskauf notwendig, darf dieser nur vorbereitet, aber noch nicht
protokolliert werden (bis zum Erhalt des Bewilligungsbescheides)
Private Maßnahmen im Förderschwerpunkt Wohnen
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Bei wohnraumbezogenen Umnutzungen müssen diese in farbigen
Planunterlagen (mehrfache Ausfertigungen) zur Beurteilung der Umnutzung
vorliegen
Zuwendungsmitel im "Förderschwerpunkt Wohnen" gibt es in der Regel nur,
wenn mit dem geförderten Objekt keine Mieteinnahmen erzielt werden, d.h.
das Objekt selbst genutzt wird
ein reiner Dachausbau bei "Förderschwerpunkt Wohnen" stellt keine
Umnutzung dar und ist deshalb nicht förderfähig
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Privat – gewerbliche Maßnhamen
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bei privat-gewerblichen Maßnahmen muss das Objekt in einem Gebeiet eines
bestehenden Bebauungsplanes liegen
bei privat-gewerblichen Maßnahmen muss das Objekt in einem Gebeiet eines
bestehenden Bebauungsplanes liegen
die bei privat-gewerblichen Maßnahmen erforderliche "RWB"-Checkliste muss
erst beigefügt werden, wenn ein Zuschuss von mindestens 100.000 €
beantragt wird
als neu geschaffene Arbeitsplätze im Bereich Förderschwerpunkt "Arbeiten"
gelten nur neue Vollzeitarbeitsplätze. Neue Teilzeitarbeitsplätze werden nicht
berücksichtigt.
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Maßnahmen im Bereich Grundversorgung
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ob Maßnahmen im Bereich "Grundversorgung" in Schliengen generell
förderfähig sind, muss bei einem entsprechenden Antrag erst nochmals
erläutert werden, da die Gemeinde Schliengen Mittel aus dem
Landessanierungsprogramm erhält und dies sich u.U. förderschädlich
auswirken könnte
Höhe der Förderung / Zuwendung
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Allgemeines
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Die Förderhöhe ist festgelegt in Ziffer 8 der
Zuwendungsrichtlinien
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Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung in Form
eines Zuschusses oder zinsverbilligendem Darlehen
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die maximal mögliche Zuwendung für ein Unternehmen beträgt
200.000 € innerhalb von 3 Jahren (Nr. 8.4)
»
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private Maßnahmen im Förderschwerpunkt "Wohnen"
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mit bis zu 30 v.H. der zuwendungsfähigen
Ausgaben (einschl. Grunderwerb)
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Die Ausgaben für das Grundstück sind nur bis zu
einem Anteil von 10 v.H. an den
zuwendungsfähigen Ausgaben zuwendugsfähig
(Nr. 9.2)
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im Falle von Umnutzungen bis zu 40.000 €
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im übrigen (bei "Wohnen") mit bis zu 20.000 €
private Maßnahmen im Förderschwerpunkt "Arbeiten"
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bis zu 15 v.H. bei strukturell bedeutsamen
Vorhaben (Reaktivierung von Gewerbe - od.
Militärbrachen)
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bis zu 10 v.H. im Übrigen
(also bei normalen privat gewerblichen
Maßnahmen)
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die bei privat-gewerblichen Maßnahmen
erforderliche "RWB"-Checkliste muss erst beigefügt
werden, wenn ein Zuschuss von mindestens
100.000 € beantragt wird
private Maßnahmen im Förderschwerpunkt "Grundversorgung"
**
mit bis zu 20 v.H. der zuwendungsfähigen
Ausgaben
**
(ob Maßnahmen im Bereich "Grundversorgung" in
Schliengen generell förderfähig sind, muss bei
einem entsprechenden Antrag erst nochmals
erläutert werden, da die Gemeinde Schliengen
Mittel aus dem Landessanierungsprogramm erhält
und dies sich u.U. förderschädlich auswirken
könnte)
Orientierungshilfe für die ELR-Antragsstellung
Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Weitergehende Informationen erhalten Sie von der zuständigen Bearbeitungsstelle beim
Regierungspräsidium Freiburg sowie unter: http://www.rp.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1102457/index.html
Bei der Vorlage von Anträgen ist generell zu beachten
Alle Antrag stellenden Gemeinden haben für den beantragten Ort(steil) eine Konzeption
einzureichen (Orientierung über den Inhalt gibt der im Internet eingestellte Leitfaden).
