In dem Berufspraktischen Seminar

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Stand Januar 2014
§ 1 Zweck des Vorbereitungsdienstes
(2) Der Vorbereitungsdienst soll die angehenden
Lehrerinnen und Lehrer auf der Grundlage ihres
Studiums mit Theorie und Praxis der Erziehung und
des Unterrichts allgemein und ihrer jeweiligen
Ausbildungsfächer so vertraut machen, dass sie zu
selbstständiger Arbeit in dem jeweiligen Lehramt
fähig sind. Reflexions-, Diagnose-, Beratungs- und
Kooperationskompetenz sowie
Innovationsbereitschaft sind im Hinblick auf dieses
Ziel in besonderer Weise zu fördern.
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Der Vorbereitungsdienst dauert 18 / 24
Monate
Er umfasst eine Einführungszeit von 6
Monaten mit 12 Stunden
Ausbildungsunterricht, davon sind 4 Stunden
eigenverantwortlich zu erteilen.
In den restlichen 12 Monaten sind 12 Stunden
Ausbildungsunterricht, davon 10 / 7 Stunden
eigenverantwortlich.
(2) Die Ausbildung erfolgt in den zwei
studierten Förderschwerpunkten
sonderpädagogischer Förderung einschließlich
deren Fachdidaktiken und in der Berufspraxis.
„Die Ausbildung umfasst insgesamt 86 / 100
Ausbildungseinheiten“
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QU:
Förderschwerpunktseminar je 25 Seminareinheiten
Fachdidaktische Ergänzung
10 Seminareinheiten
Berufspraktisches Seminar
20 Seminareinheiten
Berufspraktisches Seminar
6 Seminareinheiten
50 SE
10 SE
20 SE
6 SE
86 SE
+ Förderschwerpunkt
je 3 Seminareinheiten
+ Berufspraktisches Seminar
8 Seminareinheiten
6 SE
8 SE
100 SE
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Alle Förderschwerpunktseminare beinhalten:
-
Förderschwerpunktspezifische Themen
-
die „Basisdidaktiken“ der Fächer Mathematik
und Deutsch,
Wirtschaft & Arbeit ist Unterrichtsprinzip
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Als lehramtsspezifische Besonderheit gilt die
Kombination aus Förderschwerpunkt und
Fach, die in der Fachdidaktischer Ergänzung
thematisiert wird. Sie beinhalten die
studierten Fächer und werden subsummiert
unter NAWI, GEWI, SU, W&A, musischer
Bereich, Sport, Englisch,…
die Erprobung eines Faches steht in diesem
Seminar im Mittelpunkt
•
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-
In dem Berufspraktischen Seminar werden
förderschwerpunktübergreifende und
unterrichtsübergeifende Themen auf
bildungswissenschaftlicher Grundlage mit
didaktischen und pädagogischen Inhalten
bearbeitet.
Rechtsgrundlagen thematisiert
Unterrichtsmitschau und anschließende
Besprechung
 Eine Ausbildungseinheit von 90 Minuten FSP
 Pause
 Eine Ausbildungseinheit von 90 Minuten FSP

(3) Der Vorbereitungsdienst wird an einem
Studienseminar für das Lehramt an
Förderschulen und an Ausbildungsschulen,
an denen der Bildungsgang vertreten ist, der
dem jeweiligen Lehramt entspricht,
abgeleistet. An Ausbildungsschulen für das
Lehramt an Förderschulen soll der jeweilige
Schwerpunkt sonderpädagogischer
Förderung vertreten sein.
Förderschwerpunkt
-seminar
Berufspraktisches
Seminar
Ausbildungsschule
Förderschwerpunktseminar
Seminar in der
Fachdidaktischen Ergänzung
1.Ausbildungshalbjahr
2.Ausbildungshalbjahr
3.Ausbildungshalbjahr
2 Seminartage –
3 Schultage
1 bis 2 Seminartage –
3 bis 4 Schultage
1 bis 2 Seminartage –
3 bis 4 Schultage
4 Stunden
eigenverantwortlicher
Unterricht
10 / 7 Stunden
eigenverantwortlicher
Unterricht
10 / 7 Stunden
eigenverantwortlicher
Unterricht
8 Stunden Hospitation
und angeleiteter
Unterricht
2 /5 Stunden
Hospitation und
angeleiteter Unterricht
2 / 5 Stunden
Hospitation und
angeleiteter Unterricht
Zunehmende Bedeutung des eigenverantwortlichen Unterrichts
(5) Die an der Ausbildung am Studienseminar
und an der Ausbildungsschule Beteiligten
informieren sich insbesondere durch
Unterrichtsmitschau über den
Ausbildungsstand und beraten die
Anwärterinnen und Anwärter.
4 Unterrichtsbesuche pro FöLAA
- davon je 1 Unterrichtsbesuch von den
Fachleiterinnen oder Fachleitern des
Förderschwerpunktes und des Berufspraktischen
Seminars –
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Am Ende des 1. Halbjahres ein Gespräch je
Förderschwerpunkt mit beratendem Charakter, das
über den Ausbildungsstand Auskunft gibt
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2 Unterrichtsbesuche zur Begutachtung je
Förderschwerpunkt, davon mindestens je 1 mit der
Fachleiterin oder dem Fachleiter des
Berufspraktischen Seminars
Gespräch je Förderschwerpunkt und im
Berufspraktischen Seminar mit beratendem
Charakter, das über den Ausbildungsstand
Auskunft gibt
Leiter der Ausbildungsschule und/oder Mentorin
oder Mentor führen ebenfalls das Gespräch zum
Ausbildungsstand
Prüfungs- und Professionalisierungsphase
Beurteilung des FöLAA und begründete
Festsetzung des Notenvorschlags der Schule
und der FachleiterInnen
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
Praktische Prüfungen
2 Lehrproben - 1 pro Förderschwerpunkt
Mündliche Prüfungen
3 mündliche Prüfungen:
pro FöSP 1 und 1 im BS
 eine Prüfung im FöSP der Wahl wird als
„Präsentationsprüfung“ über ein
unterrichtliches Projekt oder die
unterrichtliche Umsetzung eines Förderplanes
durchgeführt.
Wenn Sie mehr Details erfahren möchten oder
einen Einblick in die aktuellen Angebote, dann
informieren Sie sich auf der Homepage des
Studienseminars.
Dort finden Sie Angaben zur Ausbildung und
die Anforderungsprofile:
http://studienseminar.rlp.de/foesch/kaiserslautern.html
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