Die bisher eingereichten Konzeptionen sind bei erneuter Antragsstellung zu aktualisieren.
Über den Umsetzungsstand von in Vorjahren bewilligten ELR-Maßnahmen ist zu berichten.
Für jeden Ort ist eine eigene Projektliste zu erstellen; Ortsteile sind untereinander zu
priorisieren (Anträge sollen max. für 2 Ortsteile eingereicht werden)
Es ist ein Hinweis auf ggf. laufende Stadtsanierungen zu geben bzw. ob beantragte
Maßnahmen im Stadtsanierungsgebiet liegen.
Es sind die jeweils aktuellen, ins Internet eingestellten Antragsformulare zu verwenden
Der Antrag ist termingerecht parallel je 2-fach der Rechtsaufsichtsbehörde (LRA LörrachStabsstelle Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Strukturpolitik) bzw. dem
Regierungspräsidium Freiburg vorzulegen.
Folgende Informationen sollten aus den Unterlagen hervorgehen
Förderschwerpunkt Arbeiten:
I.
Kommunaler Antrag (Fördervoraussetzung bei kommunalen Projekten ist
rationeller
Energieeinsatz,
Verwendung
erneuerbarer
Energien
und
nachwachsender Rohstoffe, Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen – ist in
Antrag entsprechend darzulegen)
a) Erschließung Gewerbegebiet
Information über Rechtskraft des Bebauungsplanes (Verfahrensstand)
Wie viele erschlossene Gewerbeflächen gibt es in der Kommune? Davon ist wie viel noch
bebaubar? (in ha)
Planunterlagen aus denen hervorgeht:
→Größe des zu erschließenden Geländes
→grobe Einteilung der Grundstücke, Darstellung der einzelnen Gewerke (Straße, Wasser,
Abwasser u. ä.)
→geplante Belegung der Grundstücke (welche Firma geht wohin?)
Kosten- und Finanzierungsübersicht jeweils getrennt nach Gewerken (Kosten nach DIN 276)
(Position „Unvorhergesehenes nicht förderfähig, Mehrwertsteuer nicht förderfähig,
Flächenausgleichsmaßnahmen außerhalb des zu erschließenden Geländes sind nicht
förderfähig)
Auflistung
der
an
einer
Ansiedlung
interessierten
Unternehmen:
→bisheriger Standort (Nahverlagerungsbescheinigung der abgebenden Gemeinde
erforderlich, wenn Unternehmen von Nachbargemeinden im Umkreis von ca. 30 Km kommen)
→bisherige Anzahl der Mitarbeiter und neu zu schaffende Arbeitsplätze
Beschluss des Gemeinderates, aus dem eindeutig die Zustimmung zu Bau und Finanzierung
der Erschließung hervorgeht
Kommunaler Bauhof
Begründung/Beschreibung des Projektes (unverträgliche Gemengelage?, zerstreut auf
mehrere Standorte?)
Kosten- und Finanzierungsübersicht (s. a. unter a) einschließlich Planunterlagen und
Lageplan
c) Kommunales Gründerzentrum
Begründung/Beschreibung des Projekts
Kosten- und Finanzierungsübersicht (s.a. unter a) einschließlich Planunter-lagen und
Lageplan
d) Zwischenerwerb von Grundstücken durch Kommune
Notwendigkeit des Erwerbs (insbesondere wenn zur Erreichung der Entwicklungsziele auf den
Grundstücken Ordnungsmaßnahmen, z.B. Baureifmachung, durchgeführt werden müssen).
Planung der weiteren Verwendung
nicht der Erwerb ist förderfähig sondern nur der Zinsausgleich! (Bagatellgrenze!)
II.
Privat-gewerblicher Antrag mit RWB-Checklisten
Darstellung des Unternehmens (kurzer Werdegang/Branche/Besitzver-hältnisse,
Firmenspiegel)
Kurzbeschreibung des Vorhabens
Lageplan (ggf. jetziger Standort mit Darstellung und Beschreibung der möglichen
Gemengelage und Folgenutzung der freiwerdenden Gebäude und Flächen, künftiger
Standort)
strukturelle Auswirkungen auf die Gemeinde
bisherige Anzahl der Mitarbeiter - neu zu schaffende Arbeitsplätze
Darlegung
Planungs-/
Vorbereitungsstand
(Grundstückserwerb,
Baugesuch,
Planungsreife), Durchführungszeitraum
Detaillierte Baupläne/Baugenehmigung mit detaillierten Kostenplan bzw. Darstellung
Kostenaufstellung gemäß DIN 276
Achtung: die Ausgaben für den Grunderwerb sind nur bis zu einem Anteil von 10 v.H. an
den zuwendungsfähigen Ausgaben zuwendungsfähig
Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig
Einhaltung der De-minimis-Grenze (siehe Ziff.8.4 ELR-Richtlinie)
förderfähig nur Unternehmen < 100 Beschäftigte und nicht zu 25% oder mehr des Kapitals
oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrer Unternehmen mit mehr Beschäftigen
zusätzliche Angaben zu o.g. erforderlich bei
a)
Betriebsverlagerung
Bisheriger Betriebsstandort
Wenn
von
Nachbargemeinde
im
Umkreis
von
20-30
Nahverlagerungsbescheinigung der abgebenden Gemeinde notwendig
Beschreibung/Begründung des Projekts (siehe oben)
km
kommend
b) Betriebsneuansiedlung
Existenzgründer?
Betriebsverlagerung von extern, d.h. bisheriger Standort außerhalb des 30-km-Radius?
Förderschwerpunkt Grundversorgung:
Privat-gewerbliche Maßnahme
Betriebsbeschreibung (kurzer Werdegang, Branche)
Welche Art der Grundversorgung, d.h. einziger Betrieb seiner Art im Ort?
Bisherige Anzahl der Mitarbeiter – neu zu schaffende Arbeitsplätze, Besitzverhältnisse;
Besitzer des Betriebes muss selbständig agieren, ohne Konzernabhängigkeit)
Umsetzungsreife/Vorbereitungsstand (Grundstückserwerb, Bauantrag, Planungsreife,
Durchführungszeitraum)
Detaillierte Baupläne/Baugenehmigung mit detaillierten Kostenplan bzw. Darstellung
Verfahrensstand Kostenaufstellung gemäß DIN 276
Die Ausgaben für den Grunderwerb sind nur bis zu einem Anteil von 10 v.H. an den
zuwendungsfähigen Ausgaben zuwendungsfähig
Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig
Einhaltung der De-minimis-Grenze (siehe Ziff.8.4 ELR-Richtlinie)
förderfähig nur Unternehmen < 100 Beschäftigte und nicht zu 25% oder mehr des Kapitals
oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrer Unternehmen mit mehr Beschäftigen
Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtung:
(Fördervoraussetzung bei kommunalen Projekten ist rationeller Energieeinsatz,
Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe, Anwendung
umweltfreundlicher Bauweisen – ist in Antrag entsprechend darzulegen)
Kommunaler Antrag
Art des Projekts (Beschreibung des Projekts: Umnutzung?, Umbau?, Neubau?)
Derzeitige Nutzung
Vorgesehene Nutzung (z.B. welche Vereine? Ortsverwaltung? Belegungsplan)
Zustand/Baujahr des Gebäudes
Vorhandene anderweitige Einrichtungen vor Ort
Auflistung der Vereine / derzeitige Unterbringung der Vereine
Bei einer Mehrzweckhallen: Pauschalierung 60:40
Bei grundlegender Sanierung von Mehrzweckhallen: Pauschalierung 60:40 abzüglich 10%
unterlassene Bauunterhaltung
Energiesparmaßnahmen auflisten (Fördervoraussetzung)
Vorlage eines farbig angelegten Plansatzes (evtl. Photos, Ist-Zustand)
Kosten- und Finanzierungsplan (MwSt. ist nicht förderfähig)
Bei Erwerb amtliche Schätzung
Anderweitige Fördermittel (z.B. Ausgleichstock, Feuerwehr, Sport etc.)
Ist Gemeinde nicht Eigentümerin des Gebäudes → Vertrag über uneingeschränktes
Belegungsrecht auf 20 Jahre für Gemeinde und angemessene Beteiligung der Gemeinde
an Invest.kosten (i. d. R. 10%)
Wohnumfeldmaßnahmen: Vorlage Gestaltungsplan und Platzgröße (qm)
Kostenbegrenzung: ca. 130,00 € (Netto) pro qm
Förderschwerpunkt Wohnen:
Erhebung der Baulücken und Leerstände und Vorlage einer Nutzungskonzeption der Gemeinde
ist zwingend erforderlich
Objekt in Lageplan einzeichnen, Flurstücksnummer (Voraussetzung Schaffung von
Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage)
Art des Projekts/ Beschreibung des Projekts (s. hierzu auch Anlage
„Fördermöglichkeiten für private Projekte“ des Regierungspräsidiums Tübingen)
=>Umnutzung vorhandener Gebäude (z.B. Ausbau Scheune zu Wohnraum); Vorlage
farbig angelegter Planunterlagen zur Beurteilung der Umnutzung + aktuelle Bilder)
=>Ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken
=>Maßnahmen
zur
Erreichung
zeitgemäßer
Wohnverhältnisse
(umfassende
Modernisierung – nicht nur Fassade oder unterlassene Unterhaltung! Baujahr in der
Regel vor 1945)
=>Vorbereitendes wohnraumbezogenes Projekt (wie Baureifmachung von Grundstücken)
Aussage über die Energiesparpotentiale der geplanten Maßnahme (z.B. Dämmung über
Standard, Nutzung Solarenergie, Holzpelletsheizung....), da die Anwendung
umweltfreundlicher Bauweisen zu Fördervorrang führt
Kostenaufstellung nach DIN 276 ohne MwSt.
Mietwohnungen in Neubauten sind nicht förderfähig
Dachausbau (Erweiterung der Wohnung) in vorhandenem Wohnhaus ist keine
Umnutzung
Die Beantragung von zwei eigen genutzten Wohnungen ist nicht möglich, da ein
Antragsteller nicht zwei Wohnungen gleichzeitig nutzen kann. Hier Aussage erforderlich,
ob zweite Wohnung vermietet wird oder unentgeltlich Kindern o. ä. überlassen wird.
Antragssteller muss zugleich Eigentümer und Investor sein
Falls der Antragssteller (noch) nicht Eigentümer des fördernden Objekts ist:
Der Antragssteller hat eine von ihm und vom Eigentümer unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass die notariell bestätigte Eigentumsübertragung vom Eigentümer auf den Antragssteller
demnächst erfolgen wird
oder
- dass der Eigentümer das alleinige Nutzungsrecht am Förderobjekt für die Dauer der
15jährigen Zweckbindungsfrist an den Antragssteller überträgt
Bei mehreren Antragsstellern oder Eigentümern ist die Erklärung von allen
Antragsstellern/Eigentümern zu unterschreiben.
Antragsangabe auf Formblatt ELR-3 (bitte aktuelles Formblatt verwenden):
- Das Geburtsdatum ist für alle Antragssteller (z.B. Eheleute) anzugeben
- Die Spalte „Finanzierung der Gesamtkosten“ ist unbedingt vollständig und in der
Addition richtig auszufüllen! Bei den Angaben zum Zuschuss (beantragte Förderung ELR)
ist darauf zu achten, dass die Höchstförder-beträge je Wohnung gemäß Ziff. 8.3.2 der
Richtlinie nicht überschritten werden
Der Antrag ELR-3 muss mit Originalunterschrift(en) des/der Antragssteller(s) vorliegen
Im Antrag und in der Kostenschätzung sind nur die Kosten für das zu fördernde Objekt
aufzuführen. Wurden z.B. Kosten für eine zweite Wohnung einbezogen, die nicht
Gegenstand der Förderung ist, sind diese Kosten vom Architekten herauszurechnen.
Desgleichen sind Kostenanteile herauszurechnen, die sich auf Installationen für andere,
nicht geförderte Wohnungen im Haus beziehen (z.B. der betreffenden Kostenanteil für
eine neue Heizungsanlage im Haus)
Die Kostenschätzung ist mit Datum und Unterschrift des Planers zu versehen.
Allen zukünftig gestellten Anträgen „Wohnen“ ist die Baugenehmigung für das beantragte Projekt
beizufügen:
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss zumindest der Antrag auf Baugenehmigung mit den
maßgeblichen Plänen vorliegen; die Baugenehmigung ist dem Regierungspräsidium spätestens vor
der Bewilligung zuzuleiten.
Falls keine Baugenehmigung erforderlich sein sollte (z.B. bei einer Modernisierung) ist dies
mitzuteilen.
Die Gemeinden werden gebeten, nach der Bewilligung darauf zu achten, dass die
Baubeginnsanzeigen dem Regierungspräsidium zeitgerecht vorgelegt werden. Für die
weitere EDV-Bearbeitung wird hier das genaue Datum des Investitionsbeginns benötigt.
Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und
Leistungsanträge abgeschlossen sind.
Übergreifendes Projekt
Betreuung der Konzeptumsetzung
Konzept zur Umsetzung der gemeindlichen Konzeption
förderfähig sind Beratungsleistungen
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